Urlaubsabgeltung-Rechner
Urlaubsabgeltung berechnen: 3.500 € brutto, 20 Resttage → Tagessatz 161,54 €, 3.230,80 € brutto (1.769,10 € netto). Mit Teilurlaub nach § 5 BUrlG.
- Urlaubsabgeltung netto (Schätzung)?
- 1.769,10 €
- Abzugeltende Urlaubstage
- 20,00 Tage
- Tagessatz (brutto)
- 161,54 €
- Urlaubsanspruch im Austrittsjahr
- 30,00 Tage
- davon gesetzlicher Mindesturlaub (ganzes Jahr)
- 20,00 Tage
- Berechnungsregel
- Voller Jahresurlaub: Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte nach erfüllter Wartezeit (§§ 4, 5 BUrlG)
- Lohnsteuer auf die Abgeltung
- 759,00 €
- Solidaritätszuschlag
- 0,00 €
- Kirchensteuer
- 0,00 €
- Sozialabgaben auf die Abgeltung
- 702,70 €
Anspruch und Abgeltung nach Austrittsmonat
| Austritt zum | Anspruch (Tage) | Rest (Tage) | Abgeltung brutto |
|---|---|---|---|
| 31.01.2026 | 3,00 | 0,00 | 0,00 € |
| 28.02.2026 | 5,00 | 0,00 | 0,00 € |
| 31.03.2026 | 8,00 | 0,00 | 0,00 € |
| 30.04.2026 | 10,00 | 0,00 | 0,00 € |
| 31.05.2026 | 13,00 | 3,00 | 484,62 € |
| 30.06.2026 | 15,00 | 5,00 | 807,70 € |
| 31.07.2026 | 30,00 | 20,00 | 3.230,80 € |
| 31.08.2026 | 30,00 | 20,00 | 3.230,80 € |
| 30.09.2026 | 30,00 | 20,00 | 3.230,80 € |
| 31.10.2026 | 30,00 | 20,00 | 3.230,80 € |
| 30.11.2026 | 30,00 | 20,00 | 3.230,80 € |
| 31.12.2026 | 30,00 | 20,00 | 3.230,80 € |
Rechenweg mit deinen Zahlen
- Anspruch im Jahr 2026 (Austritt 31.07.2026, 7 volle Monate): Voller Jahresurlaub: Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte nach erfüllter Wartezeit (§§ 4, 5 BUrlG) = 30 Tage
- Resturlaub = 30 + Vorjahr 0 − genommen 10 = 20 Tage
- Tagessatz = (3.500,00 € + 0,00 €) × 3 ÷ (13 × 5) = 161,54 €
- Abgeltung = 20 × 161,54 € = 3.230,80 € brutto
Wann kannst du Urlaubsabgeltung berechnen?
Urlaubsabgeltung kommt ins Spiel, wenn dein Arbeitsverhältnis endet und du offenen Urlaub nicht mehr nehmen kannst. Dann wird der Resturlaub in Geld ausgezahlt. Das betrifft vor allem Kündigung, Aufhebungsvertrag oder das Ende eines befristeten Arbeitsvertrags.
Wichtig ist die Reihenfolge: Urlaub soll grundsätzlich genommen werden. Erst wenn das wegen des Endes des Arbeitsverhältnisses nicht mehr möglich ist, wird aus Urlaub ein Geldanspruch. Eine Freistellung kann den Resturlaub bereits verbrauchen, wenn sie wirksam auf Urlaub angerechnet wird. Dann sinkt oder entfällt die spätere Auszahlung.
Der Anspruch hängt daher nicht nur vom Monatsbrutto ab. Entscheidend sind auch der Urlaubsanspruch im Austrittsjahr, bereits genommene Tage, Resturlaub aus dem Vorjahr, die Arbeitstage pro Woche und mögliche variable Bezüge. Für die Nettoschätzung kommen Steuerklasse, Krankenversicherung, Bundesland, Kirchensteuer und weitere Lohnmerkmale dazu.
Bei der Eingabe trägst du dein Gehalt, deine Urlaubsdaten und die Steuerdaten ein; der Rechner zeigt dir daraus Resttage, Tagessatz, Bruttoabgeltung und eine Nettoschätzung.
Wie funktioniert die Rechnung bei der Urlaubsabgeltung?
