Bürgergeld-Rechner

Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld) 2026 berechnen: Regelsatz 563 €, Miete, Mehrbedarf, Freibeträge für Lohn und Kindergeld. Mit Vermögens-Check.

Stand 23.09.2026Quelle: Bundesministerium der JustizVon Sebastian Wiercinski

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Haushalt

Wichtig für den Vermögensfreibetrag.

Kommagetrennt, unverheiratete Kinder unter 25. Leer lassen, wenn keine Kinder im Haushalt leben.

0 = wird aus dem Brutto berechnet (Steuerklasse I, II bzw. IV, ohne Kirchensteuer).

Zählt voll, ohne Freibetrag für Erwerbstätige.

259 € je Kind; es zählt als Einkommen des Kindes.

Bruttokaltmiete-Grenze deiner Stadt. 0 = Miete wird voll angesetzt.

Im ersten Jahr zahlt das Jobcenter die tatsächliche Miete, höchstens das 1,5-Fache der Grenze.

Konten, Bargeld, Wertpapiere. Nicht: angemessenes Auto, Riester/Rürup, selbst genutzte Wohnung.

Grundsicherungsgeld-Anspruch pro Monat909,77 €
Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft
1.720,56 €
davon Regelbedarfe
953,00 €
davon Mehrbedarf Alleinerziehende
67,56 €
davon weitere Mehrbedarfe
0,00 €
davon Miete und Heizung (anerkannt)
700,00 €
Anrechenbares Einkommen gesamt
810,79 €
Anrechnungsfreier Teil deines Lohns?
328,00 €
Angerechnetes Kindergeld
259,00 €
Verfügbar im Monat (Netto + Kindergeld + Grundsicherungsgeld)
2.048,56 €
Vermögensfreibetrag der Familie
15.000 €
Vermögens-Check
Kein Vermögen angegeben. Freibetrag der Familie: 15.000 € (5.000 € unter 30 Jahren, 10.000 € ab 30, 12.500 € ab 40, 20.000 € ab 50 je Person).
  • Die Miete ist voll angesetzt. Liegt sie über der Angemessenheitsgrenze deiner Stadt, übernimmt das Jobcenter nach der einjährigen Karenzzeit nur den angemessenen Teil.
  • Regelsätze 2027 sind noch nicht festgesetzt (Stand 23.09.2026); gerechnet wird mit den Werten 2026.
Bedarf je Person
PersonRegelbedarfsstufeRegelbedarfMehrbedarfAnteil Miete
Du (alleinstehend/alleinerziehend)RBS 1563,00 €67,56 €350,00 €
Kind 1 (8 J.)RBS 5390,00 €0,00 €350,00 €
Wie der Bedarf gedeckt wird
Eigenes Einkommen (angerechnet): 810,79 €Grundsicherungsgeld: 909,77 €
Rechenweg mit deinen Zahlen
  1. Bedarf: Regelbedarfe 953,00 € + Mehrbedarfe 67,56 € + Miete/Heizung 700,00 € = 1.720,56 €
  2. Lohn: Netto 879,79 € − Freibetrag 328,00 € = 551,79 € angerechnet
  3. Einkommen der Kinder: Kindergeld 259,00 € + Unterhalt 0,00 €
  4. Anspruch: 1.720,56 € − 810,79 € = 909,77 €

Was der Bürgergeld Rechner 2026 berücksichtigt

Der Bürgergeld Rechner schätzt deinen monatlichen Anspruch auf Grundsicherungsgeld. Gemeint ist die Leistung nach dem bisherigen Bürgergeld, die seit 1. Juli 2026 Grundsicherungsgeld heißt. Entscheidend ist immer die Bedarfsgemeinschaft: also du, ein Partner oder eine Partnerin und Kinder im Haushalt, soweit sie berücksichtigt werden.

In die Rechnung fließen Regelbedarf, mögliche Mehrbedarfe, anerkannte Unterkunftskosten und Einkommen ein. Bei Kindern zählt Kindergeld als Einkommen des Kindes. Erwerbseinkommen wird anders behandelt als sonstiges Einkommen wie ALG I, Rente, Krankengeld oder Unterhalt. Für Lohn gibt es Freibeträge, sonstiges Einkommen zählt im Rechner voll.

Trage Haushalt, Einkommen, Kinder, Miete, Heizkosten und Vermögen ein. Der Rechner zeigt dir dann Bedarf, angerechnetes Einkommen, Vermögens-Check und den geschätzten Monatsanspruch.

