Krankengeld-Rechner
Krankengeld 2026: 3.000 € brutto und 2.000 € netto ergeben 60 € am Tag, nach Abzügen rund 1.502 € im Monat. Höchstens 135,63 € täglich, mit Bezugsende.
- Krankengeld brutto pro Tag
- 61,63 €
- Krankengeld netto pro Tag
- 51,23 €
- Krankengeld brutto pro Monat
- 1.848,90 €
- Abzüge pro Monat (RV, AV, PV)
- 312,00 €
- Maßgebliche Grenze
- 90 % des Nettos
- Dein Nettogehalt
- 2.054,42 €
- Krankengeld netto im Verhältnis zum Nettogehalt
- 74,8 %
- Einkommenslücke pro Monat
- 517,52 €
- Krankengeld ab (nach 6 Wochen Lohnfortzahlung)
- Mittwoch, 4. November 2026
- Spätestes Ende (78 Wochen ab Krankheitsbeginn)
- Dienstag, 21. März 2028 (höchstens 72 Wochen Krankengeld nach der Lohnfortzahlung)
- Höchstkrankengeld 2026 pro Tag (brutto)
- 135,63 €
Abzüge vom Krankengeld pro Tag
| Posten | Bemessung | Satz | pro Tag | pro Monat |
|---|---|---|---|---|
| Rentenversicherung | 80,00 € | 9,3 % | 7,44 € | 223,20 € |
| Arbeitslosenversicherung | 80,00 € | 1,3 % | 1,04 € | 31,20 € |
| Pflegeversicherung (mit Kinderlosenzuschlag) | 80,00 € | 2,4 % | 1,92 € | 57,60 € |
| Krankenversicherung | - | 0 % | 0,00 € | 0,00 € |
| Summe | - | - | 10,40 € | 312,00 € |
Rechenweg mit deinen Zahlen
- Regelentgelt: 3.000,00 € ÷ 30 = 100,00 € pro Tag; 70 % = 70,00 €
- Netto: 2.054,42 € ÷ 30 = 68,48 € pro Tag; 90 % = 61,63 €
- Krankengeld brutto = der kleinere Wert = 61,63 € pro Tag (90 % des Nettos)
- Abzüge: 80,00 € × 10,6 % (RV + AV) + 80,00 € × PV = 10,40 € pro Tag
- Netto-Krankengeld: (61,63 € − 10,40 €) × 30 = 1.536,90 €
Was zeigt dir der Krankengeld-Rechner 2026?
Der krankengeld rechner schätzt, wie viel Krankengeld nach den üblichen Abzügen bei dir ankommt und ab wann die Zahlung beginnt. Trage dafür dein Brutto, dein Netto oder deine Steuerdaten, Kinder, Einmalzahlungen und den ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit ein.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist das Ergebnis eine Modellrechnung auf Basis des letzten abgerechneten Entgelts. Bei Selbstständigen mit Krankengeld-Wahlerklärung zählt das beitragspflichtige Arbeitseinkommen, nach dem die Krankenkasse deine Beiträge bemisst. Der angezeigte Betrag ist deshalb kein verbindlicher Bescheid. Verbindlich rechnet am Ende deine Krankenkasse, zum Beispiel mit den gemeldeten Entgeltdaten deines Arbeitgebers oder deinen aktuellen Beitragsdaten.
Der Rechner trennt zwischen Krankengeld brutto und Krankengeld netto. Das ist wichtig, weil vom Krankengeld selbst noch Beiträge zur Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung abgehen können. Krankenversicherungsbeiträge fallen auf das Krankengeld selbst in der hier gezeigten Rechnung nicht zusätzlich an.
Wie funktioniert die Berechnung von Krankengeld netto?
Die Rechnung läuft in zwei Stufen. Zuerst wird das tägliche Krankengeld brutto bestimmt. Dafür wird geprüft, welcher Wert kleiner ist: der Anteil aus dem Brutto oder der Anteil aus dem Netto. In Worten: Das Krankengeld pro Tag ist der kleinere Betrag aus 70 % des täglichen Bruttoentgelts und 90 % des täglichen Nettoentgelts. Das Brutto wird dabei höchstens bis zum Höchstregelentgelt berücksichtigt.
