Rente brutto netto
Nettorente 2026 berechnen: Rentner zahlen 8,75 % KV und 3,6 % PV (kinderlos 4,2 %). Dazu Steuer nach Rentenbeginn (2026: 84 %), Betriebsrente, Ehepaare.
- Nach Kranken- und Pflegeversicherung (vor Steuer)
- 1.314,75 €
- Krankenversicherung (dein Anteil)
- 131,25 €
- Pflegeversicherung
- 54,00 €
- KV/PV auf die Betriebsrente
- 0,00 €
- KV-Anteil der Rentenversicherung (zahlt die DRV zusätzlich)?
- 131,25 €
- Einkommensteuer, Soli, Kirchensteuer pro Monat
- 4,92 €
- Besteuerungsanteil
- 84 %
- Rentenfreibetrag pro Jahr
- 2.880,00 €
- Zu versteuerndes Einkommen
- 12.759 €
- Einkommensteuer pro Jahr
- 59,00 €
- Solidaritätszuschlag pro Jahr
- 0,00 €
- Kirchensteuer pro Jahr
- 0,00 €
- Grenzsteuersatz
- 14,8 %
- Nettorente pro Jahr
- 15.717,96 €
- Abzüge gesamt
- 12,7 %
- Dein PV-Beitragssatz
- 3,6 %
- Steuererklärung
- Ja, voraussichtlich Pflicht (Einkünfte über dem Grundfreibetrag)
Vom Brutto zum Netto (Jahr)
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Bruttorenten im Jahr | 18.000,00 € |
| steuerfreier Rentenanteil | -2.880,00 € |
| Werbungskosten-Pauschbetrag | -102,00 € |
| Altersentlastungsbetrag | -0,00 € |
| Sonderausgaben-Pauschbetrag | -36,00 € |
| Kranken- und Pflegeversicherung (Sonderausgaben) | -2.223,00 € |
| Zu versteuerndes Einkommen | 12.759,00 € |
| Steuern gesamt | -59,00 € |
| KV/PV-Beiträge | -2.223,00 € |
| Nettorente im Jahr | 15.717,96 € |
Rechenweg mit deinen Zahlen
- Kranken- und Pflegeversicherung: 1.500,00 € × 8,75 % = 131,25 €; × 3,60 % = 54,00 €
- Steuerpflichtiger Rentenanteil: 84,0 % (Rentenbeginn 2026) = 15.120,00 € im Jahr
- Zu versteuerndes Einkommen: 15.018,00 € − 36,00 € Sonderausgaben − 2.223,00 € Vorsorge = 12.759 €
- Steuer nach Tarif 2026: 59,00 € im Jahr = 4,92 € im Monat
- Nettorente: 1.500,00 € − 185,25 € − 4,92 € = 1.309,83 €
Wie nutzt du den Rente brutto netto Rechner?
Der rente brutto netto rechner schätzt, was von deiner gesetzlichen Bruttorente nach Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Einkommensteuer monatlich übrig bleibt. Du trägst deine Monatsrente, den Rentenbeginn, die Krankenversicherung, Kinderangaben, mögliche Betriebsrente, weitere steuerpflichtige Einkünfte und die Veranlagung ein.
Die Rechnung ist besonders hilfreich, wenn du vor dem Rentenbeginn wissen willst, ob auf deine Rente Steuer anfällt oder ob vor allem Sozialbeiträge abgezogen werden. Sie zeigt außerdem getrennt, was nach Kranken- und Pflegeversicherung übrig bleibt und welcher Teil erst durch Einkommensteuer, Soli oder Kirchensteuer abgezogen wird.
Beachte aber: Das ist eine Modellrechnung. Der tatsächliche Steuerbescheid kann abweichen, wenn du zum Beispiel außergewöhnliche Belastungen, andere Vorsorgeaufwendungen, Nebeneinkünfte oder einen bereits festgestellten Rentenfreibetrag hast. Bei der Kranken- und Pflegeversicherung zählt außerdem, ob du in der KVdR gesetzlich versichert bist, privat versichert bist oder eine Betriebsrente bekommst.
Wie wird die Nettorente berechnet?
