Doppelte Haushaltsführung

Doppelte Haushaltsführung berechnen: Zweitwohnung bis 1.000 €/Monat, Heimfahrten 0,38 €/km, Verpflegung 14/28 € und deine Steuerersparnis.

Stand 23.09.2026Quelle: Bundesministerium der JustizVon Sebastian Wiercinski

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Steuerjahr

2025: Heimfahrten 0,30 € für die ersten 20 km, danach 0,38 €.

Warmmiete inkl. Nebenkosten, Strom, Zweitwohnungsteuer, Rundfunkbeitrag; höchstens 1.000 € zählen.

Zählt nicht zur 1.000-€-Grenze. Bis 800 € netto je Gegenstand sofort absetzbar.

Kürzeste Straßenverbindung, einfache Strecke.

Höchstens eine pro Woche.

Verpflegungspauschalen gibt es nur in den ersten drei Monaten.

Mo-Fr = 4 Nächte: 2 An-/Abreisetage à 14 € und 3 volle Tage à 28 €.

Für die Entfernungspauschale von der Zweitwohnung zur Arbeit.

Arbeitsmittel, Fortbildung usw. - wichtig wegen des Pauschbetrags von 1.230 €.

Veranlagung
Absetzbare Kosten der doppelten Haushaltsführung14.826,00 €
Steuerersparnis im Jahr (inkl. Soli/KiSt)
4.570,00 €
Steuerersparnis pro Monat
380,83 €
Unterkunft
9.000,00 €
Familienheimfahrten
4.370,00 €
Pauschale je Heimfahrt
95,00 €
Verpflegungsmehraufwand (erste 3 Monate)
1.456,00 €
Wege Zweitwohnung - Arbeit (Entfernungspauschale)
380,00 €
Kosten nach Steuerersparnis
10.636,00 €
Aufstellung für die Steuererklärung (Anlage N)
PostenBetrag
Unterkunft (12 Monate, max. 1.000 €)9.000,00 €
Familienheimfahrten (46 × 95,00 €)4.370,00 €
Verpflegungsmehraufwand (3 Monate)1.456,00 €
= doppelte Haushaltsführung14.826,00 €
Wege Zweitwohnung - Arbeit (Zeile Entfernungspauschale)380,00 €
Rechenweg mit deinen Zahlen
  1. Unterkunft: min(750,00 €; 1.000 €) × 12 Monate = 9.000,00 €
  2. Heimfahrten: 95,00 € je Fahrt (250 km) = 4.370,00 €
  3. Verpflegung: 1.456,00 €; Summe absetzbar 14.826,00 €
  4. Ersparnis = Steuer auf 50.000 € − Steuer nach Abzug = 4.570,00 €

Wann zählt eine doppelte Haushaltsführung steuerlich?

Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn du aus beruflichem Anlass neben deiner Hauptwohnung eine weitere Unterkunft am Beschäftigungsort nutzt. Typische Fälle sind ein neuer Job in einer anderen Stadt, eine Versetzung oder ein Projektstandort, bei dem tägliches Pendeln zur Hauptwohnung nicht praktikabel ist.

Absetzen kannst du vor allem Unterkunftskosten, Familienheimfahrten, Verpflegungspauschalen zu Beginn, Einrichtung, Hausrat sowie Umzugs- und Maklerkosten für die Zweitwohnung. Steuerfreie Erstattungen deines Arbeitgebers mindern den Betrag, den du noch als Werbungskosten ansetzen kannst.

Im Rechner trägst du Miete, Monate, Entfernung, Heimfahrten, Erstattungen und dein zu versteuerndes Einkommen ein, damit daraus absetzbare Kosten und voraussichtliche Steuerersparnis berechnet werden.

Die Rechnung ist eine Modellrechnung für die Einkommensteuer. Ob das Finanzamt deine doppelte Haushaltsführung anerkennt, hängt von den tatsächlichen Verhältnissen und deinen Nachweisen ab, etwa Mietvertrag, Zahlungsbelegen, Fahrtenaufzeichnungen und einer nachvollziehbaren beruflichen Veranlassung.

Wie rechnet man die doppelte Haushaltsführung aus?

Die Werbungskosten werden in Bausteinen gerechnet: Unterkunftskosten zählen nur bis zur monatlichen Grenze, Einrichtung und Hausrat kommen zusätzlich dazu, Familienheimfahrten werden mit Entfernung und Kilometerpauschale bewertet, Verpflegungspauschalen gibt es nur am Anfang. Davon ziehst du steuerfreie Erstattungen ab. Die Steuerersparnis ergibt sich, indem die Steuer ohne diese zusätzlichen Werbungskosten mit der Steuer nach Abzug verglichen wird.

