Wohngeldrechner

Wohngeld 2026 berechnen: 2 Personen, 700 € Miete, 1.200 € Einkommen, Mietenstufe III = 380 € im Monat. Exakte § 19-WoGG-Formel, Mietenstufen aller Orte.

Stand 23.09.2026Quelle: Bundesministerium der JustizVon Sebastian Wiercinski

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Ergebnis aktualisiert sich direkt

Alle Personen, die mit dir zusammen wohnen und wirtschaften, Kinder eingeschlossen.

Z. B. wer Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), Grundsicherung im Alter oder BAföG-Zuschuss mit Wohnanteil bekommt. Miete und Höchstbetrag zählen dann nur anteilig.

Die Mietenstufe richtet sich nach dem Wohnort (Anlage zur Wohngeldverordnung). Kennst du sie nicht, wähle "Nach Wohnort ermitteln".

Kaltmiete plus kalte Nebenkosten (Wasser, Müll, Grundsteuer ...), ohne Heizung, Warmwasser und Haushaltsstrom.

Heimbewohner: Statt der Miete zählt der Höchstbetrag samt Klima- und Heizkostenkomponente (§ 11 Abs. 1 Satz 2 WoGG).

Einkommen angeben als

Ohne Kindergeld. Weihnachts- und Urlaubsgeld anteilig (÷ 12) dazurechnen.

Je 10 % für Steuern, Kranken-/Pflegeversicherung und Rentenversicherung. Automatisch: Arbeitnehmer 30 %, Rente 10 %, sonst 0 %.

Zählt ohne Abzüge (so rechnet das Bauministerium in seinen Beispielen).

Bis 100 € im Monat je Kind frei (§ 17 Nr. 4 WoGG). Bei mehreren Kindern die Summe - der Freibetrag wird hier einmal angesetzt.

Freibetrag 1.320 € im Jahr (110 € im Monat).

Je 1.800 € im Jahr (150 € im Monat) frei.

Absetzbar bis 250 € je Kind bzw. 500 € für Ex-Partner, mit Titel bis zum festgelegten Betrag (§ 18 WoGG).

Wohngeld pro Monat311 €
Ergebnis
Voraussichtlich Anspruch auf Wohngeld
Wohngeld im Jahr (12 Monate)
3.732 €
Mietenstufe
Mietenstufe III (gewählt)
Monatliches Gesamteinkommen (Y)
1.328,25 €
Höchstbetrag inkl. Klimakomponente
575,80 €
Heizkostenentlastung (§ 12 Abs. 6 WoGG)
142,60 €
Zu berücksichtigende Miete (M)
692,60 €
Wohngeld vor Rundung
311,20 €
Einkommensgrenze: Wohngeld bis Gesamteinkommen von?
2.020,23 €
Entspricht bei Arbeitnehmern (30 % Abzug) etwa brutto
2.989 €
So wird das Gesamteinkommen ermittelt
EinkommenBruttoWerbungskostenPauschaler AbzugAnrechenbar
Person 12.000,00 €102,50 €569,25 €1.328,25 €
Monatliches Gesamteinkommen---1.328,25 €
Wohngeld nach Einkommen (deine Miete und Haushaltsgröße)
0200400600030060090012001500180021002300
Wohngeld
Rechenweg mit deinen Zahlen
  1. Mietenstufe III (gewählt); Höchstbetrag inkl. Klimakomponente 575,80 €
  2. M = min(Miete, Höchstbetrag) + Heizkostenentlastung 142,60 € = 692,60 €
  3. Y = Gesamteinkommen 1.328,25 € (mindestens 679 € nach Anlage 3)
  4. Wohngeld = 1,15 × (M − (0,03 + 0,0003571·M + 0,0000304·Y) · Y) = 311,20 €
  5. Kaufmännisch auf volle Euro gerundet: 311 € pro Monat

Was prüft der Wohngeldrechner 2026?

Der Wohngeldrechner schätzt, ob dein Haushalt nach dem Wohngeldgesetz voraussichtlich Wohngeld bekommt und wie hoch der monatliche Zuschuss ausfallen kann. Grundlage sind Haushaltsgröße, Mietenstufe, Bruttokaltmiete und das monatliche Gesamteinkommen nach WoGG.

Trage Haushaltsmitglieder, ausgeschlossene Personen, Mietenstufe oder Wohnort, Bruttokaltmiete und Einkommen ein; der Rechner zeigt dir danach das geschätzte Wohngeld und die verwendeten Rechenwerte.

