Mehrbedarf-Rechner
Mehrbedarf 2026: Alleinerziehende mit einem Kind unter 7 bekommen 202,68 € (36 %), höchstens 337,80 €. Schwangere 95,71 €. Alle Mehrbedarfe (§ 21 SGB II).
- Mehrbedarf Alleinerziehende
- 202,68 €
- Satz Alleinerziehende
- 36 %
- Mehrbedarf Schwangerschaft
- 0,00 €
- Mehrbedarf Behinderung
- 0,00 €
- Mehrbedarf Merkzeichen G
- 0,00 €
- Mehrbedarf Ernährung
- 0,00 €
- Mehrbedarf Warmwasser
- 0,00 €
- Dein Regelbedarf 2026
- 563,00 €
- Regelbedarf + Mehrbedarf
- 765,68 €
- Mehrbedarf pro Jahr
- 2.432,16 €
- Bei geteilter Betreuung (Wechselmodell) kann der Alleinerziehenden-Mehrbedarf nur anteilig zustehen.
Deine Mehrbedarfe im Überblick
| Mehrbedarf | Rechtsgrundlage | Berechnung | Betrag/Monat |
|---|---|---|---|
| Alleinerziehende | § 21 Abs. 3 | 36 % von 563 € | 202,68 € |
| Summe | - | - | 202,68 € |
Rechenweg mit deinen Zahlen
- Regelbedarf Stufe 1 (2026): 563,00 €; Bezugsgröße für Alleinerziehende und Ernährung: Stufe 1 = 563,00 €
- Alleinerziehend mit 1 Kind (4 J.): 36 % × 563,00 € = 202,68 €
- Mehrbedarf insgesamt: 202,68 € pro Monat
Wann bekommst du Mehrbedarf als Alleinerziehende?
Mehrbedarf für Alleinerziehende gibt es, wenn du allein mit minderjährigen Kindern lebst und die Pflege und Erziehung im Alltag allein trägst. Maßgeblich ist nicht nur, ob du ledig, getrennt oder geschieden bist. Entscheidend ist, ob eine andere erwachsene Person im Haushalt die Verantwortung für die Kinder tatsächlich mit übernimmt.
Für den Mehrbedarf alleinerziehende zählt das Alter der Kinder und wie viele minderjährige Kinder bei dir leben. Bei einem Kind unter 7 wird ein höherer Satz angesetzt als bei einem älteren Einzelkind. Auch bei mehreren Kindern kann derselbe höhere Satz greifen, wenn die Altersverteilung passt. Leben mehr Kinder im Haushalt, kann der Satz weiter steigen, bis zur gesetzlichen Obergrenze.
Im Rechner wählst du deine Regelbedarfsstufe aus, setzt die passenden Häkchen und trägst die Kinderalter oder weiteren Bedarfe ein. Das Ergebnis trennt die einzelnen Mehrbedarfe, damit du sie nicht mit dem normalen Regelbedarf verwechselst.
Wie wird der Mehrbedarf alleinerziehende 2026 berechnet?
Die Rechnung läuft über den Regelbedarf der Person, die den Mehrbedarf bekommt. Bei Alleinerziehenden ist das in der Regel Stufe 1. Für 2026 steht dafür ein Regelbedarf von 563,00 € in der Rechnung.
Die Formel in Worten lautet: Der Regelbedarf wird mit dem passenden Prozentsatz für Alleinerziehende multipliziert. Der Prozentsatz hängt von Kinderzahl und Alter der Kinder ab. Bei einem Kind unter 7 wird 36 % des Regelbedarfs angesetzt. Bei einem Kind von 7 bis 17 sind es 12 %. Bei mehreren Kindern wird geprüft, welcher Satz nach der Kinderkonstellation gilt, höchstens 60 %.
Ein Beispiel: Du bist alleinerziehend und hast ein Kind im Alter von 4 Jahren. Dann gilt der Satz 36 %. Gerechnet wird mit 36 % von 563,00 €. Daraus ergibt sich ein Mehrbedarf für Alleinerziehende von 202,68 € im Monat. Dein Regelbedarf 2026 bleibt 563,00 €; zusammen mit dem Mehrbedarf werden 765,68 € ausgewiesen. Auf ein Jahr gesehen entspricht der Mehrbedarf in diesem Beispiel 2.432,16 €.
Wichtig: Der Mehrbedarf ist kein Ersatz für den Regelbedarf und auch kein eigener Regelbedarf für das Kind. Er wird zusätzlich zur berechtigten Person gerechnet. Andere Leistungen, Einkommen oder Kosten der Unterkunft werden dadurch nicht automatisch bewertet.
