Krankenkassenbeitrag
Krankenkassenbeitrag 2026: 7,3 % + halber Zusatzbeitrag und 1,8 % Pflege (kinderlos 2,4 %). Bei 3.500 € brutto zahlst du 369,25 € mit Kind.
- Krankenversicherung (dein Anteil)
- 306,25 €
- davon allgemeiner Beitrag 7,3 %
- 255,50 €
- davon halber Zusatzbeitrag
- 50,75 €
- Pflegeversicherung (dein Anteil)
- 84,00 €
- Arbeitgeber zahlt zusätzlich
- 369,25 €
- Gesamtbeitrag an die Krankenkasse
- 759,50 €
- Dein Beitrag pro Jahr
- 4.683,00 €
- Beitragspflichtiges Entgelt?
- 3.500,00 €
- Anteil an deinem Brutto
- 11,15 %
- Beschäftigungsart
- reguläre Beschäftigung
Beiträge im Detail
| Zweig | Satz AN | Arbeitnehmer | Satz AG | Arbeitgeber |
|---|---|---|---|---|
| KV allgemeiner Beitrag | 7,3 % | 255,50 € | 7,3 % | 255,50 € |
| KV Zusatzbeitrag | 1,45 % | 50,75 € | 1,45 % | 50,75 € |
| Pflegeversicherung | 2,4 % | 84,00 € | 1,8 % | 63,00 € |
| Summe | 11,15 % | 390,25 € | 10,55 % | 369,25 € |
Sparpotenzial: dein Beitrag bei anderen Zusatzbeiträgen
| Zusatzbeitrag | Dein Beitrag/Monat | pro Jahr | Differenz/Jahr zu jetzt |
|---|---|---|---|
| 1,6 % | 367,50 € | 4.410,00 € | -273,00 € |
| 1,8 % | 371,00 € | 4.452,00 € | -231,00 € |
| 2 % | 374,50 € | 4.494,00 € | -189,00 € |
| 2,2 % | 378,00 € | 4.536,00 € | -147,00 € |
| 2,4 % | 381,50 € | 4.578,00 € | -105,00 € |
| 2,6 % | 385,00 € | 4.620,00 € | -63,00 € |
| 2,8 % | 388,50 € | 4.662,00 € | -21,00 € |
| 3 % | 392,00 € | 4.704,00 € | 21,00 € |
| 3,2 % | 395,50 € | 4.746,00 € | 63,00 € |
| 3,4 % | 399,00 € | 4.788,00 € | 105,00 € |
| 3,6 % | 402,50 € | 4.830,00 € | 147,00 € |
| 3,8 % | 406,00 € | 4.872,00 € | 189,00 € |
| 4 % | 409,50 € | 4.914,00 € | 231,00 € |
| 4,2 % | 413,00 € | 4.956,00 € | 273,00 € |
| 4,4 % | 416,50 € | 4.998,00 € | 315,00 € |
Rechenweg mit deinen Zahlen
- Beitragspflichtig: 3.500,00 € (Beitragsbemessungsgrenze 2026: 5.812,50 €)
- Krankenversicherung: 3.500,00 € × (7,3 % + 2,9 % ÷ 2 = 8,75 %) = 306,25 €
- Pflegeversicherung (kinderlos ab 23: +0,6 %): 3.500,00 € × 2,4 % = 84,00 €
- Dein Beitrag: 390,25 €; der Arbeitgeber zahlt 369,25 € dazu
Was berechnet der krankenkassenbeitrag rechner?
Der krankenkassenbeitrag rechner zeigt dir, wie viel von deinem Monatsbrutto für gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung abgeht. Er trennt dabei deinen Anteil von dem Betrag, den dein Arbeitgeber zusätzlich zahlt. Das ist nützlich, weil auf der Gehaltsabrechnung oft mehrere Positionen auftauchen: allgemeiner Beitrag, Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung.
Du gibst Jahr, Bruttogehalt, Zusatzbeitrag, Kinderzahl und bei Bedarf Sachsen ein; der Rechner zeigt danach Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitgeberanteil, Gesamtbeitrag und beitragspflichtiges Entgelt.
Die Berechnung gilt für Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei Selbstständigen, freiwillig Versicherten, Rentnern, Studierenden oder besonderen Beschäftigungsarten können andere Regeln greifen. Auch die Lohnabrechnung kann im Einzelfall weitere Sozialversicherungswerte enthalten, die hier nicht Teil der Krankenkassenrechnung sind.
Wie wird der Krankenkassenbeitrag 2026 berechnet?
Die Rechnung besteht aus zwei Teilen: Krankenversicherung plus Pflegeversicherung. Für die Krankenversicherung zählt dein beitragspflichtiges Entgelt. Darauf wird der allgemeine Beitragssatz angewendet, außerdem der halbe Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse. Für die Pflegeversicherung kommt dein persönlicher Satz dazu, abhängig von Kindern, Alter und Arbeitsort.
