Grundsicherung-Rechner
Grundsicherung im Alter 2026: 700 € Rente, 550 € Warmmiete = 413 € Anspruch im Monat. Mit Grundrenten-Freibetrag, Betriebsrente und Schonvermögen.
- Ergebnis
- Voraussichtlich Anspruch auf Grundsicherung
- Gesamtbedarf
- 1.113,00 €
- davon Regelsatz
- 563,00 €
- davon Mehrbedarfe
- 0,00 €
- davon Warmmiete
- 550,00 €
- Einkommen (Renten netto, sonstiges)
- 700,00 €
- Freibeträge
- 0,00 €
- Anrechenbares Einkommen
- 700,00 €
- Du hast dann im Monat (Einkommen + Grundsicherung)
- 1.113,00 €
- Grundsicherung gibt es bis zu einer Rente (Zahlbetrag) von?
- 1.112,99 €
- Vermögensprüfung
- 0 € - unter dem Schonvermögen von 10.000 € (10.000 € je Person).
Rechenweg
| Posten | Euro/Monat |
|---|---|
| Regelsatz (1 × 563 €) | 563,00 € |
| Warmmiete | 550,00 € |
| Gesamtbedarf | 1.113,00 € |
| Gesetzliche Rente(n), Zahlbetrag | -700,00 € |
| Grundsicherung | 413,00 € |
Rechenweg mit deinen Zahlen
- Bedarf: Regelsatz 563,00 € + Mehrbedarfe 0,00 € + Warmmiete 550,00 € = 1.113,00 €
- Einkommen 700,00 € − Freibeträge 0,00 € = 700,00 € anrechenbar
- Grundsicherung = 1.113,00 € − 700,00 € = 413,00 €
Wie funktioniert der grundsicherung im alter rechner?
Der Rechner schätzt, ob dein Einkommen den sozialhilferechtlichen Bedarf deckt oder ob eine monatliche Grundsicherung in Betracht kommt. Du gibst dafür vor allem Haushaltsform, Rente, weitere Einkommen, Warmmiete, mögliche Mehrbedarfe und Erspartes ein.
Die Rechnung ist eine Modellrechnung. Sie ersetzt nicht die Entscheidung des Sozialamts. Besonders bei der Miete kann es Abweichungen geben, weil nur angemessene Kosten übernommen werden und die Grenze je nach Ort festgelegt wird. Auch einzelne Einkommensarten können im Antrag genauer geprüft werden.
So wird Grundsicherung berechnet
Die Grundidee ist einfach: Erst wird dein Bedarf gebildet, danach wird anrechenbares Einkommen abgezogen. In Worten lautet die Formel: Regelsatz plus Mehrbedarfe plus Warmmiete minus Einkommen nach Freibeträgen.
Für eine alleinstehende Person liegt der Regelsatz bei 563,00 €. Bei einem Paar werden je 506 € angesetzt, zusammen also 1.012,00 €. Zur Miete zählt die Warmmiete, also Miete, Nebenkosten und Heizung. Mehrbedarfe können zum Beispiel bei Merkzeichen G oder aG oder bei dezentraler Warmwasserbereitung dazukommen.
Ein Beispiel mit Zahlbetrag der Rente: Du lebst allein, bekommst 700,00 € Rente aufs Konto, hast keine Freibeträge und zahlst 550,00 € Warmmiete. Der Bedarf setzt sich aus 563,00 € Regelsatz, 0,00 € Mehrbedarfen und 550,00 € Warmmiete zusammen. Das ergibt 1.113,00 € Gesamtbedarf. Deine 700,00 € Rente werden ohne Freibetrag als Einkommen angerechnet. Die Grundsicherung ergibt sich dann aus 1.113,00 € Bedarf minus 700,00 € anrechenbarem Einkommen. Heraus kommen 413,00 € im Monat.
Wichtig ist der Unterschied zwischen Bruttorente und Zahlbetrag. Der Zahlbetrag ist das, was tatsächlich auf deinem Konto ankommt. Wenn du Bruttorente eingibst, müssen Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt werden. Darum kann die Grundsicherung bei gleicher genannter Rente höher wirken, wenn du die Bruttorente statt des Zahlbetrags auswählst.
