Regelbedarfsrechner
Regelsatz 2026: Alleinstehende 563 €, Partner je 506 €, Kinder 357-471 €. Regelbedarf für den ganzen Haushalt mit Mehrbedarf und Aufschlüsselung berechnen.
- Regelbedarfe zusammen
- 1.873,00 €
- davon Erwachsene
- 1.012,00 €
- davon Kinder und Jugendliche
- 861,00 €
- Mehrbedarfe
- 0,00 €
- Im Jahr (12 Monate)
- 22.476,00 €
- Personen in der Bedarfsgemeinschaft
- 4
Regelbedarf je Person
| Person | Stufe | Regelbedarf | Mehrbedarf |
|---|---|---|---|
| Partner/in 1 | 2 | 506,00 € | 0,00 € |
| Partner/in 2 | 2 | 506,00 € | 0,00 € |
| Jugendliche/r 14-17 | 4 | 471,00 € | 0,00 € |
| Kind 6-13 | 5 | 390,00 € | 0,00 € |
| Summe | - | 1.873,00 € | 0,00 € |
Rechenweg mit deinen Zahlen
- Regelbedarfe: 2 × 506 € (Stufe 2) + 1 × 471 € (Stufe 4) + 1 × 390 € (Stufe 5) = 1.873,00 €
- Mehrbedarfe: 0,00 €
- Zusammen: 1.873,00 € im Monat, dazu kommen Miete und Heizung in angemessener Höhe.
Wie funktioniert der regelsatz bürgergeld 2026?
Der Regelsatz ist der pauschale monatliche Betrag für den laufenden Lebensunterhalt. Er gehört zum Bürgergeld und zur Sozialhilfe. Er umfasst zum Beispiel Essen, Kleidung, Stromanteile im Haushalt, Verkehr, Telefon, Freizeit und kleinere Anschaffungen. Kosten für Unterkunft und Heizung sind davon getrennt. Sie werden bei Bürgergeld in angemessener Höhe zusätzlich berücksichtigt.
Der Rechner ordnet jede Person im Haushalt der passenden Regelbedarfsstufe zu und addiert die Beträge sowie mögliche Mehrbedarfe.
Wichtig ist die Bedarfsgemeinschaft: Ein Paar wird anders gerechnet als eine alleinstehende Person. Kinder zählen nach Alter. Volljährige Kinder unter 25 im Haushalt haben eine eigene Stufe. Wenn du alle Personen richtig erfasst, siehst du den monatlichen Regelbedarf, die Summe für Erwachsene, die Summe für Kinder und Jugendliche sowie mögliche Mehrbedarfe.
Regelbedarfsstufen 2026: Welche Stufe gilt für wen?
Die Regelbedarfsstufen unterscheiden nach Haushaltssituation und Alter. Für die Eingabe ist vor allem wichtig, ob du alleinstehend, alleinerziehend oder Teil eines Paares bist und in welche Altersgruppe die Kinder fallen.
| Regelbedarfsstufe | Personenkreis | Betrag |
|---|---|---|
| Stufe 1 | Alleinstehende und Alleinerziehende | 563 € |
| Stufe 2 | Partner in einer Bedarfsgemeinschaft, je Person | 506 € |
| Stufe 3 | Volljährige unter 25 im Elternhaushalt | 451 € |
| Stufe 4 | Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 471 € |
| Stufe 5 | Kinder von 6 bis 13 Jahren | 390 € |
| Stufe 6 | Kinder bis 5 Jahre | 357 € |
Für Kinder zählt das Alter zum jeweiligen Zeitpunkt. Ein Kind bis 5 Jahre fällt in Stufe 6. Ab dem 6. Geburtstag gilt die Stufe für Kinder von 6 bis 13 Jahren. Jugendliche von 14 bis 17 Jahren gehören in Stufe 4. Volljährige Kinder unter 25 im Elternhaushalt werden nicht mehr als Kind in den Altersfeldern eingetragen, sondern mit Stufe 3 berücksichtigt.
So wird der regelbedarf 2026 berechnet
Die Rechnung lautet in Worten: Für jede Person wird der passende Regelbedarf angesetzt. Danach werden alle Regelbedarfe addiert. Anschließend kommen Mehrbedarfe dazu, falls sie vorliegen, zum Beispiel bei Alleinerziehung, Schwangerschaft ab der 13. Woche oder dezentraler Warmwasserbereitung.
Beispiel: Ein Paar lebt mit einem Kind von 6 bis 13 Jahren und einem Jugendlichen von 14 bis 17 Jahren in einer Bedarfsgemeinschaft. Für die Erwachsenen gelten je 506 €. Für den Jugendlichen gelten 471 €. Für das Kind gelten 390 €.
