Pflegeunterstützungsgeld-Rechner
Pflegeunterstützungsgeld 2026: 90 % vom Netto, max. 135,63 € pro Tag, bis 10 Arbeitstage im Jahr. Bei 2.500 € netto sind es 75 € pro Kalendertag.
- Pflegeunterstützungsgeld pro Kalendertag
- 75,00 €
- Bezahlte Kalendertage
- 12 Tage
- Deine Beiträge (KV, PV, RV, AV)
- 264,81 €
- Auszahlung nach Abzügen
- 635,19 €
- Einbuße gegenüber dem Gehalt
- 364,81 €
- Danach noch verfügbare Tage
- 0 Tage
- Für die Abzüge wurde ein Brutto von 3.804,78 € geschätzt (Steuerklasse I).
- Voraussetzung: akut aufgetretene Pflegesituation, ärztliche Bescheinigung und keine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Antrag unverzüglich bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person.
Beiträge aus dem Pflegeunterstützungsgeld (dein Anteil)
| Versicherung | Betrag |
|---|---|
| Krankenversicherung | 106,53 € |
| Pflegeversicherung | 29,22 € |
| Rentenversicherung | 113,23 € |
| Arbeitslosenversicherung | 15,83 € |
Rechenweg mit deinen Zahlen
- Ausgefallenes Netto pro Kalendertag: 2.500,00 € ÷ 30 = 83,33 €
- Pflegeunterstützungsgeld: 90 % = 75,00 € pro Tag (höchstens 135,63 €)
- 12 Kalendertage × 75,00 € = 900,00 €
- Minus deine Beitragshälfte aus 80 % des Bruttos: 264,81 € → Auszahlung 635,19 €
Wann bekommst du Pflegeunterstützungsgeld?
Pflegeunterstützungsgeld ist ein Lohnersatz, wenn du wegen einer akuten Pflegesituation kurzfristig der Arbeit fernbleiben musst. Gemeint ist die kurzzeitige Arbeitsverhinderung Pflege: Du organisierst zum Beispiel die Versorgung eines pflegebedürftigen Angehörigen, klärst die Betreuung oder überbrückst die ersten Tage, bis andere Hilfen greifen.
Der Anspruch ist zeitlich begrenzt. Für eine pflegebedürftige Person stehen im Kalenderjahr bis zu 10 Arbeitstage zur Verfügung. Diese Tage gehören zur pflegebedürftigen Person, nicht zu jeder einzelnen helfenden Person. Wenn Geschwister, Partner oder andere Angehörige sich die Hilfe aufteilen, werden die bereits genutzten Tage zusammengezählt.
Trage Netto, Brutto, Freistellung, Starttag, bereits genutzte Tage, Kinder und Einmalzahlungen ein; die Berechnung trennt Anspruch, Abzüge und Auszahlung.
Wichtig für deine Planung: Das Pflegeunterstützungsgeld ersetzt nicht dein volles Gehalt. Es wird zunächst aus dem ausgefallenen Netto berechnet, danach werden Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Deshalb ist die Auszahlung niedriger als der angezeigte Bruttobetrag des Pflegeunterstützungsgeldes. Der Rechner bildet die gesetzlichen Grundregeln ab. Im Einzelfall können Nachweise, Versicherungsstatus und die Entscheidung der Pflegekasse den tatsächlichen Ablauf beeinflussen.
Wie wird Pflegeunterstützungsgeld berechnet?
Die Rechnung beginnt mit deinem Monatsnetto. In Worten lautet die Formel: Monatsnetto geteilt durch 30 ergibt das ausgefallene Netto pro Kalendertag. Davon werden 90 % als Pflegeunterstützungsgeld angesetzt. Wenn du in den letzten 12 Monaten Weihnachts- oder Urlaubsgeld bekommen hast, kann der Ansatz bei 100 % liegen. Pro Kalendertag gilt außerdem der Höchstbetrag von 135,63 €.
Ein Beispiel mit 2.500,00 € Monatsnetto: Das ausgefallene Netto pro Kalendertag beträgt 83,33 €. Daraus ergibt sich Pflegeunterstützungsgeld von 75,00 € pro Kalendertag. Bei 10 Arbeitstagen ab Montag werden 12 Kalendertage bezahlt. Das Pflegeunterstützungsgeld gesamt liegt dadurch bei 900,00 €.