Die Rechnung läuft in zwei Schritten: Zuerst werden von der Bruttorente die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Danach wird geprüft, ob Einkommensteuer anfällt. In Worten lautet die Rechnung: Nettorente ist Bruttorente minus dein Anteil zur Krankenversicherung, minus Pflegeversicherung, minus monatliche Steuer.
Für die Steuer zählt nicht die komplette Rente als zu versteuerndes Einkommen. Beim Rentenbeginn 2026 sind 84 % steuerpflichtig, der Rest wird als Rentenfreibetrag berücksichtigt. Zusätzlich mindern Pauschbeträge und die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung das zu versteuernde Einkommen.
Ein Beispiel mit 1.500,00 € gesetzlicher Bruttorente, Rentenbeginn 2026, gesetzlicher Krankenversicherung, 2,9 % Zusatzbeitrag und Kindern: Für die Krankenversicherung werden 8,75 % angesetzt, das sind 131,25 €. Die Pflegeversicherung beträgt 3,60 %, also 54,00 €. Vor Steuer bleiben 1.314,75 €.
Steuerlich ergeben sich 15.120,00 € steuerpflichtiger Rentenanteil im Jahr. Nach 36,00 € Sonderausgaben und 2.223,00 € Vorsorgebeiträgen bleiben 12.759 € zu versteuerndes Einkommen. Daraus ergeben sich 59,00 € Einkommensteuer im Jahr, also 4,92 € im Monat. Die Nettorente beträgt dadurch 1.309,83 € im Monat und 15.717,96 € im Jahr.
Was bleibt netto von der Bruttorente 2026?
Bei gesetzlicher Krankenversicherung, Rentenbeginn 2026, 2,9 % Zusatzbeitrag und Kindern steigen die Abzüge nicht überall gleich. Bei niedriger Rente fallen in den Beispielen keine Steuern an, bei höherer Rente kommt Einkommensteuer dazu.
| Bruttorente | KV + PV | Steuer/Monat | Nettorente |
|---|---|---|---|
| 1.000 € | 123,50 € | 0,00 € | 876,50 € |
| 1.200 € | 148,20 € | 0,00 € | 1.051,80 € |
| 1.500 € | 185,25 € | 4,92 € | 1.309,83 € |
| 2.000 € | 247,00 € | 71,83 € | 1.681,17 € |
| 2.500 € | 308,75 € | 159,08 € | 2.032,17 € |
| 3.000 € | 370,50 € | 252,08 € | 2.377,42 € |
Du siehst daran den typischen Knick: Kranken- und Pflegeversicherung laufen direkt mit der Bruttorente mit. Die Steuer kommt erst hinzu, wenn nach Rentenfreibetrag, Pauschbeträgen und Vorsorgeaufwendungen noch genug zu versteuerndes Einkommen übrig bleibt. Deshalb kann eine höhere Bruttorente eine deutlich höhere Abzugsquote haben. Im Beispiel mit 1.200 € beträgt die Steuer 0,00 €, bei 2.000 € sind es 71,83 € im Monat.
Wann musst du deine Rente versteuern?
Ob du tatsächlich Einkommensteuer zahlst, hängt vom Rentenbeginn, von der Rentenhöhe, vom Familienstand und von weiteren Einkünften ab. Bei Rentenbeginn 2026 beträgt der Besteuerungsanteil 84 %. Daraus entsteht ein Rentenfreibetrag, der im Beispiel mit 1.500 € Monatsrente 2.880,00 € pro Jahr beträgt.
Bei 1.000 € Bruttorente, Rentenbeginn 2026 und 0 € weiteren Einkünften ergibt die Rechnung 0,00 € Einkommensteuer pro Jahr. Das zu versteuernde Einkommen liegt bei 8.460 €, die Steuererklärung ist voraussichtlich nicht nötig. Auch bei 1.200 € Bruttorente zeigt das Beispiel 0,00 € Einkommensteuer pro Jahr und 10.179 € zu versteuerndes Einkommen.
Bei 1.500 € Bruttorente ändert sich das Bild: Es fallen 59,00 € Einkommensteuer pro Jahr an, das sind 4,92 € im Monat. Die Steuererklärung ist dann voraussichtlich Pflicht. Bei 2.000 € Bruttorente sind es 862,00 € Einkommensteuer pro Jahr und 71,83 € im Monat.