Wohngeld ist für Haushalte gedacht, die ihre Wohnkosten nicht vollständig aus eigenem Einkommen tragen können, aber nicht bereits eine Leistung mit Wohnkostenanteil beziehen. Wer zum Beispiel Grundsicherungsgeld, Grundsicherung im Alter oder BAföG-Zuschuss mit Wohnanteil bekommt, ist beim Wohngeld ausgeschlossen. Leben solche Personen mit im Haushalt, zählen Miete und Höchstbetrag nur anteilig.

Der Wert ist eine Modellrechnung. Maßgeblich bleibt der Bescheid der Wohngeldstelle, weil dort Nachweise, Sonderfälle, Freibeträge und die genaue Zuordnung des Wohnorts geprüft werden.

Wie wird Wohngeld nach § 19 WoGG berechnet?

Die Rechnung arbeitet mit zwei zentralen Größen: M ist die zu berücksichtigende Miete, Y ist das monatliche Gesamteinkommen nach WoGG. Vereinfacht gesagt: Aus der berücksichtigten Miete wird ein einkommensabhängiger Eigenanteil abgezogen. Das Ergebnis wird mit 1,15 multipliziert und anschließend auf volle Euro gerundet.

Die Formel lautet: Wohngeld = 1,15 · (M − (a + b·M + c·Y) · Y). Die Werte a, b und c hängen von der Haushaltsgröße ab.

Beispiel: Ein Haushalt mit 2 Personen in Mietenstufe III hat 550 € Bruttokaltmiete. Für diese Konstellation liegt der Höchstbetrag inklusive Klimakomponente bei 575,80 €. Dazu kommt eine Heizkostenentlastung von 142,60 €. Da die tatsächliche Miete unter dem Höchstbetrag liegt, ergibt sich eine zu berücksichtigende Miete M von 692,60 €.

Beim Einkommen werden aus 2.000 € Bruttoeinkommen als Arbeitnehmer ein monatliches Gesamteinkommen Y von 1.328,25 €. Mit den passenden Formelwerten ergibt sich: 1,15 × (M − (0,03 + 0,0003571·M + 0,0000304·Y) · Y) = 311,20 €. Gerundet sind das 311 € Wohngeld pro Monat. Im Jahr sind es 3.732 €.

Warum Mietenstufe und Höchstbetrag beim Wohngeld so wichtig sind

Die Mietenstufe bildet ab, wie teuer Wohnen am jeweiligen Ort im Vergleich ist. Sie reicht von Mietenstufe I bis Mietenstufe VII. Dadurch kann derselbe Haushalt je nach Wohnort unterschiedlich viel Wohngeld bekommen.

Der Höchstbetrag begrenzt die Miete, die in die Rechnung eingeht. Liegt deine Bruttokaltmiete darüber, wird der übersteigende Teil nicht berücksichtigt. Danach kommen Klimakomponente und Heizkostenentlastung hinzu. Das heißt: Eine sehr hohe Miete erhöht das Wohngeld nicht unbegrenzt.

Ein Beispiel zeigt den Effekt: Bei 2 Personen in Mietenstufe III beträgt der Höchstbetrag inklusive Klimakomponente 575,80 €. Liegt die Bruttokaltmiete bei 700 €, wird für die Miete nicht 700 € angesetzt, sondern der begrenzte Wert. Mit Heizkostenentlastung ergibt sich dann eine zu berücksichtigende Miete von 718,40 €.

Die Spannweite zwischen Orten ist groß. Für 1 Person liegt der Höchstbetrag in Mietenstufe I bei 361 €, in Mietenstufe VII bei 677 €. Für 2 Personen sind es 437 € in Mietenstufe I und 820 € in Mietenstufe VII. München liegt in Mietenstufe VII, Hamburg in Mietenstufe VI, Berlin in Mietenstufe IV, Dortmund in Mietenstufe III und Leipzig in Mietenstufe II. Bei Gemeinden unter 10.000 Einwohnern steht oft der Landkreis in der Liste.

Wie das Einkommen für Wohngeld angesetzt wird

Beim Wohngeld zählt nicht einfach dein Nettolohn vom Konto. Maßgeblich ist das Gesamteinkommen nach WoGG. Dafür werden Einnahmen je Haushaltsmitglied erfasst und je nach Einkommensart pauschale Abzüge, Werbungskosten und Freibeträge berücksichtigt.

