Überstunden-Rechner

Überstunden auszahlen: 20 Stunden à 22 € plus 25 % Zuschlag = 550 € brutto, davon bleiben bei 3.500 € Gehalt (StKl I) 299,12 € netto. Plus Überstunden pro Tag.

Stand 23.09.2026Quelle: Bundesministerium der JustizVon Sebastian Wiercinski

Deine Angaben

Ergebnis aktualisiert sich direkt
Was möchtest du berechnen?

0 = aus Monatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 4,33) berechnen.

Kein gesetzlicher Anspruch; üblich laut Tarif 25-50 %.

Auszahlung
Überstunden netto299,12 €
Überstunden brutto
550,00 €
davon Grundvergütung
440,00 €
davon Zuschlag
110,00 €
Steuern (LSt, Soli, KiSt)
131,25 €
Sozialabgaben
119,63 €
Davon bleiben dir
54,4 %
Netto je Überstunde
14,96 €
Verwendeter Stundenlohn
22,00 €
Alternativ Freizeitausgleich
2,5 Arbeitstage
  • Überstundenzuschläge sind steuer- und beitragspflichtig. Steuerfrei sind nur Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit (§ 3b EStG) - dafür gibt es den Zuschlagsrechner.
Rechenweg mit deinen Zahlen
  1. Vergütung: 20 h × 22,00 € × (1 + 25 %) = 550,00 €
  2. Laufender Lohn: Netto von 4.050,00 € minus Netto von 3.500,00 €
  3. Netto: 550,00 € − 131,25 € Steuern − 119,63 € SV = 299,12 € (54,4 %)

Was berechnet der Überstunden-Rechner beim Auszahlen?

Der Rechner trennt zwei Fragen: Wie viel Netto bleibt, wenn du Überstunden auszahlen lässt, und wie viele Überstunden an einem Arbeitstag überhaupt entstanden sind. Wähle dafür entweder “Auszahlung netto” oder “Überstunden am Tag” und trage die Daten aus Gehaltsabrechnung, Arbeitsvertrag oder Zeiterfassung ein.

Bei der Auszahlung behandelt die Rechnung Überstunden wie normalen Arbeitslohn. Das bedeutet: Grundvergütung und ein gewöhnlicher Überstundenzuschlag werden versteuert und verbeitragt. Deshalb entspricht das Netto aus Überstunden selten dem Betrag, den du durch Stundenlohn und Zuschlag auf den ersten Blick erwartest.

Steuerfrei sind nur bestimmte Zuschläge für Nachtarbeit, Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit nach § 3b EStG. Ein normaler Überstundenzuschlag für Mehrarbeit am Tag fällt nicht darunter. Wenn dein Betrieb also einen Zuschlag für Überstunden zahlt, ist das noch keine steuerfreie Zahlung. Entscheidend ist, wofür der Zuschlag gezahlt wird und wie er auf der Abrechnung ausgewiesen ist.

Wie funktioniert die Berechnung von Überstunden netto?

Die Bruttovergütung für Überstunden wird so berechnet: Stunden mal Stundenlohn mal Zuschlag als Aufschlag. Danach wird nicht einfach ein fester Steuersatz abgezogen. Stattdessen vergleicht die Rechnung dein Netto ohne Überstunden mit deinem Netto inklusive Überstunden. Die Differenz ist dein Überstunden-Netto.

Ein Beispiel: Bei 20 h, einem Stundenlohn von 22,00 € und 25 % Zuschlag entstehen 550,00 € brutto. Darin stecken 440,00 € Grundvergütung und 110,00 € Zuschlag. Bei 3.500 € Monatsgehalt, Steuerklasse I, Nordrhein-Westfalen und ohne Kirchensteuer werden daraus 299,12 € netto. Abgezogen werden 131,25 € Steuern und 119,63 € Sozialabgaben. Netto je Überstunde sind das 14,96 €.

