Beamtenpension Bund
1,79375 % je Dienstjahr, höchstens 71,75 %: Bundes-Pension mit Teilzeit, Abschlag, Mindestversorgung und Pflegeabzug. Eigene Bezügebeträge eingeben.
- Gewichtete ruhegehaltfähige Dienstjahre
- 35,00
- Ruhegehaltssatz
- 62,78 %
- Dienstbezüge nach Faktor 0,9901
- 4.950,50 €
- Erdientes Ruhegehalt vor Abschlag
- 3.107,92 €
- Versorgungsabschlag
- 0 %
- Minderung des erdienten Ruhegehalts
- 0,00 €
- Mindestversorgung vor Pflegeabzug
- 2.090,09 €
- Maßgebliches Ruhegehalt vor Pflegeabzug
- 3.107,92 €
- Pflegeabzug nach §50f BeamtVG
- 55,94 €
- Nur Bundesrecht. Keine automatische Übertragung auf Landesbeamte. Alle Bezüge sind eigene Eingaben; auch der A4-Beispielbetrag ist kein amtlicher Besoldungstabellenwert. Bitte aktuelle Werte aus Bezügemitteilung bzw. Versorgungsstelle einsetzen.
- Dienstzeiten müssen ruhegehaltfähig anerkannt sein. Wartezeit, Zurechnungszeiten, zuletzt bekleidetes Amt und dessen Mindestdauer prüft die Versorgungsstelle. Übergangsrecht, Dienstunfallversorgung und Sonderlaufbahnen sind nicht modelliert.
- Abschlag 3,6 % je Jahr bis zur maßgeblichen Altersgrenze: regelmäßig höchstens 14,4 % bei Antrag, 10,8 % bei Dienstunfähigkeit/Schwerbehinderung. Abschlagsfreie Ausnahmen (etwa 65/45 oder 63/40) sind nicht automatisch geprüft; dann Kein Versorgungsabschlag wählen.
- Bestätigte Mindestversorgung wird nicht durch den Versorgungsabschlag unterschritten. Ausnahmen, insbesondere §6a und Anrechnungen anderer Renten/Einkommen, Versorgungsausgleich sowie Kinder- und Pflegezuschläge sind nicht modelliert.
- Pflegeabzug nach §50f ist keine PKV-/Pflegeversicherungsprämie. Bei Beihilfe 1,80 % bis zur KV/PV-Beitragsgrenze 2026; danach bleiben Lohnsteuer und tatsächliche Kranken-/Pflegeversicherung gesondert zu berücksichtigen.
Rechenweg mit deinen Zahlen
- 35,00 gewichtete Jahre × 1,79375 % = 62,78 % (höchstens 71,75 %).
- 5.000,00 € × 0,9901 = 4.950,50 € Bemessungsbasis.
- Erdient 3.107,92 €; Versorgungsabschlag 0,00 €; Mindestversorgung im gewählten Modell 2.090,09 €.
- Maßgeblich 3.107,92 €, abzüglich 55,94 € Pflegeabzug = 3.051,98 € vor Steuer und tatsächlicher Versicherung.
Was berechnet der Pensionsrechner für Bundesbeamte?
Der Pensionsrechner schätzt dein monatliches Ruhegehalt nach Bundesrecht. Grundlage sind deine ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, anerkannte Dienstzeiten, Teilzeitanteile, ein möglicher Versorgungsabschlag, die Mindestversorgung und auf Wunsch der Pflegeabzug nach §50f BeamtVG.
Das Ergebnis ist ein Betrag vor Lohnsteuer und vor deiner tatsächlichen privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Es ist also kein Netto. Der Rechner ersetzt auch keine Entscheidung der Versorgungsstelle. Diese prüft zum Beispiel, ob Zeiten ruhegehaltfähig sind, ob die Wartezeit erfüllt ist, ob du das zuletzt bekleidete Amt lange genug innehattest und ob besondere Regeln greifen.
Gib deine Bezüge und Dienstzeiten ein und wähle aus, ob ein Abschlag, die Mindestversorgung und der Pflegeabzug berücksichtigt werden sollen.
