Übergangsgeld-Rechner

Übergangsgeld 2026: 68 % (mit Kind 75 %) von 80 % des Bruttos, höchstens vom Netto. 3.000 € brutto, Steuerklasse I = rund 1.397 € im Monat, ohne Abzüge.

Stand 23.09.2026Quelle: Bundesministerium der JustizVon Sebastian Wiercinski

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Übergangsgeld für

Berufliche Reha = Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, z. B. Umschulung oder Weiterbildung.

Mit mindestens einem Kind (Kindergeldanspruch), einem Stiefkind im Haushalt oder einem Partner, der dich pflegt bzw. selbst pflegebedürftig ist. Trägst du unten Kinder ein, gilt der 75-%-Satz automatisch.

Letzter abgerechneter Monat vor der Reha oder vor der vorangegangenen Krankheit. Bei Reha nach Krankengeld zählt dasselbe Entgelt wie beim Krankengeld (§ 69 SGB IX).

Nettogehalt

Ohne Kinder zahlst du ab 23 den Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung - auch vom Krankengeld.

Durchschnitt 2026: 2,9 %.

Übergangsgeld pro Monat (30 Tage)1.397,10 €
Übergangsgeld pro Kalendertag
46,57 €
Leistungssatz
68 %
Berechnungsgrundlage pro Tag
68,48 €
Maßgeblich
Nettoarbeitsentgelt (niedriger als 80 % des Bruttos)
80 % des Regelentgelts pro Tag
80,00 €
Nettoarbeitsentgelt pro Tag
68,48 €
Nettogehalt pro Monat
2.054,42 €
Übergangsgeld im Verhältnis zum Nettogehalt
68 %
Übergangsgeld pro Woche
325,99 €
Rechenweg mit deinen Zahlen
  1. Regelentgelt: 3.000,00 € ÷ 30 = 100,00 € pro Tag; 80 % = 80,00 €
  2. Netto: 2.054,42 € ÷ 30 = 68,48 € pro Tag → Berechnungsgrundlage = kleinerer Wert = 68,48 €
  3. Übergangsgeld: 68,48 € × 68 % = 46,57 € pro Tag × 30 = 1.397,10 € im Monat

Was ist Übergangsgeld und wann hilft dir der Übergangsgeld-Rechner?

Übergangsgeld ist eine Lohnersatzleistung während einer medizinischen Reha oder während Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, etwa einer Umschulung. Es soll den Verdienstausfall abfedern, wenn du wegen der bewilligten Maßnahme nicht wie gewohnt arbeiten kannst. Zuständig ist der jeweilige Reha-Träger; bei vielen Fällen läuft das über die DRV.

Im Rechner wählst du die Art der Reha, gibst Brutto, Einmalzahlungen, Netto oder Steuerklasse sowie Kinder ein und erhältst den Tages-, Wochen- und Monatsbetrag.

Für die Höhe zählen vor allem diese Punkte:

  • dein regelmäßiges Arbeitsentgelt vor Reha oder Arbeitsunfähigkeit
  • dein gesetzliches Nettoarbeitsentgelt
  • ob der Leistungssatz 68 % oder 75 % gilt
  • bei Umschulung zusätzlich ein möglicher Mindestbetrag aus fiktivem Entgelt
  • bei hohem Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung von 8.450 €/Monat

Der Rechner bildet die gesetzliche Rechenlogik nach § 66 SGB IX und § 68 SGB IX ab. Er ersetzt aber keinen Bescheid. Gerade bei Sonderfällen - etwa mehreren Arbeitgebern, schwankendem Entgelt, längerer Arbeitslosigkeit oder Reha nach Krankengeld - kann der Träger Unterlagen anders prüfen, als es eine Modellrechnung kann.

Wie wird Übergangsgeld bei Reha berechnet?

Die Rechnung läuft in mehreren Schritten. Zuerst wird das Brutto auf einen Kalendertag heruntergebrochen. Davon werden 80 % angesetzt. Parallel wird auch das Nettoarbeitsentgelt pro Tag bestimmt. Die niedrigere dieser beiden Größen ist die Berechnungsgrundlage. Darauf wird der passende Leistungssatz angewendet: 68 % ohne erhöhten Satz oder 75 % mit Kind, Stiefkind im Haushalt oder pflegebezogenem Tatbestand.

