Kurzarbeitergeld-Rechner

Kurzarbeitergeld 2026 berechnen: 3.000 € Soll, 1.500 € Ist, Steuerklasse I ohne Kind = 547,15 € KUG. Centgenau wie die BA-Tabelle, mit Netto-Vergleich.

Stand 23.09.2026Quelle: Bundesministerium der JustizVon Sebastian Wiercinski

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Brutto ohne Arbeitsausfall, ohne Überstunden und Einmalzahlungen. Über 8.450 € zählt nur die Beitragsbemessungsgrenze.

Kurzarbeit angeben als

Tatsächlich verdientes Brutto im Monat (ohne Kurzarbeitergeld). Bei Kurzarbeit null: 0 €.

Dann gilt Leistungssatz 1 mit 67 % statt 60 %. Es reicht ein Kinderfreibetrag von 0,5.

Kurzarbeitergeld pro Monat547,15 €
Dein Netto mit Kurzarbeitergeld?
1.711,65 €
Netto ohne Kurzarbeit
2.054,42 €
Netto aus dem Ist-Entgelt
1.164,50 €
Weniger Netto pro Monat trotz KUG
342,77 €
Anteil am bisherigen Netto
83,3 %
Leistungssatz
60 % (Leistungssatz 2)
Nettoentgeltdifferenz (pauschaliert)
911,91 €
Kurzarbeitergeld über die gesamte Dauer
1.641,45 €
  • Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Ab 410 € KUG im Jahr musst du eine Steuererklärung abgeben, eine Nachzahlung ist möglich.
Netto ohne und mit Kurzarbeit
01.0002.0003.000Ohne KurzarbeitMit Kurzarbeit
Netto vom ArbeitgeberKurzarbeitergeld
Rechenweg wie die BA-Tabelle
PostenSoll-EntgeltIst-Entgelt
Brutto (eingegeben)3.000,00 €1.500,00 €
gerundet auf 20 € (§ 106 SGB III)3.000,00 €1.500,00 €
− SV-Pauschale 20 %-600,00 €-300,00 €
− Lohnsteuer (PAP 2026)-298,00 €-9,91 €
− Solidaritätszuschlag-0,00 €-0,00 €
= pauschaliertes Netto2.102,00 €1.190,09 €
rechnerischer Leistungssatz (60 %)1.261,20 €714,05 €
Kurzarbeitergeld je Arbeitsausfall (dein Soll-Entgelt)
ArbeitsausfallIst-BruttoKurzarbeitergeldNetto gesamtvom Netto
10 %2.700,00 €105,05 €1.988,97 €96,8 %
20 %2.400,00 €211,55 €1.922,64 €93,6 %
25 %2.250,00 €261,75 €1.885,46 €91,8 %
30 %2.100,00 €319,50 €1.855,25 €90,3 %
40 %1.800,00 €430,00 €1.786,09 €86,9 %
50 %1.500,00 €547,15 €1.711,65 €83,3 %
60 %1.200,00 €685,20 €1.624,20 €79,1 %
70 %900,00 €829,20 €1.533,45 €74,6 %
75 %750,00 €896,40 €1.483,27 €72,2 %
80 %600,00 €973,20 €1.442,70 €70,2 %
90 %300,00 €1.117,20 €1.351,95 €65,8 %
100 %0,00 €1.261,20 €1.261,20 €61,4 %
Rechenweg mit deinen Zahlen
  1. Soll-Entgelt 3.000,00 € → 3.000,00 €; pauschaliertes Netto = 3.000,00 − 600,00 SV − 298,00 Steuer = 2.102,00 €
  2. Ist-Entgelt 1.500,00 € → 1.500,00 €; pauschaliertes Netto = 1.190,09 €
  3. Leistungssätze (60 %): 1.261,20 € − 714,05 € = 547,15 € Kurzarbeitergeld
  4. Netto gesamt: 1.164,50 € vom Arbeitgeber + 547,15 € KUG = 1.711,65 € (83,3 % des bisherigen Nettos)

Was zeigt dir der Kurzarbeitergeld-Rechner 2026?