Wie rechnet man die Beamtenpension mit dem Pensionsrechner?
Die Rechnung läuft in Worten so: Erst werden die ruhegehaltfähigen Dienstjahre gewichtet. Teilzeit wird dabei anteilig angesetzt. Daraus entsteht der Ruhegehaltssatz. Anschließend werden die Dienstbezüge mit dem Faktor 0,9901 bereinigt. Diese Bemessungsbasis wird mit dem Ruhegehaltssatz multipliziert. Danach wird ein möglicher Versorgungsabschlag abgezogen. Falls die bestätigte Mindestversorgung höher ist, wird im Modell diese angesetzt. Zum Schluss kann der Pflegeabzug nach §50f BeamtVG abgezogen werden.
Ein Beispiel: Bei 5.000 €/Monat ruhegehaltfähigen Dienstbezügen, 30 Jahren Vollzeit, 10 Jahren Teilzeit mit 50 % und ohne Versorgungsabschlag entstehen 35,00 gewichtete ruhegehaltfähige Dienstjahre. Daraus ergibt sich ein Ruhegehaltssatz von 62,78 %. Die Dienstbezüge nach Faktor 0,9901 betragen 4.950,50 €. Das erdiente Ruhegehalt vor Abschlag liegt bei 3.107,92 €. Da der Versorgungsabschlag 0 % beträgt, bleibt das maßgebliche Ruhegehalt vor Pflegeabzug bei 3.107,92 €. Nach 55,94 € Pflegeabzug ergibt sich 3.051,98 € vor Steuer und tatsächlicher Versicherung.
Die Mindestversorgung liegt in diesem Beispiel vor Pflegeabzug bei 2.090,09 €. Sie verändert das Ergebnis hier nicht, weil das erdiente Ruhegehalt höher ist.
Wie wirken Dienstjahre, Teilzeit und zusätzliche Tage auf die Beamtenpension?
Dienstzeit wirkt direkt auf den Ruhegehaltssatz, aber nur bis zum Höchstsatz. Das zeigt der Vergleich mit denselben Bezügen von 5.000 €/Monat und Pflegeabzug: Bei 30 vollen Jahren plus 10 Jahren Teilzeit mit 50 % entstehen 35,00 gewichtete Jahre und 3.051,98 € vor Steuer/PKV. Bei 40 Jahren Vollzeit liegt der Ruhegehaltssatz bei 71,75 % und der Betrag bei 3.488,04 € vor Steuer/PKV.
Zusätzliche Tage können das Ergebnis erhöhen, wenn der Höchstsatz noch nicht erreicht ist. Bei 5.000 €/Monat, 30 Dienstjahren, 180 zusätzlichen Tagen und 10 Jahren Teilzeit mit 50 % entstehen 35,49 gewichtete Jahre. Der Ruhegehaltssatz beträgt 63,66 %, der Betrag vor Steuer/PKV 3.094,76 €.
Ist der Höchstsatz schon erreicht, bringen weitere ruhegehaltfähige Zeiten in diesem Modell keinen höheren Ruhegehaltssatz. Bei 6.000 €/Monat, 40 Dienstjahren, 120 zusätzlichen Tagen und 10 Jahren Teilzeit mit 50 % stehen 45,33 gewichtete Jahre im Ergebnis, der Ruhegehaltssatz bleibt aber bei 71,75 %. Der Betrag vor Steuer/PKV beträgt 4.185,66 €.
Für Teilzeit ist ein typischer Denkfehler, die Teilzeitbezüge einzutragen. In der Eingabe zu den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen gehören grundsätzlich die Vollzeitbezüge aus dem maßgeblichen Amt hinein; der Teilzeitumfang wird separat über die Dienstzeit gewichtet.
Wie verändern Abschlag und Mindestversorgung das Ergebnis?
