Neue Grundsicherung

Neue Grundsicherung seit 1.7.2026: Regelsatz 563 €, Schonvermögen 5.000-20.000 € nach Alter, 30 % Kürzung bei Pflichtverletzung. Anspruch berechnen.

Stand 23.09.2026Quelle: BundesregierungVon Sebastian Wiercinski

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Ergebnis aktualisiert sich direkt
Erwachsene in der Bedarfsgemeinschaft

Bestimmt das Schonvermögen: bis 29 Jahre 5.000 €, ab 30 10.000 €, ab 40 12.500 €, ab 50 20.000 €.

Bezugsdauer

Steht in der Richtlinie deines Jobcenters (Kaltmiete + Nebenkosten). 0 = unbekannt, dann zählt die volle Miete.

Das Netto rechnet der Rechner über die Lohnsteuer 2026 aus (Steuerklasse I, II oder IV).

Netto. Ohne Erwerbseinkommen werden 30 € Versicherungspauschale abgezogen.

Das Kindergeld (259 € je Kind) rechnet der Rechner automatisch an.

Konten, Bargeld, Wertpapiere. Angemessener Hausrat, ein angemessenes Auto je erwerbsfähige Person, Altersvorsorge-Verträge und ein selbst genutztes Haus bis 140 m² zählen nicht.

Grundsicherungsgeld pro Monat1.153,00 €
Ergebnis
Voraussichtlich Anspruch auf Grundsicherungsgeld
Gesamtbedarf
1.153,00 €
Regelbedarfe
563,00 €
Mehrbedarf Alleinerziehende
0,00 €
Anerkannte Kosten für Unterkunft und Heizung
590,00 €
Anrechenbares Einkommen (inkl. Kindergeld)
0,00 €
Freibetrag aus Erwerbstätigkeit
0,00 €
Schonvermögen neu (nach Alter)
10.000 €
zum Vergleich Bürgergeld (Karenzzeit bis 30.06.2026)
40.000 €
Unterschied zum alten Bürgergeld (Miete im 1. Jahr)
0,00 €
Rechenweg
PostenEuro/Monat
Regelbedarfe (1 Person)563,00 €
Unterkunft und Heizung590,00 €
Gesamtbedarf1.153,00 €
Grundsicherungsgeld1.153,00 €
Neue Grundsicherung und Bürgergeld für deinen Haushalt
RegelGrundsicherungsgeld (ab 07/2026)Bürgergeld (bis 06/2026)
Regelsatz Alleinstehende563 €563 €
Schonvermögen euer Haushalt10.000 € (nach Alter, sofort)40.000 € im 1. Jahr, danach 15.000 €
Miete im ersten Jahrtatsächliche Kosten, höchstens 1,5 × angemessentatsächliche Kosten in voller Höhe
Pflichtverletzung30 % = 168,90 € für 3 Monate10 %, 20 %, 30 % (stufenweise), 1-3 Monate
Meldeversäumnis1. folgenlos, ab dem 2.: 30 % für 1 Monat; nach 3 in Folge entfällt der Anspruch10 % für 1 Monat
Arbeit verweigertRegelbedarf entfällt (1-2 Monate)Regelbedarf entfiel bis zu 2 Monate (seit 28.03.2024)
Hinzuverdienst100 € + 20/30/10 % (unverändert)100 € + 20/30/10 %
Rechenweg mit deinen Zahlen
  1. Bedarf: Regelbedarfe 563,00 € + Mehrbedarf 0,00 € + Wohnen 590,00 € = 1.153,00 €
  2. Anrechenbares Einkommen: 0,00 €
  3. Grundsicherungsgeld = 1.153,00 € − 0,00 € = 1.153,00 €

Was berechnet der Rechner zur neuen Grundsicherung?

Der Rechner schätzt, wie hoch dein Grundsicherungsgeld pro Monat ausfallen kann und ob Einkommen, Wohnkosten, Vermögen oder eine Leistungsminderung das Ergebnis verändern. Gib dazu deine Bedarfsgemeinschaft, Miete, Heizkosten, Einkommen, Vermögen und eine mögliche Minderung ein.