Der Kurzarbeitergeld-Rechner schätzt, wie viel Kurzarbeitergeld du pro Monat bekommst und wie stark dein verfügbares Netto während der Kurzarbeit sinkt. Dafür werden dein normales Brutto ohne Arbeitsausfall, dein Brutto während der Kurzarbeit oder der Arbeitsausfall, deine Steuerklasse und das Kindmerkmal berücksichtigt.

Gib Soll-Entgelt, Ist-Entgelt oder Arbeitsausfall, Steuerklasse, Kindmerkmal und Dauer ein.

Wichtig ist die Trennung zwischen Kurzarbeitergeld und tatsächlichem Nettolohn. In einer Rechnung mit 3.000 € Soll-Entgelt, 1.500 € Ist-Entgelt, Steuerklasse I und ohne Kind ergeben sich 547,15 € Kurzarbeitergeld pro Monat. Zusammen mit 1.164,50 € Netto aus dem Ist-Entgelt kommst du auf 1.711,65 € Netto mit Kurzarbeitergeld. Ohne Kurzarbeit wären es 2.054,42 € gewesen. Der Rechner zeigt deshalb auch den verbleibenden Abstand: 342,77 € weniger Netto pro Monat trotz KUG.

Das Ergebnis ist eine Modellrechnung nach den Regeln der amtlichen Tabelle. Verbindlich sind am Ende die Abrechnung deines Arbeitgebers und die Prüfung durch die zuständige Stelle. Gerade bei Sonderfällen wie Steuerklasse IV mit Faktor, wechselnden Entgelten, Einmalzahlungen oder abweichenden Lohnsteuermerkmalen kann die tatsächliche Abrechnung abweichen.

Wie funktioniert die Berechnung von Kurzarbeitergeld?

Die Rechnung folgt dem Grundprinzip: Kurzarbeitergeld ist die Differenz zwischen dem Leistungssatz aus dem Soll-Entgelt und dem Leistungssatz aus dem Ist-Entgelt. In Worten lautet die Formel: Aus dem Soll-Brutto wird ein pauschaliertes Netto ermittelt, aus dem Ist-Brutto ebenfalls. Aus beiden pauschalierten Netto-Beträgen wird der passende Leistungssatz gebildet. Die Differenz ist dein Kurzarbeitergeld.

Für die Pauschalierung werden die Werte aus der Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes 2026 genutzt. Das Brutto wird dabei auf 20 € gerundet. Außerdem wird eine SV-Pauschale von 20 % angesetzt. Beim Soll-Entgelt zählt höchstens 8.450 €.

Ein Beispiel zeigt den Ablauf: Du hast normalerweise 3.000 € Soll-Entgelt und während der Kurzarbeit 1.500 € Ist-Entgelt. Du bist in Steuerklasse I, hast kein Kindmerkmal und damit gilt der Leistungssatz 60 %. Das Soll-Entgelt führt zu einem pauschalierten Netto von 2.102,00 €. Daraus ergibt sich ein rechnerischer Leistungssatz von 1.261,20 €. Das Ist-Entgelt führt zu einem pauschalierten Netto von 1.190,09 €. Daraus ergibt sich ein rechnerischer Leistungssatz von 714,05 €. Die Differenz dieser beiden Leistungssätze ist 547,15 € Kurzarbeitergeld pro Monat.

Das ist nicht identisch mit der Differenz zwischen deinem bisherigen Netto und deinem neuen Netto. In derselben Rechnung beträgt das Netto ohne Kurzarbeit 2.054,42 €, das Netto mit Kurzarbeitergeld 1.711,65 €. Die Nettoentgeltdifferenz in der KUG-Berechnung ist pauschaliert und liegt hier bei 911,91 €. Genau deshalb kann sich das Ergebnis anders anfühlen als eine einfache Netto-minus-Netto-Rechnung.

Soll-Entgelt, Ist-Entgelt und Nettoentgeltdifferenz richtig verstehen

Das Soll-Entgelt ist dein regelmäßiges Brutto ohne Arbeitsausfall. Es geht also um das Entgelt, das du im Abrechnungsmonat ohne Kurzarbeit erzielt hättest. Das Ist-Entgelt ist das Brutto, das du im selben Monat trotz Kurzarbeit tatsächlich verdienst. Bei Kurzarbeit null liegt das Ist-Entgelt bei 0 €.