Ein Beispiel mit medizinischer Reha, Steuerklasse I, ohne Kind und ohne Einmalzahlung:

  • Bruttogehalt: 3.000,00 €
  • Nettogehalt: 2.054,42 €
  • Regelentgelt: 3.000,00 € ÷ 30 = 100,00 € pro Tag
  • 80 % davon: 80,00 € pro Tag
  • Nettoarbeitsentgelt: 2.054,42 € ÷ 30 = 68,48 € pro Tag
  • niedrigere Grundlage: 68,48 € pro Tag
  • Übergangsgeld: 68,48 € × 68 % = 46,57 € pro Kalendertag
  • Monatswert für 30 Tage: 1.397,10 €

Der entscheidende Punkt ist hier nicht das Brutto, sondern der Vergleich zwischen 80 % des Bruttos und dem Netto pro Tag. In diesem Beispiel ist das Nettoarbeitsentgelt niedriger. Deshalb wird es zur Grundlage. Vom so ermittelten Übergangsgeld werden in dieser Rechnung keine weiteren Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung abgezogen, weil die Beiträge über den Reha-Träger laufen.

Einmalzahlungen können die Rechnung verändern. Bei 3.800 € Brutto und 1.200 € Einmalzahlungen ergibt sich bei Steuerklasse I ohne Kind ein Übergangsgeld von 1.743,00 € im Monat. Die Berechnungsgrundlage liegt dann bei 85,44 € pro Tag, obwohl das laufende Nettoarbeitsentgelt pro Tag 83,25 € beträgt. Solche Zahlungen solltest du deshalb nicht weglassen, wenn sie im maßgeblichen Zeitraum berücksichtigt werden.

Warum Steuerklasse, Kind und Netto die Übergangsgeld-Höhe ändern

Die Steuerklasse wirkt nicht direkt als eigener Zuschlag. Sie beeinflusst aber das berechnete Netto. Und weil das Nettoarbeitsentgelt häufig die niedrigere Grenze ist, kann eine andere Steuerklasse den Auszahlungsbetrag deutlich verändern.

Bei 3.000 € Brutto, Steuerklasse III und Kind ergibt sich in der medizinischen Reha ein Übergangsgeld von 1.745,40 € im Monat. Der Leistungssatz ist 75 %, die Berechnungsgrundlage beträgt 77,57 € pro Tag. Bei gleicher Bruttohöhe, aber Steuerklasse V und Kind, liegt der Monatsbetrag bei 1.299,90 €. Auch dort gilt der erhöhte Satz von 75 %, die Berechnungsgrundlage ist aber nur 57,77 € pro Tag.

Wenn du dein Netto selbst eingibst, wird genau dieses Netto verwendet. Beispiel: 3.000 € Brutto und 2.100,00 € Netto ergeben ohne erhöhten Satz 1.428,00 € Übergangsgeld im Monat. Das Netto pro Tag beträgt 70,00 €, 80 % des Regelentgelts liegen bei 80,00 €. Deshalb wird das Netto zur Grundlage.

Mit Kindern kann der höhere Satz greifen. Bei 3.000 € Brutto, selbst eingegebenem Netto von 1.900,00 € und Kindern ergibt sich 1.425,00 € im Monat. Die Berechnungsgrundlage ist 63,33 € pro Tag, der Leistungssatz 75 %. Du siehst daran: Der höhere Satz hilft, aber ein niedriges Netto begrenzt trotzdem die Berechnungsgrundlage.

Übergangsgeld bei Umschulung: Mindestbetrag aus fiktivem Entgelt

Bei einer Umschulung oder beruflichen Reha wird zusätzlich geprüft, ob ein Mindest-Übergangsgeld aus einem fiktiven Entgelt höher ist. Das ist vor allem relevant, wenn du kein aktuelles Einkommen hast oder das frühere Einkommen nicht mehr passt. Grundlage ist § 68 SGB IX. Je nach beruflicher Qualifikation wird ein fiktives Entgelt angesetzt; davon werden 65 % als Berechnungsgrundlage verwendet.

Bei einer Umschulung ohne Einkommen und abgeschlossener Berufsausbildung mit Kind ergibt sich ein Monatsbetrag von 1.542,60 €. Die Berechnungsgrundlage beträgt 68,56 € pro Tag, der Leistungssatz 75 %. Ohne erhöhten Satz liegt der entsprechende Wert bei 1.398,60 €.

