Aussteuerung Krankengeld
Aussteuerung taggenau: 78 Wochen = 546 Tage ab AU-Beginn inkl. Lohnfortzahlung. Krank ab 12.01.2026: Ende am 11.07.2027. Mit Blockfrist und Vorerkrankung.
- Verbleibende Tage ab Stichtag
- 292 Tage
- Verbleibende Wochen ab Stichtag
- 41,7 Wochen
- Krankengeld ab (nach der Lohnfortzahlung)
- Montag, 23. Februar 2026
- Lohnfortzahlung in dieser AU
- 42 Tage
- Tage mit Krankengeldzahlung bis zur Aussteuerung
- 504 Tage
- Bereits angerechnete AU-Tage in der Blockfrist
- 0 Tage
- Maßgebliche Blockfrist
- 1. Blockfrist: 12.01.2026 bis 11.01.2029
- Nächste Blockfrist beginnt
- 12.01.2029
- Neuer Krankengeld-Anspruch wegen derselben Krankheit frühestens
- Freitag, 12. Januar 2029 (nach 6 Monaten ohne AU wegen dieser Krankheit)
- Nach der Aussteuerung: Arbeitslosengeld über die Nahtlosigkeitsregel (§ 145 SGB III) beantragen, auch wenn du noch krank bist. Die Krankenkasse kann dich schon vorher zum Reha- oder Rentenantrag auffordern (§ 51 SGB V).
- Eine hinzutretende Krankheit während der AU verlängert die 78 Wochen nicht (§ 48 Abs. 1 Satz 2 SGB V).
Angerechnete Zeiten
| Zeitraum | Tage | in dieser Blockfrist | Summe |
|---|---|---|---|
| 12.01.2026 - 11.07.2027 (aktuell) | 546 | 546 | 546 |
Rechenweg mit deinen Zahlen
- Blockfrist: 3 Jahre ab dem ersten AU-Tag Montag, 12. Januar 2026 → 1. Blockfrist: 12.01.2026 bis 11.01.2029
- Höchstdauer 546 Tage − 0 bereits angerechnete Tage = 546 Tage ab Montag, 12. Januar 2026
- Aussteuerung: Montag, 12. Januar 2026 + 545 Tage = Sonntag, 11. Juli 2027
- Lohnfortzahlung 42 Tage (zählen mit), Krankengeld ab Montag, 23. Februar 2026
Wie funktioniert der 78 Wochen Krankengeld Rechner?
Der Rechner nutzt den Beginn deiner Arbeitsunfähigkeit, die laufende oder beendete Dauer, mögliche frühere Zeiten wegen derselben Krankheit und deinen Stichtag für die Resttage. Mehr musst du zur Bedienung im Normalfall nicht wissen: Gib die Daten aus deinen Krankschreibungen ein und prüfe besonders, ob frühere Zeiten zur gleichen Krankheit gehören.
Die Grenze für Krankengeld bezieht sich nicht nur auf die Tage, an denen tatsächlich Krankengeld überwiesen wird. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zählt auch die Lohnfortzahlung am Anfang der Arbeitsunfähigkeit mit. Deshalb kann die Zahlung von Krankengeld kürzer sein als die gesamte Höchstdauer. Im typischen Fall mit Lohnfortzahlung sind das 504 Tage Krankengeldzahlung bis zur Aussteuerung, weil die Lohnfortzahlung in dieser AU mitgerechnet wird.
Wichtig ist außerdem die Blockfrist Krankengeld. Sie beginnt mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit. Wenn du später wieder wegen derselben Ursache krankgeschrieben wirst, können frühere Zeiten innerhalb dieser Blockfrist den Restanspruch verkürzen. Entscheidend ist also nicht nur das aktuelle Attest, sondern die komplette Krankheitsgeschichte innerhalb der maßgeblichen Blockfrist.
Wie rechnet man die Krankengeld Aussteuerung aus?
Die Rechnung läuft in Worten so: Vom Höchstanspruch werden bereits angerechnete AU-Tage wegen derselben Krankheit in der Blockfrist abgezogen. Die verbleibenden Tage werden ab dem Beginn der aktuellen Arbeitsunfähigkeit gezählt. Der letzte Tag dieser Zählung ist das Aussteuerungsdatum.
Beispiel: Die aktuelle Arbeitsunfähigkeit beginnt am Montag, 12. Januar 2026. Frühere AU-Zeiten wegen derselben Krankheit gibt es nicht. Damit sind bereits angerechnete AU-Tage in der Blockfrist 0 Tage. Die maßgebliche Blockfrist läuft von 12.01.2026 bis 11.01.2029. Aus der Höchstdauer bleiben damit 546 Tage ab Montag, 12. Januar 2026.