Mehrbedarf alleinerziehende nach Kinderzahl und Alter
Die wichtigsten Unterschiede entstehen durch die Kinderzahl und das Alter der Kinder. Ein einzelnes Kind unter 7 führt zu 36 % und damit zu 202,68 € im Monat. Ein einzelnes Kind von 7 bis 17 führt zu 12 % und damit zu 67,56 €. Bei zwei Kindern unter 16 gilt ebenfalls 36 %. Auch bei drei Kindern unter 16 bleibt es bei 36 %.
Typische Beispiele zeigen, wie stark das Alter die Einordnung beeinflusst:
- Alleinerziehend mit zwei Kindern im Alter von 4 und 10 Jahren: 202,68 € Mehrbedarf im Monat.
- Alleinerziehend mit einem Kind im Alter von 6 Jahren: 202,68 € Mehrbedarf im Monat.
- Alleinerziehend mit drei Kindern im Alter von 3, 8 und 15 Jahren: 202,68 € Mehrbedarf im Monat.
- Alleinerziehend mit vier Kindern: 270,24 € Mehrbedarf im Monat.
- Bei fünf und mehr Kindern: 337,80 € Mehrbedarf im Monat.
Eine häufige Stolperfalle ist die Grenze beim Einzelkind. Ein Kind unter 7 löst den höheren Satz aus. Bei einem einzelnen Kind ab 7 bis 17 gilt dagegen der niedrigere Satz. Bei mehreren Kindern wird nicht einfach jedes Kind gleich behandelt, sondern die gesetzliche Staffel geprüft.
Wenn ein Kind volljährig wird, zählt es für diesen Mehrbedarf nicht mehr als minderjähriges Kind. Das kann die Einstufung verändern. Umgekehrt kann schon ein jüngeres Kind im Haushalt ausreichen, damit der höhere Satz angesetzt wird.
Welche Mehrbedarfe können neben dem Mehrbedarf alleinerziehende dazukommen?
Mehrbedarfe können nebeneinander auftreten. Der Rechner weist sie einzeln aus, damit du sie nachvollziehen kannst. Für eine alleinstehende oder alleinerziehende Person in Stufe 1 beträgt der Schwangerschaftsmehrbedarf ab der 13. Woche 95,71 €. Wenn du alleinerziehend mit einem Kind von 4 Jahren bist und zusätzlich schwanger ab der 13. Woche, werden im Beispiel 298,39 € Mehrbedarf insgesamt angezeigt. Darin stecken 202,68 € für Alleinerziehende und 95,71 € für Schwangerschaft.
Bei dezentralem Warmwasser über Boiler oder Durchlauferhitzer kann ebenfalls ein Mehrbedarf entstehen. Im Beispiel mit einer alleinerziehenden Person und einem Kind von 4 Jahren beträgt der Warmwasseranteil 15,81 €. Zusammen mit dem Alleinerziehenden-Mehrbedarf ergibt das 218,49 € im Monat. In einem Haushalt mit drei Kindern im Alter von 2, 9 und 15 Jahren und dezentralem Warmwasser werden 27,08 € für Warmwasser ausgewiesen; der gesamte Mehrbedarf liegt dann bei 229,76 €.
Bei Behinderung und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 21 Abs. 4 werden in Stufe 1 197,05 € berücksichtigt. Zusammen mit dem Alleinerziehenden-Mehrbedarf im Beispiel ergibt das 399,73 € im Monat. Bei voller Erwerbsminderung mit Merkzeichen G oder aG werden in Stufe 1 95,71 € angesetzt; im Beispiel sind es insgesamt 298,39 €.
Auch kostenaufwändige Ernährung kann berücksichtigt werden. Bei Zöliakie werden für Erwachsene 112,60 € ausgewiesen. Mit dem Alleinerziehenden-Mehrbedarf aus dem Beispiel ergibt sich 315,28 € im Monat. Bei Mukoviszidose sind es 168,90 € für Ernährung und 371,58 € insgesamt. Medizinische Angaben und Nachweise sind hier besonders relevant, denn die Entscheidung erfolgt im Einzelfall.
Typische Fehler beim Mehrbedarf Bürgergeld vermeiden
Verwechsle den Mehrbedarf nicht mit dem Regelbedarf. Der Regelbedarf 2026 für Stufe 1 beträgt 563,00 €. Der Mehrbedarf kommt nur hinzu, wenn die jeweilige Voraussetzung erfüllt ist. Ein Kind von 8 Jahren hat im Beispiel keinen eigenen Mehrbedarf, wenn keine weiteren besonderen Bedarfe vorliegen; der ausgewiesene Mehrbedarf beträgt 0,00 €.
