Erziehungsrente-Rechner
1.122,53 € Einkommensfreibetrag ab Juli 2026. Berechne Erziehungsrente aus deiner Versicherung und prüfe die Anrechnung eigenen Einkommens.
- Eigene Rente vor Anrechnung
- 1.200,00 €
- Pauschales anrechenbares Einkommen
- 1.500,00 €
- Einkommensfreibetrag
- 1.122,53 €
- Tatsächliche Kürzung
- 150,99 €
- Anspruchseinordnung
- Rechenvoraussetzungen bestätigt, Anspruch bleibt zu prüfen
- Regelfall: Scheidung nach 30.06.1977; Sonderfälle früherer Scheidung gesondert prüfen.
- Eigenes Kind unter 18 oder unter den gesetzlichen Voraussetzungen behindertes Kind betreuen. Erziehungsrente aus eigener Versicherung, Rentenartfaktor 1,0. Kein Sterbevierteljahr ohne Einkommensanrechnung.
- Einkommen richtet sich regelmäßig nach Vorjahreswerten; Aktualisierung und weitere Einkommensarten nach §§ 18a bis 18e SGBIV prüfen. Persönliche EP aus der Rentenauskunft enthalten Zurechnungszeit und Zugangsfaktor. Dies ersetzt keinen Rentenbescheid.
Rechenweg mit deinen Zahlen
- Eigene Rente 1.200,00 €; anrechenbares Einkommen 1.500,00 €.
- Freibetrag 1.122,53 €; tatsächliche Kürzung 150,99 €.
- Verbleibend 1.049,01 € vor eigenen Versicherungsbeiträgen und Steuern.
Wann hast du Anspruch auf Erziehungsrente?
Erziehungsrente ist eine eigene Rente aus deiner Versicherung. Sie ist keine Witwenrente und sie richtet sich nicht nach der Rente des verstorbenen früheren Partners. Der Rechner kann die Einkommensanrechnung abbilden, ersetzt aber keine verbindliche Entscheidung über deinen Antrag.
Für die Einordnung zählen vor allem die Voraussetzungen nach § 47 SGB VI: Du erziehst ein eigenes Kind oder ein Kind des früheren Partners, du bist nicht wieder verheiratet und du hast die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht. Außerdem muss die allgemeine Wartezeit bis zum Tod erfüllt sein. In Betracht kommen Fälle nach einer Scheidung, wenn der frühere Partner verstorben ist, sowie Fälle nach Rentensplitting.
Gib im Rechner nur die Werte ein, die zu deiner Situation passen: entweder den Betrag aus der Rentenauskunft oder deine persönlichen Entgeltpunkte, dazu die Einkommensart, das monatliche Einkommen und mögliche Kinder mit Freibetrag nach § 97 SGB VI.
Im Regelfall muss die Scheidung nach dem 30. Juni 1977 erfolgt sein. Zur Kindererziehung zählt ein minderjähriges Kind; für behinderungsbedingt betreute Kinder gelten weitere Voraussetzungen. Der Rechner verlangt eine bereits ermittelte eigene Rentenbasis einschließlich Zurechnungszeit und Zugangsfaktor.
Wie wird die Erziehungsrente berechnet?
Die Rechnung läuft in zwei Schritten: Zuerst wird aus deinem Einkommen ein pauschales anrechenbares Einkommen gebildet. Dann bleibt der Freibetrag frei. Nur der Teil oberhalb des Freibetrags wird mit 40 % auf deine eigene Erziehungsrente angerechnet.
Als Formel in Worten: Zahlrente ist deine eigene Versicherungsrente abzüglich 40 % des anrechenbaren Einkommens, soweit dieses den Freibetrag übersteigt.
Beispiel mit eigener Bruttorente von 1.200,00 € und Arbeitsentgelt von 2.500 €: Das pauschale anrechenbare Einkommen beträgt 1.500,00 €. Der Einkommensfreibetrag liegt bei 1.122,53 €. Daraus ergibt sich eine tatsächliche Kürzung von 150,99 €. Vor eigenen Versicherungsbeiträgen und Steuern bleiben 1.049,01 €.
Wichtig für die Einordnung: Das Ergebnis ist ein Betrag vor KV/PV und Steuer. Es zeigt also nicht zwingend, was später auf deinem Konto ankommt.
Wie wirkt sich eigenes Einkommen auf die Erziehungsrente aus?
