Kinderkrankengeld-Rechner

Kinderkrankengeld 2026 berechnen: 90 % vom Netto, max. 135,63 € pro Tag. Bei 2.500 € netto sind es 75 € pro Tag. 15 Tage je Kind, Alleinerziehende 30.

Stand 23.09.2026Quelle: Bundesministerium der JustizVon Sebastian Wiercinski

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Netto aus der Gehaltsabrechnung, ohne Einmalzahlungen.

0 = wird aus dem Netto geschätzt. Nur für die Beiträge zu Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung nötig.

Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, zählen ohne Altersgrenze.

Liegt ein Wochenende in der Freistellung, zahlt die Kasse auch diese Kalendertage.

Dann zahlt die Kasse 100 % statt 90 % des Nettos (§ 45 Abs. 2 Satz 3 SGB V).

Kinderkrankengeld für die Freistellung375,00 €
Kinderkrankengeld pro Kalendertag
75,00 €
Bezahlte Kalendertage
5 Tage
Abzüge (Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung)
62,42 €
Auszahlung nach Abzügen
312,58 €
Einbuße gegenüber dem Gehalt?
104,09 €
Kinderkrankentage 2026 insgesamt
15 Tage
Danach noch verfügbar
10 Tage
Höchstbetrag pro Tag 2026
135,63 €
  • Für die Abzüge wurde ein Brutto von 3.775,52 € geschätzt. Trag dein Brutto ein, um genauer zu rechnen.
  • Ab 2027 gelten nach heutigem Recht wieder 10 Tage je Kind (Alleinerziehende 20), höchstens 25 bzw. 50 - eine Verlängerung ist bisher nicht beschlossen.
Kinderkrankengeld pro Tag nach Nettogehalt
Netto/Monatpro Tag (90 %)5 Arbeitstage
1.000 €30,00 €150,00 €
1.500 €45,00 €225,00 €
2.000 €60,00 €300,00 €
2.500 €75,00 €375,00 €
3.000 €90,00 €450,00 €
3.500 €105,00 €525,00 €
4.000 €120,00 €600,00 €
4.500 €135,00 €675,00 €
5.000 €135,63 €678,15 €
Rechenweg mit deinen Zahlen
  1. Ausgefallenes Netto pro Kalendertag: 2.500,00 € ÷ 30 = 83,33 €
  2. Kinderkrankengeld: 90 % davon = 75,00 € pro Tag (höchstens 135,63 €)
  3. 5 Kalendertage × 75,00 € = 375,00 €
  4. Abzüge (Hälfte der Beiträge aus 80 % des Bruttos): 62,42 € → Auszahlung 312,58 €

Was leistet der Kinderkrankengeld-Rechner?

Der Kinderkrankengeld-Rechner hilft dir, aus deinem Monatsnetto, der Dauer der Freistellung und deinem noch offenen Anspruch eine realistische Auszahlung zu schätzen. Du trägst Netto, optional Brutto, Kinderzahl, Alleinerziehendenstatus, Freistellungstage und bereits genommene Kinderkrankentage ein.

Die Rechnung unterscheidet dabei zwischen dem rechnerischen Kinderkrankengeld und dem Betrag, der nach Abzügen voraussichtlich ausgezahlt wird. Das ist wichtig, weil von der Leistung noch Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgehen können. Im Beispiel mit 2.500 € netto und 5 Tagen Freistellung entstehen 375,00 € Kinderkrankengeld, ausgezahlt werden nach 62,42 € Abzügen aber 312,58 €.

Der Rechner ersetzt keine Prüfung durch Krankenkasse oder Arbeitgeber. Er bildet die gesetzlichen Rechenschritte nach, kann aber Besonderheiten deines Arbeitsvertrags, abweichende Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber oder spätere Korrekturen der Krankenkasse nicht verbindlich entscheiden.

Wie wird Kinderkrankengeld berechnet?

Die Rechnung startet beim ausgefallenen Nettoverdienst. In Worten: Das Monatsnetto wird durch 30 geteilt. Davon wird der maßgebliche Prozentsatz genommen. Wenn in den letzten 12 Monaten kein Weihnachts- oder Urlaubsgeld gezahlt wurde, rechnet die Krankenkasse mit 90 %. Gab es eine solche Einmalzahlung, wird mit 100 % gerechnet. Pro Kalendertag greift außerdem der Höchstbetrag von 135,63 €.

