Lastenzuschuss-Rechner
Lastenzuschuss 2026 berechnen: Familie mit Kind, 750 € Belastung, 1.638 € Einkommen, Mietenstufe I = 320 € im Monat. Mit Lastenberechnung nach WoGV.
- Ergebnis
- Voraussichtlich Anspruch auf Lastenzuschuss
- Lastenzuschuss im Jahr
- 5.124 €
- Mietenstufe
- Mietenstufe II (gewählt)
- Monatliche Belastung (Lastenberechnung)
- 604,17 €
- davon Kapitaldienst
- 275,00 €
- davon Bewirtschaftung (36 €/m², Grundsteuer, Verwaltung)
- 329,17 €
- Höchstbetrag inkl. Klimakomponente
- 616,60 €
- Zu berücksichtigende Belastung (M) inkl. Heizkostenentlastung
- 774,37 €
- Monatliches Gesamteinkommen (Y)
- 1.433,25 €
- Einkommensgrenze bei dieser Belastung?
- 2.495,31 €
So wird das Gesamteinkommen ermittelt
| Einkommen | Brutto | Werbungskosten | Pauschaler Abzug | Anrechenbar |
|---|---|---|---|---|
| Person 1 | 2.150,00 € | 102,50 € | 614,25 € | 1.433,25 € |
| Monatliches Gesamteinkommen | - | - | - | 1.433,25 € |
Rechenweg mit deinen Zahlen
- Belastung: (Zinsen 1.500,00 € + Tilgung 1.800,00 € + 100 m² × 36 € + Grundsteuer 350,00 €) ÷ 12 = 604,17 €
- Mietenstufe II (gewählt): Höchstbetrag inkl. Klimakomponente 616,60 €
- M = min(Belastung, Höchstbetrag) + Heizkostenentlastung = 774,37 €
- Mit Y = 1.433,25 € ergibt die Formel des § 19 WoGG 427 € Lastenzuschuss im Monat.
Was berechnet der Lastenzuschuss-Rechner 2026?
Der Lastenzuschuss ist Wohngeld für Eigentümer. Er kommt infrage, wenn du in deinem eigenen Haus oder deiner eigenen Wohnung wohnst und die Wohnkosten im Verhältnis zu deinem Einkommen hoch sind. Anders als beim Mietzuschuss geht es nicht um Kaltmiete, sondern um die Belastung aus dem Eigentum.
Der Rechner verbindet dafür mehrere Größen: Haushaltsmitglieder, Mietenstufe, anrechenbare Belastung und Einkommen nach WoGG. Du kannst die Belastung entweder als Monatsbetrag eingeben oder aus Kreditkosten, Wohnfläche, Grundsteuer und weiteren Kosten berechnen lassen.
Wichtig ist die Einordnung: Der angezeigte Betrag ist eine realistische Modellrechnung nach den eingegebenen Daten. Der verbindliche Anspruch entsteht erst durch den Bescheid der Wohngeldstelle. Gerade beim Einkommen, bei Freibeträgen oder bei der Frage, welche Kosten als Belastung zählen, können Unterlagen und Einzelfallregeln den Ausschlag geben.
Wie wird die Belastung beim Lastenzuschuss berechnet?
Die Belastung setzt sich aus den laufenden Kosten zusammen, die das Wohngeldrecht für selbst genutztes Eigentum anerkennt. In Worten lautet die Rechnung: Zinsen, Tilgung, Erbbauzins, die Pauschale für Bewirtschaftung nach Wohnfläche, Grundsteuer und Verwaltungskosten werden auf das Jahr addiert und anschließend durch 12 geteilt.
Die Pauschale für Bewirtschaftung beträgt 36 € je m² Wohnfläche und Jahr. Dazu gehören typischerweise Instandhaltung und Betriebskosten. Hausgeld wird deshalb nicht einfach komplett übernommen. Bei Eigentumswohnungen können Verwaltungskosten an Dritte zusätzlich relevant sein, wenn sie separat anfallen.
Ein Beispiel zeigt die Lastenberechnung: Bei 3 Personen in Mietenstufe II werden 1.500 € Zinsen pro Jahr, 1.800 € Tilgung pro Jahr, 100 m² Wohnfläche und 350 € Grundsteuer angesetzt. Daraus ergibt sich eine monatliche Belastung von 604,17 €. Davon entfallen 275,00 € auf den Kapitaldienst und 329,17 € auf Bewirtschaftung, Grundsteuer und Verwaltung. Für die Wohngeldformel wird die Belastung aber nicht unbegrenzt berücksichtigt. In diesem Beispiel liegt der Höchstbetrag inkl. Klimakomponente bei 616,60 €, die zu berücksichtigende Belastung inkl. Heizkostenentlastung bei 774,37 €. Mit einem monatlichen Gesamteinkommen von 1.433,25 € ergibt sich ein Lastenzuschuss von 427 € im Monat.