Bei Arbeitnehmern ist im typischen Fall ein pauschaler Abzug von 30 % hinterlegt. Bei Rente ist typischerweise 10 % angesetzt, bei sonstigem Einkommen 0 %. Minijob-Verdienst im Haushalt zählt in den Beispielen ohne Abzüge. Wenn du mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten hast, kann bei gesetzlicher Rente zusätzlich ein Freibetrag greifen.

Konkrete Rechnungen zeigen, wie stark das anrechenbare Einkommen das Ergebnis steuert:

  • 1 Person mit 1.200 € Brutto, 500 € Miete und Mietenstufe II kommt auf 768,25 € Gesamteinkommen und 327 € Wohngeld.
  • 1 Person mit 1.100 € Rente, 450 € Miete und Mietenstufe I kommt auf 982,35 € Gesamteinkommen und 208 € Wohngeld.
  • 2 Personen mit 1.900 € Brutto, 300 € Minijob, 800 € Miete und Mietenstufe VII kommen auf 1.558,25 € Gesamteinkommen und 342 € Wohngeld.
  • Bei gezahltem Unterhalt kann sich das Gesamteinkommen mindern: 3 Personen mit 2.100 € Brutto, 150 € gezahltem Unterhalt, 900 € Miete und Mietenstufe II kommen auf 1.248,25 € Gesamteinkommen und 503 € Wohngeld.

Typische Fehler beim Wohngeld berechnen

Der häufigste Fehler ist die falsche Miete. Für Mietwohnungen zählt die Bruttokaltmiete: Kaltmiete plus kalte Nebenkosten. Heizung, Warmwasser und Haushaltsstrom gehören nicht hinein. Die Heizkostenentlastung wird in der Wohngeldrechnung gesondert berücksichtigt.

Auch bei der Haushaltsgröße lohnt sich Genauigkeit. Kinder zählen mit, ausgeschlossen sind aber Personen, die wegen anderer Leistungen keinen Wohngeldanspruch haben. Bei solchen Personen werden Miete und Höchstbetrag anteilig berücksichtigt.

Beim Einkommen solltest du Bruttoeinkommen, Renten, Minijob, Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss nicht vermischen. Beispiel: Ein alleinerziehender Haushalt mit Kind, 1.500 € Brutto, 750 € Miete und Mietenstufe III kommt wegen Freibetrag und Rechenlogik auf 868,25 € Gesamteinkommen und 514 € Wohngeld. Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss kann dagegen als Einkommen zählen, wie beim Beispiel mit 1.700 € Einkommen, 200 € Unterhalt für Kinder, 680 € Miete und Mietenstufe IV: Dort ergeben sich 1.318,25 € Gesamteinkommen und 372 € Wohngeld.

Wenn du im Heim wohnst, wird nicht deine tatsächliche Miete wie bei einer normalen Mietwohnung angesetzt. Dann zählt nach WoGG der Höchstbetrag samt Klima- und Heizkostenkomponente. Auch hier gilt: Der Rechner hilft beim Einordnen, ersetzt aber nicht die Prüfung durch die Wohngeldstelle.

Was typische Wohngeld-Beispiele 2026 zeigen

Die Ergebnisse hängen immer am Zusammenspiel aus Haushaltsgröße, Mietenstufe, Miete und Einkommen. Ein höherer Wohnort-Höchstbetrag kann den Zuschuss erhöhen, ein höheres anrechenbares Einkommen senkt ihn.

  • 2 Personen mit 1.600 € Bruttoeinkommen, 700 € Miete und Mietenstufe III erhalten voraussichtlich 442 € Wohngeld im Monat.
  • Eine 3-köpfige Familie mit 2.200 € Brutto, 900 € Bruttokaltmiete und Mietenstufe IV erhält voraussichtlich 521 €.
  • Ein Haushalt mit 4 Personen, 2.400 € Einkommen, 1.050 € Miete und Mietenstufe VI erhält voraussichtlich 865 €.
  • Eine Familie mit 2 Kindern in München, 2.490 € brutto plus 556 € Minijob und 1.225 € Bruttokaltmiete kommt auf 691 €.