Ein vorzeitiger Ruhestand kann das erdiente Ruhegehalt mindern. Im Rechner wird der Abschlag je nach Grund und Abstand zur maßgeblichen Altersgrenze berechnet. Für einen Antrag ohne Schwerbehinderung sind 3,6 % je Jahr hinterlegt, regelmäßig höchstens 14,4 %. Bei Dienstunfähigkeit oder Schwerbehinderung sind regelmäßig höchstens 10,8 % hinterlegt. Abschlagsfreie Ausnahmen wie 65/45 oder 63/40 prüft der Rechner nicht automatisch; wenn eine solche Ausnahme bei dir gilt, musst du ohne Versorgungsabschlag rechnen.
Bei 5.000 €/Monat, 32 Dienstjahren, 10 Jahren Teilzeit mit 50 % und einem Antrag mit 1 Jahr bis zur Altersgrenze beträgt der Versorgungsabschlag 3,6 %. Das erdiente Ruhegehalt vor Abschlag beträgt 3.285,65 €, die Minderung 118,28 €. Nach Pflegeabzug ergibt sich 3.110,36 € vor Steuer/PKV.
Bei 30 Dienstjahren, 10 Jahren Teilzeit mit 50 %, Dienstunfähigkeit oder Schwerbehinderung und 3 Jahren bis zur Altersgrenze beträgt der Abschlag 10,8 %. Das führt im Beispiel zu 2.722,36 € vor Steuer/PKV.
Die Mindestversorgung kann greifen, wenn das erdiente Ruhegehalt nach einem möglichen Abschlag darunter liegt und die Voraussetzungen bestätigt sind. Bei 3.000 €/Monat Dienstbezügen, 30 Dienstjahren, 10 Jahren Teilzeit mit 50 % und A4-Endstufenbezügen von 3.200 €/Monat liegt das erdiente Ruhegehalt vor Abschlag bei 1.864,75 €. Im Modell wird deshalb die Mindestversorgung von 2.090,09 € vor Pflegeabzug maßgeblich; nach Pflegeabzug bleiben 2.052,47 € vor Steuer/PKV.
Welche Grenzen hat der Beamtenpension Rechner?
Der Rechner ist auf Bundesrecht ausgelegt. Landesrecht kann abweichen. Übertrage das Ergebnis deshalb nicht automatisch auf Landesbeamte.
Alle Bezüge sind deine eigenen Eingaben. Auch der A4-Betrag von 3.200 €/Monat ist nur ein frei gewählter Rechenwert, kein amtlicher Tabellenwert für 2026. Nutze für echte Planungen die aktuellen Werte aus deiner Bezügemitteilung oder aus der Auskunft deiner Versorgungsstelle.
Nicht modelliert sind unter anderem Übergangsrecht, Dienstunfallversorgung, Sonderlaufbahnen, Anrechnungen anderer Renten oder Einkommen, Versorgungsausgleich sowie Kinder- und Pflegezuschläge. Auch §6a kann das Ergebnis verändern. Der Pflegeabzug nach §50f BeamtVG ist außerdem keine PKV-Prämie und keine Pflegeversicherungsprämie. Bei Beihilfe wird im Modell 1,80 % bis zur KV/PV-Beitragsgrenze 2026 berücksichtigt; Lohnsteuer und echte Versicherungskosten kommen danach noch separat dazu.
Praxistipp: Prüfe vor allem drei Eingaben genau: die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, die anerkannten Zeiten und den Grund des Ruhestands. Kleine Abweichungen bei Zeiten oder ein falsch gesetzter Abschlag können das Ergebnis sichtbar verändern.
Tabellen zum Nachschlagen
Bundes-Pension nach Vollzeitjahren plus zehn Jahre zu 50 Prozent
| Volle ruhegehaltfähige Dienstjahre | Gewichtete Jahre | Ruhegehaltssatz % | Vor Steuer/PKV € |
|---|---|---|---|
| 10 | 15,00 | 26,91 | 2.052,47 |
| 20 | 25,00 | 44,84 | 2.179,84 |
| 25 | 30,00 | 53,81 | 2.615,91 |
| 30 | 35,00 | 62,78 | 3.051,98 |
| 35 | 40,00 | 71,75 | 3.488,04 |
| 40 | 45,00 | 71,75 | 3.488,04 |
Beispiele zum Ausprobieren
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Beamtenpension bei 30 Vollzeitjahren plus Teilzeit?