Die Rechnung besteht aus drei Schritten. Zuerst wird der Urlaubsanspruch im Austrittsjahr bestimmt. Danach werden bereits genommene Urlaubstage und Resturlaub aus dem Vorjahr verrechnet. Zum Schluss werden die abzugeltenden Tage mit dem Tagessatz multipliziert.
Die Formel in Worten lautet: Der Tagessatz ergibt sich aus Monatsbrutto plus berücksichtigungsfähigen variablen Bezügen, mit dem Faktor für den maßgeblichen Zeitraum vervielfacht und durch die regelmäßigen Arbeitstage dieses Zeitraums geteilt. Die Abgeltung ist dann Resturlaub mal Tagessatz.
Ein Beispiel: Bei 3.500 € Monatsbrutto, 0 € variablen Bezügen und einer 5-Tage-Woche ergibt sich ein Tagessatz von 161,54 €. Endet das Arbeitsverhältnis am 2026-07-31, ist nach erfüllter Wartezeit der volle Jahresurlaub möglich. Bei 30,00 Tagen Urlaubsanspruch, 10 Tagen bereits genommenem Urlaub und 0 Tagen Rest aus dem Vorjahr bleiben 20,00 Tage offen. Daraus entsteht eine Urlaubsabgeltung von 3.230,80 € brutto. Die Nettoschätzung liegt in diesem Beispiel bei 1.769,10 €.
Dasselbe Prinzip gilt bei kleineren Restmengen. Bei 3.000 € Monatsbrutto und 5,00 offenen Tagen beträgt der Tagessatz 138,46 €. Die Bruttoabgeltung liegt dann bei 692,30 €, die Nettoschätzung bei 390,72 €.
Resturlaub bei Kündigung berechnen: erster Halbjahr, zweites Halbjahr und Wartezeit
Der schwierigste Teil ist oft nicht der Tagessatz, sondern die Frage, wie viele Urlaubstage überhaupt noch offen sind. Bei einem Ausscheiden in der ersten Jahreshälfte wird regelmäßig anteilig gerechnet. Bei einem Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte kann nach erfüllter Wartezeit der volle Jahresurlaub entstehen. Vertragliche Regeln können den Mehrurlaub anteilig kürzen, der gesetzliche Mindesturlaub bleibt dabei geschützt.
Ein Beispiel für Teilurlaub: Bei 3.000 € Monatsbrutto, 30 Tagen Jahresurlaub, Beginn am 2026-01-01 und Austritt am 2026-03-31 ergibt die Rechnung 8,00 Tage Urlaubsanspruch. Wenn kein Urlaub genommen wurde, sind 8,00 Tage abzugelten. Der Tagessatz beträgt 138,46 €, die Urlaubsabgeltung 1.107,68 € brutto und die Nettoschätzung 623,77 €.
Ein anderes Beispiel zeigt, warum die Angabe bereits genommener Urlaubstage so wichtig ist. Bei 2.500 € Monatsbrutto und Austritt am 2026-03-31 beträgt der Urlaubsanspruch 8,00 Tage. Sind im Austrittsjahr aber bereits 18 Tage genommen, bleiben 0,00 Tage abzugelten. Der Tagessatz wäre zwar 115,38 €, die Urlaubsabgeltung ist aber 0,00 €.
Bei unterjähriger Beschäftigung kann trotzdem der volle Jahresurlaub entstehen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Beschäftigung vom 2026-04-01 bis 2026-12-31, 28 Tagen Jahresurlaub und 7 genommenen Tagen zeigt die Rechnung 28,00 Tage Anspruch und 21,00 abzugeltende Tage. Bei einem Tagessatz von 161,54 € ergibt das 3.392,34 € brutto.
Urlaubsabgeltung netto: Warum brutto und netto stark abweichen können
Urlaubsabgeltung ist Arbeitslohn und wird steuerlich wie ein sonstiger Bezug behandelt. Deshalb ist der Bruttobetrag nicht der Auszahlungsbetrag. Je nach Steuermerkmalen und Sozialversicherung fallen Lohnsteuer und Sozialabgaben an. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer können ebenfalls relevant sein, im jeweiligen Beispiel können sie aber auch 0,00 € betragen.
Bei 3.800 € Monatsbrutto, gesetzlicher Krankenkasse, Steuerklasse I, 2,9 % Zusatzbeitrag und 20,00 offenen Urlaubstagen beträgt die Urlaubsabgeltung 3.507,60 € brutto. Die Nettoschätzung liegt bei 1.891,69 €. In der Rechnung entfallen 853,00 € auf Lohnsteuer, 0,00 € auf Solidaritätszuschlag, 0,00 € auf Kirchensteuer und 762,91 € auf Sozialabgaben.
