Sozialleistungen
Bürgergeld, Wohngeld, Arbeitslosengeld, Kranken- und Pflegeleistungen.
Bürgergeld & Grundsicherung 7
Bürgergeld, Neue Grundsicherung, Regelsatz, Schonvermögen.
- Bürgergeld-RechnerGrundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld) 2026 berechnen: Regelsatz 563 €, Miete, Mehrbedarf, Freibeträge für Lohn und Kindergeld. Mit Vermögens-Check.
- Neue GrundsicherungNeue Grundsicherung seit 1.7.2026: Regelsatz 563 €, Schonvermögen 5.000-20.000 € nach Alter, 30 % Kürzung bei Pflichtverletzung. Anspruch berechnen.
- Schonvermögen-RechnerSchonvermögen Bürgergeld seit 1.7.2026: 5.000 € unter 30, 10.000 € ab 30, 12.500 € ab 40, 20.000 € ab 50 je Person. Mit Auto, Riester, SGB XII.
- Grundsicherung-RechnerGrundsicherung im Alter 2026: 700 € Rente, 550 € Warmmiete = 413 € Anspruch im Monat. Mit Grundrenten-Freibetrag, Betriebsrente und Schonvermögen.
- RegelbedarfsrechnerRegelsatz 2026: Alleinstehende 563 €, Partner je 506 €, Kinder 357-471 €. Regelbedarf für den ganzen Haushalt mit Mehrbedarf und Aufschlüsselung berechnen.
- Bürgergeld-HinzuverdienstBürgergeld-Freibetrag 2026: Vom 603-€-Minijob bleiben 208,90 € anrechnungsfrei, von 1.200 € brutto 348 €, mit Kind bis 378 €. Mit Tabelle und Restanspruch.
- Mehrbedarf-RechnerMehrbedarf 2026: Alleinerziehende mit einem Kind unter 7 bekommen 202,68 € (36 %), höchstens 337,80 €. Schwangere 95,71 €. Alle Mehrbedarfe (§ 21 SGB II).
Wohngeld & WBS 3
Wohngeld, Lastenzuschuss, Wohnberechtigungsschein.
- WohngeldrechnerWohngeld 2026 berechnen: 2 Personen, 700 € Miete, 1.200 € Einkommen, Mietenstufe III = 380 € im Monat. Exakte § 19-WoGG-Formel, Mietenstufen aller Orte.
- Lastenzuschuss-RechnerLastenzuschuss 2026 berechnen: Familie mit Kind, 750 € Belastung, 1.638 € Einkommen, Mietenstufe I = 320 € im Monat. Mit Lastenberechnung nach WoGV.
- WBS-RechnerWBS 2026 prüfen: In NRW liegt die Grenze für 1 Person bei 23.540 €, das sind bis zu 38.011 € brutto. Alle 16 Bundesländer, Berlin WBS 100 bis 220.
Arbeitslosigkeit & Kurzarbeit 2
ALG I, Kurzarbeitergeld.
- Arbeitslosengeld-RechnerALG 1 berechnen wie die Arbeitsagentur: 3.000 € brutto, Steuerklasse I ohne Kind = 1.246,80 € im Monat. Mit Anspruchsdauer, Sperrzeit und Nebenjob.
- Kurzarbeitergeld-RechnerKurzarbeitergeld 2026 berechnen: 3.000 € Soll, 1.500 € Ist, Steuerklasse I ohne Kind = 547,15 € KUG. Centgenau wie die BA-Tabelle, mit Netto-Vergleich.
Krankheit & Reha 5
Krankengeld, Übergangsgeld, Verletztengeld.
- Krankengeld-RechnerKrankengeld 2026: 3.000 € brutto und 2.000 € netto ergeben 60 € am Tag, nach Abzügen rund 1.502 € im Monat. Höchstens 135,63 € täglich, mit Bezugsende.
- Verletztengeld-RechnerVerletztengeld berechnen: 80 % des Bruttos, höchstens das Netto. 3.000 € brutto, 2.100 € netto = 70 € pro Tag - 11 % mehr als Krankengeld.
- Kinderkrankengeld-RechnerKinderkrankengeld 2026 berechnen: 90 % vom Netto, max. 135,63 € pro Tag. Bei 2.500 € netto sind es 75 € pro Tag. 15 Tage je Kind, Alleinerziehende 30.
- Übergangsgeld-RechnerÜbergangsgeld 2026: 68 % (mit Kind 75 %) von 80 % des Bruttos, höchstens vom Netto. 3.000 € brutto, Steuerklasse I = rund 1.397 € im Monat, ohne Abzüge.
