Grundrente-Rechner
Grundrentenzuschlag 2026: 35 Jahre mit 0,48 Entgeltpunkten im Jahr bringen 417,22 € mehr Rente. Mit Einkommensprüfung (Freibetrag 1.492 €).
- Anspruch dem Grunde nach
- Ja
- Zuschlag pro Jahr
- 5.006,64 €
- Zusätzliche Entgeltpunkte
- 9,8123
- Durchschnitt je Monat (Bewertungszeiten)
- 0,0400 EP
- Maßgeblicher Höchstwert je Monat
- 0,0667 EP
- Aufwertung je Monat vor Abzug 12,5 %
- 0,0267 EP
- Berücksichtigte Monate (max. 420)
- 420
- Zuschlag vor Einkommensanrechnung
- 417,22 €
- Anzurechnendes Einkommen pro Monat
- 860,00 €
- Freibetrag
- 1.492,00 €
- Ab hier volle Anrechnung
- 1.909,00 €
- Angerechnet
- 0,00 €
- Davon ab: Kranken- und Pflegeversicherung
- 51,53 €
- Zuschlag nach KV/PV
- 365,69 €
- Ohne Steuerbescheid zählt die DRV Renten pauschal um 14 % gekürzt. Liegt ein Steuerbescheid vor, gilt das zu versteuernde Einkommen plus steuerfreier Rentenanteil des vorvergangenen Jahres.
Rechenweg mit deinen Zahlen
- Durchschnitt 0,0400 EP je Monat, Höchstwert 0,0667 EP → Aufwertung min(0,0400; 0,0667 − 0,0400) = 0,0267 EP
- Zuschlag: 0,0267 × 0,875 × 420 Monate = 9,8123 EP
- In Euro: 9,8123 × 1,000 × 42,52 € = 417,22 €
- Einkommensprüfung 2026: 860,00 € Einkommen, Freibetrag 1.492 €, volle Anrechnung ab 1.909 € → angerechnet 0,00 €
- Grundrentenzuschlag: 417,22 € im Monat
Was berechnet der Grundrente Rechner 2026?
Der grundrente rechner schätzt den Grundrentenzuschlag zur gesetzlichen Rente. Gemeint ist also keine eigene Rentenart, sondern ein Zuschlag auf deine vorhandene Rente, wenn lange Versicherungszeiten und eher niedrige Entgeltpunkte zusammenkommen.
Du gibst die Grundrentenzeiten, die Monate mit ausreichendem Verdienst, deine durchschnittlichen Entgeltpunkte, mögliche Rentenabschläge und das Einkommen für die Prüfung ein.
Das Ergebnis zeigt getrennt, ob dem Grunde nach ein Anspruch besteht, wie viele zusätzliche Entgeltpunkte entstehen, wie hoch der Zuschlag vor der Einkommensanrechnung ist und was nach Einkommensprüfung sowie Kranken- und Pflegeversicherung übrig bleibt. Gerade diese Trennung hilft: Ein Zuschlag kann rechnerisch entstehen, durch Einkommen aber gekürzt werden. Umgekehrt kann ein niedriger Rentenbetrag allein nicht reichen, wenn die Grundrentenzeiten oder die passenden Bewertungszeiten fehlen.
Verbindlich ist am Ende die Prüfung durch die Rentenversicherung. Der Rechner bildet die gesetzlichen Rechenschritte nach, ersetzt aber keinen Rentenbescheid und keine individuelle Kontenklärung.
Wie funktioniert die Berechnung des Grundrentenzuschlags?
Die Rechnung läuft in mehreren Schritten. Zuerst wird dein Durchschnitt an Entgeltpunkten je Monat der Bewertungszeiten betrachtet. Dann wird geprüft, wie weit dieser Durchschnitt unter dem maßgeblichen Höchstwert liegt. Für die Aufwertung zählt der kleinere Wert: entweder dein Durchschnitt selbst oder der Abstand zum Höchstwert. Davon bleiben nach dem gesetzlichen Abschlag 0,875. Dieser Wert wird mit den berücksichtigten Monaten multipliziert, höchstens mit 420 Monaten. Danach werden die zusätzlichen Entgeltpunkte mit Zugangsfaktor und Rentenwert in Euro umgerechnet. Anschließend folgt die Einkommensprüfung.
