Hausgeld-Rechner
Hausgeld für 75 m²: rund 320 € im Monat (4,27 €/m²), davon 187 € auf Mieter umlegbar. Mit Rücklage nach II. BV 2026 und Miteigentumsanteil.
- Hausgeld pro Jahr
- 3.839,88 €
- Hausgeld je m² und Monat
- 4,27 €
- davon auf Mieter umlegbar?
- 186,75 €
- davon nicht umlegbar?
- 133,24 €
- Erhaltungsrücklage pro Monat
- 91,13 €
- Rücklage-Richtwert (II. BV)
- 14,58 €
Rechenweg mit deinen Zahlen
- Betriebskosten: 75 m² × 2,49 € = 186,75 €
- Rücklage: 75 m² × 14,58 € ÷ 12 = 91,13 €
- + Verwaltung 37,11 € + Sonstiges 5,00 € = 319,99 € (4,27 €/m²)
Was ist Hausgeld bei einer Eigentumswohnung?
Hausgeld ist der monatliche Vorschuss, den du als Wohnungseigentümer an die Gemeinschaft zahlst. Es finanziert die laufenden Kosten des Gemeinschaftseigentums und die Rücklage für spätere Arbeiten am Haus. Grundlage ist in der Regel der Wirtschaftsplan nach § 28 WEG.
Zum Hausgeld gehören typischerweise:
- Betriebskosten, zum Beispiel Heizung, Warmwasser, Hausreinigung oder Allgemeinstrom
- Zuführung zur Erhaltungsrücklage
- Verwaltervergütung
- sonstige Kosten, etwa Kontoführung oder kleinere gemeinschaftliche Ausgaben
Wenn du die Wohnung vermietest, ist die Unterscheidung wichtig: Auf den Mieter umlegbar sind im Rechner nur die Betriebskosten. Verwaltung, Erhaltungsrücklage und sonstige nicht umlagefähige Bestandteile bleiben bei dir als Eigentümer. Die genaue Abgrenzung richtet sich nach Mietvertrag, Betriebskostenabrechnung und Beschlüssen der Gemeinschaft.
Im Rechner wählst du entweder eine Schätzung nach Wohnfläche und Baujahr oder die Berechnung aus dem Wirtschaftsplan mit deinem Miteigentumsanteil.
Wie wird Hausgeld berechnet?
Die einfache Schätzung rechnet in Worten so: Betriebskosten plus Erhaltungsrücklage plus Verwaltervergütung plus sonstige Kosten ergeben das Hausgeld pro Monat. Bei der Berechnung aus dem Wirtschaftsplan lautet die Logik: Kosten der Gemeinschaft mal Miteigentumsanteil geteilt durch 12 plus eigener Heizkostenvorschuss.
Ein Beispiel mit 75 m², Baujahr 1995, ohne Aufzug:
- Betriebskosten: 75 m² × 2,49 € = 186,75 €
- Rücklage: 75 m² × 14,58 € ÷ 12 = 91,13 €
- Verwaltung: 37,11 €
- Sonstiges: 5,00 €
Daraus ergibt sich ein Hausgeld von 319,99 € im Monat. Auf das Jahr gesehen sind das 3.839,88 €. Bezogen auf die Wohnfläche entspricht die Rechnung 4,27 € je m² und Monat.
Der Rücklage-Richtwert folgt hier der Instandhaltungspauschale nach § 28 II. BV ab 2026. Für das Beispiel liegt er bei 14,58 € je m² im Jahr. Das ist ein Richtwert für die Schätzung, kein Ersatz für den beschlossenen Wirtschaftsplan deiner Eigentümergemeinschaft.
Warum das Hausgeld pro m² je nach Wohnung anders ausfällt
Das Hausgeld pro m² steigt nicht einfach gleichmäßig mit der Wohnfläche. Ein Grund sind feste Bestandteile wie die Verwaltervergütung. Wenn in der Schätzung 37,11 € Verwaltung pro Monat angesetzt werden, fällt dieser Betrag bei einer kleinen Wohnung stärker ins Gewicht als bei einer großen Wohnung.
Das sieht man an zwei Beispielen ohne Aufzug: Für eine 50 m² Eigentumswohnung aus Baujahr 2005 ergibt die Rechnung 214,53 € im Monat und 4,29 € je m². Bei einer 100 m² Eigentumswohnung aus Baujahr 2015 sind es 386,94 € im Monat, aber nur 3,87 € je m².