Der Unterschied zwischen Brutto und Netto ist hier kein Fehler im Rechner. Überstunden erhöhen den steuerpflichtigen Arbeitslohn des Monats. Dadurch greift der Lohnsteuerabzug nach § 39b EStG auf das höhere Monatsbrutto. Sozialabgaben fallen ebenfalls auf die Auszahlung an, soweit sie beitragspflichtig ist. Die Rechnung ist deshalb eine Modellrechnung nach den eingegebenen Daten. Deine tatsächliche Abrechnung kann abweichen, wenn dein Arbeitgeber weitere Lohnbestandteile, Freibeträge, Nachzahlungen oder besondere Regelungen berücksichtigt.

Warum ändern Steuerklasse, Kinder und Einmalzahlung das Überstunden-Netto?

Das Netto hängt stark von deinen persönlichen Lohnsteuermerkmalen ab. Bei 12 h, 2.800 € Monatsbrutto, Steuerklasse II, 2 Kinderfreibeträgen, 1 Kind und 25 % Zuschlag bleiben 191,61 € netto aus 330,00 € brutto. Das entspricht 58,1 % und 15,97 € netto je Überstunde.

Anders sieht es bei Steuerklasse V aus. Bei 8 h, 2.500 € Monatsbrutto, Kirchensteuerpflicht und 25 % Zuschlag bleiben 91,76 € netto aus 220,00 € brutto. Das sind 41,7 % und 11,47 € netto je Überstunde. In Steuerklasse VI zeigt ein Beispiel mit 18 h und 4.000 € Monatsbrutto 221,33 € netto aus 495,00 € brutto. Hier bleiben 44,7 %.

Auch die Art der Auszahlung kann den Abzug verändern. Wenn ein Zeitkonto als Einmalzahlung ausgezahlt wird, wird die Lohnsteuer anders ermittelt als beim laufenden Monatslohn. Bei 30 h, 5.000 € Monatsbrutto und 25 % Zuschlag als Einmalzahlung bleiben 421,55 € netto aus 825,00 € brutto. Davon gehen 224,00 € Steuern und 179,45 € Sozialabgaben ab.

Solche Beispiele zeigen: Ein einzelner Prozentsatz für “Überstunden netto” passt nicht für alle. Steuerklasse, Kirchensteuer, Kinderfreibeträge, Bundesland, Monatsbrutto und Auszahlungsart können das Ergebnis sichtbar verschieben.

Freizeitausgleich oder Auszahlung: was vergleichst du sinnvoll?

Bei Überstunden ist Geld nicht immer der einzige sinnvolle Vergleich. Der Rechner zeigt deshalb auch den möglichen Freizeitausgleich. Im Beispiel mit 20 h entspricht die Auszahlung 299,12 € netto oder alternativ 2,5 Arbeitstagen. Bei 80 h aus einem Zeitkonto stehen 1.027,80 € netto einer Alternative von 10,0 Arbeitstagen gegenüber.

Was besser passt, hängt von deiner Situation ab. Wenn du freie Tage brauchst, kann Zeit wertvoller sein als eine Auszahlung nach Steuern und Sozialabgaben. Wenn du das Geld benötigst oder Überstunden ohnehin nicht genommen werden können, kann die Auszahlung sinnvoll sein. Entscheidend ist auch, was Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag erlauben.

Achte beim Vergleich darauf, dass Zuschläge nicht automatisch beim Freizeitausgleich anfallen. Manche Regelungen sehen nur den Ausgleich der Zeit vor, andere zahlen zusätzlich Zuschläge aus. Der Rechner kann die steuerliche Wirkung einer Auszahlung zeigen, ersetzt aber nicht den Blick in deine konkrete Vereinbarung.

Wie berechnest du Überstunden am Tag richtig?

Für einen einzelnen Arbeitstag gilt: Arbeitsende minus Arbeitsbeginn minus Pause ergibt die tatsächliche Arbeitszeit. Davon ziehst du deine Sollarbeitszeit ab. Nur die Differenz ist die Überzeit des Tages.

Beispiel: Bei Arbeitsbeginn 07:15, Arbeitsende 18:00, 45 min Pause und 8 h Sollarbeitszeit ergibt sich eine Arbeitszeit ohne Pause von 10,00 h. Die Überstunden betragen 2,00 h. Ein sehr ähnliches Ergebnis entsteht bei 07:30 bis 18:15 mit 45 min Pause und 8 h Soll: Auch hier sind es 2,00 h.

