Aufstiegs-BAföG-Rechner

Meister-BAföG 2026: Bei 10.000 € Lehrgangskosten gibt es 5.000 € Zuschuss und 2.500 € Erlass nach der Prüfung. Vollzeit: bis 1.019 € Unterhalt im Monat.

Stand 23.09.2026Quelle: Bundesministerium der JustizVon Sebastian Wiercinski

Deine Angaben

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Fortbildung in

Unterhalt gibt es nur in Vollzeit (mindestens 25 Unterrichtsstunden an 4 Werktagen pro Woche).

Gefördert werden bis zu 15.000 €, unabhängig von Einkommen und Vermögen.

Gefördert wird die Hälfte, höchstens 2.000 €.

Vollzeit höchstens 24 Monate, Teilzeit höchstens 48 Monate.

Ohne Darlehen zahlst du den Rest selbst - dann gibt es auch keinen Erlass.

Dann werden 50 % des Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.

Bei Gründung oder Übernahme eines Betriebs (Haupterwerb, mindestens 3 Jahre) wird das restliche Gebührendarlehen ganz erlassen.

Familienstand

150 € Kinderbetreuungszuschlag je Kind und Monat, auch in Teilzeit.

Zuschlag nach § 13a BAföG. Familienversicherte bekommen keinen Zuschlag.

Z. B. Minijob. Ein Minijob bis 603 € bleibt anrechnungsfrei.

45.000 € bleiben frei, plus 2.300 € für Ehepartner und je Kind. Selbst genutzte Immobilie und angemessenes Auto zählen nicht.

Förderung ohne Rückzahlung (Zuschüsse + Erlass)19.728,00 €
Unterhaltsbeitrag pro Monat (Vollzuschuss)
1.019,00 €
Kinderbetreuungszuschlag pro Monat
0,00 €
Zuschuss zu Gebühren und Meisterstück
5.000,00 €
KfW-Darlehen
5.000,00 €
Erlass nach Prüfung / Gründung
2.500,00 €
Darlehen, das du zurückzahlst
2.500,00 €
Dein Eigenanteil an den Fortbildungskosten?
2.500,00 €
Unterhaltsbedarf (vor Einkommensanrechnung)
1.019,00 €
Angerechnetes Einkommen und Vermögen pro Monat
0,00 €
  • Das KfW-Darlehen ist während der Fortbildung und 2 Jahre danach zins- und tilgungsfrei, dann mit variablem Zins in mindestens 128 € Monatsraten über höchstens 10 Jahre zurückzuzahlen.
Deine Kosten: wer zahlt was?
Zuschuss Staat: 5.000,00 €Erlass Darlehen: 2.500,00 €Rückzahlung KfW-Darlehen: 2.500,00 €
Berechnung im Detail
PostenBetrag
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (förderfähig)10.000,00 €
50 % Zuschuss auf die Gebühren5.000,00 €
KfW-Darlehen für die Gebühren5.000,00 €
Erlass bei bestandener Prüfung (50 % des Gebührendarlehens)2.500,00 €
Rückzahlung an die KfW2.500,00 €
Unterhaltsbedarf: Grundbedarf § 13 Abs. 1 Nr. 1 BAföG442,00 €
+ Wohnbedarf § 13 Abs. 2 Nr. 2 BAföG380,00 €
+ Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag137,00 €
+ Erhöhungsbetrag Teilnehmer60,00 €
= Unterhaltsbedarf1.019,00 €
Unterhaltsbeitrag pro Monat (auf volle Euro)1.019,00 €
Unterhaltsbeitrag für 12 Monate12.228,00 €
Rechenweg mit deinen Zahlen
  1. Gebühren: 50 % von 10.000,00 € = 5.000,00 € Zuschuss, 5.000,00 € Darlehen
  2. Erlass: 2.500,00 € bei bestandener Prüfung; zurückzuzahlen 2.500,00 €
  3. Unterhalt: Bedarf 1.019,00 € − Anrechnung 0,00 € = 1.019,00 € pro Monat × 12 = 12.228,00 €
  4. Zuschüsse gesamt: 19.728,00 €; dein Eigenanteil an den Kosten: 2.500,00 €

Wie funktioniert der Aufstiegs-BAföG-Rechner?

