Arbeitslosengeld-Rechner

ALG 1 berechnen wie die Arbeitsagentur: 3.000 € brutto, Steuerklasse I ohne Kind = 1.246,80 € im Monat. Mit Anspruchsdauer, Sperrzeit und Nebenjob.

Stand 23.09.2026Quelle: Bundesministerium der JustizVon Sebastian Wiercinski

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Grundlage der Berechnung

Fiktiv rechnet die Arbeitsagentur, wenn du in den letzten 2 Jahren weniger als 150 Tage Arbeitsentgelt hattest (§ 152 SGB III).

Beitragspflichtiges Brutto; über 8.450 € zählt nur die Beitragsbemessungsgrenze.

Weihnachts- und Urlaubsgeld zählen mit. Abfindungen zählen nicht.

Kind im Sinne des § 32 EStG, für das Kindergeld oder Kinderfreibetrag zusteht: dann 67 statt 60 %.

Mindestens 12 Monate in den letzten 30 Monaten (Anwartschaftszeit).

Sonderregel § 142 Abs. 2 SGB III: Anwartschaft schon nach 6 Monaten, wenn das Jahresentgelt höchstens 71.190 € (1,5 × Bezugsgröße) beträgt.

165 € bleiben frei, der Rest wird angerechnet. Unter 15 Stunden pro Woche.

Arbeitslosengeld pro Monat1.246,80 €
Arbeitslosengeld pro Tag
41,56 €
Leistungssatz
60 %
Anspruchsdauer
12,0 Monate
Arbeitslosengeld über die gesamte Dauer
14.962 €
Auszahlung pro Monat mit Nebenverdienst?
1.246,80 €
Anteil am bisherigen Nettolohn?
61 %
Leistungsentgelt (pauschaliertes Netto) pro Monat
2.077,80 €
Sperrzeit
0 Wochen
Rechenweg der Arbeitsagentur (pro Tag)
Postenpro Tagpro Monat (× 30)
Bemessungsentgelt (Brutto pro Tag)98,63 €2.958,90 €
− Sozialversicherungspauschale 20 %-19,73 €-591,90 €
− Lohnsteuer (Steuerklasse I)-9,64 €-289,20 €
− Solidaritätszuschlag0,00 €0,00 €
= Leistungsentgelt69,26 €2.077,80 €
Arbeitslosengeld 60 %41,56 €1.246,80 €
Dein Arbeitslosengeld in jeder Steuerklasse
Steuerklasseohne Kind (60 %)mit Kind (67 %)
I1.246,80 €1.392,00 €
II1.303,20 €1.455,30 €
III1.400,40 €1.563,90 €
IV1.246,80 €1.392,00 €
V1.047,90 €1.170,30 €
VI1.024,50 €1.143,90 €
Rechenweg mit deinen Zahlen
  1. Bemessungsentgelt: (3.000,00 € × 12) ÷ 365 = 98,63 € pro Tag
  2. Leistungsentgelt: 98,63 € − 19,73 € SV-Pauschale − 9,64 € Lohnsteuer − 0,00 € Soli = 69,26 €
  3. Arbeitslosengeld: 69,26 € × 60 % = 41,56 € pro Tag × 30 = 1.246,80 € pro Monat
  4. Anspruchsdauer nach § 147 SGB III: 12 Monate

Was berechnet der Arbeitslosengeld-Rechner 2026?

Der Arbeitslosengeld-Rechner schätzt, wie hoch dein ALG 1 ausfallen kann und wie lange der Anspruch läuft. Er orientiert sich an der Berechnungslogik der Arbeitsagentur: Aus deinem beitragspflichtigen Brutto wird ein tägliches Bemessungsentgelt, daraus ein pauschaliertes Netto, daraus der tägliche Leistungsbetrag.

Du gibst im Rechner vor allem Bruttolohn, Einmalzahlungen, Steuerklasse, Kind, Alter, Versicherungsmonate, Jobende und möglichen Nebenverdienst ein.

Für die Höhe zählen vor allem diese Punkte:

  • dein durchschnittlicher Bruttolohn aus den letzten 12 Monaten
  • Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld
  • die Steuerklasse zu Jahresbeginn
  • ob mindestens ein Kind berücksichtigt wird
  • ob die bisherige Vergütung oder eine fiktive Bemessung verwendet wird

Der Rechner ersetzt keinen Bescheid. Gerade bei Sonderfällen - etwa fiktiver Bemessung, Sperrzeit, Aufhebungsvertrag, Steuerklassenwechsel oder Nebenjob - kann die Arbeitsagentur im Einzelfall weitere Angaben prüfen. Nutze das Ergebnis deshalb als realistische Orientierung, nicht als verbindliche Zusage.

