Bürgergeld-Hinzuverdienst

Bürgergeld-Freibetrag 2026: Vom 603-€-Minijob bleiben 208,90 € anrechnungsfrei, von 1.200 € brutto 348 €, mit Kind bis 378 €. Mit Tabelle und Restanspruch.

Stand 23.09.2026Quelle: Bundesministerium der JustizVon Sebastian Wiercinski

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Minijob 2026: bis 603 €. Der Freibetrag wird immer vom Brutto berechnet.

Netto

Ohne Befreiung zahlst du im Minijob 3,6 % Rentenbeitrag (603 € → 581,29 € netto).

Dann gilt der 10-%-Freibetrag bis 1.500 € statt 1.200 € Brutto.

Unter 25 in Ausbildung: 603 € Grundfreibetrag. Ferienjobs von Schülern unter 25 bleiben ganz frei.

Nur ab 400 € Brutto: Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Versicherungen, Riester - wenn zusammen mehr als 100 € im Monat.

Bis 3.300 € im Jahr (275 € im Monat) anrechnungsfrei (§ 11a SGB II, § 3 Nr. 26 EStG).

Gesamtbedarf deiner Bedarfsgemeinschaft, z. B. 563 € Regelsatz + 550 € Warmmiete. Für den Rest-Anspruch.

603 € zum Mindestlohn von 13,90 € sind rund 43 Stunden.

Freibetrag: So viel behältst du208,90 €
Wird aufs Bürgergeld angerechnet
372,39 €
Netto aus dem Job
581,29 €
Grundabsetzbetrag
100,00 €
Erwerbstätigenfreibetrag (20/30/10 %)
108,90 €
Verbleibendes Bürgergeld
740,61 €
Dein Gesamteinkommen (Netto + Bürgergeld)
1.321,90 €
Mehr pro Arbeitsstunde gegenüber ohne Job
4,86 €
Von 100 € mehr Brutto bleiben dir
30,00 €
Gesamteinkommen nach Hinzuverdienst
05001.0001.5002.0000300600900120015001800210024002500
Netto + BürgergeldFreibetrag
So setzt sich dein Freibetrag zusammen
Einkommensteil (brutto)freiFreibetrag
bis 100 € (Grundabsetzbetrag)100 %100,00 €
100 bis 520 €20 %84,00 €
520 bis 1.000 €30 %24,90 €
1.000 bis 1.200 €10 %0,00 €
Summe-208,90 €
Rechenweg mit deinen Zahlen
  1. Freibetrag vom Brutto 603,00 €: 100,00 € Grundabsetzbetrag + 108,90 € Erwerbstätigenfreibetrag = 208,90 €
  2. Angerechnet: Netto 581,29 € − 208,90 € = 372,39 €
  3. Bürgergeld: 1.113,00 € Bedarf − 372,39 € = 740,61 €; zusammen mit dem Netto 1.321,90 €

Wie funktioniert der Bürgergeld Freibetrag 2026?

Der Bürgergeld Freibetrag bestimmt, welcher Teil deines Erwerbseinkommens nicht auf deine Leistung angerechnet wird. Seit Juli 2026 heißt das Bürgergeld Grundsicherungsgeld, die Logik des Hinzuverdienstes bleibt in dieser Rechnung aber gleich: Entscheidend ist zuerst dein Brutto-Hinzuverdienst, danach wird geprüft, wie viel Netto tatsächlich zufließt.

Gib deinen Bruttoverdienst, die passende Netto-Variante und deinen Bedarf ohne Job ein, dann zeigt dir der Rechner Freibetrag, Anrechnung und verbleibenden Anspruch.

Wichtig ist die Reihenfolge: Der Freibetrag wird vom Brutto berechnet. Angerechnet wird aber dein Netto abzüglich Freibetrag. Deshalb kann sich die Steuerklasse auf die Anrechnung auswirken, obwohl der eigentliche Erwerbstätigenfreibetrag am Brutto hängt. Bei einem Minijob kommt außerdem hinzu, ob du von der Rentenversicherung befreit bist oder nicht.

Für Erwachsene im Regelfall bleiben die ersten 100 € als Grundabsetzbetrag frei. Danach kommen weitere Prozentsätze dazu: 20 % im Bereich von 100 € bis 520 €, 30 % im Bereich von 520 € bis 1.000 € und 10 % im Bereich bis 1.200 €. Mit minderjährigem Kind läuft der 10-%-Bereich bis 1.500 €. Das ist der Grund, warum ein höheres Brutto nicht immer in gleicher Höhe mehr verfügbares Geld bedeutet.

