Neue Grundsicherung
Neue Grundsicherung seit 1.7.2026: Regelsatz 563 €, Schonvermögen 5.000-20.000 € nach Alter, 30 % Kürzung bei Pflichtverletzung. Anspruch berechnen.
- Ergebnis
- Voraussichtlich Anspruch auf Grundsicherungsgeld
- Gesamtbedarf
- 1.153,00 €
- Regelbedarfe
- 563,00 €
- Mehrbedarf Alleinerziehende
- 0,00 €
- Anerkannte Kosten für Unterkunft und Heizung
- 590,00 €
- Anrechenbares Einkommen (inkl. Kindergeld)
- 0,00 €
- Freibetrag aus Erwerbstätigkeit
- 0,00 €
- Schonvermögen neu (nach Alter)
- 10.000 €
- zum Vergleich Bürgergeld (Karenzzeit bis 30.06.2026)
- 40.000 €
- Unterschied zum alten Bürgergeld (Miete im 1. Jahr)
- 0,00 €
Rechenweg
| Posten | Euro/Monat |
|---|---|
| Regelbedarfe (1 Person) | 563,00 € |
| Unterkunft und Heizung | 590,00 € |
| Gesamtbedarf | 1.153,00 € |
| Grundsicherungsgeld | 1.153,00 € |
Neue Grundsicherung und Bürgergeld für deinen Haushalt
| Regel | Grundsicherungsgeld (ab 07/2026) | Bürgergeld (bis 06/2026) |
|---|---|---|
| Regelsatz Alleinstehende | 563 € | 563 € |
| Schonvermögen euer Haushalt | 10.000 € (nach Alter, sofort) | 40.000 € im 1. Jahr, danach 15.000 € |
| Miete im ersten Jahr | tatsächliche Kosten, höchstens 1,5 × angemessen | tatsächliche Kosten in voller Höhe |
| Pflichtverletzung | 30 % = 168,90 € für 3 Monate | 10 %, 20 %, 30 % (stufenweise), 1-3 Monate |
| Meldeversäumnis | 1. folgenlos, ab dem 2.: 30 % für 1 Monat; nach 3 in Folge entfällt der Anspruch | 10 % für 1 Monat |
| Arbeit verweigert | Regelbedarf entfällt (1-2 Monate) | Regelbedarf entfiel bis zu 2 Monate (seit 28.03.2024) |
| Hinzuverdienst | 100 € + 20/30/10 % (unverändert) | 100 € + 20/30/10 % |
Rechenweg mit deinen Zahlen
- Bedarf: Regelbedarfe 563,00 € + Mehrbedarf 0,00 € + Wohnen 590,00 € = 1.153,00 €
- Anrechenbares Einkommen: 0,00 €
- Grundsicherungsgeld = 1.153,00 € − 0,00 € = 1.153,00 €
Was berechnet der Rechner zur neuen Grundsicherung?
Der Rechner schätzt, wie hoch dein Grundsicherungsgeld pro Monat ausfallen kann und ob Einkommen, Wohnkosten, Vermögen oder eine Leistungsminderung das Ergebnis verändern. Gib dazu deine Bedarfsgemeinschaft, Miete, Heizkosten, Einkommen, Vermögen und eine mögliche Minderung ein.
Die Rechnung ist eine Modellrechnung. Sie ersetzt keinen Bescheid, weil das Jobcenter zusätzlich Unterlagen prüft, örtliche Mietgrenzen anwendet und Einzelfälle bewertet. Besonders bei Wohnkosten kann sich das Ergebnis ändern, wenn deine Stadt eine Angemessenheitsgrenze vorgibt und diese im Rechner eingetragen wird.
Für einen Single ohne Einkommen zeigt das einfache Beispiel: Bei 500 € Kaltmiete plus Nebenkosten und 90 € Heizkosten liegt der Gesamtbedarf bei 1.153,00 €. Darin stecken 563,00 € Regelbedarf und 590,00 € anerkannte Kosten für Unterkunft und Heizung. Einkommen wird in diesem Beispiel nicht angerechnet.
Wie wird Grundsicherungsgeld berechnet?
Die Rechnung läuft immer in derselben Reihenfolge: Zuerst werden Regelbedarfe, mögliche Mehrbedarfe sowie Unterkunft und Heizung addiert. Danach wird anrechenbares Einkommen abgezogen. Bei Erwerbseinkommen bleibt ein Freibetrag frei. Kindergeld und Einkommen der Kinder werden mitgerechnet.
