Sozialversicherungsrechner
SV-Beiträge 2026: Bei 3.500 € brutto zahlst du 761,25 € (21,75 %), dein Arbeitgeber 745,50 €. KV, PV, RV, AV mit BBG, Midijob, Minijob und Jahreswerten.
- Anteil des Arbeitgebers pro Monat?
- 745,50 €
- Gesamtsozialversicherungsbeitrag (KV, PV, RV, AV)
- 1.501,50 €
- Dein Anteil in Prozent vom Brutto
- 21,75 %
- Brutto minus deine Sozialabgaben (vor Steuern)
- 2.738,75 €
- Art der Beschäftigung
- sozialversicherungspflichtig (regulär)
- Beitragspflichtiges Entgelt KV/PV · RV/AV
- 3.500,00 € · 3.500,00 €
- Dein Anteil pro Jahr
- 9.135,00 €
- Arbeitgeberanteil pro Jahr
- 8.946,00 €
- 2027 (Referentenentwurf vom 21.09.2026, noch nicht beschlossen): BBG Rente 8.850 €, Kranken 6.375 € im Monat; der Zusatzbeitrag 2027 wird erst im November bekanntgegeben.
Beiträge je Versicherungszweig
| Zweig | Satz AN % | Arbeitnehmer | Satz AG % | Arbeitgeber | Zusammen |
|---|---|---|---|---|---|
| Krankenversicherung | 8,750 | 306,25 € | 8,750 | 306,25 € | 612,50 € |
| Pflegeversicherung | 2,400 | 84,00 € | 1,800 | 63,00 € | 147,00 € |
| Rentenversicherung | 9,300 | 325,50 € | 9,300 | 325,50 € | 651,00 € |
| Arbeitslosenversicherung | 1,300 | 45,50 € | 1,300 | 45,50 € | 91,00 € |
| Umlagen U1/U2 und Insolvenzgeld | 0,000 | 0,00 € | - | 5,25 € | 5,25 € |
| Summe | - | 761,25 € | - | 745,50 € | 1.506,75 € |
Rechenweg mit deinen Zahlen
- KV: 3.500,00 € × 8,75 % = 306,25 €; PV: × 2,4 % = 84,00 €
- RV: 3.500,00 € × 9,3 % = 325,50 €; AV: × 1,3 % = 45,50 €
- Dein Anteil: 761,25 €; Arbeitgeber: 745,50 € (davon Insolvenzgeldumlage 5,25 €)
Welche Sozialversicherungsbeiträge werden 2026 berechnet?
Wenn du Sozialversicherungsbeiträge berechnen willst, geht es um die gesetzlichen Abzüge für Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Bei gesetzlicher Krankenversicherung kommt der Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse dazu. Bei privater Krankenversicherung werden Kranken- und Pflegebeitrag anders behandelt, weil du deinen Vertrag selbst bezahlst und der Arbeitgeber einen Zuschuss auszahlt.
Für 2026 liegen die zentralen Beitragssätze so:
| Zweig | Gesamt | Arbeitnehmer | Arbeitgeber |
|---|---|---|---|
| Krankenversicherung | 17,50 % | 8,75 % | 8,75 % |
| Pflegeversicherung mit Kind | 3,60 % | 1,80 % | 1,80 % |
| Pflegeversicherung kinderlos ab 23 | 4,20 % | 2,40 % | 1,80 % |
| Rentenversicherung | 18,60 % | 9,30 % | 9,30 % |
| Arbeitslosenversicherung | 2,60 % | 1,30 % | 1,30 % |
Gib Bruttogehalt, Zeitraum, Jahr, Krankenversicherung, Kinder, Bundesland und Sonderfälle wie Midijob oder private Krankenversicherung ein, dann trennt der Rechner Arbeitnehmeranteil, Arbeitgeberanteil und die einzelnen Versicherungszweige.
Wie kann man Sozialversicherungsbeiträge berechnen?
Die Rechnung läuft je Versicherungszweig gleich: beitragspflichtiges Entgelt bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze mal Beitragssatz für deinen Anteil. In der Pflegeversicherung kommen persönliche Merkmale dazu: kinderlos ab 23 mit Zuschlag, mit Kindern ohne Zuschlag und ab dem 2. Kind unter 25 mit Abschlag. In Sachsen ist die Verteilung in der Pflegeversicherung anders, weil Arbeitnehmer dort 0,5 % mehr tragen und Arbeitgeber entsprechend weniger.