Wie funktioniert die Berechnung beim ALG 1?

Die Rechnung läuft in mehreren Schritten. Zuerst wird dein Jahresbrutto auf einen Tag umgelegt. Der Tageswert ist das Bemessungsentgelt. Davon zieht die Arbeitsagentur pauschal Sozialversicherung, Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag ab. Übrig bleibt das Leistungsentgelt, also ein pauschaliertes Netto. Davon bekommst du den Leistungssatz: 60 % ohne Kind oder 67 % mit Kind.

Ein Beispiel mit 3.000 € Bruttolohn im Monat, Steuerklasse I, ohne Kind und 0 € Einmalzahlungen zeigt den Ablauf:

  • Bemessungsentgelt: (3.000,00 € × 12) ÷ 365 = 98,63 € pro Tag
  • Sozialversicherungspauschale: 19,73 €
  • Lohnsteuer: 9,64 €
  • Solidaritätszuschlag: 0,00 €
  • Leistungsentgelt: 69,26 € pro Tag
  • Arbeitslosengeld: 69,26 € × 60 % = 41,56 € pro Tag
  • Monatsbetrag: 41,56 € × 30 = 1.246,80 €

Auffällig ist: Der Rechner nimmt nicht einfach einen festen Anteil vom Bruttolohn. Die Steuerklasse kann den Betrag verändern, weil sie in die pauschalierte Lohnsteuer eingeht. Außerdem wird ein sehr hoher Bruttolohn nicht unbegrenzt berücksichtigt: Über 8.450 € zählt nur die Beitragsbemessungsgrenze. Einmalzahlungen zählen dagegen mit, Abfindungen nicht.

Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld?

Die Anspruchsdauer hängt von deinen versicherungspflichtigen Monaten und teils von deinem Alter ab. Maßgeblich ist § 147 SGB III. Wenn du genug Versicherungszeiten zusammen hast, kann sich der Anspruch mit höherem Alter verlängern. Alter allein reicht aber nicht: Bei 55 Jahre und 12 Monaten Versicherungspflicht ergibt die Rechnung 6,0 Monate Anspruch. Bei 58 Jahre und 24 Monaten Versicherungspflicht bleiben es 12,0 Monate. Erst mit mehr Versicherungszeiten kann der längere Anspruch greifen.

Versicherungsmonate Alter Anspruchsdauer
12 egal 6 Monate
16 egal 8 Monate
20 egal 10 Monate
24 egal 12 Monate
30 50 Jahre 15 Monate
36 55 Jahre 18 Monate
48 58 Jahre 24 Monate

Ein Beispiel: Mit 48 Monaten Versicherungspflicht und 62 Jahren Alter zeigt die Rechnung 24,0 Monate Anspruch. Bei 3.000 € Bruttolohn, Steuerklasse I und ohne Kind wären das 1.246,80 € pro Monat und 29.923 € über die gesamte Dauer. Mit 30 Monaten Versicherungspflicht und 45 Jahren Alter bleibt es dagegen bei 12,0 Monaten, auch wenn die Versicherungszeit über 24 Monaten liegt.

Warum ändern Kind, Steuerklasse und fiktive Bemessung die Arbeitslosengeld Höhe?

Der Unterschied zwischen 60 % und 67 % hängt am Kind. Als Kind zählt ein Kind im Sinne des § 32 EStG, für das Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag zusteht. Der höhere Satz wird auf das Leistungsentgelt angewendet, nicht auf das Brutto. Deshalb kann der Unterschied je nach Steuerklasse und Bruttolohn unterschiedlich aussehen.

Bei 4.000 € Bruttolohn, Steuerklasse III und Kind ergibt die Rechnung 1.982,40 € pro Monat. Der Leistungssatz ist 67 %, das Leistungsentgelt liegt bei 2.958,90 € pro Monat. Bei 1.800 € Bruttolohn, Steuerklasse V und Kind sind es 799,50 € pro Monat. Die niedrigere Steuerklasse wirkt sich über die pauschalierte Lohnsteuer aus.