So rechnest du den Bürgergeld Hinzuverdienst mit 603 € Minijob

Die Rechnung lautet in Worten: Erst wird der Freibetrag aus dem Brutto gebildet. Dann wird vom Netto aus dem Job der Freibetrag abgezogen. Das Ergebnis ist der Teil, der auf dein Bürgergeld angerechnet wird. Danach wird dieser Anrechnungsbetrag von deinem Bedarf ohne Job abgezogen.

Ein Beispiel mit 603 € Brutto im Minijob, Steuerklasse I, ohne Befreiung von der Rentenversicherung und ohne minderjähriges Kind:

  • Brutto-Hinzuverdienst: 603 €
  • Netto aus dem Job: 581,29 €
  • Grundabsetzbetrag: 100,00 €
  • zusätzlicher Erwerbstätigenfreibetrag: 108,90 €
  • Freibetrag gesamt: 208,90 €
  • Anrechnung auf Bürgergeld: 372,39 €
  • Bürgergeld ohne Job: 1.113 €
  • verbleibendes Bürgergeld: 740,61 €
  • Gesamteinkommen aus Netto und Bürgergeld: 1.321,90 €

Der entscheidende Punkt: Du behältst nicht den kompletten Minijob zusätzlich zum Bürgergeld. Dein Netto steigt zwar durch den Job, ein Teil davon mindert aber den Leistungsanspruch. In diesem Beispiel erhöht sich das verfügbare Einkommen gegenüber der Situation ohne Job um den Freibetrag. Pro Arbeitsstunde sind das 4,86 € mehr gegenüber ohne Job, wenn 43 h angesetzt werden.

Bürgergeld Minijob: was bleibt bei 520 € und 603 €?

Beim Minijob wird häufig erwartet, dass der ganze Lohn zusätzlich bleibt. Das stimmt beim Regelfall nicht. Maßgeblich ist auch hier der Bürgergeld Freibetrag.

Bei 520 € Minijob, Rentenversicherungsbefreiung und Steuerklasse I ergibt sich ein Freibetrag von 184,00 €. Das Netto aus dem Job liegt in dieser Rechnung bei 520,00 €. Davon werden 336,00 € auf das Bürgergeld angerechnet. Bei einem Bedarf ohne Job von 1.113 € bleiben 777,00 € Bürgergeld. Zusammen mit dem Job ergibt das 1.297,00 € Gesamteinkommen.

Bei 603 € Brutto ohne Rentenversicherungsbefreiung liegt das Netto niedriger, nämlich bei 581,29 €. Der Freibetrag ist mit 208,90 € höher als beim 520 € Beispiel. Angerechnet werden 372,39 €, das verbleibende Bürgergeld beträgt 740,61 €.

Du siehst daran zwei typische Effekte: Mehr Brutto kann den Freibetrag erhöhen. Gleichzeitig kann das Netto durch Abzüge niedriger sein als das Brutto. Für die Anrechnung zählt am Ende das Netto minus Freibetrag. Deshalb solltest du bei einem echten Lohnzettel nicht nur den Bruttobetrag schätzen, sondern möglichst das Netto laut Abrechnung eintragen.

Teilzeit, Kind und Steuerklasse: wann steigt der Bürgergeld Freibetrag noch?

Bei Teilzeitjobs wird der Freibetrag größer, bis die vorgesehenen Stufen ausgeschöpft sind. Bei 1.000 € Brutto in Steuerklasse I ohne minderjähriges Kind liegt der Freibetrag bei 328,00 €. Das Netto aus dem Job beträgt 874,67 €, angerechnet werden 546,67 €. Bei einem Bedarf von 1.113 € bleiben 566,33 € Bürgergeld, das Gesamteinkommen liegt bei 1.441,00 €.

Bei 1.200 € Brutto ohne minderjähriges Kind ist der Freibetrag in der Rechnung bei 348,00 €. In Steuerklasse III ergibt sich ein Netto von 1.012,73 €, angerechnet werden 664,73 €. Das verbleibende Bürgergeld beträgt 448,27 €.

Ohne minderjähriges Kind bleibt der Freibetrag bei 1.500 € Brutto ebenfalls bei 348,00 €. In Steuerklasse I werden 862,58 € angerechnet, das verbleibende Bürgergeld beträgt 250,42 €. Mit minderjährigem Kind kann der Freibetrag höher ausfallen: Bei 1.500 € Brutto, Steuerklasse II und Kind beträgt er 378,00 €. In diesem Beispiel bleiben 949,61 € Bürgergeld bei einem Bedarf von 1.800 €, das Gesamteinkommen liegt bei 2.178,00 €.

