Kinderzuschlag-Rechner

Kinderzuschlag 2026 berechnen: Paar, 2 Kinder, 2.500 € brutto, 800 € Warmmiete = 585 € KiZ im Monat. Mit Mindesteinkommen, Wohngeld-Prüfung und Rechenweg.

Stand 23.09.2026Quelle: Bundesministerium der JustizVon Sebastian Wiercinski

Deine Angaben

Ergebnis aktualisiert sich direkt

Kinder unter 25, durch Komma getrennt. Das Alter bestimmt Regelbedarf und Mehrbedarf für Alleinerziehende.

Aus Arbeit oder Selbstständigkeit. Die Familienkasse nimmt den Durchschnitt der letzten 6 Monate.

Laut Gehaltsabrechnung. 2.500 € brutto in Steuerklasse III mit 2 Kindern sind 2026 rund 1.977,50 € netto.

Z. B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld über 300 €, Rente, Unterhalt für dich. Mindert den KiZ voll, soweit es den Bedarf übersteigt.

Kindeseinkommen mindert den KiZ zu 45 %. Kindergeld zählt nicht.

KiZ gibt es nur, wenn die Familie mit KiZ und Wohngeld kein Grundsicherungsgeld braucht (§ 6a Abs. 1 Nr. 3 BKGG).

Nur für die Wohngeld-Schätzung. Die Mietenstufe hängt vom Wohnort ab.

Kinderzuschlag pro Monat585,00 €
je Kind
292,50 €
Ergebnis
Anspruch auf Kinderzuschlag
Gesamtbedarf der Eltern
1.580,00 €
Zu berücksichtigendes Erwerbseinkommen?
1.599,50 €
Einkommensgrenze: KiZ endet bei rund?
3.278,00 €
KiZ endet bei bereinigtem Einkommen von?
2.900,00 €
Erforderliches Mindesteinkommen (brutto)
900 €
Geschätztes Wohngeld zusätzlich
474,00 €
Familie gesamt: Netto + Kindergeld + KiZ + Wohngeld
3.554,50 €
  • Vermögen über 40.000 € (plus 15.000 € je weiterer Person) schließt den Anspruch aus. Mit KiZ gibt es zusätzlich Bildung und Teilhabe sowie keine Kita-Gebühren.
  • Wohngeld geschätzt für Mietenstufe III (gewählt); genauer rechnet der Wohngeldrechner.
Rechenweg
PostenBetrag
Höchstbetrag 2 × 297 €594,00 €
Regelbedarf (2 × Partner)1.012,00 €
Wohnkostenanteil Eltern 71 % von 800 €568,00 €
Gesamtbedarf der Eltern1.580,00 €
Erwerbseinkommen netto1.977,50 €
− Absetzbeträge § 11b SGB II-378,00 €
− Minderung durch Erwerbseinkommen (45 %)-8,78 €
Kinderzuschlag (auf volle Euro gerundet)585,00 €
Rechenweg mit deinen Zahlen
  1. Höchstbetrag: 2 Kinder × 297 € = 594 €.
  2. Gesamtbedarf der Eltern: 1.012 € Regelbedarf + 568,00 € Wohnkosten (71 %) = 1.580,00 €.
  3. Einkommen: 1.599,50 € nach Absetzbeträgen von 378,00 €; übersteigt den Bedarf um 19,50 € → 45 % = 8,78 € Minderung.
  4. Kinderzuschlag: 594,00 € − 8,78 € = 585 € (gerundet).

Was zeigt dir der Kinderzuschlag-Rechner 2026?

Der kinderzuschlag rechner schätzt, ob du nach § 6a BKGG Anspruch auf Kinderzuschlag hast und wie hoch der monatliche Betrag ausfallen kann. Gedacht ist der Zuschlag für Familien, deren eigenes Einkommen für die Eltern reicht, aber zusammen mit den Kindern knapp wird. Deshalb prüft die Rechnung mehrere Punkte gleichzeitig: Einkommen der Eltern, Einkommen der Kinder, Wohnkosten, Familienform und - falls ausgewählt - Wohngeld.