Weitere Einkünfte können den Unterschied machen. Bei 2.500 € Bruttorente und 5.000 € weiteren steuerpflichtigen Einkünften im Jahr steigt die monatliche Steuer im Beispiel auf 253,25 €. Die Nettorente liegt dann bei 1.938,00 € im Monat. Kapitalerträge mit Abgeltungsteuer solltest du hier nicht als weitere steuerpflichtige Einkünfte eintragen.
KVdR, Pflegeversicherung und PKV: Was wird abgezogen?
In der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner wird dein eigener Krankenversicherungsanteil aus der gesetzlichen Rente berechnet. Im Beispiel mit 1.500 € Bruttorente sind das 131,25 €. Der KV-Anteil der Rentenversicherung ist ebenfalls 131,25 € und wird zusätzlich gezahlt. Deshalb erscheint er nicht als Abzug von deiner Nettorente, erklärt aber, warum der Zuschuss genauso hoch ist wie dein eigener Anteil.
Der Pflegeversicherungsbeitrag wird von Rentnern selbst getragen. Mit Kindern beträgt der PV-Beitragssatz im Beispiel 3,6 %. Kinderlos zeigt die Rechnung 4,2 %. Sind Kinder unter 25 Jahre vorhanden, kann sich der Pflegebeitrag ab dem 2. Kind unter 25 um je 0,25 Punkte verringern. Sind alle Kinder älter, bleibt im Beispiel mit Kindern der Satz von 3,6 %.
Der Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse wirkt direkt auf den KV-Abzug. Bei 1.500 € Bruttorente und 2,9 % Zusatzbeitrag liegt die Nettorente bei 1.309,83 €. Bei 4 % Zusatzbeitrag sinkt sie im Beispiel auf 1.302,83 €. Wenn du gerade die Krankenkasse wechselst, nimm den Zusatzbeitrag, der für den betrachteten Zeitraum gelten soll.
Bei privater Krankenversicherung funktioniert die Rechnung anders. Bei 1.800 € Bruttorente und 650 € PKV-Beitrag zeigt das Beispiel einen Zuschuss der Rentenversicherung zur PKV von 157,50 €. Die Nettorente beträgt 1.307,50 €, Einkommensteuer fällt in dieser Beispielrechnung 0,00 € an.
Typische Fehler bei Rente brutto netto vermeiden
Ein häufiger Fehler ist, die Steuer auf die komplette Jahresrente zu beziehen. Für die Einkommensteuer zählt der steuerpflichtige Anteil, nicht automatisch die volle Rente. Bei Rentenbeginn 2020 liegt der Besteuerungsanteil im Beispiel bei 80 %, bei Rentenbeginn 2026 bei 84 %. Der Rentenfreibetrag wird später grundsätzlich als Eurobetrag geführt. Wenn du ihn schon aus einem Steuerbescheid kennst, solltest du ihn eintragen statt ihn neu schätzen zu lassen.
Ein zweiter Fehler betrifft Betriebsrenten. Sie erhöhen nicht nur das steuerpflichtige Einkommen, sondern können auch eigene KV/PV-Abzüge auslösen. Bei 1.500 € gesetzlicher Bruttorente und 300 € Betriebsrente bleiben im Beispiel 1.533,06 € netto. Gleichzeitig fallen 28,69 € KV/PV auf die Betriebsrente und 53,00 € Steuer im Monat an. Für Versorgungsbezüge gibt es einen Freibetrag von 197,75 €, der bei der Beitragsermittlung berücksichtigt wird.
Auch Ehepaare solltest du nicht wie zwei getrennte Einzelrechnungen behandeln, wenn sie zusammen veranlagt werden. Bei 1.500 € und 900 € Bruttorente, beide mit Rentenbeginn 2026, zeigt das Beispiel 2.103,60 € Nettorente pro Monat zusammen und 0,00 € Einkommensteuer pro Jahr.
Sonderfälle haben Grenzen: Kirchensteuer, private Krankenversicherung, weitere Einkünfte und Betriebsrenten sind im Rechner abbildbar. Regionale oder persönliche Besonderheiten solltest du mit Bescheid, Krankenkasse oder Steuerberatung abgleichen. Die Rechnung ist eine gute Orientierung, ersetzt aber keinen Steuerbescheid und keinen Beitragsbescheid.