Der Aufstiegs-BAföG-Rechner trennt die Förderung in mehrere Bausteine: Zuschuss zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, mögliches KfW-Darlehen, späterer Darlehenserlass, Unterhaltsbeitrag in Vollzeit und gegebenenfalls Kinderbetreuung. Du gibst Fortbildungsart, Gebühren, Dauer, Familienstand, Kinder, Krankenversicherung, Einkommen und Vermögen ein. Daraus ergibt sich, welcher Teil geschenkt ist und welcher Teil später zurückgezahlt werden muss.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Vollzeit und Teilzeit. In Vollzeit kann zusätzlich zum Gebührenanteil ein monatlicher Unterhaltsbeitrag dazukommen. In Teilzeit geht es im Kern um die Förderung der Fortbildungskosten. Wenn du also berufsbegleitend den Fachwirt machst, bekommst du typischerweise keinen laufenden Unterhalt, aber weiterhin Zuschuss, Darlehen und bei bestandener Prüfung einen Erlass auf das Gebührendarlehen.

Der Rechner bildet eine Modellrechnung nach den eingegebenen Daten ab. Der tatsächliche Bescheid hängt vom Antrag, den Nachweisen, der förderfähigen Maßnahme und der zuständigen Stelle ab. Gerade bei Einkommen, Vermögen, Ehepartner-Einkommen, Krankenversicherung oder einer späteren Gründung solltest du die Angaben sauber belegen können.

Wie rechnet man Aufstiegs-BAföG für Gebühren und Darlehen?

Die Grundrechnung ist einfach: Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird der förderfähige Betrag angesetzt. Davon gibt es einen Zuschuss. Der verbleibende Teil kann als Darlehen laufen. Bestehst du die Prüfung, wird ein Teil dieses Darlehens erlassen. Wenn du das Darlehen nicht nutzt, gibt es für diesen Teil auch keinen späteren Erlass.

Ein Beispiel mit einer Vollzeit-Fortbildung über 12 Monate, ledig, ohne eigenes Einkommen und mit eigener gesetzlicher Krankenversicherung:

  • Lehrgangs- und Prüfungsgebühren: 10.000,00 €
  • Zuschuss auf die Gebühren: 5.000,00 €
  • KfW-Darlehen für die Gebühren: 5.000,00 €
  • Erlass bei bestandener Prüfung: 2.500,00 €
  • Rückzahlung: 2.500,00 €
  • Unterhaltsbeitrag pro Monat: 1.019,00 €
  • Unterhaltsbeitrag für 12 Monate: 12.228,00 €

Damit liegt die Förderung ohne Rückzahlung bei 19.728,00 €. Dein Eigenanteil an den Fortbildungskosten beträgt in dieser Rechnung 2.500,00 €. Diese Zahl ist nicht identisch mit allen Kurskosten, sondern meint den Teil, der nach Zuschuss und Erlass wirtschaftlich bei dir bleibt.

Bei höheren Gebühren bleibt die Systematik gleich, aber die förderfähigen Gebühren sind begrenzt. Bei 15.000 € Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in Vollzeit über 18 Monate ergeben sich 7.500,00 € Zuschuss, 7.500,00 € Darlehen, 3.750,00 € Erlass und 3.750,00 € Rückzahlung. Der Unterhaltsbeitrag liegt in diesem Beispiel bei 1.019,00 € pro Monat.