Schichten über Mitternacht funktionieren ebenfalls. Bei 22:00 bis 06:30, 30 min Pause und 7,5 h Sollarbeitszeit beträgt die Arbeitszeit ohne Pause 8,00 h. Daraus entstehen 0,50 h Überstunden.

Wichtig für Teilzeit: Trage nicht die Wochenstunden als Tages-Soll ein, sondern die Sollarbeitszeit für genau diesen Tag. Wenn du an einem Tag laut Plan weniger arbeiten sollst, entstehen Überstunden früher. Wenn dein Arbeitszeitmodell mit Wochen-Soll, Monats-Soll oder Jahresarbeitszeit arbeitet, kann ein einzelner Tag nur ein Ausschnitt sein.

Typische Fehler beim Überstunden auszahlen und berechnen

  • Den Zuschlag als automatisch ansehen: Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Überstundenzuschlag gibt es nicht. Ein Zuschlag muss sich aus Vertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder anderer Regelung ergeben.
  • Überstundenzuschlag mit steuerfreien Zuschlägen verwechseln: Ein Zuschlag für normale Überstunden ist steuerpflichtig. Steuerfreiheit betrifft nur bestimmte Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge nach § 3b EStG.
  • Pause nicht abziehen: Für die Überstunden am Tag zählt die Arbeitszeit ohne Pause. Wenn du die Pause vergisst, wirkt der Tag länger als er für die Arbeitszeitrechnung ist.
  • Falsche Sollzeit verwenden: Bei Teilzeit, Schichtplan oder ungleich verteilten Arbeitstagen zählt die Sollzeit des konkreten Tages, nicht pauschal die Wochenarbeitszeit.
  • Stundenlohn falsch eintragen: Wenn kein eigener Überstundenlohn vereinbart ist, kann der Rechner den Stundenlohn aus Monatsgehalt und Wochenstunden ableiten. Das Feld mit 0 €/h nutzt diese Ableitung.
  • Auszahlung mit Abrechnung verwechseln: Der Rechner zeigt eine nachvollziehbare Modellrechnung. Die endgültige Lohnabrechnung kann weitere Lohnbestandteile, Nachzahlungen oder Korrekturen enthalten. Bei Grenzfällen zum Arbeitszeitgesetz, etwa nach § 3 Arbeitszeitgesetz, solltest du zusätzlich die betriebliche Regelung prüfen.

Tabellen zum Nachschlagen

Überstunden auszahlen: Netto-Tabelle 2026 nach Stundenzahl

Netto der ausgezahlten Überstunden mit 25 % Zuschlag; Stundenlohn = Gehalt ÷ 173,33 h (40-h-Woche), Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer.
Überstundenbei 2.500 €bei 3.000 €bei 3.500 €bei 4.000 €bei 5.000 €bei 6.000 €
551,95 €60,90 €69,41 €77,29 €91,84 €119,37 €
10103,72 €121,50 €138,33 €154,10 €182,68 €237,04 €
15155,24 €181,80 €206,81 €230,28 €272,79 €353,15 €
20206,51 €241,69 €274,81 €305,92 €361,95 €467,68 €
30308,46 €360,77 €409,71 €455,60 €556,87 €691,96 €
40409,61 €478,51 €542,86 €603,09 €753,76 €912,60 €
50509,80 €595,08 €674,35 €748,26 €946,32 €1.115,02 €

Beispiele zum Ausprobieren

Grafiken für deine Website

Du darfst die Grafiken kostenlos in Blogs, Artikeln, Präsentationen oder im Unterricht verwenden - einzige Bedingung ist ein Link auf diese Seite als Quelle (Lizenz CC BY 4.0).

Überstunden-Rechner: Ausgezahlte Überstunden sind voll steuer- und sozialversicherungspflichtig: Von 20 Überstunden à 22 € plus 25 % Zuschlag (550 € brutto) bleiben bei 3.500 € Monatsgehalt in Steuerklasse I 299,12 € netto - gut 54 %. Steuerfrei sind nur Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge.
Auf einen Blick
PNG herunterladen
Überstunden auszahlen: Netto-Tabelle 2026 nach Stundenzahl (Tabelle)
Überstunden auszahlen: Netto-Tabelle 2026 nach Stundenzahl
PNG herunterladen

Häufige Fragen

Wie viel netto bleiben von 20 Überstunden bei 3.500 € brutto?

299,12 € netto bleiben bei 20 h, 3.500 € Monatsgehalt, 22,00 € Stundenlohn, 25 % Zuschlag, Steuerklasse I und Nordrhein-Westfalen. Brutto sind es 550,00 €. Davon gehen 131,25 € Steuern und 119,63 € Sozialabgaben ab. Netto je Überstunde bleiben 14,96 €.

Sind Überstundenzuschläge steuerfrei?

Nein, normale Überstundenzuschläge sind steuerpflichtig und sozialversicherungspflichtig. Steuerfrei sind nur bestimmte Zuschläge für Nachtarbeit, Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit nach § 3b EStG. Ein Zuschlag von 25 % oder 50 % für normale Mehrarbeit am Tag wird deshalb wie laufender Arbeitslohn behandelt.

Gibt es einen gesetzlichen Überstundenzuschlag?

Nein, einen allgemeinen gesetzlichen Überstundenzuschlag gibt es nicht. Ob du einen Zuschlag bekommst, hängt von Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder einer betrieblichen Regelung ab. Der Rechner kann einen Zuschlag berücksichtigen, er prüft aber nicht, ob dir dieser Zuschlag rechtlich zusteht.

Wie berechne ich den Stundenlohn für Überstunden?

Der Stundenlohn kann aus dem Monatsgehalt abgeleitet werden, wenn kein eigener Überstundenlohn eingetragen wird. Dafür nutzt der Rechner Monatsgehalt geteilt durch Wochenstunden mal 4,33. Im Beispiel mit 3.800 € Monatsgehalt und 40 h Wochenarbeitszeit wird ein Stundenlohn von 21,92 € verwendet.

Was bleibt netto von 10 Überstunden bei 3.000 € brutto?

154,18 € netto bleiben bei 10 h, 3.000 € Monatsbrutto, 22,00 € Stundenlohn, 25 % Zuschlag, Steuerklasse I und Nordrhein-Westfalen. Brutto entstehen 275,00 €. Darin enthalten sind 220,00 € Grundvergütung und 55,00 € Zuschlag.

Wie wirkt sich Steuerklasse VI auf Überstunden aus?

In Steuerklasse VI kann das Überstunden-Netto deutlich niedriger ausfallen. Bei 18 h, 4.000 € Monatsbrutto, 22,00 € Stundenlohn und 25 % Zuschlag bleiben 221,33 € netto aus 495,00 € brutto. Das entspricht 44,7 % und 12,30 € netto je Überstunde.

Kann ich Schichten über Mitternacht als Überstunden berechnen?

Ja, Schichten über Mitternacht können berechnet werden. Bei 22:00 bis 06:30, 30 min Pause und 7,5 h Sollarbeitszeit ergibt sich eine Arbeitszeit ohne Pause von 8,00 h. Daraus entstehen 0,50 h Überstunden.

Ist Freizeitausgleich besser als Überstunden auszahlen?

Das hängt von deiner Situation und deiner Vereinbarung ab. Bei 20 h zeigt die Rechnung 299,12 € netto oder alternativ 2,5 Arbeitstage Freizeitausgleich. Bei 80 h aus einem Zeitkonto sind es 1.027,80 € netto oder 10,0 Arbeitstage. Vergleiche daher Geldbetrag, Zeitwert und betriebliche Regelung.

Quellen und Prüfung

Erstellt von
Sebastian Wiercinski, Herausgeber
Stand
23.09.2026, Werte gültig ab 01.01.2026

Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.

Diese Seite zitieren

Überstunden-Rechner. Rechnerinfo, Stand 23.09.2026. https://rechner-info.de/gehalt/ueberstunden-rechner