Ein Beispiel zeigt die Logik:

  • Unterkunft: min(750,00 €; 1.000 €) × 12 Monate = 9.000,00 €
  • Familienheimfahrten: 95,00 € je Fahrt bei 250 km = 4.370,00 €
  • Verpflegungsmehraufwand: 1.456,00 €
  • Summe für die doppelte Haushaltsführung: 14.826,00 €
  • Steuervergleich bei 50.000 € zu versteuerndem Einkommen: 4.570,00 € Steuerersparnis

Zusätzlich kann der Weg von der Zweitwohnung zur Arbeit in die Entfernungspauschale fallen. Im Beispiel sind das 380,00 €. Dieser Posten steht in der Steuererklärung nicht bei den Unterkunftskosten, sondern bei den Wegen zur ersten Tätigkeitsstätte.

Was gilt bei der 1.000 €-Grenze für die Zweitwohnung?

Für die Unterkunft zählt die monatliche Grenze von 1.000 €. In die Unterkunft fallen typische laufende Kosten der Zweitwohnung, etwa Warmmiete, Nebenkosten, Strom, Zweitwohnungsteuer oder Rundfunkbeitrag. Liegt deine Miete darunter, wird der tatsächliche Betrag angesetzt. Liegt sie darüber, bleibt es bei der Grenze.

Das sieht man gut am Beispiel einer teuren Großstadtwohnung: Bei 1.300 € Monatsmiete und 12 Monaten werden nur 12.000,00 € Unterkunftskosten berücksichtigt. Die gesamte doppelte Haushaltsführung kommt dort auf 18.992,00 €, weil zusätzlich 6.992,00 € Familienheimfahrten angesetzt werden. Verpflegung gibt es in diesem Beispiel nicht, weil die doppelte Haushaltsführung schon im Folgejahr läuft.

Einrichtung und Hausrat gehören nicht zur 1.000 €-Grenze. Wenn du für die Zweitwohnung Möbel, Küche, Schreibtisch oder Haushaltsgegenstände anschaffst, können diese zusätzlich zählen. Bis 800 € netto je Gegenstand ist eine sofortige Berücksichtigung möglich. Im Beispiel mit 1.200 € Einrichtungskosten und 300 € Umzugskosten steigen die absetzbaren Kosten auf 16.326,00 €. Die Steuerersparnis beträgt dort 5.020,00 €.

Auch die Tabellenwerte zeigen die Grenze: Bei 1.000 € Miete und bei 1.200 € Miete ist die Steuerersparnis bei gleichem Einkommen identisch, weil oberhalb der Grenze keine höhere Unterkunft mehr angesetzt wird.

Familienheimfahrten, Verpflegung und der Unterschied zwischen 2025 und 2026

Bei Familienheimfahrten zählt die einfache Entfernung zwischen Hauptwohnung und Arbeitsort. Für 2026 rechnet der Rechner mit 0,38 € je Entfernungskilometer. Höchstens eine Heimfahrt pro Woche wird berücksichtigt. Deshalb kommt es darauf an, die tatsächlichen Fahrten realistisch einzutragen und nicht jede beliebige Fahrt zwischen den Wohnungen zu erfassen.

Beispiele aus der Rechnung:

  • 250 km Entfernung ergeben 95,00 € je Heimfahrt.
  • Bei 46 Heimfahrten sind das 4.370,00 €.
  • 220 km Entfernung ergeben 83,60 € je Heimfahrt.
  • Bei 36 Heimfahrten sind das 3.009,60 €.
  • 400 km Entfernung ergeben 152,00 € je Heimfahrt.

Für 2025 gilt bei Heimfahrten eine andere Staffel: 0,30 € für die ersten 20 km, danach 0,38 €. Deshalb kommt im Beispiel mit 250 km Entfernung eine Pauschale von 93,40 € je Heimfahrt heraus. Bei 48 Heimfahrten, 650 € Miete und 40.000 € zu versteuerndem Einkommen werden 13.739,20 € abgesetzt; die Steuerersparnis beträgt 3.801,00 €.

Verpflegungspauschalen gibt es nur in den ersten drei Monaten. Der Rechner nutzt 14 € für An- und Abreisetage sowie 28 € für volle Tage. Im Beispiel mit 4 Übernachtungen pro Woche ergibt das 1.456,00 €. Läuft die doppelte Haushaltsführung bereits länger, steht dieser Posten auf 0,00 €.

Warum ist die Steuerersparnis bei gleicher doppelter Haushaltsführung unterschiedlich?