Die Rechnung ist:
- 2 × 506 € für die Partner
- 1 × 471 € für den Jugendlichen
- 1 × 390 € für das Kind
- Mehrbedarfe: 0,00 €
Damit ergibt sich ein monatlicher Regelbedarf von 1.873,00 €. Davon entfallen 1.012,00 € auf die Erwachsenen und 861,00 € auf Kinder und Jugendliche. Im Jahr sind das 22.476,00 €. Dazu kommen Unterkunft und Heizung, soweit sie angemessen sind.
Was ist im regelsatz bürgergeld enthalten - und was nicht?
Der Regelsatz ist keine Einzelabrechnung deiner tatsächlichen Ausgaben. Er ist eine Pauschale. Das heißt: Du bekommst nicht für jede Ausgabe einen eigenen Betrag, sondern einen Gesamtbetrag je Person. Die Aufschlüsselung zeigt nur, wofür der Betrag statistisch gedacht ist.
Bei einer alleinstehenden Person mit 563 € sind zum Beispiel 195,37 € für Nahrungsmittel und Getränke vorgesehen, 46,71 € für Bekleidung und Schuhe, 50,49 € für Verkehr und 50,34 € für Post und Telekommunikation. Für Bildung sind 2,03 € enthalten. Diese Beträge bedeuten nicht, dass du genau so ausgeben musst. Sie erklären nur die Zusammensetzung der Pauschale.
Nicht im Regelsatz enthalten sind die laufenden angemessenen Kosten für Miete und Heizung. Diese werden gesondert geprüft. Auch Mehrbedarfe werden zusätzlich berücksichtigt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Alleinerziehung kann ein Mehrbedarf entstehen, bei Schwangerschaft ab der 13. Woche ebenfalls. Warmwasser ist ein Sonderfall, wenn es über Durchlauferhitzer oder Boiler dezentral erzeugt wird.
Typische Beispiele für den regelsatz bürgergeld 2026
Ein paar Haushalte zeigen, wie stark die Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft den Betrag verändert:
| Haushalt | Regelbedarfe | Mehrbedarf | Zusammen |
|---|---|---|---|
| Alleinstehend | 563,00 € | 0,00 € | 563,00 € |
| Paar ohne Kinder | 1.012,00 € | 0,00 € | 1.012,00 € |
| Alleinerziehend, 1 Kind (3 Jahre) | 920,00 € | 202,68 € | 1.122,68 € |
| Paar, 2 Kinder (8 und 15) | 1.873,00 € | 0,00 € | 1.873,00 € |
| Paar, 3 Kinder (2, 7 und 12) | 2.149,00 € | 0,00 € | 2.149,00 € |
| Paar, 1 volljähriges Kind (20) | 1.463,00 € | 0,00 € | 1.463,00 € |
Bei Alleinerziehenden kann der Mehrbedarf den Unterschied machen. Eine alleinerziehende Person mit einem Kind von 0 bis 5 Jahren kommt im Beispiel auf 920,00 € Regelbedarfe und 202,68 € Mehrbedarf, zusammen 1.122,68 €. Ohne Mehrbedarf wäre der Gesamtbetrag niedriger. Prüfe deshalb immer, ob der Schalter für Alleinerziehung zu deiner Situation passt.
Welche Fehler solltest du beim regelbedarf 2026 vermeiden?
Häufige Fehler entstehen bei der Zuordnung der Personen. Trage Partner nicht als alleinstehende Erwachsene ein. In einer Partnerschaft gilt je Person Stufe 2, nicht Stufe 1. Bei Kindern ist das Alter entscheidend: Ein Kind bis 5 Jahre gehört in die jüngste Gruppe, ein Kind von 6 bis 13 Jahren in die nächste Gruppe, ein Jugendlicher von 14 bis 17 Jahren in die Jugendgruppe.
Achte auch auf volljährige Kinder unter 25 im Haushalt. Sie gehören nicht in die Felder für minderjährige Kinder. Für sie gilt Stufe 3. Wenn du sie zusätzlich als Kind erfasst, wird die Rechnung zu hoch.
Bei Mehrbedarfen gilt: Nur aktivieren, wenn die Voraussetzungen wirklich passen. Der Mehrbedarf für Alleinerziehende gilt, wenn du allein mit minderjährigen Kindern lebst und für sie sorgst. Schwangerschaft zählt ab der 13. Woche. Der Warmwasser-Mehrbedarf betrifft dezentrale Warmwasserbereitung, also etwa Durchlauferhitzer oder Boiler. Wenn Warmwasser über die zentrale Heizung läuft, ist dieser Punkt normalerweise nicht der passende Ansatz.