Die Mindestbeträge ohne laufendes Einkommen sehen so aus:

Qualifikation pro Tag 68 % 75 %
Hochschule oder Fachhochschule 158,20 € 2.097,60 € 2.313,60 €
Meister, Techniker, Fachschule 131,83 € 1.748,10 € 1.928,10 €
Abgeschlossene Berufsausbildung 105,47 € 1.398,60 € 1.542,60 €
Keine abgeschlossene Ausbildung 79,10 € 1.049,10 € 1.157,10 €

Das fiktive Entgelt ist aber nicht automatisch maßgeblich. Bei 4.500 € Brutto, Steuerklasse I und Qualifikation Meister, Techniker, Fachschule ergibt sich 1.952,40 € im Monat. Hier ist das Nettoarbeitsentgelt maßgeblich; das Mindest-Übergangsgeld aus fiktivem Entgelt liegt bei 1.748,08 €. Bei 2.800 € Brutto und abgeschlossener Berufsausbildung ist dagegen das fiktive Entgelt maßgeblich. Der Monatsbetrag liegt dann bei 1.398,60 €.

Typische Fehler beim Übergangsgeld berechnen

Viele Abweichungen entstehen nicht durch die Formel, sondern durch falsche Eingaben. Prüfe besonders diese Punkte:

  • Netto nicht mit Auszahlungsbetrag verwechseln: Gemeint ist das gesetzliche Netto laut Abrechnung. Abzüge für Sachbezüge oder ähnliche Besonderheiten können den Blick verfälschen.
  • Einmalzahlungen nicht vergessen: Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder andere Einmalzahlungen können die Berechnungsgrundlage erhöhen, wenn sie berücksichtigt werden.
  • Kind richtig erfassen: Ein Kind kann den Satz von 68 % auf 75 % ändern. Trägst du Kinder ein, sollte der erhöhte Satz zur Situation passen.
  • Umschulung nicht wie medizinische Reha behandeln: Bei beruflicher Reha kann ein Mindestbetrag aus fiktivem Entgelt greifen. Die Qualifikation ist dann kein Nebendetail.
  • Reha nach Krankengeld sauber einordnen: Wenn vor der Reha Krankengeld gezahlt wurde, kann für die Berechnung dasselbe Entgelt relevant sein wie beim Krankengeld.
  • Monatswert nicht als Kalendermonat missverstehen: Der Rechner zeigt den Betrag für 30 Tage. Der tatsächliche Zahlungszeitraum folgt der bewilligten Maßnahme.

Wenn dein Bescheid abweicht, muss das nicht automatisch falsch sein. Möglich sind andere Entgeltzeiträume, nachgereichte Abrechnungen, besondere beitragsrechtliche Angaben oder eine Korrektur durch den Träger. Für Entscheidungen mit finanziellen Folgen solltest du den Bescheid, die Entgeltabrechnung und die Rechtsgrundlage gemeinsam prüfen.

Tabellen zum Nachschlagen

Übergangsgeld nach Bruttogehalt und Steuerklasse (Tabelle 2026)

Medizinische Reha, Euro pro Monat (30 Tage). Steuerklasse I ohne Kind: 68 %; Steuerklasse III und IV mit 1 Kind: 75 %. NRW, ohne Kirchensteuer.
BruttoStkl. I, 68 %Stkl. III, 75 %Stkl. IV, 75 %
1.500 €792,00 €887,10 €879,60 €
2.000 €1.004,40 €1.182,90 €1.114,50 €
2.500 €1.203,00 €1.478,40 €1.335,00 €
3.000 €1.397,10 €1.745,40 €1.550,70 €
3.500 €1.586,70 €1.983,90 €1.761,00 €
4.000 €1.771,80 €2.209,80 €1.966,50 €
4.500 €1.952,40 €2.431,20 €2.167,20 €
5.000 €2.128,50 €2.649,60 €2.362,50 €
6.000 €2.476,20 €3.090,30 €2.747,40 €
7.000 €2.842,20 €3.566,40 €3.150,00 €
8.000 €3.182,40 €4.029,60 €3.531,60 €
9.000 €3.523,80 €4.510,80 €3.907,80 €

Übergangsgeld bei Umschulung ohne Einkommen (fiktives Entgelt 2026)

§ 68 SGB IX: 65 % des fiktiven Tagesentgelts nach Qualifikationsgruppe, Bezugsgröße 2026. Euro pro Monat.
QualifikationFiktives Entgeltpro Tag68 %75 %
Hochschule oder Fachhochschule47.460 € ÷ 300158,20 €2.097,60 €2.313,60 €
Meister, Techniker, Fachschule47.460 € ÷ 360131,83 €1.748,10 €1.928,10 €
Abgeschlossene Berufsausbildung47.460 € ÷ 450105,47 €1.398,60 €1.542,60 €
Keine abgeschlossene Ausbildung47.460 € ÷ 60079,10 €1.049,10 €1.157,10 €

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Du darfst die Grafiken kostenlos in Blogs, Artikeln, Präsentationen oder im Unterricht verwenden - einzige Bedingung ist ein Link auf diese Seite als Quelle (Lizenz CC BY 4.0).