Achte darauf, wer den Mehrbedarf bekommt. Der Alleinerziehenden-Mehrbedarf gehört zur alleinerziehenden Person, nicht zum Kind. Schwangerschaftsmehrbedarf gehört zur schwangeren Person. Warmwasser kann Personen betreffen, deren Warmwasser tatsächlich dezentral erzeugt wird. Wenn Warmwasser bereits zentral über die Unterkunftskosten läuft, passt dieser Mehrbedarf nicht.
Bei Schulbüchern und Arbeitsheften zählt die tatsächliche Höhe, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Fallen 120 € im Monat an, zeigt das Beispiel zusammen mit dem Alleinerziehenden-Mehrbedarf 322,68 € Mehrbedarf insgesamt. Bei einem sonstigen unabweisbaren laufenden Bedarf von 250 € im Monat werden im Beispiel 452,68 € insgesamt ausgewiesen.
Die Rechnung ist eine Modellrechnung nach den eingegebenen Angaben. Bei Mehrbedarfen wegen Ernährung, Behinderung, Merkzeichen oder unabweisbarem laufendem Bedarf können Nachweise und die konkrete Prüfung durch das Jobcenter entscheidend sein. Wenn sich Kinderalter, Schwangerschaft, Haushaltszusammensetzung oder Warmwasserart ändern, solltest du die Rechnung neu prüfen.
Tabellen zum Nachschlagen
Mehrbedarf für Alleinerziehende 2026: Tabelle nach Kinderzahl und Alter
| Kinder im Haushalt | Satz | Mehrbedarf/Monat |
|---|---|---|
| 1 Kind unter 7 | 36 % | 202,68 € |
| 1 Kind von 7 bis 17 | 12 % | 67,56 € |
| 2 Kinder unter 16 | 36 % | 202,68 € |
| 2 Kinder, eines unter 7, eines ab 16 | 36 % | 202,68 € |
| 2 Kinder, eines 7-15, eines ab 16 | 24 % | 135,12 € |
| 3 Kinder unter 16 | 36 % | 202,68 € |
| 3 Kinder, zwei davon unter 16 | 36 % | 202,68 € |
| 4 Kinder | 48 % | 270,24 € |
| 5 und mehr Kinder | 60 % | 337,80 € |
Alle Mehrbedarfe 2026 in Euro nach Regelbedarfsstufe
| Mehrbedarf | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Regelbedarf | 563,00 € | 506,00 € | 451,00 € | 471,00 € | 390,00 € | 357,00 € |
| Schwangerschaft (17 %) | 95,71 € | 86,02 € | 76,67 € | 80,07 € | 66,30 € | 60,69 € |
| Behinderung, Teilhabe (35 %) | 197,05 € | 177,10 € | 157,85 € | 164,85 € | 136,50 € | 124,95 € |
| Merkzeichen G (17 %) | 95,71 € | 86,02 € | 76,67 € | 80,07 € | 66,30 € | 60,69 € |
| Warmwasser dezentral | 12,95 € | 11,64 € | 10,37 € | 6,59 € | 4,68 € | 2,86 € |
Mehrbedarf bei kostenaufwändiger Ernährung: Richtwerte des Deutschen Vereins
| Erkrankung | Erwachsene | Erwachsene € | Säugling | 1-3 J. | 4-6 J. | 7-9 J. | 10-12 J. | 13-14 J. | 15-17 J. |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zöliakie (glutenfreie Ernährung) | 20 % | 112,60 € | 5 % | 10 % | 10 % | 10 % | 15 % | 15 % | 15 % |
| Mukoviszidose | 30 % | 168,90 € | 20 % | 15 % | 15 % | 20 % | 20 % | 25 % | 30 % |
| Krankheitsbedingte Mangelernährung | 10 % | 56,30 € | 10 % | 25 % | 25 % | 30 % | 35 % | 40 % | 45 % |
| Terminale Niereninsuffizienz mit Dialyse | 5 % | 28,15 € | - | - | - | - | - | - | - |
| Ketogene Diät | - | - | 5 % | 10 % | 15 % | 15 % | 15 % | 15 % | 15 % |
| Morbus Crohn | - | - | - | 10 % | 10 % | 10 % | 10 % | 15 % | 15 % |
| Phenylketonurie | - | - | 20 % | 15 % | 15 % | 15 % | 20 % | 25 % | 25 % |
| Galaktosämie | - | - | 10 % | 10 % | 10 % | 10 % | 10 % | 15 % | 15 % |
| Hypercholesterinämie, heterozygot | - | - | 5 % | 5 % | 5 % | 10 % | 10 % | 10 % | 10 % |
| Hereditäre Fruktoseintoleranz | - | - | 5 % | 5 % | 5 % | 5 % | 5 % | 10 % | 10 % |
| Laktoseintoleranz mit starken Beschwerden | - | - | 5 % | 5 % | 5 % | 5 % | 5 % | 5 % | 5 % |
| Saccharoseintoleranz | - | - | 5 % | 5 % | 5 % | 5 % | 5 % | 10 % | 10 % |
| Kuhmilchallergie | - | - | 0 % | 5 % | 5 % | 5 % | 5 % | 5 % | 10 % |
Beispiele zum Ausprobieren
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mehrbedarf alleinerziehende 2026 bei einem Kind unter 7?