Wie wird Bürgergeld berechnet?

Die Rechnung läuft in Worten so: Zuerst wird der Bedarf der Bedarfsgemeinschaft gebildet. Dazu gehören Regelbedarfe, Mehrbedarfe sowie anerkannte Miete und Heizung. Danach wird das anrechenbare Einkommen abgezogen. Das Ergebnis ist der monatliche Anspruch.

Beim Arbeitslohn wird nicht der komplette Nettolohn angerechnet. Der Rechner zieht vom Netto den anrechnungsfreien Teil ab. Dieser Freibetrag hängt vom Bruttolohn ab: Es gibt einen Grundfreibetrag von 100 € sowie weitere Freibeträge in den Bereichen 100-520 €, 520-1.000 € und 1.000-1.200 €. Mit Kind reicht die letzte Stufe bis 1.500 €.

Beispiel: Eine alleinerziehende Person mit einem Kind im Alter von 8 Jahren hat bei 1.000 € Bruttolohn, 580 € Miete und 120 € Heizkosten einen Gesamtbedarf von 1.720,56 €. Darin stecken 953,00 € Regelbedarfe, 67,56 € Mehrbedarf Alleinerziehende und 700,00 € Miete und Heizung. Vom Lohn werden 551,79 € angerechnet, dazu kommt Kindergeld mit 259,00 €. Das anrechenbare Einkommen liegt damit bei 810,79 €. Der Anspruch beträgt 909,77 € pro Monat.

Bürgergeld Höhe 2026: Regelbedarf, Kinder und Mehrbedarf

Der Regelbedarf ist der feste Grundbetrag für den Lebensunterhalt. Für Alleinstehende und Alleinerziehende gilt RBS 1 mit 563 €. Bei Paaren gilt RBS 2 mit 506 € je Partner. Für Kinder und Jugendliche hängt der Betrag vom Alter ab: Jugendliche von 14-17 Jahren haben 471 €, Kinder von 6-13 Jahren 390 € und Kinder von 0-5 Jahren 357 €.

Bei Alleinerziehenden kommt ein Mehrbedarf hinzu. Ein Beispiel zeigt, wie stark das wirkt: Bei einem Kind von 4 Jahren, 603 € Bruttolohn, 620 € Miete und 110 € Heizkosten ergibt sich ein Gesamtbedarf von 1.852,68 €. Der Regelbedarf liegt bei 920,00 €, der Mehrbedarf Alleinerziehende bei 202,68 € und Miete plus Heizung bei 730,00 €. Nach Anrechnung von Einkommen bleibt ein Anspruch von 1.221,29 €.

Auch Schwangerschaft kann den Bedarf erhöhen. In einer Rechnung mit Schwangerschaft ab der 13. Woche werden weitere Mehrbedarfe von 95,71 € angesetzt. Bei 700 € Miete und 140 € Heizkosten steigt der Gesamtbedarf auf 1.956,27 €.

Bekomme ich Bürgergeld, wenn ich arbeite?

Ja, Arbeit schließt Grundsicherungsgeld nicht automatisch aus. Entscheidend ist, ob der anerkannte Bedarf höher ist als dein anrechenbares Einkommen. Deshalb kann ein Anspruch bestehen, obwohl Lohn auf dem Konto eingeht. Typisch ist das bei hohen Wohnkosten, Kindern oder Mehrbedarf.

Bei einem Paar mit einem Kind, 1.500 € Bruttolohn, 800 € Miete und 180 € Heizkosten liegt der Gesamtbedarf bei 2.382,00 €. Das anrechenbare Einkommen beträgt 1.099,48 €, der Anspruch liegt bei 1.282,52 €. In einer weiteren Rechnung mit Paar, einem Kind, 1.400 € Einkommen, 850 € Miete und 170 € Heizkosten beträgt der Anspruch 1.372,32 €.

Es gibt aber auch Fälle ohne Anspruch. Bei einer alleinstehenden Person mit 2.412 € Bruttolohn, 520 € Miete und 90 € Heizkosten ist der Gesamtbedarf 1.173,00 €. Das anrechenbare Einkommen liegt bei 1.369,97 €. Der rechnerische Anspruch ist 0,00 €.

Wohnkosten, Vermögen und typische Fehler beim Bürgergeld Rechner

Miete und Heizung können den Anspruch stark verändern. Der Rechner setzt die eingegebenen Wohnkosten an, wenn keine Angemessenheitsgrenze eingetragen ist oder die Kosten als angemessen gelten. In einer Rechnung mit 950 € Miete, 200 € Heizkosten und eingetragener angemessener Miete von 950 € werden 1.150,00 € für Miete und Heizung berücksichtigt. Daraus entsteht ein Anspruch von 1.359,77 €.