- Aussteuerung KrankengeldAussteuerung taggenau: 78 Wochen = 546 Tage ab AU-Beginn inkl. Lohnfortzahlung. Krank ab 12.01.2026: Ende am 11.07.2027. Mit Blockfrist und Vorerkrankung.
Krankenversicherung 4
GKV-Beitrag, PKV, freiwillige KV, KSK.
- PKV-GKV-RechnerPKV oder GKV 2026: Der Arbeitgeber zahlt bis zu 613,22 € PKV-Zuschuss, der GKV-Höchstbeitrag liegt bei 613,22 € (kinderlos 648,09 €). Mit Prognose bis 67.
- Freiwillige KrankenversicherungGKV 2026: Selbstständige zahlen mindestens 278,17 € (kinderlos) und höchstens 1.261,32 €. Bei 3.500 € Gewinn sind es 738,50 €. Mit PKV-Vergleich.
- KrankenkassenbeitragKrankenkassenbeitrag 2026: 7,3 % + halber Zusatzbeitrag und 1,8 % Pflege (kinderlos 2,4 %). Bei 3.500 € brutto zahlst du 369,25 € mit Kind.
- KSK-BeitragsrechnerKünstlersozialkasse 2026: Du zahlst 9,3 % Rente, 7,3 % + ½ Zusatzbeitrag KV und 1,8 % Pflege. Bei 20.000 € Jahreseinkommen sind es 340,83 € im Monat.
Pflege 5
Pflegegrad, Pflegegeld, Pflegeheim, Verhinderungspflege.
- Verhinderungspflege-RechnerVerhinderungspflege 2026 berechnen: 3.539 € Jahresbetrag mit der Kurzzeitpflege, bis 8 Wochen, halbes Pflegegeld weiter. Bei Angehörigen bis 694 € (PG 2).
- PflegegradrechnerPflegegrad selbst einschätzen: alle 6 Module des Gutachtens mit Original-Punkten. Ab 27 Punkten Pflegegrad 2 (347 € Pflegegeld), ab 47,5 Pflegegrad 3.
- Pflegegeld-RechnerPflegegeld 2026 nach Pflegegrad: 347 € (PG 2), 599 € (PG 3), 800 € (PG 4), 990 € (PG 5). Mit Kombinationsleistung, Sachleistung und Heim.
- Pflegeunterstützungsgeld-RechnerPflegeunterstützungsgeld 2026: 90 % vom Netto, max. 135,63 € pro Tag, bis 10 Arbeitstage im Jahr. Bei 2.500 € netto sind es 75 € pro Kalendertag.
- Pflegeheim-KostenPflegeheim 2026: im 1. Jahr zahlen Bewohner im Schnitt 3.364 € im Monat selbst, ab dem 4. Jahr 2.111 €. Eigenanteil nach Pflegegrad, Land und Heimvertrag.
BAföG & Ausbildung 4
BAföG, Aufstiegs-BAföG, BAB.
- BAföG-RechnerBAföG 2026 berechnen: Höchstsatz 992 € (855 € + 137 € KV/PV). Elternfreibetrag 2.540 €, Minijob bis 603 € anrechnungsfrei. Mit Brutto-Elterneinkommen.
- BAföG-Rückzahlung-RechnerBAföG-Rückzahlung berechnen: höchstens 10.010 € in 77 Raten à 130 €, Rest wird erlassen. Sofort ablösen: 7.857,85 € (21,5 % Nachlass).
- BAB-RechnerBAB 2026 berechnen: 822 € Bedarf + 16 € Arbeitskleidung + Fahrkosten. Bei 800 € Vergütung und 50 € Fahrkosten gibt es 351 € BAB. Mit Elterneinkommen.
- Aufstiegs-BAföG-RechnerMeister-BAföG 2026: Bei 10.000 € Lehrgangskosten gibt es 5.000 € Zuschuss und 2.500 € Erlass nach der Prüfung. Vollzeit: bis 1.019 € Unterhalt im Monat.
Behinderung 1
Grad der Behinderung.
Welche Leistung passt zu deiner Lage?
Sozialleistungen hängen stark davon ab, warum Geld fehlt: kein oder zu niedriges Einkommen, hohe Wohnkosten, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Pflege, Ausbildung oder eine Behinderung. Wenn du laufende Grundsicherung prüfen willst, startest du mit dem Bürgergeld-Rechner oder - für die Rechtslage seit 1. Juli 2026 - mit dem Rechner zur Neuen Grundsicherung. Für Rentnerinnen und Rentner mit kleinem Einkommen passt der Grundsicherung-Rechner.