Der Mehrbedarf beträgt 202,68 € im Monat. Das entspricht 36 % von 563,00 € für eine alleinerziehende Person in Stufe 1. Im Beispiel mit einem Kind von 4 Jahren wird genau dieser Betrag zusätzlich zum Regelbedarf ausgewiesen.
Wie hoch ist der Mehrbedarf alleinerziehende bei einem Kind von 6 Jahren?
Der Mehrbedarf beträgt 202,68 € im Monat. Ein Kind von 6 Jahren fällt noch in die Gruppe unter 7, deshalb wird der Satz 36 % angesetzt. Der Regelbedarf plus Mehrbedarf liegt im Beispiel bei 765,68 €.
Wie viel Mehrbedarf bekomme ich als Alleinerziehende mit zwei Kindern?
Bei zwei Kindern im Alter von 4 und 10 Jahren beträgt der Mehrbedarf 202,68 € im Monat. In dieser Konstellation wird 36 % angesetzt. Entscheidend sind Kinderzahl und Alter, nicht nur die Tatsache, dass zwei Kinder im Haushalt leben.
Wie hoch ist der Mehrbedarf bei Schwangerschaft im Bürgergeld?
Für eine alleinstehende oder alleinerziehende Person in Stufe 1 beträgt der Schwangerschaftsmehrbedarf 95,71 € im Monat. Er gilt ab der 13. Woche. Wenn zusätzlich der Alleinerziehenden-Mehrbedarf von 202,68 € vorliegt, zeigt das Beispiel insgesamt 298,39 € Mehrbedarf.
Wie viel Mehrbedarf gibt es für Warmwasser über Boiler?
Im Beispiel mit einer alleinerziehenden Person und einem Kind von 4 Jahren beträgt der Warmwasser-Mehrbedarf 15,81 € im Monat. Zusammen mit dem Alleinerziehenden-Mehrbedarf von 202,68 € ergibt sich ein Gesamtmehrbedarf von 218,49 €.
Wie hoch ist der Mehrbedarf bei Zöliakie?
Bei Zöliakie beträgt der ausgewiesene Ernährungsmehrbedarf für Erwachsene 112,60 € im Monat. Zusammen mit dem Alleinerziehenden-Mehrbedarf aus dem Beispiel ergibt sich 315,28 € Mehrbedarf insgesamt. Für die Anerkennung können medizinische Nachweise erforderlich sein.
Bekommt ein Kind von 8 Jahren eigenen Mehrbedarf beim Bürgergeld?
Im Beispiel bekommt ein Kind von 8 Jahren keinen eigenen Mehrbedarf, der Mehrbedarf beträgt 0,00 €. Der Regelbedarf des Kindes in Stufe 5 wird mit 390,00 € angezeigt. Besondere Bedarfe wie Ernährung oder Warmwasser müssten gesondert vorliegen.
Was passiert, wenn zusätzlich Schulbücher oder laufende Sonderkosten anfallen?
Bei Schulbüchern und Arbeitsheften von 120 € im Monat zeigt das Beispiel 322,68 € Mehrbedarf insgesamt. Bei sonstigem unabweisbarem laufendem Bedarf von 250 € im Monat sind es 452,68 €. Solche Beträge hängen von den tatsächlichen Kosten und der Anerkennung im Einzelfall ab.
Quellen und Prüfung
- § 21 SGB II - Mehrbedarfe - Bundesministerium der Justiz
- § 23 SGB II - Besonderheiten beim Grundsicherungsgeld für Nichterwerbsfähige - Bundesministerium der Justiz
- Empfehlungen zum Mehrbedarf bei kostenaufwändiger Ernährung - Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge
- Empfehlungen zum Mehrbedarf bei Säuglingen, Kindern und Jugendlichen - Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge
Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.
Diese Seite zitieren
Mehrbedarf-Rechner. Rechnerinfo, Stand 23.09.2026. https://rechner-info.de/soziales/mehrbedarf-buergergeld-rechner