Bei 5.000 €/Monat, 30 Dienstjahren, 10 Jahren Teilzeit mit 50 % und ohne Abschlag ergibt sich 3.051,98 € vor Steuer/PKV. Das Beispiel enthält 35,00 gewichtete ruhegehaltfähige Dienstjahre, einen Ruhegehaltssatz von 62,78 % und 55,94 € Pflegeabzug.
Wie hoch ist die Beamtenpension bei 40 Dienstjahren?
Bei 40 Jahren Vollzeit und 5.000 €/Monat ruhegehaltfähigen Dienstbezügen ergibt sich 3.488,04 € vor Steuer/PKV. Der Ruhegehaltssatz liegt in dieser Rechnung bei 71,75 %. Der Pflegeabzug nach §50f BeamtVG beträgt 63,94 €.
Was bringt ein halbes Jahr zusätzlich bei der Beamtenpension?
Bei 5.000 €/Monat, 30 Dienstjahren, 180 zusätzlichen Tagen und 10 Jahren Teilzeit mit 50 % ergibt sich 3.094,76 € vor Steuer/PKV. Ohne diese zusätzlichen Tage zeigt das vergleichbare Beispiel 3.051,98 €. Entscheidend ist, ob der Höchstsatz bereits erreicht ist.
Wie wirkt Teilzeit auf die Beamtenpension?
Teilzeit zählt anteilig: 10 Jahre Teilzeit mit 50 % erhöhen im Beispiel die gewichteten Jahre um den entsprechenden Anteil. Bei 30 vollen Jahren und diesen Teilzeitzeiten entstehen 35,00 gewichtete Jahre. Wichtig ist, dass du bei den Dienstbezügen grundsätzlich Vollzeitbezüge einträgst.
Wie hoch ist der Abschlag bei vorzeitigem Ruhestand?
Bei einem Antrag ohne Schwerbehinderung werden 3,6 % je Jahr bis zur maßgeblichen Altersgrenze angesetzt, regelmäßig höchstens 14,4 %. Im Beispiel mit 1 Jahr bis zur Altersgrenze beträgt der Abschlag 3,6 % und die Minderung 118,28 €.
Wie hoch ist die Pension bei Dienstunfähigkeit?
Bei Dienstunfähigkeit oder Schwerbehinderung, 5.000 €/Monat, 30 Dienstjahren, 10 Jahren Teilzeit mit 50 % und 3 Jahren bis zur Altersgrenze ergibt sich 2.722,36 € vor Steuer/PKV. Der Versorgungsabschlag beträgt 10,8 %, die Minderung 335,66 €.
Wann greift die Mindestversorgung bei Beamten?
Die Mindestversorgung greift im Rechner, wenn sie als erfüllt bestätigt ist und höher liegt als das erdiente Ruhegehalt nach einem möglichen Abschlag. Im Beispiel mit 3.000 €/Monat Dienstbezügen und A4-Endstufenbezügen von 3.200 €/Monat werden 2.090,09 € vor Pflegeabzug maßgeblich.
Ist das Ergebnis aus dem Pensionsrechner netto?
Nein, das Ergebnis ist vor Steuer/PKV. Der Betrag berücksichtigt je nach Auswahl den Pflegeabzug nach §50f BeamtVG, aber keine Lohnsteuer und keine tatsächlichen Kosten deiner Kranken- und Pflegeversicherung. Für die Nettohöhe brauchst du diese Abzüge zusätzlich.
Quellen und Prüfung
- §14 BeamtVG: Ruhegehalt und Mindestversorgung
- §5 BeamtVG: Dienstbezüge und Faktor
- §50f BeamtVG: Pflegeabzug
- Zoll: drei amtliche Berechnungsbeispiele
Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.
Diese Seite zitieren
Beamtenpension Bund. Rechner-info.de, Stand 24.09.2026. https://rechner-info.de/rente/beamtenpension-rechner