Die Rechnung ist eine Modellrechnung. Sie ersetzt keinen Bescheid, weil das Jobcenter zusätzlich Unterlagen prüft, örtliche Mietgrenzen anwendet und Einzelfälle bewertet. Besonders bei Wohnkosten kann sich das Ergebnis ändern, wenn deine Stadt eine Angemessenheitsgrenze vorgibt und diese im Rechner eingetragen wird.

Für einen Single ohne Einkommen zeigt das einfache Beispiel: Bei 500 € Kaltmiete plus Nebenkosten und 90 € Heizkosten liegt der Gesamtbedarf bei 1.153,00 €. Darin stecken 563,00 € Regelbedarf und 590,00 € anerkannte Kosten für Unterkunft und Heizung. Einkommen wird in diesem Beispiel nicht angerechnet.

Wie wird Grundsicherungsgeld berechnet?

Die Rechnung läuft immer in derselben Reihenfolge: Zuerst werden Regelbedarfe, mögliche Mehrbedarfe sowie Unterkunft und Heizung addiert. Danach wird anrechenbares Einkommen abgezogen. Bei Erwerbseinkommen bleibt ein Freibetrag frei. Kindergeld und Einkommen der Kinder werden mitgerechnet.

In Worten lautet die Formel: Grundsicherungsgeld ist Gesamtbedarf abzüglich anrechenbarem Einkommen. Der Gesamtbedarf besteht aus Regelbedarfen, Mehrbedarfen und anerkannten Wohnkosten. Beim Erwerbseinkommen wird nicht der volle Nettolohn angerechnet, weil Freibeträge gelten: 100 € bleiben frei, danach greifen 20 %, 30 % und 10 % je nach Einkommensbereich. Mit Kind reicht die letzte Stufe bis 1.500 €, sonst bis 1.200 €.

Ein durchgerechnetes Beispiel für eine alleinstehende Person ohne Einkommen:

  • Regelbedarf: 563,00 €
  • Mehrbedarf: 0,00 €
  • Wohnen: 590,00 €
  • Gesamtbedarf: 1.153,00 €
  • Anrechenbares Einkommen: 0,00 €
  • Grundsicherungsgeld: 1.153,00 €

Anders sieht es aus, wenn Einkommen vorhanden ist. Bei einer alleinstehenden Person mit 1.200 € Bruttolohn, 500 € Miete und 90 € Heizkosten bleibt ein Freibetrag aus Erwerbstätigkeit von 348,00 €. Das anrechenbare Einkommen beträgt 664,73 €. Aus dem Gesamtbedarf von 1.153,00 € ergibt sich ein Grundsicherungsgeld von 488,27 €.

Neue Grundsicherung und Bürgergeld: Wo liegen die größten Unterschiede?

Beim Regelbedarf für Alleinstehende bleibt der Vergleich einfach: 563 € stehen auch in der neuen Grundsicherung als Regelsatz für eine alleinstehende Person. Deutlich anders ist aber der Umgang mit Vermögen, Wohnkosten im ersten Jahr und Minderungen.

Beim Schonvermögen zählt künftig stärker das Alter. Für eine alleinstehende Person mit 35 Jahren zeigt das Beispiel 10.000 € Schonvermögen in der neuen Grundsicherung. Im Bürgergeld-Vergleich standen im ersten Jahr 40.000 €. Bei einer alleinerziehenden Person mit 32 Jahren und einem Kind zeigt das Beispiel 15.000 € statt 55.000 €. Bei einem Paar mit zwei Kindern, 38 und 36 Jahre alt, sind es 30.000 € statt 85.000 €.