Die Nettoentgeltdifferenz ist nicht einfach dein persönlicher Nettoverlust auf der Lohnabrechnung. Sie wird pauschaliert berechnet. In der Rechnung mit 3.000 € Soll-Entgelt und 1.500 € Ist-Entgelt beträgt die Nettoentgeltdifferenz 911,91 €, das Kurzarbeitergeld 547,15 € und das Netto mit Kurzarbeitergeld 1.711,65 €. Dein tatsächlicher Abstand zum bisherigen Netto beträgt dort 342,77 €.

Bei Kurzarbeit null sieht man den Unterschied besonders klar. Bei 2.500 € Soll-Entgelt, 0 € Ist-Entgelt, Steuerklasse I und ohne Kind ergibt sich 1.085,30 € Kurzarbeitergeld pro Monat. Das Netto ohne Kurzarbeit liegt bei 1.768,92 €, das Netto aus dem Ist-Entgelt bei 0,00 €. Trotz Kurzarbeitergeld bleiben 683,62 € weniger Netto pro Monat.

Auch die Dauer ändert den Monatsbetrag nicht, sie summiert nur das Kurzarbeitergeld über die angegebene Zeit. Bei 1.800 € Soll-Entgelt, 900 € Ist-Entgelt, Steuerklasse I und ohne Kind ergibt sich 399,20 € pro Monat. Über 6 Monate sind es 2.395,20 € Kurzarbeitergeld insgesamt.

Wann gilt 67 % statt 60 % beim Kurzarbeitergeld?

Der höhere Leistungssatz gilt, wenn bei dir ein Kindmerkmal in den Lohnsteuermerkmalen berücksichtigt wird. Dann wird mit 67 % gerechnet. Ohne dieses Merkmal gilt der Leistungssatz 60 %. Es reicht ein Kinderfreibetrag von 0,5.

Der Unterschied zeigt sich deutlich in Beispielen. Bei 3.500 € Soll-Entgelt, 2.000 € Ist-Entgelt, Steuerklasse III und mit Kind beträgt das Kurzarbeitergeld 727,29 € pro Monat. Das Netto mit Kurzarbeitergeld liegt bei 2.304,29 €, das Netto ohne Kurzarbeit bei 2.645,25 €. Es bleiben 340,96 € weniger Netto pro Monat, der Anteil am bisherigen Netto beträgt 87,1 %.

Ein anderes Beispiel: Bei 2.800 € Soll-Entgelt, 1.400 € Ist-Entgelt, Steuerklasse II und mit Kind ergibt sich 641,75 € Kurzarbeitergeld pro Monat. Das Netto aus dem Ist-Entgelt beträgt 1.103,90 €, zusammen mit KUG sind es 1.745,65 €. Ohne Kurzarbeit wären es 2.045,64 € gewesen.

Der Rechner kann dir also zeigen, ob das Kindmerkmal in der Berechnung den passenden Leistungssatz auslöst. Prüfe trotzdem deine Lohnsteuermerkmale, wenn du ein Kind hast und im Ergebnis weiterhin 60 % angezeigt werden. Dann kann in den Eingaben oder in den hinterlegten Merkmalen etwas nicht stimmen.

Typische Fehler beim Kurzarbeitergeld berechnen

Viele falsche Ergebnisse entstehen durch vertauschte oder zu grob geschätzte Eingaben. Achte besonders auf diese Punkte:

  • Soll-Entgelt ist nicht das aktuelle Kurzarbeitsbrutto. Es ist das normale Brutto ohne Arbeitsausfall.
  • Ist-Entgelt ist nicht das Netto während der Kurzarbeit. Gemeint ist das tatsächlich verdiente Brutto im Kurzarbeitsmonat.
  • Kurzarbeit null bedeutet 0 € Ist-Entgelt. Dann besteht das Netto mit Kurzarbeitergeld in der Rechnung nur aus dem KUG.
  • Überstunden und Einmalzahlungen gehören nicht in das Soll-Entgelt, wenn sie nicht zur KUG-Berechnung zählen.
  • Kirchensteuer und Bundesland wirken im Rechner nur auf den Netto-Vergleich, nicht auf den eigentlichen KUG-Betrag nach Tabelle.
  • Steuerklasse IV mit Faktor ist ein Sonderfall. Mit Faktor rechnet die BA maschinell, nicht über die Tabelle.

