Pflegeheim-Kosten

Pflegeheim 2026: im 1. Jahr zahlen Bewohner im Schnitt 3.364 € im Monat selbst, ab dem 4. Jahr 2.111 €. Eigenanteil nach Pflegegrad, Land und Heimvertrag.

Stand 23.09.2026Quelle: Bundesministerium der JustizVon Sebastian Wiercinski

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In Pflegegrad 2 bis 5 ist der Eigenanteil im selben Heim gleich hoch - der höhere Pflegesatz wird durch die höhere Kassenleistung ausgeglichen.

Angefangene Monate zählen voll. Maßgeblich ist die Zeit mit Leistungen nach § 43 SGB XI, auch in früheren Heimen.

Eigenanteil pro Monat3.363,80 €
Eigenanteil pro Jahr
40.365,60 €
Heimkosten gesamt pro Monat?
4.996,00 €
Leistung der Pflegekasse (§ 43 SGB XI)
1.319,00 €
Pflegebedingter Eigenanteil vor Zuschlag (EEE)
2.088,00 €
Leistungszuschlag (§ 43c SGB XI)
15 %
Zuschlag der Pflegekasse
313,20 €
Pflegebedingter Eigenanteil nach Zuschlag
1.774,80 €
Unterkunft und Verpflegung
1.068,00 €
Investitionskosten
521,00 €
Pflegekasse zahlt insgesamt
1.632,20 €
  • Durchschnittswerte des vdek zum 1.7.2026 - dein Heim kann deutlich abweichen. Die genauen Beträge stehen im Heimvertrag.
  • Einige Länder zahlen Pflegewohngeld zu den Investitionskosten (z. B. Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern) - hier nicht abgezogen.
Eigenanteil nach Aufenthaltsdauer
Zeit im HeimZuschlagEigenanteil/Monatpro JahrSumme ab Einzug
1. Jahr15 %3.363,80 €40.366 €40.366 €
2. Jahr30 %3.050,60 €36.607 €76.973 €
3. Jahr50 %2.633,00 €31.596 €108.569 €
ab 4. Jahr75 %2.111,00 €25.332 €133.901 €
Zusammensetzung des Eigenanteils
01.0002.0003.0004.0001. Jahr2. Jahr3. Jahrab 4. Jahr
Pflege (EEE nach Zuschlag)Unterkunft und VerpflegungInvestitionskosten
Rechenweg mit deinen Zahlen
  1. Pflegebedingter Eigenanteil: 3.407,00 € − 1.319,00 € Pflegekasse (Pflegegrad 3) = 2.088,00 €
  2. Leistungszuschlag 15 %: − 313,20 € → 1.774,80 €
  3. Eigenanteil = 1.774,80 € + 1.068,00 € Unterkunft/Verpflegung + 521,00 € Investitionskosten = 3.363,80 €

Wie setzt sich der Eigenanteil im Pflegeheim 2026 zusammen?

Der Eigenanteil im Pflegeheim besteht aus mehreren Teilen. Für deine Haushaltsplanung zählt am Ende der Betrag, den du selbst tragen musst. Die Pflegekasse übernimmt einen festen Leistungsbetrag je Pflegegrad und zusätzlich einen Leistungszuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben dagegen grundsätzlich beim Bewohner.

Typische Kostenblöcke sind:

  • der pflegebedingte Anteil, im Heim oft als einrichtungseinheitlicher Eigenanteil oder EEE ausgewiesen
  • die Ausbildungsumlage, sofern sie gesondert genannt wird
  • Unterkunft und Verpflegung
  • Investitionskosten des Heims

Im Bundesdurchschnitt liegt der EEE bei 2.088,00 €. Dazu kommen 1.068,00 € für Unterkunft und Verpflegung sowie 521,00 € Investitionskosten. Nach dem Leistungszuschlag ergibt sich im ersten Jahr ein Eigenanteil von 3.363,80 € pro Monat. Die gesamten Heimkosten betragen in dieser Rechnung 4.996,00 € pro Monat. Die Pflegekasse zahlt bei Pflegegrad 3 einen Leistungsbetrag von 1.319,00 € und zusätzlich 313,20 € Zuschlag, zusammen also 1.632,20 €.