Auch die Miete wird anders behandelt. Im ersten Jahr zählt nicht mehr automatisch jede tatsächliche Miete. Die neue Grundsicherung erkennt die tatsächlichen Kosten höchstens bis zum 1,5-Fachen der Angemessenheitsgrenze an, wenn diese Grenze bekannt ist. Das kann die Leistung senken. Im Beispiel eines Paares mit zwei Kindern, 1.100 € Kaltmiete plus Nebenkosten, 150 € Heizkosten und Angemessenheitsgrenze 650 € werden 1.125,00 € für Unterkunft und Heizung anerkannt. Der Unterschied zum alten Bürgergeld bei der Miete im ersten Jahr beträgt -125,00 €.

Bei Pflichtverletzungen ist die Kürzung klarer gefasst: Eine Pflichtverletzung führt zu 30 % des Regelsatzes für 3 Monate. Bei Alleinstehenden sind das 168,90 €. In einem Beispiel mit 600 € Wohnkosten und 100 € Heizkosten sinkt die Auszahlung während der Minderung auf 1.094,10 €.

Welche Wohnkosten zählen bei der neuen Grundsicherung?

Anerkannt werden Kaltmiete plus Nebenkosten und Heizkosten, soweit sie im Modell als angemessen gelten. Wenn keine Angemessenheitsgrenze eingetragen wird, rechnet der Rechner mit den eingegebenen Wohnkosten. Das ist praktisch, wenn du die örtliche Grenze nicht kennst. Es kann aber vom späteren Bescheid abweichen.

Die Beispiele zeigen, wie stark die Wohnkosten das Ergebnis prägen. Eine alleinstehende Person ohne Einkommen mit 600 € Kaltmiete plus Nebenkosten und 100 € Heizkosten kommt auf 1.263,00 € Grundsicherungsgeld. Davon sind 700,00 € anerkannte Kosten für Unterkunft und Heizung. Bei 500 € Miete und 90 € Heizkosten sind es 590,00 € Wohnkosten und 1.153,00 € Grundsicherungsgeld.

Nach dem ersten Jahr kann die Angemessenheit besonders relevant werden. Wenn im Rechner keine örtliche Grenze steht, bleibt die Rechnung bei den eingegebenen Wohnkosten. Deshalb zeigt das Beispiel einer alleinstehenden Person mit 1.200 € Miete und 200 € Heizkosten nach dem ersten Jahr 1.963,00 € Grundsicherungsgeld und 1.400,00 € anerkannte Kosten für Unterkunft und Heizung. Trägst du eine örtliche Grenze ein, kann das Ergebnis niedriger ausfallen.

Typische Fehler beim Grundsicherungsgeld berechnen

Viele falsche Ergebnisse entstehen nicht durch die Formel, sondern durch Eingaben, die nicht zum Haushalt passen. Achte besonders auf diese Punkte:

  • Bedarfsgemeinschaft vollständig erfassen: Ein Paar, Kinder im Haushalt und volljährige Kinder unter 25 verändern Regelbedarfe, Kindergeld-Anrechnung und Schonvermögen.
  • Kindergeld nicht zusätzlich vergessen oder doppelt ansetzen: Der Rechner rechnet 259 € je Kind automatisch an.
  • Unterhalt und Unterhaltsvorschuss eintragen: Bei einer alleinerziehenden Person mit zwei Kindern, 300 € Unterhalt, 700 € Miete und 110 € Heizkosten beträgt das anrechenbare Einkommen 818,00 € und das Grundsicherungsgeld 1.504,68 €.
  • Vermögen nicht nur grob schätzen: Ein Single mit 35 Jahren und 15.000 € Vermögen liegt im Beispiel über dem Schonvermögen von 10.000 €. Ergebnis: 0,00 € Grundsicherungsgeld, solange das Vermögen über dem Freibetrag liegt.
  • Bruttolohn und sonstiges Einkommen trennen: Erwerbseinkommen hat Freibeträge. Sonstiges Einkommen wie ALG I, Rente oder Unterhalt wird anders behandelt.

Bei Familien lohnt sich ein genauer Blick auf das Alter der Kinder. Ein Paar mit einem Kind von 12 Jahren und einem volljährigen Kind unter 25 im Haushalt kommt im Beispiel auf 3.353,00 € Gesamtbedarf. Davon werden 518,00 € Einkommen angerechnet, sodass 2.835,00 € Grundsicherungsgeld bleiben.