Vermögen kann den Anspruch blockieren. In einem Beispiel mit 18.000 € verwertbarem Vermögen liegt der Freibetrag der Familie bei 15.000 €. Der Vermögens-Check weist 3.000 € über dem Freibetrag aus, rechnerisch ergibt sich dadurch 0,00 € Anspruch.

Typische Fehler:

  • Nettolohn leer lassen, obwohl du eine aktuelle Abrechnung hast. Wenn du den Nettolohn kennst, ist die Schätzung genauer.
  • Kindergeld, Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss vergessen. Diese Beträge können den Anspruch mindern.
  • Heizkosten in die Miete einrechnen und zusätzlich als Heizkosten eintragen. Dann würden Wohnkosten doppelt auftauchen.
  • Angemessene Miete eintragen, obwohl du den Wert deines Jobcenters nicht kennst. Dann lieber offen lassen und die Rechnung als grobe Schätzung lesen.

Der berechnete Betrag ist nicht verbindlich. Das Jobcenter prüft Unterlagen, tatsächliche Unterkunftskosten, Einkommen, Vermögen und Sonderfälle im Einzelfall.

Tabellen zum Nachschlagen

Regelsatz 2026: Regelbedarfsstufen beim Grundsicherungsgeld (Bürgergeld)

Nullrunde: Beträge seit 01.01.2024 unverändert, auch nach der Umbenennung zum 01.07.2026. Werte 2027 noch nicht festgesetzt.
StufeFür wenBetrag/Monat
RBS 1Alleinstehende und Alleinerziehende563 €
RBS 2Paare, je Partner506 €
RBS 3Erwachsene 18-24 Jahre im Haushalt der Eltern451 €
RBS 4Jugendliche 14-17 Jahre471 €
RBS 5Kinder 6-13 Jahre390 €
RBS 6Kinder 0-5 Jahre357 €

Hinzuverdienst beim Bürgergeld: So viel vom Lohn bleibt frei

Erwerbstätigenfreibetrag nach § 11b SGB II vom Bruttolohn; mit minderjährigem Kind gilt die 10-%-Stufe bis 1.500 €
Brutto/MonatFreibetrag ohne KindFreibetrag mit Kind
100 €100,00 €100,00 €
200 €120,00 €120,00 €
300 €140,00 €140,00 €
400 €160,00 €160,00 €
520 €184,00 €184,00 €
603 €208,90 €208,90 €
700 €238,00 €238,00 €
800 €268,00 €268,00 €
1.000 €328,00 €328,00 €
1.200 €348,00 €348,00 €
1.500 €348,00 €378,00 €
2.000 €348,00 €378,00 €
2.500 €348,00 €378,00 €

Mehrbedarf für Alleinerziehende 2026

§ 21 Abs. 3 SGB II, Prozent von 563 € (Regelbedarfsstufe 1)
Kinder im HaushaltProzentMehrbedarf/Monat
1 Kind unter 7 Jahren36 %202,68 €
1 Kind von 7 bis 17 Jahren12 %67,56 €
2 Kinder unter 16 Jahren36 %202,68 €
2 Kinder, eins 16 oder 1724 %135,12 €
3 Kinder36 %202,68 €
4 Kinder48 %270,24 €
5 oder mehr Kinder60 %337,80 €

Wie viel Bürgergeld bekommt man ohne Miete? Beispiele 2026

Regelbedarfe plus Mehrbedarf Alleinerziehende, abzüglich Kindergeld (259 €); Miete und Heizung kommen dazu
HaushaltRegelbedarf + MehrbedarfKindergeldLeistung ohne Miete
Alleinstehend563,00 €0,00 €563,00 €
Paar ohne Kinder1.012,00 €0,00 €1.012,00 €
Alleinerziehend, 1 Kind (4 J.)1.122,68 €259,00 €863,68 €
Alleinerziehend, 2 Kinder (5, 10 J.)1.512,68 €518,00 €994,68 €
Paar, 1 Kind (8 J.)1.402,00 €259,00 €1.143,00 €
Paar, 2 Kinder (4, 10 J.)1.759,00 €518,00 €1.241,00 €
Paar, 3 Kinder (3, 8, 15 J.)2.230,00 €777,00 €1.453,00 €

Beispiele zum Ausprobieren

Grafiken für deine Website

Du darfst die Grafiken kostenlos in Blogs, Artikeln, Präsentationen oder im Unterricht verwenden - einzige Bedingung ist ein Link auf diese Seite als Quelle (Lizenz CC BY 4.0).