Auch Steuerklasse IV mit Faktor kann abweichen. Bei 5.000 € Bruttolohn, Steuerklasse IV mit Faktor 0,8 und Kind zeigt die Rechnung 2.228,40 € pro Monat. Ohne die konkrete Faktor-Angabe würdest du diesen Sonderfall leicht falsch einschätzen.

Fiktive Bemessung greift, wenn nicht ausreichend Arbeitsentgelt aus der Vergangenheit vorliegt. Dann richtet sich die Berechnung nach der Qualifikation für die angestrebte Stelle. Mit abgeschlossener Berufsausbildung ergibt die fiktive Bemessung 1.318,20 € pro Monat ohne Kind. Ohne Ausbildung sind es 1.039,80 € pro Monat. Mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss zeigt die Tabelle 1.843,50 € ohne Kind und 2.058,30 € mit Kind.

Nebenverdienst, Sperrzeit und typische Fehler beim Arbeitslosengeld berechnen

Nebenverdienst kann den Auszahlungsbetrag senken. 165 € bleiben frei, der Rest wird angerechnet. Außerdem muss die Beschäftigung unter 15 Stunden pro Woche bleiben. Bei 3.000 € Bruttolohn, Steuerklasse I, ohne Kind und 520 € Nebenverdienst sinkt die Auszahlung auf 891,80 € pro Monat. Das eigentliche Arbeitslosengeld bleibt in der Rechnung 1.246,80 €, aber ausgezahlt wird weniger.

Auch das Ende des Jobs kann den Anspruch verändern. Bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund zeigt das Beispiel mit 3.000 € Bruttolohn eine Sperrzeit von 12 Wochen. Die monatliche Höhe bleibt 1.246,80 €, die Anspruchsdauer sinkt aber auf 9,0 Monate. Über die gesamte Dauer sind es dann 11.221 € statt 14.962 €.

Typische Fehler vermeidest du so:

  • Nimm den beitragspflichtigen Bruttolohn, nicht dein Nettogehalt.
  • Vergiss Einmalzahlungen nicht, wenn sie beitragspflichtig waren.
  • Trage die Steuerklasse zu Jahresbeginn ein, nicht irgendeine gewünschte Steuerklasse.
  • Setze den Kind-Haken nur, wenn Kindergeld oder Kinderfreibetrag zusteht.
  • Prüfe bei Aufhebungsvertrag oder Eigenkündigung, ob eine Sperrzeit droht.
  • Verwechsle die monatliche Höhe nicht mit dem Gesamtbetrag über die Anspruchsdauer.

Wenn du knapp an einer Anspruchsgrenze liegst oder deine Erwerbsbiografie Lücken hat, ist die Dauer oft der unsicherere Teil der Schätzung. Die Höhe lässt sich meist gut annähern, solange Brutto, Steuerklasse, Kind und Sonderzahlungen stimmen.

Tabellen zum Nachschlagen

Arbeitslosengeld-Tabelle 2026 ohne Kind (60 %)

ALG 1 pro Monat nach Bruttolohn und Steuerklasse, gerechnet wie die Selbstberechnung der Bundesagentur für Arbeit (30 Tage)
Brutto/MonatStkl. I/IVStkl. IIStkl. IIIStkl. VStkl. VI
1.000 €473,40 €473,40 €473,40 €416,70 €406,80 €
1.250 €591,90 €591,90 €591,90 €518,70 €508,50 €
1.500 €705,90 €710,40 €710,40 €619,80 €606,90 €
1.750 €802,50 €828,30 €828,30 €701,70 €675,30 €
2.000 €895,20 €938,10 €946,80 €770,40 €743,70 €
2.250 €984,90 €1.034,70 €1.065,30 €839,10 €812,40 €
2.500 €1.073,10 €1.126,20 €1.183,50 €907,50 €880,80 €
2.750 €1.160,40 €1.215,00 €1.300,20 €975,30 €949,80 €
3.000 €1.246,80 €1.303,20 €1.400,40 €1.047,90 €1.024,50 €
3.250 €1.332,30 €1.390,50 €1.498,20 €1.121,70 €1.097,10 €
3.500 €1.416,90 €1.476,90 €1.593,30 €1.193,70 €1.167,90 €
3.750 €1.500,30 €1.562,10 €1.685,40 €1.263,30 €1.236,90 €
4.000 €1.582,50 €1.645,80 €1.775,40 €1.331,40 €1.304,70 €
4.500 €1.744,50 €1.811,70 €1.953,60 €1.468,50 €1.441,80 €
5.000 €1.902,60 €1.973,10 €2.129,70 €1.605,00 €1.578,60 €
5.500 €2.056,80 €2.130,90 €2.304,00 €1.741,80 €1.715,10 €
6.000 €2.204,70 €2.282,40 €2.474,70 €1.875,90 €1.849,20 €
6.500 €2.338,80 €2.420,40 €2.635,80 €1.992,30 €1.962,60 €
7.000 €2.468,40 €2.553,90 €2.795,10 €2.103,00 €2.073,60 €
7.500 €2.593,50 €2.682,60 €2.952,30 €2.214,00 €2.184,30 €
8.000 €2.710,50 €2.806,50 €3.105,90 €2.324,10 €2.294,40 €
8.450 €2.810,10 €2.910,30 €3.242,70 €2.423,70 €2.393,70 €