Du trägst Kinder, Einkommen, Miete, Heizkosten und bei Bedarf die Mietenstufe ein; daraus wird eine monatliche Schätzung für den KiZ und das mögliche Wohngeld berechnet.

Der Höchstbetrag liegt 2026 bei 297 € je Kind und Monat. Er kann niedriger sein, wenn ein Kind eigenes Einkommen hat, zum Beispiel Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss. Auch Einkommen der Eltern kann den Zuschlag mindern, aber erst, soweit es über dem errechneten Bedarf der Eltern liegt.

Wichtig: Die Rechnung ersetzt keinen Bescheid. Die Familienkasse rechnet mit den tatsächlichen Nachweisen, typischerweise mit dem Durchschnitt der letzten 6 Monate. Außerdem kann sich das Ergebnis ändern, wenn sich Einkommen, Miete, Heizkosten, Unterhalt oder die Zusammensetzung des Haushalts ändern.

Wie wird der Kinderzuschlag berechnet?

Die Rechnung startet beim Höchstbetrag je Kind. Davon wird Kindeseinkommen zu 45 % abgezogen. Danach wird geprüft, ob das bereinigte Erwerbseinkommen der Eltern über ihrem eigenen Bedarf liegt. Nur der Teil darüber mindert den Kinderzuschlag, ebenfalls mit 45 %.

In Worten lautet die Logik: Kinderzuschlag ist der Höchstbetrag für die Kinder minus Anrechnung von Kindeseinkommen minus Anrechnung von zu hohem Erwerbseinkommen der Eltern. Der Bedarf der Eltern setzt sich aus Regelbedarf, möglichem Mehrbedarf und dem Wohnkostenanteil der Eltern zusammen.

Beispiel: Ein Paar mit Kindern im Alter von 4 und 8 Jahren hat 2.500 € brutto, 1.977,50 € netto, keine weiteren Einkommen und 800 € Warmmiete. Für die Kinder ergibt sich zunächst ein Höchstbetrag von 594,00 €. Der Gesamtbedarf der Eltern beträgt 1.580,00 €. Das zu berücksichtigende Erwerbseinkommen liegt bei 1.599,50 €. Es liegt damit um 19,50 € über dem Bedarf. Davon werden 45 % angerechnet, also 8,78 €.

Der Kinderzuschlag sinkt deshalb von 594,00 € auf 585,00 €. Je Kind sind das 292,50 €. Zusätzlich wird in dieser Rechnung ein Wohngeld von 474,00 € geschätzt. Zusammen mit Netto, Kindergeld, KiZ und Wohngeld ergibt sich ein Familienbetrag von 3.554,50 €.

Kinderzuschlag Einkommensgrenze: wann reicht dein Einkommen?

Beim Kinderzuschlag gibt es eine Untergrenze und eine obere Grenze. Die Untergrenze ist das Mindesteinkommen: Für Paare sind 900 € brutto erforderlich, für Alleinerziehende 600 € brutto. Liegt dein Einkommen darunter, kann der KiZ scheitern, auch wenn die Familie wenig Geld hat.

Nach oben endet der Anspruch nicht an einer starren Zahl für alle Familien. Entscheidend sind Bedarf, Wohnkosten, Kinderzahl und anrechenbares Einkommen. Deshalb kann ein höheres Netto bei hoher Miete trotzdem noch zu einem Anspruch führen.