Warum Mietenstufe und Höchstbetrag beim Wohngeld für Eigentümer zählen
Auch beim Wohngeld für Eigentümer gilt die Mietenstufe des Wohnorts. Sie bildet ab, wie teuer Wohnen in der jeweiligen Gemeinde oder im Kreis ist. Für kleine Gemeinden wird häufig der Landkreis verwendet. Die Mietenstufe beeinflusst den Höchstbetrag, bis zu dem deine Belastung in die Rechnung eingeht.
Das ist der häufigste Punkt, der überrascht: Eine sehr hohe Kreditrate erhöht den Lastenzuschuss nicht unbegrenzt. Bei 1 Person in Mietenstufe II und 1.200 € monatlicher Belastung werden nicht 1.200,00 € als Belastung in der Formel verwendet. Der Höchstbetrag inkl. Klimakomponente liegt dort bei 427,20 €, die zu berücksichtigende Belastung inkl. Heizkostenentlastung bei 537,60 €. Bei 900,00 € Gesamteinkommen ergibt das 272 € Lastenzuschuss im Monat.
Bei größeren Haushalten steigen die Werte. Für 3 Personen in Mietenstufe III mit 2.500 € monatlicher Belastung, 1.800,00 € Gesamteinkommen und einem Höchstbetrag inkl. Klimakomponente von 686,60 € ergibt sich eine zu berücksichtigende Belastung von 856,80 €. Der monatliche Lastenzuschuss beträgt dann 335 €.
In einer teuren Region kann der Betrag deutlich höher ausfallen. Bei 3 Personen in Mietenstufe VII, 1.800 € Belastung und 1.500,00 € Gesamteinkommen liegt die zu berücksichtigende Belastung bei 1.174,80 €. Daraus ergeben sich 662 € im Monat.
Welches Einkommen zählt beim Lastenzuschuss?
Für die Wohngeld-Lastenberechnung zählt nicht einfach das Bruttoeinkommen vom Lohnzettel. Maßgeblich ist das monatliche Gesamteinkommen nach WoGG. Dabei können Werbungskosten, pauschale Abzüge und Freibeträge berücksichtigt werden. Bei Arbeitnehmern ist im typischen Fall ein pauschaler Abzug von 30 % vorgesehen, bei Rente im typischen Fall 10 %. Auch Freibeträge, etwa bei Grundrentenzeiten, können das anzurechnende Einkommen senken.
Ein Beispiel mit Bruttoeingabe: Ein Ehepaar mit 2 Personen in Mietenstufe III hat Zinsen von 2.400 € pro Jahr, Tilgung von 1.800 € pro Jahr, 90 m² Wohnfläche und 350 € Grundsteuer. Eine Person verdient 2.200 € brutto im Monat, die andere hat kein Einkommen. Die monatliche Belastung beträgt 649,17 €, das monatliche Gesamteinkommen nach WoGG 1.468,25 €. Daraus ergeben sich 267 € Lastenzuschuss im Monat.
Bei Rente kann der Unterschied zwischen Brutto und Gesamteinkommen besonders wichtig sein. Für 3 Personen in Mietenstufe II mit 1.700 € monatlicher Belastung und 1.800 € Rente mit Grundrentenzeiten ergibt sich ein Gesamteinkommen von 1.330,85 €. Der Lastenzuschuss beträgt 473 € im Monat.
Auch Unterhalt, Minijob oder Einkommen von Kindern können eine Rolle spielen. Wenn du das Gesamteinkommen bereits aus einem früheren Bescheid kennst, ist die direkte Eingabe oft klarer. Wenn nicht, hilft die Bruttoeingabe, typische Abzüge nachzubilden.
Typische Fehler beim Lastenzuschuss berechnen
Der erste Fehler ist, die gesamte Kreditrate ungeprüft als anrechenbare Belastung zu verstehen. Zinsen und Tilgung können zwar in die Lastenberechnung eingehen, aber am Ende begrenzen Höchstbetrag, Mietenstufe und Haushaltsgröße die berücksichtigte Belastung.