Auch bei höherem Brutto kann die Nettodifferenz deutlich sein. Bei 5.000 € Monatsbrutto und 15,00 offenen Urlaubstagen beträgt der Tagessatz 230,77 €. Daraus entstehen 3.461,55 € brutto. Die Nettoschätzung liegt bei 1.757,66 €, mit 951,00 € Lohnsteuer und 752,89 € Sozialabgaben.
Die Nettowerte sind eine Schätzung. Die tatsächliche Abrechnung kann abweichen, wenn sich deine Lohnsteuermerkmale ändern, weitere Einmalzahlungen im selben Abrechnungszeitraum hinzukommen, Beitragsgrenzen berührt werden oder dein Arbeitgeber besondere Abrechnungsdaten berücksichtigt.
Was ändert sich durch variable Bezüge, Vorjahresurlaub und andere Wochenarbeitszeit?
Variable Bezüge können den Tagessatz erhöhen, wenn sie bei der Berechnung zu berücksichtigen sind. Dazu können zum Beispiel regelmäßige Provisionen oder bestimmte Zuschläge gehören. Überstundenvergütung gehört nach der gesetzlichen Regelung nicht in die Urlaubsentgelt-Berechnung.
Ein Beispiel mit variablen Bezügen: Bei 3.500 € Monatsbrutto, 200 € variablen Bezügen und 10,00 offenen Urlaubstagen beträgt der Tagessatz 170,77 €. Die Urlaubsabgeltung liegt bei 1.707,70 € brutto, die Nettoschätzung bei 938,28 €. Ohne die korrekte Erfassung der variablen Bezüge wäre der Tagessatz zu niedrig.
Resturlaub aus dem Vorjahr kann die Auszahlung erhöhen, wenn er noch besteht. Bei 3.500 € Monatsbrutto, Austritt am 2026-05-31, 30 Tagen Jahresurlaub, 12 genommenen Tagen und 5 Tagen Resturlaub aus dem Vorjahr bleiben 6,00 Tage abzugelten. Der Tagessatz beträgt 161,54 €, die Bruttoabgeltung 969,24 € und die Nettoschätzung 533,43 €.
Auch die Zahl der Arbeitstage pro Woche verändert den Tagessatz. Bei einer 4-Tage-Woche, 3.500 € Monatsbrutto und 16,00 offenen Tagen beträgt der Tagessatz 201,92 €. Die Bruttoabgeltung liegt bei 3.230,72 €, die Nettoschätzung bei 1.769,03 €. Gleichzeitig ist der gesetzliche Mindesturlaub im Beispiel 16,00 Tage statt 20,00 Tage.
Typische Fehler beim Resturlaub auszahlen berechnen
Ein häufiger Fehler ist, die offenen Urlaubstage direkt einzutragen, obwohl im Rechner der gesamte Urlaubsanspruch, genommene Tage und Vorjahresrest getrennt abgefragt werden. Dadurch kann der Resturlaub doppelt oder zu niedrig berücksichtigt werden. Besser ist: Jahresurlaub laut Vertrag eintragen, genommene Tage sauber abziehen lassen und Vorjahresurlaub separat erfassen.
Achte besonders auf diese Punkte:
- Genommener Urlaub umfasst auch Urlaub in der Kündigungsfrist.
- Eine unwiderrufliche Freistellung kann Urlaub verbrauchen, wenn sie unter Anrechnung erfolgt.
- Bei Austritt in der ersten Jahreshälfte entsteht oft nur Teilurlaub.
- Bei Austritt in der zweiten Jahreshälfte kann nach erfüllter Wartezeit der volle Jahresurlaub entstehen.
- Vertragliche Zwölftelung kann den Mehrurlaub kürzen, aber nicht den gesetzlichen Mindesturlaub unterschreiten.
- Variable Bezüge gehören nur hinein, wenn sie für die Urlaubsentgelt-Berechnung zählen.
Ein Beispiel zur Zwölftelung: Bei 5.000 € Monatsbrutto, Austritt am 2026-09-30, 30 Tagen Jahresurlaub und vertraglicher Zwölftelung ergibt sich ein Anspruch von 23,00 Tagen. Nach 5 genommenen Tagen bleiben 18,00 Tage. Der Tagessatz beträgt 230,77 €, die Urlaubsabgeltung 4.153,86 € brutto.