Die Rechnung ersetzt keinen Bescheid. Einkommen, Vermögen, Unterkunftskosten, Heizung und individuelle Prüfungen können den tatsächlichen Auszahlungsbetrag verändern. Nutze den berechneten Regelbedarf deshalb als Orientierung für den Lebensunterhalt, nicht als verbindliche Leistungszusage.
Tabellen zum Nachschlagen
Regelbedarfsstufen 2026: Beträge und Personenkreis
| Stufe | Für wen | Euro/Monat |
|---|---|---|
| Stufe 1 | Alleinstehende, Alleinerziehende | 563 € |
| Stufe 2 | Partner in einer Bedarfsgemeinschaft (je Person) | 506 € |
| Stufe 3 | Erwachsene unter 25 im Elternhaushalt; Erwachsene in Einrichtungen | 451 € |
| Stufe 4 | Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 471 € |
| Stufe 5 | Kinder von 6 bis 13 Jahren | 390 € |
| Stufe 6 | Kinder bis 5 Jahre | 357 € |
Regelsatz für typische Haushalte 2026
| Haushalt | Regelbedarfe | Mehrbedarf | Zusammen |
|---|---|---|---|
| Alleinstehend | 563,00 € | 0,00 € | 563,00 € |
| Alleinerziehend, 1 Kind (3 Jahre) | 920,00 € | 202,68 € | 1.122,68 € |
| Alleinerziehend, 1 Kind (10 Jahre) | 953,00 € | 67,56 € | 1.020,56 € |
| Alleinerziehend, 2 Kinder (4 und 9) | 1.310,00 € | 202,68 € | 1.512,68 € |
| Paar ohne Kinder | 1.012,00 € | 0,00 € | 1.012,00 € |
| Paar, 1 Kind (4 Jahre) | 1.369,00 € | 0,00 € | 1.369,00 € |
| Paar, 2 Kinder (8 und 15) | 1.873,00 € | 0,00 € | 1.873,00 € |
| Paar, 3 Kinder (2, 7 und 12) | 2.149,00 € | 0,00 € | 2.149,00 € |
| Paar, 1 volljähriges Kind (20) | 1.463,00 € | 0,00 € | 1.463,00 € |
Regelsatz-Aufschlüsselung 2026: Was ist in 563 € enthalten?
| Bereich | Erwachsene (563 €) | 14-17 J. (471 €) | 6-13 J. (390 €) | 0-5 J. (357 €) |
|---|---|---|---|---|
| Nahrungsmittel, Getränke | 195,37 € | 207,82 € | 152,83 € | 117,15 € |
| Bekleidung, Schuhe | 46,71 € | 56,21 € | 47,25 € | 57,14 € |
| Wohnen, Energie, Instandhaltung | 47,72 € | 25,57 € | 18,00 € | 11,17 € |
| Innenausstattung, Haushaltsgeräte | 34,29 € | 21,50 € | 16,69 € | 20,49 € |
| Gesundheitspflege | 21,49 € | 13,90 € | 10,28 € | 10,43 € |
| Verkehr | 50,49 € | 29,70 € | 31,07 € | 32,86 € |
| Post, Telekommunikation | 50,34 € | 33,76 € | 33,80 € | 31,24 € |
| Freizeit, Unterhaltung, Kultur | 54,93 € | 49,49 € | 55,85 € | 57,15 € |
| Bildung | 2,03 € | 0,83 € | 2,02 € | 1,93 € |
| Gaststätten, Beherbergung | 14,70 € | 13,30 € | 8,82 € | 4,02 € |
| Andere Waren und Dienstleistungen | 44,93 € | 18,92 € | 13,39 € | 13,42 € |
Entwicklung der Regelsätze 2011 bis 2026
| Jahr | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | Stufe 1 ggü. Vorjahr |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2.026 | 563 € | 506 € | 451 € | 471 € | 390 € | 357 € | 0 € |
| 2.025 | 563 € | 506 € | 451 € | 471 € | 390 € | 357 € | 0 € |
| 2.024 | 563 € | 506 € | 451 € | 471 € | 390 € | 357 € | 61 € |
| 2.023 | 502 € | 451 € | 402 € | 420 € | 348 € | 318 € | 53 € |
| 2.022 | 449 € | 404 € | 360 € | 376 € | 311 € | 285 € | 3 € |
| 2.021 | 446 € | 401 € | 357 € | 373 € | 309 € | 283 € | 14 € |
| 2.020 | 432 € | 389 € | 345 € | 328 € | 308 € | 250 € | 8 € |
| 2.019 | 424 € | 382 € | 339 € | 322 € | 302 € | 245 € | 8 € |
| 2.018 | 416 € | 374 € | 332 € | 316 € | 296 € | 240 € | 7 € |
| 2.017 | 409 € | 368 € | 327 € | 311 € | 291 € | 237 € | 5 € |
| 2.016 | 404 € | 364 € | 324 € | 306 € | 270 € | 237 € | 5 € |
| 2.015 | 399 € | 360 € | 320 € | 302 € | 267 € | 234 € | 8 € |
| 2.014 | 391 € | 353 € | 313 € | 296 € | 261 € | 229 € | 9 € |
| 2.013 | 382 € | 345 € | 306 € | 289 € | 255 € | 224 € | 8 € |
| 2.012 | 374 € | 337 € | 299 € | 287 € | 251 € | 219 € | 10 € |
| 2.011 | 364 € | 328 € | 291 € | 287 € | 251 € | 215 € | - |
Beispiele zum Ausprobieren
Häufige Fragen
Wie hoch ist der regelsatz bürgergeld 2026 für Alleinstehende?