In Worten lautet die Formel: Grundsicherungsgeld ist Gesamtbedarf abzüglich anrechenbarem Einkommen. Der Gesamtbedarf besteht aus Regelbedarfen, Mehrbedarfen und anerkannten Wohnkosten. Beim Erwerbseinkommen wird nicht der volle Nettolohn angerechnet, weil Freibeträge gelten: 100 € bleiben frei, danach greifen 20 %, 30 % und 10 % je nach Einkommensbereich. Mit Kind reicht die letzte Stufe bis 1.500 €, sonst bis 1.200 €.
Ein durchgerechnetes Beispiel für eine alleinstehende Person ohne Einkommen:
- Regelbedarf: 563,00 €
- Mehrbedarf: 0,00 €
- Wohnen: 590,00 €
- Gesamtbedarf: 1.153,00 €
- Anrechenbares Einkommen: 0,00 €
- Grundsicherungsgeld: 1.153,00 €
Anders sieht es aus, wenn Einkommen vorhanden ist. Bei einer alleinstehenden Person mit 1.200 € Bruttolohn, 500 € Miete und 90 € Heizkosten bleibt ein Freibetrag aus Erwerbstätigkeit von 348,00 €. Das anrechenbare Einkommen beträgt 664,73 €. Aus dem Gesamtbedarf von 1.153,00 € ergibt sich ein Grundsicherungsgeld von 488,27 €.
Neue Grundsicherung und Bürgergeld: Wo liegen die größten Unterschiede?
Beim Regelbedarf für Alleinstehende bleibt der Vergleich einfach: 563 € stehen auch in der neuen Grundsicherung als Regelsatz für eine alleinstehende Person. Deutlich anders ist aber der Umgang mit Vermögen, Wohnkosten im ersten Jahr und Minderungen.
Beim Schonvermögen zählt künftig stärker das Alter. Für eine alleinstehende Person mit 35 Jahren zeigt das Beispiel 10.000 € Schonvermögen in der neuen Grundsicherung. Im Bürgergeld-Vergleich standen im ersten Jahr 40.000 €. Bei einer alleinerziehenden Person mit 32 Jahren und einem Kind zeigt das Beispiel 15.000 € statt 55.000 €. Bei einem Paar mit zwei Kindern, 38 und 36 Jahre alt, sind es 30.000 € statt 85.000 €.
Auch die Miete wird anders behandelt. Im ersten Jahr zählt nicht mehr automatisch jede tatsächliche Miete. Die neue Grundsicherung erkennt die tatsächlichen Kosten höchstens bis zum 1,5-Fachen der Angemessenheitsgrenze an, wenn diese Grenze bekannt ist. Das kann die Leistung senken. Im Beispiel eines Paares mit zwei Kindern, 1.100 € Kaltmiete plus Nebenkosten, 150 € Heizkosten und Angemessenheitsgrenze 650 € werden 1.125,00 € für Unterkunft und Heizung anerkannt. Der Unterschied zum alten Bürgergeld bei der Miete im ersten Jahr beträgt -125,00 €.
Bei Pflichtverletzungen ist die Kürzung klarer gefasst: Eine Pflichtverletzung führt zu 30 % des Regelsatzes für 3 Monate. Bei Alleinstehenden sind das 168,90 €. In einem Beispiel mit 600 € Wohnkosten und 100 € Heizkosten sinkt die Auszahlung während der Minderung auf 1.094,10 €.
Welche Wohnkosten zählen bei der neuen Grundsicherung?
Anerkannt werden Kaltmiete plus Nebenkosten und Heizkosten, soweit sie im Modell als angemessen gelten. Wenn keine Angemessenheitsgrenze eingetragen wird, rechnet der Rechner mit den eingegebenen Wohnkosten. Das ist praktisch, wenn du die örtliche Grenze nicht kennst. Es kann aber vom späteren Bescheid abweichen.
Die Beispiele zeigen, wie stark die Wohnkosten das Ergebnis prägen. Eine alleinstehende Person ohne Einkommen mit 600 € Kaltmiete plus Nebenkosten und 100 € Heizkosten kommt auf 1.263,00 € Grundsicherungsgeld. Davon sind 700,00 € anerkannte Kosten für Unterkunft und Heizung. Bei 500 € Miete und 90 € Heizkosten sind es 590,00 € Wohnkosten und 1.153,00 € Grundsicherungsgeld.
Nach dem ersten Jahr kann die Angemessenheit besonders relevant werden. Wenn im Rechner keine örtliche Grenze steht, bleibt die Rechnung bei den eingegebenen Wohnkosten. Deshalb zeigt das Beispiel einer alleinstehenden Person mit 1.200 € Miete und 200 € Heizkosten nach dem ersten Jahr 1.963,00 € Grundsicherungsgeld und 1.400,00 € anerkannte Kosten für Unterkunft und Heizung. Trägst du eine örtliche Grenze ein, kann das Ergebnis niedriger ausfallen.