Beispiele aus typischen Rechnungen:

Familie KiZ bis Netto rund KiZ höchstens
Paar, 1 Kind 2.714 € 297 €
Paar, 2 Kinder 3.278 € 594 €
Paar, 3 Kinder 3.866 € 891 €
Alleinerziehend, 1 Kind 2.304 € 297 €
Alleinerziehend, 2 Kinder 2.873 € 594 €

Ein Paar mit Kindern im Alter von 3 und 7 Jahren, 3.200 € brutto, 2.600 € netto und 800 € Warmmiete hat in der Beispielrechnung noch Anspruch auf 453,00 € Kinderzuschlag. Bei einem Paar mit einem Kind, 1.600 € netto bei Elternteil 1 und 1.100 € netto bei Elternteil 2 bleiben dagegen nur 6,00 € KiZ. Das zeigt: Nahe an der oberen Grenze kann schon eine kleine Änderung beim Einkommen oder bei der Miete viel ausmachen.

Kinderzuschlag und Wohngeld: warum die Miete die Rechnung verändert

Der Kinderzuschlag wird eng mit den Wohnkosten betrachtet. Zum Bedarf der Eltern zählt nur ihr Wohnkostenanteil. Dieser Anteil hängt davon ab, ob du alleinerziehend bist oder als Paar rechnest und wie viele Kinder im Haushalt leben. Bei einem Paar mit zwei Kindern werden 71 % der Wohnkosten den Eltern zugerechnet. Bei Alleinerziehenden mit einem Kind sind es 77 %.

Darum führen unterschiedliche Mieten und Mietenstufen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Ein Paar mit zwei Kindern, 1.900 € netto, 700 € Miete und 150 € Heizkosten bekommt in der Rechnung 594,00 € Kinderzuschlag und geschätzte 532,00 € Wohngeld. Bei 650 € Kaltmiete und 200 € Heizkosten in Mietenstufe II ergibt sich ebenfalls 594,00 € KiZ, aber das geschätzte Wohngeld liegt bei 545,00 €.

Hohe Wohnkosten können den Bedarf der Eltern erhöhen und damit die Einkommensanrechnung senken. Ein Beispiel mit zwei Kindern, 2.800 € netto und hoher Miete von 1.200 € in Mietenstufe VII ergibt 391,00 € Kinderzuschlag und 826,00 € geschätztes Wohngeld. Ohne Prüfung des Wohngelds kann die Einschätzung unvollständig sein, weil KiZ nur passt, wenn die Familie zusammen mit KiZ und Wohngeld kein Grundsicherungsgeld braucht.

Welche Fehler solltest du beim Kinderzuschlag berechnen vermeiden?

Der häufigste Fehler ist, nur das Netto anzuschauen. Für den Anspruch zählt auch das Bruttoeinkommen, weil das Mindesteinkommen geprüft wird. Außerdem wird das Erwerbseinkommen bereinigt. In den Beispielen werden deshalb Netto und zu berücksichtigendes Erwerbseinkommen getrennt ausgewiesen.

Zweiter Fehler: Unterhalt für Kinder wird vergessen oder falsch einsortiert. Unterhalt und Unterhaltsvorschuss für die Kinder sind Kindeseinkommen und mindern den KiZ zu 45 %. Eine alleinerziehende Person mit einem Kind, 1.800 € brutto, 1.437,55 € netto und 227 € Unterhaltsvorschuss kommt im Beispiel auf 195,00 € Kinderzuschlag. Ohne Kindeseinkommen kann das Ergebnis anders ausfallen.

Dritter Fehler: sonstiges Einkommen der Eltern wird nicht angegeben. Dazu gehören zum Beispiel Leistungen oder Unterhalt für dich, soweit sie in der Rechnung zu berücksichtigen sind. Ein Beispiel mit einem Kind, 1.950 € netto, 100 € sonstigem Einkommen und 1.000 € Miete ergibt trotzdem 297,00 € KiZ, weil der Bedarf der Eltern in dieser Konstellation hoch ist.

Vierter Fehler: Du verwechselst Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten. Für die Rechnung werden Bruttokaltmiete und Heizkosten getrennt erfasst. Auch die Mietenstufe wirkt sich nur auf die Wohngeld-Schätzung aus. Wenn dein Wohnort nicht eindeutig ist, brauchst du die passende Gemeinde oder den Landkreis.

