Kündigungsfrist-Rechner
Kündigungsfrist berechnen: Zugang 29.08.2026, 4 Wochen zum 15./Monatsende → Ende 30.09.2026. Mit Staffel nach Betriebszugehörigkeit, Probezeit und TVöD.
- Maßgebliche Kündigungsfrist
- 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats
- Rechtsgrundlage
- § 622 Abs. 1 BGB
- Betriebszugehörigkeit (volle Jahre)
- 6 Jahre
- Betriebszugehörigkeit beim Zugang
- 6 Jahre, 8 Monate
- Spätester Zugang für diesen Termin?
- 03.10.2026
- Kalendertage vom Zugang bis zum Ende
- 38 Tage
- Spätestens arbeitsuchend melden bis?
- 26.09.2026
- Kündigst du selbst ohne wichtigen Grund, kann die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld verhängen (§ 159 SGB III).
Weitere mögliche Kündigungstermine
| Ende zum | Kündigung muss zugehen bis |
|---|---|
| 31.10.2026 | 03.10.2026 |
| 15.11.2026 | 18.10.2026 |
| 30.11.2026 | 02.11.2026 |
| 15.12.2026 | 17.11.2026 |
| 31.12.2026 | 03.12.2026 |
| 15.01.2027 | 18.12.2026 |
Gesetzliche Staffel bei Kündigung durch den Arbeitgeber
| Betriebszugehörigkeit | Kündigungsfrist | Ende bei deinem Zugangsdatum |
|---|---|---|
| unter 2 Jahren | 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende | 31.10.2026 |
| ab 2 Jahren | 1 Monat zum Monatsende | 31.10.2026 |
| ab 5 Jahren | 2 Monate zum Monatsende | 30.11.2026 |
| ab 8 Jahren | 3 Monate zum Monatsende | 31.12.2026 |
| ab 10 Jahren | 4 Monate zum Monatsende | 31.01.2027 |
| ab 12 Jahren | 5 Monate zum Monatsende | 28.02.2027 |
| ab 15 Jahren | 6 Monate zum Monatsende | 31.03.2027 |
| ab 20 Jahren | 7 Monate zum Monatsende | 30.04.2027 |
Rechenweg mit deinen Zahlen
- Zugang am 23.09.2026; Betriebszugehörigkeit 6 Jahre, 8 Monate → Frist: 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB)
- Fristbeginn am Tag nach dem Zugang (§ 187 Abs. 1 BGB), Fristende 4 Wochen später am 21.10.2026 (§ 188 BGB)
- Nächster zulässiger Termin (zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats): 31.10.2026
Wie kannst du deine Kündigungsfrist berechnen?
Beim kündigungsfrist berechnen geht es immer um drei Punkte: Wer kündigt, welche Regel gilt und wann die Kündigung zugeht. Der Zugang ist der Tag, an dem die Kündigung beim Empfänger ankommt, etwa durch persönliche Übergabe oder im Briefkasten zu üblichen Zeiten. Das Datum im Kündigungsschreiben ist dafür nicht maßgeblich.
Im Rechner wählst du die passende Fristart aus, trägst Beginn des Arbeitsverhältnisses und Zugang der Kündigung ein und erhältst den frühesten Beendigungstermin.
Wenn im Arbeitsvertrag nichts Besonderes steht oder dort nur auf die gesetzliche Kündigungsfrist verwiesen wird, rechnet man meist nach § 622 BGB. Für Arbeitnehmer gilt dann regelmäßig die Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Kündigt der Arbeitgeber, hängt die Frist stärker von der Betriebszugehörigkeit ab. Bei Tarifverträgen wie TVöD oder TV-L können andere Termine und Fristen gelten, zum Beispiel zum Quartalsende.
Wichtig: Der Rechner bildet typische Fristen ab. Er ersetzt keine Prüfung deines Arbeitsvertrags, Tarifvertrags oder einer Sonderregelung. Gerade bei Ausschlussfristen, Kündigungsschutz, Schwerbehinderung, Elternzeit oder besonderen Vertragsklauseln kann die rechtliche Bewertung abweichen.
So funktioniert die Rechnung nach § 622 BGB
Die Formel lautet in Worten: Zum Zugang der Kündigung wird die maßgebliche Frist gerechnet. Der Tag des Zugangs zählt dabei nicht mit, die Frist beginnt am Folgetag. Danach wird auf den nächsten zulässigen Kündigungstermin aufgerundet, wenn die Frist nicht genau auf einen erlaubten Termin fällt.