Der Werbungskostenabzug ist nicht identisch mit der Steuererstattung. Er senkt dein zu versteuerndes Einkommen. Wie stark sich das auswirkt, hängt von deinem Einkommen, der Veranlagung, Kirchensteuer, übrigen Werbungskosten und weiteren Angaben ab.

Bei gleicher doppelter Haushaltsführung mit 14.826,00 € absetzbaren Kosten ergeben sich unterschiedliche Entlastungen: Bei Einzelveranlagung und 50.000 € zu versteuerndem Einkommen liegt die Steuerersparnis bei 4.570,00 €. Bei gemeinsamer Veranlagung mit denselben Eingaben liegt sie bei 3.528,00 €. Die Kosten sind gleich, aber der Steuertarif wirkt anders.

Auch übrige Werbungskosten verändern das Ergebnis. Im Beispiel mit 900 € Monatsmiete, 46 Heimfahrten und 2.000 € übrigen Werbungskosten werden 16.626,00 € für die doppelte Haushaltsführung angesetzt. Die Steuerersparnis steigt auf 5.472,00 €. Der Rechner berücksichtigt dabei auch, dass der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € im Hintergrund eine Rolle spielt.

Bei Erstattungen durch den Arbeitgeber gilt: Steuerfreie Zahlungen senken den Betrag, den du selbst noch abziehen kannst. Trägst du eine Erstattung nicht ein, wirkt die Rechnung zu günstig.

Typische Fehler beim Absetzen der doppelten Haushaltsführung

Viele Abweichungen entstehen durch falsche Eingaben bei Monaten, Entfernung und Heimfahrten. Wenn die Zweitwohnung erst im Juli beginnt, darfst du nicht automatisch das volle Jahr ansetzen. Im Beispiel mit 6 Monaten, 750 € Monatsmiete und 46 Heimfahrten ergeben sich 8.426,00 € absetzbare Kosten und 2.561,00 € Steuerersparnis. Bei 6 Monaten, 900 € Miete und 20 Heimfahrten sind es 8.756,00 € absetzbare Kosten und 2.668,00 € Steuerersparnis.

Achte auch auf diese Punkte:

  • Bei Familienheimfahrten zählt die einfache Strecke, nicht Hin- und Rückweg zusammen.
  • Unterkunftskosten oberhalb von 1.000 € pro Monat erhöhen den Unterkunftsabzug nicht.
  • Verpflegungspauschalen gehören nur in den Anfangszeitraum.
  • Einrichtung und Hausrat nicht versehentlich in die Unterkunftsgrenze einrechnen.
  • Arbeitgebererstattungen eintragen, wenn sie steuerfrei gezahlt wurden.
  • Den Weg von der Zweitwohnung zur Arbeit getrennt als Entfernungspauschale behandeln.

Bewahre Belege und Aufstellungen passend zur Anlage N auf. Der Rechner liefert dir die rechnerische Einordnung, ersetzt aber keine Prüfung deines Einzelfalls durch das Finanzamt oder eine steuerliche Beratung.

Tabellen zum Nachschlagen

Familienheimfahrten 2026: absetzbarer Betrag nach Entfernung

0,38 € je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer, eine Fahrt pro Woche.
Entfernungje Fahrt20 Fahrten40 Fahrten46 Fahrten52 Fahrten
50 km19,00 €380 €760 €874 €988 €
100 km38,00 €760 €1.520 €1.748 €1.976 €
150 km57,00 €1.140 €2.280 €2.622 €2.964 €
200 km76,00 €1.520 €3.040 €3.496 €3.952 €
250 km95,00 €1.900 €3.800 €4.370 €4.940 €
300 km114,00 €2.280 €4.560 €5.244 €5.928 €
400 km152,00 €3.040 €6.080 €6.992 €7.904 €
500 km190,00 €3.800 €7.600 €8.740 €9.880 €
600 km228,00 €4.560 €9.120 €10.488 €11.856 €

Steuerersparnis doppelte Haushaltsführung nach Miete und Einkommen

12 Monate Zweitwohnung, 46 Heimfahrten à 250 km, ohne Verpflegung, ledig, 2026, ESt + Soli.
Miete/MonatzvE 30.000 €zvE 50.000 €zvE 70.000 €zvE 100.000 €
400 €2.226 €2.802 €3.378 €3.911 €
600 €2.824 €3.566 €4.308 €5.039 €
800 €3.395 €4.310 €5.218 €6.167 €
1.000 €3.877 €5.034 €6.108 €7.295 €
1.200 €3.877 €5.034 €6.108 €7.295 €

Beispiele zum Ausprobieren

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Du darfst die Grafiken kostenlos in Blogs, Artikeln, Präsentationen oder im Unterricht verwenden - einzige Bedingung ist ein Link auf diese Seite als Quelle (Lizenz CC BY 4.0).

