Notarkosten-Rechner
Notar- und Grundbuchkosten beim Hauskauf nach GNotKG: 300.000 € Kaufpreis mit Grundschuld kosten rund 4.962 € (1,65 %). Mit Kostenaufstellung und Tabelle.
- Notar (brutto)
- 3.349,26 €
- Grundbuchamt
- 1.612,50 €
- Anteil am Kaufpreis
- 1,65 %
- Davon Umsatzsteuer
- 534,76 €
- Notar-Auslagen (Post, Grundbuchabruf, Kopien geschätzt)
- 86,00 €
Kostenaufstellung
| Wer | Posten | KV GNotKG | Satz | Betrag |
|---|---|---|---|---|
| Notar | Beurkundung Kaufvertrag | 21100 | 2,0 | 1.270,00 € |
| Notar | Vollzug (Vorkaufsrecht, Genehmigungen, Löschungsunterlagen) | 22110 | 0,5 | 317,50 € |
| Notar | Betreuung (Fälligkeitsmitteilung, Umschreibung) | 22200 | 0,5 | 317,50 € |
| Notar | Elektronische Übermittlung (XML) | 22115 | 0,1 | 63,50 € |
| Notar | Beurkundung Grundschuld | 21200 | 1,0 | 635,00 € |
| Notar | Elektronische Übermittlung Grundschuld (XML) | 22114 | 0,2 | 125,00 € |
| Grundbuchamt | Eintragung Auflassungsvormerkung | 14150 | 0,5 | 317,50 € |
| Grundbuchamt | Eintragung neuer Eigentümer | 14110 | 1,0 | 635,00 € |
| Grundbuchamt | Löschung Auflassungsvormerkung | 14152 | - | 25,00 € |
| Grundbuchamt | Eintragung Grundschuld | 14121 | 1,0 | 635,00 € |
| Notar | Auslagen (Post 20 %/max. 20 €, Grundbuchabruf 8 €, Kopien ca. 15 €) | 32005 ff. | - | 86,00 € |
| Notar | Umsatzsteuer 19 % | 32014 | - | 534,76 € |
| - | Gesamt | - | - | 4.961,76 € |
Rechenweg mit deinen Zahlen
- 1,0-Gebühr Tabelle B für 300.000 €: 635,00 €
- Notar: Gebühren + Auslagen 86,00 € + USt 534,76 € = 3.349,26 €
- Grundbuchamt (ohne USt): 1.612,50 €
- Zusammen 4.961,76 € = 1,65 % des Kaufpreises
- Nicht enthalten: Grunderwerbsteuer (3,5-6,5 % je nach Bundesland) und die Löschung alter Grundschulden des Verkäufers (zahlt meist der Verkäufer).
Was gehört zu den Notarkosten beim Hauskauf?
Beim Hauskauf fallen zwei Kostenblöcke an: der Notar und das Grundbuchamt. Der Notar beurkundet den Kaufvertrag, holt Unterlagen ein, überwacht die Fälligkeit des Kaufpreises und bereitet die Eigentumsumschreibung vor. Das Grundbuchamt trägt zuerst die Vormerkung ein und später den Eigentumswechsel. Wenn du den Kauf finanzierst, kommt die Grundschuld dazu.
Notarkosten und Grundbuchkosten sind deshalb nicht dasselbe. Sie hängen zwar oft am selben Vorgang, werden aber getrennt berechnet. Auf der Notarrechnung stehen zum Beispiel Beurkundung, Vollzug, Betreuung, elektronische Übermittlung, Auslagen und Umsatzsteuer. Beim Grundbuchamt geht es um Eintragungen wie Vormerkung, Eigentum und Grundschuld.
Für die Planung ist die Grundschuld ein großer Unterschied. Ein Barkauf ohne Finanzierung ist meist günstiger, weil die Grundschuldbestellung entfällt. Beim Barkauf über 500.000 € liegen Notar- und Grundbuchkosten bei 4.927,89 €. Bei 500.000 € mit voller Finanzierung sind es 7.175,46 €. Der Kaufpreis ist gleich, aber die zusätzliche Sicherheit der Bank erzeugt weitere Gebühren.
Wie funktioniert die Berechnung der Notarkosten beim Hauskauf?
Die Rechnung folgt dem GNotKG. Vereinfacht gesagt: Für den Geschäftswert wird aus Tabelle B eine Grundgebühr genommen. Darauf werden die passenden Gebührensätze angewendet. Beim Immobilienkauf sind das beim Notar unter anderem Kaufvertrag, Vollzug, Betreuung und bei Finanzierung die Grundschuld. Beim Grundbuchamt kommen Vormerkung, Eigentumsumschreibung und bei Finanzierung ebenfalls die Grundschuld hinzu.