Ein Praxisvergleich macht die Wirkung des Arbeitsausfalls sichtbar. Bei 3.000 € Soll-Entgelt, Steuerklasse I und ohne Kind ergeben sich bei 10 % Arbeitsausfall 105,05 € Kurzarbeitergeld und 1.988,97 € Netto mit Kurzarbeitergeld. Bei 30 % Arbeitsausfall sind es 319,50 € KUG und 1.855,25 € Netto. Bei 100 % Arbeitsausfall sind es 1.261,20 € KUG und 1.261,20 € Netto.

Kurzarbeitergeld ist außerdem steuerlich besonders: Es wird nicht wie normaler Arbeitslohn ausgezahlt und versteuert, kann aber deine spätere Steuerberechnung beeinflussen. Ob eine Nachzahlung entsteht, hängt von deiner gesamten Steuerlage ab. Dafür reicht der KUG-Betrag allein nicht aus.

Tabellen zum Nachschlagen

Kurzarbeitergeld 2026 bei 50 % Kurzarbeit und Kurzarbeit null (60 %, ohne Kind)

Monatliches KUG nach der amtlichen Rechenweise der BA 2026. Bei 50 % ist das Ist-Entgelt die Hälfte des Soll-Entgelts.
Soll-BruttoStKl I/IV, 50 %StKl III, 50 %StKl V, 50 %StKl I/IV, Kurzarbeit nullStKl III, Kurzarbeit null
1.000 €240,00 €240,00 €206,75 €480,00 €480,00 €
1.500 €349,25 €355,20 €304,75 €714,05 €720,00 €
2.000 €425,35 €480,00 €355,80 €905,35 €960,00 €
2.500 €480,50 €595,20 €386,90 €1.085,30 €1.200,00 €
3.000 €547,15 €697,00 €432,70 €1.261,20 €1.417,00 €
3.500 €617,10 €766,50 €495,65 €1.433,05 €1.611,30 €
4.000 €695,55 €835,40 €568,80 €1.600,90 €1.795,40 €
4.500 €765,25 €891,10 €635,40 €1.764,70 €1.975,90 €
5.000 €839,15 €954,20 €707,45 €1.924,45 €2.154,20 €
5.500 €902,90 €1.010,60 €774,00 €2.080,15 €2.330,60 €
6.000 €966,35 €1.084,80 €836,10 €2.227,55 €2.501,80 €
7.000 €1.060,15 €1.214,90 €917,73 €2.493,20 €2.826,20 €
8.000 €1.134,94 €1.344,90 €1.002,22 €2.735,84 €3.140,30 €
8.450 €1.165,25 €1.406,10 €1.044,14 €2.838,70 €3.281,20 €

Kurzarbeitergeld 2026 mit Kind (67 %): 50 % und Kurzarbeit null

Leistungssatz 1 gilt mit mindestens einem Kinderfreibetrag in den Lohnsteuermerkmalen.
Soll-BruttoStKl I/IV, 50 %StKl III, 50 %StKl V, 50 %StKl I/IV, Kurzarbeit nullStKl III, Kurzarbeit null
1.000 €268,00 €268,00 €230,87 €536,00 €536,00 €
1.500 €390,00 €396,64 €340,30 €797,36 €804,00 €
2.000 €474,98 €536,00 €397,31 €1.010,98 €1.072,00 €
2.500 €536,56 €664,64 €432,04 €1.211,92 €1.340,00 €
3.000 €610,98 €778,32 €483,18 €1.408,34 €1.582,32 €
3.500 €689,09 €855,93 €553,47 €1.600,24 €1.799,29 €
4.000 €776,69 €932,87 €635,16 €1.787,67 €2.004,87 €
4.500 €854,53 €995,06 €709,53 €1.970,58 €2.206,42 €
5.000 €937,05 €1.065,53 €789,99 €2.148,97 €2.405,53 €
5.500 €1.008,24 €1.128,51 €864,30 €2.322,84 €2.602,51 €
6.000 €1.079,10 €1.211,36 €933,64 €2.487,44 €2.793,68 €
7.000 €1.183,84 €1.356,64 €1.024,80 €2.784,08 €3.155,93 €
8.000 €1.267,35 €1.501,80 €1.119,15 €3.055,02 €3.506,67 €
8.450 €1.301,19 €1.570,15 €1.165,95 €3.169,88 €3.664,01 €