Typische Fehler beim Grundsicherungsgeld berechnen
Viele falsche Ergebnisse entstehen nicht durch die Formel, sondern durch Eingaben, die nicht zum Haushalt passen. Achte besonders auf diese Punkte:
- Bedarfsgemeinschaft vollständig erfassen: Ein Paar, Kinder im Haushalt und volljährige Kinder unter 25 verändern Regelbedarfe, Kindergeld-Anrechnung und Schonvermögen.
- Kindergeld nicht zusätzlich vergessen oder doppelt ansetzen: Der Rechner rechnet 259 € je Kind automatisch an.
- Unterhalt und Unterhaltsvorschuss eintragen: Bei einer alleinerziehenden Person mit zwei Kindern, 300 € Unterhalt, 700 € Miete und 110 € Heizkosten beträgt das anrechenbare Einkommen 818,00 € und das Grundsicherungsgeld 1.504,68 €.
- Vermögen nicht nur grob schätzen: Ein Single mit 35 Jahren und 15.000 € Vermögen liegt im Beispiel über dem Schonvermögen von 10.000 €. Ergebnis: 0,00 € Grundsicherungsgeld, solange das Vermögen über dem Freibetrag liegt.
- Bruttolohn und sonstiges Einkommen trennen: Erwerbseinkommen hat Freibeträge. Sonstiges Einkommen wie ALG I, Rente oder Unterhalt wird anders behandelt.
Bei Familien lohnt sich ein genauer Blick auf das Alter der Kinder. Ein Paar mit einem Kind von 12 Jahren und einem volljährigen Kind unter 25 im Haushalt kommt im Beispiel auf 3.353,00 € Gesamtbedarf. Davon werden 518,00 € Einkommen angerechnet, sodass 2.835,00 € Grundsicherungsgeld bleiben.
Tabellen zum Nachschlagen
Neue Grundsicherung: Was sich gegenüber dem Bürgergeld ändert
| Regel | Grundsicherungsgeld | Bürgergeld |
|---|---|---|
| Name der Leistung | Grundsicherungsgeld | Bürgergeld |
| Regelsätze 2026 | 563 / 506 / 451 / 471 / 390 / 357 € | gleich (Nullrunde) |
| Schonvermögen je Person | unter 30: 5.000 €, ab 30: 10.000 €, ab 40: 12.500 €, ab 50: 20.000 € | 40.000 € + 15.000 € je weitere Person im 1. Jahr, danach 15.000 € je Person |
| Karenzzeit Vermögen | abgeschafft | 1 Jahr |
| Karenzzeit Miete | 1 Jahr, aber höchstens 1,5 × Angemessenheitsgrenze | 1 Jahr, volle Miete |
| Pflichtverletzung | 30 % des Regelsatzes für 3 Monate | 10 % / 20 % / 30 % gestaffelt |
| Meldeversäumnis | ab dem 2.: 30 % für 1 Monat; nach 3 in Folge Wegfall | 10 % für 1 Monat |
| Arbeitsverweigerung | Regelbedarf entfällt 1-2 Monate | ebenso seit 28.03.2024 (vorher höchstens 30 %) |
| Vorrang | Vermittlung in Arbeit vor Weiterbildung | Weiterbildung gleichrangig |
Schonvermögen in der neuen Grundsicherung nach Alter
| Haushalt | Neu (ab 07/2026) | Bürgergeld 1. Jahr | Bürgergeld danach |
|---|---|---|---|
| Single, 25 Jahre | 5.000 € | 40.000 € | 15.000 € |
| Single, 35 Jahre | 10.000 € | 40.000 € | 15.000 € |
| Single, 45 Jahre | 12.500 € | 40.000 € | 15.000 € |
| Single, 55 Jahre | 20.000 € | 40.000 € | 15.000 € |
| Paar, 38 und 36, zwei Kinder | 30.000 € | 85.000 € | 60.000 € |
| Paar, 58 und 55 | 40.000 € | 55.000 € | 30.000 € |
| Alleinerziehend, 32, ein Kind | 15.000 € | 55.000 € | 30.000 € |
Hinzuverdienst: So viel vom Bruttolohn bleibt frei
| Brutto/Monat | Freibetrag ohne Kind | mit Kind |
|---|---|---|
| 100 € | 100,00 € | 100,00 € |
| 200 € | 120,00 € | 120,00 € |
| 300 € | 140,00 € | 140,00 € |
| 400 € | 160,00 € | 160,00 € |
| 520 € | 184,00 € | 184,00 € |
| 603 € | 208,90 € | 208,90 € |
| 800 € | 268,00 € | 268,00 € |
| 1.000 € | 328,00 € | 328,00 € |
| 1.200 € | 348,00 € | 348,00 € |
| 1.500 € | 348,00 € | 378,00 € |
| 2.000 € | 348,00 € | 378,00 € |
Kürzung um 30 %: Beträge 2026
| Person | Regelsatz | Minderung 30 % |
|---|---|---|
| Regelbedarfsstufe 1 (alleinstehend) | 563 € | 168,90 € |
| Regelbedarfsstufe 2 (Partner) | 506 € | 151,80 € |
| Regelbedarfsstufe 3 (18-24 im Elternhaus) | 451 € | 135,30 € |
| Regelbedarfsstufe 4 (15-17 Jahre) | 471 € | 141,30 € |
Beispiele zum Ausprobieren
Häufige Fragen
Wie hoch ist die neue Grundsicherung für Alleinstehende?