Arbeitslosengeld-Tabelle 2026 mit Kind (67 %)

ALG 1 pro Monat nach Bruttolohn und Steuerklasse, gerechnet wie die Selbstberechnung der Bundesagentur für Arbeit (30 Tage)
Brutto/MonatStkl. I/IVStkl. IIStkl. IIIStkl. VStkl. VI
1.000 €528,60 €528,60 €528,60 €465,30 €454,20 €
1.250 €660,90 €660,90 €660,90 €579,00 €567,90 €
1.500 €788,40 €793,20 €793,20 €692,10 €677,70 €
1.750 €896,40 €924,90 €924,90 €783,60 €753,90 €
2.000 €999,90 €1.047,30 €1.057,20 €860,40 €830,40 €
2.250 €1.099,80 €1.155,30 €1.189,50 €936,90 €907,20 €
2.500 €1.198,50 €1.257,60 €1.321,50 €1.013,10 €983,40 €
2.750 €1.295,70 €1.356,90 €1.452,00 €1.089,00 €1.060,50 €
3.000 €1.392,00 €1.455,30 €1.563,90 €1.170,30 €1.143,90 €
3.250 €1.487,70 €1.552,80 €1.672,80 €1.252,50 €1.225,20 €
3.500 €1.582,20 €1.649,10 €1.779,00 €1.332,90 €1.304,40 €
3.750 €1.675,20 €1.744,20 €1.882,20 €1.410,90 €1.381,20 €
4.000 €1.767,00 €1.837,80 €1.982,40 €1.486,80 €1.457,10 €
4.500 €1.948,20 €2.023,20 €2.181,60 €1.639,80 €1.610,10 €
5.000 €2.124,60 €2.203,50 €2.378,10 €1.792,20 €1.762,80 €
5.500 €2.296,50 €2.379,30 €2.572,80 €1.944,90 €1.915,20 €
6.000 €2.461,80 €2.548,80 €2.763,30 €2.094,60 €2.065,20 €
6.500 €2.611,50 €2.702,70 €2.943,30 €2.224,80 €2.191,50 €
7.000 €2.756,40 €2.851,80 €3.121,20 €2.348,40 €2.315,40 €
7.500 €2.895,90 €2.995,50 €3.296,70 €2.472,30 €2.439,00 €
8.000 €3.027,00 €3.133,80 €3.468,30 €2.595,30 €2.562,00 €
8.450 €3.138,00 €3.249,90 €3.621,00 €2.706,60 €2.673,00 €

Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld? Anspruchsdauer 2026

§ 147 Abs. 2 SGB III: Versicherungspflichtmonate in den letzten 5 Jahren und Alter bei Entstehung des Anspruchs
Versicherungsmonate (mind.)Alter (mind.)Anspruchsdauer
12egal6 Monate
16egal8 Monate
20egal10 Monate
24egal12 Monate
3050 Jahre15 Monate
3655 Jahre18 Monate
4858 Jahre24 Monate

Fiktive Bemessung 2026: Arbeitslosengeld nach Qualifikationsgruppe

Steuerklasse I ohne Kind, Bezugsgröße 2026: 47.460 € pro Jahr (§ 152 SGB III)
QualifikationBemessungsentgelt/TagALG/Monat (60 %)ALG/Monat (67 %)
Hochschul- oder Fachhochschulabschluss158,20 €1.843,50 €2.058,30 €
Fachschule, Meister oder vergleichbar131,83 €1.585,50 €1.770,60 €
abgeschlossene Berufsausbildung105,47 €1.318,20 €1.471,80 €
keine Ausbildung79,10 €1.039,80 €1.161,00 €