Aufstiegs-BAföG in Vollzeit: Unterhalt macht den großen Unterschied

Der monatliche Unterhaltsbeitrag gibt es bei Vollzeitmaßnahmen. Er ist ein Zuschuss und muss in der hier gezeigten Rechnung nicht zurückgezahlt werden. Für eine alleinstehende Person ohne Kinder mit eigener Krankenversicherung liegt der Unterhaltsbeitrag im Beispiel bei 1.019,00 € pro Monat. Bei familienversicherten Personen fällt der Betrag geringer aus, weil kein Zuschlag für die eigene Krankenversicherung eingerechnet wird.

Kinder und Familienstand können den Bedarf erhöhen. Eine verheiratete Person mit 2 Kindern und eigener Krankenversicherung kommt im Beispiel auf 1.724,00 € Unterhaltsbedarf vor Einkommensanrechnung. Wenn kein Einkommen angerechnet wird, entspricht das auch dem monatlichen Unterhaltsbeitrag. Bei einer alleinstehenden Person mit 2 Kindern und einem Kind unter 14 Jahren liegt der Unterhaltsbeitrag bei 1.489,00 € pro Monat; zusätzlich zeigt die Rechnung einen Kinderbetreuungszuschlag von 150,00 € pro Monat.

Einkommen kann den Unterhalt verringern. Bei einer verheirateten Person ohne Kinder, 10.000 € Gebühren und einem Ehepartner mit 45.000 € Jahresbrutto sinkt der Unterhaltsbeitrag im Beispiel auf 923,00 € pro Monat. Der Unterhaltsbedarf vor Anrechnung beträgt 1.254,00 €, angerechnet werden 331,43 € pro Monat. Die Gebührenförderung bleibt in der Rechnung trotzdem bei 5.000,00 € Zuschuss, 5.000,00 € Darlehen und 2.500,00 € Erlass bei bestandener Prüfung.

Auch eigenes Einkommen während der Fortbildung kann sich spürbar auswirken. Bei 1.500 € eigenem Bruttoeinkommen pro Monat liegt der Unterhaltsbeitrag im Beispiel nur noch bei 332,00 € pro Monat. Angerechnet werden 686,94 € pro Monat. Der Eigenanteil an den Fortbildungskosten bleibt in dieser Rechnung 2.500,00 €, weil das Einkommen den Unterhalt betrifft, nicht den Zuschuss zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren.

Aufstiegs-BAföG in Teilzeit für Fachwirt, Techniker und Meister

In Teilzeit, also berufsbegleitend, steht meist die Gebührenförderung im Vordergrund. Ein Fachwirt-Lehrgang mit 6.000 € Gebühren über 24 Monate ergibt im Beispiel 3.000,00 € Zuschuss, 3.000,00 € KfW-Darlehen und 1.500,00 € Erlass nach bestandener Prüfung. Zurückzuzahlen bleiben 1.500,00 €. Die Förderung ohne Rückzahlung beträgt 4.500,00 €.

Bei einer Techniker-Fortbildung in Teilzeit mit 12.000 € Gebühren über 36 Monate zeigt die Rechnung 6.000,00 € Zuschuss und 6.000,00 € Darlehen. Nach bestandener Prüfung werden 3.000,00 € erlassen, sodass 3.000,00 € zurückzuzahlen bleiben. Die Förderung ohne Rückzahlung liegt bei 9.000,00 €.

Teilzeit ist deshalb nicht automatisch schlechter, aber anders aufgebaut. Der laufende Lebensunterhalt wird in den gezeigten Teilzeitbeispielen nicht als monatlicher Unterhaltsbeitrag berücksichtigt. Wenn du deinen Lebensunterhalt weiter über Gehalt finanzierst, ist das oft der Grund, warum eine berufsbegleitende Weiterbildung planbar wirkt. Gleichzeitig solltest du die Rückzahlung des Darlehens von Anfang an mitdenken.