Tabellen zum Nachschlagen

Neue Grundsicherung: Was sich gegenüber dem Bürgergeld ändert

13. SGB-II-Änderungsgesetz, in Kraft seit 01.07.2026.
RegelGrundsicherungsgeldBürgergeld
Name der LeistungGrundsicherungsgeldBürgergeld
Regelsätze 2026563 / 506 / 451 / 471 / 390 / 357 €gleich (Nullrunde)
Schonvermögen je Personunter 30: 5.000 €, ab 30: 10.000 €, ab 40: 12.500 €, ab 50: 20.000 €40.000 € + 15.000 € je weitere Person im 1. Jahr, danach 15.000 € je Person
Karenzzeit Vermögenabgeschafft1 Jahr
Karenzzeit Miete1 Jahr, aber höchstens 1,5 × Angemessenheitsgrenze1 Jahr, volle Miete
Pflichtverletzung30 % des Regelsatzes für 3 Monate10 % / 20 % / 30 % gestaffelt
Meldeversäumnisab dem 2.: 30 % für 1 Monat; nach 3 in Folge Wegfall10 % für 1 Monat
ArbeitsverweigerungRegelbedarf entfällt 1-2 Monateebenso seit 28.03.2024 (vorher höchstens 30 %)
VorrangVermittlung in Arbeit vor WeiterbildungWeiterbildung gleichrangig

Schonvermögen in der neuen Grundsicherung nach Alter

§ 12 Abs. 2 SGB II: Freibetrag je Person der Bedarfsgemeinschaft; nicht ausgeschöpfte Freibeträge werden übertragen. Kinder unter 30: je 5.000 €.
HaushaltNeu (ab 07/2026)Bürgergeld 1. JahrBürgergeld danach
Single, 25 Jahre5.000 €40.000 €15.000 €
Single, 35 Jahre10.000 €40.000 €15.000 €
Single, 45 Jahre12.500 €40.000 €15.000 €
Single, 55 Jahre20.000 €40.000 €15.000 €
Paar, 38 und 36, zwei Kinder30.000 €85.000 €60.000 €
Paar, 58 und 5540.000 €55.000 €30.000 €
Alleinerziehend, 32, ein Kind15.000 €55.000 €30.000 €

Hinzuverdienst: So viel vom Bruttolohn bleibt frei

§ 11b Abs. 2 und 3 SGB II: 100 € Grundfreibetrag, 20 % von 100-520 €, 30 % von 520-1.000 €, 10 % von 1.000-1.200 € (mit minderjährigem Kind bis 1.500 €).
Brutto/MonatFreibetrag ohne Kindmit Kind
100 €100,00 €100,00 €
200 €120,00 €120,00 €
300 €140,00 €140,00 €
400 €160,00 €160,00 €
520 €184,00 €184,00 €
603 €208,90 €208,90 €
800 €268,00 €268,00 €
1.000 €328,00 €328,00 €
1.200 €348,00 €348,00 €
1.500 €348,00 €378,00 €
2.000 €348,00 €378,00 €

Kürzung um 30 %: Beträge 2026

§ 31a SGB II (3 Monate) und § 32 (Meldeversäumnis, 1 Monat).
PersonRegelsatzMinderung 30 %
Regelbedarfsstufe 1 (alleinstehend)563 €168,90 €
Regelbedarfsstufe 2 (Partner)506 €151,80 €
Regelbedarfsstufe 3 (18-24 im Elternhaus)451 €135,30 €
Regelbedarfsstufe 4 (15-17 Jahre)471 €141,30 €

Beispiele zum Ausprobieren

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Du darfst die Grafiken kostenlos in Blogs, Artikeln, Präsentationen oder im Unterricht verwenden - einzige Bedingung ist ein Link auf diese Seite als Quelle (Lizenz CC BY 4.0).