Auch Alter und Aufzug verändern die Rücklage. Für eine 80 m² Wohnung aus Baujahr 1980 mit Aufzug ergibt sich ein Hausgeld von 376,31 € im Monat. Die Erhaltungsrücklage liegt dabei bei 135,00 €, der Rücklage-Richtwert bei 20,25 € je m² im Jahr. Eine 65 m² Wohnung von 1990 mit Aufzug kommt auf 313,65 € im Monat und 4,83 € je m².
Solche Werte sind gut für eine erste Einordnung. Bei einer konkreten Kaufentscheidung zählt aber der Wirtschaftsplan, die letzte Jahresabrechnung und der Zustand des Gebäudes.
Welcher Teil vom Hausgeld ist umlagefähig?
Bei Vermietung zählt für dich vor allem die Trennung in umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten. Im Beispiel mit 75 m² sind 186,75 € auf Mieter umlegbar. Nicht umlagefähig sind 133,24 €. Dazu gehören in dieser Rechnung vor allem Erhaltungsrücklage, Verwaltung und sonstige Eigentümerkosten.
Bei einer 80 m² Wohnung aus Baujahr 1980 mit Aufzug zeigt sich die Aufteilung ebenfalls deutlich: Von 376,31 € Hausgeld sind 199,20 € umlagefähig und 177,11 € nicht umlagefähig. Bei einer kleinen 35 m² Wohnung aus Baujahr 1965 mit Aufzug sind es 188,32 € Hausgeld, davon 87,15 € umlagefähig und 101,17 € nicht umlagefähig.
Für deine Rendite oder deinen monatlichen Eigenaufwand solltest du deshalb nie nur auf das gesamte Hausgeld schauen. Entscheidend ist, welcher Anteil nach der Betriebskostenabrechnung beim Mieter landet und welcher Anteil dauerhaft bei dir bleibt. Der Rechner bildet diese Aufteilung als Modellrechnung ab. Die verbindliche Behandlung ergibt sich aus den tatsächlichen Kostenarten und der rechtlich zulässigen Umlage.
Hausgeld nach Miteigentumsanteil aus dem Wirtschaftsplan berechnen
Wenn dir der Wirtschaftsplan vorliegt, ist die Berechnung genauer als eine Schätzung nach m². Dann wird nicht pauschal über die Wohnfläche gerechnet, sondern über deinen Miteigentumsanteil. Dieser steht in der Teilungserklärung oder im Grundbuch.
Beispiel: Bei 85/1.000 Miteigentumsanteil ergibt sich ein Kostenanteil von 8,5 %. Mit Betriebskosten der Gemeinschaft von 13.000 €, Verwaltung und sonstigen Kosten von 6.300 €, Zuführung zur Erhaltungsrücklage von 13.000 € und deinen Heiz- und Warmwasserkosten von 1.100 € ergibt sich ein Hausgeld von 320,46 € im Monat. Davon sind 183,75 € umlagefähig und 136,71 € nicht umlagefähig.
Andere Anteile führen bei denselben Gemeinschaftskosten zu deutlich anderen Beträgen. Bei 50/1.000 Miteigentumsanteil ergibt sich 226,26 € im Monat. Bei 120/10.000 Miteigentumsanteil sind es 123,97 € im Monat. Das zeigt: Wohnfläche und Miteigentumsanteil müssen nicht dasselbe Verhältnis abbilden. Für die Abrechnung der Gemeinschaft ist der festgelegte Verteilungsschlüssel maßgeblich.
Typische Fehler beim Hausgeld berechnen
Ein häufiger Fehler ist die Verwechslung von Hausgeld und Nebenkosten. Hausgeld zahlst du als Eigentümer an die Gemeinschaft. Nebenkosten oder Betriebskosten sind nur der Teil, der bei Vermietung grundsätzlich an den Mieter weitergegeben werden kann.
Achte außerdem auf diese Punkte:
- Die Rücklage im Eingabefeld wird als Betrag je m² im Jahr verstanden. Bei 70 m² und 20 € je m² im Jahr ergibt die Rechnung 333,08 € Hausgeld im Monat und 116,67 € Erhaltungsrücklage.
- Ein niedriger Monatsbetrag ist nicht automatisch gut. Wenn die Erhaltungsrücklage knapp angesetzt ist, können spätere Sonderumlagen wahrscheinlicher werden.
- Der Betriebskostenwert in der Schätzung enthält Heizung, aber keine Grundsteuer. Die Grundsteuer zahlst du direkt an die Gemeinde.
- Ein Aufzug erhöht den Rücklage-Richtwert. In der Tabelle zur Instandhaltungspauschale ist dafür ein Zuschlag von 1,63 € je m² im Jahr angesetzt.