Praktisch gehst du so vor: Rechne mit deinen aktuellen Nachweisen, prüfe das Ergebnis mit und ohne Wohngeld-Option und stelle den Antrag bei der Familienkasse, wenn die Schätzung einen Anspruch zeigt. Verbindlich ist erst die Entscheidung der Familienkasse.

Tabellen zum Nachschlagen

Kinderzuschlag 2026 für Paare nach Nettoeinkommen

Monatlicher KiZ, Warmmiete 800 €, ohne Kindeseinkommen; Absetzbeträge wie bei mindestens 1.500 € brutto (378 €)
Netto1 Kind2 Kinder3 Kinder
1.400 €297 €594 €891 €
1.600 €297 €594 €891 €
1.800 €297 €594 €891 €
2.000 €297 €575 €840 €
2.200 €231 €485 €750 €
2.400 €141 €395 €660 €
2.600 €51 €305 €570 €
2.800 €0 €215 €480 €
3.000 €0 €125 €390 €

Kinderzuschlag 2026 für Alleinerziehende nach Nettoeinkommen

Monatlicher KiZ, Warmmiete 650 €, ohne Unterhalt für die Kinder (in der Praxis mindert Unterhalt/UV zu 45 %)
Netto1 Kind (5 J.)2 Kinder
1.000 €297 €594 €
1.200 €297 €594 €
1.400 €297 €594 €
1.600 €297 €573 €
1.800 €227 €483 €
2.000 €137 €393 €
2.200 €47 €303 €

Kinderzuschlag Einkommensgrenze 2026: Mindest- und Höchsteinkommen

Mindesteinkommen brutto (§ 6a Abs. 1 Nr. 2 BKGG) und Netto-Erwerbseinkommen, ab dem der KiZ auf 0 sinkt; ohne Kindeseinkommen, Paare 800 € und Alleinerziehende 650 € Warmmiete, ein Verdiener
FamilieMindesteinkommen bruttoKiZ bis Netto rundKiZ höchstens
Paar, 1 Kind900 €2.714 €297 €
Paar, 2 Kinder900 €3.278 €594 €
Paar, 3 Kinder900 €3.866 €891 €
Paar, 4 Kinder900 €4.470 €1.188 €
Alleinerziehend, 1 Kind600 €2.304 €297 €
Alleinerziehend, 2 Kinder600 €2.873 €594 €
Alleinerziehend, 3 Kinder600 €3.468 €891 €

Wohnkostenanteil der Eltern beim Kinderzuschlag

Anteil der Warmmiete, der zum Bedarf der Eltern zählt (12. Existenzminimumbericht, DA-KiZ C.3.1.2)
KinderAlleinerziehendPaar
177 %83 %
263 %71 %
353 %62 %
446 %55 %
540 %50 %
636 %45 %
733 %41 %
830 %38 %
927 %35 %
1025 %33 %

Beispiele zum Ausprobieren

Grafiken für deine Website

Du darfst die Grafiken kostenlos in Blogs, Artikeln, Präsentationen oder im Unterricht verwenden - einzige Bedingung ist ein Link auf diese Seite als Quelle (Lizenz CC BY 4.0).

Kinderzuschlag-Rechner: Der Kinderzuschlag beträgt 2026 bis zu 297 € je Kind und Monat. Er sinkt um 45 % des Erwerbseinkommens, das über dem Bedarf der Eltern liegt; Voraussetzung sind mindestens 900 € Bruttoeinkommen (Paare) bzw. 600 € (Alleinerziehende). Ein Paar mit zwei Kindern, 2.500 € brutto (1.977,50 € netto) und 800 € Warmmiete bekommt 585 € im Monat.
Auf einen Blick
PNG herunterladen
Kinderzuschlag 2026 für Paare nach Nettoeinkommen (Tabelle)
Kinderzuschlag 2026 für Paare nach Nettoeinkommen
PNG herunterladen

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Kinderzuschlag 2026 pro Kind?