Der Regelsatz für Alleinstehende beträgt 563 € im Monat. Diese Person fällt in Regelbedarfsstufe 1. Im Beispiel ergibt das 563,00 € Regelbedarf und 0,00 € Mehrbedarf. Kosten für angemessene Unterkunft und Heizung werden getrennt vom Regelbedarf betrachtet.
Wie hoch ist der regelsatz 2026 für ein Paar?
Ein Paar erhält je Partner 506 € Regelbedarf, zusammen 1.012,00 € im Monat. Beide Personen werden in Regelbedarfsstufe 2 eingeordnet. Wenn Kinder, Schwangerschaft oder Warmwasser-Mehrbedarf hinzukommen, steigt der Gesamtbedarf entsprechend der passenden Stufen und Mehrbedarfe.
Welcher regelsatz gilt 2026 für Kinder?
Für Kinder gilt je nach Alter 357 € bis 5 Jahre, 390 € von 6 bis 13 Jahren und 471 € von 14 bis 17 Jahren. Volljährige Kinder unter 25 im Elternhaushalt werden mit 451 € berücksichtigt. Entscheidend ist die richtige Altersgruppe bei der Eingabe.
Deckt der regelsatz bürgergeld auch Miete und Heizung ab?
Nein, Miete und Heizung gehören nicht zum Regelsatz. Der Regelbedarf deckt den laufenden Lebensunterhalt als Pauschale ab. Unterkunft und Heizung werden beim Bürgergeld zusätzlich geprüft und in angemessener Höhe berücksichtigt. Deshalb kann der tatsächliche Leistungsanspruch über dem reinen Regelbedarf liegen.
Wie hoch ist der Regelbedarf für eine alleinerziehende Person mit Kleinkind?
Eine alleinerziehende Person mit einem Kind von 0 bis 5 Jahren kommt im Beispiel auf 1.122,68 € im Monat. Darin stecken 920,00 € Regelbedarfe und 202,68 € Mehrbedarf. Der Mehrbedarf entsteht nur, wenn du tatsächlich allein mit minderjährigen Kindern lebst und für sie sorgst.
Gibt es 2026 mehr Regelbedarf als 2025?
Nein, 2026 bleibt der Regelsatz bei den aufgeführten Beträgen. Für Stufe 1 stehen 563 € wie im Vorjahr. Auch die weiteren Stufen bleiben bei 506 €, 451 €, 471 €, 390 € und 357 €. Deshalb wird häufig von einer Nullrunde gesprochen.
Ist der berechnete regelbedarf 2026 verbindlich?
Nein, der berechnete Regelbedarf ist eine Orientierung. Der Bescheid kann wegen Einkommen, Vermögen, Unterkunftskosten, Heizung, Mehrbedarfen oder besonderen Fallkonstellationen anders ausfallen. Der Rechner zeigt den pauschalen Regelbedarf nach Haushaltszusammensetzung und ausgewählten Mehrbedarfen.
Gilt der regelbedarf 2026 auch für Sozialhilfe?
Ja, die Regelbedarfsstufen werden auch in der Sozialhilfe verwendet. Die konkrete Leistung hängt aber vom jeweiligen System und deiner persönlichen Situation ab. Für die Grundberechnung sind die Stufen mit 563 €, 506 €, 451 €, 471 €, 390 € und 357 € maßgeblich.
Quellen und Prüfung
- Anlage zu § 28 SGB XII - Regelbedarfsstufen seit 2011 - Bundesministerium der Justiz
- § 20 SGB II - Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts - Bundesministerium der Justiz
- § 21 SGB II - Mehrbedarfe - Bundesministerium der Justiz
- Regelbedarfe 2026: Nullrunde - Bundesregierung
Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.
Diese Seite zitieren
Regelbedarfsrechner. Rechnerinfo, Stand 23.09.2026. https://rechner-info.de/soziales/regelbedarf-rechner