Meisterstück, Materialkosten und hohe Kursgebühren richtig einordnen

Bei einem Meisterstück oder Prüfungsprojekt werden Materialkosten gesondert betrachtet. Nicht jede Ausgabe wird vollständig übernommen. In einem Beispiel mit 8.000 € Fortbildungskosten und 2.000 € Materialkosten in Vollzeit ergeben sich 4.500,00 € Zuschuss zu Gebühren und Meisterstück, 4.500,00 € Darlehen und 2.000,00 € Erlass. Zurückzuzahlen bleiben 2.500,00 €, der Eigenanteil an den Fortbildungskosten beträgt 3.500,00 €.

Bei einem Meister-Beispiel mit 12.000 € Kurs, 3.000 € Meisterstück und 12 Monaten Vollzeit liegt der Zuschuss zu Gebühren und Meisterstück bei 6.750,00 €. Das KfW-Darlehen beträgt ebenfalls 6.750,00 €. Nach bestandener Prüfung werden 3.000,00 € erlassen, zurückzuzahlen sind 3.750,00 €. Zusätzlich enthält die Kostenaufteilung 1.500 € direkt selbst gezahlt. Der Eigenanteil an den Fortbildungskosten beträgt dadurch 5.250,00 €.

Bei sehr hohen Lehrgangskosten ist der Blick auf den förderfähigen Höchstbetrag wichtig. Wenn eine Meisterfortbildung 20.000 € kostet und du die KfW-Darlehensoption nicht nutzt, zeigt die Rechnung 7.500,00 € Zuschuss, 0,00 € Darlehen und 0,00 € Erlass. Dein Eigenanteil an den Fortbildungskosten beträgt dann 12.500,00 €. Der Unterhaltsbeitrag in Vollzeit kann trotzdem hinzukommen, wenn die übrigen Voraussetzungen passen.

Wenn du dich nach bestandener Prüfung innerhalb von 3 Jahren selbstständig machen willst, kann sich die Rückzahlung weiter verändern. In der entsprechenden Rechnung mit 10.000 € Gebühren, 12 Monaten Vollzeit und Gründung wird ein Erlass von 5.000,00 € ausgewiesen. Das Darlehen, das du zurückzahlst, beträgt 0,00 €, ebenso der Eigenanteil an den Fortbildungskosten. Ob der vollständige Erlass tatsächlich greift, hängt an den Voraussetzungen der Gründung oder Übernahme.

Typische Fehler beim Aufstiegs-BAföG berechnen

Ein häufiger Fehler ist, Zuschuss und Darlehen zu vermischen. Der Zuschuss ist der Teil ohne Rückzahlung. Das Darlehen ist zunächst eine Finanzierung, auch wenn später ein Erlass möglich ist. Wenn du im Rechner das KfW-Darlehen abwählst, entsteht auch kein Darlehenserlass. Bei 20.000 € Gebühren ohne Darlehensoption bleibt es im Beispiel bei 7.500,00 € Zuschuss und 0,00 € Erlass.

Der zweite typische Fehler betrifft Teilzeit. Viele rechnen dort mit einem monatlichen Unterhalt, obwohl die Beispiele für berufsbegleitende Maßnahmen nur Gebührenförderung zeigen. Für die Planung heißt das: Vergleiche Teilzeit und Vollzeit nicht allein über den Zuschuss zu den Kurskosten, sondern über deine gesamte Finanzierung während der Fortbildung.

Der dritte Fehler liegt bei Einkommen und Vermögen. Ein Vermögen von 5.000 € führt im Beispiel zu 0,00 € Anrechnung und der Unterhaltsbeitrag bleibt bei 1.019,00 € pro Monat. Ein eigenes Bruttoeinkommen von 1.500 € pro Monat senkt den Unterhalt dagegen deutlich. Beide Angaben gehören deshalb in die Rechnung, auch wenn sie sich unterschiedlich auswirken.

Praktisch ist: Rechne mehrere Varianten durch. Einmal mit Darlehen, einmal ohne Darlehen, einmal mit bestandener Prüfung, einmal mit möglicher Gründung. So siehst du, welche Entscheidung den Eigenanteil verändert und welcher Betrag real als Rückzahlung übrig bleibt.