Der Kinderzuschlag beträgt 2026 höchstens 297 € pro Kind und Monat. Der tatsächliche Betrag kann niedriger sein, wenn Kindeseinkommen vorhanden ist oder wenn das bereinigte Einkommen der Eltern über ihrem Bedarf liegt. In einer Rechnung mit zwei Kindern können so zum Beispiel 585,00 € statt 594,00 € herauskommen.

Wie viel Kinderzuschlag bekomme ich mit zwei Kindern und 1.900 € netto?

Mit zwei Kindern und 1.900 € netto ergibt das Beispiel 594,00 € Kinderzuschlag pro Monat. Je Kind sind das 297,00 €. Gerechnet wurde mit 2.400 € brutto, 700 € Miete, 150 € Heizkosten und Mietenstufe III. Zusätzlich wird ein Wohngeld von 532,00 € geschätzt.

Habe ich als Paar mit 3.200 € brutto und zwei Kindern Anspruch auf Kinderzuschlag?

Ja, im Beispiel besteht Anspruch auf 453,00 € Kinderzuschlag pro Monat. Die Rechnung nutzt 3.200 € brutto, 2.600 € netto, zwei Kinder und 800 € Warmmiete. Das zu berücksichtigende Erwerbseinkommen beträgt 1.894,00 €, der Gesamtbedarf der Eltern 1.580,00 €.

Wie viel Kinderzuschlag bekommt eine alleinerziehende Person mit einem Kind und 1.800 € netto?

In der Beispielrechnung sind es 216,00 € Kinderzuschlag pro Monat. Gerechnet wurde mit einem Kind, 1.800 € netto, 500 € Kaltmiete, 120 € Heizkosten und ohne Unterhalt. Zusätzlich werden 185,00 € Wohngeld geschätzt. Das Gesamtergebnis liegt bei 2.460,00 €.

Mindert Unterhalt den Kinderzuschlag?

Ja, Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss für Kinder mindert den Kinderzuschlag zu 45 %. Bei zwei Kindern, 1.400 € netto und 300 € Unterhalt ergibt das Beispiel 459,00 € KiZ. Bei einer alleinerziehenden Person mit einem Kind und 227 € Unterhaltsvorschuss bleiben 195,00 € KiZ.

Welche Einkommensgrenze gilt beim Kinderzuschlag für Paare?

Für Paare gilt zuerst ein Mindesteinkommen von 900 € brutto. Die obere Grenze hängt von Kindern, Bedarf und Wohnkosten ab. In der Tabelle endet der KiZ bei Paaren mit zwei Kindern bei Netto rund 3.278 €, bei drei Kindern bei 3.866 €.

Wird Wohngeld beim Kinderzuschlag mitgerechnet?

Ja, Wohngeld sollte bei der Prüfung mitgerechnet werden, wenn du die Hilfebedürftigkeit einschätzen willst. KiZ gibt es nur, wenn die Familie mit Kinderzuschlag und Wohngeld kein Grundsicherungsgeld braucht. In Beispielen liegen die Wohngeld-Schätzungen etwa bei 474,00 €, 532,00 € oder 826,00 €.

Ist das Ergebnis vom Kinderzuschlag-Rechner verbindlich?

Nein, verbindlich ist nur der Bescheid der Familienkasse. Der Rechner nutzt deine Eingaben und bildet die gesetzlichen Rechenschritte nach. Abweichungen sind möglich, wenn Nachweise anders bewertet werden, Einkommen schwankt oder Wohnkosten nicht so anerkannt werden, wie du sie eingegeben hast.

Quellen und Prüfung

Erstellt von
Sebastian Wiercinski, Herausgeber
Stand
23.09.2026, Werte gültig ab 01.01.2026

Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.

Diese Seite zitieren

Kinderzuschlag-Rechner. Rechnerinfo, Stand 23.09.2026. https://rechner-info.de/familie/kinderzuschlag-rechner