Gehalt & Arbeit

Brutto-Netto, Lohn, Zuschläge, Minijob, Tarife und Arbeitsrecht.

Brutto-Netto 7

Netto aus Brutto, Sozialabgaben, Gehaltsbeispiele.

Lohn & Zuschläge 11

Stundenlohn, Gehaltserhöhung, Zuschläge, Firmenwagen.

Minijob & Teilzeit 5

Minijob, Midijob, Werkstudent, Teilzeit.

Tarif & öffentlicher Dienst 14

TVöD, TV-L, Besoldung, AVR, Bundeswehr, IG Metall.

Urlaub & Kündigung 7

Urlaubsanspruch, Kündigungsfrist, Probezeit, Entgeltfortzahlung.

Welcher Rechner passt zu deiner Frage?

Wenn du wissen willst, was von deinem Gehalt ankommt, startest du mit dem Brutto-Netto-Rechner. Für feste Beispiele helfen 3.000 € brutto in netto und 4.000 € brutto in netto. In der Ausbildung ist der Ausbildungsvergütung-Rechner sinnvoll, weil dort meist Sozialabgaben, aber keine Lohnsteuer im Vordergrund stehen. Wenn du dein Gehalt einordnen willst, passt der Gehaltsvergleich. Bei Sozialleistungen hilft Lohnt sich mehr arbeiten?, weil zusätzliches Brutto dort anders wirkt.

Für Lohnbestandteile und Arbeitszeit-Fragen nutzt du je nach Situation den Stundenlohn-Rechner, den Jahresgehalt-Rechner, den Mindestlohn-Rechner, den Gehaltserhöhung-Rechner, den Überstunden-Rechner oder den Weihnachtsgeld-Rechner. Für steuerfreie Zuschläge ist der Zuschlagsrechner (SFN) zuständig. Sachleistungen prüfst du mit dem Firmenwagenrechner, dem Rechner für Geldwerter Vorteil oder dem JobRad-Rechner.

Bei kleinen Jobs und reduzierter Arbeitszeit führen dich der Minijob-Rechner, der Midijob-Rechner, der Werkstudent-Rechner, der Teilzeitrechner und der Rechner für Kurzfristige Beschäftigung weiter. Für Tarif, öffentlichen Dienst und Beamte sind der TVöD-Rechner, der TV-L-Rechner, der TVöD-SuE-Rechner, der Besoldungsrechner Bund, der ERA-Tarifrechner (IG Metall) und der Jahressonderzahlung-Rechner die passenden Einstiege.

Welche Grundbegriffe entscheiden über dein Netto?

Brutto ist dein vertragliches Entgelt vor Abzügen, Netto ist die Auszahlung nach Lohnsteuer und Sozialversicherung. Beim allgemeinen Gehaltsfall bleiben von 3.500 € brutto 2026 in Steuerklasse I bei Kinderlosigkeit, ohne Kirchensteuer und mit 2,9 % Zusatzbeitrag außerhalb Sachsens 2.333,25 € netto - rund 67 %. Abgezogen werden 405,50 € Lohnsteuer und 761,25 € Sozialabgaben. Für die Sozialversicherung kannst du den Sozialversicherungsrechner nutzen: Die Arbeitnehmeranteile hängen unter anderem von Krankenkasse, Kinderzahl, Sachsen-Regelung und Beitragsbemessungsgrenzen ab. Die Beispielwerte des Rechners sind keine einheitlichen Beitragssätze für alle Beschäftigten.

Die Steuerklasse verändert den Lohnsteuerabzug deutlich. Vergleiche Steuerklassen mit identischen Angaben zu Versicherungen, Kindern und Kirchensteuer. Das ist vor allem bei Ehepaaren relevant, ändert aber nicht automatisch das gemeinsame Jahreseinkommen nach Steuererklärung.

Auch Grenzen prägen die Rechnung: Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 € im Monat. Im Midijob von 603,01 bis 2.000 € im Monat zahlst du reduzierte Sozialabgaben. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 2026 13,90 € und ab 1. Januar 2027 14,60 € brutto pro Stunde. Für Arbeitgeber zählt zusätzlich das Arbeitgeberbrutto, das du mit dem Arbeitgeberkosten-Rechner einschätzen kannst.

Wann verändert ein Sonderfall die normale Gehaltsrechnung?

Einmalzahlungen und Zusatzleistungen wirken anders als ein normales Monatsgehalt. Weihnachtsgeld wird als sonstiger Bezug grundsätzlich versteuert und im Rahmen der Beitragsgrenzen verbeitragt. Ausgezahlte Überstunden sind ebenfalls grundsätzlich steuer- und im Rahmen der Beitragsgrenzen sozialversicherungspflichtig, bestimmte Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge können unter den gesetzlichen Voraussetzungen steuerfrei sein. Bei Zuschlägen nach § 3b EStG kommt es auf tatsächlich geleistete begünstigte Arbeitszeiten und den begrenzten Grundlohn an; Steuerfreiheit und Beitragsfreiheit sind getrennt zu prüfen.