Ein Beispiel: Du kündigst als Arbeitnehmer, es gilt die gesetzliche Frist nach § 622 Abs. 1 BGB, das Arbeitsverhältnis begann am 01.01.2020 und die Kündigung geht am 23.09.2026 zu. Beim Zugang besteht eine Betriebszugehörigkeit von 6 Jahre, 8 Monate. Für dich gilt ohne übertragene Arbeitgeberstaffel die Frist 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
Der Fristbeginn liegt am Tag nach dem Zugang nach § 187 Abs. 1 BGB. Das rechnerische Fristende liegt 4 Wochen später am 21.10.2026 nach § 188 BGB. Weil bei dieser gesetzlichen Arbeitnehmerfrist nur der 15. oder das Monatsende als Kündigungstermin zulässig ist, endet das Arbeitsverhältnis nicht am rechnerischen Fristende, sondern am nächsten passenden Termin: 31.10.2026. Für diesen Termin wäre der späteste Zugang der Kündigung der 03.10.2026. Vom Zugang bis zum Ende liegen in diesem Beispiel 38 Tage.
Das zeigt den häufigsten Denkfehler: Die Frist und der Kündigungstermin sind zwei verschiedene Dinge. Erst läuft die Frist. Danach wird geprüft, ob der erreichte Tag ein zulässiger Termin ist.
Kündigungsfrist Arbeitnehmer: Warum oft 4 Wochen gelten
Wenn du selbst kündigst und nur die gesetzliche Grundregel gilt, bleibt es grundsätzlich bei 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Das gilt auch dann, wenn du schon länger im Betrieb bist. In einem Beispiel mit Beginn am 23.09.2025 und Zugang am 23.09.2026 beträgt die Betriebszugehörigkeit 1 Jahr, 0 Monate. Das früheste Ende ist der 31.10.2026, maßgeblich ist § 622 Abs. 1 BGB.
Anders kann es werden, wenn dein Arbeitsvertrag längere Fristen ausdrücklich auch auf dich als Arbeitnehmer überträgt. Dann kann die Arbeitgeberstaffel auch für deine Kündigung relevant sein. In einem Beispiel mit Beginn am 01.02.2022, Zugang am 23.09.2026 und übertragener Staffel beträgt die Betriebszugehörigkeit 4 Jahre, 7 Monate. Das Ergebnis ist 31.10.2026, die maßgebliche Frist lautet 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats nach § 622 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB.
Auch eigene Vertragsfristen können gelten. Bei einer vertraglichen Frist von 3 Monate zum Monatsende und Zugang am 23.09.2026 endet das Arbeitsverhältnis am 31.12.2026. Bei 6 Wochen zum Monatsende und Zugang am 23.09.2026 ist im Beispiel der 30.11.2026 das früheste Ende. Lies deshalb genau, ob im Vertrag nur die gesetzliche Frist genannt wird oder ob eine eigene Regelung vereinbart ist.
Kündigungsfrist Arbeitgeber: Staffel nach Betriebszugehörigkeit
Kündigt der Arbeitgeber, verlängert § 622 Abs. 2 BGB die Kündigungsfrist mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Die Staffel arbeitet mit vollen Jahren. Bei Zugang der Kündigung zählt also, welche Stufe zu diesem Zeitpunkt bereits erreicht ist.
Typische Ergebnisse aus den Beispielen:
| Betriebszugehörigkeit beim Zugang | Maßgebliche Frist | Frühestes Ende |
|---|---|---|
| 5 Jahre, 0 Monate | 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats | 30.11.2026 |
| 10 Jahre, 0 Monate | 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats | 31.01.2027 |
| 10 Jahre, 5 Monate | 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats | 31.12.2026 |
Der Unterschied zwischen den letzten beiden Zeilen wirkt auf den ersten Blick ungewöhnlich, liegt aber am Zugang der Kündigung und am zulässigen Monatsende. Im Beispiel mit 10 Jahre, 5 Monate geht die Kündigung am 29.08.2026 zu. Der späteste Zugang für das Ende am 31.12.2026 ist der 31.08.2026. Im anderen Beispiel geht die Kündigung am 23.09.2026 zu. Dort ist das früheste Ende der 31.01.2027, der späteste Zugang für diesen Termin ist der 30.09.2026.
Wenn du eine Arbeitgeberkündigung erhältst, beachte zusätzlich die kurzen Fristen für Reaktionen. In den Beispielen mit Zugang am 23.09.2026 ist der letzte Tag für eine Kündigungsschutzklage der 14.10.2026. Außerdem kann eine Meldung als arbeitsuchend erforderlich sein. Die im Rechner genannten Daten helfen dir, die nächsten Schritte zeitlich einzuordnen.
Probezeit, TVöD und TV-L: andere Regeln beim kündigungstermin berechnen
In der Probezeit gilt nach § 622 Abs. 3 BGB eine deutlich andere Logik. Bei vereinbarter Probezeit und Zugang der Kündigung am 23.09.2026 endet das Arbeitsverhältnis im Beispiel am 07.10.2026. Die maßgebliche Frist lautet 2 Wochen ohne festen Termin. Es muss also nicht auf den 15. oder das Monatsende gewartet werden. Der späteste Zugang für genau dieses Ende ist der 23.09.2026.
