Rente & Vorsorge

Gesetzliche Rente, Rentenbeginn, Hinterbliebene, Pension und Vorsorge.

Gesetzliche Rente 9

Rentenhöhe, Rentenpunkte, EM-Rente, Grundrente.

Rentenbeginn 8

Renteneintritt, Frührente, Rente mit 63, Aktivrente, Teilrente.

Rente netto & Steuer 3

Nettorente, Rentensteuer, KVdR.

Hinterbliebene 5

Witwen-, Waisen-, Erziehungsrente.

Beamte & Pension 3

Pension, Witwengeld.

Private Vorsorge 9

Riester, Rürup, bAV, Altersvorsorgedepot, Frühstart-Rente.

Welche Rentenfrage willst du zuerst klären?

Wenn du deine gesetzliche Rente einschätzen willst, startest du meist mit dem Rentenrechner. Er nutzt die Grundformel aus Entgeltpunkten, Zugangsfaktor, Rentenartfaktor und aktuellem Rentenwert. Wenn du wissen willst, wie einzelne Arbeitsjahre wirken, passt der Rentenpunkte-Rechner: Ein Rentenpunkt entsteht 2026 bei 51.944 € beitragspflichtigem Jahresentgelt und entspricht seit Juli 2026 bei einer Altersrente ohne Abschlag 42,52 € brutto im Monat.

Für den Zeitpunkt ist der Renteneintrittsalter-Rechner der richtige Einstieg. Er zeigt, wann die Regelaltersgrenze erreicht ist und ab welchem Monat die Rente beginnt. Wenn du früher gehen möchtest, helfen der Rente mit 63 Rechner und der Frührente-Rechner. Geht es um den finanziellen Ausgleich von Abschlägen, nutze den Rechner für Rentenabschläge. Für einen gleitenden Übergang ist der Teilrente-Rechner sinnvoll.

Welcher Rechner passt zu deiner Situation?

Welche Grundbegriffe solltest du vor dem Rechnen kennen?

Die gesetzliche Rente hängt vor allem an Entgeltpunkten. Ein Jahr mit Durchschnittsverdienst von 51.944 € brutto 2026 bringt 1 Entgeltpunkt. Seit 1. Juli 2026 ist ein Entgeltpunkt 42,52 € Monatsrente wert. 45 Jahre Durchschnittsverdienst ergeben 1.913,40 € brutto.

Der Rentenbeginn wirkt über Abschläge. Mit 35 Versicherungsjahren ist eine Altersrente grundsätzlich ab 63 möglich, dann aber mit dauerhaftem Abschlag. Bei der Rente mit 63 beträgt der Abschlag 0,3 % je Monat vor der Regelaltersgrenze, für Jahrgang 1964 und jünger 14,4 % lebenslang. 24 Monate früherer Rentenbeginn bedeuten 7,2 % dauerhaften Abschlag.

Hinzuverdienst ist je nach Rentenart unterschiedlich. Bei Altersrenten gibt es seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenze. Bei voller Erwerbsminderungsrente liegt die Grenze 2026 bei 20.763,75 € im Jahr; oberhalb werden 40 % des monatlich umgelegten Mehrbetrags angerechnet.

Bei Hinterbliebenenleistungen zählen feste Prozentsätze und eigenes Einkommen. Die große Witwenrente beträgt 55 % der Rente des Verstorbenen, nach altem Recht 60 %, die kleine 25 %. Eigenes nach den rentenrechtlichen Regeln bereinigtes Einkommen über 1.122,53 € im Monat wird zu 40 % angerechnet. Je waisenrentenberechtigtem Kind erhöht sich der Freibetrag um 238,11 €.

Wie planst du die Versorgungslücke und private Vorsorge?

Wenn du wissen willst, ob deine erwartete Rente zum gewünschten Lebensstandard passt, beginne mit dem Rentenlücke-Rechner. Er stellt Wunscheinkommen und Nettorente gegenüber. Die Umrechnung von brutto zu netto hängt unter anderem vom Rentenbeginn, Versicherungsstatus und weiteren Einkünften ab; ein pauschaler Differenzbetrag reicht dafür nicht.