Die Beispiele zeigen auch die Grenze der Tabellenwerte: Zwei Haushalte mit ähnlicher Miete können sehr unterschiedliche Ergebnisse haben, wenn Mietenstufe, Freibeträge oder Einkommensart abweichen. Deshalb ist eine konkrete Rechnung sinnvoller als ein Blick auf eine allgemeine Wohngeld-Tabelle.

Tabellen zum Nachschlagen

Wohngeld-Höchstbeträge 2026 nach Haushaltsgröße und Mietenstufe

Anlage 1 WoGG, gültig seit 01.01.2025. Dazu kommt die Klimakomponente; Miete über dem Höchstbetrag wird nicht berücksichtigt.
HaushaltIIIIIIIVVVIVII
1 Person361 €408 €456 €511 €562 €615 €677 €
2 Personen437 €493 €551 €619 €680 €745 €820 €
3 Personen521 €587 €657 €737 €809 €887 €975 €
4 Personen608 €686 €766 €858 €946 €1.035 €1.139 €
5 Personen694 €782 €875 €982 €1.080 €1.183 €1.302 €
6 Personen776 €876 €981 €1.101 €1.209 €1.332 €1.465 €
7 Personen858 €970 €1.087 €1.220 €1.338 €1.481 €1.628 €
8 Personen940 €1.064 €1.193 €1.339 €1.467 €1.630 €1.791 €

Klimakomponente und Heizkostenentlastung 2026

§ 12 Abs. 6 und 7 WoGG, je Monat. Die Heizkostenentlastung wird immer zur Miete addiert, die Klimakomponente erhöht den Höchstbetrag.
HaushaltKlimakomponenteHeizkostenentlastung
1 Person19,20 €110,40 €
2 Personen24,80 €142,60 €
3 Personen29,60 €170,20 €
4 Personen34,40 €197,80 €
5 Personen39,20 €225,40 €
6 Personen44,00 €253,00 €
7 Personen48,80 €280,60 €
8 Personen53,60 €308,20 €

Einkommensgrenzen für Wohngeld 2026

Höchstes monatliches Gesamteinkommen (nach Abzügen und Freibeträgen), bei dem es noch mindestens 10 € Wohngeld gibt - vorausgesetzt, die Miete erreicht den Höchstbetrag. Bei niedrigerer Miete liegt die Grenze tiefer.
HaushaltIIIIIIIVVVIVII
1 Person1.443 €1.477 €1.509 €1.541 €1.568 €1.593 €1.619 €
2 Personen1.953 €1.997 €2.037 €2.080 €2.114 €2.147 €2.181 €
3 Personen2.453 €2.504 €2.552 €2.601 €2.640 €2.678 €2.717 €
4 Personen3.324 €3.391 €3.453 €3.516 €3.570 €3.619 €3.671 €
5 Personen3.823 €3.895 €3.962 €4.032 €4.089 €4.143 €4.200 €
6 Personen4.319 €4.395 €4.467 €4.540 €4.598 €4.659 €4.717 €

Wohngeld-Tabelle 2026 für 1 Person (Mietenstufe III)

Wohngeld in Euro pro Monat nach Gesamteinkommen und Bruttokaltmiete.
GesamteinkommenMiete 350 €Miete 400 €Miete 450 €Miete 500 €Miete 600 €
500 €368 €411 €455 €477 €477 €
600 €333 €374 €414 €435 €435 €
700 €296 €335 €373 €392 €392 €
800 €259 €295 €330 €348 €348 €
900 €221 €254 €287 €303 €303 €
1.000 €183 €212 €242 €257 €257 €
1.100 €143 €170 €197 €211 €211 €
1.200 €102 €126 €151 €163 €163 €
1.300 €60 €82 €103 €114 €114 €
1.400 €18 €36 €55 €65 €65 €
1.500 €0 €0 €0 €14 €14 €

Wohngeld-Tabelle 2026 für 4 Personen (Mietenstufe III)

Wohngeld in Euro pro Monat nach Gesamteinkommen und Bruttokaltmiete.
GesamteinkommenMiete 600 €Miete 700 €Miete 800 €Miete 900 €Miete 1000 €
1.200 €636 €722 €807 €807 €807 €
1.500 €557 €635 €712 €713 €713 €
1.800 €474 €544 €614 €615 €615 €
2.100 €387 €450 €513 €513 €513 €
2.400 €297 €352 €408 €408 €408 €
2.700 €203 €251 €299 €299 €299 €
3.000 €105 €146 €186 €186 €186 €
3.300 €0 €37 €70 €70 €70 €
3.600 €0 €0 €0 €0 €0 €