Ein Beispiel mit 3.000 € Brutto, Steuerklasse I, keinem Kind, Nordrhein-Westfalen und 2,9 % Zusatzbeitrag:
- Regelentgelt: 3.000,00 € ÷ 30 = 100,00 € pro Tag; 70 % davon sind 70,00 €.
- Netto: 2.054,42 € ÷ 30 = 68,48 € pro Tag; 90 % davon sind 61,63 €.
- Der kleinere Wert ist 61,63 €. Deshalb gilt hier die Grenze „90 % des Nettos“.
- Danach werden die Sozialbeiträge abgezogen: 10,40 € pro Tag.
- Aus 61,63 € brutto pro Tag werden 51,23 € netto pro Tag.
Auf einen Abrechnungsmonat mit 30 Tagen gerechnet ergibt das 1.536,90 € Krankengeld netto. Das bisherige Netto liegt in diesem Beispiel bei 2.054,42 €. Die Einkommenslücke beträgt 517,52 € pro Monat. Genau deshalb reicht es nicht, nur auf 70 % vom Brutto zu schauen. Je nach Steuerklasse, Netto, Kindern und Pflegeversicherung kann das ausgezahlte Krankengeld spürbar darunter liegen.
Wie viel Krankengeld bekomme ich bei typischen Einkommen?
Die Höhe hängt stark davon ab, ob die Brutto- oder Nettogrenze greift. Bei vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist die Grenze „90 % des Nettos“ maßgeblich. Es gibt aber auch Fälle, in denen „70 % des Bruttos“ begrenzt, etwa bei niedrigerem Einkommen und günstiger Netto-Situation.
Ein paar Beispiele zeigen die Größenordnung:
| Fall | Krankengeld brutto pro Tag | Krankengeld netto pro Monat | Einkommenslücke pro Monat |
|---|---|---|---|
| 2.500 € brutto, Steuerklasse I, kinderlos | 53,07 € | 1.332,00 € | 436,92 € |
| 3.800 € brutto, Steuerklasse III, 1 Kind | 84,82 € | 2.167,80 € | 659,67 € |
| 5.000 € brutto, Steuerklasse IV, 2 Kinder, Kirchensteuer | 92,96 € | 2.302,80 € | 795,83 € |
| 1.800 € brutto, Steuerklasse II, 1 Kind | 42,00 € | 1.081,80 € | 335,70 € |
Auch Einmalzahlungen können den Betrag erhöhen, wenn sie im relevanten Zeitraum berücksichtigt werden. Bei 2.000 € Brutto und 500 € Einmalzahlungen ergibt die Rechnung 45,23 € Krankengeld brutto pro Tag und 1.144,50 € netto pro Monat. Ohne Blick auf solche Zahlungen kann eine Schätzung zu niedrig ausfallen.
Für Selbstständige mit Krankengeld-Wahlerklärung sieht die Rechnung anders aus. Bei 2.400 € beitragspflichtigem Arbeitseinkommen ergeben sich 56,00 € pro Tag und 1.680,00 € pro Monat. Bei 4.500 € Arbeitseinkommen sind es 105,00 € pro Tag und 3.150,00 € pro Monat. In den gezeigten Beispielen fallen dabei 0,00 € Abzüge pro Monat an.
Was ist das Höchstkrankengeld 2026?
Das Krankengeld ist nach oben begrenzt. Für 2026 liegt das Höchstregelentgelt pro Tag bei 193,75 €. Daraus ergibt sich ein Höchstkrankengeld brutto von 135,63 € pro Tag und 4.068,90 € brutto pro Monat.
Netto kommt weniger an, weil Sozialbeiträge abgezogen werden. In der Übersicht zum Höchstkrankengeld stehen 3.240,60 € netto pro Monat für kinderlose Versicherte und 3.268,50 € netto pro Monat mit 1 Kind. Der Unterschied entsteht vor allem durch die Pflegeversicherung.