Davon ist die Auszahlung noch nicht identisch. Im Beispiel werden anschließend deine Beiträge zu Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Bei geschätztem Brutto ergeben sich Abzüge von 264,81 €. Die Auszahlung nach Abzügen beträgt 635,19 €. Die Einbuße gegenüber dem Gehalt liegt in diesem Beispiel bei 364,81 €.
Wenn du dein tatsächliches Bruttogehalt einträgst, können die Abzüge anders ausfallen. Bei 2.500 € netto und 2.800 € brutto für 10 Tage Pflege ab Montag bleibt das Pflegeunterstützungsgeld gesamt bei 900,00 €. Die Beiträge betragen dann 194,88 €, die Auszahlung nach Abzügen beträgt 705,12 €.
Warum zählen beim 10 Tage Pflege Lohnersatz Kalendertage?
Der Anspruch wird in Arbeitstagen gedacht, die Zahlung läuft aber über Kalendertage. Dadurch hängt das Ergebnis stark davon ab, an welchem Wochentag deine Freistellung beginnt. Ein Zeitraum kann ein Wochenende enthalten, obwohl du nur Arbeitstage als Freistellung nutzt.
Bei 10 Arbeitstagen ab Montag zeigt das Beispiel 12 bezahlte Kalendertage. Bei 10 Arbeitstagen ab Dienstag ergeben sich 14 bezahlte Kalendertage. Bei 10 Arbeitstagen ab Freitag sind es ebenfalls 14 Tage. Das verändert den Gesamtbetrag, obwohl die Zahl der Arbeitstage gleich bleibt.
Du siehst den Effekt auch bei kürzeren Freistellungen. Bei 3 Arbeitstagen ab Donnerstag werden 5 Kalendertage bezahlt. Bei 2 Arbeitstagen ab Dienstag bleiben es 2 Kalendertage. Bei 5 Tagen ab Mittwoch werden 7 Kalendertage bezahlt, während 5 Tage ab Montag im Beispiel 5 Kalendertage ergeben.
Das ist kein Rechenfehler. Entscheidend ist, welcher zusammenhängende Zeitraum durch die Freistellung abgedeckt wird. Für die praktische Planung heißt das: Achte darauf, ob ein Wochenende im Zeitraum liegt. Die Anspruchstage werden zwar als Arbeitstage verbraucht, die Geldleistung wird aber auf die bezahlten Kalendertage angewendet.
Welche Abzüge mindern die Auszahlung beim Pflegeunterstützungsgeld?
Vom Pflegeunterstützungsgeld gehen Sozialversicherungsbeiträge ab. Die Berechnung nutzt dafür nicht einfach das Pflegeunterstützungsgeld selbst, sondern Beiträge aus 80 % des ausgefallenen Bruttos. Abgezogen wird dein Anteil für Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung.
Ein Beispiel zeigt den Unterschied zwischen Anspruch und Auszahlung deutlich: Bei 1.800 € netto und 2.100 € brutto für 10 Arbeitstage ab Dienstag beträgt das Pflegeunterstützungsgeld 54,00 € pro Kalendertag. Wegen 14 bezahlten Kalendertagen ergibt sich ein Gesamtbetrag von 756,00 €. Nach Beiträgen von 170,52 € werden 585,48 € ausgezahlt. Die Einbuße gegenüber dem Gehalt beträgt 254,52 €.
Auch bei kürzeren Zeiträumen ist der Abzug relevant. Bei 2.000 € netto und 2.400 € brutto für 3 Tage ab Donnerstag liegt das Pflegeunterstützungsgeld bei 60,00 € pro Kalendertag. Für 5 bezahlte Kalendertage ergibt sich ein Gesamtbetrag von 300,00 €. Nach Beiträgen von 69,60 € bleiben 230,40 € Auszahlung.
Wenn du beim Brutto 0 € stehen lässt, wird das Brutto für die Abzüge geschätzt. Das ist hilfreich für eine schnelle Orientierung, kann aber von deiner tatsächlichen Abrechnung abweichen. Für eine belastbarere Rechnung solltest du deshalb dein Bruttogehalt eintragen, wenn du es kennst.
Höchstbetrag, Einmalzahlungen und bereits genutzte Tage richtig einordnen
Der Höchstbetrag greift bei höheren Einkommen. Bei 5.500 € netto und 9.000 € brutto liegt das ausgefallene Netto pro Kalendertag bei 183,33 €. Der berechnete Lohnersatz wird aber auf 135,63 € pro Kalendertag begrenzt. Für 5 Tage ergibt das 678,15 € Pflegeunterstützungsgeld gesamt. Nach Beiträgen von 226,99 € bleiben 451,16 € Auszahlung.