Bei 2.000 € Brutto ohne Kind zeigt sich die Grenze der Modellrechnung für den Anspruch: Der Freibetrag bleibt bei 348,00 €, das Netto beträgt 1.476,84 €, angerechnet werden 1.128,84 €. Bei einem Bedarf von 1.113 € bleibt kein Bürgergeld übrig. Ob das in deinem Fall genauso ist, hängt von deinem tatsächlichen Bedarf, deiner Bedarfsgemeinschaft und den anerkannten Kosten ab.

Unter 25, Ausbildung, Ferienjob, Ehrenamt und höhere Kosten

Für junge Menschen in Schule, Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst gelten andere Freibeträge. Bei einem Nebenjob mit 600 € Brutto unter 25 bleibt in der Beispielrechnung der komplette Job anrechnungsfrei: Der Freibetrag beträgt 600,00 €, die Anrechnung 0,00 € und das Bürgergeld bleibt bei 1.113,00 €. Das Gesamteinkommen liegt dadurch bei 1.713,00 €.

Bei einer Ausbildungsvergütung von 900 € unter 25 beträgt der Freibetrag 717,00 €. Das Netto liegt bei 805,63 €, angerechnet werden nur 88,63 €. Bei einem Bedarf von 1.000 € bleiben 911,37 € Bürgergeld, zusammen also 1.717,00 €.

Für Schüler unter 25 im Ferienjob kann der Verdienst vollständig anrechnungsfrei bleiben. Bei 450 € Ferienjob beträgt der Freibetrag 450,00 €, die Anrechnung 0,00 €, das Bürgergeld bleibt bei 1.113,00 €.

Auch höhere tatsächliche Kosten können eine Rolle spielen. Statt der 100-€-Pauschale können ab 400 € Brutto höhere Kosten angesetzt werden, wenn sie nachweisbar über der Pauschale liegen. Bei 700 € Brutto und 150 € Kosten steigt der Grundabsetzbetrag auf 150,00 €. Zusammen mit dem Erwerbstätigenfreibetrag von 138,00 € ergibt das 288,00 € Freibetrag. Angerechnet werden 379,57 €.

Bei steuerfreien Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschalen gelten zusätzliche Regeln. In einem Beispiel mit 400 € Minijob und 500 € Ehrenamtspauschale beträgt der Freibetrag 490,50 €, angerechnet werden 409,50 €, und es bleiben 703,50 € Bürgergeld. Solche Fälle solltest du mit echten Nachweisen rechnen, weil Jobcenter die Art der Zahlung genau prüfen.

Typische Fehler beim Bürgergeld Freibetrag vermeiden

Der häufigste Fehler ist, Brutto und Netto zu vermischen. Der Freibetrag entsteht aus dem Brutto, die Anrechnung aber aus dem Netto. Wenn du nur den Bruttolohn einträgst, obwohl deine Abrechnung deutlich abweicht, kann die Schätzung danebenliegen.

Ein zweiter Fehler: Der Freibetrag ist nicht dasselbe wie der Betrag, den du insgesamt zusätzlich hast. Wenn bei 800 € netto ein Freibetrag von 268,00 € gilt, werden 532,00 € angerechnet. Bei einem Bedarf von 1.113 € bleiben 581,00 € Bürgergeld und zusammen mit dem Job 1.381,00 €.

Drittens wird oft übersehen, dass Kinder den oberen Bereich verändern können. Bei Alleinerziehenden mit Steuerklasse II und minderjährigem Kind ergibt sich bei 1.100 € Brutto ein Freibetrag von 338,00 €. Ohne passenden Kind-Bezug kann der Rechner diesen Vorteil nicht berücksichtigen.

Viertens: Der Rechner bildet eine rechtliche Modellrechnung ab. Maßgeblich sind am Ende die tatsächlichen Nachweise, der Zufluss im jeweiligen Monat, die Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft und die Entscheidung der zuständigen Stelle. Nutze die Werte deshalb als Orientierung und vergleiche sie mit Lohnabrechnung und Bescheid.

