Pflegepauschbetrag-Rechner

Pflege-Pauschbetrag 2026: 600 € bei Pflegegrad 2, 1.100 € bei Grad 3, 1.800 € bei Grad 4/5. Mit Aufteilung, Steuerersparnis und § 33-Vergleich.

Stand 23.09.2026Quelle: Bundesministerium der JustizVon Sebastian Wiercinski

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Ergebnis aktualisiert sich direkt

Ändert sich der Grad im Jahr, zählt der höchste Grad des Jahres - ohne Zwölftelung.

Pflegen z. B. zwei Geschwister die Mutter, bekommt jeder die Hälfte.

Den Pauschbetrag gibt es für jede gepflegte Person.

Steht im letzten Steuerbescheid. Für Angestellte grob 75-80 % vom Jahresbrutto.

Veranlagung

Nachweisbare eigene Kosten (Fahrten, Hilfsmittel, Pflegedienst). Nur für den Vergleich mit § 33 EStG.

Steuerjahr
Dein Pflege-Pauschbetrag1.100,00 €
Voller Pauschbetrag je gepflegter Person
1.100,00 €
Steuerersparnis (ESt, Soli, KiSt)
346,00 €
Dein Grenzsteuersatz
31,66 %
Zumutbare Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG
2.246,00 €
Abziehbar bei Einzelnachweis (§ 33)
0,00 €
Steuerersparnis bei Einzelnachweis
0,00 €
Günstiger ist
Pflege-Pauschbetrag (ohne Belege)
Pauschbetrag und Ersparnis je Pflegegrad (dein Einkommen)
PflegegradPauschbetragDein AnteilErsparnis
Pflegegrad 2600 €600,00 €189,00 €
Pflegegrad 31.100 €1.100,00 €346,00 €
Pflegegrad 41.800 €1.800,00 €564,00 €
Pflegegrad 51.800 €1.800,00 €564,00 €
Rechenweg mit deinen Zahlen
  1. Pflege-Pauschbetrag für Pflegegrad 3: 1.100 €
  2. Dein Anteil: 1.100 € ÷ 1 Pflegeperson(en) × 1 gepflegte Person(en) = 1.100,00 €
  3. Steuer auf 40.000 € minus Steuer auf 38.900 € = 346,00 € Ersparnis
  4. Vergleich § 33: Kosten 0 € − zumutbare Belastung 2.246 € = 0,00 € → Pflege-Pauschbetrag (ohne Belege)

Wie funktioniert der Pflegepauschbetrag in der Steuererklärung?

Der Pflegepauschbetrag mindert dein zu versteuerndes Einkommen, wenn du eine pflegebedürftige Person unentgeltlich pflegst. Du musst dafür keine einzelnen Kosten nachweisen. Entscheidend sind vor allem der Pflegegrad, die Zahl der Pflegepersonen und die Zahl der gepflegten Personen.

Die Rechnung lautet in Worten: voller Pauschbetrag je gepflegter Person geteilt durch die Zahl der Pflegepersonen, danach mal Zahl der gepflegten Personen. Die Steuerersparnis ergibt sich aus dem Vergleich der Steuer ohne Pauschbetrag und der Steuer mit niedrigerem zu versteuerndem Einkommen.

Beispiel: Du pflegst eine Person mit Pflegegrad 3 allein, bekommst kein Geld für die Pflege und hast 40.000 € zu versteuerndes Einkommen. Für Pflegegrad 3 beträgt der volle Pflege-Pauschbetrag 1.100 €. Dein Anteil ist 1.100 € ÷ 1 Pflegeperson × 1 gepflegte Person = 1.100,00 €. Die Steuer wird dann so verglichen: Steuer auf 40.000 € minus Steuer auf 38.900 € = 346,00 € Ersparnis.

Im Rechner trägst du Pflegegrad, Pflegepersonen, gepflegte Personen und dein zu versteuerndes Einkommen ein, damit der Anteil und die ungefähre Steuerwirkung zusammen berechnet werden.

Pflege-Pauschbetrag 2026 nach Pflegegrad

Der Betrag hängt stark vom Pflegegrad ab. Bei Pflegegrad 1 ergibt sich kein Pflege-Pauschbetrag. Bei Pflegegrad 2 beträgt der volle Betrag 600,00 €. Bei Pflegegrad 3 sind es 1.100,00 €. Bei Pflegegrad 4, Pflegegrad 5 und Merkzeichen H beträgt der volle Betrag 1.800,00 €.