Tabellen zum Nachschlagen

Aufstiegs-BAföG: Zuschuss und Eigenanteil nach Lehrgangskosten

Mit KfW-Darlehen und bestandener Prüfung, ohne Existenzgründung. Eigenanteil = Kosten − Zuschuss − Erlass (ohne Zinsen).
GebührenZuschuss 50 %DarlehenErlassRückzahlungEigenanteil
2.000 €1.000 €1.000 €500 €500 €500 €
3.000 €1.500 €1.500 €750 €750 €750 €
4.000 €2.000 €2.000 €1.000 €1.000 €1.000 €
5.000 €2.500 €2.500 €1.250 €1.250 €1.250 €
6.000 €3.000 €3.000 €1.500 €1.500 €1.500 €
8.000 €4.000 €4.000 €2.000 €2.000 €2.000 €
10.000 €5.000 €5.000 €2.500 €2.500 €2.500 €
12.000 €6.000 €6.000 €3.000 €3.000 €3.000 €
15.000 €7.500 €7.500 €3.750 €3.750 €3.750 €
20.000 €7.500 €7.500 €3.750 €3.750 €8.750 €

Meister-BAföG Unterhaltsbeitrag 2026: Höchstbeträge nach Familienstand

Vollzeit, ohne anzurechnendes Einkommen und Vermögen. Mit KV = eigene Kranken- und Pflegeversicherung (+137 €).
Familiensituationmit eigener KVfamilienversichert
Alleinstehend, ohne Kind1.019 €882 €
Alleinstehend, 1 Kind1.254 €1.117 €
Alleinerziehend, 1 Kind unter 14 (+150 € Betreuung)1.404 €1.267 €
Verheiratet, ohne Kind1.254 €1.117 €
Verheiratet, 1 Kind1.489 €1.352 €
Verheiratet, 2 Kinder1.724 €1.587 €
Verheiratet, 3 Kinder1.959 €1.822 €

Meisterstück-Förderung nach Materialkosten

Gefördert wird die Hälfte der Materialkosten (max. 2.000 €), davon 50 % Zuschuss. Für das Meisterstück-Darlehen gibt es keinen Bestehenserlass.
MaterialkostenförderfähigZuschussDarlehenEigenanteil
1.000 €500 €250 €250 €750 €
2.000 €1.000 €500 €500 €1.500 €
3.000 €1.500 €750 €750 €2.250 €
4.000 €2.000 €1.000 €1.000 €3.000 €
6.000 €2.000 €1.000 €1.000 €5.000 €

Beispiele zum Ausprobieren

Grafiken für deine Website

Du darfst die Grafiken kostenlos in Blogs, Artikeln, Präsentationen oder im Unterricht verwenden - einzige Bedingung ist ein Link auf diese Seite als Quelle (Lizenz CC BY 4.0).

Aufstiegs-BAföG-Rechner: Beim Aufstiegs-BAföG zahlt der Staat 50 % der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (bis 15.000 €) als Zuschuss, den Rest gibt es als KfW-Darlehen, von dem nach bestandener Prüfung die Hälfte erlassen wird. Von 10.000 € Kursgebühren bleiben so 2.500 € Eigenanteil; in Vollzeit gibt es zusätzlich bis zu 1.019 € Unterhalt im Monat als Zuschuss.
Auf einen Blick
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Aufstiegs-BAföG: Zuschuss und Eigenanteil nach Lehrgangskosten (Tabelle)
Aufstiegs-BAföG: Zuschuss und Eigenanteil nach Lehrgangskosten
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Häufige Fragen

Wie viel Aufstiegs-BAföG bekomme ich bei 10.000 € Gebühren?