Der zweite Fehler betrifft die Wohnkosten. Heizkosten werden in der Wohngeldformel über eine Entlastung berücksichtigt, aber nicht als frei eingetragene zusätzliche Belastung in der Lastenberechnung. Für Instandhaltung und Betriebskosten wird die Pauschale von 36 € je m² und Jahr verwendet. Bei 100 m² sind das 3.600 € pro Jahr oder 300,00 € pro Monat. Bei 120 m² sind es 4.320 € pro Jahr oder 360,00 € pro Monat.
Der dritte Fehler ist eine falsche Mietenstufe. Wenn dein Ort nicht eindeutig ist oder gleichnamige Orte existieren, kann das Bundesland helfen. Bei Gemeinden unter 10.000 Einwohnern ist oft der Kreis maßgeblich. Ein anderer Kreis kann eine andere Mietenstufe bedeuten.
Der vierte Fehler ist das Einkommen. Kindergeld, Unterhalt, Minijob, Freibeträge oder Grundrentenzeiten werden schnell falsch einsortiert. Wenn du unsicher bist, rechne einmal mit Bruttoangaben und vergleiche das Ergebnis mit einem vorhandenen Wohngeldbescheid. Bei starken Einkommensänderungen, neuen Haushaltsmitgliedern oder laufenden Sozialleistungen solltest du die Wohngeldstelle einbeziehen, weil der Rechner keinen Bescheid ersetzt.
Tabellen zum Nachschlagen
Lastenzuschuss-Tabelle 2026: Höchstbeträge nach Mietenstufe und Haushaltsgröße
| Haushalt | I | II | III | IV | V | VI | VII |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 Person | 380,20 € | 427,20 € | 475,20 € | 530,20 € | 581,20 € | 634,20 € | 696,20 € |
| 2 Personen | 461,80 € | 517,80 € | 575,80 € | 643,80 € | 704,80 € | 769,80 € | 844,80 € |
| 3 Personen | 550,60 € | 616,60 € | 686,60 € | 766,60 € | 838,60 € | 916,60 € | 1.004,60 € |
| 4 Personen | 642,40 € | 720,40 € | 800,40 € | 892,40 € | 980,40 € | 1.069,40 € | 1.173,40 € |
| 5 Personen | 733,20 € | 821,20 € | 914,20 € | 1.021,20 € | 1.119,20 € | 1.222,20 € | 1.341,20 € |
| 6 Personen | 820,00 € | 920,00 € | 1.025,00 € | 1.145,00 € | 1.253,00 € | 1.376,00 € | 1.509,00 € |
Einkommensgrenzen für den Lastenzuschuss 2026
| Haushalt | I | II | III | IV | V | VI | VII |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 Person | 1.443 € | 1.477 € | 1.509 € | 1.541 € | 1.568 € | 1.593 € | 1.619 € |
| 2 Personen | 1.953 € | 1.997 € | 2.037 € | 2.080 € | 2.114 € | 2.147 € | 2.181 € |
| 3 Personen | 2.453 € | 2.504 € | 2.552 € | 2.601 € | 2.640 € | 2.678 € | 2.717 € |
| 4 Personen | 3.324 € | 3.391 € | 3.453 € | 3.516 € | 3.570 € | 3.619 € | 3.671 € |
| 5 Personen | 3.823 € | 3.895 € | 3.962 € | 4.032 € | 4.089 € | 4.143 € | 4.200 € |
| 6 Personen | 4.319 € | 4.395 € | 4.467 € | 4.540 € | 4.598 € | 4.659 € | 4.717 € |
Lastenzuschuss für 4 Personen nach Einkommen und Mietenstufe
| Gesamteinkommen | Stufe I | Stufe II | Stufe III | Stufe IV |
|---|---|---|---|---|
| 1.000 € | 691 € | 758 € | 828 € | 908 € |
| 1.250 € | 659 € | 724 € | 792 € | 869 € |
| 1.500 € | 590 € | 651 € | 713 € | 784 € |
| 1.750 € | 518 € | 574 € | 631 € | 697 € |
| 2.000 € | 444 € | 495 € | 547 € | 607 € |
| 2.250 € | 368 € | 414 € | 461 € | 515 € |
| 2.500 € | 288 € | 330 € | 372 € | 421 € |
| 2.750 € | 207 € | 243 € | 280 € | 323 € |
| 3.000 € | 123 € | 154 € | 186 € | 224 € |
| 3.250 € | 36 € | 62 € | 90 € | 121 € |
Bewirtschaftungspauschale nach Wohnfläche (36 €/m²)
| Wohnfläche (m²) | pro Jahr | pro Monat |
|---|---|---|
| 60 | 2.160 € | 180,00 € |
| 80 | 2.880 € | 240,00 € |
| 100 | 3.600 € | 300,00 € |
| 120 | 4.320 € | 360,00 € |
| 140 | 5.040 € | 420,00 € |
| 160 | 5.760 € | 480,00 € |
| 180 | 6.480 € | 540,00 € |
Beispiele zum Ausprobieren
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Wohngeld und Lastenzuschuss?
