Handwerkerkosten absetzen
Handwerkerkosten absetzen: 20 % der Arbeitskosten direkt von der Steuer, max. 1.200 € (6.000 € Arbeitskosten). 3.000 € Arbeitslohn = 600 € weniger Steuer.
- Ersparnis inkl. Soli und Kirchensteuer
- 600,00 €
- Anrechenbare Arbeitskosten (max. 6.000 €)
- 3.000,00 €
- Noch nutzbare Arbeitskosten in diesem Jahr
- 3.000,00 €
- Nicht nutzbar, weil die Steuer zu niedrig ist
- 0,00 €
- Einkommensteuer ohne Handwerkerbonus
- 7.209,00 €
- Einkommensteuer mit Handwerkerbonus
- 6.609,00 €
- Rechnungsbetrag gesamt
- 5.000,00 €
- Kosten nach Steuerbonus
- 4.400,00 €
- Anteil Arbeitskosten an der Rechnung
- 60 %
- Bonus bei Zahlung 2027 (Entwurf: 15 %, max. 900 €)?
- 450,00 €
- Bonus bei Zahlung verteilt auf zwei Jahre?
- 600,00 €
- Geplant ab 2027: nur noch 15 %, höchstens 900 € (Regierungsentwurf, noch nicht beschlossen). Für diese Rechnung wären das 450,00 € statt 600,00 € - es zählt das Jahr der Zahlung.
- Voraussetzung: Die Rechnung weist den Arbeitskostenanteil gesondert aus (ggf. geschätzt, z. B. bei Pauschalpreisen) und du hast per Überweisung bezahlt, nicht bar (§ 35a Abs. 5 EStG).
- Nicht begünstigt: Neubau (bis zur Fertigstellung), Arbeiten in der Werkstatt des Handwerkers, Gutachten. Begünstigt sind auch Anteile aus der Nebenkostenabrechnung, Schornsteinfeger und Wartungen.
Rechenweg mit deinen Zahlen
- 20 % × 3.000,00 € Arbeitskosten = 600,00 €, höchstens 1.200 € → 600,00 €
- Einkommensteuer 7.209,00 € − 600,00 € = 6.609,00 €; mit Soli und Kirchensteuer spart das 600,00 €
- Rechnung 5.000,00 € − Steuerbonus = 4.400,00 € tatsächliche Kosten
Welche Handwerkerleistungen kannst du absetzen?
Du kannst Handwerkerleistungen absetzen, wenn die Arbeit in deinem eigenen Haushalt anfällt und du dafür eine ordentliche Rechnung hast. Begünstigt sind die Arbeitskosten inklusive Umsatzsteuer. Dazu zählen auch Fahrtkosten und Maschinenkosten, wenn sie auf der Rechnung ausgewiesen sind.
Nicht begünstigt sind Materialkosten. Wenn auf der Rechnung also Arbeitslohn und Material getrennt stehen, zählt nur der Arbeitslohn. Bei einer Rechnung über 5.000,00 € mit 3.000,00 € Arbeitskosten und 2.000 € Material fließen nur die 3.000,00 € in die Rechnung ein. Der gesamte Rechnungsbetrag ist für deine Liquidität relevant, für den Steuerbonus aber nicht vollständig.
Entscheidend ist außerdem das Jahr der Zahlung. Du setzt die Handwerkerrechnung in der Steuererklärung für das Jahr an, in dem du sie bezahlt hast. Der Rechner nutzt deshalb das Steuerjahr der Zahlung. Trage oben die Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten brutto ein; Materialkosten kannst du nur zur Übersicht ergänzen.
Wie rechnet man Handwerkerleistungen absetzen nach § 35a EStG?
Die Rechnung lautet in Worten: Von den begünstigten Arbeitskosten werden 20 % direkt von deiner Einkommensteuer abgezogen, aber nur bis zum gesetzlichen Höchstbetrag. Der Abzug wirkt also anders als Werbungskosten oder Sonderausgaben. Er mindert nicht dein zu versteuerndes Einkommen, sondern die festgesetzte Einkommensteuer.