Für die Steuer zählt nicht der Pauschbetrag als Auszahlung. Er ist ein Abzugsbetrag. Du bekommst also nicht automatisch 1.100,00 € vom Finanzamt zurück, sondern dein zu versteuerndes Einkommen sinkt um diesen Betrag. Wie hoch die Ersparnis ist, hängt von deiner persönlichen Steuerbelastung ab.

Bei 40.000 € zu versteuerndem Einkommen und lediger Veranlagung zeigt der Vergleich: Pflegegrad 2 bringt bei einer pflegenden Person 189,00 € Steuerersparnis. Pflegegrad 3 bringt 346,00 €. Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 bringen 564,00 €. Für Merkzeichen H ergibt sich bei denselben Eingaben ebenfalls ein Pflege-Pauschbetrag von 1.800,00 € und eine Ersparnis von 564,00 €.

Wenn sich der Pflegegrad im Jahr ändert, zählt der höchste Grad des Jahres. Es wird nicht zeitanteilig gekürzt. Das ist in der Praxis relevant, wenn der Pflegegrad erst später höher eingestuft wird.

Was passiert beim Pflegepauschbetrag, wenn mehrere Angehörige pflegen?

Pflegen mehrere Personen dieselbe pflegebedürftige Person, wird der Pflege-Pauschbetrag aufgeteilt. Das gilt zum Beispiel, wenn Geschwister die Pflege gemeinsam übernehmen. Der volle Betrag wird dann nicht mehrfach gewährt.

Bei Pflegegrad 3 beträgt der volle Betrag 1.100,00 €. Pflegen zwei Personen, erhält jede Person rechnerisch 550,00 €. Bei 40.000 € zu versteuerndem Einkommen und lediger Veranlagung ergibt das für eine pflegende Person 173,00 € Steuerersparnis.

Bei Pflegegrad 4 beträgt der volle Betrag 1.800,00 €. Pflegen zwei Geschwister den Vater, bekommt jede Person einen Anteil von 900,00 €. In einem Beispiel mit 50.000 € zu versteuerndem Einkommen ergibt dieser Anteil 315,00 € Steuerersparnis.

Anders ist es, wenn du mehrere pflegebedürftige Personen betreust. Dann gibt es den Pflege-Pauschbetrag für jede gepflegte Person, sofern die Voraussetzungen jeweils erfüllt sind. Bei zwei gepflegten Personen mit Pflegegrad 3 ergibt sich ein Pauschbetrag von 2.200,00 €. In einem Beispiel mit verheirateter Veranlagung und 70.000 € zu versteuerndem Einkommen führt das zu 654,00 € Steuerersparnis.

Pflegepauschbetrag oder tatsächliche Pflegekosten nach § 33 EStG?

Der Pflegepauschbetrag ist besonders einfach, weil du keine Belege für einzelne Ausgaben brauchst. Er wird auch nicht um die zumutbare Belastung gekürzt. Das unterscheidet ihn von tatsächlichen Pflegekosten, die du als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG ansetzen kannst.

Bei tatsächlichen Kosten zählt nur der Teil, der über der zumutbaren Belastung liegt. Im Beispiel mit 40.000 € zu versteuerndem Einkommen, lediger Veranlagung und Pflegegrad 3 beträgt die zumutbare Belastung 2.246,00 €. Wenn du keine tatsächlichen Kosten einträgst, ist bei § 33 EStG nichts abziehbar. Der Pflege-Pauschbetrag von 1.100,00 € ist dann günstiger und bringt 346,00 € Steuerersparnis.

Wenn du dagegen hohe eigene Kosten hast, kann der Einzelnachweis besser sein. Bei 6.000 € tatsächlichen Pflegekosten und derselben Einkommenssituation bleiben nach Abzug der zumutbaren Belastung 3.754,00 € abziehbar. Die Steuerersparnis bei Einzelnachweis beträgt dann 1.164,00 €. In diesem Beispiel ist § 33 EStG günstiger als der Pflegepauschbetrag.