Ein Beispiel zeigt den Ablauf: Bei 2.500,00 € Monatsnetto ergibt sich zuerst ein ausgefallenes Netto pro Kalendertag von 83,33 €. Davon werden 90 % angesetzt. Das ergibt 75,00 € Kinderkrankengeld pro Kalendertag. Bei 5 Kalendertagen sind das 375,00 €.

Davon gehen noch Sozialversicherungsbeiträge ab. Im Beispiel betragen die Abzüge 62,42 €. Die Auszahlung liegt deshalb bei 312,58 €. Gegenüber dem normalen Gehalt ergibt sich in dieser Rechnung eine Einbuße von 104,09 €.

Bei höherem Einkommen begrenzt der Höchstbetrag die Leistung. Bei 5.000 € netto und 3 Tagen Freistellung liegt das Kinderkrankengeld bei 135,63 € pro Kalendertag. Für die Freistellung ergeben sich 406,89 €, nach 82,54 € Abzügen bleiben 324,35 € Auszahlung.

Kinderkrankentage 2026: so viele Tage kannst du nutzen

Für die Höhe der Auszahlung ist dein Netto entscheidend. Für die Frage, ob die Freistellung noch in deinen Anspruch passt, zählt die Kinderzahl und ob du alleinerziehend bist. Für 2026 gelten diese Werte:

Kinder 2026 je Elternteil 2026 beide Eltern 2026 alleinerziehend
1 15 30 30
2 30 60 60
3 35 70 70
4 und mehr 35 70 70

Wenn du ein Kind hast, nicht alleinerziehend bist und schon 8 Tage genutzt hast, bleiben nach einer weiteren Freistellung im Beispiel noch 2 Tage verfügbar. Bei 2 Kindern und alleinerziehendem Status zeigt die Rechnung 60 Tage Gesamtanspruch. Sind davon schon 12 Tage genutzt, bleiben nach der eingetragenen Freistellung noch 43 Tage.

Für 2027 stehen in der Übersicht niedrigere Werte: bei 1 Kind 10 Tage je Elternteil und 20 Tage für Alleinerziehende. Bei 3 Kindern sind es 25 Tage je Elternteil und 50 Tage für Alleinerziehende. Wenn du langfristig planst, solltest du deshalb immer das passende Jahr verwenden.

Warum die bezahlten Kalendertage von den Arbeitstagen abweichen können

Du beantragst die Freistellung meist für Arbeitstage. Die Krankenkasse zahlt Kinderkrankengeld aber für Kalendertage innerhalb der bescheinigten Freistellung. Dadurch können Wochenenden in die Zahlung fallen.

Bei 2.500 € netto und 5 Arbeitstagen ab Montag werden 5 Kalendertage bezahlt. Das Kinderkrankengeld beträgt dann 75,00 € pro Kalendertag und 375,00 € für die Freistellung.

Anders sieht es aus, wenn die Freistellung am Freitag startet. Bei 2.500 € netto und 4 Arbeitstagen ab Freitag werden im Beispiel 6 Kalendertage bezahlt. Das Kinderkrankengeld steigt dadurch auf 450,00 €. Nach 74,90 € Abzügen bleiben 375,10 € Auszahlung.

Auch längere Freistellungen können mehr Kalendertage enthalten als Arbeitstage. Bei 3.200 € netto und 10 Arbeitstagen ab Montag werden 12 Kalendertage bezahlt. Das Kinderkrankengeld liegt bei 96,00 € pro Kalendertag, insgesamt 1.152,00 €. Nach Abzügen von 202,27 € bleiben 949,73 €.

Kinderkrankengeld Höhe: Netto, Höchstbetrag und Einmalzahlungen

Die Höhe hängt zuerst vom ausgefallenen Netto ab. Bei 1.500 € Monatsnetto zeigt die Übersicht 45,00 € pro Tag. Bei 2.000 € sind es 60,00 €, bei 2.500 € sind es 75,00 € und bei 4.000 € sind es 120,00 €. Ab höheren Einkommen wirkt die Grenze: Bei 4.500 € sind es 135,00 € pro Tag, bei 5.000 € wird der Höchstbetrag von 135,63 € erreicht.