Tabellen zum Nachschlagen
Rente brutto netto Tabelle 2026 (Rentenbeginn 2026, mit Kind)
| Bruttorente | KV + PV | Steuer/Monat | Nettorente |
|---|---|---|---|
| 800 € | 98,80 € | 0,00 € | 701,20 € |
| 1.000 € | 123,50 € | 0,00 € | 876,50 € |
| 1.200 € | 148,20 € | 0,00 € | 1.051,80 € |
| 1.400 € | 172,90 € | 0,00 € | 1.227,10 € |
| 1.500 € | 185,25 € | 4,92 € | 1.309,83 € |
| 1.600 € | 197,60 € | 16,00 € | 1.386,40 € |
| 1.800 € | 222,30 € | 41,67 € | 1.536,03 € |
| 2.000 € | 247,00 € | 71,83 € | 1.681,17 € |
| 2.200 € | 271,70 € | 105,83 € | 1.822,47 € |
| 2.500 € | 308,75 € | 159,08 € | 2.032,17 € |
| 3.000 € | 370,50 € | 252,08 € | 2.377,42 € |
Steuer auf Rente nach Rentenbeginn: Monatsrente 1.800 €
| Rentenbeginn | Besteuerungsanteil | Steuer pro Jahr |
|---|---|---|
| 2.005 | 50 % | 0,00 € |
| 2.010 | 60 % | 0,00 € |
| 2.015 | 70 % | 0,00 € |
| 2.020 | 80 % | 338,00 € |
| 2.022 | 82 % | 417,00 € |
| 2.024 | 83 % | 458,00 € |
| 2.026 | 84 % | 500,00 € |
| 2.028 | 85 % | 542,00 € |
| 2.030 | 86 % | 586,00 € |
| 2.035 | 88,5 % | 698,00 € |
| 2.040 | 91 % | 815,00 € |
Besteuerungsanteil der Rente: Tabelle 2005 bis 2058
| Rentenbeginn | Besteuerungsanteil | Rentenfreibetrag |
|---|---|---|
| 2.005 | 50 % | 50 % |
| 2.006 | 52 % | 48 % |
| 2.007 | 54 % | 46 % |
| 2.008 | 56 % | 44 % |
| 2.009 | 58 % | 42 % |
| 2.010 | 60 % | 40 % |
| 2.011 | 62 % | 38 % |
| 2.012 | 64 % | 36 % |
| 2.013 | 66 % | 34 % |
| 2.014 | 68 % | 32 % |
| 2.015 | 70 % | 30 % |
| 2.016 | 72 % | 28 % |
| 2.017 | 74 % | 26 % |
| 2.018 | 76 % | 24 % |
| 2.019 | 78 % | 22 % |
| 2.020 | 80 % | 20 % |
| 2.021 | 81 % | 19 % |
| 2.022 | 82 % | 18 % |
| 2.023 | 82,5 % | 17,5 % |
| 2.024 | 83 % | 17 % |
| 2.025 | 83,5 % | 16,5 % |
| 2.026 | 84 % | 16 % |
| 2.027 | 84,5 % | 15,5 % |
| 2.028 | 85 % | 15 % |
| 2.029 | 85,5 % | 14,5 % |
| 2.030 | 86 % | 14 % |
| 2.031 | 86,5 % | 13,5 % |
| 2.032 | 87 % | 13 % |
| 2.033 | 87,5 % | 12,5 % |
| 2.034 | 88 % | 12 % |
| 2.035 | 88,5 % | 11,5 % |
| 2.036 | 89 % | 11 % |
| 2.037 | 89,5 % | 10,5 % |
| 2.038 | 90 % | 10 % |
| 2.039 | 90,5 % | 9,5 % |
| 2.040 | 91 % | 9 % |
| 2.041 | 91,5 % | 8,5 % |
| 2.042 | 92 % | 8 % |
| 2.043 | 92,5 % | 7,5 % |
| 2.044 | 93 % | 7 % |
| 2.045 | 93,5 % | 6,5 % |
| 2.046 | 94 % | 6 % |
| 2.047 | 94,5 % | 5,5 % |
| 2.048 | 95 % | 5 % |
| 2.049 | 95,5 % | 4,5 % |
| 2.050 | 96 % | 4 % |
| 2.051 | 96,5 % | 3,5 % |
| 2.052 | 97 % | 3 % |
| 2.053 | 97,5 % | 2,5 % |
| 2.054 | 98 % | 2 % |
| 2.055 | 98,5 % | 1,5 % |
| 2.056 | 99 % | 1 % |
| 2.057 | 99,5 % | 0,5 % |
| 2.058 | 100 % | 0 % |
Beispiele zum Ausprobieren
Häufige Fragen
Wie viel netto bleiben von 1.500 € Rente 2026?
