Steuern

Einkommen-, Lohn-, Kapital-, Erbschaft- und Unternehmenssteuern.

Einkommensteuer 11

Einkommensteuer, Splitting, Erstattung, Soli, Kirchensteuer.

Lohnsteuer & Steuerklassen 3

Lohnsteuer, Steuerklassenwahl, Faktorverfahren.

Absetzbare Kosten 10

Pendlerpauschale, Homeoffice, Handwerker, Reisekosten.

Kapitalerträge 4

Abgeltungsteuer, Vorabpauschale, Krypto-Steuer.

Erben & Schenken 2

Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Immobiliensteuern 5

Grundsteuer, Grunderwerbsteuer, AfA, Mieteinnahmen.

Unternehmenssteuern 9

Gewerbe-, Körperschaftsteuer, EÜR, IAB.

Umsatzsteuer & Zoll 6

Mehrwertsteuer, Kleinunternehmer, Zoll.

Welcher Rechner passt zu deiner Steuerfrage?

Viele Steuerfragen beginnen an unterschiedlichen Stellen: beim Lohnzettel, bei der Steuererklärung, bei einer Immobilie oder bei der Selbstständigkeit. Nutze den Rechner, der zu deiner konkreten Situation passt:

Was ist die Basis jeder Einkommensteuer-Rechnung?

Die zentrale Größe ist das zu versteuernde Einkommen. Es entsteht aus dem Bruttolohn abzüglich Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen, übrigen Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und gegebenenfalls Kinderfreibeträgen. Bei Arbeitnehmern werden Werbungskosten mindestens mit 1.230 € berücksichtigt, übrige Sonderausgaben mindestens mit 36 €.

Auf dieses Einkommen wird der Tarif angewendet. Bei 50.000 € zu versteuerndem Einkommen beträgt die Einkommensteuer 2026 für Ledige 10.548 €, für Verheiratete im Splittingtarif 5.700 €. Der Durchschnittssteuersatz beschreibt die Belastung des gesamten zu versteuernden Einkommens. Der Grenzsteuersatz zeigt dagegen, wie stark zusätzliches zu versteuerndes Einkommen belastet wird. Bei 100.000 € zvE liegt der Grenzsteuersatz 2026 bei 42 %, der durchschnittliche Einkommensteuersatz bei 30,864 %.

Zusatzsteuern hängen an eigenen Bemessungsgrößen. Beim Solidaritätszuschlag beträgt die Freigrenze 2026 20.350 € maßgebliche Einkommensteuer, bei Zusammenveranlagung 40.700 €. Bei der Kirchensteuer gelten je nach Bundesland 8 % oder 9 % der maßgeblichen Einkommensteuer.

Welche Kosten mindern die Steuer direkt oder über das Einkommen?

Viele Abzüge wirken als Werbungskosten oder Sonderausgaben: Sie senken zuerst das zu versteuernde Einkommen. Die tatsächliche Entlastung hängt dann vom persönlichen Steuersatz ab. Die Homeoffice-Pauschale beträgt 2026 unverändert 6 € je Tag, höchstens 1.260 € im Jahr. Die Pendlerpauschale liegt seit 2026 bei 0,38 € je Kilometer der einfachen Strecke ab dem ersten Kilometer. Bei 25 km und 220 Arbeitstagen sind das 2.090 € Werbungskosten.

Andere Posten mindern die Steuer direkt. Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt senken die Einkommensteuer um 20 % der Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, höchstens um 1.200 € im Jahr. Haushaltsnahe Dienstleistungen senken die Steuer ebenfalls um 20 %; bei einer Reinigungskraft oder Firma mit Rechnung höchstens um 4.000 €.

Bei außergewöhnlichen Belastungen zählt nur der Teil oberhalb der zumutbaren Belastung. Bei 50.000 € Gesamtbetrag der Einkünfte und einem oder zwei berücksichtigungsfähigen Kindern beträgt sie rechnerisch 1.346 €. Für Pflegefälle gibt es dagegen Pauschbeträge ohne Belege: 600 €, 1.100 € oder 1.800 € je nach Pflegegrad oder Merkzeichen.