Gezählt wird ab dem ersten AU-Tag. Der letzte Tag mit Krankengeld ist in diesem Beispiel Sonntag, 11. Juli 2027. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern beginnt Krankengeld nach der Lohnfortzahlung am Montag, 23. Februar 2026. Die Lohnfortzahlung in dieser AU beträgt 42 Tage und zählt bereits zur Höchstdauer. Deshalb bleiben bis zur Aussteuerung 504 Tage mit Krankengeldzahlung.
Wenn du als Stichtag den 23.09.2026 verwendest, zeigt die Rechnung noch 292 Tage beziehungsweise 41,7 Wochen Restlaufzeit. Nimmst du stattdessen den 31.12.2026 als Stichtag, bleiben in derselben Rechnung 193 Tage beziehungsweise 27,6 Wochen. Das Aussteuerungsdatum bleibt dabei gleich; nur die Resttage ab deinem gewählten Stichtag ändern sich.
Was bedeutet die Blockfrist Krankengeld bei Rückfällen?
Die Blockfrist ist der häufigste Stolperpunkt. Sie richtet sich nach der ersten Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit, nicht automatisch nach der aktuellen Krankschreibung. Dass die Diagnose auf dem Attest anders formuliert ist, muss nicht reichen, um eine neue Krankheit anzunehmen. Entscheidend ist, ob ein innerer Zusammenhang besteht, zum Beispiel bei derselben Rückenerkrankung.
Ein Rückfall-Beispiel zeigt den Effekt deutlich: Die erste AU wegen dieser Krankheit beginnt am 03.03.2025. Frühere Zeiten sind 03.03.2025 bis 13.04.2025 und 01.09.2025 bis 30.09.2025. Dadurch sind bereits 72 Tage angerechnet. Die maßgebliche Blockfrist läuft von 03.03.2025 bis 02.03.2028. Beginnt die aktuelle AU am 02.02.2026, liegt die Aussteuerung am Freitag, 21. Mai 2027. Die Krankengeldzahlung beginnt hier am Montag, 2. Februar 2026, weil in dieser Rechnung 0 Tage Lohnfortzahlung angesetzt sind.
Bei einer ähnlichen Rechnung mit aktuellem Beginn am 12.01.2026 und denselben zwei früheren Zeiten endet die Höchstdauer am Freitag, 30. April 2027. Ab dem Stichtag 23.09.2026 bleiben dann 220 Tage beziehungsweise 31,4 Wochen. Das zeigt: Schon frühere AU-Zeiten können den letzten Tag mit Krankengeld deutlich vorziehen.
Wann endet Krankengeld bei laufender, beendeter oder selbstständiger Tätigkeit?
Bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit ohne frühere Zeiten wegen derselben Krankheit ist die Rechnung vergleichsweise übersichtlich. Beginnt die AU am 01.03.2025, endet das Krankengeld am Freitag, 28. August 2026. Krankengeld beginnt in dieser Rechnung am Samstag, 12. April 2025. Ab dem Stichtag 23.09.2026 bleiben 0 Tage, weil die Aussteuerung dann bereits erreicht ist.
Beginnt die AU am 15.07.2025, ist der letzte Tag mit Krankengeld Montag, 11. Januar 2027. Ab dem Stichtag 23.09.2026 bleiben 111 Tage beziehungsweise 15,9 Wochen. Bei Beginn am 01.06.2025 endet das Krankengeld am Samstag, 28. November 2026; ab demselben Stichtag bleiben 67 Tage beziehungsweise 9,6 Wochen.
Anders sieht es aus, wenn die Arbeitsunfähigkeit vorher endet. Beginnt sie am 01.01.2025 und endet am 30.06.2025, gibt es keine Aussteuerung, weil die AU vorher endet. In der Rechnung bleiben 365 Tage übrig. Das Aussteuerungsdatum ist dann kein praktischer Termin, sondern nur eine theoretische Grenze, falls wegen derselben Krankheit später weitere Zeiten hinzukommen.
Ohne Lohnfortzahlung kann Krankengeld rechnerisch ab dem Beginn der AU laufen, je nach Versicherung. Bei einer AU ab 10.02.2026 ohne Lohnfortzahlung liegt die Aussteuerung am Montag, 9. August 2027. Krankengeld ab ist Dienstag, 10. Februar 2026, und die Tage mit Krankengeldzahlung bis zur Aussteuerung betragen 546 Tage.
Typische Fehler bei der Krankengeld Aussteuerung
Viele Fehler entstehen, weil nur der Beginn der aktuellen Krankschreibung betrachtet wird. Für die Krankengeld-Höchstdauer zählen aber auch frühere AU-Zeiten wegen derselben Krankheit, wenn sie in die Blockfrist fallen. Hebe deshalb alte AU-Bescheinigungen, Krankenkassen-Schreiben und Bescheide auf und vergleiche die Zeiträume genau.