Wenn du die Werte aus einem konkreten Heimvertrag kennst, sind diese genauer als Durchschnittswerte nach Bundesland. Bundeslandwerte helfen für eine erste Orientierung, ersetzen aber keine Kostenaufstellung des Heims. Gerade Investitionskosten und Unterkunft können sich je nach Einrichtung deutlich unterscheiden.

So funktioniert der pflegeheim kosten rechner

Du wählst aus, ob du Durchschnittswerte, Monatsbeträge oder Tagessätze kennst, gibst Pflegegrad und Aufenthaltsdauer an und erhältst daraus den monatlichen Eigenanteil.

Die Rechnung folgt diesem Prinzip: Zuerst wird der pflegebedingte Anteil ermittelt. Davon wird die Leistung der Pflegekasse abgezogen. Auf den verbleibenden pflegebedingten Eigenanteil wirkt der Leistungszuschlag. Danach werden Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten addiert.

In Worten lautet die Formel: Eigenanteil gleich pflegebedingte Kosten minus Leistung der Pflegekasse, zuzüglich Ausbildungsumlage, danach vermindert um den Leistungszuschlag, plus Unterkunft und Verpflegung, plus Investitionskosten. Wenn ein Heim Tagessätze nennt, werden die Tagessätze mit 30,42 Tagen auf den Monatswert umgerechnet.

Beispiel Bundesdurchschnitt, Pflegegrad 3, erstes Jahr im Heim: Die pflegebedingten Kosten betragen 3.407,00 €. Davon zieht die Pflegekasse 1.319,00 € ab. Es bleiben 2.088,00 € pflegebedingter Eigenanteil vor Zuschlag. Der Leistungszuschlag beträgt 15 % und senkt diesen Anteil um 313,20 €. Danach bleiben 1.774,80 € pflegebedingter Eigenanteil. Hinzu kommen 1.068,00 € für Unterkunft und Verpflegung sowie 521,00 € Investitionskosten. Der monatliche Eigenanteil beträgt dadurch 3.363,80 €.

Wie der Leistungszuschlag im Pflegeheim den Eigenanteil senkt

Der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI hängt von der bisherigen Zeit im Pflegeheim ab. Angefangene Monate zählen voll. Maßgeblich ist die Zeit mit vollstationären Leistungen nach § 43 SGB XI. Bei einem Heimwechsel beginnt die Zählung deshalb nicht automatisch wieder von vorne, wenn die Zeiten anrechenbar sind.

Im Bundesdurchschnitt zeigt sich der Effekt so:

Aufenthaltsdauer Zuschlag Eigenanteil pro Monat
1. Jahr 15 % 3.363,80 €
2. Jahr 30 % 3.050,60 €
3. Jahr 50 % 2.633,00 €
ab 4. Jahr 75 % 2.111,00 €

Der Zuschlag wirkt nur auf den pflegebedingten Eigenanteil. Das ist der häufigste Denkfehler: Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten sinken dadurch nicht. Im Bundesdurchschnitt bleiben 1.068,00 € für Unterkunft und Verpflegung sowie 521,00 € Investitionskosten in allen Stufen gleich. Der pflegebedingte Anteil fällt dagegen von 1.774,80 € im ersten Jahr auf 522,00 € ab dem 4. Jahr.

Ein Beispiel aus Nordrhein-Westfalen macht den Unterschied deutlich: Bei Pflegegrad 4 und mehr als 36 Monaten Aufenthalt beträgt der Eigenanteil 2.480,75 € pro Monat. Die Heimkosten gesamt liegen bei 5.823,00 €. Die Pflegekasse zahlt 1.855,00 € Leistungsbetrag und 1.487,25 € Zuschlag, zusammen 3.342,25 €. Der pflegebedingte Eigenanteil nach Zuschlag liegt dann nur noch bei 495,75 €, während Unterkunft und Verpflegung mit 1.331,00 € und Investitionskosten mit 654,00 € weiter dazukommen.

Pflegegrad, Bundesland und Heimvertrag: Was verändert die Pflegeheimkosten?