Neue Grundsicherung: Seit 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld Grundsicherungsgeld. Der Regelsatz bleibt bei 563 € für Alleinstehende, doch das Schonvermögen sinkt auf 5.000 € (unter 30) bis 20.000 € (ab 50) je Person, die Miete wird schon im ersten Jahr auf das 1,5-Fache der Angemessenheitsgrenze gedeckelt und Pflichtverletzungen kosten 30 % des Regelsatzes für drei Monate.
Auf einen Blick
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Neue Grundsicherung: Was sich gegenüber dem Bürgergeld ändert (Tabelle)
Neue Grundsicherung: Was sich gegenüber dem Bürgergeld ändert
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Häufige Fragen

Wie hoch ist die neue Grundsicherung für Alleinstehende?

Für eine alleinstehende Person ohne Einkommen liegt das Grundsicherungsgeld im Beispiel bei 1.153,00 € pro Monat, wenn 500 € Kaltmiete plus Nebenkosten und 90 € Heizkosten anfallen. Der Regelbedarf beträgt 563,00 €, dazu kommen 590,00 € anerkannte Wohnkosten.

Wie viel Grundsicherungsgeld bekommt ein Paar ohne Einkommen?

Ein Paar ohne Einkommen erhält im Beispiel 2.062,00 € Grundsicherungsgeld pro Monat. Eingerechnet sind 1.012,00 € Regelbedarfe und 1.050,00 € anerkannte Kosten für Unterkunft und Heizung bei 900 € Wohnkosten und 150 € Heizkosten.

Wie hoch ist die neue Grundsicherung für Alleinerziehende mit Kind?

Eine alleinerziehende 30-Jährige mit einem Kind von 4 Jahren erhält im Beispiel 1.733,68 € Grundsicherungsgeld. Der Gesamtbedarf beträgt 1.992,68 €. Davon werden 259,00 € Kindergeld als Einkommen angerechnet.

Wie wirkt sich Einkommen auf das Grundsicherungsgeld aus?

Bei 1.200 € Bruttolohn bleiben im Beispiel für eine alleinstehende Person 488,27 € Grundsicherungsgeld. Der Gesamtbedarf beträgt 1.153,00 €, das anrechenbare Einkommen 664,73 €. Der Erwerbsfreibetrag liegt bei 348,00 €.

Wie viel Vermögen darf ich bei der neuen Grundsicherung haben?

Das Schonvermögen hängt vom Alter ab: unter 30 sind es 5.000 €, ab 30 10.000 €, ab 40 12.500 € und ab 50 20.000 € je Person. Im Beispiel hat ein 35-jähriger Single 10.000 € Schonvermögen.

Was passiert, wenn mein Vermögen zu hoch ist?

Bei zu hohem Vermögen besteht im Beispiel kein Anspruch. Ein 35-jähriger Single mit 15.000 € Vermögen liegt über dem Schonvermögen von 10.000 €. Der Rechner zeigt deshalb 0,00 € Grundsicherungsgeld, solange das Vermögen über dem Freibetrag liegt.

Wie hoch ist die Kürzung bei einer Pflichtverletzung?

Bei einer Pflichtverletzung beträgt die Minderung für eine alleinstehende Person 168,90 € pro Monat. Im Beispiel mit 600 € Wohnkosten und 100 € Heizkosten sinkt die Auszahlung während der Minderung auf 1.094,10 €.

Zählt Kindergeld beim Grundsicherungsgeld als Einkommen?

Ja, Kindergeld wird als Einkommen berücksichtigt. Im Beispiel mit einem Paar und zwei Kindern werden 518,00 € angerechnet. Bei einer alleinerziehenden Person mit einem Kind werden 259,00 € als Einkommen angesetzt.

Quellen und Prüfung

Erstellt von
Sebastian Wiercinski, Herausgeber
Stand
23.09.2026, Werte gültig ab 01.07.2026

Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.

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Neue Grundsicherung. Rechnerinfo, Stand 23.09.2026. https://rechner-info.de/soziales/neue-grundsicherung-rechner