Tabellen zum Nachschlagen

Bürgergeld Freibetrag Tabelle 2026 (ohne Kind)

Anrechnungsfreier Teil des Hinzuverdienstes nach § 11b SGB II, gilt unverändert auch für das Grundsicherungsgeld ab Juli 2026. Angerechnet wird das Netto minus diesen Freibetrag.
BruttoGrundabsetzbetrag20/30/10 %Freibetrag gesamtAnteil am Brutto
100 €100,00 €0,00 €100,00 €100 %
150 €100,00 €10,00 €110,00 €73,3 %
200 €100,00 €20,00 €120,00 €60 %
250 €100,00 €30,00 €130,00 €52 %
300 €100,00 €40,00 €140,00 €46,7 %
400 €100,00 €60,00 €160,00 €40 %
450 €100,00 €70,00 €170,00 €37,8 %
520 €100,00 €84,00 €184,00 €35,4 %
538 €100,00 €89,40 €189,40 €35,2 %
556 €100,00 €94,80 €194,80 €35 %
603 €100,00 €108,90 €208,90 €34,6 %
700 €100,00 €138,00 €238,00 €34 %
800 €100,00 €168,00 €268,00 €33,5 %
900 €100,00 €198,00 €298,00 €33,1 %
1.000 €100,00 €228,00 €328,00 €32,8 %
1.100 €100,00 €238,00 €338,00 €30,7 %
1.200 €100,00 €248,00 €348,00 €29 %
1.300 €100,00 €248,00 €348,00 €26,8 %
1.400 €100,00 €248,00 €348,00 €24,9 %
1.500 €100,00 €248,00 €348,00 €23,2 %
2.000 €100,00 €248,00 €348,00 €17,4 %

Bürgergeld Freibetrag mit minderjährigem Kind (bis 1.500 €)

Mit minderjährigem Kind gilt der 10-%-Freibetrag bis 1.500 € Brutto: höchstens 378 € frei.
BruttoGrundabsetzbetrag20/30/10 %Freibetrag gesamtAnteil am Brutto
100 €100,00 €0,00 €100,00 €100 %
150 €100,00 €10,00 €110,00 €73,3 %
200 €100,00 €20,00 €120,00 €60 %
250 €100,00 €30,00 €130,00 €52 %
300 €100,00 €40,00 €140,00 €46,7 %
400 €100,00 €60,00 €160,00 €40 %
450 €100,00 €70,00 €170,00 €37,8 %
520 €100,00 €84,00 €184,00 €35,4 %
538 €100,00 €89,40 €189,40 €35,2 %
556 €100,00 €94,80 €194,80 €35 %
603 €100,00 €108,90 €208,90 €34,6 %
700 €100,00 €138,00 €238,00 €34 %
800 €100,00 €168,00 €268,00 €33,5 %
900 €100,00 €198,00 €298,00 €33,1 %
1.000 €100,00 €228,00 €328,00 €32,8 %
1.100 €100,00 €238,00 €338,00 €30,7 %
1.200 €100,00 €248,00 €348,00 €29 %
1.300 €100,00 €258,00 €358,00 €27,5 %
1.400 €100,00 €268,00 €368,00 €26,3 %
1.500 €100,00 €278,00 €378,00 €25,2 %
2.000 €100,00 €278,00 €378,00 €18,9 %

Freibetrag für Schüler, Azubis und Studenten unter 25 (603 €)

Nach § 11b Abs. 2b SGB II: Grundabsetzbetrag in Höhe der Minijobgrenze (2026: 603 €), ohne 20-%-Stufe, 30 % ab 520 € und 10 % ab 1.000 € wie in den Weisungen der BA.
BruttoGrundabsetzbetrag20/30/10 %Freibetrag gesamtAnteil am Brutto
100 €100,00 €0,00 €100,00 €100 %
150 €150,00 €0,00 €150,00 €100 %
200 €200,00 €0,00 €200,00 €100 %
250 €250,00 €0,00 €250,00 €100 %
300 €300,00 €0,00 €300,00 €100 %
400 €400,00 €0,00 €400,00 €100 %
450 €450,00 €0,00 €450,00 €100 %
520 €520,00 €0,00 €520,00 €100 %
538 €538,00 €5,40 €543,40 €101 %
556 €556,00 €10,80 €566,80 €101,9 %
603 €603,00 €24,90 €627,90 €104,1 %
700 €603,00 €54,00 €657,00 €93,9 %
800 €603,00 €84,00 €687,00 €85,9 %
900 €603,00 €114,00 €717,00 €79,7 %
1.000 €603,00 €144,00 €747,00 €74,7 %
1.100 €603,00 €154,00 €757,00 €68,8 %
1.200 €603,00 €164,00 €767,00 €63,9 %
1.300 €603,00 €164,00 €767,00 €59 %
1.400 €603,00 €164,00 €767,00 €54,8 %
1.500 €603,00 €164,00 €767,00 €51,1 %
2.000 €603,00 €164,00 €767,00 €38,4 %