Wenn du den Betrag gegenüber deinem Arbeitgeber prüfen möchtest, vergleiche vor allem die angesetzten Resttage und den Tagessatz. Kleine Unterschiede entstehen häufig nicht beim Multiplizieren, sondern bei der Frage, welche Urlaubstage noch offen sind und welche Entgeltbestandteile in den Durchschnitt gehören.
Tabellen zum Nachschlagen
Urlaubsabgeltung nach Monatsbrutto und Resturlaub (5-Tage-Woche)
| Monatsbrutto | Tagessatz | 1 Tag | 5 Tage | 10 Tage | 15 Tage | 20 Tage | 25 Tage | 30 Tage |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2.000 € | 92,31 € | 92,31 € | 461,55 € | 923,10 € | 1.384,65 € | 1.846,20 € | 2.307,75 € | 2.769,30 € |
| 2.500 € | 115,38 € | 115,38 € | 576,90 € | 1.153,80 € | 1.730,70 € | 2.307,60 € | 2.884,50 € | 3.461,40 € |
| 3.000 € | 138,46 € | 138,46 € | 692,30 € | 1.384,60 € | 2.076,90 € | 2.769,20 € | 3.461,50 € | 4.153,80 € |
| 3.500 € | 161,54 € | 161,54 € | 807,70 € | 1.615,40 € | 2.423,10 € | 3.230,80 € | 4.038,50 € | 4.846,20 € |
| 4.000 € | 184,62 € | 184,62 € | 923,10 € | 1.846,20 € | 2.769,30 € | 3.692,40 € | 4.615,50 € | 5.538,60 € |
| 4.500 € | 207,69 € | 207,69 € | 1.038,45 € | 2.076,90 € | 3.115,35 € | 4.153,80 € | 5.192,25 € | 6.230,70 € |
| 5.000 € | 230,77 € | 230,77 € | 1.153,85 € | 2.307,70 € | 3.461,55 € | 4.615,40 € | 5.769,25 € | 6.923,10 € |
| 6.000 € | 276,92 € | 276,92 € | 1.384,60 € | 2.769,20 € | 4.153,80 € | 5.538,40 € | 6.923,00 € | 8.307,60 € |
Teilurlaub nach § 5 BUrlG: Anspruch nach Beschäftigungsmonaten
| Volle Monate | 20 Tage/Jahr | 24 Tage/Jahr | 25 Tage/Jahr | 28 Tage/Jahr | 30 Tage/Jahr |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Monat | 2,00 | 2,00 | 2,08 | 2,33 | 3,00 |
| 2 Monate | 3,33 | 4,00 | 4,17 | 5,00 | 5,00 |
| 3 Monate | 5,00 | 6,00 | 6,25 | 7,00 | 8,00 |
| 4 Monate | 7,00 | 8,00 | 8,33 | 9,33 | 10,00 |
| 5 Monate | 8,33 | 10,00 | 10,42 | 12,00 | 13,00 |
| 6 Monate | 10,00 | 12,00 | 13,00 | 14,00 | 15,00 |
| 7 Monate | 12,00 | 14,00 | 15,00 | 16,33 | 18,00 |
| 8 Monate | 13,33 | 16,00 | 17,00 | 19,00 | 20,00 |
| 9 Monate | 15,00 | 18,00 | 19,00 | 21,00 | 23,00 |
| 10 Monate | 17,00 | 20,00 | 21,00 | 23,33 | 25,00 |
| 11 Monate | 18,33 | 22,00 | 23,00 | 26,00 | 28,00 |
| 12 Monate | 20,00 | 24,00 | 25,00 | 28,00 | 30,00 |
Beispiele zum Ausprobieren
- Kündigung zum 31.07., 3.500 € brutto, 20 Tage RestUrlaubsabgeltung (brutto): 3.230,80 €
- Kündigung in der Probezeit zum 31.03.Urlaubsabgeltung (brutto): 1.107,68 €
- Jahresende, viel ResturlaubUrlaubsabgeltung (brutto): 4.070,85 €
- Austritt 30.09. mit ZwölftelungsklauselUrlaubsabgeltung (brutto): 4.153,86 €
Häufige Fragen
Wie kann ich meine Urlaubsabgeltung berechnen?