Geht es vor allem um Miete, Eigentum oder eine geförderte Wohnung, sind andere Rechner sinnvoll: Der Wohngeldrechner prüft den monatlichen Zuschuss für Mieterhaushalte, der Lastenzuschuss-Rechner für selbst genutztes Eigentum. Ob dein Einkommen für einen Wohnberechtigungsschein reicht, zeigt der WBS-Rechner.
Bei Jobverlust oder weniger Arbeit helfen der Arbeitslosengeld-Rechner und der Kurzarbeitergeld-Rechner. Bei Krankheit, Reha oder Unfall unterscheiden sich die Leistungen nach Träger und Anlass: Nutze den Krankengeld-Rechner, den Rechner zur Aussteuerung Krankengeld, den Übergangsgeld-Rechner oder den Verletztengeld-Rechner. Für Eltern ist zusätzlich der Kinderkrankengeld-Rechner wichtig.
Welcher Rechner hilft in typischen Situationen?
- Du willst wissen, wie viel vom Nebenjob bleibt: Der Rechner für Bürgergeld-Hinzuverdienst berücksichtigt die Freibeträge auf Bruttoeinkommen.
- Du möchtest den Bedarf einer Familie einschätzen: Der Regelbedarfsrechner zeigt die Regelsätze nach Haushaltsmitgliedern. Bei Alleinerziehung oder Schwangerschaft ergänzt der Mehrbedarf-Rechner den laufenden Bedarf.
- Du hast Ersparnisse und fragst dich, ob sie geschützt sind: Der Schonvermögen-Rechner prüft die altersabhängigen Grenzen beim Grundsicherungsgeld.
- Du bist gesetzlich versichert und willst deinen Beitrag nachvollziehen: Für Beschäftigte passt der Krankenkassenbeitrag. Selbstständige nutzen den Rechner zur Freiwilligen Krankenversicherung. Kunst- und Medienschaffende prüfen ihre Abgaben mit dem KSK-Beitragsrechner. Wenn du zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung vergleichst, hilft der PKV-GKV-Rechner.
- Du organisierst Pflege: Der Pflegegradrechner ordnet Einschränkungen ein. Danach zeigen der Pflegegeld-Rechner, der Rechner für Pflegeheim-Kosten, der Verhinderungspflege-Rechner oder der Pflegeunterstützungsgeld-Rechner, welche Leistung zur Situation passt.
- Du machst Ausbildung oder Studium: Für Studierende passt der BAföG-Rechner, für Azubis der BAB-Rechner, für Fortbildungen der Aufstiegs-BAföG-Rechner. Die spätere Rückzahlung prüfst du mit dem BAföG-Rückzahlung-Rechner.
- Du brauchst eine Einordnung zum Grad der Behinderung: Der GdB-Rechner hilft bei einer unverbindlichen Einordnung; Einzel-GdB werden nicht addiert, und die zuständige Stelle bewertet die Auswirkungen insgesamt.
Welche Grundbegriffe bestimmen die Höhe?
Bei der Grundsicherung steht zuerst der Regelbedarf. Seit 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld Grundsicherungsgeld. Der Regelsatz beträgt 2026 für Alleinstehende 563 € im Monat, für Partner je 506 €, für Kinder je nach Alter 357 € bis 471 €. Miete und Heizung kommen hinzu, werden aber nach Angemessenheit geprüft. Beim Hinzuverdienst bleiben die ersten 100 € frei, danach gelten gestaffelte Prozentsätze bis 1.200 € brutto, mit Kind bis 1.500 €.
Beim Wohngeld zählen Haushaltsgröße, anrechenbares Einkommen, Bruttokaltmiete und Mietenstufe. Im Modell ergeben ein wohngeldberechtigter 2-Personen-Haushalt in Mietenstufe III, 700 € Bruttokaltmiete und 1.200 € wohngeldrechtliches Gesamteinkommen 2026 rund 380 € Wohngeld im Monat; andere Voraussetzungen sind gesondert zu prüfen. Beim WBS zählt ebenfalls das anrechenbare Einkommen, also Brutto minus Werbungskosten und pauschale Abzüge.
