Witwengeld-Rechner
Witwengeld = 55 % des Ruhegehalts (altes Recht 60 %), mindestens 1.405,40 € (Bund 2026). Aus 3.000 € Pension werden 1.650 €. Mit Waisen- und Sterbegeld.
- Witwengeldsatz
- 55 %
- Zugrunde gelegtes Ruhegehalt
- 3.000,00 €
- Witwengeld vor Kürzung und Mindestbetrag
- 1.650,00 €
- Kürzung wegen Altersunterschieds
- 0 %
- Mindestwitwengeld (Bund, ab 05/2026)
- 1.405,40 €
- Waisengeld je Halbwaise (12 %)
- 360,00 €
- Waisengeld je Vollwaise (20 %)
- 600,00 €
- Waisengeld aller Kinder
- 0,00 €
- Hinterbliebenenversorgung gesamt
- 1.650,00 €
- Sterbegeld (einmalig, 2 Monatsbezüge)
- 6.000,00 €
- Witwenabfindung bei Wiederheirat (24-fach)?
- 39.600,00 €
- Gerechnet nach dem Beamtenversorgungsgesetz des Bundes. Länder haben eigene Versorgungsgesetze; Einkommen und Renten der Witwe können nach §§ 53 bis 55 BeamtVG angerechnet werden.
Aufteilung der Hinterbliebenenbezüge
| Posten | Monatlich |
|---|---|
| Ruhegehalt des Verstorbenen | 3.000,00 € |
| Witwengeld 55 % | 1.650,00 € |
| Mindestwitwengeld | 1.405,40 € |
| Witwengeld (gezahlt) | 1.650,00 € |
Rechenweg mit deinen Zahlen
- Witwengeld: 3.000,00 € × 55 % = 1.650,00 €
- Mindestwitwengeld: 60 % × 65 % × 3.524,92 € + 30,68 € = 1.405,40 € → gezahlt 1.650,00 €
Wie funktioniert der Witwengeld-Rechner für Beamte?
Der Witwengeld-Rechner schätzt die Hinterbliebenenversorgung für Beamte des Bundes anhand von Ruhegehalt, Ehemerkmalen, Altersunterschied und möglichen Waisenansprüchen.
Die Rechnung ist eine Bruttorechnung. Sie zeigt also nicht, was später netto auf dem Konto landet. Einkommensteuer, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, individuelle Anrechnungen und Besonderheiten des jeweiligen Versorgungsfalls können das Ergebnis verändern. Verbindlich entscheidet die zuständige Versorgungsstelle.
Wichtig ist zuerst die Ausgangslage: War der verstorbene Beamte bereits im Ruhestand, ist das vorhandene Ruhegehalt die Basis. War er noch im Dienst, wird zunächst ein fiktives Ruhegehalt ermittelt. Dafür zählen ruhegehaltfähige Dienstbezüge, ruhegehaltfähige Dienstzeit, mögliche Zurechnungszeit und ein Versorgungsabschlag. Erst danach wird daraus das Witwengeld berechnet.
Für den Bund wird außerdem geprüft, ob das Mindestwitwengeld greift. Dadurch kann das gezahlte Witwengeld höher sein als der reine Prozentwert aus dem Ruhegehalt. Genau das passiert bei niedrigeren Ruhegehältern oder bei einem Tod im aktiven Dienst, wenn das errechnete Ruhegehalt vergleichsweise gering ausfällt.
Wie rechnet man Witwengeld berechnen?
Die Grundrechnung lautet in Worten: Zuerst wird das zugrunde gelegte Ruhegehalt bestimmt. Davon wird der passende Witwengeldsatz genommen. Danach wird geprüft, ob eine Kürzung wegen großem Altersunterschied greift. Am Ende wird mit dem Mindestwitwengeld verglichen; gezahlt wird der höhere maßgebliche Betrag.
Ein Beispiel aus dem Ruhestand: Das zugrunde gelegte Ruhegehalt beträgt 3.000,00 €. Es gilt der Witwengeldsatz von 55 %. Die Rechnung lautet: 3.000,00 € × 55 % = 1.650,00 €. Eine Kürzung wegen Altersunterschieds fällt mit 0 % an. Das Mindestwitwengeld liegt beim Bund ab 05/2026 bei 1.405,40 €. Da 1.650,00 € darüberliegt, werden 1.650,00 € Witwengeld pro Monat brutto angesetzt.