Übergangsgeld-Rechner: Übergangsgeld beträgt 68 % der Berechnungsgrundlage, mit Kind 75 %. Grundlage sind 80 % des Bruttos, höchstens das Netto: Bei 3.000 € brutto (Steuerklasse I, 2.054 € netto) gibt es 2026 rund 1.397 € im Monat - ohne weitere Abzüge, weil der Reha-Träger die Sozialbeiträge zahlt.
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Übergangsgeld nach Bruttogehalt und Steuerklasse (Tabelle 2026) (Tabelle)
Übergangsgeld nach Bruttogehalt und Steuerklasse (Tabelle 2026)
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Häufige Fragen

Wie viel Übergangsgeld bekomme ich bei 2.500 € brutto?

Bei 2.500 € brutto, Steuerklasse I, ohne Kind und ohne Einmalzahlungen sind es 1.203,00 € im Monat. Pro Kalendertag ergibt sich 40,10 €. Maßgeblich ist das Nettoarbeitsentgelt mit 58,96 € pro Tag, weil es niedriger ist als 80 % des Regelentgelts.

Wie hoch ist Übergangsgeld mit Kind bei 3.000 € brutto?

Bei 3.000 € brutto, Steuerklasse I und erhöhtem Satz sind es 1.540,80 € im Monat. Pro Kalendertag ergibt sich 51,36 €. Der erhöhte Satz beträgt 75 %. Die Berechnungsgrundlage bleibt in diesem Beispiel 68,48 € pro Tag.

Wie berechnet man Übergangsgeld bei Reha?

Du berechnest Übergangsgeld aus der niedrigeren Tagesgrundlage aus 80 % des Bruttos und dem Nettoarbeitsentgelt, danach mit 68 % oder 75 %. Bei 3.000,00 € brutto und 2.054,42 € netto sind 68,48 € pro Tag maßgeblich. Daraus werden 46,57 € täglich.

Zählt beim Übergangsgeld das Brutto oder das Netto?

Es zählen beide Werte, aber am Ende wird die niedrigere Tagesgrundlage verwendet. Bei 5.000 € brutto, Steuerklasse I und ohne Kind liegen 80 % des Regelentgelts bei 133,34 € pro Tag. Das Nettoarbeitsentgelt beträgt 104,34 € pro Tag und ist deshalb maßgeblich.

Wie hoch ist Übergangsgeld bei Umschulung mit abgeschlossener Ausbildung?

Bei Umschulung ohne Einkommen und abgeschlossener Berufsausbildung sind es 1.398,60 € mit 68 % oder 1.542,60 € mit 75 %. Bei vorhandenem Einkommen wird verglichen. Bei 2.800 € brutto ist das fiktive Entgelt maßgeblich, der Monatsbetrag liegt bei 1.398,60 €.

Wie hoch ist das Mindest-Übergangsgeld ohne abgeschlossene Ausbildung?

Ohne abgeschlossene Ausbildung liegt das Mindest-Übergangsgeld ohne laufendes Einkommen bei 1.049,10 € mit 68 % oder 1.157,10 € mit 75 %. Wenn dein tatsächliches Entgelt zu einer höheren Grundlage führt, kann der Betrag höher ausfallen.

Wer zahlt die Sozialbeiträge beim Übergangsgeld?

Der Reha-Träger übernimmt die Sozialbeiträge während des Übergangsgeldbezugs. Deshalb wird der im Rechner ausgewiesene Betrag nicht noch einmal um Arbeitnehmerbeiträge gekürzt. Andere Abweichungen können trotzdem entstehen, wenn der Träger andere Entgeltangaben oder Sonderfälle berücksichtigt.

Wie lange wird Übergangsgeld gezahlt?

Übergangsgeld wird für die bewilligte Zeit der Reha oder Umschulung gezahlt. Der Rechner zeigt den Monatswert für 30 Tage sowie Tages- und Wochenwerte. Für den tatsächlichen Zeitraum zählt der Bescheid des zuständigen Reha-Trägers.

Quellen und Prüfung

Erstellt von
Sebastian Wiercinski, Herausgeber
Stand
23.09.2026, Werte gültig ab 01.01.2026

Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.

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Übergangsgeld-Rechner. Rechnerinfo, Stand 23.09.2026. https://rechner-info.de/soziales/uebergangsgeld-rechner