Beispiel: Du hast 3.000,00 € Arbeitskosten und 2.000 € Materialkosten. Begünstigt sind 3.000,00 €. Daraus ergibt sich eine Steuerermäßigung von 600,00 €. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 € und Einzelveranlagung sinkt die Einkommensteuer im Beispiel von 7.209,00 € auf 6.609,00 €. Die Ersparnis inkl. Soli und Kirchensteuer liegt ebenfalls bei 600,00 €.
Der Rechnungsbetrag gesamt beträgt in diesem Beispiel 5.000,00 €. Nach dem Steuerbonus bleiben Kosten von 4.400,00 €. Der Anteil der Arbeitskosten an der Rechnung liegt bei 60 %. Das zeigt gut, warum eine sauber aufgeteilte Handwerkerrechnung so wichtig ist: Nur der begünstigte Teil erzeugt den Steuerabzug.
Handwerkerkosten absetzen: Was passiert bei hohen Arbeitskosten?
Der Handwerkerbonus ist gedeckelt. Wenn deine Arbeitskosten über dem begünstigten Betrag liegen, steigt der Steuerbonus nicht weiter. Bei 6.000 € Arbeitskosten und 2.000 € Material ergibt sich im Beispiel eine Steuerermäßigung von 1.200,00 €. Die anrechenbaren Arbeitskosten liegen bei 6.000,00 €, noch nutzbare Arbeitskosten in diesem Jahr bei 0,00 €. Die Einkommensteuer sinkt von 7.209,00 € auf 6.009,00 €.
Auch bei noch höheren Arbeitskosten bleibt der Bonus begrenzt. Bei 8.000 € reinen Arbeitskosten beträgt die Steuerermäßigung ebenfalls 1.200,00 €. Anrechenbar sind weiterhin 6.000,00 €, der zusätzliche Teil erzeugt in diesem Jahr keinen weiteren Bonus.
Eine mögliche Gestaltung kann die Zahlung über zwei Jahre sein, wenn die Leistung, Rechnung und Zahlung zeitlich dazu passen. Im Beispiel mit 8.000 € Arbeitskosten weist die Rechnung bei Zahlung verteilt auf zwei Jahre einen Bonus von 1.600,00 € aus. Das ist kein Automatismus: Maßgeblich sind die tatsächlichen Zahlungen und die steuerliche Anerkennung im jeweiligen Jahr.
Wann begrenzt deine Einkommensteuer den Handwerkerbonus?
Der Bonus kann deine Einkommensteuer nur bis auf 0,00 € senken. Wenn deine tarifliche Einkommensteuer niedriger ist als der rechnerische Handwerkerbonus, geht der übersteigende Teil verloren. Er wird nicht ausgezahlt und nicht in ein anderes Jahr übertragen.
Das sieht man am Beispiel einer Rentnerin mit 15.000 € zu versteuerndem Einkommen, 6.000 € Arbeitskosten und 3.000 € Material. Aus den Arbeitskosten ergibt sich rechnerisch der Höchstbonus. Tatsächlich nutzbar sind aber nur 435,00 €, weil die Einkommensteuer ohne Handwerkerbonus 435,00 € beträgt. Die Einkommensteuer mit Handwerkerbonus liegt bei 0,00 €. Nicht nutzbar, weil die Steuer zu niedrig ist: 765,00 €.
Wenn du unsicher bist, solltest du deshalb die Prüfung mit deiner Einkommensteuer einschalten. Gerade bei niedrigem zu versteuernden Einkommen kann der ausgewiesene Steuerbonus kleiner ausfallen als die reine Prozentrechnung erwarten lässt. Der Rechner bildet die Modellrechnung nach den gewählten Eingaben ab; dein Steuerbescheid kann durch weitere Einkünfte, Abzüge oder Steuerermäßigungen abweichen.
Typische Fehler bei der Handwerkerrechnung in der Steuererklärung
Häufig scheitert der Abzug nicht an der Rechnung selbst, sondern an Details rund um Nachweis und Zahlung.
- Materialkosten mit absetzen: Material zählt nicht zum Handwerkerbonus. Bei 1.500 € Arbeitskosten und 500 € Material beträgt die Steuerermäßigung 300,00 €, nicht ein Anteil auf den gesamten Rechnungsbetrag von 2.000,00 €.
- Bar bezahlen: Für den Abzug brauchst du Rechnung und Überweisung. Barzahlung ist ausgeschlossen.