In Worten lautet die Rechnung: beitragspflichtiges Entgelt mal allgemeiner Krankenversicherungsanteil plus halber Zusatzbeitrag, dazu beitragspflichtiges Entgelt mal Pflegeversicherungsanteil. Das beitragspflichtige Entgelt ist höchstens die Beitragsbemessungsgrenze. Für 2026 liegt sie bei 5.812,50 €.
Beispiel mit 3.500 €/Monat brutto, 2,9 % Zusatzbeitrag, kinderlos ab 23, nicht in Sachsen:
- Beitragspflichtig sind 3.500,00 €.
- Krankenversicherung: 3.500,00 € × (7,3 % + 2,9 % ÷ 2 = 8,75 %) = 306,25 €.
- Pflegeversicherung: 3.500,00 € × 2,4 % = 84,00 €.
- Dein Beitrag liegt bei 390,25 € pro Monat.
- Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich 369,25 €.
- Der Gesamtbeitrag an die Krankenkasse beträgt 759,50 €.
Mit 1 Kind ändert sich bei gleichem Brutto und gleichem Zusatzbeitrag die Krankenversicherung nicht: Sie bleibt bei 306,25 €. Die Pflegeversicherung sinkt aber auf 63,00 €. Dein Gesamtbeitrag liegt dann bei 369,25 € pro Monat.
Was bedeutet die Beitragsbemessungsgrenze 2026?
Die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt das Einkommen, auf das Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berechnet werden. Verdient du mehr, steigt dein Beitrag nicht unbegrenzt weiter. Für 2026 wird höchstens 5.812,50 € als beitragspflichtiges Entgelt angesetzt.
Das siehst du an hohen Bruttogehältern besonders deutlich. Bei 7.000 €/Monat brutto, 2,9 % Zusatzbeitrag und kinderlos ab 23 werden nur 5.812,50 € beitragspflichtig. Dein Beitrag beträgt 648,09 € pro Monat. Davon entfallen 508,59 € auf die Krankenversicherung und 139,50 € auf die Pflegeversicherung. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich 613,22 €.
Auch bei 8.000 €/Monat brutto bleibt die Berechnungsgrundlage bei 5.812,50 €. Der Beitrag liegt ebenfalls bei 648,09 € pro Monat, wenn Zusatzbeitrag, Kinderstatus und Arbeitsort gleich bleiben. Der Anteil am Brutto fällt dann auf 8,1 %, obwohl der absolute Beitrag nicht weiter steigt.
Für 2025 gelten andere Werte. Bei der Höchstberechnung stehen 5.512,50 € als monatliche Grenze, 2,5 % durchschnittlicher Zusatzbeitrag, 570,55 € Arbeitnehmeranteil mit Kind und 603,62 € Arbeitnehmeranteil kinderlos in der Tabelle.
Wie wirken Zusatzbeitrag, Kinder und Sachsen auf den GKV-Beitrag?
Der Zusatzbeitrag ist je Krankenkasse unterschiedlich. Für Arbeitnehmer zählt davon der halbe Satz. Deshalb kann ein anderer Zusatzbeitrag deinen Monatsbeitrag spürbar verändern, obwohl das Bruttogehalt gleich bleibt.
Bei 2.500 €/Monat brutto und 3,4 % Zusatzbeitrag zahlst du als kinderlose Person 285,00 € pro Monat. Die Krankenversicherung liegt bei 225,00 €, die Pflegeversicherung bei 60,00 €. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich 270,00 €.
Bei 5.500 €/Monat brutto und 4,2 % Zusatzbeitrag steigt dein Beitrag auf 649,00 € pro Monat. Davon sind 517,00 € Krankenversicherung und 132,00 € Pflegeversicherung. Der Zusatzbeitrag macht hier 115,50 € deines Krankenversicherungsanteils aus.
Kinder wirken vor allem in der Pflegeversicherung. Bei 4.500 €/Monat brutto, 2 Kindern unter 25 und 2,9 % Zusatzbeitrag zahlst du insgesamt 463,50 € pro Monat. Die Pflegeversicherung beträgt 69,75 €. Bei 3 Kindern, davon 2 unter 25, und 3.800 €/Monat brutto liegt der Pflegeversicherungsbeitrag bei 58,90 €.
Sachsen ist ein Sonderfall in der Pflegeversicherung. Bei 3.200 €/Monat brutto, 2,9 % Zusatzbeitrag, kinderlos ab 23 und Arbeitsort in Sachsen zahlst du 372,80 € pro Monat. Die Pflegeversicherung liegt bei 92,80 €, der Arbeitgeber zahlt zusätzlich 321,60 €. Bei 4.200 €/Monat brutto, 3,6 % Zusatzbeitrag und Sachsen ergibt sich ein Arbeitnehmeranteil von 504,00 € pro Monat.