Ein Beispiel: Bei 420 Monaten und 0,48 EP pro Jahr ergibt sich ein Durchschnitt von 0,0400 EP je Monat. Der maßgebliche Höchstwert liegt bei 0,0667 EP. Die Aufwertung je Monat vor Abzug beträgt 0,0267 EP. Daraus entstehen 9,8123 zusätzliche Entgeltpunkte. Mit dem Rentenwert 42,52 € ergibt das einen Zuschlag vor Einkommensanrechnung von 417,22 € im Monat.
In diesem Beispiel liegt das anzurechnende Einkommen bei 860,00 €. Der Freibetrag für 2026 beträgt 1.492,00 €, die volle Anrechnung beginnt ab 1.909,00 €. Deshalb wird 0,00 € angerechnet. Nach Kranken- und Pflegeversicherung bleiben 365,69 €.
Grundrentenzeiten und Bewertungszeiten sind nicht dasselbe
Für den Anspruch zählen zuerst die Grundrentenzeiten. Dazu gehören zum Beispiel Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflege. Zeiten der Arbeitslosigkeit werden hier nicht mitgezählt. Daneben gibt es die Monate, in denen dein Verdienst mindestens 30 % des Durchschnitts erreicht hat. Diese Monate sind für die Aufwertung besonders wichtig.
Das sieht man gut, wenn zwar 420 Grundrentenmonate vorhanden sind, aber nur 360 Monate als Bewertungszeiten zählen. Bei 0,48 EP pro Jahr sinkt der Zuschlag von 417,22 € auf 357,61 € im Monat. Die zusätzlichen Entgeltpunkte sinken von 9,8123 auf 8,4105. Der Durchschnitt je Monat bleibt 0,0400 EP, aber es werden weniger Monate berücksichtigt.
Fehlen die Grundrentenzeiten, entsteht kein Zuschlag. Bei 300 Grundrentenmonaten und 0,48 EP pro Jahr zeigt die Rechnung 0,00 € und keinen Anspruch dem Grunde nach. Auch am unteren Rand kann es knapp werden: Bei 396 Monaten und 0,60 EP pro Jahr ergibt sich 0,00 €, weil der Durchschnitt je Monat mit 0,0500 EP über dem maßgeblichen Höchstwert von 0,0334 EP liegt.
Zwischen 33 Jahre und 35 Jahre verändert sich der Höchstwert stufenweise. Bei 408 Monaten und 0,55 EP pro Jahr entstehen 65,27 € im Monat. Bei 420 Monaten kann derselbe Durchschnitt deutlich anders wirken, weil dann der höhere Höchstwert für 35 Jahre greift.
Grundrente 2026: So wirkt die Einkommensprüfung
Nach der Berechnung des Zuschlags wird Einkommen angerechnet. Für 2026 bleiben bei Alleinstehenden 1.492 € anrechnungsfrei, bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern gemeinsam 2.327 €. Ab 1.909 € beziehungsweise 2.744 € erfolgt die volle Anrechnung. Für 2027 liegen die Werte höher.
| Fall | anrechnungsfrei 2026 | volle Anrechnung ab 2026 | anrechnungsfrei 2027 | volle Anrechnung ab 2027 |
|---|---|---|---|---|
| Alleinstehende | 1.492 € | 1.909 € | 1.555 € | 1.990 € |
| Ehepaare/Lebenspartner | 2.327 € | 2.744 € | 2.425 € | 2.861 € |
Bei der Prüfung wird oberhalb des Freibetrags zunächst 60 % angerechnet, ab der Grenze 100 %. Ein Beispiel mit Steuerbescheid: Bei 18.000 € zu versteuerndem Einkommen, 2.400 € steuerfreiem Teil der Renten und 0 € Kapitalerträgen ergibt sich ein anzurechnendes Einkommen von 1.700,00 € pro Monat. Der rechnerische Zuschlag von 417,22 € wird um 124,80 € gekürzt. Übrig bleiben 292,42 € vor Kranken- und Pflegeversicherung, danach 256,30 €.