Der Pflegegrad beeinflusst die Leistung der Pflegekasse. Die Leistungsbeträge liegen bei 805,00 € für Pflegegrad 2, 1.319,00 € für Pflegegrad 3, 1.855,00 € für Pflegegrad 4 und 2.096,00 € für Pflegegrad 5. Für Pflegegrad 1 ist in der Tabelle ein Leistungsbetrag von 131,00 € ausgewiesen. Bei Pflegegrad 2 bis 5 ist der Eigenanteil im selben Heim oft gleich hoch, weil der höhere Pflegesatz durch die höhere Kassenleistung ausgeglichen wird. Entscheidend bleibt aber die konkrete Kostenstruktur des Heims.

Auch das Bundesland macht viel aus. Beispiele aus den Durchschnittswerten:

  • Bayern, Pflegegrad 3, bis 12 Monate: 3.270,25 € Eigenanteil pro Monat, davon 1.857,25 € pflegebedingter Eigenanteil nach Zuschlag, 979,00 € Unterkunft und Verpflegung sowie 434,00 € Investitionskosten.
  • Berlin, Pflegegrad 2, mehr als 36 Monate: 1.941,50 € Eigenanteil pro Monat. Der Leistungszuschlag beträgt 1.807,50 €, der pflegebedingte Eigenanteil nach Zuschlag 602,50 €.
  • Hamburg, Pflegegrad 5, 25 bis 36 Monate: 2.725,50 € Eigenanteil pro Monat. Die Pflegekasse zahlt insgesamt 3.175,50 €.
  • Baden-Württemberg, Pflegegrad 3, 13 bis 24 Monate: 3.296,70 € Eigenanteil pro Monat. Der Zuschlag der Pflegekasse beträgt 720,30 €.

Wenn du Monatsbeträge aus einem Heimangebot hast, kannst du den Eigenanteil direkter berechnen. Bei einem EEE von 2.400,00 €, Unterkunft und Verpflegung von 1.100,00 € und Investitionskosten von 600,00 € ergibt sich im ersten Jahr bei Pflegegrad 3 ein Eigenanteil von 3.740,00 € pro Monat. Bei einem EEE von 1.850,00 €, Unterkunft und Verpflegung von 950,00 € und Investitionskosten von 450,00 € sind es 2.972,50 € pro Monat.

Wenn die Rente für das Pflegeheim nicht reicht

Reicht das Einkommen nicht für den Eigenanteil, entsteht eine monatliche Lücke. Der Rechner kann zeigen, wie lange Einkommen und Ersparnisse rechnerisch reichen, bis das geschützte Schonvermögen erreicht ist. Das ist eine Modellrechnung. Ob und ab wann Hilfe zur Pflege bewilligt wird, hängt vom Einzelfall und von der Prüfung durch das Sozialamt ab.

Ein Beispiel mit Durchschnittswerten aus Niedersachsen: Bei Pflegegrad 3 im ersten Jahr liegt der Eigenanteil bei 3.007,70 € pro Monat. Bei 1.800,00 € monatlichem Nettoeinkommen ergibt sich eine Lücke von 1.207,70 €. Bei 40.000,00 € Ersparnissen reichen die Mittel bis zum Schonvermögen etwa 2 Jahre und 7 Monate. Der Barbetrag bei Hilfe zur Pflege beträgt 152,01 €.

Ein zweites Beispiel im Bundesdurchschnitt: Bei 1.200,00 € Nettoeinkommen und 15.000,00 € Ersparnissen liegt der Eigenanteil bei 3.363,80 € pro Monat. Die monatliche Lücke beträgt 2.163,80 €. Die Ersparnisse reichen bis zum Schonvermögen etwa 2 Monate. Auch hier gilt: Die Rechnung zeigt eine finanzielle Größenordnung, ersetzt aber keinen Antrag und keine verbindliche Entscheidung der Behörde.

Typische Praxisfehler sind leicht vermeidbar: Verwende beim Einkommen den Nettobetrag nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherung. Trenne EEE, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten sauber, statt alles als Pflegesatz einzugeben. Und prüfe bei einem Heimwechsel, welche bisherige Aufenthaltszeit für den Leistungszuschlag berücksichtigt wird.