Ein Beispiel zeigt den Ablauf: Bei einem Kaufpreis von 300.000 € und einer Grundschuld von 300.000 € beträgt die 1,0-Gebühr aus Tabelle B 635,00 €. Für den Notar werden die einzelnen Sätze auf dieser Basis angesetzt, etwa 2,0 für die Beurkundung des Kaufvertrags, 0,5 für Vollzug, 0,5 für Betreuung und 1,0 für die Grundschuld. Dazu kommen Auslagen von 86,00 € und Umsatzsteuer von 534,76 €. So ergibt sich ein Notarbetrag von 3.349,26 €.
Das Grundbuchamt berechnet in diesem Beispiel 1.612,50 €. Zusammen ergibt die Rechnung 4.961,76 €. Der Anteil am Kaufpreis liegt bei 1,65 %. In dieser Summe steckt die Grunderwerbsteuer nicht. Auch die Löschung alter Grundschulden des Verkäufers ist nicht enthalten; sie wird meist dem Verkäufer zugeordnet.
Gib im Rechner nur Kaufpreis, Finanzierung und Höhe der Grundschuld ein, wenn du den Immobilienkauf berechnest.
Notar und Grundbuchkosten bei Finanzierung oder Barkauf
Ob du eine Grundschuld eintragen lässt, verändert die Rechnung deutlich. Bei 400.000 € ohne Grundschuld ergeben sich 4.149,54 €, davon 2.947,04 € für den Notar und 1.202,50 € für das Grundbuchamt. Der Anteil am Kaufpreis liegt bei 1,04 %. Die Auslagen sind hier mit 43,00 € angesetzt.
Bei Finanzierung sind die zusätzlichen Gebühren für die Grundschuld enthalten. Bei 250.000 € Kaufpreis und 200.000 € Finanzierung ergeben sich 3.959,64 €. Davon entfallen 2.697,14 € auf den Notar und 1.262,50 € auf das Grundbuchamt. Bei 300.000 € Kaufpreis und nur 150.000 € Grundschuld liegen die Gesamtkosten bei 4.281,87 €. Das zeigt: Nicht allein der Kaufpreis zählt, sondern auch die Höhe der einzutragenden Grundschuld.
Ein weiterer Vergleich: Bei 600.000 € ohne Finanzierung entstehen 5.758,13 €, davon 4.090,63 € Notar und 1.667,50 € Grundbuchamt. Der Anteil am Kaufpreis beträgt 0,96 %. Bei 350.000 € mit Finanzierung über 350.000 € sind es 5.330,71 € und 1,52 %. Prozentwerte sinken oder steigen also nicht linear, weil die Gebührentabelle mit Wertstufen arbeitet.
Notarkosten für Testament, Vollmacht und Grundschuld außerhalb des Hauskaufs
Der Rechner kann auch Beurkundungen außerhalb des Immobilienkaufs abbilden. Dann steht nicht der Kaufpreis im Mittelpunkt, sondern der Geschäftswert oder das Vermögen. Beim Testament ist das regelmäßig das Vermögen abzüglich berücksichtigungsfähiger Schulden. Bei einer Vorsorgevollmacht wird im Rechner mit dem halben Vermögen als Geschäftswert gerechnet.
Für ein Einzeltestament bei 100.000 € Vermögen ergeben sich Notarkosten von 430,67 €. Darin enthalten sind 55,67 € Umsatzsteuer, eine Notargebühr netto von 273,00 € und die amtliche Verwahrung beim Amtsgericht mit 82,00 €. Bei einem gemeinschaftlichen Testament oder Erbvertrag mit 250.000 € Vermögen liegen die Kosten bei 1.379,10 €. Die Notargebühr netto beträgt dabei 1.070,00 €, die Verwahrung 82,00 €.
Eine Vorsorgevollmacht bei einem Geschäftswert von 50.000 € kostet 160,65 €. Der angesetzte Geschäftswert beträgt dabei 25.000,00 €, die Notargebühr netto 115,00 €. Eine Grundschuldbestellung außerhalb eines Hauskaufs über 300.000 € kostet 779,45 €. Hier fällt keine amtliche Verwahrung beim Amtsgericht an.