Ein Beispiel mit 3.500,00 € brutto im Monat, gesetzlicher Krankenversicherung, Zusatzbeitrag 2,9 %, kinderlos, Nordrhein-Westfalen:
- Krankenversicherung: 3.500,00 € mal 8,75 % = 306,25 €
- Pflegeversicherung: 3.500,00 € mal 2,4 % = 84,00 €
- Rentenversicherung: 3.500,00 € mal 9,3 % = 325,50 €
- Arbeitslosenversicherung: 3.500,00 € mal 1,3 % = 45,50 €
Dein Arbeitnehmeranteil beträgt damit 761,25 € pro Monat. Vor Steuern bleiben nach diesen Sozialabgaben 2.738,75 €. Der Arbeitgeber trägt 745,50 € pro Monat, darin steckt auch die Insolvenzgeldumlage von 5,25 €. Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt bei 1.501,50 €; Arbeitgeberumlagen sind davon zu unterscheiden.
Wie wirken Kinder, Sachsen und Zusatzbeitrag auf die Sozialabgaben?
Die Pflegeversicherung ist der Zweig, bei dem deine Familiensituation direkt sichtbar wird. Kinderlose Arbeitnehmer ab 23 zahlen in der Pflegeversicherung mehr als Arbeitnehmer mit Kind. Hast du mehrere Kinder unter 25, sinkt dein Arbeitnehmeranteil zusätzlich. Das kann gerade bei Midijobs auffallen, weil die reduzierte Bemessung und der Kinderabschlag zusammenwirken.
Beim Beispiel Midijob mit 1.500 € brutto, 2 Kindern und Nordrhein-Westfalen liegt dein Arbeitnehmeranteil bei 268,40 €. Ohne diese Kinderangabe zeigt die vergleichbare Rechnung bei 1.500 € brutto 280,17 €. In beiden Fällen bleibt der Job im Übergangsbereich, aber die Pflegeversicherung fällt unterschiedlich aus.
Auch das Bundesland kann bei der Pflegeversicherung zählen. Bei einem Jahresgehalt von 60.000 € in Sachsen und 1 Kind beträgt dein Anteil 1.082,50 € pro Monat, der Arbeitgeberanteil 1.040,00 €. Beim gleichen Jahresgehalt in Nordrhein-Westfalen, kinderlos, liegt dein Anteil bei 1.087,50 € und der Arbeitgeberanteil bei 1.065,00 €. Das zeigt: Ein Vergleich ist nur sauber, wenn Kinderstatus und Arbeitsort stimmen.
Der Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse verändert den Krankenversicherungsbeitrag. Bei 5.000 € brutto monatlich und 1,7 % Zusatzbeitrag beträgt dein Arbeitnehmeranteil 1.057,50 €. Mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % zeigt die Tabelle für 5.000 € brutto einen Arbeitnehmeranteil von 1.087,50 €. Für deine Abrechnung zählt der konkrete Satz deiner Kasse, nicht ein allgemeiner Richtwert.
Midijob, Azubi und Minijob: wann gelten andere Regeln?
Im Übergangsbereich wird dein Arbeitnehmeranteil reduziert. Für 2026 ist der Midijob-Bereich in der Tabelle mit 603,01 bis 2.000 € angegeben. Die Arbeitgeberseite wird dabei anders berechnet als dein Anteil. Deshalb ist der Arbeitgeberanteil im Midijob oft höher als dein Arbeitnehmeranteil.
Bei 1.500 € brutto im Monat zeigt die Rechnung einen Arbeitnehmeranteil von 280,17 € und einen Arbeitgeberanteil von 334,28 €. Die Art der Beschäftigung lautet: Übergangsbereich, reduzierter Arbeitnehmeranteil. Als Vergleich nennt die Midijob-Tabelle für 1.500 € einen Arbeitnehmeranteil ohne Midijob von 326,25 €. Genau hier entstehen häufig Fehler: Wer nur die normalen Beitragssätze auf das volle Brutto anwendet, kommt beim Arbeitnehmeranteil zu hoch heraus.
Auszubildende sind ein Sonderfall, weil der Übergangsbereich nicht angewendet wird. Ein 22-jähriger Azubi mit 1.200 € brutto im Monat in Nordrhein-Westfalen zahlt 253,80 € Arbeitnehmeranteil. Der Arbeitgeberanteil liegt bei 255,60 €. Vor Steuern bleiben 946,20 € nach Sozialabgaben. Der Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung greift dabei nicht für denselben Personenkreis wie bei einem 30-jährigen kinderlosen Arbeitnehmer.