Liegt das anzurechnende Einkommen niedriger, bleibt der Zuschlag ungekürzt. Bei 12.000 € zu versteuerndem Einkommen und 3.000 € steuerfreiem Rententeil ergibt sich 1.250,00 € anzurechnendes Einkommen. Angerechnet wird 0,00 €, der Zuschlag bleibt bei 417,22 €. Bei einem Ehepaar mit 900 € eigener Bruttorente und 1.200 € Rente des Partners liegt das anzurechnende Einkommen bei 1.806,00 €; auch hier wird 0,00 € angerechnet.
Typische Fehler beim Grundrente berechnen
Der häufigste Fehler ist die falsche Einheit bei den Entgeltpunkten. Viele Werte im Versicherungsverlauf wirken ähnlich, meinen aber etwas anderes. Wenn du 0,40 EP pro Monat einträgst, ist das etwas völlig anderes als 0,40 EP pro Jahr. In einer Rechnung mit 420 Monaten und 0,40 EP pro Monat entsteht 0,00 € Zuschlag, weil der Durchschnitt je Monat dann 0,4000 EP beträgt und damit weit über dem maßgeblichen Höchstwert von 0,0667 EP liegt.
Auch Rentenabschläge werden leicht vergessen. Bei 420 Monaten, 0,48 EP pro Jahr und 0 % Rentenabschlag beträgt der Zuschlag 417,22 €. Mit 10,8 % Rentenabschlag sinkt er auf 372,16 €. Die zusätzlichen Entgeltpunkte bleiben 9,8123, aber der Zugangsfaktor mindert den Eurobetrag.
Ein weiterer Punkt ist der Unterschied zwischen Bruttozuschlag und Zahlbetrag. Im Beispiel mit 417,22 € Zuschlag werden 51,53 € für Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Der Zuschlag nach KV/PV beträgt 365,69 €. Wenn du den Betrag mit deinem Kontoauszug vergleichst, musst du deshalb auf die Netto-Wirkung achten.
Für die Einkommensprüfung zählt je nach Fall nicht einfach deine aktuelle Monatsrente. Bei der Auswahl laut Steuerbescheid werden das zu versteuernde Einkommen, der steuerfreie Teil der Renten und Kapitalerträge berücksichtigt. Für 2026 kann der Steuerbescheid aus 2024 relevant sein. Dadurch kann das Ergebnis von deiner groben Schätzung abweichen.
Tabellen zum Nachschlagen
Grundrentenzuschlag Tabelle 2026: nach Entgeltpunkten und Beitragsjahren
| EP pro Jahr | Brutto 2026 etwa | 33 Jahre | 34 Jahre | 35 Jahre | 40 Jahre |
|---|---|---|---|---|---|
| 0,30 | 15.600 € | 123,76 € | 379,49 € | 390,65 € | 390,65 € |
| 0,35 | 18.200 € | 61,88 € | 317,25 € | 456,28 € | 456,28 € |
| 0,40 | 20.800 € | 1,48 € | 255,02 € | 520,35 € | 520,35 € |
| 0,45 | 23.400 € | 0,00 € | 191,26 € | 456,28 € | 456,28 € |
| 0,48 | 24.900 € | 0,00 € | 153,31 € | 417,22 € | 417,22 € |
| 0,50 | 26.000 € | 0,00 € | 127,51 € | 390,65 € | 390,65 € |
| 0,55 | 28.600 € | 0,00 € | 65,27 € | 326,59 € | 326,59 € |
| 0,60 | 31.200 € | 0,00 € | 1,52 € | 260,96 € | 260,96 € |
| 0,65 | 33.800 € | 0,00 € | 0,00 € | 195,33 € | 195,33 € |
| 0,70 | 36.400 € | 0,00 € | 0,00 € | 131,26 € | 131,26 € |
| 0,75 | 39.000 € | 0,00 € | 0,00 € | 65,63 € | 65,63 € |
Höchstwert der Grundrente nach Monaten mit Grundrentenzeiten
| Monate | Jahre | Höchstwert je Monat | Höchstwert pro Jahr |
|---|---|---|---|
| 396 | 33,00 | 0,0334 | 0,4008 |
| 398 | 33,17 | 0,0362 | 0,4344 |
| 400 | 33,33 | 0,0390 | 0,4680 |
| 402 | 33,50 | 0,0417 | 0,5004 |
| 404 | 33,67 | 0,0445 | 0,5340 |
| 406 | 33,83 | 0,0473 | 0,5676 |
| 408 | 34,00 | 0,0501 | 0,6012 |
| 410 | 34,17 | 0,0528 | 0,6336 |
| 412 | 34,33 | 0,0556 | 0,6672 |
| 414 | 34,50 | 0,0584 | 0,7008 |
| 416 | 34,67 | 0,0612 | 0,7344 |
| 418 | 34,83 | 0,0640 | 0,7680 |
| 420 | 35,00 | 0,0667 | 0,8004 |
Grundrente Freibetrag 2026 und 2027
| Fall | anrechnungsfrei 2026 | volle Anrechnung ab 2026 | anrechnungsfrei 2027 | volle Anrechnung ab 2027 |
|---|---|---|---|---|
| Alleinstehende | 1.492 € | 1.909 € | 1.555 € | 1.990 € |
| Ehepaare/Lebenspartner (gemeinsam) | 2.327 € | 2.744 € | 2.425 € | 2.861 € |
Beispiele zum Ausprobieren
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Grundrente bei 420 Monaten und 0,48 EP pro Jahr?
