Erwerbsminderungsrente
EM-Rente 2026 berechnen: 1 Entgeltpunkt = 42,52 €, Zurechnungszeit bis 66 J. 3 M., Abschlag max. 10,8 %. Mit Hinzuverdienstgrenze 20.763,75 € und Netto.
- Netto nach KV, PV und Steuer?
- 1.029,12 €
- Nach Kranken- und Pflegeversicherung
- 1.029,12 €
- Bruttorente pro Jahr
- 14.089,56 €
- Entgeltpunkte gesamt
- 30,9571
- davon aus der Zurechnungszeit
- 8,9571
- Zurechnungszeit bis Alter
- 66 Jahre und 3 Monate
- Zugangsfaktor
- 0,892
- Abschlag pro Monat
- 142,17 €
- Rentenartfaktor
- 1,0
- Hinzuverdienstgrenze pro Jahr
- 20.763,75 €
- Kürzung wegen Hinzuverdienst pro Monat
- 0,00 €
- Rente nach Hinzuverdienst
- 1.174,13 €
Rechenweg mit deinen Zahlen
- Zurechnungszeit: vom Alter 52 bis 66 Jahre und 3 Monate = 171 Monate
- Durchschnitt: 22,00 EP ÷ 420 Monate ab 17 × 171 Monate = 8,9571 EP zusätzlich
- Rente = 30,9571 EP × Zugangsfaktor 0,892 × Rentenartfaktor 1,0 × 42,52 € = 1.174,13 €
- Hinzuverdienstgrenze 20.763,75 € im Jahr - nicht überschritten
- Netto nach Kranken-/Pflegeversicherung und Steuer: 1.029,12 €
Was zeigt dir der Erwerbsminderungsrente-Rechner?
Der Erwerbsminderungsrente-Rechner schätzt deine monatliche EM-Rente aus deinen Angaben zu Entgeltpunkten, Rentenart, Rentenbeginn, Zurechnungszeit, Abschlag, Hinzuverdienst und Kranken- sowie Pflegeversicherung. Du wählst aus, ob du mit bisherigen Entgeltpunkten, Entgeltpunkten inklusive Zurechnung oder direkt mit dem Wert aus deiner Renteninformation rechnen möchtest.
Die Rechnung unterscheidet zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung. Bei voller Erwerbsminderung wird mit dem Rentenartfaktor 1,0 gerechnet. Bei teilweiser Erwerbsminderung wird mit dem Rentenartfaktor 0,5 gerechnet. Das ist der zentrale Unterschied in der Höhe der Rente.
Der Rechner kann dir eine gute Orientierung geben, ersetzt aber keinen Rentenbescheid. Gerade bei einer Erwerbsminderungsrente hängen Anspruch und Höhe von Versicherungszeiten, medizinischer Beurteilung, Rentenbeginn, Hinzuverdienst und individuellen Abzügen ab. Die Nettoangabe ist deshalb eine Modellrechnung mit deinen Eingaben, zum Beispiel Zusatzbeitrag der Krankenkasse, Kinder und Kinder unter 25.
Wie wird die Erwerbsminderungsrente berechnet?
Die Formel lautet in Worten: Entgeltpunkte plus Entgeltpunkte aus der Zurechnungszeit werden mit dem Zugangsfaktor, dem Rentenartfaktor und dem Rentenwert von 42,52 € multipliziert. Der Rentenartfaktor ist 1,0 bei voller Erwerbsminderung und 0,5 bei teilweiser Erwerbsminderung.
Ein Beispiel: Du hast bisher 22 EP, beginnst die volle Erwerbsminderungsrente mit 52 Jahre im Jahr 2026 und hast 0 € Hinzuverdienst. Für 2026 reicht die Zurechnungszeit bis 66 Jahre und 3 Monate. Im Beispiel entstehen daraus 171 Monate Zurechnungszeit.
Der Durchschnitt wird so angesetzt: 22,00 EP ÷ 420 Monate ab 17 × 171 Monate = 8,9571 EP zusätzlich. Zusammen ergeben sich 30,9571 Entgeltpunkte. Daraus folgt: 30,9571 EP × Zugangsfaktor 0,892 × Rentenartfaktor 1,0 × 42,52 € = 1.174,13 € brutto pro Monat.