Eigenes Einkommen mindert die Erziehungsrente nur, wenn das pauschale anrechenbare Einkommen über dem Freibetrag liegt. Bei 1.200,00 € eigener Rente und 0 € Einkommen wird nichts gekürzt. Das Ergebnis bleibt bei 1.200,00 € vor Abgaben.
Bei 800 € eigener Bruttorente und 1.500 € Arbeitsentgelt beträgt das pauschale anrechenbare Einkommen 900,00 €. Es liegt unter dem Freibetrag von 1.122,53 €. Deshalb wird 0,00 € angerechnet, und die Rente bleibt bei 800,00 €.
Anders sieht es bei höheren Einkommen aus. Bei 1.800 € eigener Bruttorente und 4.000 € Arbeitsentgelt beträgt das pauschale anrechenbare Einkommen 2.400,00 €. Die tatsächliche Kürzung liegt bei 510,99 €, sodass 1.289,01 € vor Abgaben bleiben.
Zur schnellen Orientierung bei 1.200,00 € eigener Rente und Arbeitsentgelt:
| Monatliches Einkommen dieser Art | Kürzung | Rente vor Abgaben |
|---|---|---|
| 0 | 0,00 € | 1.200,00 € |
| 1.500 | 0,00 € | 1.200,00 € |
| 2.000 | 30,99 € | 1.169,01 € |
| 2.500 | 150,99 € | 1.049,01 € |
| 3.000 | 270,99 € | 929,01 € |
| 4.000 | 510,99 € | 689,01 € |
Kinderfreibetrag und weiteres Einkommen bei der Erziehungsrente
Kinder können den Freibetrag erhöhen, wenn sie nach § 97 SGB VI berücksichtigt werden. Das kann die Kürzung deutlich senken. Im Beispiel mit 1.200,00 € eigener Rente und 2.500 € Arbeitsentgelt steigt der Einkommensfreibetrag bei einem Kind auf 1.360,64 €. Die tatsächliche Kürzung beträgt dann 55,74 €, und es bleiben 1.144,26 € vor Abgaben.
Weiteres bereits bereinigtes Einkommen wirkt in die andere Richtung. Bei 1.200,00 € eigener Rente, 2.500 € Arbeitsentgelt und zusätzlich 600 € bereinigtem Einkommen steigt das pauschale anrechenbare Einkommen auf 2.100,00 €. Die Kürzung beträgt 390,99 €, übrig bleiben 809,01 €.
Auch die Einkommensart zählt. Bei 20 pEP und 1.000 € Beamtenbezügen liegt das pauschale anrechenbare Einkommen bei 725,00 €. Die tatsächliche Kürzung beträgt 0,00 €, sodass 850,40 € bleiben. Bei 28 pEP, 1.800 € selbständigem Gewinn und 2 Kindern mit Freibetrag beträgt die Rente 1.190,56 €, weil die Kürzung ebenfalls 0,00 € beträgt.
Für den erhöhten Freibetrag zählen eigene Kinder mit Waisenrentenanspruch und eigene Kinder, deren Anspruch allein daran scheitert, dass sie nicht vom Verstorbenen abstammen. Die jeweiligen Alters- und Ausbildungsvoraussetzungen bleiben maßgeblich. Das Einkommen richtet sich regelmäßig nach dem Vorjahr; Aktualisierungen prüft die Rentenversicherung.
Typische Fehler bei der Erziehungsrente vermeiden
Der häufigste Fehler ist, die Erziehungsrente mit der Rente des verstorbenen früheren Partners zu verwechseln. Für die Ausgangsrente zählt deine eigene Rentenberechnung. Wenn du den Betrag aus der Rentenauskunft einträgst, müssen Zurechnungszeit und Zugangsfaktor bereits enthalten sein.
Der zweite Fehler betrifft das Einkommen. Arbeitsentgelt, Beamtenbezüge, selbständiger Gewinn und bereits festgestelltes anrechenbares Netto werden unterschiedlich behandelt. Darum solltest du die passende Einkommensart wählen und zusätzliches bereinigtes Einkommen separat erfassen, wenn es vorhanden ist.
Der dritte Punkt ist die Anspruchsprüfung. Eine rechnerische Rente bedeutet nicht automatisch, dass der Anspruch bewilligt wird. Im Beispiel mit 0 € eigener Bruttorente und 3.200 € Arbeitsentgelt bleibt die Rente nach Anrechnung bei 0,00 €. Die Anspruchseinordnung kann trotzdem lauten, dass die Rechenvoraussetzungen bestätigt sind und der Anspruch zu prüfen bleibt. Rechenergebnis und rechtliche Entscheidung sind also zwei verschiedene Dinge.