Tabellen zum Nachschlagen

Eigenanteil Pflegeheim 2026 nach Bundesland und Aufenthaltsdauer

Durchschnitt pro Monat für Pflegegrad 2 bis 5, inkl. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Datenbasis: vdek, 1.7.2026.
Bundesland1. Jahr2. Jahr3. Jahrab 4. Jahr
Bundesdurchschnitt3.364 €3.051 €2.633 €2.111 €
Baden-Württemberg3.657 €3.297 €2.817 €2.216 €
Bayern3.270 €2.943 €2.506 €1.959 €
Berlin3.388 €3.026 €2.544 €1.942 €
Brandenburg3.150 €2.824 €2.390 €1.847 €
Bremen3.761 €3.416 €2.957 €2.383 €
Hamburg3.481 €3.157 €2.726 €2.186 €
Hessen3.431 €3.096 €2.650 €2.091 €
Mecklenburg-Vorpommern3.032 €2.721 €2.307 €1.790 €
Niedersachsen3.008 €2.728 €2.356 €1.891 €
Nordrhein-Westfalen3.671 €3.373 €2.977 €2.481 €
Rheinland-Pfalz3.289 €3.024 €2.671 €2.230 €
Saarland3.695 €3.368 €2.933 €2.389 €
Sachsen3.152 €2.831 €2.404 €1.870 €
Sachsen-Anhalt2.891 €2.592 €2.194 €1.695 €
Schleswig-Holstein3.148 €2.880 €2.524 €2.079 €
Thüringen3.163 €2.857 €2.448 €1.936 €

Heimkosten nach Bundesland: EEE, Unterkunft und Investitionskosten

Monatsbeträge vor Leistungszuschlag; EEE inkl. Ausbildungsumlage (Anteil in eigener Spalte). Quelle: vdek, 1.7.2026.
BundeslandEEEdavon AusbildungUnterkunft + VerpflegungInvestitionskostenSumme ohne Zuschlag
Bundesdurchschnitt2.088 €150 €1.068 €521 €3.677 €
Baden-Württemberg2.401 €164 €1.153 €463 €4.017 €
Bayern2.185 €123 €979 €434 €3.598 €
Berlin2.410 €239 €870 €469 €3.749 €
Brandenburg2.172 €129 €972 €332 €3.476 €
Bremen2.296 €179 €1.179 €630 €4.105 €
Hamburg2.159 €229 €1.074 €572 €3.805 €
Hessen2.233 €174 €1.005 €528 €3.766 €
Mecklenburg-Vorpommern2.070 €148 €901 €371 €3.342 €
Niedersachsen1.862 €136 €857 €568 €3.287 €
Nordrhein-Westfalen1.983 €173 €1.331 €654 €3.968 €
Rheinland-Pfalz1.766 €145 €1.280 €508 €3.554 €
Saarland2.176 €254 €1.271 €574 €4.021 €
Sachsen2.136 €135 €881 €455 €3.472 €
Sachsen-Anhalt1.993 €104 €852 €345 €3.190 €
Schleswig-Holstein1.782 €76 €1.060 €573 €3.415 €
Thüringen2.045 €122 €971 €454 €3.470 €

Was zahlt die Pflegekasse im Pflegeheim? Leistungen 2026

Leistungsbetrag § 43 SGB XI plus Leistungszuschlag § 43c auf einen EEE von 2.088 € (Bundesdurchschnitt).
PflegegradLeistungsbetrag+ Zuschlag 1. Jahr+ Zuschlag ab 4. Jahr
Pflegegrad 1131 €0,00 €0,00 €
Pflegegrad 2805 €313,20 €1.566,00 €
Pflegegrad 31.319 €313,20 €1.566,00 €
Pflegegrad 41.855 €313,20 €1.566,00 €
Pflegegrad 52.096 €313,20 €1.566,00 €

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Pflegeheim-Kosten: Im Pflegeheim zahlen Bewohner im ersten Jahr durchschnittlich 3.364 € im Monat selbst (vdek, Stand 1.7.2026). Die Pflegekasse zahlt je nach Pflegegrad 805 bis 2.096 € und übernimmt zusätzlich 15 % des pflegebedingten Eigenanteils, ab dem 2. Jahr 30 %, ab dem 3. Jahr 50 % und ab dem 4. Jahr 75 % - dann sind es im Schnitt noch 2.111 €.
Auf einen Blick
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Eigenanteil Pflegeheim 2026 nach Bundesland und Aufenthaltsdauer (Tabelle)
Eigenanteil Pflegeheim 2026 nach Bundesland und Aufenthaltsdauer
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Häufige Fragen

Wie berechne ich den Eigenanteil im Pflegeheim?