Typische Fehler beim Notarkosten berechnen
Der häufigste Fehler ist, Notar und Grundbuch in einen Topf zu werfen. Für deine Liquiditätsplanung brauchst du beides, aber die Posten entstehen an verschiedenen Stellen. Außerdem fällt Umsatzsteuer beim Notar an, beim Grundbuchamt aber nicht.
Ein weiterer Fehler: Die Grundschuld wird vergessen oder mit dem Kaufpreis gleichgesetzt, obwohl sie niedriger sein kann. Bei 300.000 € Kaufpreis und 150.000 € Grundschuld sind die Kosten 4.281,87 €. Bei 300.000 € Kaufpreis und 300.000 € Grundschuld sind es 4.961,76 €. Wenn dein Darlehen nicht dem Kaufpreis entspricht, solltest du die tatsächliche Grundschuld eintragen.
Auch die Grunderwerbsteuer gehört nicht zu den Notar- und Grundbuchkosten. Sie kommt beim Immobilienkauf zusätzlich dazu und liegt je nach Bundesland bei 3,5-6,5 %. Für die vollständigen Kaufnebenkosten musst du sie gesondert berücksichtigen.
Die Rechnung ist eine Modellrechnung nach den üblichen Gebührentatbeständen. Im Einzelfall können weitere Vorgänge hinzukommen, etwa zusätzliche Genehmigungen, Löschungen, Treuhandabwicklungen oder besondere Vertragsgestaltungen. Verhandeln kannst du die gesetzlichen Gebühren grundsätzlich nicht frei; der Notar rechnet nach dem GNotKG ab. Unterschiede ergeben sich eher durch den konkreten Vorgang als durch das Bundesland.
Tabellen zum Nachschlagen
Notarkosten Hauskauf Tabelle 2026: Notar und Grundbuch nach Kaufpreis
| Kaufpreis | Notar | Grundbuch | Gesamt | Anteil | Barkauf (ohne Grundschuld) |
|---|---|---|---|---|---|
| 50.000 € | 918,09 € | 417,50 € | 1.335,59 € | 2,67 % | 932,36 € |
| 100.000 € | 1.422,17 € | 653,50 € | 2.075,67 € | 2,08 % | 1.492,77 € |
| 150.000 € | 1.836,65 € | 856,00 € | 2.692,65 € | 1,8 % | 1.913,08 € |
| 200.000 € | 2.251,12 € | 1.058,50 € | 3.309,62 € | 1,65 % | 2.333,39 € |
| 250.000 € | 2.697,14 € | 1.262,50 € | 3.959,64 € | 1,58 % | 2.852,29 € |
| 300.000 € | 3.208,84 € | 1.512,50 € | 4.721,34 € | 1,57 % | 3.371,19 € |
| 350.000 € | 3.464,69 € | 1.637,50 € | 5.102,19 € | 1,46 % | 3.630,64 € |
| 400.000 € | 3.902,61 € | 1.837,50 € | 5.740,11 € | 1,44 % | 4.149,54 € |
| 450.000 € | 4.390,51 € | 2.087,50 € | 6.478,01 € | 1,44 % | 4.668,44 € |
| 500.000 € | 4.634,46 € | 2.212,50 € | 6.846,96 € | 1,37 % | 4.927,89 € |
| 600.000 € | 5.403,20 € | 2.602,50 € | 8.005,70 € | 1,33 % | 5.758,13 € |
| 700.000 € | 6.183,24 € | 3.002,50 € | 9.185,74 € | 1,31 % | 6.587,77 € |
| 800.000 € | 6.849,64 € | 3.322,50 € | 10.172,14 € | 1,27 % | 7.398,97 € |
| 1.000.000 € | 8.277,64 € | 4.042,50 € | 12.320,14 € | 1,23 % | 9.021,37 € |
| 1.500.000 € | 11.895,24 € | 5.882,50 € | 17.777,74 € | 1,19 % | 13.077,37 € |
| 2.000.000 € | 15.512,84 € | 7.722,50 € | 23.235,34 € | 1,16 % | 17.133,37 € |
Notarkosten für Testament, Erbvertrag und Vorsorgevollmacht
| Vermögen | Einzeltestament | Gemeinsch. Testament/Erbvertrag | Vorsorgevollmacht |
|---|---|---|---|
| 25.000 € | 242,65 € | 379,50 € | 118,52 € |
| 50.000 € | 302,15 € | 498,50 € | 160,65 € |
| 100.000 € | 430,67 € | 755,54 € | 220,15 € |
| 150.000 € | 527,06 € | 948,32 € | 284,41 € |
| 200.000 € | 623,45 € | 1.141,10 € | 348,67 € |
| 300.000 € | 861,45 € | 1.617,10 € | 445,06 € |
| 500.000 € | 1.218,45 € | 2.331,10 € | 660,45 € |
| 750.000 € | 1.694,45 € | 3.283,10 € | 898,45 € |
| 1.000.000 € | 2.170,45 € | 4.235,10 € | 1.136,45 € |
Beispiele zum Ausprobieren
Häufige Fragen
Wie berechnet man Notarkosten beim Hauskauf?