Du berechnest die Urlaubsabgeltung, indem du die abzugeltenden Urlaubstage mit dem Tagessatz multiplizierst. Bei 20,00 offenen Tagen und einem Tagessatz von 161,54 € ergibt das 3.230,80 € brutto. Vorher musst du klären, wie hoch dein Urlaubsanspruch im Austrittsjahr ist und wie viele Tage schon genommen wurden.
Wie hoch ist die Urlaubsabgeltung bei 3.500 € brutto und 20 Tagen Resturlaub?
Die Urlaubsabgeltung beträgt 3.230,80 € brutto. Der Tagessatz liegt bei 161,54 €, wenn 3.500 € Monatsbrutto, 0 € variable Bezüge und eine 5-Tage-Woche zugrunde liegen. In der Beispielrechnung mit Steuerklasse I und gesetzlicher Krankenversicherung ergibt sich eine Nettoschätzung von 1.769,10 €.
Ist Urlaubsabgeltung netto oder brutto zu verstehen?
Urlaubsabgeltung wird zuerst brutto berechnet. Netto bleibt der Betrag nach Lohnsteuer und Sozialabgaben. Bei 3.507,60 € brutto liegt die Nettoschätzung im Beispiel bei 1.891,69 €. Enthalten sind dort 853,00 € Lohnsteuer und 762,91 € Sozialabgaben. Deine tatsächliche Abrechnung kann je nach Lohnmerkmalen abweichen.
Bekomme ich bei Kündigung zum 31.03. den vollen Jahresurlaub ausgezahlt?
Nein, im Beispiel zum 2026-03-31 entsteht nur Teilurlaub von 8,00 Tagen bei 30 Tagen Jahresurlaub. Wurden bereits mehr Urlaubstage genommen, kann die Urlaubsabgeltung 0,00 € betragen. Entscheidend sind Austrittsdatum, erfüllte Wartezeit, Jahresurlaub und bereits genommene Urlaubstage.
Zählt Resturlaub aus dem Vorjahr zur Urlaubsabgeltung?
Ja, bestehender Resturlaub aus dem Vorjahr kann zur Urlaubsabgeltung zählen. Im Beispiel mit 5 Tagen Vorjahresrest, 13,00 Tagen Anspruch im Austrittsjahr und 12 genommenen Tagen bleiben 6,00 Tage abzugelten. Bei 161,54 € Tagessatz sind das 969,24 € brutto.
Wie wirken sich variable Bezüge auf die Urlaubsabgeltung aus?
Variable Bezüge können den Tagessatz erhöhen, wenn sie bei der Urlaubsentgelt-Berechnung zu berücksichtigen sind. Bei 3.500 € Monatsbrutto, 200 € variablen Bezügen und 10,00 offenen Tagen beträgt der Tagessatz 170,77 €. Die Urlaubsabgeltung liegt dann bei 1.707,70 € brutto.
Was passiert mit Urlaub bei Freistellung nach Kündigung?
Bei Freistellung kann Urlaub angerechnet werden, wenn die Freistellung entsprechend erklärt wird. Dann sinkt der Resturlaub, der später auszuzahlen wäre. Trägst du solche Urlaubstage als genommen ein, wird nur der verbleibende Rest abgegolten. Ohne wirksame Anrechnung bleibt der Anspruch eher als offener Urlaub bestehen.
Was ist der Unterschied zwischen Urlaubsabgeltung und Urlaubsgeld?
Urlaubsabgeltung ist die Auszahlung von Urlaubstagen, die du wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr nehmen kannst. Urlaubsgeld ist dagegen eine zusätzliche Leistung, wenn sie vertraglich, tariflich oder betrieblich vorgesehen ist. Für die Urlaubsabgeltung zählen vor allem Resturlaub, Tagessatz und Austrittsdatum.
Quellen und Prüfung
- § 7 BUrlG - Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs - Bundesministerium der Justiz
- § 5 BUrlG - Teilurlaub - Bundesministerium der Justiz
- § 11 BUrlG - Urlaubsentgelt - Bundesministerium der Justiz
- § 39b EStG - Lohnsteuer auf sonstige Bezüge - Bundesministerium der Justiz
Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.
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Urlaubsabgeltung-Rechner. Rechnerinfo, Stand 23.09.2026. https://rechner-info.de/gehalt/urlaubsabgeltung-rechner