Für staatlich geförderte Vorsorge kommen unterschiedliche Rechner infrage. Der Riester-Rechner passt, wenn du Zulagen und Mindesteigenbeitrag prüfen willst. Der Rürup-Rechner ist vor allem für steuerliche Sonderausgaben interessant, etwa bei Selbstständigen oder hohen Vorsorgebeiträgen. Wenn dein Arbeitgeber eine Entgeltumwandlung oder Zuschüsse anbietet, hilft der bAV Rechner. Für das im Rechner erläuterte Fördermodell kannst du das Altersvorsorgedepot prüfen.

Wer bereits Kapital aufgebaut hat, braucht eine Entnahmestrategie. Dafür zeigt der Entnahmeplan-Rechner, wie lange ein Kapitalstock bei regelmäßigen Auszahlungen reichen kann. Beschäftigte im öffentlichen Dienst können zusätzlich die VBL-Rente berechnen, weil dort Versorgungspunkte und Altersfaktor den späteren Anspruch bestimmen.

Häufige Fragen

Wie berechnet sich die gesetzliche Rente?

Die gesetzliche Rente berechnet sich aus Entgeltpunkten, Zugangsfaktor, Rentenartfaktor und aktuellem Rentenwert. Ein Jahr mit Durchschnittsverdienst von 51.944 € brutto 2026 bringt 1 Entgeltpunkt. Seit 1. Juli 2026 entspricht das 42,52 € Monatsrente bei einer Altersrente ohne Abschlag.

Wann kann ich frühestens in Rente gehen?

Eine Altersrente ist mit 35 Versicherungsjahren grundsätzlich ab 63 möglich. Dann gibt es einen dauerhaften Abschlag. Ohne Abschlag geht es nach 45 Jahren, für Jahrgang 1964 und jünger erst mit 65. Die Regelaltersgrenze liegt für Jahrgang 1964 und jünger bei 67 Jahren. Für schwerbehinderte Menschen gelten bei erfüllten Voraussetzungen eigene, frühere Altersgrenzen.

Kann ich zur Rente hinzuverdienen?

Ja, bei Altersrenten gibt es seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Bei voller Erwerbsminderungsrente gilt 2026 eine jährliche Grenze von 20.763,75 €. Einkommen darüber wird nicht vollständig abgezogen, sondern zu 40 % des monatlich umgelegten Mehrbetrags angerechnet.

Was bleibt von 1.500 € Bruttorente übrig?

Von 1.500 € Bruttorente bleiben 2026 rund 1.314,75 € nach Kranken- und Pflegeversicherung, wenn 8,75 % und 3,6 % mit Kind gelten. Ob Einkommensteuer anfällt, hängt vom gesamten zu versteuernden Jahreseinkommen ab, einschließlich anderer Einkünfte. Der Grundfreibetrag 2026 für Einzelveranlagte beträgt 12.348 €.

Was ist der Unterschied zwischen kleiner und großer Witwenrente?

Die große Witwenrente beträgt 55 % der Rente des Verstorbenen, nach altem Recht 60 %. Die kleine Witwenrente beträgt 25 %. Eigenes nach den rentenrechtlichen Regeln bereinigtes Einkommen über 1.122,53 € im Monat wird zu 40 % angerechnet, zuzüglich 238,11 € Freibetrag je waisenrentenberechtigtem Kind.

Lohnt sich freiwillige Vorsorge zusätzlich zur gesetzlichen Rente?

Das hängt von deiner erwarteten Nettorente, deinem Zielnetto und deiner Sparform ab. Die Rentenlücke ist Wunscheinkommen minus Nettorente. Eine konkrete Lücke hängt auch von Rentenbeginn, Kranken- und Pflegeversicherung, Steuern und weiteren Einkünften ab.