Grundsicherung bei kleiner Rente: Beispiele mit 700 € und 800 € Rente
Bei kleiner Rente entscheidet die Warmmiete sehr stark über die Höhe der Leistung. Eine alleinstehende Person mit 700 € Rente, 600 € Warmmiete und 0 € Vermögen kommt im Beispiel auf 463,00 € Grundsicherung. Der Gesamtbedarf liegt bei 1.163,00 €, das anrechenbare Einkommen bei 700,00 €.
Auch bei 800 € Rente kann ein Anspruch bestehen, wenn die Wohnkosten entsprechend hoch sind. Bei 800 € Rente und 700 € Warmmiete ergibt die Rechnung ebenfalls 463,00 € Grundsicherung. Der Gesamtbedarf beträgt 1.263,00 €, das anrechenbare Einkommen 800,00 €.
Bei 1.000 € Rente, 650 € Warmmiete und 5.000 € Erspartem zeigt die Rechnung noch 213,00 € Grundsicherung. Das Vermögen liegt dabei unter dem Schonvermögen von 10.000 € je Person. Du siehst daran: Es gibt keine pauschale Rentengrenze, die für alle passt. Dieselbe Rente kann je nach Miete, Freibeträgen und Mehrbedarfen zu einem Anspruch führen oder nicht.
Ein Gegenbeispiel: Bei 1.300 € Rente und 500 € Warmmiete deckt das Einkommen den Bedarf. Der Gesamtbedarf liegt bei 1.063,00 €, das anrechenbare Einkommen bei 1.300,00 €. In dieser Konstellation zeigt die Rechnung 0,00 € Grundsicherung.
Welche Freibeträge können die Grundsicherung erhöhen?
Nicht jedes Einkommen wird immer vollständig angerechnet. Besonders wichtig sind Freibeträge bei Grundrentenzeiten, zusätzlicher Altersvorsorge und Erwerbseinkommen. Der Freibetrag kann dazu führen, dass trotz höherem Einkommen ein Anspruch bleibt.
Hast du mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten, bleiben von der gesetzlichen Rente 100 € plus 30 % frei, höchstens 281,50 €. Im Beispiel mit 650 € Rente, 600 € Warmmiete und mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten werden 281,50 € als Freibetrag berücksichtigt. Dadurch sinkt das anrechenbare Einkommen auf 368,50 €. Die Grundsicherung liegt dann bei 794,50 €, und insgesamt stehen 1.444,50 € im Monat zur Verfügung.
Auch ein Minijob wird nicht vollständig angerechnet. Bei 750 € Rente, 520 € brutto Erwerbseinkommen und 600 € Warmmiete werden 156,00 € als Freibetrag berücksichtigt. Das Einkommen liegt bei 1.270,00 €, anrechenbar sind 1.114,00 €. Daraus ergibt sich 49,00 € Grundsicherung. Ohne Blick auf den Freibetrag würdest du den Anspruch leicht falsch einschätzen.
Bei zusätzlicher Altersvorsorge gibt es ebenfalls einen Freibetrag. Eine alleinstehende Person mit 400 € gesetzlicher Rente, 450 € Betriebsrente und 500 € Warmmiete hat im Beispiel 850,00 € Einkommen. Davon bleiben 205,00 € frei, angerechnet werden 645,00 €. Die Grundsicherung beträgt 418,00 €.
Grundsicherung für Paare, Vermögen und Miete richtig einordnen
Bei Paaren werden Bedarf und Einkommen gemeinsam betrachtet. Im Beispiel mit 500 € und 300 € Rente sowie 800 € Warmmiete beträgt der Gesamtbedarf 1.812,00 €. Das Einkommen liegt bei 800,00 €, Freibeträge gibt es in dieser Rechnung nicht. Daraus folgen 1.012,00 € Grundsicherung.
Bei 1.200 € gemeinsamer Rente, 900 € Warmmiete und 10.000 € Vermögen ergibt die Rechnung 712,00 € Grundsicherung. Das Vermögen liegt unter dem Schonvermögen von 20.000 € für ein Paar, weil 10.000 € je Person geschützt sind.