Mietenstufen der 80 größten Städte

Anlage zur Wohngeldverordnung (gilt seit 2023 unverändert), mit dem Höchstbetrag für die Miete ohne Klimakomponente.
StadtLandMietenstufeHöchstbetrag 1 Pers.2 Pers.4 Pers.
BerlinBEIV511 €619 €858 €
HamburgHHVI615 €745 €1.035 €
MünchenBYVII677 €820 €1.139 €
KölnNWVI615 €745 €1.035 €
Frankfurt am MainHEVI615 €745 €1.035 €
StuttgartBWVI615 €745 €1.035 €
DüsseldorfNWVI615 €745 €1.035 €
LeipzigSNII408 €493 €686 €
DortmundNWIII456 €551 €766 €
EssenNWIII456 €551 €766 €
BremenHBIV511 €619 €858 €
DresdenSNIII456 €551 €766 €
HannoverNIV562 €680 €946 €
NürnbergBYV562 €680 €946 €
DuisburgNWIII456 €551 €766 €
BochumNWIII456 €551 €766 €
WuppertalNWIII456 €551 €766 €
BielefeldNWIII456 €551 €766 €
BonnNWV562 €680 €946 €
MünsterNWIV511 €619 €858 €
MannheimBWV562 €680 €946 €
KarlsruheBWIV511 €619 €858 €
AugsburgBYV562 €680 €946 €
WiesbadenHEVI615 €745 €1.035 €
MönchengladbachNWIII456 €551 €766 €
GelsenkirchenNWII408 €493 €686 €
AachenNWIV511 €619 €858 €
BraunschweigNIIV511 €619 €858 €
KielSHV562 €680 €946 €
ChemnitzSNI361 €437 €608 €
Halle (Saale)STIII456 €551 €766 €
MagdeburgSTIII456 €551 €766 €
Freiburg im BreisgauBWVI615 €745 €1.035 €
KrefeldNWIV511 €619 €858 €
MainzRPVI615 €745 €1.035 €
LübeckSHIV511 €619 €858 €
ErfurtTHIII456 €551 €766 €
OberhausenNWII408 €493 €686 €
RostockMVIII456 €551 €766 €
KasselHEIII456 €551 €766 €

Mietenstufen weiterer Großstädte (Plätze 41-80)

StadtLandMietenstufeHöchstbetrag 1 Pers.2 Pers.4 Pers.
HagenNWII408 €493 €686 €
PotsdamBBIV511 €619 €858 €
SaarbrückenSLIII456 €551 €766 €
HammNWII408 €493 €686 €
Ludwigshafen am RheinRPIV511 €619 €858 €
Oldenburg (Oldenburg)NIIV511 €619 €858 €
Mülheim an der RuhrNWIV511 €619 €858 €
OsnabrückNIIV511 €619 €858 €
LeverkusenNWIV511 €619 €858 €
DarmstadtHEVI615 €745 €1.035 €
HeidelbergBWV562 €680 €946 €
SolingenNWIII456 €551 €766 €
RegensburgBYV562 €680 €946 €
HerneNWII408 €493 €686 €
PaderbornNWII408 €493 €686 €
NeussNWIV511 €619 €858 €
IngolstadtBYV562 €680 €946 €
Offenbach am MainHEVI615 €745 €1.035 €
WürzburgBYIV511 €619 €858 €
FürthBYIV511 €619 €858 €
UlmBWIV511 €619 €858 €
HeilbronnBWIV511 €619 €858 €
PforzheimBWIV511 €619 €858 €
WolfsburgNIIV511 €619 €858 €
GöttingenNIIV511 €619 €858 €
BottropNWIII456 €551 €766 €
ReutlingenBWIV511 €619 €858 €
KoblenzRPIII456 €551 €766 €
BremerhavenHBII408 €493 €686 €
ErlangenBYIV511 €619 €858 €
TrierRPIII456 €551 €766 €
JenaTHIII456 €551 €766 €
CottbusBBII408 €493 €686 €
SchwerinMVII408 €493 €686 €
SiegenNWIII456 €551 €766 €
HildesheimNIIII456 €551 €766 €
KonstanzBWV562 €680 €946 €
FlensburgSHIII456 €551 €766 €