Du berechnest den Eigenanteil, indem du den pflegebedingten Eigenanteil nach Zuschlag mit Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten addierst. Im Bundesdurchschnitt sind das im ersten Jahr 1.774,80 € Pflegeanteil nach Zuschlag, 1.068,00 € Unterkunft und Verpflegung sowie 521,00 € Investitionskosten, zusammen 3.363,80 € pro Monat.

Wie hoch ist der Leistungszuschlag im Pflegeheim 2026?

Der Leistungszuschlag beträgt 15 % im 1. Jahr, 30 % im 2. Jahr, 50 % im 3. Jahr und 75 % ab 4. Jahr. Er wird nur auf den pflegebedingten Eigenanteil angewendet. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten werden dadurch nicht gekürzt.

Was zahlt die Pflegekasse bei vollstationärer Pflege?

Die Pflegekasse zahlt je nach Pflegegrad 805,00 €, 1.319,00 €, 1.855,00 € oder 2.096,00 € als Leistungsbetrag. Für Pflegegrad 1 sind 131,00 € ausgewiesen. Zusätzlich kommt bei Pflegegrad 2 bis 5 der Leistungszuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil hinzu.

Ist der Eigenanteil im Pflegeheim bei Pflegegrad 3 höher als bei Pflegegrad 4?

Im selben Heim ist der Eigenanteil bei Pflegegrad 2 bis 5 häufig gleich hoch. Der Grund: Der höhere Pflegesatz wird durch die höhere Leistung der Pflegekasse ausgeglichen. In Nordrhein-Westfalen zeigt die Rechnung für Pflegegrad 4 nach 13 bis 24 Monaten einen Eigenanteil von 3.373,10 € pro Monat.

Wie hoch sind Pflegeheimkosten in Bayern bei Pflegegrad 3?

In Bayern beträgt der Eigenanteil bei Pflegegrad 3 im ersten Jahr 3.270,25 € pro Monat. Die gesamten Heimkosten liegen bei 4.917,00 €. Die Pflegekasse zahlt 1.319,00 € Leistungsbetrag und 327,75 € Zuschlag, zusammen 1.646,75 €.

Wer zahlt das Pflegeheim, wenn die Rente nicht reicht?

Wenn Rente und verwertbares Vermögen nicht reichen, kann Hilfe zur Pflege durch das Sozialamt in Betracht kommen. In der Beispielrechnung mit 1.200,00 € Nettoeinkommen und 15.000,00 € Ersparnissen beträgt die monatliche Lücke 2.163,80 €. Die Ersparnisse reichen bis zum Schonvermögen etwa 2 Monate.

Zählt die bisherige Aufenthaltsdauer bei einem Heimwechsel weiter?

Ja, maßgeblich ist die Zeit mit Leistungen nach § 43 SGB XI, auch in früheren Heimen. Angefangene Monate zählen voll. Das kann den Leistungszuschlag erhöhen, etwa von 15 % im 1. Jahr auf 30 % im 2. Jahr.

Wie werden Tagessätze aus dem Heimvertrag in Monatskosten umgerechnet?

Tagessätze werden mit 30,42 Tagen auf Monatswerte umgerechnet. Bei 120,00 € Pflegesatz, 6,00 € Ausbildungsumlage, 38,00 € Unterkunft und Verpflegung sowie 18,00 € Investitionskosten ergibt die Rechnung einen Eigenanteil von 3.840,35 € pro Monat.

Quellen und Prüfung

Erstellt von
Sebastian Wiercinski, Herausgeber
Stand
23.09.2026, Werte gültig ab 01.07.2026

Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.

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Pflegeheim-Kosten. Rechnerinfo, Stand 23.09.2026. https://rechner-info.de/soziales/pflegeheim-kosten-rechner