Das Brutto ist trotzdem nicht egal. Es wird für die Abzüge verwendet. Wenn du es nicht einträgst, wird es geschätzt. Genauer wird die Auszahlung, wenn du dein tatsächliches Brutto aus der Abrechnung verwendest. Im Beispiel mit 4.000 € Brutto, 2.800 € netto und 14 Arbeitstagen entstehen 1.512,00 € Kinderkrankengeld. Die Abzüge betragen 238,08 €, ausgezahlt werden 1.273,92 €.

Einmalzahlungen verändern den Prozentsatz. Bei 2.700 € netto, 10 Tagen Freistellung und Weihnachts- oder Urlaubsgeld in den letzten 12 Monaten rechnet das Beispiel mit 90,00 € pro Kalendertag. Für 12 Kalendertage entstehen 1.080,00 €. Nach 164,45 € Abzügen bleiben 915,55 € Auszahlung.

Typische Fehler beim Kinderkrankengeld berechnen

Der häufigste Fehler ist, Arbeitstage und Kalendertage gleichzusetzen. Das passt bei einer Freistellung ab Montag über 5 Arbeitstage, aber nicht bei jeder Lage im Kalender. Startet die Freistellung am Freitag, kann das Wochenende mitbezahlt werden.

Achte außerdem darauf, bereits genommene Kinderkrankentage einzutragen. Bei 1.800 € netto, 7 Arbeitstagen und schon 5 verbrauchten Tagen zeigt die Rechnung 486,00 € Kinderkrankengeld, 410,58 € Auszahlung und danach noch 3 verfügbare Tage. Ohne den Verbrauch würdest du deinen Restanspruch zu hoch einschätzen.

Auch der Status als alleinerziehend muss stimmen. Bei 3.500 € netto, 20 Arbeitstagen und alleinerziehendem Status ergibt die Rechnung 2.730,00 € Kinderkrankengeld und 2.261,84 € Auszahlung. Der verfügbare Anspruch ist hier anders als bei zwei betreuungsberechtigten Elternteilen.

Prüfe zuletzt, ob dein Kind gesetzlich versichert ist und unter 12 Jahren ist. Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, können ohne Altersgrenze zählen. Ob dein Arbeitgeber zuerst Entgelt fortzahlt oder ob deine Krankenkasse zusätzliche Nachweise verlangt, klärst du direkt mit den beteiligten Stellen.

Tabellen zum Nachschlagen

Kinderkrankentage 2026: Anspruch nach Kinderzahl

§ 45 Abs. 2a SGB V: 15 Arbeitstage je Kind und Elternteil (höchstens 35), Alleinerziehende 30 (höchstens 70); ab 2027 nach heutigem Recht 10/20 Tage, höchstens 25/50
Kinder2026 je Elternteil2026 beide Eltern2026 alleinerziehend2027 je Elternteil2027 alleinerziehend
11530301020
23060602040
33570702550
4 und mehr3570702550

Kinderkrankengeld 2026 nach Monatsnetto

90 % des Nettos je Kalendertag, höchstens 135,63 €; 100 % mit Einmalzahlung. Vor Abzug der Sozialbeiträge.
Netto/Monatpro Tag (90 %)pro Tag (100 %)5 Tage (90 %)10 Tage (90 %)
800 €24,00 €26,67 €120,00 €240,00 €
1.000 €30,00 €33,33 €150,00 €300,00 €
1.200 €36,00 €40,00 €180,00 €360,00 €
1.500 €45,00 €50,00 €225,00 €450,00 €
1.800 €54,00 €60,00 €270,00 €540,00 €
2.000 €60,00 €66,67 €300,00 €600,00 €
2.200 €66,00 €73,33 €330,00 €660,00 €
2.500 €75,00 €83,33 €375,00 €750,00 €
2.800 €84,00 €93,33 €420,00 €840,00 €
3.000 €90,00 €100,00 €450,00 €900,00 €
3.500 €105,00 €116,67 €525,00 €1.050,00 €
4.000 €120,00 €133,33 €600,00 €1.200,00 €
4.500 €135,00 €135,63 €675,00 €1.350,00 €
5.000 €135,63 €135,63 €678,15 €1.356,30 €
6.000 €135,63 €135,63 €678,15 €1.356,30 €

Beispiele zum Ausprobieren

Grafiken für deine Website

Du darfst die Grafiken kostenlos in Blogs, Artikeln, Präsentationen oder im Unterricht verwenden - einzige Bedingung ist ein Link auf diese Seite als Quelle (Lizenz CC BY 4.0).