Lastenzuschuss ist Wohngeld für Eigentümer. Wenn du zur Miete wohnst, geht es um Mietzuschuss; wenn du im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung wohnst, geht es um Lastenzuschuss. Berechnet werden dann nicht Mietkosten, sondern die anrechenbare Belastung aus Eigentum und dein Gesamteinkommen nach WoGG.
Wie hoch ist der Lastenzuschuss für 1 Person bei 900 € Einkommen?
Bei 1 Person in Mietenstufe II, 1.200 € monatlicher Belastung und 900,00 € Gesamteinkommen beträgt der Lastenzuschuss 272 € im Monat. Die hohe Belastung wird dabei begrenzt: Der Höchstbetrag inkl. Klimakomponente beträgt 427,20 €, die zu berücksichtigende Belastung 537,60 €.
Wie rechnet man die Belastung beim Lastenzuschuss aus?
Die Belastung berechnest du aus Zinsen, Tilgung, Erbbauzins, 36 € je m² Wohnfläche und Jahr, Grundsteuer und Verwaltungskosten, geteilt durch 12. Beispiel: Bei 100 m², 1.500 € Zinsen, 1.800 € Tilgung und 350 € Grundsteuer ergibt sich eine monatliche Belastung von 604,17 €.
Welche Mietenstufe gilt beim Wohngeld für Eigentümer?
Beim Wohngeld für Eigentümer gilt die Mietenstufe deines Wohnorts. Sie ist auch beim Lastenzuschuss maßgeblich, weil sie den Höchstbetrag für die anrechenbare Belastung bestimmt. Für 3 Personen beträgt der Höchstbetrag inkl. Klimakomponente in Mietenstufe II 616,60 €, in Mietenstufe VII 1.004,60 €.
Wie viel Lastenzuschuss gibt es für 4 Personen in Mietenstufe IV?
Für 4 Personen in Mietenstufe IV mit 1.900 € monatlicher Belastung und 2.400,00 € Gesamteinkommen beträgt der Lastenzuschuss 459 € im Monat. Die zu berücksichtigende Belastung liegt bei 1.090,20 €, die Einkommensgrenze bei dieser Belastung bei 3.516,25 €.
Zählt Tilgung beim Lastenzuschuss mit?
Ja, Tilgung kann bei der Lastenberechnung mitzählen, wenn sie zur Finanzierung von Bau, Kauf oder Modernisierung gehört. In einem Beispiel mit 2 Personen, 3.000 € Zinsen, 2.400 € Tilgung, 85 m² Wohnfläche und 350 € Grundsteuer ergibt sich eine monatliche Belastung von 734,17 €.
Kann ich Lastenzuschuss und Grundsicherung gleichzeitig bekommen?
Das musst du im Einzelfall mit der zuständigen Stelle klären. Existenzsichernde Leistungen und Wohngeld greifen nicht immer parallel, weil Einkommen, Bedarf und Wohnkosten unterschiedlich geprüft werden. Der Rechner kann dir eine Wohngeld-Schätzung liefern, ersetzt aber keine Prüfung eines laufenden Leistungsbezugs.
Wie aktuell ist der Lastenzuschuss-Rechner 2026?
Der Lastenzuschuss-Rechner 2026 arbeitet mit den hinterlegten Werten für Haushaltsgröße, Mietenstufe, Belastung und Einkommen. Er eignet sich für eine Einschätzung vor dem Antrag. Verbindlich ist trotzdem der Wohngeldbescheid, weil Nachweise, Freibeträge und Änderungen im Haushalt individuell geprüft werden.
Quellen und Prüfung
- § 13 WoGV - Belastung aus der Bewirtschaftung (36 €/m²) - Bundesministerium der Justiz
- § 19 WoGG - Höhe des Wohngeldes - Bundesministerium der Justiz
- Anlage 1 WoGG - Höchstbeträge für Miete und Belastung - Bundesministerium der Justiz
- Rechenbeispiele für das Wohngeld ab 1. Januar 2025 (Beispiele 4 und 11: Lastenzuschuss) - Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.
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Lastenzuschuss-Rechner. Rechnerinfo, Stand 23.09.2026. https://rechner-info.de/soziales/lastenzuschuss-rechner