Notarkosten beim Hauskauf berechnen sich nach dem GNotKG: Geschäftswert ermitteln, passende 1,0-Gebühr aus Tabelle B nehmen und die vorgesehenen Gebührensätze anwenden. Beim Kaufvertrag kommen zum Beispiel 2,0 für die Beurkundung sowie weitere Sätze für Vollzug und Betreuung hinzu. Bei Finanzierung wird zusätzlich die Grundschuld berücksichtigt.
Was kosten Notar und Grundbuch bei 300.000 € Kaufpreis?
Bei 300.000 € Kaufpreis und 300.000 € Grundschuld betragen Notar und Grundbuch zusammen 4.961,76 €. Davon entfallen 3.349,26 € auf den Notar und 1.612,50 € auf das Grundbuchamt. Der Anteil am Kaufpreis beträgt 1,65 %. Ohne oder mit niedrigerer Grundschuld fällt die Rechnung anders aus.
Sind Notarkosten und Grundbuchkosten dasselbe?
Nein, Notarkosten und Grundbuchkosten sind getrennte Kosten. Der Notar beurkundet und betreut den Vertrag; das Grundbuchamt trägt Rechte und Eigentumswechsel ein. Bei 250.000 € Kaufpreis und 200.000 € Finanzierung sind es insgesamt 3.959,64 €, aufgeteilt in 2.697,14 € Notar und 1.262,50 € Grundbuchamt.
Was kostet die Grundschuldbestellung beim Notar?
Eine Grundschuldbestellung außerhalb eines Hauskaufs über 300.000 € kostet 779,45 €. Bei einem Hauskauf ist die Grundschuld in der Gesamtrechnung enthalten. Bei 250.000 € Kaufpreis und 250.000 € Grundschuld ergeben sich insgesamt 4.202,44 € für Notar und Grundbuchamt.
Wie viel Prozent sind Notar- und Grundbuchkosten beim Hauskauf?
Der Anteil hängt von Kaufpreis und Grundschuld ab. Bei 350.000 € Kaufpreis mit Finanzierung über 350.000 € beträgt er 1,52 %. Bei 400.000 € ohne Grundschuld liegt er bei 1,04 %. Die Quote ist deshalb kein fixer Wert, sondern folgt der Gebührentabelle und den konkreten Eintragungen.
Wer zahlt die Notarkosten beim Hauskauf?
In der Praxis zahlt meist der Käufer die Notar- und Grundbuchkosten für den Kauf. Die Löschung alter Grundschulden des Verkäufers ist in der Rechnung nicht enthalten und wird meist vom Verkäufer getragen. Entscheidend ist aber, was im Kaufvertrag geregelt wird und welche Vorgänge tatsächlich anfallen.
Kann man Notarkosten beim Hauskauf verhandeln?
Die gesetzlichen Notargebühren kannst du grundsätzlich nicht frei verhandeln, weil sie nach dem GNotKG berechnet werden. Ein günstigerer Preis entsteht daher nicht einfach durch einen anderen Notar. Unterschiede ergeben sich eher, wenn sich der Umfang des Vorgangs ändert, etwa ohne Grundschuld oder ohne zusätzliche Abwicklungsschritte.
Was kostet ein Testament beim Notar?
Ein Einzeltestament mit 100.000 € Vermögen kostet 430,67 €. Darin enthalten sind 55,67 € Umsatzsteuer, 273,00 € Notargebühr netto und 82,00 € amtliche Verwahrung. Ein gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag mit 250.000 € Vermögen kostet 1.379,10 €.
Quellen und Prüfung
- Anlage 1 GNotKG - Kostenverzeichnis (KV 21100 ff., 14110 ff.) - Bundesministerium der Justiz
- Anlage 2 GNotKG - Gebührentabelle B - Bundesministerium der Justiz
- § 34 GNotKG - Wertgebühren - Bundesministerium der Justiz
Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.
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Notarkosten-Rechner. Rechnerinfo, Stand 23.09.2026. https://rechner-info.de/recht/notarkosten-rechner