Für Alleinstehende sind 10.000 € geschützt. Liegen 20.000 € Erspartes vor, zeigt die Rechnung zwar bei 0 € Rente, 0 € Einkommen und 550 € Warmmiete einen Bedarf von 1.113,00 €. Der Anspruch besteht aber erst nach Verbrauch des Vermögens über dem Schonbetrag. In diesem Beispiel liegen 20.000 € genau 10.000 € über dem Schonvermögen von 10.000 €.
Bei der Miete gilt: Der Rechner rechnet mit der eingegebenen Warmmiete. Das Sozialamt prüft aber, ob die Kosten angemessen sind. Wenn deine Miete lokal als zu hoch gilt, kann die tatsächliche Bewilligung niedriger ausfallen oder es werden weitere Schritte verlangt.
Typische Fehler beim Grundsicherung berechnen
Ein häufiger Fehler ist die falsche Rentenangabe. Wenn du den Zahlbetrag auswählst, trägst du den Betrag ein, der auf deinem Konto landet. Bei Bruttorente ist die Rente vor Abzügen gemeint. Im Beispiel mit 700 € Bruttorente, kinderlos, 600 € Warmmiete und 0 € Vermögen wird ein Einkommen von 609,35 € angesetzt. Die Grundsicherung beträgt 553,65 €. Wer hier versehentlich 700 € als Zahlbetrag einträgt, bekommt eine andere Rechnung.
Auch sonstige Einkommen werden oft vergessen. Zinserträge, Mieteinnahmen oder Unterhalt können die Grundsicherung mindern. Bei 700 € Rente, 150 € sonstigem Einkommen und 600 € Warmmiete steigt das Einkommen auf 850,00 €. Die Grundsicherung sinkt im Beispiel auf 313,00 €.
Achte außerdem auf Mehrbedarfe. Mit Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis steigt der Bedarf. Bei 700 € Rente, 600 € Warmmiete und Merkzeichen G beträgt der Mehrbedarf 95,71 €. Dadurch ergibt sich 558,71 € Grundsicherung.
Praktisch ist: Rechne zuerst mit den Beträgen, die du sicher belegen kannst. Halte Rentenbescheid, Kontoauszug, Mietvertrag, Nebenkosten und Nachweise über Ersparnisse bereit. So erkennst du schneller, ob ein Antrag sinnvoll ist und welche Angaben später geprüft werden.
Tabellen zum Nachschlagen
Grundsicherung nach Rentenhöhe 2026 (alleinstehend)
| Rente | Warmmiete 450 € | Warmmiete 550 € | Warmmiete 650 € | Warmmiete 750 € |
|---|---|---|---|---|
| 500 € | 513,00 € | 613,00 € | 713,00 € | 813,00 € |
| 600 € | 413,00 € | 513,00 € | 613,00 € | 713,00 € |
| 700 € | 313,00 € | 413,00 € | 513,00 € | 613,00 € |
| 800 € | 213,00 € | 313,00 € | 413,00 € | 513,00 € |
| 900 € | 113,00 € | 213,00 € | 313,00 € | 413,00 € |
| 1.000 € | 13,00 € | 113,00 € | 213,00 € | 313,00 € |
| 1.100 € | 0,00 € | 13,00 € | 113,00 € | 213,00 € |
| 1.200 € | 0,00 € | 0,00 € | 13,00 € | 113,00 € |
| 1.300 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 13,00 € |
Grundsicherung mit und ohne Grundrentenzeiten (33 Jahre)
| Bruttorente | ohne 33 Jahre | mit 33 Jahren |
|---|---|---|
| 600 € | 587,10 € | 837,10 € |
| 700 € | 499,45 € | 779,45 € |
| 800 € | 411,80 € | 693,30 € |
| 900 € | 324,15 € | 605,65 € |
| 1.000 € | 236,50 € | 518,00 € |
| 1.100 € | 148,85 € | 430,35 € |
| 1.200 € | 61,20 € | 342,70 € |
Bis zu welchem Einkommen gibt es Grundsicherung?
| Warmmiete | Alleinstehend | Paar |
|---|---|---|
| 450 € | 1.013,00 € | 1.462,00 € |
| 550 € | 1.113,00 € | 1.562,00 € |
| 650 € | 1.213,00 € | 1.662,00 € |
| 750 € | 1.313,00 € | 1.762,00 € |
Beispiele zum Ausprobieren
Häufige Fragen
Wie viel Grundsicherung bekomme ich bei 700 € Rente und 600 € Warmmiete?