Im öffentlichen Dienst kommen häufig TVöD oder TV-L ins Spiel. Dort sind je nach Beschäftigungszeit andere Termine vorgesehen. Bei einer Arbeitgeberkündigung nach 6 Jahre, 3 Monate, Zugang am 23.09.2026, ergibt sich im Beispiel eine Frist von 3 Monate zum Quartalsende. Das früheste Ende ist der 31.12.2026. Bei 12 Jahre, 0 Monate nach TV-L lautet das Ergebnis 31.03.2027, maßgeblich sind 6 Monate zum Quartalsende. Dasselbe Ende ergibt sich im TVöD-Beispiel bei 12 Jahre, 8 Monate und über 40-Jährigen.
Der Begriff letzter Arbeitstag ist in der Praxis nicht immer identisch mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Urlaub, Freistellung, Krankheit oder eine individuelle Vereinbarung können beeinflussen, wann du tatsächlich das letzte Mal arbeitest. Der Rechner bestimmt den arbeitsrechtlichen Beendigungstermin nach den eingegebenen Fristen.
Typische Fehler beim kündigungsfrist berechnen
Der häufigste Fehler ist ein falsches Zugangsdatum. Wenn du das Datum aus dem Schreiben einträgst, obwohl der Brief später ankommt, kann das Ergebnis falsch sein. Maßgeblich ist der tatsächliche Zugang beim Empfänger.
Ein zweiter Fehler ist die Verwechslung von Wochenfrist und Monatsende. 4 Wochen sind nicht dasselbe wie 1 Monat. Bei der gesetzlichen Arbeitnehmerfrist wird zuerst die Wochenfrist berechnet und danach auf den 15. oder das Monatsende geschaut. Bei Arbeitgeberfristen nach der Staffel wird dagegen häufig in Monaten zum Monatsende gerechnet.
Drittens wird oft die Betriebszugehörigkeit überschätzt. Entscheidend sind volle Jahre beim Zugang der Kündigung. Im Beispiel mit Beginn am 23.09.2026 und einer noch laufenden Probezeit beträgt die Betriebszugehörigkeit 0 Jahre, 0 Monate. In einem anderen Beispiel mit Beginn am 01.01.2020 und Zugang am 23.09.2026 sind es 6 Jahre, 8 Monate.
Viertens solltest du Tarifvertrag und Arbeitsvertrag nicht übergehen. Eine vertragliche Frist von 3 Monate zum Monatsende führt bei Zugang am 23.09.2026 zu einem anderen Ergebnis als die gesetzliche Arbeitnehmerfrist. Bei TVöD und TV-L kann außerdem das Quartalsende entscheidend sein. Wenn mehrere Regelungen möglich sind, prüfe zuerst, welche tatsächlich auf dein Arbeitsverhältnis anwendbar ist.
Tabellen zum Nachschlagen
Kündigungsfristen nach § 622 BGB: Tabelle mit Beispieldaten
| Betriebszugehörigkeit | Frist | Zugang 01.10.2026 | Zugang 16.10.2026 | Zugang 02.11.2026 | Zugang 01.12.2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| unter 2 Jahren (und Arbeitnehmer) | 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende | 31.10.2026 | 15.11.2026 | 30.11.2026 | 31.12.2026 |
| ab 2 Jahren | 1 Monat zum Monatsende | 30.11.2026 | 30.11.2026 | 31.12.2026 | 31.01.2027 |
| ab 5 Jahren | 2 Monate zum Monatsende | 31.12.2026 | 31.12.2026 | 31.01.2027 | 28.02.2027 |
| ab 8 Jahren | 3 Monate zum Monatsende | 31.01.2027 | 31.01.2027 | 28.02.2027 | 31.03.2027 |
| ab 10 Jahren | 4 Monate zum Monatsende | 28.02.2027 | 28.02.2027 | 31.03.2027 | 30.04.2027 |
| ab 12 Jahren | 5 Monate zum Monatsende | 31.03.2027 | 31.03.2027 | 30.04.2027 | 31.05.2027 |
| ab 15 Jahren | 6 Monate zum Monatsende | 30.04.2027 | 30.04.2027 | 31.05.2027 | 30.06.2027 |
| ab 20 Jahren | 7 Monate zum Monatsende | 31.05.2027 | 31.05.2027 | 30.06.2027 | 31.07.2027 |
Kündigungsfristen im TVöD und TV-L (§ 34)
| Beschäftigungszeit | Frist | Ende bei Zugang 01.10.2026 |
|---|---|---|
| erste 6 Monate | 2 Wochen zum Monatsschluss | 31.10.2026 |
| bis 1 Jahr | 1 Monat zum Monatsschluss | 30.11.2026 |
| mehr als 1 Jahr | 6 Wochen zum Quartalsende | 31.12.2026 |
| ab 5 Jahren | 3 Monate zum Quartalsende | 31.03.2027 |
| ab 8 Jahren | 4 Monate zum Quartalsende | 31.03.2027 |
| ab 10 Jahren | 5 Monate zum Quartalsende | 31.03.2027 |
| ab 12 Jahren | 6 Monate zum Quartalsende | 30.06.2027 |
Beispiele zum Ausprobieren
- Ich kündige nach 6 Jahren (Zugang 29.08.2026)Frühestes Ende des Arbeitsverhältnisses: 30.09.2026
- Arbeitgeber kündigt nach 10 JahrenFrühestes Ende des Arbeitsverhältnisses: 31.12.2026
- Kündigung in der ProbezeitFrühestes Ende des Arbeitsverhältnisses: 07.10.2026
- TVöD: Arbeitgeber kündigt nach 6 JahrenFrühestes Ende des Arbeitsverhältnisses: 31.12.2026
Häufige Fragen
Wie wird die Kündigungsfrist nach § 622 BGB berechnet?