Tabellen zum Nachschlagen
Erziehungsrente bei eigenem Arbeitsentgelt
| Monatliches Einkommen dieser Art | Kürzung € | Rente vor Abgaben € |
|---|---|---|
| 0 | 0,00 | 1.200,00 |
| 1.500 | 0,00 | 1.200,00 |
| 2.000 | 30,99 | 1.169,01 |
| 2.500 | 150,99 | 1.049,01 |
| 3.000 | 270,99 | 929,01 |
| 4.000 | 510,99 | 689,01 |
Beispiele zum Ausprobieren
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Erziehungsrente bei 1.200 € eigener Bruttorente und 2.500 € Arbeitsentgelt?
Die Erziehungsrente beträgt 1.049,01 € vor KV/PV und Steuer. Ausgangspunkt sind 1.200,00 € eigene Rente. Das pauschale anrechenbare Einkommen liegt bei 1.500,00 €, der Freibetrag bei 1.122,53 €. Daraus ergibt sich eine Kürzung von 150,99 €.
Bekomme ich bei 800 € eigener Bruttorente und 1.500 € Arbeitsentgelt eine Kürzung?
Nein, die tatsächliche Kürzung beträgt 0,00 €. Bei 800 € eigener Bruttorente und 1.500 € Arbeitsentgelt ergibt sich ein pauschales anrechenbares Einkommen von 900,00 €. Das liegt unter dem Freibetrag von 1.122,53 €, sodass 800,00 € vor Abgaben bleiben.
Was passiert bei 1.200 € Erziehungsrente und 0 € Einkommen?
Bei 0 € Einkommen bleiben 1.200,00 € vor KV/PV und Steuer. Das pauschale anrechenbare Einkommen beträgt 0,00 €, deshalb gibt es keine Kürzung. Die tatsächliche Kürzung liegt bei 0,00 €.
Wie wirkt sich ein Kind mit Freibetrag auf die Erziehungsrente aus?
Mit einem Kind steigt der Freibetrag im Beispiel auf 1.360,64 €. Bei 1.200,00 € eigener Rente und 2.500 € Arbeitsentgelt sinkt die Kürzung auf 55,74 €. Dadurch bleiben 1.144,26 € vor eigenen Versicherungsbeiträgen und Steuern.
Wie wirkt sich zusätzliches bereinigtes Einkommen von 600 € aus?
Mit 600 € zusätzlichem bereinigtem Einkommen bleiben 809,01 € vor Abgaben. Bei 1.200,00 € eigener Rente und 2.500 € Arbeitsentgelt steigt das pauschale anrechenbare Einkommen auf 2.100,00 €. Die tatsächliche Kürzung beträgt dann 390,99 €.
Wie hoch ist die Erziehungsrente bei 35 pEP und 2.500 € Arbeitsentgelt?
Bei 35 pEP und 2.500 € Arbeitsentgelt beträgt die Erziehungsrente 1.337,21 € vor KV/PV und Steuer. Die eigene Rente vor Anrechnung liegt bei 1.488,20 €. Das pauschale anrechenbare Einkommen beträgt 1.500,00 €, die Kürzung 150,99 €.
Zählen Beamtenbezüge bei der Erziehungsrente als Einkommen?
Ja, Beamtenbezüge können als Einkommen berücksichtigt werden. Bei 20 pEP und 1.000 € Beamtenbezügen beträgt das pauschale anrechenbare Einkommen 725,00 €. Es kommt zu keiner Kürzung, sodass 850,40 € vor Abgaben bleiben.
Ist die berechnete Erziehungsrente schon der Auszahlungsbetrag?
Nein, der angezeigte Betrag ist vor KV/PV und Steuer. Bei 1.200,00 € eigener Rente und 2.500 € Arbeitsentgelt zeigt die Rechnung 1.049,01 € vor Abgaben. Was tatsächlich ausgezahlt wird, hängt von den persönlichen Abzügen und der Bewilligung ab.
Quellen und Prüfung
Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.
Diese Seite zitieren
Erziehungsrente-Rechner. Rechner-info.de, Stand 24.09.2026. https://rechner-info.de/rente/erziehungsrente-rechner