Welche Fehler solltest du beim Krankenkassenbeitrag berechnen vermeiden?
Der häufigste Fehler ist ein falscher Zusatzbeitrag. Nimm den Satz deiner Krankenkasse, nicht automatisch den Durchschnitt. Schon bei gleichem Brutto kann sich der Beitrag ändern. Bei 3.500 €/Monat brutto und 2,9 % Zusatzbeitrag liegt der Beitrag kinderlos bei 390,25 €. Bei einem anderen Zusatzbeitrag fällt auch der halbe Zusatzbeitrag anders aus.
Achte außerdem darauf, Kinder korrekt einzutragen. Für die Pflegeversicherung zählt nicht nur, ob du Kinder hast. Relevant ist auch, wie viele davon unter 25 sind. Ab dem 2. Kind unter 25 sinkt der Arbeitnehmeranteil in der Pflegeversicherung um 0,25 % je Kind, höchstens 4 Abschläge. Bei 3.500 €/Monat brutto zeigt die Tabelle: kinderlos ab 23 sind es 84,00 €, mit 1 Kind 63,00 €, mit 3 Kindern unter 25 sind es 45,50 €.
Ein weiterer Stolperpunkt ist die Beitragsbemessungsgrenze. Wenn dein Brutto oberhalb von 5.812,50 € liegt, wird nicht dein volles Brutto verbeitragt. Bei 6.000 €/Monat brutto, 2,9 % Zusatzbeitrag und kinderlos ab 23 sind 5.812,50 € beitragspflichtig. Dein Beitrag beträgt 648,09 €.
Bei geringem Einkommen kann außerdem der Übergangsbereich greifen. Bei 1.000 €/Monat brutto und 2,5 % Zusatzbeitrag zeigt die Rechnung eine Beschäftigungsart als Midijob im Übergangsbereich. Das beitragspflichtige Entgelt beträgt 854,06 €, dein Beitrag liegt bei 63,94 € pro Monat. Prüfe solche Fälle besonders genau mit deiner Abrechnung.
Tabellen zum Nachschlagen
Krankenkassenbeitrag 2026 nach Bruttogehalt (Tabelle)
| Brutto | KV | PV mit Kind | PV kinderlos | Summe mit Kind | Summe kinderlos | Arbeitgeber |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 603,01 € | 0,00 € | 0,00 € | 2,39 € | 0,00 € | 2,39 € | 84,20 € |
| 1.000,00 € | 49,73 € | 10,23 € | 15,35 € | 59,96 € | 65,08 € | 120,24 € |
| 1.500,00 € | 112,37 € | 23,12 € | 31,68 € | 135,49 € | 144,05 € | 165,63 € |
| 2.000,00 € | 175,00 € | 36,00 € | 48,00 € | 211,00 € | 223,00 € | 211,00 € |
| 2.500,00 € | 218,75 € | 45,00 € | 60,00 € | 263,75 € | 278,75 € | 263,75 € |
| 3.000,00 € | 262,50 € | 54,00 € | 72,00 € | 316,50 € | 334,50 € | 316,50 € |
| 3.500,00 € | 306,25 € | 63,00 € | 84,00 € | 369,25 € | 390,25 € | 369,25 € |
| 4.000,00 € | 350,00 € | 72,00 € | 96,00 € | 422,00 € | 446,00 € | 422,00 € |
| 4.500,00 € | 393,75 € | 81,00 € | 108,00 € | 474,75 € | 501,75 € | 474,75 € |
| 5.000,00 € | 437,50 € | 90,00 € | 120,00 € | 527,50 € | 557,50 € | 527,50 € |
| 5.500,00 € | 481,25 € | 99,00 € | 132,00 € | 580,25 € | 613,25 € | 580,25 € |
| 5.812,50 € | 508,59 € | 104,63 € | 139,50 € | 613,22 € | 648,09 € | 613,22 € |
| 6.000,00 € | 508,59 € | 104,63 € | 139,50 € | 613,22 € | 648,09 € | 613,22 € |
| 7.000,00 € | 508,59 € | 104,63 € | 139,50 € | 613,22 € | 648,09 € | 613,22 € |
GKV-Höchstbeitrag 2026 und 2025 für Arbeitnehmer
| Jahr | BBG/Monat | Ø Zusatzbeitrag | KV (AN) | PV mit Kind | PV kinderlos | AN gesamt mit Kind | AN gesamt kinderlos | Arbeitgeber |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2026 | 5.812,50 € | 2,9 % | 508,59 € | 104,63 € | 139,50 € | 613,22 € | 648,09 € | 613,22 € |
| 2025 | 5.512,50 € | 2,5 % | 471,32 € | 99,23 € | 132,30 € | 570,55 € | 603,62 € | 570,55 € |
Pflegeversicherung 2026: Beitragssatz nach Kinderzahl
| Situation | Satz AN | bei 3.500 € brutto |
|---|---|---|
| kinderlos ab 23 | 2,4 % | 84,00 € |
| 1 Kind (oder unter 23) | 1,8 % | 63,00 € |
| 2 Kinder unter 25 | 1,55 % | 54,25 € |
| 3 Kinder unter 25 | 1,3 % | 45,50 € |
| 4 Kinder unter 25 | 1,05 % | 36,75 € |
| 5 und mehr Kinder unter 25 | 0,8 % | 28,00 € |
Beispiele zum Ausprobieren
Häufige Fragen
Wie hoch ist der GKV-Beitrag 2026 bei 3.500 € brutto?