Für eine alleinstehende Person ohne Einkommen liegt das Grundsicherungsgeld im Beispiel bei 1.153,00 € pro Monat, wenn 500 € Kaltmiete plus Nebenkosten und 90 € Heizkosten anfallen. Der Regelbedarf beträgt 563,00 €, dazu kommen 590,00 € anerkannte Wohnkosten.
Wie viel Grundsicherungsgeld bekommt ein Paar ohne Einkommen?
Ein Paar ohne Einkommen erhält im Beispiel 2.062,00 € Grundsicherungsgeld pro Monat. Eingerechnet sind 1.012,00 € Regelbedarfe und 1.050,00 € anerkannte Kosten für Unterkunft und Heizung bei 900 € Wohnkosten und 150 € Heizkosten.
Wie hoch ist die neue Grundsicherung für Alleinerziehende mit Kind?
Eine alleinerziehende 30-Jährige mit einem Kind von 4 Jahren erhält im Beispiel 1.733,68 € Grundsicherungsgeld. Der Gesamtbedarf beträgt 1.992,68 €. Davon werden 259,00 € Kindergeld als Einkommen angerechnet.
Wie wirkt sich Einkommen auf das Grundsicherungsgeld aus?
Bei 1.200 € Bruttolohn bleiben im Beispiel für eine alleinstehende Person 488,27 € Grundsicherungsgeld. Der Gesamtbedarf beträgt 1.153,00 €, das anrechenbare Einkommen 664,73 €. Der Erwerbsfreibetrag liegt bei 348,00 €.
Wie viel Vermögen darf ich bei der neuen Grundsicherung haben?
Das Schonvermögen hängt vom Alter ab: unter 30 sind es 5.000 €, ab 30 10.000 €, ab 40 12.500 € und ab 50 20.000 € je Person. Im Beispiel hat ein 35-jähriger Single 10.000 € Schonvermögen.
Was passiert, wenn mein Vermögen zu hoch ist?
Bei zu hohem Vermögen besteht im Beispiel kein Anspruch. Ein 35-jähriger Single mit 15.000 € Vermögen liegt über dem Schonvermögen von 10.000 €. Der Rechner zeigt deshalb 0,00 € Grundsicherungsgeld, solange das Vermögen über dem Freibetrag liegt.
Wie hoch ist die Kürzung bei einer Pflichtverletzung?
Bei einer Pflichtverletzung beträgt die Minderung für eine alleinstehende Person 168,90 € pro Monat. Im Beispiel mit 600 € Wohnkosten und 100 € Heizkosten sinkt die Auszahlung während der Minderung auf 1.094,10 €.
Zählt Kindergeld beim Grundsicherungsgeld als Einkommen?
Ja, Kindergeld wird als Einkommen berücksichtigt. Im Beispiel mit einem Paar und zwei Kindern werden 518,00 € angerechnet. Bei einer alleinerziehenden Person mit einem Kind werden 259,00 € als Einkommen angesetzt.
Quellen und Prüfung
- Bürgergeld wird zur neuen Grundsicherung - Bundesregierung
- § 12 SGB II - Zu berücksichtigendes Vermögen (Freibeträge nach Alter) - Bundesministerium der Justiz
- § 22 SGB II - Bedarfe für Unterkunft und Heizung - Bundesministerium der Justiz
- § 11b SGB II - Absetzbeträge vom Einkommen - Bundesministerium der Justiz
Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.
Diese Seite zitieren
Neue Grundsicherung. Rechnerinfo, Stand 23.09.2026. https://rechner-info.de/soziales/neue-grundsicherung-rechner