Kinderkrankengeld-Rechner: Kinderkrankengeld beträgt 90 % des ausgefallenen Nettolohns, 2026 höchstens 135,63 € pro Kalendertag. Bei 2.500 € netto im Monat sind das 75 € pro Tag. 2026 hat jedes Elternteil 15 Kinderkrankentage je Kind (höchstens 35), Alleinerziehende 30 je Kind (höchstens 70).
Auf einen Blick
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Kinderkrankentage 2026: Anspruch nach Kinderzahl (Tabelle)
Kinderkrankentage 2026: Anspruch nach Kinderzahl
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Häufige Fragen

Wie berechne ich Kinderkrankengeld?

Du berechnest Kinderkrankengeld, indem du dein Monatsnetto durch 30 teilst und davon 90 % ansetzt, bei Einmalzahlungen in den letzten 12 Monaten 100 %. Pro Kalendertag gilt 2026 höchstens 135,63 €. Von der errechneten Leistung gehen noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab.

Wie viel Kinderkrankengeld bekomme ich bei 2.500 € netto?

Bei 2.500 € netto bekommst du 75,00 € Kinderkrankengeld pro Kalendertag. Für 5 Tage ergibt das 375,00 €. Nach 62,42 € Abzügen bleiben im Beispiel 312,58 € Auszahlung. Der Restanspruch liegt bei 10 Tagen, wenn vorher noch keine Kinderkrankentage genutzt wurden.

Wie viele Kinderkrankentage habe ich 2026 bei 1 Kind?

Bei 1 Kind hast du 2026 als Elternteil 15 Kinderkrankentage. Beide Eltern zusammen kommen auf 30 Tage, Alleinerziehende ebenfalls auf 30 Tage. Wenn du schon 8 Tage genutzt hast, zeigt die Beispielrechnung nach einer weiteren Freistellung noch 2 verfügbare Tage.

Wie viele Kinderkrankentage stehen mir bei 2 Kindern als Alleinerziehende zu?

Bei 2 Kindern stehen dir als alleinerziehende Person 2026 insgesamt 60 Kinderkrankentage zu. Wenn schon 12 Tage verbraucht sind, bleiben im Beispiel nach der eingetragenen Freistellung noch 43 Tage. Maßgeblich ist, dass die Kinder die Voraussetzungen für Kinderkrankengeld erfüllen.

Zählt das Wochenende beim Kinderkrankengeld mit?

Ja, das Wochenende kann mitzählen, wenn es in den bescheinigten Zeitraum fällt. Bei 2.500 € netto und 4 Arbeitstagen ab Freitag werden im Beispiel 6 Kalendertage bezahlt. Dadurch entstehen 450,00 € Kinderkrankengeld und nach 74,90 € Abzügen 375,10 € Auszahlung.

Was bewirkt Weihnachtsgeld beim Kinderkrankengeld?

Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld in den letzten 12 Monaten kann dazu führen, dass 100 % statt 90 % des ausgefallenen Nettos angesetzt werden. Bei 2.700 € netto und 10 Tagen Freistellung ergeben sich im Beispiel 90,00 € pro Kalendertag, 1.080,00 € Kinderkrankengeld und 915,55 € Auszahlung.

Bekomme ich Kinderkrankengeld auch im Homeoffice?

Ja, Kinderkrankengeld kann auch im Homeoffice möglich sein, wenn du wegen der Betreuung deines kranken Kindes nicht arbeiten kannst und die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend ist nicht der Arbeitsort, sondern der tatsächliche Betreuungsbedarf. Kläre im Zweifel mit Arbeitgeber und Krankenkasse, welche Nachweise sie verlangen.

Ist Kinderkrankengeld steuerpflichtig?

Kinderkrankengeld ist in der Regel nicht wie Arbeitslohn zu versteuern, kann aber in der Steuererklärung relevant sein. Der Rechner zeigt deshalb vor allem Leistung, Sozialversicherungsabzüge und Auszahlung. Steuerliche Einzelwirkungen bildet er nicht verbindlich ab, weil sie von deiner gesamten Jahressteuer abhängen.

Quellen und Prüfung

Erstellt von
Sebastian Wiercinski, Herausgeber
Stand
23.09.2026, Werte gültig ab 01.01.2026

Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.

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Kinderkrankengeld-Rechner. Rechnerinfo, Stand 23.09.2026. https://rechner-info.de/soziales/kinderkrankengeld-rechner