Bei Minijobs gibt es eigene Regeln. Die Minijob-Grenze für 2026 ist 603 €. In der Tabelle steht für 603 € ein Arbeitnehmeranteil von 21,71 € und ein Arbeitgeberanteil von 181,80 €. Wenn du von der Rentenversicherung im Minijob befreit bist, zahlst du keinen Eigenanteil von 3,6 %.
Private Krankenversicherung und Beitragsbemessungsgrenzen richtig einordnen
Bei gesetzlicher Krankenversicherung wird der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Für 2026 liegt die monatliche Grenze in der Kranken- und Pflegeversicherung bei 5.812,50 €. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt sie bei 8.450,00 €. Verdient jemand darüber, steigen die Beiträge in dem betroffenen Zweig nicht unbegrenzt weiter.
Das sieht man am Beispiel 8.000 € brutto mit privater Krankenversicherung, 600 € PKV-Beitrag und 70 € privater Pflegepflichtversicherung. Für Kranken- und Pflegeversicherung werden in der Sozialversicherung keine gesetzlichen Arbeitnehmerbeiträge ausgewiesen. Dein Arbeitnehmeranteil besteht hier aus Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung: 848,00 € pro Monat. Der Arbeitgeberanteil beträgt 1.195,00 €, darin enthalten ist ein Arbeitgeberzuschuss zur PKV von 335,00 €.
Bei 3.000 € brutto mit privater Krankenversicherung, 550 € PKV-Beitrag und 60 € privater Pflegepflichtversicherung liegt dein Arbeitnehmeranteil bei 318,00 €. Der Arbeitgeberanteil beträgt 615,00 €, der Arbeitgeberzuschuss zur PKV liegt bei 292,50 €. Der Zuschuss wird ausgezahlt, ist aber nicht dasselbe wie ein gesetzlicher Krankenversicherungsbeitrag.
Bei privaten Tarifen kann der Rechner nur mit den eingegebenen Monatsbeiträgen arbeiten. Er prüft nicht, welche Tarifbestandteile erstattungsfähig sind oder wie deine private Versicherung einzelne Leistungen einstuft. Für die Lohnabrechnung zählt deshalb immer, was Arbeitgeber, Krankenkasse, private Versicherung und Abrechnungsstelle tatsächlich zugrunde legen.
Typische Fehler beim Sozialabgaben berechnen
Viele Abweichungen entstehen nicht durch die Formel, sondern durch falsche Eingaben. Prüfe vor allem diese Punkte:
- Jahr verwechselt: 2025 und 2026 können unterschiedliche Rechengrößen haben. Für 2026 beträgt die BBG Kranken- und Pflegeversicherung 69.750 € pro Jahr, für 2025 steht 66.150 € in der Tabelle.
- Zusatzbeitrag übernommen, obwohl deine Krankenkasse einen anderen Satz nutzt. Der Durchschnitt 2026 ist 2,9 %, in einer Beispielrechnung mit 1,7 % fällt der Beitrag niedriger aus.
- Kinder nicht eingetragen. Ein Kind kann den Kinderlosenzuschlag vermeiden; ab dem 2. Kind unter 25 kann ein Abschlag greifen.
- Sachsen nicht als Arbeitsort ausgewählt. Dort ist die Verteilung in der Pflegeversicherung anders.
- Midijob übersehen. Bei 1.500 € brutto liegt der Arbeitnehmeranteil im Übergangsbereich bei 280,17 €, nicht beim Tabellenwert ohne Midijob von 326,25 €.
- Arbeitgeberumlagen mit deinem Arbeitnehmeranteil vermischt. U1, U2 und Insolvenzgeldumlage betreffen die Arbeitgeberseite.
- Sozialabgaben mit Netto verwechselt. Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag sind in den hier genannten Sozialversicherungsbeiträgen nicht enthalten.
Wenn du eine Gehaltsabrechnung kontrollierst, vergleiche zuerst Brutto, Zeitraum, Krankenversicherung, Zusatzbeitrag, Kinderstatus und Bundesland. Danach lohnt sich der Blick auf jeden Versicherungszweig einzeln.