KUG-Tabelle 2026: rechnerische Leistungssätze, Leistungssatz 2 (60 %)

Auszug aus der BA-Tabelle kug050-2026. KUG = Leistungssatz Soll − Leistungssatz Ist. Bei Kurzarbeit null entspricht das KUG dem Leistungssatz des Soll-Entgelts.
BruttoI / IVIIIIIVVI
500 €240,00 €240,00 €240,00 €215,65 €206,25 €
1.000 €480,00 €480,00 €480,00 €422,40 €412,45 €
1.500 €714,05 €720,00 €720,00 €627,90 €612,95 €
2.000 €905,35 €949,05 €960,00 €778,20 €751,60 €
2.500 €1.085,30 €1.138,50 €1.200,00 €916,80 €890,25 €
3.000 €1.261,20 €1.317,95 €1.417,00 €1.060,60 €1.036,90 €
3.500 €1.433,05 €1.493,40 €1.611,30 €1.207,30 €1.181,50 €
4.000 €1.600,90 €1.664,80 €1.795,40 €1.347,00 €1.320,40 €
4.500 €1.764,70 €1.832,15 €1.975,90 €1.485,65 €1.459,05 €
5.000 €1.924,45 €1.995,45 €2.154,20 €1.624,25 €1.597,65 €
6.000 €2.227,55 €2.305,85 €2.501,80 €1.896,70 €1.870,10 €
7.000 €2.493,20 €2.579,55 €2.826,20 €2.125,03 €2.095,26 €
8.000 €2.735,84 €2.834,50 €3.140,30 €2.349,22 €2.319,51 €
8.450 €2.838,70 €2.938,79 €3.281,20 €2.452,14 €2.422,37 €

KUG-Tabelle 2026: rechnerische Leistungssätze, Leistungssatz 1 (67 %)

Wie oben, für Beschäftigte mit Kind.
BruttoI / IVIIIIIVVI
500 €268,00 €268,00 €268,00 €240,81 €230,31 €
1.000 €536,00 €536,00 €536,00 €471,68 €460,57 €
1.500 €797,36 €804,00 €804,00 €701,16 €684,47 €
2.000 €1.010,98 €1.059,77 €1.072,00 €868,99 €839,29 €
2.500 €1.211,92 €1.271,33 €1.340,00 €1.023,76 €994,11 €
3.000 €1.408,34 €1.471,72 €1.582,32 €1.184,34 €1.157,87 €
3.500 €1.600,24 €1.667,63 €1.799,29 €1.348,15 €1.319,34 €
4.000 €1.787,67 €1.859,03 €2.004,87 €1.504,15 €1.474,45 €
4.500 €1.970,58 €2.045,91 €2.206,42 €1.658,98 €1.629,27 €
5.000 €2.148,97 €2.228,25 €2.405,53 €1.813,75 €1.784,04 €
6.000 €2.487,44 €2.574,87 €2.793,68 €2.117,98 €2.088,28 €
7.000 €2.784,08 €2.880,50 €3.155,93 €2.372,95 €2.339,71 €
8.000 €3.055,02 €3.165,19 €3.506,67 €2.623,30 €2.590,12 €
8.450 €3.169,88 €3.281,65 €3.664,01 €2.738,22 €2.704,98 €

Beispiele zum Ausprobieren

Grafiken: Kurzarbeitergeld-Rechner

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Kurzarbeitergeld-Rechner: Kurzarbeitergeld sind 60 % (mit Kind 67 %) der Differenz zwischen dem pauschalierten Netto aus Soll- und Ist-Entgelt. Bei 3.000 € Soll-Brutto, 1.500 € Ist-Brutto und Steuerklasse I ohne Kind zahlt die Arbeitsagentur 2026 genau 547,15 € im Monat (BA-Tabelle: 1.261,20 € − 714,05 €).
Auf einen Blick
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Kurzarbeitergeld 2026 bei 50 % Kurzarbeit und Kurzarbeit null (60 %, ohne Kind) (Tabelle)
Kurzarbeitergeld 2026 bei 50 % Kurzarbeit und Kurzarbeit null (60 %, ohne Kind)
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Häufige Fragen

Wie viel Kurzarbeitergeld bekomme ich bei 3.000 € brutto und 1.500 € Ist-Entgelt?