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Wohngeldrechner: Ein 2-Personen-Haushalt in Mietenstufe III mit 700 € Bruttokaltmiete und 1.200 € Gesamteinkommen bekommt 2026 rund 380 € Wohngeld im Monat. Gerechnet wird nach § 19 WoGG: 1,15 × (M − (a + b·M + c·Y) · Y), dabei ist die Miete auf den Höchstbetrag der Mietenstufe begrenzt.
Auf einen Blick
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Wohngeld-Höchstbeträge 2026 nach Haushaltsgröße und Mietenstufe (Tabelle)
Wohngeld-Höchstbeträge 2026 nach Haushaltsgröße und Mietenstufe
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Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Anspruch auf Wohngeld hast du, wenn dein Haushalt die Wohnkosten nicht vollständig aus eigenem Einkommen tragen kann und keine ausschließende Leistung mit Wohnkostenanteil bezieht. Entscheidend sind Haushaltsgröße, Mietenstufe, Bruttokaltmiete und Gesamteinkommen nach WoGG. Die Wohngeldstelle prüft außerdem Nachweise und Sonderfälle.

Wie viel Wohngeld bekommt man bei 1.600 € Brutto und 700 € Miete?

Bei 2 Personen, 1.600 € Bruttoeinkommen, 700 € Bruttokaltmiete und Mietenstufe III sind es voraussichtlich 442 € Wohngeld pro Monat. Das Gesamteinkommen nach WoGG liegt in dieser Rechnung bei 1.048,25 €, die berücksichtigte Miete bei 718,40 €.

Wie wird das Einkommen beim Wohngeld berechnet?

Das Einkommen wird als monatliches Gesamteinkommen nach WoGG berechnet. Ausgangspunkt sind die Einnahmen der Haushaltsmitglieder, dann werden je nach Einkommensart Pauschalen, Werbungskosten und Freibeträge berücksichtigt. Typisch sind 30 % Abzug bei Arbeitnehmern, 10 % bei Rente und 0 % bei sonstigem Einkommen.

Was ist die Mietenstufe beim Wohngeld?

Die Mietenstufe ordnet deinen Wohnort einer Mietkostenklasse zu. Sie beeinflusst den Höchstbetrag, der für die Bruttokaltmiete angesetzt werden darf. München liegt zum Beispiel in Mietenstufe VII, Hamburg in Mietenstufe VI, Berlin in Mietenstufe IV und Dortmund in Mietenstufe III.

Was passiert, wenn meine Miete über dem Wohngeld-Höchstbetrag liegt?

Dann wird der übersteigende Teil der Bruttokaltmiete nicht berücksichtigt. Bei 2 Personen in Mietenstufe III liegt der Höchstbetrag inklusive Klimakomponente bei 575,80 €. Bei 700 € Bruttokaltmiete ergibt sich mit Heizkostenentlastung eine berücksichtigte Miete von 718,40 €.

Schließen sich Wohngeld und Grundsicherungsgeld aus?

Ja, in der Regel schließen sich Wohngeld und Grundsicherungsgeld aus, wenn in der anderen Leistung bereits Wohnkosten berücksichtigt sind. Das gilt auch für Grundsicherung im Alter oder BAföG-Zuschuss mit Wohnanteil. Solche Personen sind beim Wohngeld ausgeschlossen; Miete und Höchstbetrag zählen dann nur anteilig.

Können Rentner Wohngeld bekommen?

Ja, Rentner können Wohngeld bekommen, wenn Einkommen, Miete und Haushalt zur Wohngeldformel passen. Beispiel: 1 Person mit 1.100 € Rente, 450 € Miete und Mietenstufe I erhält voraussichtlich 208 € Wohngeld pro Monat. Das Gesamteinkommen liegt dort bei 982,35 €.

Wie lange gilt ein Wohngeldbescheid?

Ein Wohngeldbescheid gilt für den Zeitraum, der im Bescheid genannt ist. Ändern sich Einkommen, Miete, Haushaltsmitglieder oder Wohnort, solltest du die Änderung prüfen lassen. Der Rechner zeigt nur die aktuelle Modellrechnung; verbindlich ist die Entscheidung der Wohngeldstelle.

Quellen und Prüfung

Erstellt von
Sebastian Wiercinski, Herausgeber
Stand
23.09.2026, Werte gültig ab 01.01.2025

Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.

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Wohngeldrechner. Rechnerinfo, Stand 23.09.2026. https://rechner-info.de/soziales/wohngeld-rechner