Familie & Kinder

Kindergeld, Elterngeld, Unterhalt und Kosten rund ums Kind.

Kindergeld & Kinderzuschlag 3

Kindergeld, Kinderzuschlag, Kinderfreibetrag.

Mutterschutz & Elternzeit 4

Mutterschutz, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Elternzeit.

Unterhalt 3

Kindesunterhalt, Düsseldorfer Tabelle, Unterhaltsvorschuss.

Kinder-Alltag 4

Taschengeld, Kita, Einschulung, Kinderkosten.

Welche Frage steht gerade an?

Familienleistungen hängen oft von Einkommen, Alter des Kindes, Betreuungsmodell und Familienform ab. Deshalb führt der passende Einstieg nicht über eine einzelne große Berechnung, sondern über deine konkrete Situation.

Kindergeld, Freibetrag und Zuschlag richtig einordnen

Beim Kindergeld ist die Grundfrage einfach: 2026 beträgt es einheitlich 259 € pro Kind und Monat, also 3.108 € im Jahr. Gezahlt wird grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag, in Ausbildung oder Studium bis 25. Für viele Familien ist das die wichtigste laufende Leistung, weil sie unabhängig von konkreten Ausgaben für Schule, Kita oder Kleidung gezahlt wird.

Der Kinderfreibetrag funktioniert anders. Er ist kein monatlicher Zuschuss, sondern wirkt in der Einkommensteuer. 2026 beträgt er zusammen mit dem Betreuungsfreibetrag 9.756 € je Kind für Eltern zusammen. Das Finanzamt berücksichtigt ihn nur, wenn die Steuerersparnis höher ist als das Kindergeld von 3.108 € im Jahr. Diese Prüfung läuft automatisch über die Steuerveranlagung, trotzdem hilft eine Vorabschätzung, wenn du mit größerem Einkommen planst.

Der Kinderzuschlag richtet sich an Familien mit eigenem Einkommen, bei denen das Geld trotzdem knapp ist. 2026 sind bis zu 297 € je Kind und Monat möglich. Zu den Voraussetzungen gehören mindestens 900 € Bruttoeinkommen bei Paaren beziehungsweise 600 € bei Alleinerziehenden. Wichtig ist: Einkommen oberhalb des Elternbedarfs mindert den Zuschlag, bei Erwerbseinkommen um 45 %. Deshalb kann eine kleine Änderung bei Lohn, Miete oder Kinderzahl den Anspruch deutlich verändern.

Was vor und nach der Geburt zu klären ist

Rund um Geburt und Babypause greifen mehrere Regeln ineinander. Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet 8 Wochen nach der Geburt, bei Früh- und Mehrlingsgeburten 12 Wochen danach. Bei einer Geburt am Termin sind das 99 Tage einschließlich Entbindungstag. Kommt das Kind früher, werden fehlende Tage hinten angehängt.

Als anspruchsberechtigte gesetzlich versicherte Arbeitnehmerin erhältst du im Mutterschutz grundsätzlich dein durchschnittliches Nettogehalt weiter. Die Krankenkasse zahlt bis zu 13 € pro Tag, der Arbeitgeber stockt bis zum Netto auf. Bei 1.800 € netto wären das 60 € pro Tag, aufgeteilt in 13 € von der Kasse und 47 € vom Arbeitgeber. Für anspruchsberechtigte privat oder familienversicherte Arbeitnehmerinnen zahlt das Bundesamt insgesamt höchstens 210 € Mutterschaftsgeld; ein Arbeitgeberzuschuss kann hinzukommen.

Danach wird Elterngeld wichtig. Basiselterngeld ersetzt bei erfüllten Anspruchsvoraussetzungen 65 bis 100 % des wegfallenden Nettoeinkommens, mindestens 300 € und höchstens 1.800 € im Monat. ElterngeldPlus kann sinnvoll sein, wenn du früher wieder arbeitest oder den Bezug strecken möchtest. Die Elternzeit ist davon zu trennen: Jeder Elternteil hat bis zum 3. Geburtstag Anspruch auf bis zu 3 Jahre Elternzeit. Bis zu 24 Monate können in die Zeit bis zum 8. Geburtstag verschoben werden. Für die Anmeldung gelten 7 Wochen vor Beginn, nach dem 3. Geburtstag 13 Wochen.