Tabellen zum Nachschlagen
Beitragssätze Sozialversicherung 2026 und Beitragsbemessungsgrenzen
| Zweig | Gesamt % | AN % | AG % | BBG Monat |
|---|---|---|---|---|
| Krankenversicherung (14,6 % + 2,9 %) | 17,50 | 8,75 | 8,75 | 5.812,50 € |
| Pflegeversicherung mit Kind | 3,60 | 1,80 | 1,80 | 5.812,50 € |
| Pflegeversicherung kinderlos ab 23 | 4,20 | 2,40 | 1,80 | 5.812,50 € |
| Pflegeversicherung, 2 Kinder unter 25 | 3,35 | 1,55 | 1,80 | 5.812,50 € |
| Rentenversicherung | 18,60 | 9,30 | 9,30 | 8.450,00 € |
| Arbeitslosenversicherung | 2,60 | 1,30 | 1,30 | 8.450,00 € |
| Insolvenzgeldumlage (nur AG) | 0,15 | 0,00 | 0,15 | 8.450,00 € |
Sozialversicherungsbeiträge 2026 Tabelle: Abzüge nach Bruttogehalt
| Brutto | AN kinderlos | AN mit Kind | Arbeitgeber | AN in % |
|---|---|---|---|---|
| 603 € | 21,71 € | 21,71 € | 181,80 € | 3,60 |
| 1.000 € | 125,33 € | 120,21 € | 242,55 € | 12,53 |
| 1.500 € | 280,17 € | 271,61 € | 334,28 € | 18,68 |
| 2.000 € | 435,00 € | 423,00 € | 426,00 € | 21,75 |
| 2.500 € | 543,75 € | 528,75 € | 532,50 € | 21,75 |
| 3.000 € | 652,50 € | 634,50 € | 639,00 € | 21,75 |
| 3.500 € | 761,25 € | 740,25 € | 745,50 € | 21,75 |
| 4.000 € | 870,00 € | 846,00 € | 852,00 € | 21,75 |
| 4.500 € | 978,75 € | 951,75 € | 958,50 € | 21,75 |
| 5.000 € | 1.087,50 € | 1.057,50 € | 1.065,00 € | 21,75 |
| 5.500 € | 1.196,25 € | 1.163,25 € | 1.171,50 € | 21,75 |
| 6.000 € | 1.284,09 € | 1.249,22 € | 1.258,22 € | 21,40 |
| 7.000 € | 1.390,09 € | 1.355,22 € | 1.365,72 € | 19,86 |
| 8.000 € | 1.496,09 € | 1.461,22 € | 1.473,22 € | 18,70 |
| 9.000 € | 1.543,79 € | 1.508,92 € | 1.521,60 € | 17,15 |
| 10.000 € | 1.543,79 € | 1.508,92 € | 1.521,60 € | 15,44 |
Midijob 2026: Sozialabgaben im Übergangsbereich (603,01 bis 2.000 €)
| Brutto | AN Midijob | AN ohne Midijob | Arbeitgeber |
|---|---|---|---|
| 700 € | 32,43 € | 152,25 € | 187,54 € |
| 800 € | 63,41 € | 174,00 € | 205,86 € |
| 900 € | 94,37 € | 195,75 € | 224,20 € |
| 1.000 € | 125,33 € | 217,50 € | 242,55 € |
| 1.200 € | 187,27 € | 261,00 € | 279,23 € |
| 1.400 € | 249,19 € | 304,50 € | 315,94 € |
| 1.500 € | 280,17 € | 326,25 € | 334,28 € |
| 1.600 € | 311,13 € | 348,00 € | 352,62 € |
| 1.800 € | 373,07 € | 391,50 € | 389,31 € |
| 2.000 € | 435,00 € | 435,00 € | 426,00 € |
Rechengrößen der Sozialversicherung 2025, 2026 und 2027 (Entwurf)
| Größe (pro Jahr) | 2025 | 2026 | 2027 Entwurf |
|---|---|---|---|
| BBG Kranken- und Pflegeversicherung | 66.150 € | 69.750 € | 76.500 € |
| BBG Renten- und Arbeitslosenversicherung | 96.600 € | 101.400 € | 106.200 € |
| Versicherungspflichtgrenze (JAEG) | 73.800 € | 77.400 € | 84.150 € |
| Minijob-Grenze (Monat) | 556 € | 603 € | - |
| Übergangsbereich bis (Monat) | 2.000 € | 2.000 € | - |
Beispiele zum Ausprobieren
- 3.500 € brutto, kinderlosDein Anteil (Arbeitnehmer) pro Monat: 761,25 €
- Midijob 1.500 € mit 2 KindernDein Anteil (Arbeitnehmer) pro Monat: 268,40 €
- Gutverdiener 8.000 €, privat versichertDein Anteil (Arbeitnehmer) pro Monat: 848,00 €
- Jahresgehalt 60.000 €, Sachsen, 1 KindDein Anteil (Arbeitnehmer) pro Monat: 1.082,50 €
Häufige Fragen
Wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge bei 3.500 € brutto 2026?