Hohe Einkommen erreichen nicht automatisch den Höchstbetrag netto. Ein Beispiel mit 7.000 € brutto, Steuerklasse I und ohne Kinder ergibt 125,39 € Krankengeld brutto pro Tag, 101,88 € netto pro Tag und 3.056,40 € netto pro Monat. Die maßgebliche Grenze ist hier weiterhin „90 % des Nettos“. Bei 7.500 € brutto, Steuerklasse I und 1 Kind zeigt die Rechnung 133,72 € brutto pro Tag und 3.291,90 € netto pro Monat. Auch dort liegt der Betrag noch unter dem Brutto-Höchstwert pro Tag, weil die Netto-Grenze greift.
Praktisch heißt das: Je höher dein Gehalt, desto größer kann die Lücke zum bisherigen Netto werden. Im Beispiel mit 7.000 € brutto liegt das Nettogehalt bei 4.179,58 €, das Krankengeld netto bei 3.056,40 €. Die Differenz beträgt 1.123,18 € pro Monat.
Ab wann und wie lange wird Krankengeld gezahlt?
Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern beginnt Krankengeld in der Regel nach der Entgeltfortzahlung. In den Beispielen mit Arbeitsunfähigkeit ab 2026-09-23 startet das Krankengeld am Mittwoch, 4. November 2026. Das späteste Ende ist Dienstag, 21. März 2028, mit dem Hinweis auf höchstens 72 Wochen Krankengeld nach der Lohnfortzahlung.
Beginnt die Arbeitsunfähigkeit früher, verschieben sich die Daten entsprechend. Bei Beginn am 2026-01-15 startet das Krankengeld am Donnerstag, 26. Februar 2026. Das späteste Ende ist dann Mittwoch, 14. Juli 2027. Für Selbstständige mit Beginn am 2026-04-01 zeigt die Rechnung den Start am Mittwoch, 13. Mai 2026 und als spätestes Ende Dienstag, 28. September 2027.
Die Dauer hängt nicht nur vom Datum ab. Entscheidend ist auch, ob es um dieselbe Krankheit geht, ob Zeiten angerechnet werden und ob die Arbeitsunfähigkeit lückenlos nachgewiesen ist. Gerade bei längerer Erkrankung solltest du die Bescheinigungen ohne Unterbrechung klären, weil Lücken in der Praxis zu Problemen bei der Zahlung führen können.
Welche Fehler solltest du beim Krankengeld berechnen vermeiden?
Der häufigste Fehler ist, Brutto und Netto zu verwechseln. 70 % vom Brutto sind nur die erste Grenze. Wenn 90 % vom Netto niedriger sind, zählt dieser niedrigere Betrag. Im Beispiel mit 3.000 € brutto sind 70,00 € aus dem Brutto höher als 61,63 € aus dem Netto. Gezählt wird deshalb 61,63 € brutto pro Tag.
Achte außerdem auf diese Punkte:
- Verwende das gesetzliche Netto aus der Abrechnung, nicht den Betrag nach privaten Abzügen, Sachbezügen oder vermögenswirksamen Leistungen.
- Gib Kinder korrekt an, weil sie die Pflegeversicherung beeinflussen können.
- Trage Einmalzahlungen ein, wenn sie im relevanten Zeitraum vorkamen, etwa Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Boni.
- Prüfe bei Steuerklasse, Kirchensteuer und Bundesland die Werte, die für deine Abrechnung gelten.
- Verwechsle Krankengeld brutto nicht mit dem Auszahlungsbetrag. Bei 3.200 € brutto, Steuerklasse V und ohne Kinder sind es 54,56 € brutto pro Tag, aber 43,46 € netto pro Tag.
Bei Geldfragen wie Krankengeld ist jede Online-Rechnung eine Näherung. Sie hilft dir, deine Liquidität zu planen und die Bescheide besser einzuordnen. Wenn der Bescheid deiner Krankenkasse abweicht, prüfe vor allem die gemeldeten Entgelte, Einmalzahlungen, Kinderangaben und den Beginn der Arbeitsunfähigkeit.