Bei 700 € Rente und 600 € Warmmiete ergeben sich 463,00 € Grundsicherung im Monat, wenn du allein lebst, keine Freibeträge hast und 0 € Vermögen angibst. Der Bedarf beträgt 1.163,00 €, davon werden 700,00 € Einkommen abgezogen.
Wie viel Grundsicherung bekomme ich bei 800 € Rente und 700 € Warmmiete?
Bei 800 € Rente und 700 € Warmmiete zeigt die Rechnung 463,00 € Grundsicherung. Der Gesamtbedarf liegt bei 1.263,00 €. Da keine Freibeträge angesetzt sind, werden 800,00 € als anrechenbares Einkommen berücksichtigt.
Bekomme ich Grundsicherung mit 1.000 € Rente und 5.000 € Erspartem?
Ja, im Beispiel mit 1.000 € Rente, 650 € Warmmiete und 5.000 € Erspartem besteht voraussichtlich ein Anspruch auf 213,00 € Grundsicherung. Das Vermögen liegt unter dem Schonvermögen von 10.000 € je Person.
Wie viel Vermögen darf ich bei Grundsicherung im Alter haben?
Für eine alleinstehende Person sind 10.000 € geschützt, für ein Paar 20.000 €. Im Beispiel mit 20.000 € Erspartem als alleinstehende Person liegt das Vermögen 10.000 € über dem Schonvermögen. Dann besteht ein Anspruch erst nach Verbrauch des Vermögens über dem Schonbetrag.
Wird ein Minijob bei Grundsicherung voll angerechnet?
Nein, Erwerbseinkommen wird nicht vollständig angerechnet. Bei 520 € brutto Minijob werden im Beispiel 156,00 € als Freibetrag berücksichtigt. Mit 750 € Rente und 600 € Warmmiete bleiben dadurch noch 49,00 € Grundsicherung.
Was bringen 33 Jahre Grundrentenzeiten bei Grundsicherung?
Mit mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten kann ein Rentenfreibetrag angesetzt werden. Im Beispiel mit 650 € Rente und 600 € Warmmiete bleiben 281,50 € frei. Das anrechenbare Einkommen sinkt auf 368,50 €, die Grundsicherung beträgt 794,50 €.
Wie viel Grundsicherung bekommt ein Paar mit 800 € gemeinsamer Rente?
Ein Paar mit 500 € und 300 € Rente sowie 800 € Warmmiete erhält im Beispiel 1.012,00 € Grundsicherung. Der Gesamtbedarf beträgt 1.812,00 €, das Einkommen liegt bei 800,00 € und es werden keine Freibeträge berücksichtigt.
Zählt Unterhalt oder Zinsen bei der Grundsicherung als Einkommen?
Ja, sonstiges Einkommen wie Zinsen oder Unterhalt wird in der Rechnung angerechnet. Bei 700 € Rente, 150 € sonstigem Einkommen und 600 € Warmmiete beträgt die Grundsicherung 313,00 €. Das anrechenbare Einkommen liegt dann bei 850,00 €.
Quellen und Prüfung
- § 82 SGB XII - Einkommen und Freibeträge - Bundesministerium der Justiz
- § 82a SGB XII - Freibetrag für Grundrentenzeiten - Bundesministerium der Justiz
- § 41 SGB XII - Leistungsberechtigte (Altersgrenzen) - Bundesministerium der Justiz
- Verordnung zu § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII - Schonvermögen 10.000 € - Bundesministerium der Justiz
Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.
Diese Seite zitieren
Grundsicherung-Rechner. Rechnerinfo, Stand 23.09.2026. https://rechner-info.de/soziales/grundsicherung-rechner