Die Rechnung ist eine Modellrechnung für die Einkommensteuerwirkung. In der Steuererklärung können weitere Angaben, Nachweise und persönliche Besonderheiten die tatsächliche Festsetzung beeinflussen.

Typische Fehler beim Pflegepauschbetrag 2026

Ein häufiger Fehler ist die Verwechslung von Pauschbetrag und Steuererstattung. Der Pflege-Pauschbetrag senkt das zu versteuernde Einkommen. Die Steuerersparnis ist deshalb niedriger als der Pauschbetrag und hängt von deinem Einkommen, der Veranlagung sowie Kirchensteuer und Steuerjahr ab.

Auch Pflegegeld führt oft zu Unsicherheit. Wenn du für die Pflege Geld erhältst, kann der Pflege-Pauschbetrag wegfallen. In einer Rechnung mit Pflegegrad 3, 40.000 € zu versteuerndem Einkommen und weitergeleitetem Pflegegeld beträgt der Pflege-Pauschbetrag 0,00 € und die Steuerersparnis 0,00 €. Eine wichtige Ausnahme gilt, wenn du dein Kind mit Behinderung pflegst und dessen Pflegegeld erhältst: In derselben Konstellation bleibt der Pflege-Pauschbetrag von 1.100,00 € erhalten, mit 346,00 € Steuerersparnis.

Achte außerdem darauf, Pflegegrad 1 nicht wie Pflegegrad 2 zu behandeln. Für Pflegegrad 1 ergibt sich ein Pflege-Pauschbetrag von 0,00 €. Erst ab Pflegegrad 2 entsteht ein Betrag.

Bei Kirchensteuer und Steuerjahr kann sich die Ersparnis ebenfalls ändern. Für Pflegegrad 4, Bayern, Kirchensteuerpflicht und Steuerjahr 2025 zeigt eine Rechnung bei 40.000 € zu versteuerndem Einkommen eine Steuerersparnis von 614,52 €.

Tabellen zum Nachschlagen

Pflegepauschbetrag 2026 nach Pflegegrad und Zahl der Pflegepersonen

§ 33b Abs. 6 EStG, Jahresbetrag je gepflegter Person, seit 2021 unverändert
Pflegegrad1 Pflegeperson2 Pflegepersonen3 Pflegepersonen
Pflegegrad 10,00 €0,00 €0,00 €
Pflegegrad 2600,00 €300,00 €200,00 €
Pflegegrad 31.100,00 €550,00 €366,67 €
Pflegegrad 41.800,00 €900,00 €600,00 €
Pflegegrad 51.800,00 €900,00 €600,00 €
Merkzeichen H1.800,00 €900,00 €600,00 €

Steuerersparnis durch den Pflegepauschbetrag 2026 nach Einkommen

Ledig, ohne Kirchensteuer, eine Pflegeperson; Ersparnis an Einkommensteuer und Soli
zu versteuerndes EinkommenGrad 2 (600 €)Grad 3 (1.100 €)Grad 4/5 (1.800 €)
20.000 €147,00 €270,00 €439,00 €
30.000 €169,00 €308,00 €502,00 €
40.000 €189,00 €346,00 €564,00 €
50.000 €210,00 €384,00 €627,00 €
60.000 €231,00 €423,00 €689,00 €
80.000 €281,99 €516,98 €845,96 €
100.000 €281,99 €516,98 €845,96 €

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Du darfst die Grafiken kostenlos in Blogs, Artikeln, Präsentationen oder im Unterricht verwenden - einzige Bedingung ist ein Link auf diese Seite als Quelle (Lizenz CC BY 4.0).

Pflegepauschbetrag-Rechner: Wer einen Angehörigen unentgeltlich zu Hause pflegt, kann 2026 einen Pflege-Pauschbetrag von 600 € (Pflegegrad 2), 1.100 € (Pflegegrad 3) oder 1.800 € (Pflegegrad 4, 5 oder Merkzeichen H) vom Einkommen abziehen - ohne Belege und ohne Kürzung um die zumutbare Belastung. Pflegen mehrere, wird der Betrag geteilt.
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Pflegepauschbetrag 2026 nach Pflegegrad und Zahl der Pflegepersonen (Tabelle)
Pflegepauschbetrag 2026 nach Pflegegrad und Zahl der Pflegepersonen
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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Pflege-Pauschbetrag 2026 bei Pflegegrad 2?