Der Grundrentenzuschlag beträgt 417,22 € im Monat, wenn 420 Monate zählen, der Durchschnitt 0,48 EP pro Jahr beträgt, kein Rentenabschlag vorliegt und die Einkommensprüfung nichts kürzt. Nach Kranken- und Pflegeversicherung bleiben im Beispiel 365,69 €.
Ab wie vielen Jahren gibt es den Grundrentenzuschlag?
Einen Zuschlag kann es ab 33 Jahren Grundrentenzeiten geben. Das entspricht 396 Monaten. Der volle Höchstwert wird erst bei 35 Jahren erreicht, also bei 420 Monaten. Dazwischen steigt der maßgebliche Höchstwert schrittweise.
Warum bekomme ich bei 33 Jahren und 0,60 EP keine Grundrente?
Bei 33 Jahren und 0,60 EP pro Jahr ergibt die Rechnung 0,00 €, weil der Durchschnitt je Monat bei 0,0500 EP liegt. Der maßgebliche Höchstwert beträgt in diesem Fall nur 0,0334 EP. Eine Aufwertung entsteht dann nicht.
Was ist der Unterschied zwischen Grundrentenzeiten und Bewertungszeiten?
Grundrentenzeiten entscheiden, ob du überhaupt in den Anspruchsbereich kommst. Bewertungszeiten sind die Monate, die für die Aufwertung zählen, weil sie mindestens 30 % Durchschnittsverdienst erreichen. Bei 420 Grundrentenmonaten, aber nur 360 Bewertungsmonaten sinkt der Zuschlag im Beispiel auf 357,61 €.
Wie wirkt sich Einkommen auf die Grundrente 2026 aus?
2026 bleiben bei Alleinstehenden 1.492 € anrechnungsfrei, bei Paaren 2.327 €. Darüber wird Einkommen teilweise angerechnet, ab 1.909 € beziehungsweise 2.744 € voll. Bei 1.700,00 € anzurechnendem Einkommen werden im Beispiel 124,80 € vom Zuschlag abgezogen.
Muss ich die Grundrente beantragen?
Einen separaten Antrag musst du in der Regel nicht stellen, weil der Zuschlag zur gesetzlichen Rente geprüft wird. Sinnvoll ist aber, dein Versicherungskonto zu klären. Fehlende Zeiten für Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflege können das Ergebnis verändern.
Wird der Grundrentenzuschlag versteuert?
Der Grundrentenzuschlag gehört zur gesetzlichen Rente und kann steuerlich mit erfasst werden. Für die Einkommensprüfung kann ein Steuerbescheid herangezogen werden, etwa mit zu versteuerndem Einkommen, steuerfreiem Teil der Renten und Kapitalerträgen. Die steuerliche Wirkung hängt von deinem gesamten Fall ab.
Quellen und Prüfung
- § 76g SGB VI - Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung - Bundesamt für Justiz
- § 97a SGB VI - Einkommensanrechnung beim Grundrentenzuschlag - Bundesamt für Justiz
- Grundrente: Zuschlag zur Rente (Broschüre mit Beispielen) - Deutsche Rentenversicherung Bund
Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.
Diese Seite zitieren
Grundrente-Rechner. Rechnerinfo, Stand 23.09.2026. https://rechner-info.de/rente/grundrente-rechner