Achte besonders auf diese Punkte:
- Die Lohnfortzahlung ist keine freie Zusatzzeit. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zählt sie in der Rechnung mit.
- Derselbe medizinische Zusammenhang kann auch dann vorliegen, wenn die Diagnosebezeichnung anders lautet.
- Ein beendeter AU-Zeitraum führt nicht automatisch zur Aussteuerung. Wenn die AU vorher endet, bleiben Resttage für mögliche spätere Zeiten derselben Krankheit.
- Der Stichtag beeinflusst nur die angezeigten Resttage, nicht das Aussteuerungsdatum selbst.
- Ein neuer Anspruch wegen derselben Krankheit entsteht nicht nur durch Zeitablauf. In den gezeigten Rechnungen wird zusätzlich auf 6 Monate ohne AU wegen dieser Krankheit hingewiesen.
Die Rechnung ist eine Modellrechnung anhand deiner Eingaben. Krankenkassen prüfen die Zuordnung zur selben Krankheit, die Blockfrist und Bescheinigungen im Einzelfall. Wenn dein Bescheid von deiner Rechnung abweicht, liegt der Unterschied oft an angerechneten Vorzeiten, an einer anderen Bewertung der Krankheit oder an fehlenden Nachweisen.
Tabellen zum Nachschlagen
Aussteuerung Krankengeld: Ende der 78 Wochen nach AU-Beginn (2025 und 2026)
| AU-Beginn | Krankengeld ab | Aussteuerung | Blockfrist endet |
|---|---|---|---|
| 01.01.2025 | 12.02.2025 | 30.06.2026 | 31.12.2027 |
| 01.02.2025 | 15.03.2025 | 31.07.2026 | 31.01.2028 |
| 01.03.2025 | 12.04.2025 | 28.08.2026 | 29.02.2028 |
| 01.04.2025 | 13.05.2025 | 28.09.2026 | 31.03.2028 |
| 01.05.2025 | 12.06.2025 | 28.10.2026 | 30.04.2028 |
| 01.06.2025 | 13.07.2025 | 28.11.2026 | 31.05.2028 |
| 01.07.2025 | 12.08.2025 | 28.12.2026 | 30.06.2028 |
| 01.08.2025 | 12.09.2025 | 28.01.2027 | 31.07.2028 |
| 01.09.2025 | 13.10.2025 | 28.02.2027 | 31.08.2028 |
| 01.10.2025 | 12.11.2025 | 30.03.2027 | 30.09.2028 |
| 01.11.2025 | 13.12.2025 | 30.04.2027 | 31.10.2028 |
| 01.12.2025 | 12.01.2026 | 30.05.2027 | 30.11.2028 |
| 01.01.2026 | 12.02.2026 | 30.06.2027 | 31.12.2028 |
| 01.02.2026 | 15.03.2026 | 31.07.2027 | 31.01.2029 |
| 01.03.2026 | 12.04.2026 | 28.08.2027 | 28.02.2029 |
| 01.04.2026 | 13.05.2026 | 28.09.2027 | 31.03.2029 |
| 01.05.2026 | 12.06.2026 | 28.10.2027 | 30.04.2029 |
| 01.06.2026 | 13.07.2026 | 28.11.2027 | 31.05.2029 |
| 01.07.2026 | 12.08.2026 | 28.12.2027 | 30.06.2029 |
| 01.08.2026 | 12.09.2026 | 28.01.2028 | 31.07.2029 |
| 01.09.2026 | 13.10.2026 | 28.02.2028 | 31.08.2029 |
| 01.10.2026 | 12.11.2026 | 29.03.2028 | 30.09.2029 |
| 01.11.2026 | 13.12.2026 | 29.04.2028 | 31.10.2029 |
| 01.12.2026 | 12.01.2027 | 29.05.2028 | 30.11.2029 |
78 Wochen Krankengeld in Tagen und Monaten
| Zeitraum | Tage | Wochen | Monate |
|---|---|---|---|
| 78 Wochen Höchstdauer (§ 48 SGB V) | 546 | 78 | ≈ 17,9 |
| davon Lohnfortzahlung (§ 3 EFZG) | 42 | 6 | ≈ 1,4 |
| davon Krankengeld-Zahlung | 504 | 72 | ≈ 16,6 |
| Blockfrist | 1.095 | 156 | 36 |
Restanspruch nach Vorerkrankungen in derselben Blockfrist
| Bereits krank (Tage) | Resttage | Restwochen |
|---|---|---|
| 0 | 546 | 78,0 |
| 14 | 532 | 76,0 |
| 30 | 516 | 73,7 |
| 42 | 504 | 72,0 |
| 60 | 486 | 69,4 |
| 90 | 456 | 65,1 |
| 120 | 426 | 60,9 |
| 180 | 366 | 52,3 |
| 250 | 296 | 42,3 |
| 365 | 181 | 25,9 |
| 450 | 96 | 13,7 |
| 500 | 46 | 6,6 |
Beispiele zum Ausprobieren
- Durchgehend krank seit 12.01.2026Letzter Tag mit Krankengeld (Aussteuerung): Sonntag, 11. Juli 2027
- Rückfall: zwei frühere Krankschreibungen 2025Letzter Tag mit Krankengeld (Aussteuerung): Freitag, 21. Mai 2027
- Neue AU kurz vor Ende der BlockfristLetzter Tag mit Krankengeld (Aussteuerung): Samstag, 8. Juli 2028
Häufige Fragen
Wann endet Krankengeld, wenn ich seit 12.01.2026 krank bin?