Du bekommst 547,15 € Kurzarbeitergeld pro Monat, wenn du in Steuerklasse I bist und kein Kindmerkmal hast. Zusammen mit 1.164,50 € Netto aus dem Ist-Entgelt ergibt das 1.711,65 € Netto mit Kurzarbeitergeld. Ohne Kurzarbeit wären es 2.054,42 €.

Was bedeutet Nettoentgeltdifferenz beim Kurzarbeitergeld?

Die Nettoentgeltdifferenz ist die pauschal berechnete Differenz zwischen Soll- und Ist-Entgelt für die KUG-Ermittlung. Bei 3.000 € Soll-Entgelt und 1.500 € Ist-Entgelt beträgt sie 911,91 €. Daraus entsteht bei Leistungssatz 60 % ein Kurzarbeitergeld von 547,15 €.

Wie hoch ist Kurzarbeitergeld bei Kurzarbeit null?

Bei 2.500 € Soll-Entgelt, 0 € Ist-Entgelt, Steuerklasse I und ohne Kind beträgt das Kurzarbeitergeld 1.085,30 € pro Monat. Dein Netto mit Kurzarbeitergeld entspricht dann 1.085,30 €, weil kein Netto aus dem Ist-Entgelt dazukommt.

Wann bekomme ich 67 % Kurzarbeitergeld?

Du bekommst den Leistungssatz 67 %, wenn ein Kindmerkmal in deinen Lohnsteuermerkmalen vorhanden ist. In einem Beispiel mit 3.500 € Soll-Entgelt, 2.000 € Ist-Entgelt, Steuerklasse III und Kind ergibt sich 727,29 € Kurzarbeitergeld pro Monat.

Muss ich Kurzarbeitergeld versteuern?

Kurzarbeitergeld wird nicht wie normaler Arbeitslohn direkt versteuert. Es kann aber bei der späteren Steuerberechnung berücksichtigt werden und dadurch die Steuerlast beeinflussen. Ob sich daraus eine Nachzahlung ergibt, hängt von deiner gesamten Situation ab, zum Beispiel von weiterem Arbeitslohn und deinen Lohnsteuermerkmalen.

Was ist der Unterschied zwischen Soll-Entgelt und Ist-Entgelt?

Das Soll-Entgelt ist dein normales Brutto ohne Arbeitsausfall, das Ist-Entgelt ist dein tatsächliches Brutto während der Kurzarbeit. Bei 2.200 € Soll-Entgelt und 1.650 € Ist-Entgelt in Steuerklasse I ergibt sich 200,55 € Kurzarbeitergeld pro Monat.

Ist das Ergebnis vom Kurzarbeitergeld-Rechner verbindlich?

Nein, das Ergebnis ist eine rechnerische Orientierung nach den hinterlegten Regeln und Tabellenwerten. Verbindlich sind die Abrechnung deines Arbeitgebers und die Prüfung durch die zuständige Stelle. Abweichungen können entstehen, wenn Sonderfälle, geänderte Lohnsteuermerkmale oder besondere Entgeltbestandteile vorliegen.

Beeinflusst Kirchensteuer mein Kurzarbeitergeld?

Die Kirchensteuer beeinflusst im Rechner den Netto-Vergleich, nicht den KUG-Betrag nach Tabelle. Bei 3.200 € Soll-Entgelt, 800 € Ist-Entgelt, Steuerklasse I, Kirchensteuer in Bayern und ohne Kind ergibt sich 946,45 € Kurzarbeitergeld pro Monat.

Quellen und Prüfung

Erstellt von
Sebastian Wiercinski, Herausgeber
Stand
23.09.2026, Werte gültig ab 01.01.2026

Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.

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Kurzarbeitergeld-Rechner. Rechner-info.de, Stand 23.09.2026. https://rechner-info.de/soziales/kurzarbeitergeld-rechner