Tabellen zum Nachschlagen
Krankengeld 2026 nach Bruttogehalt (Steuerklasse I, kinderlos)
| Brutto/Monat | Netto/Monat | Krankengeld/Tag | brutto/Monat | netto/Monat |
|---|---|---|---|---|
| 1.500 € | 1.164,50 € | 34,94 € | 1.048,20 € | 892,20 € |
| 2.000 € | 1.476,84 € | 44,31 € | 1.329,30 € | 1.121,40 € |
| 2.500 € | 1.768,92 € | 53,07 € | 1.592,10 € | 1.332,00 € |
| 3.000 € | 2.054,42 € | 61,63 € | 1.848,90 € | 1.536,90 € |
| 3.500 € | 2.333,25 € | 70,00 € | 2.100,00 € | 1.736,10 € |
| 4.000 € | 2.605,50 € | 78,16 € | 2.344,80 € | 1.928,70 € |
| 4.500 € | 2.871,09 € | 86,13 € | 2.583,90 € | 2.115,90 € |
| 5.000 € | 3.130,09 € | 93,90 € | 2.817,00 € | 2.297,10 € |
| 5.500 € | 3.382,50 € | 101,48 € | 3.044,40 € | 2.472,30 € |
| 6.000 € | 3.641,58 € | 109,25 € | 3.277,50 € | 2.657,10 € |
| 7.000 € | 4.179,58 € | 125,39 € | 3.761,70 € | 3.056,40 € |
| 8.000 € | 4.679,96 € | 135,63 € | 4.068,90 € | 3.279,00 € |
Krankengeld 2026 nach Bruttogehalt (Steuerklasse III, 2 Kinder)
| Brutto/Monat | Netto/Monat | Krankengeld/Tag | brutto/Monat | netto/Monat |
|---|---|---|---|---|
| 1.500 € | 1.186,50 € | 35,00 € | 1.050,00 € | 904,20 € |
| 2.000 € | 1.582,00 € | 46,67 € | 1.400,10 € | 1.205,70 € |
| 2.500 € | 1.977,50 € | 58,33 € | 1.749,90 € | 1.506,90 € |
| 3.000 € | 2.333,34 € | 70,00 € | 2.100,00 € | 1.808,40 € |
| 3.500 € | 2.652,00 € | 79,56 € | 2.386,80 € | 2.046,60 € |
| 4.000 € | 2.954,00 € | 88,62 € | 2.658,60 € | 2.269,80 € |
| 4.500 € | 3.249,67 € | 97,49 € | 2.924,70 € | 2.487,30 € |
| 5.000 € | 3.542,17 € | 106,27 € | 3.188,10 € | 2.702,10 € |
| 5.500 € | 3.831,17 € | 114,94 € | 3.448,20 € | 2.913,60 € |
| 6.000 € | 4.130,99 € | 123,93 € | 3.717,90 € | 3.137,10 € |
| 7.000 € | 4.765,32 € | 135,63 € | 4.068,90 € | 3.403,20 € |
| 8.000 € | 5.382,49 € | 135,63 € | 4.068,90 € | 3.318,60 € |
Höchstkrankengeld 2026
| Eckwert | Euro |
|---|---|
| Höchstregelentgelt pro Tag (BBG KV 69.750 € ÷ 360) | 193,75 € |
| Höchstkrankengeld brutto pro Tag (70 %) | 135,63 € |
| Höchstkrankengeld brutto pro Monat (30 Tage) | 4.068,90 € |
| Höchstkrankengeld netto pro Monat, kinderlos | 3.240,60 € |
| Höchstkrankengeld netto pro Monat, mit 1 Kind | 3.268,50 € |
Beispiele zum Ausprobieren
- Mittleres Einkommen: 3.000 € brutto, Steuerklasse IKrankengeld netto pro Monat (30 Tage): 1.536,90 €
- Familie: 4.200 € brutto, Steuerklasse III, 2 Kinder, 3.000 € WeihnachtsgeldKrankengeld netto pro Monat (30 Tage): 2.497,50 €
- Sehr hohes Einkommen: 7.500 € brutto (Höchstkrankengeld)Krankengeld netto pro Monat (30 Tage): 3.291,90 €
Häufige Fragen
Wie viel Krankengeld bekomme ich 2026 bei 3.000 € brutto?