Beim alten Recht kann statt 55 % ein Satz von 60 % gelten. Das betrifft Fälle, in denen die Ehe vor 2002 geschlossen wurde und ein Ehegatte vor dem 2.1.1962 geboren wurde. Bei 3.000,00 € Ruhegehalt ergibt diese Rechnung 1.800,00 € Witwengeld. Die Ehedauer allein löst diesen höheren Satz nicht aus; entscheidend ist die Kombination aus Ehezeitpunkt und Geburtsdatum.
Das Mindestwitwengeld ist besonders relevant, wenn der Prozentwert niedriger ausfällt. Bei 2.500,00 € Ruhegehalt ergibt der Satz von 55 % zunächst 1.375,00 €. Weil das unter 1.405,40 € liegt, wird im Beispiel 1.405,40 € angesetzt. Der Mindestbetrag ist also kein Zuschlag obendrauf, sondern eine Untergrenze für das Witwengeld.
Witwengeld Beamte: Was gilt, wenn der Beamte noch im Dienst war?
Beim Tod eines aktiven Beamten steht noch keine laufende Pension fest. Darum wird zuerst ein Ruhegehalt berechnet, als wäre ein Versorgungsfall eingetreten. In die Rechnung fließen ruhegehaltfähige Dienstbezüge, Dienstjahre bis zum Tod, Zurechnungszeit und der Versorgungsabschlag ein.
Ein Beispiel: Bei 4.000,00 € ruhegehaltfähigen Dienstbezügen, 30 Dienstjahren und Tod mit 55 Jahren ergibt sich ein zugrunde gelegtes Ruhegehalt von 2.321,88 €. Das Witwengeld vor Mindestbetrag beträgt 1.277,03 €. Weil das unter dem Mindestwitwengeld liegt, wird 1.405,40 € angesetzt. Das einmalige Sterbegeld beträgt in diesem Beispiel 8.000,00 €.
Ein anderes Beispiel zeigt den Effekt der Zurechnungszeit: Bei 5.000,00 € Dienstbezügen, 20 Dienstjahren und Tod mit 45 Jahren werden 10,00 Jahre Zurechnungszeit berücksichtigt. Das zugrunde gelegte Ruhegehalt beträgt 2.399,93 €, das errechnete Witwengeld vor Mindestbetrag 1.319,96 €. Auch hier greift das Mindestwitwengeld mit 1.405,40 €.
Dass ein Beamter noch aktiv war, bedeutet also nicht automatisch ein höheres Witwengeld. Entscheidend ist, welches Ruhegehalt aus dem Versorgungsrecht entsteht. Bei vielen aktiven Fällen kann das Mindestwitwengeld die Rechnung bestimmen.
Mindestwitwengeld 2026, Waisengeld und Sterbegeld richtig einordnen
Das Mindestwitwengeld beim Bund ab 05/2026 beträgt 1.405,40 €. Es wird mit dem errechneten Witwengeld verglichen. Liegt der normale Anspruch darüber, bleibt es beim höheren Betrag. Liegt der normale Anspruch darunter, hebt das Mindestwitwengeld den Zahlbetrag auf 1.405,40 € an.
Kinder können zusätzlich Waisengeld erhalten. Für eine Halbwaise werden 12 % des Ruhegehalts angesetzt, für eine Vollwaise 20 %. Bei 3.000,00 € Ruhegehalt sind das 360,00 € je Halbwaise und 600,00 € je Vollwaise. Mit zwei Halbwaisen ergibt sich im Beispiel ein Waisengeld aller Kinder von 720,00 € und eine Hinterbliebenenversorgung gesamt von 2.370,00 €. Mit einer Vollwaise beträgt das Waisengeld aller Kinder 600,00 € und die Hinterbliebenenversorgung gesamt 2.250,00 €.
Das Waisengeld verändert das Witwengeld selbst nicht. Es wird daneben berechnet und zur Hinterbliebenenversorgung addiert, solange die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. In den Ergebnissen siehst du deshalb getrennte Werte für Witwengeld, Waisengeld und Gesamtversorgung.
Zusätzlich kann ein Sterbegeld anfallen. Bei 3.000,00 € Ruhegehalt beträgt es 6.000,00 €. Bei 4.500,00 € Ruhegehalt beträgt es 9.000,00 €. Das ist eine einmalige Leistung und gehört nicht zum monatlichen Witwengeld. Die Witwenabfindung bei Wiederheirat wird ebenfalls separat betrachtet; bei 3.000,00 € Ruhegehalt und 55 % Witwengeld beträgt sie 39.600,00 €.