Doppelte Haushaltsführung: Bei doppelter Haushaltsführung sind die Kosten der Zweitwohnung bis 1.000 € im Monat absetzbar, dazu eine Heimfahrt pro Woche mit 0,38 € je Entfernungskilometer (2026) und in den ersten drei Monaten Verpflegungspauschalen von 14 € bzw. 28 € am Tag. Wer 750 € Miete zahlt und wöchentlich 250 km heimfährt, setzt im Jahr rund 14.800 € ab und spart bei 50.000 € zu versteuerndem Einkommen etwa 4.570 € Steuern.
Auf einen Blick
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Familienheimfahrten 2026: absetzbarer Betrag nach Entfernung (Tabelle)
Familienheimfahrten 2026: absetzbarer Betrag nach Entfernung
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Häufige Fragen

Wie viel kann ich bei doppelter Haushaltsführung absetzen?

Im Beispiel mit 750 € Monatsmiete, 12 Monaten, 46 Heimfahrten und 250 km Entfernung sind 14.826,00 € absetzbar. Davon entfallen 9.000,00 € auf Unterkunft, 4.370,00 € auf Familienheimfahrten und 1.456,00 € auf Verpflegung. Zusätzlich werden 380,00 € für Wege von der Zweitwohnung zur Arbeit berechnet.

Wie hoch ist die Steuerersparnis bei doppelter Haushaltsführung?

Bei 50.000 € zu versteuerndem Einkommen und 14.826,00 € absetzbaren Kosten beträgt die Steuerersparnis 4.570,00 €. Das ist kein fester Prozentsatz. Bei gemeinsamer Veranlagung mit denselben Kosten liegt die Ersparnis im Beispiel bei 3.528,00 €, weil der Steuertarif anders wirkt.

Kann ich eine Zweitwohnung über 1.000 € steuerlich absetzen?

Ja, aber Unterkunftskosten zählen nur bis 1.000 € im Monat. Im Beispiel mit 1.300 € Monatsmiete werden deshalb 12.000,00 € Unterkunft berücksichtigt. Die gesamte doppelte Haushaltsführung beträgt dort 18.992,00 €, weil zusätzlich Familienheimfahrten von 6.992,00 € angesetzt werden.

Wie werden Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung berechnet?

Familienheimfahrten werden mit der einfachen Entfernung und der Kilometerpauschale berechnet. Für 2026 ergeben 250 km Entfernung 95,00 € je Fahrt. Bei 46 Heimfahrten sind das 4.370,00 €. Erfasst wird höchstens eine Heimfahrt pro Woche, nicht jede beliebige zusätzliche Fahrt.

Gibt es Verpflegungsmehraufwand bei doppelter Haushaltsführung?

Ja, aber nur in den ersten drei Monaten. Gerechnet wird mit 14 € für An- und Abreisetage sowie 28 € für volle Tage. Im Beispiel mit 4 Übernachtungen pro Woche ergibt sich ein Verpflegungsmehraufwand von 1.456,00 €. Im Folgejahr steht dieser Posten auf 0,00 €.

Was bringt doppelte Haushaltsführung, wenn sie erst ab Juli beginnt?

Bei Beginn ab Juli und 6 Monaten mit 750 € Miete ergeben sich im Beispiel 8.426,00 € absetzbare Kosten. Die Steuerersparnis beträgt 2.561,00 €. Der kürzere Zeitraum senkt vor allem die Unterkunftskosten, während Verpflegung und Heimfahrten nach den eingetragenen Daten gerechnet werden.

Zählen Einrichtung und Umzugskosten zusätzlich zur Miete?

Ja, Einrichtung, Hausrat sowie Umzugs- und Maklerkosten können zusätzlich zur Unterkunft angesetzt werden. Im Beispiel mit 1.200 € Einrichtungskosten und 300 € Umzugskosten steigen die absetzbaren Kosten auf 16.326,00 €. Die Steuerersparnis beträgt dort 5.020,00 €. Einzelne Gegenstände bis 800 € netto können sofort zählen.

Warum ist 2025 die Heimfahrt niedriger als 2026?

2025 wird anders gerechnet: Für die ersten 20 km gelten 0,30 €, danach 0,38 €. Deshalb ergibt eine Heimfahrt über 250 km im Beispiel 93,40 € statt 95,00 €. Bei 48 Heimfahrten, 650 € Miete und 40.000 € Einkommen beträgt die Steuerersparnis 3.801,00 €.

Quellen und Prüfung

Erstellt von
Sebastian Wiercinski, Herausgeber
Stand
23.09.2026, Werte gültig ab 01.01.2026

Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.

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