- Förderung doppelt nutzen: Wird die Maßnahme mit öffentlich gefördertem zinsverbilligtem Darlehen oder steuerfreiem Zuschuss gefördert, ist der Abzug nach § 35a für diese Maßnahme ausgeschlossen. Bei 3.000 € Arbeitskosten mit solcher Förderung beträgt die Steuerermäßigung 0,00 €.
- Zu wenig Steuer einplanen: Der Bonus kann nicht höher sein als deine Einkommensteuer. Bei niedriger Steuer kann ein Teil nicht nutzbar sein.
- Falsches Jahr ansetzen: Es zählt das Jahr der Zahlung, nicht nur das Rechnungsdatum.
Für Zahlungen ab 2027 ist eine Änderung geplant: Der Entwurf sieht 15 % und höchstens 900 € vor. Bei 3.000,00 € Arbeitskosten wären das im Rechner 450,00 € statt 600,00 €. Solange das nicht beschlossen ist, bleibt es eine Planungsgröße.
Tabellen zum Nachschlagen
Handwerkerkosten absetzen: Tabelle Arbeitskosten und Steuerermäßigung
| Arbeitskosten | Steuerermäßigung | Arbeitskosten netto | noch frei bis 6.000 € |
|---|---|---|---|
| 100 € | 20,00 € | 80,00 € | 5.900 € |
| 250 € | 50,00 € | 200,00 € | 5.750 € |
| 500 € | 100,00 € | 400,00 € | 5.500 € |
| 750 € | 150,00 € | 600,00 € | 5.250 € |
| 1.000 € | 200,00 € | 800,00 € | 5.000 € |
| 1.500 € | 300,00 € | 1.200,00 € | 4.500 € |
| 2.000 € | 400,00 € | 1.600,00 € | 4.000 € |
| 2.500 € | 500,00 € | 2.000,00 € | 3.500 € |
| 3.000 € | 600,00 € | 2.400,00 € | 3.000 € |
| 4.000 € | 800,00 € | 3.200,00 € | 2.000 € |
| 5.000 € | 1.000,00 € | 4.000,00 € | 1.000 € |
| 6.000 € | 1.200,00 € | 4.800,00 € | 0 € |
| 7.500 € | 1.200,00 € | 6.300,00 € | 0 € |
| 10.000 € | 1.200,00 € | 8.800,00 € | 0 € |
| 15.000 € | 1.200,00 € | 13.800,00 € | 0 € |
Wann reicht die Steuer für den vollen Handwerkerbonus? (2026, ledig)
| zvE | Einkommensteuer | nutzbarer Bonus |
|---|---|---|
| 13.000 € | 95 € | 95,00 € |
| 14.000 € | 256 € | 256,00 € |
| 15.000 € | 435 € | 435,00 € |
| 16.000 € | 633 € | 633,00 € |
| 17.000 € | 849 € | 849,00 € |
| 18.000 € | 1.083 € | 1.083,00 € |
| 20.000 € | 1.570 € | 1.200,00 € |
| 25.000 € | 2.850 € | 1.200,00 € |
Höchstbeträge nach § 35a EStG im Überblick
| Topf | Satz | max. Ermäßigung | erreicht ab Kosten |
|---|---|---|---|
| Minijob im Haushalt (Abs. 1) | 20 % | 510 € | 2.550 € |
| Haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflege (Abs. 2) | 20 % | 4.000 € | 20.000 € |
| Handwerkerleistungen (Abs. 3) | 20 % | 1.200 € | 6.000 € |
| Handwerker ab 2027 (Regierungsentwurf, nicht beschlossen) | 15 % | 900 € | 6.000 € |
Beispiele zum Ausprobieren
- Bad renovieren: 8.000 € Arbeit, 12.000 € MaterialSteuerermäßigung (§ 35a Abs. 3): 1.200,00 €
- Malerarbeiten 1.800 € ArbeitslohnSteuerermäßigung (§ 35a Abs. 3): 360,00 €
- Heizungswartung + Schornsteinfeger 450 €Steuerermäßigung (§ 35a Abs. 3): 90,00 €
- Rentnerin mit 15.000 € zvE, 6.000 € ArbeitskostenSteuerermäßigung (§ 35a Abs. 3): 435,00 €
Häufige Fragen
Wie viel Steuerbonus gibt es bei 1.500 € Arbeitskosten und 500 € Materialkosten?