Das Krankengeld endet am Sonntag, 11. Juli 2027, wenn keine früheren AU-Zeiten wegen derselben Krankheit angerechnet werden. Krankengeld beginnt in diesem Beispiel am Montag, 23. Februar 2026. Die Lohnfortzahlung beträgt 42 Tage und zählt zur Höchstdauer mit.
Wie viele Tage Krankengeld bleiben ab 23.09.2026 bei AU seit 12.01.2026?
Ab 23.09.2026 bleiben 292 Tage beziehungsweise 41,7 Wochen. Das gilt bei durchgehender AU seit 12.01.2026 ohne frühere Zeiten wegen derselben Krankheit. Der letzte Tag mit Krankengeld ist Sonntag, 11. Juli 2027.
Zählen 6 Wochen Lohnfortzahlung zu den 78 Wochen Krankengeld?
Ja, die 6 Wochen Lohnfortzahlung zählen bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit. In der Rechnung sind das 42 Tage Lohnfortzahlung. Dadurch bleiben im Standardfall 504 Tage mit Krankengeldzahlung bis zur Aussteuerung, obwohl die gesamte Höchstdauer 546 Tage umfasst.
Wann ist die Aussteuerung bei AU-Beginn 01.03.2025?
Die Aussteuerung ist am Freitag, 28. August 2026, wenn keine früheren AU-Zeiten wegen derselben Krankheit angerechnet werden. Krankengeld beginnt in dieser Rechnung am Samstag, 12. April 2025. Ab dem Stichtag 23.09.2026 bleiben 0 Tage.
Was passiert, wenn ich wegen derselben Krankheit schon früher krank war?
Frühere AU-Zeiten wegen derselben Krankheit werden in der Blockfrist angerechnet. Im Beispiel mit früheren Zeiten 03.03.2025 bis 13.04.2025 und 01.09.2025 bis 30.09.2025 sind 72 Tage bereits angerechnet. Bei aktueller AU ab 12.01.2026 endet die Höchstdauer am Freitag, 30. April 2027.
Wann endet Krankengeld ohne Lohnfortzahlung bei AU ab 10.02.2026?
Ohne Lohnfortzahlung endet Krankengeld am Montag, 9. August 2027, wenn keine früheren Zeiten wegen derselben Krankheit vorliegen. Krankengeld ab ist Dienstag, 10. Februar 2026, je nach Versicherung. Die Krankengeldzahlung bis zur Aussteuerung beträgt 546 Tage.
Gibt es eine Aussteuerung, wenn die AU vor Ablauf der Höchstdauer endet?
Nein, wenn die AU vorher endet, gibt es keine Aussteuerung in diesem Zeitraum. Bei AU vom 01.01.2025 bis 30.06.2025 bleiben 365 Tage übrig. Diese Resttage können relevant werden, wenn später wieder Zeiten wegen derselben Krankheit hinzukommen.
Wann kann ein neuer Krankengeld-Anspruch wegen derselben Krankheit entstehen?
Ein neuer Krankengeld-Anspruch wegen derselben Krankheit ist im Beispiel frühestens Freitag, 12. Januar 2029 möglich, nach 6 Monaten ohne AU wegen dieser Krankheit. Maßgeblich ist dort die Blockfrist 12.01.2026 bis 11.01.2029. Die Krankenkasse prüft den Einzelfall.
Quellen und Prüfung
- § 48 SGB V - Dauer des Krankengeldes - Bundesministerium der Justiz
- § 3 EFZG - Anspruch auf Entgeltfortzahlung (Fortsetzungserkrankung) - Bundesministerium der Justiz
- § 145 SGB III - Arbeitslosengeld bei Minderung der Leistungsfähigkeit (Nahtlosigkeit) - Bundesministerium der Justiz
- § 51 SGB V - Wegfall des Krankengeldes, Antrag auf Leistungen zur Teilhabe - Bundesministerium der Justiz
Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.
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Aussteuerung Krankengeld. Rechnerinfo, Stand 23.09.2026. https://rechner-info.de/soziales/krankengeld-aussteuerung-rechner