Bei Pflegegrad 2 beträgt der Pflege-Pauschbetrag 600,00 € für eine pflegende Person. Bei 40.000 € zu versteuerndem Einkommen, lediger Veranlagung und ohne Kirchensteuer ergibt sich daraus eine Steuerersparnis von 189,00 €. Wenn mehrere Personen pflegen, wird der Betrag aufgeteilt.

Wie hoch ist der Pflegepauschbetrag bei Pflegegrad 3 für zwei Pflegepersonen?

Bei Pflegegrad 3 erhält jede von zwei Pflegepersonen 550,00 €, wenn eine pflegebedürftige Person gemeinsam gepflegt wird. Der volle Pflege-Pauschbetrag je gepflegter Person beträgt 1.100,00 €. Bei 40.000 € zu versteuerndem Einkommen führt der Anteil zu 173,00 € Steuerersparnis.

Gibt es den Pflege-Pauschbetrag auch bei Pflegegrad 1?

Bei Pflegegrad 1 beträgt der Pflege-Pauschbetrag 0,00 €. Es entsteht dadurch auch keine Steuerersparnis. Das gilt selbst dann, wenn du tatsächlich Zeit in die Unterstützung investierst. Für den Pflegepauschbetrag beginnt die steuerliche Wirkung erst bei Pflegegrad 2 oder bei Merkzeichen H.

Wie hoch ist der Pflege-Pauschbetrag bei Merkzeichen H ohne Pflegegrad?

Bei Merkzeichen H beträgt der Pflege-Pauschbetrag 1.800,00 €, auch ohne Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5. Bei 40.000 € zu versteuerndem Einkommen und lediger Veranlagung ergibt sich im Beispiel eine Steuerersparnis von 564,00 €. Maßgeblich ist, dass die Voraussetzungen für die unentgeltliche Pflege erfüllt sind.

Kann ich den Pflegepauschbetrag bekommen, wenn ich Pflegegeld erhalte?

Wenn du für die Pflege Geld erhältst, beträgt der Pflege-Pauschbetrag im Beispiel 0,00 €. Bei Pflegegrad 3 und 40.000 € zu versteuerndem Einkommen entsteht dann keine Steuerersparnis. Eine Ausnahme zeigt die Rechnung für ein Kind mit Behinderung: Dort bleiben 1.100,00 € abziehbar.

Wann sind tatsächliche Pflegekosten besser als der Pflegepauschbetrag?

Tatsächliche Pflegekosten sind besser, wenn nach Abzug der zumutbaren Belastung mehr steuerlich wirkt als der Pauschbetrag. Bei 6.000 € Pflegekosten, 40.000 € zu versteuerndem Einkommen und Pflegegrad 3 sind 3.754,00 € abziehbar. Die Ersparnis beträgt 1.164,00 € und ist damit höher als beim Pauschbetrag.

Wie viel spart der Pflegepauschbetrag 2026 bei Pflegegrad 5 und 30.000 € Einkommen?

Bei Pflegegrad 5 beträgt der Pflege-Pauschbetrag 1.800,00 €. Bei 30.000 € zu versteuerndem Einkommen, lediger Veranlagung und ohne Kirchensteuer ergibt sich eine Steuerersparnis von 502,00 €. Der Grenzsteuersatz in dieser Rechnung liegt bei 28,19 %.

Wie wirkt sich der Pflegepauschbetrag aus, wenn ich mehrere Personen pflege?

Wenn du mehrere pflegebedürftige Personen betreust, wird der Pflege-Pauschbetrag je gepflegter Person berücksichtigt. Bei drei Personen mit Pflegegrad 4 ergibt sich in der Rechnung ein Pflege-Pauschbetrag von 5.400,00 €. Bei 40.000 € zu versteuerndem Einkommen führt das zu 1.659,00 € Steuerersparnis.

Quellen und Prüfung

Erstellt von
Sebastian Wiercinski, Herausgeber
Stand
23.09.2026, Werte gültig ab 01.01.2021

Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.

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Pflegepauschbetrag-Rechner. Rechnerinfo, Stand 23.09.2026. https://rechner-info.de/steuern/pflegepauschbetrag-rechner