Sozialleistungen

Bürgergeld, Wohngeld, Arbeitslosengeld, Kranken- und Pflegeleistungen.

Bürgergeld & Grundsicherung 7

Bürgergeld, Neue Grundsicherung, Regelsatz, Schonvermögen.

Wohngeld & WBS 3

Wohngeld, Lastenzuschuss, Wohnberechtigungsschein.

Arbeitslosigkeit & Kurzarbeit 2

ALG I, Kurzarbeitergeld.

Krankheit & Reha 5

Krankengeld, Übergangsgeld, Verletztengeld.

Krankenversicherung 4

GKV-Beitrag, PKV, freiwillige KV, KSK.

Pflege 5

Pflegegrad, Pflegegeld, Pflegeheim, Verhinderungspflege.

BAföG & Ausbildung 4

BAföG, Aufstiegs-BAföG, BAB.

Behinderung 1

Grad der Behinderung.

Welche Leistung passt zu deiner Lage?

Sozialleistungen hängen stark davon ab, warum Geld fehlt: kein oder zu niedriges Einkommen, hohe Wohnkosten, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Pflege, Ausbildung oder eine Behinderung. Wenn du laufende Grundsicherung prüfen willst, startest du mit dem Bürgergeld-Rechner oder - für die Rechtslage seit 1. Juli 2026 - mit dem Rechner zur Neuen Grundsicherung. Für Rentnerinnen und Rentner mit kleinem Einkommen passt der Grundsicherung-Rechner.

Geht es vor allem um Miete, Eigentum oder eine geförderte Wohnung, sind andere Rechner sinnvoll: Der Wohngeldrechner prüft den monatlichen Zuschuss für Mieterhaushalte, der Lastenzuschuss-Rechner für selbst genutztes Eigentum. Ob dein Einkommen für einen Wohnberechtigungsschein reicht, zeigt der WBS-Rechner.

Bei Jobverlust oder weniger Arbeit helfen der Arbeitslosengeld-Rechner und der Kurzarbeitergeld-Rechner. Bei Krankheit, Reha oder Unfall unterscheiden sich die Leistungen nach Träger und Anlass: Nutze den Krankengeld-Rechner, den Rechner zur Aussteuerung Krankengeld, den Übergangsgeld-Rechner oder den Verletztengeld-Rechner. Für Eltern ist zusätzlich der Kinderkrankengeld-Rechner wichtig.

Welcher Rechner hilft in typischen Situationen?

Welche Grundbegriffe bestimmen die Höhe?

Bei der Grundsicherung steht zuerst der Regelbedarf. Seit 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld Grundsicherungsgeld. Der Regelsatz beträgt 2026 für Alleinstehende 563 € im Monat, für Partner je 506 €, für Kinder je nach Alter 357 € bis 471 €. Miete und Heizung kommen hinzu, werden aber nach Angemessenheit geprüft. Beim Hinzuverdienst bleiben die ersten 100 € frei, danach gelten gestaffelte Prozentsätze bis 1.200 € brutto, mit Kind bis 1.500 €.

Beim Wohngeld zählen Haushaltsgröße, anrechenbares Einkommen, Bruttokaltmiete und Mietenstufe. Im Modell ergeben ein wohngeldberechtigter 2-Personen-Haushalt in Mietenstufe III, 700 € Bruttokaltmiete und 1.200 € wohngeldrechtliches Gesamteinkommen 2026 rund 380 € Wohngeld im Monat; andere Voraussetzungen sind gesondert zu prüfen. Beim WBS zählt ebenfalls das anrechenbare Einkommen, also Brutto minus Werbungskosten und pauschale Abzüge.

Ersatzleistungen orientieren sich meist am Netto oder an pauschalierten Netto-Werten. Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld betragen 60 %, mit Kind 67 %. Krankengeld liegt bei 70 % vom Brutto, höchstens 90 % vom Netto, 2026 höchstens 135,63 € pro Tag. Kinderkrankengeld und Pflegeunterstützungsgeld ersetzen regelmäßig 90 % des ausgefallenen Nettolohns, ebenfalls höchstens 135,63 € pro Kalendertag. Beitragspflichtige Einmalzahlungen können den Ersatzsatz verändern.