Ersatzleistungen orientieren sich meist am Netto oder an pauschalierten Netto-Werten. Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld betragen 60 %, mit Kind 67 %. Krankengeld liegt bei 70 % vom Brutto, höchstens 90 % vom Netto, 2026 höchstens 135,63 € pro Tag. Kinderkrankengeld und Pflegeunterstützungsgeld ersetzen regelmäßig 90 % des ausgefallenen Nettolohns, ebenfalls höchstens 135,63 € pro Kalendertag. Beitragspflichtige Einmalzahlungen können den Ersatzsatz verändern.
In der Pflege ist der Pflegegrad der Schlüssel. Er ergibt sich aus bis zu 100 gewichteten Punkten in sechs Modulen. Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2, 2026 unverändert 347 € bis 990 € im Monat. Im Pflegeheim zahlen Bewohner einen Eigenanteil, während die Pflegekasse je nach Pflegegrad leistet und einen prozentualen Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil übernimmt.
Was du vor dem Rechnen klären solltest
Halte möglichst die Werte bereit, die auch Behörden abfragen: Brutto, Netto, Miete, Heizkosten, Haushaltsmitglieder, Alter, Kinder, Versicherungsstatus und vorhandenes Vermögen. Bei Grundsicherung und Wohngeld zählt oft das aktuelle monatliche Einkommen, bei BAföG und WBS können andere Einkommensbegriffe maßgeblich sein. Wenn du schwankendes Einkommen hast, hilft eine Rechnung mit typischen Monatswerten und danach eine zweite Rechnung mit abweichenden Werten.
Achte auch darauf, welche Leistung sich gegenseitig ausschließt oder beeinflusst. Wer Bürgergeld oder Grundsicherungsgeld bekommt, erhält in der Regel kein Wohngeld für denselben Bedarf. Ein Minijob kann den Grundsicherungsanspruch mindern, aber wegen Freibeträgen bleibt ein Teil zusätzlich verfügbar. Pflegeleistungen hängen davon ab, ob privat gepflegt, ein Pflegedienst genutzt oder stationär gepflegt wird.
Die Rechner liefern eine nachvollziehbare Orientierung, ersetzen aber keinen Bescheid. Behörden prüfen Nachweise, Angemessenheitsgrenzen, Versicherungsdaten und besondere Lebenslagen. Wenn das Ergebnis knapp ausfällt, lohnt sich eine erneute Rechnung mit vollständigen Angaben - besonders bei Miete, Kindern, Mehrbedarf, Pflegegrad oder Krankenversicherung.
Häufige Fragen
Welche Sozialleistung kann ich beantragen, wenn mein Einkommen nicht reicht?
Das hängt von deiner Lage ab: Bei fehlendem oder sehr niedrigem Erwerbseinkommen kommt Grundsicherungsgeld infrage. Bei niedriger Rente kann Grundsicherung im Alter passen. Wenn dein Einkommen grundsätzlich reicht, aber die Wohnkosten zu hoch sind, kann Wohngeld die passende Leistung sein.
Was ist der Unterschied zwischen Bürgergeld und Grundsicherungsgeld?
Seit 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld Grundsicherungsgeld. Die Regelsätze bleiben 2026 unverändert, zum Beispiel 563 € für Alleinstehende. Geändert haben sich vor allem Regeln zu Schonvermögen, Miete und Pflichtverletzungen.
Kann ich Wohngeld bekommen, wenn ich Bürgergeld bekomme?
In der Regel nein, wenn Bürgergeld oder Grundsicherungsgeld bereits den Wohnbedarf abdeckt. Wohngeld ist vor allem für Haushalte gedacht, die ihren Lebensunterhalt im Grundsatz selbst tragen, aber bei Miete oder Belastung Unterstützung brauchen.
Wie hoch ist Krankengeld 2026?
Krankengeld beträgt 70 % vom Brutto, höchstens 90 % vom Netto. 2026 sind höchstens 135,63 € pro Tag möglich. Von diesem Betrag gehen in vielen Fällen noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab.
Wann bekomme ich Pflegegeld?
Pflegegeld bekommst du bei häuslicher Pflege ab Pflegegrad 2, wenn die Pflege überwiegend privat organisiert wird. 2026 beträgt es 347 € bei Pflegegrad 2, 599 € bei Pflegegrad 3, 800 € bei Pflegegrad 4 und 990 € bei Pflegegrad 5.
Muss BAföG komplett zurückgezahlt werden?
Nein, beim Studien-BAföG ist höchstens der Darlehensanteil zurückzuzahlen. Die Rückzahlung ist auf 10.010 € begrenzt, erfolgt zinslos und beginnt ab 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer.