Maklerprovision-Rechner
350.000 € Kaufpreis, 7,14 % Courtage: Käufer und Verkäufer zahlen je 12.495 €. Mit Halbteilung nach § 656c BGB, Kaufnebenkosten und Mietwohnung.
- Rechtslage
- Makler für beide Seiten: Käufer und Verkäufer zahlen gleich viel (§ 656c BGB)
- Gesamtcourtage
- 7,14 %
- Gesamtcourtage in Euro
- 24.990,00 €
- Käufer zahlt vom Kaufpreis
- 3,57 %
- Maklerprovision Verkäufer
- 12.495,00 €
- Käuferanteil netto (ohne 19 % MwSt.)
- 10.500,00 €
- Darin enthaltene MwSt.
- 1.995,00 €
- Grunderwerbsteuer
- 12.250,00 €
- Notar (GNotKG, inkl. MwSt.)
- 3.464,69 €
- Grundbuchamt
- 1.637,50 €
- Kaufnebenkosten Käufer inkl. Makler
- 29.847,19 €
- Kaufnebenkosten in % des Kaufpreises
- 8,53 %
- Die Courtage ist nicht gesetzlich festgelegt. Der Maklervertrag braucht Textform (§ 656a BGB). Bei Vermietung der Immobilie zählt die Käuferprovision zu den Anschaffungskosten (AfA), bei Eigennutzung ist sie steuerlich nicht absetzbar.
Ortsübliche Courtage in allen Bundesländern für diesen Kaufpreis
| Bundesland | Gesamt | Käufer (Hälfte) | Grunderwerbsteuer |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 7,14 % | 12.495 € | 17.500 € |
| Bayern | 7,14 % | 12.495 € | 12.250 € |
| Berlin | 7,14 % | 12.495 € | 21.000 € |
| Brandenburg | 7,14 % | 12.495 € | 22.750 € |
| Bremen | 5,95 % | 10.413 € | 19.250 € |
| Hamburg | 6,25 % | 10.938 € | 19.250 € |
| Hessen | 5,95 % | 10.413 € | 21.000 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 5,95 % | 10.413 € | 21.000 € |
| Niedersachsen | 7,14 % | 12.495 € | 17.500 € |
| Nordrhein-Westfalen | 7,14 % | 12.495 € | 22.750 € |
| Rheinland-Pfalz | 7,14 % | 12.495 € | 17.500 € |
| Saarland | 7,14 % | 12.495 € | 22.750 € |
| Sachsen | 7,14 % | 12.495 € | 19.250 € |
| Sachsen-Anhalt | 7,14 % | 12.495 € | 17.500 € |
| Schleswig-Holstein | 7,14 % | 12.495 € | 22.750 € |
| Thüringen | 7,14 % | 12.495 € | 17.500 € |
Rechenweg mit deinen Zahlen
- Gesamtcourtage = 350.000 € × 7,14 % = 24.990,00 €
- Käufer: 50 % davon = 12.495,00 € (netto 10.500,00 € + 19 % MwSt.)
- Verkäufer: 12.495,00 €
- Kaufnebenkosten = 12.250,00 € GrESt (3,5 %) + 3.464,69 € Notar + 1.637,50 € Grundbuch + 12.495,00 € Makler = 29.847,19 €
Wer zahlt die Maklercourtage beim Immobilienkauf?
Beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch einen Verbraucher kommt es darauf an, wer den Makler beauftragt hat und für welche Seite er tätig wird. Ist der Makler für Käufer und Verkäufer tätig, zahlen beide Seiten gleich viel. Das zeigt die Rechnung für Bayern mit 350.000 € Kaufpreis: Die Gesamtcourtage beträgt 7,14 %, daraus werden 24.990,00 €. Käufer und Verkäufer tragen jeweils 12.495,00 €.
Hat nur der Verkäufer den Makler beauftragt, darf der Käufer nach der im Rechner abgebildeten Rechtslage höchstens die Hälfte übernehmen. In der Rechnung für Hamburg mit 520.000 € Kaufpreis und 6,25 % Gesamtcourtage zahlt der Käufer 16.250,00 €, der Verkäufer ebenfalls 16.250,00 €. Der Käuferanteil entspricht dort 3,125 % des Kaufpreises.
Anders kann es bei einem Mehrfamilienhaus, Grundstück oder Gewerbeobjekt aussehen. Dort zeigt die Rechnung: Die Aufteilung ist frei vereinbar. Beim Grundstückskauf für 200.000 € mit 7,14 % Gesamtcourtage und 50 % Käuferanteil entstehen für den Käufer 7.140,00 €. Prüfe deshalb immer, ob es wirklich um eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus für einen Verbraucher geht oder um einen frei verhandelbaren Fall.
Wie wird die Maklercourtage berechnet?
Die Rechnung läuft in zwei Schritten: Zuerst wird die Gesamtcourtage aus Kaufpreis und Gesamtcourtage-Satz berechnet. Danach wird festgelegt, welchen Anteil der Käufer übernimmt. Die Umsatzsteuer ist in den genannten Courtagesätzen bereits enthalten, wenn der Satz als Bruttosatz vereinbart ist.
Beispiel Bayern: Bei 350.000 € Kaufpreis und 7,14 % Gesamtcourtage ergibt sich eine Gesamtcourtage von 24.990,00 €. Bei Doppeltätigkeit teilen Käufer und Verkäufer diese Summe. Der Käufer zahlt 12.495,00 €, der Verkäufer ebenfalls 12.495,00 €. Der Käuferanteil entspricht 3,57 % des Kaufpreises.
Der Rechner weist zusätzlich den Nettoanteil und die enthaltene Steuer aus. Im Beispiel sind im Käuferanteil 10.500,00 € netto und 1.995,00 € MwSt. enthalten. Das ist hilfreich, wenn du Angebote vergleichst: Manche Unterlagen nennen den Netto-Satz, andere den Betrag inklusive Steuer. Für deine Liquiditätsplanung zählt der Betrag, den du tatsächlich zahlen musst.
Wenn du einen eigenen Satz oder einen Nachlass einträgst, ändert sich die Gesamtcourtage. Bei 400.000 € Kaufpreis in Bayern und einem Nachlass von 1 Prozentpunkt sinkt die Gesamtcourtage auf 6,14 %. Der Käufer zahlt dann 12.280,00 €, der Verkäufer ebenfalls 12.280,00 €. Ohne saubere Eingabe des vereinbarten Satzes würdest du deine Kaufnebenkosten schnell falsch einschätzen.
Maklerprovision nach Bundesland: warum der Ort zählt
Die ortsübliche Maklercourtage unterscheidet sich je nach Bundesland. Häufig liegt die Gesamtcourtage bei 7,14 %. Dann beträgt der Anteil für Käufer und Verkäufer bei hälftiger Teilung jeweils 3,57 %. Das gilt zum Beispiel für Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Es gibt aber Abweichungen. In Bremen, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern ist im Rechner eine Gesamtcourtage von 5,95 % hinterlegt, also 2,975 % je Seite bei hälftiger Teilung. In Hamburg sind es 6,25 % gesamt und 3,125 % je Seite. Dadurch kann derselbe Kaufpreis zu deutlich anderen Beträgen führen.
Ein Beispiel macht den Unterschied greifbar: Bei 150.000 € Kaufpreis in Bremen zahlt der Käufer 4.462,50 €, die Gesamtcourtage liegt bei 8.925,00 €. Bei 250.000 € Kaufpreis in Hamburg zahlt der Käufer 7.812,50 €, die Gesamtcourtage beträgt 15.625,00 €. Beide Rechnungen folgen demselben Prinzip, aber mit anderem Satz.
Wenn du Angebote aus verschiedenen Regionen vergleichst, schaue deshalb nicht nur auf den Kaufpreis. Ein niedriger Kaufpreis kann durch höhere Nebenkosten weniger attraktiv werden, und ein anderer Courtagesatz verändert direkt deinen Finanzierungsbedarf.
Die hinterlegten Sätze sind veränderbare Modellannahmen, keine gesetzlich festgelegten Courtagesätze. Maßgeblich ist die wirksam vereinbarte Provision.
Maklercourtage als Teil der Kaufnebenkosten einordnen
Die Maklercourtage ist nur ein Posten unter den Kaufnebenkosten. Dazu kommen Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuchamt. In der Rechnung für Bayern mit 350.000 € Kaufpreis setzt sich der Käuferbetrag so zusammen: 12.495,00 € Makler, 12.250,00 € Grunderwerbsteuer, 3.464,69 € Notar und 1.637,50 € Grundbuchamt. Insgesamt ergeben sich 29.847,19 € Kaufnebenkosten inklusive Makler. Das entspricht 8,53 % des Kaufpreises.
Bei einem Hauskauf für 450.000 € in Nordrhein-Westfalen sieht die Summe anders aus: 16.065,00 € Maklerprovision, 29.250,00 € Grunderwerbsteuer, 4.202,49 € Notar und 1.937,50 € Grundbuchamt. Zusammen sind das 51.454,99 €, also 11,43 % des Kaufpreises.
Auch eine Grundschuld kann die Notar- und Grundbuchkosten beeinflussen. In der Rechnung für Sachsen mit 380.000 € Kaufpreis und 280.000 € Grundschuld entstehen 13.566,00 € Maklerprovision, 20.900,00 € Grunderwerbsteuer, 3.649,14 € Notar und 1.712,50 € Grundbuchamt. Die Kaufnebenkosten inklusive Makler betragen 39.827,64 €.
Für deine Planung heißt das: Beurteile die Maklercourtage nie isoliert. Entscheidend ist, wie viel Geld du zusätzlich zum Kaufpreis aufbringen musst und ob diese Summe in deiner Finanzierung berücksichtigt ist.
Maklerprovision bei Vermietung: wer bestellt, bezahlt
Bei der Wohnungsvermietung gilt das Bestellerprinzip. Beauftragt der Vermieter den Makler, zahlt der Mieter in der Rechnung 0,00 €. Das Beispiel mit 1.200 € Nettokaltmiete zeigt trotzdem den gesetzlichen Höchstbetrag: 2.856,00 €. Dieser Betrag wird nur relevant, wenn der Makler ausschließlich wegen des Suchauftrags des Mieters den Auftrag vom Vermieter oder einem Berechtigten einholt, die Wohnung anzubieten. Ein bloßer Suchauftrag reicht dafür nicht aus.
Bei einem solchen zulässigen Suchauftrag darf die Provision höchstens aus 2 Nettokaltmieten plus 19 % MwSt. bestehen. Bei 1.200 € Nettokaltmiete ergibt sich eine Maklerprovision von 2.856,00 €. Bei 850 € Nettokaltmiete zeigt die Rechnung 2.023,00 €.
Achte bei Mietwohnungen deshalb genau auf die Beauftragung. Es reicht nicht, dass ein Makler eine Wohnung anbietet. Für eine Zahlungspflicht des Mieters muss der passende Auftrag vorliegen. Wenn unklar ist, wer den Makler beauftragt hat, kläre das vor einer Zusage und lass dir die Vereinbarung schriftlich geben.
Typische Fehler bei der Maklercourtage vermeiden
Der häufigste Fehler ist die Verwechslung von Gesamtcourtage und Käuferanteil. Prüfe im Exposé ausdrücklich, ob 7,14 % als Gesamtcourtage oder als Käuferprovision bezeichnet sind. Aus der Zahl allein lässt sich das nicht ableiten. Bei hälftiger Teilung zahlt der Käufer dann 3,57 %, nicht noch einmal 7,14 %. Umgekehrt darfst du einen bereits halbierten Satz nicht erneut halbieren.
Ein zweiter Fehler ist der Umgang mit Netto- und Bruttobeträgen. In den Rechnungen sind die Courtagen inklusive 19 % MwSt. ausgewiesen. Beim Käuferanteil von 12.495,00 € in Bayern sind 1.995,00 € MwSt. enthalten. Wenn du netto und brutto mischst, passt deine Nebenkostenrechnung nicht mehr.
Dritter Punkt: Die Steuerfrage ist nicht pauschal zu beantworten. Ob und wie Maklerkosten steuerlich berücksichtigt werden können, hängt von der Nutzung der Immobilie und deiner persönlichen Situation ab. Bei selbst genutztem Wohneigentum gelten andere Maßstäbe als bei Vermietung oder beruflicher Nutzung. Lass das bei Bedarf steuerlich prüfen.
Der Rechner bildet die gängigen Fälle nach den eingegebenen Daten ab. Er ersetzt aber keine Prüfung des Maklervertrags, keine Rechtsberatung und keine Steuerberatung. Gerade bei Nachlässen, abweichenden Vereinbarungen, Grundstücken oder Gewerbeobjekten solltest du die Formulierung im Vertrag mit der Rechnung abgleichen.
Tabellen zum Nachschlagen
Maklerprovision Käufer: Tabelle nach Kaufpreis
| Kaufpreis | 2,975 % | 3,125 % | 3,570 % |
|---|---|---|---|
| 100.000 € | 2.975 € | 3.125 € | 3.570 € |
| 150.000 € | 4.463 € | 4.688 € | 5.355 € |
| 200.000 € | 5.950 € | 6.250 € | 7.140 € |
| 250.000 € | 7.438 € | 7.813 € | 8.925 € |
| 300.000 € | 8.925 € | 9.375 € | 10.710 € |
| 350.000 € | 10.413 € | 10.938 € | 12.495 € |
| 400.000 € | 11.900 € | 12.500 € | 14.280 € |
| 450.000 € | 13.388 € | 14.063 € | 16.065 € |
| 500.000 € | 14.875 € | 15.625 € | 17.850 € |
| 600.000 € | 17.850 € | 18.750 € | 21.420 € |
| 750.000 € | 22.313 € | 23.438 € | 26.775 € |
| 1.000.000 € | 29.750 € | 31.250 € | 35.700 € |
Maklerprovision nach Bundesland 2026
| Bundesland | Gesamt | Käufer/Verkäufer je | je netto |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 7,14 % | 3,57 % | 3 % |
| Bayern | 7,14 % | 3,57 % | 3 % |
| Berlin | 7,14 % | 3,57 % | 3 % |
| Brandenburg | 7,14 % | 3,57 % | 3 % |
| Bremen | 5,95 % | 2,975 % | 2,5 % |
| Hamburg | 6,25 % | 3,125 % | 2,63 % |
| Hessen | 5,95 % | 2,975 % | 2,5 % |
| Mecklenburg-Vorpommern | 5,95 % | 2,975 % | 2,5 % |
| Niedersachsen | 7,14 % | 3,57 % | 3 % |
| Nordrhein-Westfalen | 7,14 % | 3,57 % | 3 % |
| Rheinland-Pfalz | 7,14 % | 3,57 % | 3 % |
| Saarland | 7,14 % | 3,57 % | 3 % |
| Sachsen | 7,14 % | 3,57 % | 3 % |
| Sachsen-Anhalt | 7,14 % | 3,57 % | 3 % |
| Schleswig-Holstein | 7,14 % | 3,57 % | 3 % |
| Thüringen | 7,14 % | 3,57 % | 3 % |
Maklerprovision bei Vermietung: Höchstbetrag nach Kaltmiete
| Nettokaltmiete | Höchstprovision |
|---|---|
| 400 € | 952,00 € |
| 500 € | 1.190,00 € |
| 600 € | 1.428,00 € |
| 700 € | 1.666,00 € |
| 800 € | 1.904,00 € |
| 900 € | 2.142,00 € |
| 1.000 € | 2.380,00 € |
| 1.200 € | 2.856,00 € |
| 1.500 € | 3.570,00 € |
| 2.000 € | 4.760,00 € |
Beispiele zum Ausprobieren
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Maklercourtage bei 350.000 € Kaufpreis in Bayern?
Bei 350.000 € Kaufpreis in Bayern zahlt der Käufer 12.495,00 €, wenn die ortsübliche Gesamtcourtage 7,14 % beträgt und Käufer sowie Verkäufer gleich viel zahlen. Die gesamte Courtage liegt bei 24.990,00 €. Der Käuferanteil entspricht 3,57 % des Kaufpreises.
Wer zahlt die Maklerprovision beim Hauskauf?
Beim Verbraucherkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses zahlen Käufer und Verkäufer bei Doppeltätigkeit gleich viel. Das zeigt die Rechnung für Bayern: Käufer und Verkäufer tragen jeweils 12.495,00 € bei 350.000 € Kaufpreis. Hat nur der Verkäufer beauftragt, kann der Käufer nach der abgebildeten Rechtslage höchstens die Hälfte übernehmen.
Was bedeutet 3,57 % Maklerprovision für Käufer?
3,57 % ist der Käuferanteil, wenn die Gesamtcourtage 7,14 % beträgt und hälftig geteilt wird. Bei 450.000 € Kaufpreis in Nordrhein-Westfalen sind das 16.065,00 € für den Käufer. Die Gesamtcourtage beträgt dort 32.130,00 €.
Wie hoch ist die Maklercourtage in Hamburg?
In Hamburg ist im Rechner eine Gesamtcourtage von 6,25 % hinterlegt. Bei hälftiger Teilung entspricht das 3,125 % für den Käufer. Bei 250.000 € Kaufpreis zahlt der Käufer 7.812,50 €, die gesamte Courtage beträgt 15.625,00 €.
Kann ich die Maklercourtage verhandeln?
Ja, ein verhandelter Nachlass kann die Courtage senken, wenn er tatsächlich vereinbart wird. Bei 400.000 € Kaufpreis in Bayern und 1 Prozentpunkt Nachlass sinkt die Gesamtcourtage auf 6,14 %. Der Käufer zahlt dann 12.280,00 € statt eines höheren Betrags nach dem ursprünglichen Satz.
Wie viel Maklerprovision zahlt der Mieter bei einer Mietwohnung?
Der Mieter zahlt 0,00 €, wenn der Vermieter den Makler beauftragt hat. Nur wenn der Makler ausschließlich wegen deines Suchauftrags den Auftrag zum Anbieten der Wohnung einholt, darf eine Mieterprovision entstehen. Dann gilt ein Höchstbetrag. Bei 1.200 € Nettokaltmiete liegt dieser bei 2.856,00 €, also 2 Nettokaltmieten plus 19 % MwSt.
Gehört die Maklercourtage zu den Kaufnebenkosten?
Ja, die Maklercourtage gehört zu den Kaufnebenkosten des Käufers, wenn der Käufer sie zahlen muss. Bei 350.000 € Kaufpreis in Bayern betragen die Kaufnebenkosten inklusive Makler 29.847,19 €. Darin enthalten sind Makler, Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuchamt.
Kann der Käufer die gesamte Maklerprovision übernehmen?
Beim Verkäuferauftrag ist der Käuferanteil in der abgebildeten Rechtslage auf höchstens die Hälfte begrenzt. In der Rechnung mit 500.000 € Kaufpreis und 7,14 % Gesamtcourtage zahlt der Käufer 17.850,00 €, obwohl ein höherer Anteil eingegeben wurde. Der Verkäufer zahlt ebenfalls 17.850,00 €.
Quellen und Prüfung
- § 656c BGB - Lohnanspruch bei Tätigkeit für beide Parteien - Bundesministerium der Justiz
- § 656d BGB - Vereinbarungen über die Maklerkosten - Bundesministerium der Justiz
- § 3 WoVermittG - Höchstbetrag bei Mietwohnungen - Bundesministerium der Justiz
- Maklerprovision je Bundesland - Dr. Klein Privatkunden AG
Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.
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Maklerprovision-Rechner. Rechner-info.de, Stand 23.09.2026. https://rechner-info.de/immobilien/maklerprovision-rechner