Welche Sonderregeln gelten für Kapital, Immobilien und Unternehmen?

Kapitalerträge folgen oft anderen Regeln als Arbeitslohn. Über dem Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € bei Einzelpersonen und 2.000 € bei Zusammenveranlagung fallen 25 % Kapitalertragsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag auf diese Steuer an. Bei Aktien-ETFs sind 30 % der Erträge steuerfrei. Bei steuerpflichtigen privaten Veräußerungsgeschäften gilt die Freigrenze: Ein persönlicher §23-Jahresgewinn unter 1.000 € bleibt steuerfrei; ab 1.000 € zählt der ganze positive Saldo. Private Krypto-Verkäufe nach Ablauf der maßgeblichen Haltefrist sind davon zu unterscheiden.

Bei Immobilien ist entscheidend, welche Steuerart betroffen ist. Grunderwerbsteuer fällt beim Erwerb an, Grundsteuer laufend, AfA und Schuldzinsen wirken bei Vermietung als Werbungskosten. Beim Verkauf einer vermieteten Immobilie innerhalb von zehn Jahren wird der Gewinn grundsätzlich mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Steuerfrei bleibt der Verkauf nach Ablauf der zehn Jahre oder bei Eigennutzung im Verkaufsjahr und den zwei Vorjahren.

Für Selbstständige und Unternehmen geht es zuerst um den Gewinn. In der EÜR ist der Gewinn Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben. Gewerbesteuer startet bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften nach Abzug des Freibetrags von 24.500 €. Eine GmbH zahlt Körperschaftsteuer von 15 % plus 5,5 % Soli darauf und Gewerbesteuer.

Häufige Fragen

Welcher Steuerrechner ist der richtige für mich?

Der richtige Steuerrechner hängt von deiner Frage ab: Für den monatlichen Gehaltsabzug brauchst du einen Lohnsteuerrechner, für die Jahressteuer einen Einkommensteuerrechner. Geht es um einzelne Kosten, Kapitalerträge, Immobilien oder Selbstständigkeit, ist ein spezieller Rechner passender.

Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer?

Lohnsteuer ist die Vorauszahlung auf deine Einkommensteuer. Der Arbeitgeber behält sie monatlich vom Arbeitslohn ein. Die Einkommensteuer wird später für das gesamte Jahr berechnet. Die Steuerklasse beeinflusst den laufenden Abzug, nicht die endgültige Jahressteuer.

Was ist das zu versteuernde Einkommen?

Das zu versteuernde Einkommen ist die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer. Es ergibt sich aus Bruttolohn oder Einkünften abzüglich Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und gegebenenfalls Kinderfreibeträgen. Bei Arbeitnehmern zählen Werbungskosten mindestens mit 1.230 €.

Wann lohnt sich ein Steuerklassenwechsel?

Ein Steuerklassenwechsel lohnt sich vor allem, wenn sich Einkommen stark unterscheiden oder ihr den monatlichen Abzug besser steuern wollt. Bei 4.500 € und 2.800 € brutto bringt III/V 2026 rund 34 € mehr Netto im Monat als IV/IV, kann aber zu Nachzahlung führen.

Wie wirken Werbungskosten in der Steuererklärung?

Werbungskosten senken dein zu versteuerndes Einkommen. Steuerlich spürbar werden sie bei Arbeitnehmern meist erst, soweit sie den Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen. Bei 25 km Arbeitsweg und 220 Arbeitstagen entstehen 2.090 € Werbungskosten aus der Pendlerpauschale.

Muss ich Kapitalerträge immer versteuern?

Kapitalerträge sind erst oberhalb des Sparer-Pauschbetrags steuerpflichtig. Der Pauschbetrag beträgt 1.000 € für Einzelpersonen und 2.000 € bei Zusammenveranlagung. Darüber fallen grundsätzlich 25 % Kapitalertragsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag auf diese Steuer an, gegebenenfalls zusätzlich Kirchensteuer.