Typische Fehler beim Witwengeld 55 Prozent und beim alten Recht
Ein häufiger Fehler ist, das Mindestwitwengeld als zusätzlichen Betrag zu verstehen. Richtig ist: Es ersetzt nur dann den niedrigeren Rechenwert. Bei 2.500,00 € Ruhegehalt entstehen rechnerisch 1.375,00 € Witwengeld, gezahlt werden wegen der Untergrenze 1.405,40 €. Bei 4.500,00 € Ruhegehalt liegt das errechnete Witwengeld mit 2.475,00 € deutlich über der Untergrenze, deshalb greift das Mindestwitwengeld nicht.
Auch der Satz von 60 % wird oft zu schnell angenommen. Er gilt nur unter den genannten Übergangsbedingungen. Im normalen Fall rechnet der Rechner mit 55 %. Bei 3.000,00 € Ruhegehalt macht das 1.650,00 €. Nach altem Recht sind es bei denselben 3.000,00 € dagegen 1.800,00 €.
Beim Altersunterschied kommt es auf die konkreten Daten an. Bei 25 Jahren Ehe und 15 Jahren Altersunterschied gibt es im Beispiel keine Kürzung; das Witwengeld bleibt bei 1.650,00 €. Bei einer späten Ehe mit 24 Jahren Altersunterschied und 6 Jahren Ehedauer wird dagegen eine Kürzung von 15 % angesetzt: Aus 2.310,00 € vor Kürzung werden 1.963,50 €.
Achte außerdem darauf, Brutto und Netto nicht zu vermischen. Der Rechner arbeitet mit Bruttowerten. Wenn du eine alte Bezügemitteilung nutzt, solltest du den passenden Bruttobetrag verwenden und Kinderanteile im Familienzuschlag nicht versehentlich in das Ruhegehalt einrechnen, wenn sie separat weitergezahlt werden.
Tabellen zum Nachschlagen
Witwengeld Tabelle: Höhe nach Ruhegehalt (Bund 2026)
| Ruhegehalt | Witwengeld 55 % | altes Recht 60 % | Halbwaise 12 % | Vollwaise 20 % |
|---|---|---|---|---|
| 2.000 € | 1.405,40 € | 1.405,40 € | 240,00 € | 400,00 € |
| 2.500 € | 1.405,40 € | 1.500,00 € | 300,00 € | 500,00 € |
| 3.000 € | 1.650,00 € | 1.800,00 € | 360,00 € | 600,00 € |
| 3.500 € | 1.925,00 € | 2.100,00 € | 420,00 € | 700,00 € |
| 4.000 € | 2.200,00 € | 2.400,00 € | 480,00 € | 800,00 € |
| 4.500 € | 2.475,00 € | 2.700,00 € | 540,00 € | 900,00 € |
| 5.000 € | 2.750,00 € | 3.000,00 € | 600,00 € | 1.000,00 € |
| 6.000 € | 3.300,00 € | 3.600,00 € | 720,00 € | 1.200,00 € |
| 7.000 € | 3.850,00 € | 4.200,00 € | 840,00 € | 1.400,00 € |
Kürzung des Witwengelds bei großem Altersunterschied
| Altersunterschied | Ehe 3 Jahre | Ehe 7 Jahre | Ehe 10 Jahre | Ehe 15 Jahre |
|---|---|---|---|---|
| 21 Jahre | 5 % | 0 % | 0 % | 0 % |
| 23 Jahre | 15 % | 5 % | 0 % | 0 % |
| 25 Jahre | 25 % | 15 % | 0 % | 0 % |
| 27 Jahre | 35 % | 25 % | 10 % | 0 % |
| 30 Jahre | 50 % | 40 % | 25 % | 0 % |
| 35 Jahre | 50 % | 40 % | 25 % | 0 % |
Witwengeld beim Tod eines aktiven Bundesbeamten
| Alter beim Tod | Ruhegehaltssatz | Abschlag | Ruhegehalt | Witwengeld |
|---|---|---|---|---|
| 40 | 50,82 % | 10,8 % | 2.321,88 € | 1.405,40 € |
| 45 | 53,81 % | 10,8 % | 2.321,88 € | 1.405,40 € |
| 50 | 56,81 % | 10,8 % | 2.321,88 € | 1.405,40 € |
| 55 | 59,79 % | 10,8 % | 2.399,97 € | 1.405,40 € |
| 60 | 62,78 % | 10,8 % | 2.519,99 € | 1.405,40 € |
| 63 | 68,16 % | 7,2 % | 2.846,36 € | 1.565,50 € |
| 65 | 71,75 % | 0 % | 3.228,75 € | 1.775,81 € |
Beispiele zum Ausprobieren
- Pensionär mit 3.400 € Ruhegehalt, Witwe und ein studierendes KindWitwengeld pro Monat (brutto): 1.870,00 €
- Beamter stirbt mit 52 im Dienst (A 11, 26 Dienstjahre)Witwengeld pro Monat (brutto): 1.405,40 €
- Späte Ehe: 24 Jahre Altersunterschied, 6 Jahre verheiratetWitwengeld pro Monat (brutto): 1.963,50 €
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Witwengeld bei 3.000 € Pension?