Einmalzahlungen verändern die Ausgangsrechnung. Wenn in den letzten 12 Monaten Weihnachts- oder Urlaubsgeld gezahlt wurde, kann statt 90 % der volle ausgefallene Nettoanteil angesetzt werden. Im Beispiel mit 2.500 € netto für 10 Tage ab Mittwoch liegt das Pflegeunterstützungsgeld bei 83,33 € pro Kalendertag. Bei 14 bezahlten Kalendertagen ergibt sich ein Gesamtbetrag von 1.166,62 €. Nach Abzügen werden 857,67 € ausgezahlt.
Bereits genutzte Tage begrenzen den restlichen Anspruch. Wenn für dieselbe pflegebedürftige Person schon 4 Tage genutzt wurden und du bei 1.500 € netto weitere 6 Tage ab Montag nimmst, sind danach 0 Tage verfügbar. Das Pflegeunterstützungsgeld beträgt 360,00 € gesamt, die Auszahlung nach Abzügen 265,38 €.
Auch Kinder können die Abzüge beeinflussen, weil sie beim Pflegeversicherungsbeitrag berücksichtigt werden. Bei 2.300 € netto und 2.700 € brutto, 10 Tagen ab Montag und 1 eigenem Kind beträgt das Pflegeunterstützungsgeld 828,00 €. Nach Beiträgen von 182,73 € werden 645,27 € ausgezahlt.
Typische Fehler beim Pflegeunterstützungsgeld berechnen
Der häufigste Fehler ist, Arbeitstage und Kalendertage gleichzusetzen. Wenn du 10 Arbeitstage nimmst, kann die Zahlung über 12 Tage oder 14 Tage laufen. Deshalb wirkt der Starttag manchmal überraschend stark auf den Gesamtbetrag.
Zweiter Fehler: Nur den Prozentsatz anzusehen und die Abzüge zu vergessen. Der angezeigte Gesamtbetrag ist noch nicht die Auszahlung. Bei 4.500 € netto und 5.200 € brutto für 10 Tage ab Freitag beträgt das Pflegeunterstützungsgeld 1.890,00 €. Nach Beiträgen von 422,24 € liegt die Auszahlung bei 1.467,76 €.
Dritter Fehler: Bereits genutzte Tage anderer Angehöriger nicht einzutragen. Wenn jemand aus der Familie schon Tage für dieselbe pflegebedürftige Person verwendet hat, verringert das deinen verbleibenden Anspruch. Der Rechner kann das nur berücksichtigen, wenn du diese Tage einträgst.
Vierter Fehler: Einmalzahlungen zu übersehen. Weihnachts- oder Urlaubsgeld aus den letzten 12 Monaten kann die Höhe verändern. Umgekehrt solltest du die Option nicht aktivieren, wenn es solche Zahlungen nicht gab.
Fünfter Fehler: Das Bruttofeld leer zu lassen, obwohl du dein Brutto kennst. Eine Schätzung reicht für eine grobe Orientierung. Für die Abzüge ist dein tatsächliches Brutto aber die bessere Eingabe, weil die Beiträge daraus abgeleitet werden.
Tabellen zum Nachschlagen
Pflegeunterstützungsgeld 2026 nach Nettogehalt
| Netto/Monat | pro Kalendertag | 5 Arbeitstage (Mo-Fr) | 10 Arbeitstage (12 Kalendertage) |
|---|---|---|---|
| 1.000 € | 30,00 € | 150,00 € | 360,00 € |
| 1.500 € | 45,00 € | 225,00 € | 540,00 € |
| 1.800 € | 54,00 € | 270,00 € | 648,00 € |
| 2.000 € | 60,00 € | 300,00 € | 720,00 € |
| 2.200 € | 66,00 € | 330,00 € | 792,00 € |
| 2.500 € | 75,00 € | 375,00 € | 900,00 € |
| 2.800 € | 84,00 € | 420,00 € | 1.008,00 € |
| 3.000 € | 90,00 € | 450,00 € | 1.080,00 € |
| 3.500 € | 105,00 € | 525,00 € | 1.260,00 € |
| 4.000 € | 120,00 € | 600,00 € | 1.440,00 € |
| 4.500 € | 135,00 € | 675,00 € | 1.620,00 € |
| 5.000 € | 135,63 € | 678,15 € | 1.627,56 € |
Beispiele zum Ausprobieren
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Pflegeunterstützungsgeld bei 2.500 € netto?