Der Steuerbonus beträgt 300,00 €. Angerechnet werden nur die 1.500,00 € Arbeitskosten, nicht die 500 € Materialkosten. Der Rechnungsbetrag gesamt liegt bei 2.000,00 €, die Kosten nach Steuerbonus bei 1.700,00 €. Im Beispiel bleiben noch 4.500,00 € Arbeitskosten für dieses Jahr nutzbar.
Kann ich bei 3.000 € reinen Arbeitskosten 600,00 € absetzen?
Ja, bei 3.000 € reinen Arbeitskosten beträgt die Steuerermäßigung 600,00 €. Im Beispiel sind 3.000,00 € anrechenbar, weitere 3.000,00 € Arbeitskosten wären im selben Jahr noch nutzbar. Die Einkommensteuer sinkt von 7.209,00 € auf 6.609,00 €.
Wie viel kann ich bei 6.000 € Arbeitskosten und 2.000 € Material absetzen?
Du bekommst 1.200,00 € Steuerermäßigung, wenn deine Einkommensteuer hoch genug ist. Angerechnet werden 6.000,00 € Arbeitskosten, die 2.000 € Material bleiben außen vor. Der Rechnungsbetrag gesamt beträgt 8.000,00 €, nach Steuerbonus bleiben 6.800,00 € Kosten.
Was bringt der Handwerkerbonus bei 8.000 € Arbeitskosten?
Bei 8.000 € Arbeitskosten beträgt der Steuerbonus 1.200,00 €. Mehr gibt es in diesem Jahr nicht, weil nur 6.000,00 € Arbeitskosten anrechenbar sind. Die Steuer sinkt im Beispiel von 7.209,00 € auf 6.009,00 €.
Kann ich Handwerkerleistungen absetzen, wenn sie mit KfW-Zuschuss gefördert werden?
Nein, im gerechneten Fall beträgt die Steuerermäßigung 0,00 €. Bei 3.000 € Arbeitskosten mit öffentlich gefördertem zinsverbilligtem Darlehen oder steuerfreiem Zuschuss werden 0,00 € als anrechenbare Arbeitskosten angesetzt. Die Einkommensteuer bleibt im Beispiel unverändert bei 7.209,00 €.
Wie wirkt sich Kirchensteuer auf den Handwerkerbonus aus?
Bei 6.000 € Arbeitskosten, Kirchensteuerpflicht in Nordrhein-Westfalen und 45.000 € zu versteuerndem Einkommen beträgt die Steuerermäßigung 1.200,00 €. Die Ersparnis inkl. Soli und Kirchensteuer liegt im Beispiel bei 1.308,00 €. Die Kosten nach Steuerbonus betragen 4.692,00 €.
Was passiert, wenn meine Einkommensteuer niedriger ist als der Handwerkerbonus?
Dann ist nur die vorhandene Einkommensteuer nutzbar. Bei 15.000 € zu versteuerndem Einkommen und 6.000 € Arbeitskosten beträgt die nutzbare Steuerermäßigung 435,00 €. Die Einkommensteuer sinkt auf 0,00 €, nicht nutzbar sind 765,00 €.
Gilt für 2027 ein niedrigerer Handwerkerbonus?
Für Zahlungen ab 2027 ist ein Bonus von 15 % und höchstens 900 € geplant. Bei 3.000,00 € Arbeitskosten zeigt der Rechner dafür 450,00 €. Bei 6.000 € Arbeitskosten wären es 900,00 €. Das ist ein Entwurf und noch keine endgültige Regelung.
Quellen und Prüfung
- § 35a EStG - Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen - Bundesministerium der Justiz
- § 35c EStG - Energetische Maßnahmen an Wohngebäuden - Bundesministerium der Justiz
- Regierungsentwurf Einkommensteuerreformgesetz 2027 (Handwerker 15 %, max. 900 €) - Bundesministerium der Finanzen
Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.
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Handwerkerkosten absetzen. Rechner-info.de, Stand 23.09.2026. https://rechner-info.de/steuern/handwerkerkosten-rechner