Bei 10.000 € Gebühren in Vollzeit über 12 Monate bekommst du im Beispiel 19.728,00 € Förderung ohne Rückzahlung. Darin stecken 5.000,00 € Zuschuss zu den Gebühren, 2.500,00 € Erlass nach bestandener Prüfung und 12.228,00 € Unterhalt. Zurückzuzahlen bleiben 2.500,00 €.

Wie hoch ist der Unterhaltsbeitrag beim Aufstiegs-BAföG 2026?

Der Unterhaltsbeitrag liegt im Beispiel für Ledige ohne Kinder mit eigener gesetzlicher Krankenversicherung bei 1.019,00 € pro Monat. Verheiratet mit 2 Kindern und eigener Krankenversicherung sind es 1.724,00 € pro Monat, wenn nichts angerechnet wird. Einkommen und Vermögen können den Betrag senken.

Bekomme ich Aufstiegs-BAföG auch in Teilzeit?

Ja, in Teilzeit bekommst du im Beispiel Förderung für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Bei 6.000 € Gebühren über 24 Monate ergeben sich 3.000,00 € Zuschuss, 3.000,00 € Darlehen und 1.500,00 € Erlass nach bestandener Prüfung. Ein laufender Unterhaltsbeitrag ist in dieser Teilzeitrechnung nicht enthalten.

Wie viel Meister-BAföG muss ich zurückzahlen?

Bei 10.000 € Gebühren und bestandener Prüfung zahlst du im Beispiel 2.500,00 € zurück. Die Rechnung startet mit 5.000,00 € Darlehen; davon werden 2.500,00 € erlassen. Ohne bestandene Prüfung oder ohne Darlehensnutzung kann sich der zurückzuzahlende Betrag anders darstellen.

Was passiert, wenn ich das KfW-Darlehen nicht nutze?

Wenn du das KfW-Darlehen nicht nutzt, gibt es in der Beispielrechnung auch keinen Darlehenserlass. Bei 20.000 € Gebühren in Vollzeit stehen 7.500,00 € Zuschuss, 0,00 € Darlehen und 0,00 € Erlass in der Rechnung. Dein Eigenanteil an den Fortbildungskosten beträgt dann 12.500,00 €.

Wird Einkommen beim Aufstiegs-BAföG angerechnet?

Ja, Einkommen kann vor allem den Unterhaltsbeitrag verringern. Bei 1.500 € eigenem Bruttoeinkommen pro Monat sinkt der Unterhaltsbeitrag im Beispiel auf 332,00 € pro Monat. Die Anrechnung beträgt 686,94 € pro Monat. Die Gebührenförderung bleibt in diesem Beispiel unverändert.

Zählt Vermögen beim Aufstiegs-BAföG?

Ja, Vermögen wird abgefragt, führt aber nicht immer zu einer Anrechnung. Bei 5.000 € Vermögen zeigt das Beispiel 0,00 € angerechnetes Einkommen und Vermögen pro Monat. Der Unterhaltsbeitrag bleibt dort bei 1.019,00 € pro Monat. Entscheidend sind die persönlichen Daten und Nachweise im Antrag.

Gibt es mehr Aufstiegs-BAföG bei Selbstständigkeit nach der Prüfung?

Ja, im Beispiel mit Gründung innerhalb von 3 Jahren steigt der Erlass auf 5.000,00 €. Bei 10.000 € Gebühren bleibt dann 0,00 € Darlehen zur Rückzahlung und 0,00 € Eigenanteil an den Fortbildungskosten. Der vollständige Erlass setzt voraus, dass die Bedingungen der Gründung oder Übernahme erfüllt sind.

Quellen und Prüfung

Erstellt von
Sebastian Wiercinski, Herausgeber
Stand
23.09.2026, Werte gültig ab 01.01.2026

Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.

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Aufstiegs-BAföG-Rechner. Rechner-info.de, Stand 23.09.2026. https://rechner-info.de/soziales/aufstiegs-bafoeg-rechner