Die Kündigungsfrist nach § 622 BGB wird ab dem Tag nach dem Zugang der Kündigung berechnet und dann auf den zulässigen Kündigungstermin gelegt. Bei Zugang am 23.09.2026 endet die 4-Wochen-Frist rechnerisch am 21.10.2026. Der nächste zulässige Termin ist dann der 31.10.2026.
Zählt der Tag des Zugangs zur Kündigungsfrist?
Nein, der Tag des Zugangs zählt nicht zur Kündigungsfrist. Die Frist beginnt am Folgetag nach § 187 Abs. 1 BGB. Geht die Kündigung am 23.09.2026 zu, beginnt die Frist also danach. Das ist ein häufiger Grund, warum ein gewünschter Termin nicht mehr erreicht wird.
Welche Kündigungsfrist gilt bei 10 Jahren Betriebszugehörigkeit?
Bei 10 Jahren Betriebszugehörigkeit gilt bei einer Arbeitgeberkündigung 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats. Im Beispiel mit Zugang am 23.09.2026 ist das früheste Ende der 31.01.2027. Rechtsgrundlage ist § 622 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BGB.
Wie lang ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?
In der Probezeit beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist 2 Wochen ohne festen Termin. Bei Zugang am 23.09.2026 endet das Arbeitsverhältnis im Beispiel am 07.10.2026. Anders als bei der Grundfrist musst du hier nicht bis zum 15. oder Monatsende warten.
Gilt für Arbeitnehmer immer die 4-Wochen-Frist?
Für Arbeitnehmer gilt gesetzlich meist 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Längere Fristen können aber durch Arbeitsvertrag gelten, wenn sie wirksam vereinbart sind. Im Beispiel mit übertragener Staffel ergibt sich 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats statt der reinen Grundfrist.
Welche Kündigungsfrist gilt im TVöD oder TV-L nach 12 Jahren?
Nach 12 Jahren gilt im TVöD oder TV-L im Beispiel 6 Monate zum Quartalsende. Bei Zugang am 23.09.2026 ist das früheste Ende der 31.03.2027. Das Ergebnis hängt davon ab, ob TVöD oder TV-L tatsächlich für dein Arbeitsverhältnis gelten.
Wann muss ich kündigen, damit zum Monatsende Schluss ist?
Für den Termin 31.10.2026 muss die Kündigung im gesetzlichen Arbeitnehmer-Beispiel spätestens am 03.10.2026 zugehen. Entscheidend ist nicht, wann du das Schreiben datierst oder abschickst. Es muss rechtzeitig beim Arbeitgeber ankommen, sonst rutscht das Ende auf den nächsten zulässigen Termin.
Was ist der Unterschied zwischen Kündigungstermin und letztem Arbeitstag?
Der Kündigungstermin ist das rechtliche Ende des Arbeitsverhältnisses, zum Beispiel der 31.10.2026. Der letzte tatsächliche Arbeitstag kann früher liegen, etwa wegen Urlaub oder Freistellung. Der Rechner bestimmt den Beendigungstermin nach Frist und zulässigem Termin, nicht die individuelle Einsatzplanung.
Quellen und Prüfung
- § 622 BGB - Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen - Bundesministerium der Justiz
- § 188 BGB - Fristende - Bundesministerium der Justiz
- TV-L i. d. F. ÄTV Nr. 14, § 34 Kündigung (gleichlautend § 34 TVöD) - Tarifgemeinschaft deutscher Länder
- § 4 KSchG - Klagefrist - Bundesministerium der Justiz
Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.
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Kündigungsfrist-Rechner. Rechnerinfo, Stand 23.09.2026. https://rechner-info.de/gehalt/kuendigungsfrist-rechner