Bei 2.500 € netto beträgt das Pflegeunterstützungsgeld 75,00 € pro Kalendertag. Für 10 Arbeitstage ab Montag ergeben sich 900,00 € gesamt, weil 12 Kalendertage bezahlt werden. Mit 2.800 € brutto liegen die Beiträge bei 194,88 €, sodass 705,12 € ausgezahlt werden.
Wie lange bekommt man Pflegeunterstützungsgeld?
Pflegeunterstützungsgeld gibt es für bis zu 10 Arbeitstage je Kalenderjahr und pflegebedürftiger Person. Mehrere Angehörige teilen sich diesen Zeitraum. Die Auszahlung kann sich über mehr Kalendertage erstrecken, etwa 12 Tage bei 10 Arbeitstagen ab Montag oder 14 Tage bei einem Start ab Dienstag.
Wird Pflegeunterstützungsgeld vom Netto oder Brutto berechnet?
Pflegeunterstützungsgeld wird zuerst vom Netto berechnet. Das Monatsnetto wird durch 30 geteilt, davon werden im Normalfall 90 % angesetzt. Das Brutto wird anschließend für die Sozialversicherungsbeiträge gebraucht, denn die Abzüge werden aus 80 % des ausgefallenen Bruttos ermittelt.
Wie wirkt sich Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld auf Pflegeunterstützungsgeld aus?
Bei Weihnachts- oder Urlaubsgeld in den letzten 12 Monaten kann der Ansatz bei 100 % des ausgefallenen Nettos liegen. Im Beispiel mit 2.500 € netto und 10 Tagen ab Mittwoch beträgt das Pflegeunterstützungsgeld 83,33 € pro Kalendertag, 1.166,62 € gesamt und 857,67 € nach Abzügen.
Gibt es beim Pflegeunterstützungsgeld einen Höchstbetrag?
Ja, 2026 liegt der Höchstbetrag bei 135,63 € pro Kalendertag. Bei 5.500 € netto und 9.000 € brutto wird dieser Betrag erreicht. Für 5 Tage ergeben sich 678,15 € Pflegeunterstützungsgeld gesamt, nach Beiträgen bleiben 451,16 € Auszahlung.
Zählen Geschwister bei den 10 Tagen Pflegeunterstützungsgeld mit?
Ja, bereits genutzte Tage anderer Angehöriger zählen mit, wenn es um dieselbe pflegebedürftige Person geht. Sind schon 4 Tage verbraucht und du nimmst bei 1.500 € netto weitere 6 Tage ab Montag, bleiben danach 0 Tage. Die Auszahlung beträgt in diesem Beispiel 265,38 €.
Warum ist die Auszahlung niedriger als das Pflegeunterstützungsgeld?
Die Auszahlung ist niedriger, weil Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung abgezogen werden. Bei 2.000 € netto und 2.400 € brutto für 3 Tage ab Donnerstag beträgt das Pflegeunterstützungsgeld 300,00 € gesamt, nach 69,60 € Beiträgen werden 230,40 € ausgezahlt.
Wie viel Pflegeunterstützungsgeld bekomme ich bei 1.800 € netto?
Bei 1.800 € netto beträgt das Pflegeunterstützungsgeld 54,00 € pro Kalendertag. Für 10 Arbeitstage ab Dienstag sind 14 Kalendertage bezahlt, also 756,00 € gesamt. Bei 2.100 € brutto liegen die Beiträge bei 170,52 €, die Auszahlung beträgt 585,48 €.
Quellen und Prüfung
- § 44a SGB XI - Pflegeunterstützungsgeld - Bundesministerium der Justiz
- § 45 SGB V - Höhe (90 % des Nettos, Höchstbetrag) - Bundesministerium der Justiz
- § 232b SGB V - Beiträge aus Pflegeunterstützungsgeld - Bundesministerium der Justiz
Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.
Diese Seite zitieren
Pflegeunterstützungsgeld-Rechner. Rechnerinfo, Stand 23.09.2026. https://rechner-info.de/soziales/pflegeunterstuetzungsgeld-rechner