Bei 1.500 € Bruttorente bleiben im Beispiel 1.309,83 € Nettorente pro Monat. Vor Steuer sind es 1.314,75 € nach Kranken- und Pflegeversicherung. Die Einkommensteuer beträgt 4,92 € im Monat, die Krankenversicherung 131,25 € und die Pflegeversicherung 54,00 €.
Muss ich bei 1.000 € Rente schon Steuern zahlen?
Bei 1.000 € Bruttorente und 0 € weiteren Einkünften fallen im Beispiel 0,00 € Einkommensteuer pro Jahr an. Die Nettorente beträgt 876,50 € pro Monat. Das zu versteuernde Einkommen liegt bei 8.460 €, die Steuererklärung ist voraussichtlich nicht nötig.
Wie hoch ist der Besteuerungsanteil der Rente 2026?
Der Besteuerungsanteil bei Rentenbeginn 2026 beträgt 84 %. Bei 1.500 € Monatsrente ergibt sich daraus im Beispiel ein Rentenfreibetrag von 2.880,00 € pro Jahr. Maßgeblich ist der Rentenbeginn, nicht nur dein Geburtsjahr.
Was ändert ein Zusatzbeitrag von 4 %?
Bei 1.500 € Bruttorente und 4 % Zusatzbeitrag bleiben im Beispiel 1.302,83 € netto pro Monat. Der eigene Krankenversicherungsbeitrag beträgt 139,50 €, die Pflegeversicherung 54,00 €. Die Steuer sinkt in dieser Rechnung auf 3,67 € pro Monat.
Wie wird eine Betriebsrente bei der Nettorente berücksichtigt?
Eine Betriebsrente zählt in der Rechnung zusätzlich zur gesetzlichen Rente. Bei 1.500 € gesetzlicher Bruttorente und 300 € Betriebsrente bleiben im Beispiel 1.533,06 € netto pro Monat. Auf die Betriebsrente fallen 28,69 € KV/PV an, zusätzlich entstehen 53,00 € Steuer im Monat.
Wie viel netto bekommt ein Ehepaar mit 1.500 € und 900 € Rente?
Ein Ehepaar mit 1.500 € und 900 € Bruttorente bekommt im Beispiel 2.103,60 € netto pro Monat zusammen. Die Einkommensteuer beträgt 0,00 € pro Jahr. Das zu versteuernde Einkommen liegt bei 20.359 €, die Steuererklärung ist voraussichtlich nicht nötig.
Wie wirkt sich private Krankenversicherung auf die Nettorente aus?
Bei 1.800 € Bruttorente und 650 € PKV-Beitrag bleiben im Beispiel 1.307,50 € netto pro Monat. Die Rentenversicherung zahlt einen Zuschuss zur PKV von 157,50 €. Einkommensteuer, Soli und Kirchensteuer betragen in dieser Rechnung 0,00 €.
Muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Eine Steuererklärung ist voraussichtlich Pflicht, wenn die Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegen. Im Beispiel mit 1.500 € Bruttorente steht deshalb "Ja, voraussichtlich Pflicht". Bei 1.200 € Bruttorente und 0 € weiteren Einkünften ist sie voraussichtlich nicht nötig.
Quellen und Prüfung
- § 22 EStG - Besteuerung von Leibrenten (Besteuerungsanteil) - Bundesamt für Justiz
- § 249a SGB V - Beiträge aus der Rente je zur Hälfte - Bundesamt für Justiz
- § 59 SGB XI - Pflegeversicherung der Rentner - Bundesamt für Justiz
- § 226 SGB V - Freibetrag für Versorgungsbezüge (Betriebsrente) - Bundesamt für Justiz
Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.
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Rente brutto netto. Rechnerinfo, Stand 23.09.2026. https://rechner-info.de/rente/rente-brutto-netto-rechner