In derselben Rechnung liegen die Bruttorente pro Jahr bei 14.089,56 € und der Wert nach Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuer bei 1.029,12 €. Der Abschlag ist bereits im Zugangsfaktor 0,892 enthalten. Als Abschlag pro Monat zeigt die Rechnung 142,17 €.
Volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente: was ändert sich?
Bei voller Erwerbsminderung geht die Rechnung davon aus, dass du nur noch unter 3 Stunden arbeiten kannst. Bei teilweiser Erwerbsminderung liegt die Leistungsfähigkeit bei 3-6 Stunden. Für die Rentenhöhe ist vor allem der Rentenartfaktor entscheidend: voll bedeutet 1,0, teilweise bedeutet 0,5.
Das sieht man gut an zwei Rechnungen. Bei 22 EP, Rentenbeginn 2026 und Alter 52 Jahre ergibt sich bei voller Erwerbsminderung 1.174,13 € brutto pro Monat. Bei teilweiser Erwerbsminderung mit denselben 22 EP liegt die Rente bei 587,07 € brutto pro Monat. Die Entgeltpunkte gesamt sind in beiden Fällen 30,9571, davon 8,9571 aus der Zurechnungszeit. Der Unterschied kommt hier aus dem Rentenartfaktor.
Bei höheren Entgeltpunkten steigt die Rente entsprechend. Eine Rechnung mit 35 EP, teilweiser Erwerbsminderung, Alter 55 Jahre und 1,8 EP als höchstem Jahr der letzten 15 Jahre ergibt 860,24 € brutto pro Monat. Netto nach KV, PV und Steuer sind es 754,00 €. Die Entgeltpunkte gesamt liegen in dieser Rechnung bei 45,3618, davon 10,3618 aus der Zurechnungszeit.
Wenn du schon eine Renteninformation hast, kannst du den dort genannten Wert für die volle EM-Rente direkt nutzen. Stehen dort 1.200 €, rechnet der Rechner bei voller Erwerbsminderung mit 1.200,00 € brutto pro Monat. Bei teilweiser Erwerbsminderung wird daraus wegen des Rentenartfaktors 0,5 entsprechend weniger.
Was bedeutet die Zurechnungszeit bei der EM-Rente?
Die Zurechnungszeit soll berücksichtigen, dass du wegen Erwerbsminderung früher aus dem Erwerbsleben ausscheidest. Vereinfacht gesagt wird so getan, als hättest du bis zu einem gesetzlich festgelegten Alter weiter Beiträge gesammelt. Der Rechner leitet daraus zusätzliche Entgeltpunkte ab.
Für einen Rentenbeginn 2026 reicht die Zurechnungszeit bis 66 Jahre und 3 Monate. Bei Rentenbeginn 2027 reicht sie bis 66 Jahre und 4 Monate. Ab 2031 steht in der Tabelle 67 Jahre. Dadurch kann derselbe bisherige Versicherungsverlauf je nach Rentenbeginn zu einer anderen Summe an Entgeltpunkten führen.
Ein Beispiel mit 40 EP, voller Erwerbsminderung, Alter 60 Jahre und Rentenbeginn 2027 ergibt 45,8915 Entgeltpunkte gesamt. Davon stammen 5,8915 aus der Zurechnungszeit. Die Monatsrente liegt bei 1.740,56 € brutto. Nach Kranken- und Pflegeversicherung zeigt die Rechnung 1.525,60 €, netto nach KV, PV und Steuer 1.490,43 €.
Wichtig für deine Eingaben: Wenn du nur die bisher erreichten Entgeltpunkte einträgst, berechnet der Rechner die Zurechnungszeit mit. Wenn du Entgeltpunkte inklusive Zurechnung einträgst, ist diese Hochrechnung bereits enthalten. Beides gleichzeitig zu verwenden, wäre ein typischer Fehler.