In der Pflege ist der Pflegegrad der Schlüssel. Er ergibt sich aus bis zu 100 gewichteten Punkten in sechs Modulen. Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2, 2026 unverändert 347 € bis 990 € im Monat. Im Pflegeheim zahlen Bewohner einen Eigenanteil, während die Pflegekasse je nach Pflegegrad leistet und einen prozentualen Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil übernimmt.

Was du vor dem Rechnen klären solltest

Halte möglichst die Werte bereit, die auch Behörden abfragen: Brutto, Netto, Miete, Heizkosten, Haushaltsmitglieder, Alter, Kinder, Versicherungsstatus und vorhandenes Vermögen. Bei Grundsicherung und Wohngeld zählt oft das aktuelle monatliche Einkommen, bei BAföG und WBS können andere Einkommensbegriffe maßgeblich sein. Wenn du schwankendes Einkommen hast, hilft eine Rechnung mit typischen Monatswerten und danach eine zweite Rechnung mit abweichenden Werten.

Achte auch darauf, welche Leistung sich gegenseitig ausschließt oder beeinflusst. Wer Bürgergeld oder Grundsicherungsgeld bekommt, erhält in der Regel kein Wohngeld für denselben Bedarf. Ein Minijob kann den Grundsicherungsanspruch mindern, aber wegen Freibeträgen bleibt ein Teil zusätzlich verfügbar. Pflegeleistungen hängen davon ab, ob privat gepflegt, ein Pflegedienst genutzt oder stationär gepflegt wird.

Die Rechner liefern eine nachvollziehbare Orientierung, ersetzen aber keinen Bescheid. Behörden prüfen Nachweise, Angemessenheitsgrenzen, Versicherungsdaten und besondere Lebenslagen. Wenn das Ergebnis knapp ausfällt, lohnt sich eine erneute Rechnung mit vollständigen Angaben - besonders bei Miete, Kindern, Mehrbedarf, Pflegegrad oder Krankenversicherung.

Häufige Fragen

Welche Sozialleistung kann ich beantragen, wenn mein Einkommen nicht reicht?

Das hängt von deiner Lage ab: Bei fehlendem oder sehr niedrigem Erwerbseinkommen kommt Grundsicherungsgeld infrage. Bei niedriger Rente kann Grundsicherung im Alter passen. Wenn dein Einkommen grundsätzlich reicht, aber die Wohnkosten zu hoch sind, kann Wohngeld die passende Leistung sein.

Was ist der Unterschied zwischen Bürgergeld und Grundsicherungsgeld?

Seit 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld Grundsicherungsgeld. Die Regelsätze bleiben 2026 unverändert, zum Beispiel 563 € für Alleinstehende. Geändert haben sich vor allem Regeln zu Schonvermögen, Miete und Pflichtverletzungen.

Kann ich Wohngeld bekommen, wenn ich Bürgergeld bekomme?

In der Regel nein, wenn Bürgergeld oder Grundsicherungsgeld bereits den Wohnbedarf abdeckt. Wohngeld ist vor allem für Haushalte gedacht, die ihren Lebensunterhalt im Grundsatz selbst tragen, aber bei Miete oder Belastung Unterstützung brauchen.

Wie hoch ist Krankengeld 2026?

Krankengeld beträgt 70 % vom Brutto, höchstens 90 % vom Netto. 2026 sind höchstens 135,63 € pro Tag möglich. Von diesem Betrag gehen in vielen Fällen noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab.

Wann bekomme ich Pflegegeld?

Pflegegeld bekommst du bei häuslicher Pflege ab Pflegegrad 2, wenn die Pflege überwiegend privat organisiert wird. 2026 beträgt es 347 € bei Pflegegrad 2, 599 € bei Pflegegrad 3, 800 € bei Pflegegrad 4 und 990 € bei Pflegegrad 5.

Muss BAföG komplett zurückgezahlt werden?

Nein, beim Studien-BAföG ist höchstens der Darlehensanteil zurückzuzahlen. Die Rückzahlung ist auf 10.010 € begrenzt, erfolgt zinslos und beginnt ab 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer.