Teilzeitrechner
Teilzeit berechnen: 4.000 € bei 40 h werden mit 25 h zu 2.500 € brutto und 1.768,92 € netto (StKl I). Du arbeitest 62,5 % und behältst 68 % des Nettos.
- Teilzeit-Netto
- 1.768,92 €
- Vollzeit-Netto
- 2.605,50 €
- Netto-Differenz pro Monat
- 836,58 €
- Arbeitszeit in Prozent
- 62,5 %
- Netto in Prozent der Vollzeit
- 67,9 %
- Brutto-Stundenlohn
- 23,08 €
- Netto je Stunde (Teilzeit / Vollzeit)
- 16,33 € / 15,03 €
- Urlaubstage in Teilzeit
- 30,00
- Beschäftigungsart Teilzeit
- sozialversicherungspflichtig
- Lohnsteuer Teilzeit
- 187,33 €
- Sozialabgaben Teilzeit
- 543,75 €
Gehalt nach Wochenstunden
| Wochenstunden | Anteil | Brutto | Netto |
|---|---|---|---|
| 10 | 25 % | 1.000,00 € | 874,67 € |
| 15 | 37,5 % | 1.500,00 € | 1.210,58 € |
| 20 | 50 % | 2.000,00 € | 1.476,84 € |
| 25 | 62,5 % | 2.500,00 € | 1.768,92 € |
| 30 | 75 % | 3.000,00 € | 2.054,42 € |
| 32 | 80 % | 3.200,00 € | 2.166,75 € |
| 35 | 87,5 % | 3.500,00 € | 2.333,25 € |
| 40 | 100 % | 4.000,00 € | 2.605,50 € |
Rechenweg mit deinen Zahlen
- Teilzeit-Brutto = 4.000,00 € × 25 ÷ 40 = 2.500,00 € (62,5 %)
- Netto Teilzeit 1.768,92 €, Vollzeit 2.605,50 € → 67,9 % des Vollzeit-Nettos (progressive Lohnsteuer).
- Urlaub: 30 × 5 ÷ 5 = 30,00 Tage
Was macht der Teilzeitrechner 2026 genau?
Der Teilzeitrechner zeigt dir, wie sich eine Änderung der Wochenstunden auf Brutto, Netto, Stundenlohn und Urlaub auswirkt. Du kannst von Vollzeit auf Teilzeit rechnen oder ein bestehendes Teilzeitgehalt auf Vollzeit hochrechnen.
Für die Nettowerte werden Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kinder unter 25, Bundesland, Kirchensteuer und Zusatzbeitrag der Krankenkasse berücksichtigt. Dadurch kann dasselbe Brutto in unterschiedlichen Fällen zu einem anderen Netto führen. Ein Beispiel: Bei 2.500,00 € Teilzeit-Brutto ergibt sich in Steuerklasse I ohne Kirchensteuer und mit 2,9 % Zusatzbeitrag ein Netto von 1.768,92 €. Bei Steuerklasse IV, 1 Kinderfreibetrag, 1 Kind unter 25 und 3,2 % Zusatzbeitrag ergibt sich bei demselben Teilzeit-Brutto ein Netto von 1.777,25 €.
Die Rechnung ist eine Modellrechnung für den laufenden Arbeitslohn. Sonderzahlungen, Dienstwagen, betriebliche Altersvorsorge, Entgeltumwandlung, private Versicherungen oder individuelle Freibeträge können dein tatsächliches Netto verändern. Für arbeitsrechtliche Fragen wie Ablehnung eines Teilzeitwunsches, Rückkehrregeln oder Anspruch auf bestimmte Arbeitgeberleistungen zählt immer dein konkreter Vertrag, ein Tarifvertrag und die gesetzliche Lage.
Wie wird das Teilzeitgehalt berechnet?
Das Brutto in Teilzeit wird proportional zu den Arbeitsstunden berechnet. In Worten lautet die Formel: Teilzeit-Brutto ist Vollzeit-Brutto mal Teilzeitstunden geteilt durch Vollzeitstunden.
Ein Beispiel: Bei 4.000,00 € Vollzeit-Brutto, 40 h Vollzeit und 25 h Teilzeit rechnet der Rechner:
Teilzeit-Brutto = 4.000,00 € × 25 ÷ 40 = 2.500,00 €
Die Arbeitszeit liegt damit bei 62,5 %. Das Netto folgt aber nicht im gleichen Verhältnis, weil Lohnsteuer und Sozialabgaben nicht einfach proportional sinken. In diesem Beispiel beträgt das Vollzeit-Netto 2.605,50 €, das Teilzeit-Netto 1.768,92 €. Die Netto-Differenz pro Monat liegt bei 836,58 €, das Netto entspricht 67,9 % des Vollzeit-Nettos.
Daran siehst du den typischen Effekt: Das Brutto wird linear gekürzt, das Netto hängt zusätzlich von Steuer und Sozialversicherung ab. Deshalb ist eine reine Dreisatz-Rechnung fürs Brutto korrekt, fürs Netto aber nur eine grobe Schätzung.
Teilzeit netto: Warum bleibt oft mehr als der Stundenanteil?
Bei weniger Brutto sinkt die Lohnsteuer häufig stärker als das Brutto selbst. Dadurch kann das Netto im Verhältnis etwas günstiger ausfallen. Das sieht man gut an diesen Beispielen:
| Fall | Teilzeit-Brutto | Teilzeit-Netto | Netto in Prozent der Vollzeit |
|---|---|---|---|
| 3.000 € Vollzeit, 30 statt 40 h | 2.250,00 € | 1.623,71 € | 79 % |
| 4.500 € Vollzeit, 25 statt 40 h | 2.812,50 € | 1.948,13 € | 67,9 % |
| 3.500 € Vollzeit, 20 statt 40 h | 1.750,00 € | 1.348,09 € | 57,8 % |
Trotzdem ersetzt die Prozentzahl nicht deinen eigenen Nettobetrag. Steuerklasse und Zusatzbeitrag machen einen Unterschied. Bei 3.800 € Vollzeit-Brutto, 35 statt 40 Stunden, Steuerklasse III, 2 Kinderfreibeträgen, 2 Kindern unter 25 und Kirchensteuer ergibt sich zum Beispiel ein Teilzeit-Brutto von 3.325,00 € und ein Teilzeit-Netto von 2.542,56 €. Das Vollzeit-Netto liegt dort bei 2.834,80 €, die Netto-Differenz bei 292,24 €.
Auch die Beschäftigungsart kann sich ändern. Bei 3.500 € Vollzeit-Brutto und Reduzierung von 40 h auf 20 h liegt das Teilzeit-Brutto bei 1.750,00 € und die Beschäftigungsart wird als Midijob im Übergangsbereich ausgewiesen. In anderen Beispielen bleibt die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig.
Teilzeit auf Vollzeit hochrechnen
Wenn du dein Teilzeit-Brutto kennst und wissen willst, welchem Vollzeitgehalt es entspricht, läuft die Rechnung umgekehrt. In Worten: Vollzeit-Brutto ist Teilzeit-Brutto mal Vollzeitstunden geteilt durch Teilzeitstunden.
Beispiel: Du verdienst 2.100,00 € bei 28 h und die Vollzeit im Betrieb beträgt 39 h. Dann ergibt die Hochrechnung ein Vollzeit-Brutto von 2.925,00 €. Das Teilzeit-Netto liegt in diesem Beispiel bei 1.535,75 €, das hochgerechnete Vollzeit-Netto bei 2.011,97 €. Die Arbeitszeit entspricht 71,8 %, das Netto 76,3 % des Vollzeit-Nettos.
Ein weiteres Beispiel: 2.800 € Teilzeit-Brutto bei 28 statt 40 Stunden werden auf 4.000,00 € Vollzeit-Brutto hochgerechnet. Das Teilzeit-Netto beträgt dabei 1.941,00 €, das Vollzeit-Netto 2.605,50 €. Die Netto-Differenz liegt bei 664,50 €.
Diese Hochrechnung hilft bei Gehaltsvergleichen. Achte aber darauf, dass du dieselbe betriebliche Vollzeitbasis verwendest. In manchen Betrieben ist Vollzeit 40 h, in anderen zum Beispiel 38 h oder 39 h. Nimmst du die falsche Basis, vergleichst du Gehälter verzerrt.
Teilzeit Urlaubsanspruch: Arbeitstage zählen, nicht Stunden pro Tag
Beim Urlaub kommt es darauf an, an wie vielen Tagen pro Woche du arbeitest. Kürzere Arbeitstage bei gleicher Zahl von Arbeitstagen ändern den Urlaubsanspruch rechnerisch nicht. Wenn du also weiterhin an 5 Tagen pro Woche arbeitest, bleibt ein Vollzeit-Urlaub von 30 Tagen in der Rechnung bei 30,00 Tagen.
Änderst du dagegen die Zahl deiner Arbeitstage, wird der Urlaub angepasst. Die Formel in Worten: Urlaub in Teilzeit ist Vollzeit-Urlaub mal Teilzeit-Arbeitstage geteilt durch Vollzeit-Arbeitstage.
Beispiele:
- 30 Tage Urlaub in Vollzeit bei 5 Arbeitstagen pro Woche und 3 Teilzeit-Arbeitstagen ergeben 18,00 Urlaubstage.
- 24 Tage Urlaub in Vollzeit bei 5 Arbeitstagen pro Woche und 4 Teilzeit-Arbeitstagen ergeben 19,20 Urlaubstage.
- 30 Tage Urlaub in Vollzeit bei 5 Arbeitstagen pro Woche und 4 Teilzeit-Arbeitstagen ergeben 24,00 Urlaubstage.
Typischer Fehler: Viele rechnen den Urlaub nach Wochenstunden. Das passt nicht, wenn sich nur die tägliche Arbeitszeit ändert. Entscheidend ist, wie viele Arbeitstage du freinehmen musst, um eine Arbeitswoche frei zu haben.
Welche Fehler solltest du beim Teilzeitgehalt vermeiden?
Der häufigste Fehler ist ein zu einfacher Netto-Dreisatz. Für das Brutto ist der Dreisatz richtig, für das Netto nicht. Der Rechner berücksichtigt deshalb die Abzüge separat. Bei 4.000 € Vollzeit-Brutto und 30 statt 40 Stunden in Bayern ergibt sich zum Beispiel ein Teilzeit-Brutto von 3.000,00 € und ein Netto von 2.054,42 €. Die Arbeitszeit liegt bei 75 %, das Netto bei 78,8 % des Vollzeit-Nettos.
Zweiter Fehler: falsche Vollzeitstunden. Wenn dein Vertrag oder Tarif 38 h als Vollzeit vorsieht, solltest du nicht mit 40 h rechnen. Bei 3.500 € Vollzeit-Brutto, 38 h Vollzeit und 30 h Teilzeit ergibt sich ein Teilzeit-Brutto von 2.763,16 € und ein Teilzeit-Netto von 1.920,01 €.
Dritter Fehler: Urlaub mit Gehalt verwechseln. Das Gehalt richtet sich nach Stunden, der Urlaub nach Arbeitstagen. Wer an weniger Tagen arbeitet, bekommt weniger Urlaubstage, hat damit aber nicht automatisch weniger freie Wochen.
Vierter Fehler: Arbeitgeberleistungen pauschal streichen. Nach § 4 TzBfG dürfen Teilzeitkräfte wegen der Teilzeit nicht schlechter behandelt werden, wenn kein sachlicher Grund vorliegt. Viele Leistungen werden anteilig behandelt. Was genau gilt, hängt von Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag ab.
Tabellen zum Nachschlagen
Teilzeit-Gehaltstabelle 2026: Netto nach Wochenstunden (Vollzeit 40 h)
| Vollzeit-Brutto | 15 h | 20 h | 25 h | 30 h | 32 h | 35 h | 40 h |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2.500 € | 831,52 € | 1.047,26 € | 1.245,81 € | 1.413,55 € | 1.476,84 € | 1.587,13 € | 1.768,92 € |
| 3.000 € | 960,96 € | 1.210,58 € | 1.413,55 € | 1.623,71 € | 1.711,09 € | 1.840,89 € | 2.054,42 € |
| 3.500 € | 1.090,41 € | 1.348,09 € | 1.587,13 € | 1.840,89 € | 1.941,00 € | 2.089,66 € | 2.333,25 € |
| 4.000 € | 1.210,58 € | 1.476,84 € | 1.768,92 € | 2.054,42 € | 2.166,75 € | 2.333,25 € | 2.605,50 € |
| 4.500 € | 1.314,53 € | 1.623,71 € | 1.948,13 € | 2.264,18 € | 2.388,25 € | 2.571,84 € | 2.871,09 € |
| 5.000 € | 1.413,55 € | 1.768,92 € | 2.124,72 € | 2.470,21 € | 2.605,50 € | 2.805,35 € | 3.130,09 € |
| 6.000 € | 1.623,71 € | 2.054,42 € | 2.470,21 € | 2.871,09 € | 3.027,34 € | 3.257,12 € | 3.641,58 € |
Urlaubsanspruch in Teilzeit nach Arbeitstagen
| Vollzeit-Urlaub | 4 Tage | 3 Tage | 2 Tage | 1 Tag |
|---|---|---|---|---|
| 20 | 16,00 | 12,00 | 8,00 | 4,00 |
| 24 | 19,20 | 14,40 | 9,60 | 4,80 |
| 25 | 20,00 | 15,00 | 10,00 | 5,00 |
| 26 | 20,80 | 15,60 | 10,40 | 5,20 |
| 27 | 21,60 | 16,20 | 10,80 | 5,40 |
| 28 | 22,40 | 16,80 | 11,20 | 5,60 |
| 29 | 23,20 | 17,40 | 11,60 | 5,80 |
| 30 | 24,00 | 18,00 | 12,00 | 6,00 |
Beispiele zum Ausprobieren
Häufige Fragen
Wie berechne ich mein Teilzeitgehalt?
Dein Teilzeit-Brutto berechnest du mit Vollzeit-Brutto mal Teilzeitstunden geteilt durch Vollzeitstunden. Beispiel: 4.000,00 € bei 40 h werden bei 25 h zu 2.500,00 € brutto. Das Netto wird danach mit Steuerklasse, Bundesland, Kirchensteuer, Kindern und Krankenkassen-Zusatzbeitrag berechnet.
Wie viel netto bekomme ich bei 3.000 € Vollzeitbrutto und 30 Stunden?
Bei 3.000 € Vollzeitbrutto, 30 statt 40 Stunden, Steuerklasse I, Nordrhein-Westfalen, ohne Kirchensteuer und 2,9 % Zusatzbeitrag bekommst du 1.623,71 € netto. Das Teilzeit-Brutto beträgt 2.250,00 €. Die Netto-Differenz zum Vollzeit-Netto liegt bei 430,71 €.
Wie rechne ich Teilzeit auf Vollzeit hoch?
Du rechnest Teilzeit auf Vollzeit hoch, indem du das Teilzeit-Brutto mit den Vollzeitstunden multiplizierst und durch die Teilzeitstunden teilst. Bei 2.800 € Teilzeit-Brutto, 28 h Teilzeit und 40 h Vollzeit ergibt sich ein Vollzeit-Brutto von 4.000,00 €.
Wie viel Urlaub habe ich bei Teilzeit mit 3 Arbeitstagen pro Woche?
Bei 30 Tagen Vollzeit-Urlaub und 5 Arbeitstagen pro Woche ergeben 3 Teilzeit-Arbeitstage pro Woche 18,00 Urlaubstage. Der Urlaubsanspruch richtet sich nach Arbeitstagen pro Woche. Wenn du nur kürzer pro Tag arbeitest, aber an gleich vielen Tagen, bleibt der Anspruch rechnerisch gleich.
Was bleibt netto bei 4.500 € Vollzeitbrutto und 25 Stunden Teilzeit?
Bei 4.500 € Vollzeitbrutto und 25 statt 40 Stunden bleiben 1.948,13 € netto. Das Teilzeit-Brutto beträgt 2.812,50 €. In diesem Beispiel liegt das Netto bei 67,9 % des Vollzeit-Nettos, die Netto-Differenz beträgt 922,96 €.
Ist das Teilzeit-Netto immer genau der gleiche Prozentanteil wie die Arbeitszeit?
Nein, das Teilzeit-Netto ist nicht immer derselbe Prozentanteil wie die Arbeitszeit. Bei 3.500 € Vollzeitbrutto und 20 statt 40 Stunden beträgt die Arbeitszeit 50 %, das Netto aber 57,8 % des Vollzeit-Nettos. Grund sind Lohnsteuer und Sozialabgaben.
Bekomme ich als Teilzeitkraft weniger Arbeitgeberleistungen?
Nicht automatisch. Nach § 4 TzBfG darfst du wegen Teilzeit nicht schlechter behandelt werden, wenn kein sachlicher Grund vorliegt. Viele Leistungen werden anteilig gewährt. Ob das bei Bonus, Zuschüssen oder betrieblicher Altersvorsorge gilt, hängt von Vertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung ab.
Kann ich mit dem Teilzeitrechner auch Steuerklasse IV und Kinder berechnen?
Ja, du kannst Steuerklasse IV, Kinderfreibeträge, Kinder unter 25 und den Zusatzbeitrag berücksichtigen. Bei 2.500 € Teilzeit-Brutto, Steuerklasse IV, 1 Kinderfreibetrag, 1 Kind unter 25 und 3,2 % Zusatzbeitrag ergibt sich ein Netto von 1.777,25 €.
Quellen und Prüfung
- § 4 TzBfG - Verbot der Diskriminierung (pro-rata-temporis) - Bundesministerium der Justiz
- § 3 BUrlG - Dauer des Urlaubs - Bundesministerium der Justiz
- Lohnsteuer-Programmablaufplan 2026 - Bundesministerium der Finanzen
Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.
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Teilzeitrechner. Rechnerinfo, Stand 23.09.2026. https://rechner-info.de/gehalt/teilzeit-rechner