Unterhalt, Betreuung und Alltag hängen am Alter des Kindes

Beim Kindesunterhalt ist das Alter zentral. Die Düsseldorfer Tabelle 2026 nennt in der ersten Einkommensgruppe 486 € für 0-5 Jahre, 558 € für 6-11, 653 € für 12-17 und 698 € für volljährige Kinder, die bei einem Elternteil wohnen. Der gesetzliche Mindestunterhalt betrifft die minderjährigen Altersgruppen. Bei minderjährigen Kindern wird das halbe Kindergeld abgezogen, 2026 also 129,50 €. Bei volljährigen Kindern wird das volle Kindergeld von 259 € angerechnet. Dem unterhaltspflichtigen Elternteil muss außerdem der Selbstbehalt bleiben, gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern liegt der notwendige Selbstbehalt bei Erwerbstätigen bei 1.450 €.

Wenn der andere Elternteil nicht oder zu wenig zahlt, kann Unterhaltsvorschuss helfen. 2026 beträgt er 227 € für Kinder bis 5 Jahre, 299 € von 6 bis 11 und 394 € von 12 bis 17 Jahren. Bei erfüllten Voraussetzungen ist die Zahlung bis zum 18. Geburtstag ohne feste Höchstbezugsdauer möglich. Ab 12 Jahren gelten zusätzliche Voraussetzungen; Unterhaltszahlungen werden abgezogen.

Auch im Alltag zählt das Alter. Die Modellhochrechnung älterer Destatis-Konsumausgaben auf das Preisniveau 2026 ergibt rund 223.000 € bis zum 18. Geburtstag. Das ist keine aktuelle Einzelmessung oder Prognose deiner tatsächlichen Ausgaben. Die monatlichen Ausgaben steigen von etwa 871 € bis 6 Jahre auf 1.008 € von 6 bis 12 und 1.222 € von 12 bis 18. Kita-Regeln unterscheiden sich stark nach Bundesland, teils ist Betreuung ab bestimmtem Alter beitragsfrei. Beim Taschengeld empfiehlt das Deutsche Jugendinstitut 2025/2026 altersabhängige Beträge, ab 10 Jahren monatlich statt wöchentlich.

Häufige Fragen

Wie viel Kindergeld gibt es 2026 pro Kind?

2026 gibt es 259 € pro Kind und Monat, also 3.108 € im Jahr. Der Betrag ist einheitlich und hängt nicht von der Kinderzahl ab. Für zwei Kinder werden 518 € monatlich gezahlt.

Wann lohnt sich der Kinderfreibetrag statt Kindergeld?

Der Kinderfreibetrag lohnt sich nur, wenn die Steuerersparnis höher ist als das Kindergeld von 3.108 € im Jahr. 2026 liegt der Freibetrag zusammen mit dem Betreuungsfreibetrag bei 9.756 € je Kind für Eltern zusammen.

Wie lange kann ich Elternzeit nehmen?

Jeder Elternteil kann bis zum 3. Geburtstag bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen; davon sind bis zu 24 Monate bis zum 8. Geburtstag nutzbar. Für ab dem 1. Mai 2025 geborene Kinder genügt zur Anmeldung Textform, etwa eine E-Mail. Bei früher geborenen Kindern gilt grundsätzlich weiterhin Schriftform. Beachte außerdem die Anmeldefristen.

Wie wird Kindesunterhalt berechnet?

Kindesunterhalt ergibt sich aus dem Tabellenbetrag der Düsseldorfer Tabelle minus Kindergeldanteil. Bei minderjährigen Kindern wird 2026 das halbe Kindergeld von 129,50 € abgezogen, bei volljährigen Kindern das volle Kindergeld von 259 €.

Wer bekommt Kinderzuschlag?

Kinderzuschlag kommt für Familien mit eigenem Einkommen in Betracht, wenn das Geld für die Familie knapp bleibt. 2026 sind bis zu 297 € je Kind und Monat möglich. Zu den Voraussetzungen gehören mindestens 900 € Bruttoeinkommen bei Paaren oder 600 € bei Alleinerziehenden.

Was kostet ein Kind bis zum 18. Geburtstag?

Die Modellhochrechnung älterer Destatis-Konsumausgaben auf 2026 ergibt rund 223.000 € bis zum 18. Geburtstag. Bei über die ganze Zeit unverändert angenommenen 259 € monatlichem Kindergeld bleiben rund 167.000 €. Künftige Preis- und Leistungsänderungen sind darin nicht vorhergesagt; die tatsächlichen Ausgaben hängen stark vom Haushalt ab.