Hinzuverdienst 2026 und typische Fehler bei der EM-Rente
Beim Hinzuverdienst unterscheidet die Rechnung wieder zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung. Für volle Erwerbsminderung zeigt der Rechner 2026 eine Hinzuverdienstgrenze von 20.763,75 € pro Jahr. In der Tabelle entspricht das 1.730,31 € im Durchschnitt pro Monat. Bei teilweiser Erwerbsminderung liegt die Mindestgrenze bei 41.527,50 € pro Jahr, in der Tabelle 3.460,63 € im Durchschnitt pro Monat.
Ein Hinzuverdienst unterhalb der Grenze führt in den Beispielen zu keiner Kürzung. Bei voller Erwerbsminderung mit 22 EP und 12.000 € brutto Hinzuverdienst pro Jahr bleibt die Rente bei 1.174,13 € brutto pro Monat. Die Kürzung wegen Hinzuverdienst beträgt 0,00 €. Auch bei einem Minijob-Hinzuverdienst von 7.236 € und einer vollen EM-Rente aus der Renteninformation von 1.150 € bleibt die Rente nach Hinzuverdienst bei 1.150,00 €.
Bei teilweiser Erwerbsminderung kann die individuelle Grenze höher sein. Eine Rechnung mit 22 EP und 1,2 EP als höchstem Jahr der letzten 15 Jahre zeigt 46.131,12 € pro Jahr. Bei 35 EP und 1,8 EP als höchstem Jahr der letzten 15 Jahre zeigt die Rechnung 69.196,68 € pro Jahr.
Typische Fehler sind: die volle Rente aus der Renteninformation zusätzlich noch mit Entgeltpunkten hochzurechnen, die teilweise EM-Rente wie eine volle EM-Rente zu behandeln, den Hinzuverdienst netto statt brutto einzutragen oder den Krankenkassen-Zusatzbeitrag nicht passend zu wählen. Auch Kinderangaben wirken auf die Netto-Modellrechnung, deshalb solltest du sie nicht leer lassen, wenn sie zutreffen.
Tabellen zum Nachschlagen
Erwerbsminderungsrente 2026 nach Entgeltpunkten
| Entgeltpunkte | Volle EM ohne Abschlag | Volle EM mit 10,8 % | Teilweise EM mit 10,8 % |
|---|---|---|---|
| 10 | 425,20 € | 379,28 € | 189,64 € |
| 15 | 637,80 € | 568,92 € | 284,46 € |
| 20 | 850,40 € | 758,56 € | 379,28 € |
| 25 | 1.063,00 € | 948,20 € | 474,10 € |
| 30 | 1.275,60 € | 1.137,84 € | 568,92 € |
| 35 | 1.488,20 € | 1.327,47 € | 663,74 € |
| 40 | 1.700,80 € | 1.517,11 € | 758,56 € |
| 45 | 1.913,40 € | 1.706,75 € | 853,38 € |
| 50 | 2.126,00 € | 1.896,39 € | 948,20 € |
Zurechnungszeit nach Jahr des Rentenbeginns
| Rentenbeginn | Zurechnungszeit bis |
|---|---|
| 2.020 | 65 Jahre und 9 Monate |
| 2.021 | 65 Jahre und 10 Monate |
| 2.022 | 65 Jahre und 11 Monate |
| 2.023 | 66 Jahre |
| 2.024 | 66 Jahre und 1 Monat |
| 2.025 | 66 Jahre und 2 Monate |
| 2.026 | 66 Jahre und 3 Monate |
| 2.027 | 66 Jahre und 4 Monate |
| 2.028 | 66 Jahre und 6 Monate |
| 2.029 | 66 Jahre und 8 Monate |
| 2.030 | 66 Jahre und 10 Monate |
| 2.031 | 67 Jahre |
Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrente 2026
| Rentenart | Grenze pro Jahr | Durchschnitt pro Monat |
|---|---|---|
| Volle Erwerbsminderung | 20.763,75 € | 1.730,31 € |
| Teilweise Erwerbsminderung (Mindestgrenze) | 41.527,50 € | 3.460,63 € |
Beispiele zum Ausprobieren
Häufige Fragen
Wie hoch ist meine volle Erwerbsminderungsrente mit 22 Entgeltpunkten?