Bei 3.500 € brutto und 2,9 % Zusatzbeitrag zahlst du 390,25 € pro Monat, wenn du kinderlos und ab 23 bist. Davon sind 306,25 € Krankenversicherung und 84,00 € Pflegeversicherung. Mit 1 Kind liegt dein Beitrag bei 369,25 €.
Was ist der GKV-Höchstbeitrag 2026 für Arbeitnehmer?
Der GKV-Höchstbeitrag 2026 liegt bei 648,09 € pro Monat, wenn du kinderlos ab 23 bist und der Zusatzbeitrag 2,9 % beträgt. Grundlage ist die Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 €. Mit Kind liegt der Arbeitnehmeranteil bei 613,22 €.
Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2026 in der Krankenversicherung?
Die Beitragsbemessungsgrenze 2026 beträgt 5.812,50 € pro Monat. Nur bis zu diesem Betrag werden Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung berechnet. Bei 7.000 € brutto wird deshalb ebenfalls nur 5.812,50 € als beitragspflichtiges Entgelt angesetzt.
Wie berechne ich den Zusatzbeitrag meiner Krankenkasse?
Du berechnest deinen Anteil am Zusatzbeitrag, indem du dein beitragspflichtiges Entgelt mit dem halben Zusatzbeitrag multiplizierst. Bei 3.500 € brutto und 2,9 % Zusatzbeitrag beträgt dein halber Zusatzbeitrag 50,75 €. Der Arbeitgeber zahlt denselben Zusatzbeitragsanteil.
Wie hoch ist der Pflegeversicherungsbeitrag 2026 für Kinderlose?
Der Pflegeversicherungsbeitrag für Kinderlose ab 23 beträgt 2,4 %. Bei 3.500 € brutto sind das 84,00 € pro Monat. Unter 23 oder mit 1 Kind gilt in den Beispielen ein Arbeitnehmeranteil von 1,8 %, also 63,00 € bei 3.500 € brutto.
Wie wirkt sich Sachsen auf den Krankenkassenbeitrag aus?
In Sachsen zahlst du als Arbeitnehmer mehr Pflegeversicherung als in den übrigen Bundesländern. Bei 3.200 € brutto, 2,9 % Zusatzbeitrag und kinderlos ab 23 liegt dein Beitrag bei 372,80 € pro Monat. Die Pflegeversicherung macht davon 92,80 € aus.
Wie hoch ist mein Krankenkassenbeitrag 2026 bei 4.000 € brutto?
Bei 4.000 € brutto, 2,9 % Zusatzbeitrag und kinderlos ab 23 zahlst du 446,00 € pro Monat. Die Krankenversicherung beträgt 350,00 €, die Pflegeversicherung 96,00 €. Dein Arbeitgeber zahlt zusätzlich 422,00 €.
Warum ist mein Beitrag im Midijob niedriger?
Im Midijob wird nicht einfach dein volles Brutto als beitragspflichtiges Entgelt angesetzt. Bei 1.000 € brutto und 2,5 % Zusatzbeitrag beträgt das beitragspflichtige Entgelt 854,06 €. Dein Beitrag liegt deshalb bei 63,94 € pro Monat, der Arbeitgeber zahlt zusätzlich 117,96 €.
Quellen und Prüfung
- § 241 SGB V - Allgemeiner Beitragssatz - Bundesministerium der Justiz
- § 55 SGB XI - Beitragssatz Pflegeversicherung, Kinderlosenzuschlag, Abschläge - Bundesministerium der Justiz
- Hinweise zur Beitragssatzdifferenzierung nach Kinderzahl (31.03.2025) - GKV-Spitzenverband
- Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 (BBG) - Bundesministerium der Justiz
Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.
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Krankenkassenbeitrag. Rechnerinfo, Stand 23.09.2026. https://rechner-info.de/soziales/krankenkassenbeitrag-rechner