Bei 3.000,00 € Ruhegehalt beträgt das Witwengeld im normalen Fall 1.650,00 € brutto pro Monat. Der Rechner nutzt dafür den Witwengeldsatz von 55 %. Das Mindestwitwengeld von 1.405,40 € ist niedriger, deshalb wird es in diesem Beispiel nicht zahlungsbestimmend.
Wie viel Witwengeld gibt es bei 2.500 € Ruhegehalt?
Bei 2.500,00 € Ruhegehalt werden 1.405,40 € Witwengeld angesetzt. Der reine Rechenwert mit 55 % beträgt 1.375,00 € und liegt damit unter dem Mindestwitwengeld. Deshalb greift im Beispiel die Untergrenze für den Bund ab 05/2026.
Wann gilt beim Witwengeld 60 % statt 55 %?
60 % gelten, wenn die Ehe vor 2002 geschlossen wurde und ein Ehegatte vor dem 2.1.1962 geboren wurde. Bei 3.000,00 € Ruhegehalt ergibt das 1.800,00 € Witwengeld. Ohne diese Übergangsregel rechnet der Rechner im Beispiel mit 55 % und damit mit 1.650,00 €.
Wie hoch ist das Witwengeld, wenn der Beamte noch im Dienst war?
Bei 4.000,00 € ruhegehaltfähigen Dienstbezügen, 30 Dienstjahren und Tod mit 55 Jahren beträgt das Witwengeld 1.405,40 €. Das zugrunde gelegte Ruhegehalt liegt bei 2.321,88 €, der Rechenwert des Witwengelds bei 1.277,03 €. Deshalb greift das Mindestwitwengeld.
Wird Waisengeld zusätzlich zum Witwengeld gezahlt?
Ja, Waisengeld wird zusätzlich berechnet. Bei 3.000,00 € Ruhegehalt beträgt das Waisengeld je Halbwaise 360,00 € und je Vollwaise 600,00 €. Mit zwei Halbwaisen ergibt sich im Beispiel ein Waisengeld aller Kinder von 720,00 € und insgesamt 2.370,00 € Hinterbliebenenversorgung.
Kürzt ein großer Altersunterschied das Witwengeld?
Ja, ein großer Altersunterschied kann das Witwengeld kürzen. Bei 24 Jahren Altersunterschied und 6 Jahren Ehedauer beträgt die Kürzung im Beispiel 15 %. Aus 2.310,00 € Witwengeld vor Kürzung werden 1.963,50 €. Wenn aus der Ehe ein Kind hervorgegangen ist, kann die Kürzung entfallen.
Wie hoch ist das Sterbegeld bei Beamten?
Bei 3.000,00 € Ruhegehalt beträgt das Sterbegeld 6.000,00 €. Bei 4.500,00 € Ruhegehalt beträgt es 9.000,00 €. Es handelt sich um eine einmalige Leistung und nicht um einen monatlichen Bestandteil des Witwengelds oder des Waisengelds.
Ist das Ergebnis aus dem Witwengeld-Rechner netto?
Nein, die Ergebnisse sind Bruttowerte. Steuern, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und mögliche individuelle Anrechnungen sind darin nicht abschließend berücksichtigt. Für die Auszahlung zählt der konkrete Bescheid der Versorgungsstelle. Der Rechner hilft dir vor allem, die Systematik und die ungefähre Größenordnung zu prüfen.
Quellen und Prüfung
- § 20 BeamtVG - Höhe des Witwengeldes - Bundesamt für Justiz
- § 14 BeamtVG - Höhe des Ruhegehalts, Versorgungsabschlag, Mindestversorgung - Bundesamt für Justiz
- § 24 BeamtVG - Höhe des Waisengeldes - Bundesamt für Justiz
- § 69e BeamtVG - Übergangsregelung (60 % altes Recht) - Bundesamt für Justiz
Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.
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Witwengeld-Rechner. Rechnerinfo, Stand 23.09.2026. https://rechner-info.de/rente/witwengeld-rechner