Bürgergeld-Rechner: Seit 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld Grundsicherungsgeld; die Regelsätze bleiben 2026 unverändert: 563 € für Alleinstehende, 506 € je Partner, 357 bis 471 € für Kinder. Dazu kommen Miete und Heizung. Eine alleinstehende Person ohne Einkommen mit 700 € Warmmiete hat Anspruch auf 1.263 € im Monat.
Auf einen Blick
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Regelsatz 2026: Regelbedarfsstufen beim Grundsicherungsgeld (Bürgergeld) (Tabelle)
Regelsatz 2026: Regelbedarfsstufen beim Grundsicherungsgeld (Bürgergeld)
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Häufige Fragen

Wie hoch ist das Bürgergeld 2026 für Alleinstehende?

Für Alleinstehende beträgt der Regelbedarf 563 € im Monat. Dazu können anerkannte Miete und Heizkosten kommen. Ohne Einkommen und mit 700 € Warmmiete ergibt sich in der Rechnung ein Anspruch von 1.263,00 € pro Monat.

Wie viel Bürgergeld bekommt ein Paar 2026?

Ein Paar hat 506 € Regelbedarf je Partner. Ohne Kinder ergibt das zusammen 1.012,00 € Regelbedarf, bevor Miete, Heizung, Einkommen und Vermögen berücksichtigt werden. Mit Kindern kommen deren Regelbedarfe hinzu, Kindergeld wird aber als Einkommen angerechnet.

Wie wird mein Lohn beim Bürgergeld angerechnet?

Beim Lohn wird nicht das komplette Netto angerechnet. Bei 1.200 € brutto und 950 € netto bleiben in der Beispielrechnung 348,00 € anrechnungsfrei. Zusammen mit Kindergeld ergibt sich dort ein anrechenbares Einkommen von 861,00 € und ein Anspruch von 859,56 €.

Bekomme ich Bürgergeld mit 2.000 € brutto?

Ja, ein Anspruch kann bestehen, wenn dein Bedarf hoch genug ist. In der Rechnung mit 2.000 € Bruttolohn, 1.300 € Miete und 250 € Heizkosten liegt der Anspruch bei 1.130,81 €. Grund sind vor allem die anerkannten Wohnkosten von 1.550,00 €.

Wie viel Bürgergeld bekommt eine Alleinerziehende mit Kindern?

Eine Alleinerziehende mit Kindern kann Regelbedarf, Mehrbedarf und Wohnkosten erhalten. Bei 2 Kindern im Alter von 3 und 10 Jahren, 1.100 € Bruttolohn, 750 € Miete und 160 € Heizkosten ergibt die Rechnung 1.291,39 € Anspruch.

Wird Kindergeld beim Bürgergeld angerechnet?

Ja, Kindergeld wird als Einkommen des Kindes angerechnet. In den Beispielen beträgt es 259,00 € je Kind. Bei 2 Kindern werden deshalb 518,00 € als Kindergeld berücksichtigt und mindern den ungedeckten Bedarf der Bedarfsgemeinschaft.

Wie viel Vermögen ist beim Bürgergeld erlaubt?

Der erlaubte Betrag hängt vom Alter und der Familie ab. Im Beispiel mit einer erwachsenen Person und einem Kind beträgt der Vermögensfreibetrag 15.000 €. Bei 18.000 € verwertbarem Vermögen liegt die Familie 3.000 € darüber, der rechnerische Anspruch ist 0,00 €.

Ist der Bürgergeld Rechner verbindlich?

Nein, der Rechner liefert eine Schätzung und keinen Bescheid. Verbindlich entscheidet das Jobcenter. Abweichungen entstehen zum Beispiel durch tatsächliche Nachweise, lokale Angemessenheitsgrenzen, einmalige Einnahmen, Vermögen, besondere Wohnsituationen oder weitere Mehrbedarfe.

Quellen und Prüfung

Erstellt von
Sebastian Wiercinski, Herausgeber
Stand
23.09.2026, Werte gültig ab 01.07.2026

Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.

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Bürgergeld-Rechner. Rechnerinfo, Stand 23.09.2026. https://rechner-info.de/soziales/buergergeld-rechner