Bei Sachbezügen zählt die richtige Einordnung. Bestimmte zusätzlich gewährte Sachbezüge können unter den gesetzlichen Voraussetzungen bis zur monatlichen Freigrenze von 50 € steuer- und beitragsfrei sein. Wird die Grenze überschritten, ist der ganze Betrag steuerpflichtig. Beim Firmenwagen hängt der geldwerte Vorteil stark von Antrieb, Listenpreis und Arbeitsweg ab. Beim begünstigten Dienstrad per Gehaltsumwandlung wird der geldwerte Vorteil aus einem verminderten, gerundeten Listenpreis berechnet; schnelle E-Bikes können anderen Regeln unterliegen.

Auch Veränderungen der Arbeitszeit solltest du gesondert betrachten. In Teilzeit sinkt das Brutto genau im Verhältnis der Stunden, das Netto aber weniger stark. Beim Sabbatical im Ansparmodell bekommst du über die ganze Laufzeit ein gekürztes Gehalt. Wer 4 Jahre arbeitet und 1 Jahr frei nimmt, erhält 5 Jahre lang 80 % des Bruttos. Für Urlaub, Kündigung und Krankheit gelten eigene Regeln: Der Urlaubsrechner, der Urlaubsentgelt-Rechner, der Urlaubsabgeltung-Rechner, der Kündigungsfrist-Rechner, der Probezeit-Rechner, Entgeltfortzahlung und der Sabbatical-Rechner decken diese Fälle ab.

Was solltest du vor dem Rechnen bereitlegen?

Für ein verlässliches Ergebnis brauchst du vor allem Bruttoentgelt, Steuerklasse, Kirchensteuer, Kinderlosigkeit in der Pflegeversicherung, Krankenversicherung, Zusatzbeitrag und Arbeitszeit. Bei Tarifrechnern kommen Entgeltgruppe, Stufe, Arbeitszeit, Zulagen und Geltungsbereich hinzu. Bei Beamten sind Besoldungsgruppe, Stufe, Familienstand, Beihilfe und private Krankenversicherung entscheidend.

Kläre außerdem, ob du Monatsgehalt, Stundenlohn oder Jahresgehalt vergleichen willst. Jahresgehalt = Monatsgehalt × Zahl der Gehälter plus Sonderzahlungen. Wenn du eine Gehaltserhöhung prüfst, zählt der Nettoeffekt: Von einer Gehaltserhöhung bleibt in Steuerklasse I meist rund die Hälfte netto. Bei Sozialleistungen kann der Effekt kleiner sein, weil Wohngeld, Kinderzuschlag oder Grundsicherungsgeld sinken können.

Bei arbeitsrechtlichen Fragen ist das Datum oft wichtiger als der Betrag. Die gesetzliche Grundkündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Während einer vereinbarten Probezeit gilt gesetzlich für längstens 6 Monate eine Kündigungsfrist von 2 Wochen; abweichende wirksame Tarifregeln sind zu beachten. Bei Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber das volle Gehalt bis zu 6 Wochen weiter, wenn das Arbeitsverhältnis seit mindestens 4 Wochen besteht. Beim Urlaub gilt: Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche, also 20 Tage bei 5 und 16 Tage bei 4 Arbeitstagen pro Woche.

Häufige Fragen

Wie berechne ich netto vom brutto?

Du berechnest netto vom brutto, indem du Lohnsteuer und Sozialversicherung vom Bruttogehalt abziehst. Dafür brauchst du Steuerklasse, Kirchensteuer, Krankenversicherung, Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung und Kinderlosigkeit. Bei 3.500 € brutto bleiben 2026 in Steuerklasse I bei Kinderlosigkeit, ohne Kirchensteuer und mit 2,9 % Zusatzbeitrag außerhalb Sachsens 2.333,25 € netto.

Warum bleibt von einer Gehaltserhöhung weniger netto übrig?

Von einer Gehaltserhöhung bleibt weniger netto übrig, weil der zusätzliche Betrag mit Lohnsteuer und Sozialversicherung belastet wird. Der genaue Nettozuwachs hängt von deinen Steuer- und Versicherungsdaten ab. 5 % mehr auf 3.500 € brutto sind zunächst 175 € zusätzliches Brutto.

Was ist der Unterschied zwischen Minijob und Midijob?

Der Minijob liegt 2026 bis 603 € im Monat. Im Midijob gilt der Übergangsbereich von 603,01 bis 2.000 € im Monat. Dort zahlst du reduzierte Sozialabgaben, während sich die Rente trotzdem aus dem vollen Verdienst berechnet.

Sind Überstunden steuerfrei?

Ausgezahlte Überstunden sind grundsätzlich steuer- und im Rahmen der Beitragsgrenzen sozialversicherungspflichtig. Steuerfrei sind nur bestimmte Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge. Entscheidend ist daher, ob du Grundlohn, Überstundenvergütung oder begünstigte Zuschläge abrechnest.

Wie viel Urlaub steht mir gesetzlich zu?

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche, also 20 Tage bei 5 und 16 Tage bei 4 Arbeitstagen pro Woche. Bei Eintritt oder Austritt während des Jahres kann der Anspruch anteilig entstehen.

Wie lange bekomme ich Lohnfortzahlung bei Krankheit?

Du bekommst bei Arbeitsunfähigkeit das volle Gehalt bis zu 6 Wochen weiter, wenn dein Arbeitsverhältnis seit mindestens 4 Wochen besteht. Ab dem 43. Tag zahlt in der Regel die Krankenkasse Krankengeld: 70 % des Bruttos, höchstens 90 % des Nettos.