Bei 3.000 € brutto, Steuerklasse I, keinem Kind und 2,9 % Zusatzbeitrag sind es 1.536,90 € Krankengeld netto pro Monat. Pro Tag sind das 61,63 € brutto und 51,23 € netto. Die Rechnung wird durch 90 % des Nettos begrenzt.
Wie berechnet man Krankengeld netto?
Krankengeld netto berechnet man, indem zuerst der kleinere Wert aus 70 % des Bruttos und 90 % des Nettos bestimmt wird. Danach werden Beiträge zur Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung abgezogen. Im Beispiel mit 3.000 € brutto bleiben aus 61,63 € brutto pro Tag 51,23 € netto pro Tag.
Was ist das Höchstkrankengeld 2026?
Das Höchstkrankengeld 2026 beträgt 135,63 € brutto pro Tag. Pro Monat sind das 4.068,90 € brutto bei 30 Tagen. Netto hängt der Betrag von den Abzügen ab: In der Übersicht stehen 3.240,60 € für kinderlose Versicherte und 3.268,50 € mit 1 Kind.
Welche Abzüge gehen vom Krankengeld ab?
Vom Krankengeld gehen Beiträge zur Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung ab. Bei 3.200 € brutto, Steuerklasse V und ohne Kinder betragen die Abzüge 333,00 € pro Monat. Dadurch sinkt das Krankengeld von 1.636,80 € brutto pro Monat auf 1.303,80 € netto pro Monat.
Ab wann bekomme ich Krankengeld?
Bei Arbeitsunfähigkeit ab 2026-09-23 beginnt das Krankengeld im Beispiel am Mittwoch, 4. November 2026. Bei Beginn am 2026-01-15 startet es am Donnerstag, 26. Februar 2026. Der genaue Start hängt vom Beginn der Arbeitsunfähigkeit und der Entgeltfortzahlung ab.
Wie lange bekomme ich Krankengeld?
Im Beispiel mit Beginn der Arbeitsunfähigkeit am 2026-09-23 endet der Zeitraum spätestens am Dienstag, 21. März 2028. Bei Beginn am 2026-01-15 ist das späteste Ende Mittwoch, 14. Juli 2027. Angezeigt wird jeweils auch der Hinweis auf höchstens 72 Wochen Krankengeld nach der Lohnfortzahlung.
Zählt Weihnachtsgeld beim Krankengeld mit?
Ja, Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld können das Krankengeld erhöhen, wenn sie in der Rechnung berücksichtigt werden. Bei 2.000 € Brutto und 500 € Einmalzahlungen ergeben sich 45,23 € Krankengeld brutto pro Tag und 1.144,50 € netto pro Monat.
Wie viel Krankengeld bekommen Selbstständige?
Bei Selbstständigen mit Krankengeld-Wahlerklärung zählt das beitragspflichtige Arbeitseinkommen. Bei 2.400 € Arbeitseinkommen ergeben sich 56,00 € pro Tag und 1.680,00 € pro Monat. Bei 4.500 € Arbeitseinkommen zeigt die Rechnung 105,00 € pro Tag und 3.150,00 € pro Monat.
Quellen und Prüfung
- § 47 SGB V - Höhe und Berechnung des Krankengeldes - Bundesministerium der Justiz
- § 48 SGB V - Dauer des Krankengeldes - Bundesministerium der Justiz
- § 166 SGB VI - Beitragspflichtige Einnahmen bei Entgeltersatzleistungen - Bundesministerium der Justiz
- § 57 SGB XI - Beitragsbemessung Pflegeversicherung - Bundesministerium der Justiz
Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.
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Krankengeld-Rechner. Rechnerinfo, Stand 23.09.2026. https://rechner-info.de/soziales/krankengeld-rechner