Mit 22 EP ergibt das Beispiel 1.174,13 € brutto pro Monat bei voller Erwerbsminderung, Alter 52 Jahre, Rentenbeginn 2026 und 0 € Hinzuverdienst. Netto nach KV, PV und Steuer zeigt die Rechnung 1.029,12 €. Enthalten sind 8,9571 EP aus der Zurechnungszeit.
Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente bei 25 Entgeltpunkten?
Bei 25 EP zeigt die Rechnung 1.262,13 € brutto pro Monat bei voller Erwerbsminderung. Netto nach KV, PV und Steuer sind es 1.106,25 €. Das Beispiel rechnet mit Alter 54 Jahre, Rentenbeginn 2026, 0 € Hinzuverdienst und 33,2770 Entgeltpunkten gesamt.
Was bekomme ich bei teilweiser Erwerbsminderungsrente mit 22 Entgeltpunkten?
Bei teilweiser Erwerbsminderung mit 22 EP ergibt die Rechnung 587,07 € brutto pro Monat. Netto nach KV, PV und Steuer sind es 514,57 €. Der Rentenartfaktor ist 0,5, deshalb fällt die Teil-EM-Rente niedriger aus als die volle EM-Rente mit denselben Entgeltpunkten.
Wie viel darf ich 2026 bei voller EM-Rente hinzuverdienen?
Bei voller Erwerbsminderung liegt die Hinzuverdienstgrenze 2026 bei 20.763,75 € pro Jahr. Ein Beispiel mit 12.000 € brutto Hinzuverdienst pro Jahr zeigt 0,00 € Kürzung. Die volle EM-Rente bleibt dort bei 1.174,13 € brutto pro Monat.
Wie wirkt sich ein Minijob auf die Erwerbsminderungsrente aus?
Ein Hinzuverdienst von 7.236 € pro Jahr führt im Beispiel zu 0,00 € Kürzung, wenn die volle EM-Rente laut Renteninformation 1.150 € beträgt. Die Rente nach Hinzuverdienst bleibt bei 1.150,00 € brutto pro Monat, weil die Grenze von 20.763,75 € nicht überschritten wird.
Was bedeutet der Abschlag bei der Erwerbsminderungsrente?
Der Abschlag steckt in der Rechnung im Zugangsfaktor. In den Beispielen wird mit 0,892 gerechnet, wenn der maximale Abschlag von 10,8 % greift. Bei 22 EP und voller Erwerbsminderung zeigt der Rechner dadurch einen Abschlag pro Monat von 142,17 €.
Kann ich den Wert aus der Renteninformation direkt verwenden?
Ja, den Wert aus der Renteninformation kannst du direkt verwenden, wenn du die Berechnung auf Renteninformation stellst. Bei 1.200 € voller EM-Rente ergibt die Rechnung 1.200,00 € brutto pro Monat und 1.051,80 € netto nach KV, PV und Steuer.
Wann wird die Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente umgewandelt?
Die Umwandlung erfolgt beim Wechsel in die Altersrente; diesen Zeitpunkt berechnet dieser EM-Rechner nicht. Für die EM-Höhe ist hier vor allem die Zurechnungszeit relevant. Bei Rentenbeginn 2026 reicht sie bis 66 Jahre und 3 Monate, bei Rentenbeginn 2031 bis 67 Jahre.
Quellen und Prüfung
- § 43 SGB VI - Rente wegen Erwerbsminderung - Bundesamt für Justiz
- § 253a SGB VI - Zurechnungszeit (Übergang bis 2030) - Bundesamt für Justiz
- § 77 SGB VI - Zugangsfaktor bei EM-Renten - Bundesamt für Justiz
- § 96a SGB VI - Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrente - Bundesamt für Justiz
Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.
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Erwerbsminderungsrente. Rechnerinfo, Stand 23.09.2026. https://rechner-info.de/rente/erwerbsminderungsrente-rechner