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Arbeitslosengeld-Rechner: Das Arbeitslosengeld beträgt 60 % (mit Kind 67 %) des pauschalierten Nettos. Bei 3.000 € brutto im Monat und Steuerklasse I ohne Kind sind das 2026 genau 41,56 € pro Tag bzw. 1.246,80 € im Monat, mit Kind 1.392,00 €. Die Arbeitsagentur rechnet mit 30 Tagen pro Monat.
Auf einen Blick
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Arbeitslosengeld-Tabelle 2026 ohne Kind (60 %) (Tabelle)
Arbeitslosengeld-Tabelle 2026 ohne Kind (60 %)
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Häufige Fragen

Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich 2026 bei 2.500 € brutto?

Bei 2.500 € Bruttolohn, Steuerklasse I, ohne Kind und 24 Monaten Versicherungspflicht bekommst du 1.073,10 € Arbeitslosengeld pro Monat. Pro Tag sind das 35,77 €. Die Anspruchsdauer liegt in diesem Beispiel bei 12,0 Monaten, ohne Sperrzeit.

Wie hoch ist ALG 1 bei 4.000 € brutto, Steuerklasse III und Kind?

Bei 4.000 € Bruttolohn, Steuerklasse III und Kind beträgt das Arbeitslosengeld 1.982,40 € pro Monat. Der tägliche Betrag liegt bei 66,08 €. Der Leistungssatz ist 67 %, weil ein Kind berücksichtigt wird. Bei 36 Monaten Versicherungspflicht zeigt die Rechnung 12,0 Monate Anspruch.

Was ist der Unterschied zwischen 60 % und 67 % Arbeitslosengeld?

60 % gelten ohne Kind, 67 % gelten mit Kind. Bezogen wird der Prozentsatz auf das Leistungsentgelt, also auf das pauschalierte Netto. Bei 3.000 € Bruttolohn, Steuerklasse I und ohne Kind ergibt die Rechnung 1.246,80 € pro Monat; mit Kind zeigt die Tabelle 1.392,00 €.

Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld mit 12 Monaten Versicherungspflicht?

Mit 12 Monaten Versicherungspflicht bekommst du 6,0 Monate Arbeitslosengeld. Das gilt auch, wenn du im Beispiel 55 Jahre alt bist. Die längeren Anspruchsdauern setzen neben dem Alter auch mehr Versicherungsmonate voraus. Die Höhe wird davon getrennt berechnet.

Wie lange bekomme ich ALG 1 mit 48 Monaten Versicherungspflicht?

Mit 48 Monaten Versicherungspflicht und 58 Jahre oder älter kannst du 24,0 Monate Arbeitslosengeld bekommen. Im Beispiel mit 62 Jahren, 3.000 € brutto, Steuerklasse I und ohne Kind sind das 1.246,80 € pro Monat und 29.923 € über die gesamte Dauer.

Wie wirkt sich 520 € Nebenverdienst auf Arbeitslosengeld aus?

Bei 520 € Nebenverdienst sinkt die Auszahlung im Beispiel auf 891,80 € pro Monat. Gerechnet wurde mit 3.000 € Bruttolohn, Steuerklasse I, ohne Kind und 24 Monaten Versicherungspflicht. Das Arbeitslosengeld selbst bleibt 1.246,80 €, aber der anrechenbare Nebenverdienst mindert die Auszahlung.

Was bedeutet fiktive Bemessung beim ALG 1?

Fiktive Bemessung bedeutet, dass nicht dein früherer Lohn, sondern eine Qualifikationsgruppe als Grundlage dient. Das kann greifen, wenn in den letzten 2 Jahren weniger als 150 Tage Arbeitsentgelt vorliegen. Mit abgeschlossener Berufsausbildung zeigt die Rechnung 1.318,20 € pro Monat, ohne Ausbildung 1.039,80 €.

Ist das Ergebnis aus dem Arbeitslosengeld-Rechner verbindlich?

Nein, das Ergebnis ist nicht verbindlich. Es bildet die Berechnungslogik nach, ersetzt aber keinen Bescheid der Arbeitsagentur. Besonders bei Sperrzeit, fiktiver Bemessung, Nebenverdienst, Einmalzahlungen oder Steuerklasse IV mit Faktor können Nachweise und Detailregeln den endgültigen Betrag beeinflussen.

Quellen und Prüfung

Erstellt von
Sebastian Wiercinski, Herausgeber
Stand
23.09.2026, Werte gültig ab 01.01.2026

Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.

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