Bei 3.500 € brutto im Monat beträgt dein Arbeitnehmeranteil 761,25 € pro Monat, wenn du gesetzlich versichert, 30 Jahre alt, kinderlos und in Nordrhein-Westfalen beschäftigt bist. Vor Steuern bleiben nach Sozialabgaben 2.738,75 €. Der Arbeitgeberanteil liegt bei 745,50 €.
Wie viel Sozialabgaben zahle ich bei 2.500 € brutto?
Bei 2.500 € brutto zahlst du 543,75 € Sozialversicherungsbeiträge pro Monat, wenn die Beispielannahmen für 2026 gelten. Das entspricht 21,75 % vom Brutto. Vor Steuern bleiben nach Sozialabgaben 1.956,25 €. Der Arbeitgeber trägt zusätzlich 532,50 € pro Monat.
Was kostet die Sozialversicherung bei 4.000 € brutto monatlich?
Bei 4.000 € brutto monatlich liegt dein Arbeitnehmeranteil 2026 bei 870,00 €. Der Arbeitgeberanteil beträgt 852,00 €. Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung beträgt 1.716,00 €. Nach deinen Sozialabgaben bleiben vor Steuern 3.130,00 €.
Wie werden Sozialversicherungsbeiträge bei Jahresgehalt berechnet?
Bei Jahresgehalt wird der Jahresbetrag auf Monatswerte verteilt und dann mit den Beitragssätzen berechnet. Bei 50.000 € Bruttojahresgehalt ergibt sich ein beitragspflichtiges Entgelt von 4.166,67 € pro Monat. Dein Arbeitnehmeranteil beträgt 906,25 € monatlich und 10.875,00 € pro Jahr.
Warum zahle ich im Midijob weniger Sozialversicherung?
Im Midijob wird dein Arbeitnehmeranteil aus einer reduzierten Bemessungsgröße berechnet. Bei 1.500 € brutto beträgt dein Anteil 280,17 € statt des höheren regulären Vergleichswerts von 326,25 €. Der Arbeitgeberanteil liegt in diesem Beispiel bei 334,28 €.
Wie wirkt sich ein Kind auf die Pflegeversicherung aus?
Ein Kind verhindert den Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung. Bei 60.000 € Jahresgehalt in Sachsen und 1 Kind beträgt dein Arbeitnehmeranteil 1.082,50 € pro Monat. In Nordrhein-Westfalen mit kinderloser Annahme zeigt die Rechnung bei 60.000 € einen Arbeitnehmeranteil von 1.087,50 €.
Wie hoch sind die Sozialabgaben bei privater Krankenversicherung?
Bei 3.000 € brutto mit privater Krankenversicherung beträgt dein Arbeitnehmeranteil 318,00 € pro Monat, wenn 550 € PKV-Beitrag und 60 € private Pflegepflichtversicherung eingetragen sind. Der Arbeitgeberanteil liegt bei 615,00 €. Der Arbeitgeberzuschuss zur PKV beträgt 292,50 €.
Sind Sozialversicherungsbeiträge dasselbe wie Netto?
Nein, Sozialversicherungsbeiträge sind nicht dasselbe wie Netto. Die Werte zeigen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Steuern sind darin nicht enthalten. Bei 3.500 € brutto bleiben nach Sozialabgaben 2.738,75 € vor Steuern, dein tatsächliches Netto kann davon abweichen.
Quellen und Prüfung
- § 20 SGB IV - Aufbringung der Mittel, Übergangsbereich - Bundesministerium der Justiz
- § 241 SGB V - Allgemeiner Beitragssatz Krankenversicherung - Bundesministerium der Justiz
- § 55 SGB XI - Beitragssatz Pflegeversicherung, Kinderlosenzuschlag, Abschläge - Bundesministerium der Justiz
- § 158 SGB VI - Beitragssätze Rentenversicherung - Bundesministerium der Justiz
Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.
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Sozialversicherungsrechner. Rechner-info.de, Stand 23.09.2026. https://rechner-info.de/gehalt/sozialversicherung-rechner