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Bürgergeld-Hinzuverdienst: Beim Bürgergeld (seit Juli 2026 Grundsicherungsgeld) bleiben vom Hinzuverdienst die ersten 100 € frei, dazu 20 % von 100 bis 520 €, 30 % von 520 bis 1.000 € und 10 % bis 1.200 € (mit Kind 1.500 €) brutto. Wer im 603-€-Minijob arbeitet, behält 208,90 €; das Maximum sind 348 € bzw. 378 € mit minderjährigem Kind.
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Bürgergeld Freibetrag Tabelle 2026 (ohne Kind) (Tabelle)
Bürgergeld Freibetrag Tabelle 2026 (ohne Kind)
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Häufige Fragen

Wie viel Bürgergeld-Freibetrag habe ich bei 520 € Minijob?

Bei 520 € Minijob beträgt der Bürgergeld-Freibetrag 184,00 €, wenn du als Erwachsener im Regelfall rechnest. Bei Rentenversicherungsbefreiung liegt das Netto bei 520,00 €. Davon werden 336,00 € auf das Bürgergeld angerechnet. Bei einem Bedarf von 1.113 € bleiben 777,00 € Bürgergeld.

Wie viel darf ich zum Bürgergeld dazuverdienen bei 1.000 € brutto?

Bei 1.000 € brutto beträgt der Freibetrag 328,00 €. In der Beispielrechnung mit Steuerklasse I liegt das Netto bei 874,67 €. Angerechnet werden 546,67 €, sodass bei einem Bedarf von 1.113 € noch 566,33 € Bürgergeld verbleiben. Dein tatsächlicher Anspruch hängt von deinem Bedarf ab.

Wie hoch ist der Bürgergeld-Freibetrag bei 1.500 € brutto?

Bei 1.500 € brutto liegt der Freibetrag ohne minderjähriges Kind bei 348,00 €. Mit minderjährigem Kind kann er 378,00 € betragen. Die Anrechnung hängt zusätzlich vom Netto ab. Ohne Kind und mit Steuerklasse I werden im Beispiel 862,58 € angerechnet, mit Kind in Steuerklasse II 850,39 €.

Wird der Bürgergeld Freibetrag vom Brutto oder Netto berechnet?

Der Bürgergeld Freibetrag wird vom Brutto berechnet. Für die Anrechnung wird danach das Netto aus dem Job genommen und der Freibetrag abgezogen. Deshalb kann die Steuerklasse das Ergebnis verändern, auch wenn die Freibetragsstufen selbst am Brutto hängen.

Wie viel Hinzuverdienst wird bei 800 € netto angerechnet?

Bei 800 € netto werden in der Beispielrechnung 532,00 € auf das Bürgergeld angerechnet. Der Freibetrag beträgt 268,00 €. Bei einem Bedarf von 1.113 € bleiben 581,00 € Bürgergeld. Zusammen mit dem Netto aus dem Job ergibt das 1.381,00 €.

Was gilt beim Bürgergeld Freibetrag für unter 25 in Ausbildung?

Bei unter 25 in Schule, Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst kann der Freibetrag deutlich höher sein. Bei 600 € Nebenjob beträgt der Freibetrag 600,00 €, die Anrechnung 0,00 €. Bei 900 € Ausbildungsvergütung liegt der Freibetrag bei 717,00 € und die Anrechnung bei 88,63 €.

Bleibt ein Ferienjob für Schüler unter 25 beim Bürgergeld frei?

Ein Ferienjob für Schüler unter 25 kann vollständig anrechnungsfrei bleiben. Bei 450 € brutto beträgt der Freibetrag 450,00 € und die Anrechnung 0,00 €. Das Bürgergeld bleibt im Beispiel bei 1.113,00 €, das Gesamteinkommen steigt auf 1.563,00 €.

Kann ich höhere Kosten statt der 100-€-Pauschale ansetzen?

Ja, höhere Kosten können statt der 100-€-Pauschale zählen, wenn die Voraussetzungen erfüllt und die Kosten nachweisbar sind. Bei 700 € brutto und 150 € Kosten beträgt der Freibetrag 288,00 €. Davon entfallen 150,00 € auf den Grundabsetzbetrag und 138,00 € auf den Erwerbstätigenfreibetrag.

Quellen und Prüfung

Erstellt von
Sebastian Wiercinski, Herausgeber
Stand
23.09.2026, Werte gültig ab 01.07.2023

Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.

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