- Bei der Berechnung aus dem Wirtschaftsplan gehören Heiz- und Warmwasserkosten separat hinein, weil sie nach Verbrauch verteilt werden.
Für Kauf, Vermietung oder Budgetplanung ist die Rechnung ein Näherungswert. Prüfe bei einer konkreten Wohnung immer Wirtschaftsplan, Rücklagenstand, Beschlusssammlung und die letzte Abrechnung.
Tabellen zum Nachschlagen
Hausgeld nach Wohnungsgröße und Alter des Hauses
| Wohnfläche | unter 22 Jahre | 22-31 Jahre | ab 32 Jahren |
|---|---|---|---|
| 40 m² | 175 € | 185 € | 199 € |
| 50 m² | 210 € | 222 € | 239 € |
| 60 m² | 244 € | 259 € | 280 € |
| 70 m² | 278 € | 296 € | 320 € |
| 75 m² | 296 € | 315 € | 340 € |
| 80 m² | 313 € | 334 € | 360 € |
| 90 m² | 347 € | 371 € | 401 € |
| 100 m² | 382 € | 408 € | 441 € |
| 120 m² | 451 € | 482 € | 522 € |
| 150 m² | 554 € | 593 € | 643 € |
Instandhaltungspauschale nach § 28 II. BV ab 2026
| Bezugsfertig vor | €/m² im Jahr | €/m² im Monat | 75 m² im Monat |
|---|---|---|---|
| unter 22 Jahren (ab Baujahr 2005) | 11,50 € | 0,96 € | 71,88 € |
| 22 bis 31 Jahren (1995-2004) | 14,58 € | 1,22 € | 91,13 € |
| ab 32 Jahren (bis Baujahr 1994) | 18,62 € | 1,55 € | 116,38 € |
| Zuschlag bei Aufzug | 1,63 € | 0,14 € | 10,19 € |
Beispiele zum Ausprobieren
Häufige Fragen
Was ist Hausgeld bei einer Eigentumswohnung?
Hausgeld ist der monatliche Vorschuss, den du als Eigentümer an die Wohnungseigentümergemeinschaft zahlst. Daraus werden Betriebskosten, Verwaltung, Erhaltungsrücklage und sonstige Gemeinschaftskosten bezahlt. Die konkrete Höhe steht im Wirtschaftsplan und wird später über die Jahresabrechnung mit den tatsächlichen Kosten abgeglichen.
Wie hoch ist das Hausgeld für 75 m²?
Für 75 m² ergibt die Beispielrechnung 319,99 € Hausgeld pro Monat. Das entspricht 3.839,88 € pro Jahr und 4,27 € je m² und Monat. Davon sind 186,75 € auf Mieter umlegbar, während 133,24 € beim Eigentümer bleiben.
Wie berechnet man Hausgeld?
Hausgeld berechnest du als Betriebskosten plus Erhaltungsrücklage plus Verwaltervergütung plus sonstige Kosten. Im Beispiel werden 186,75 € Betriebskosten, 91,13 € Rücklage, 37,11 € Verwaltung und 5,00 € Sonstiges addiert. Daraus ergibt sich 319,99 € im Monat.
Was ist beim Hausgeld umlagefähig?
Umlagefähig sind im Beispiel 186,75 € von 319,99 € Hausgeld pro Monat. Das sind die Betriebskosten. Nicht umlagefähig sind 133,24 €, vor allem Erhaltungsrücklage, Verwaltung und sonstige Eigentümerkosten. Bei Vermietung brauchst du deshalb immer die Aufteilung der Kostenarten.
Wie hoch ist das Hausgeld für eine 50 m² Eigentumswohnung?
Für eine 50 m² Eigentumswohnung aus Baujahr 2005 ohne Aufzug ergibt die Rechnung 214,53 € Hausgeld pro Monat. Pro Jahr sind das 2.574,36 €. Der Wert je m² und Monat liegt bei 4,29 €, davon sind 124,50 € umlagefähig.
Wie hoch ist das Hausgeld für eine 80 m² Wohnung mit Aufzug?
Für eine 80 m² Wohnung aus Baujahr 1980 mit Aufzug ergibt die Rechnung 376,31 € Hausgeld pro Monat. Das sind 4.515,72 € pro Jahr und 4,70 € je m² und Monat. Die Erhaltungsrücklage beträgt dabei 135,00 € im Monat.
Wie berechne ich Hausgeld mit Miteigentumsanteil 85/1.000?
Bei 85/1.000 Miteigentumsanteil ergibt das Beispiel 320,46 € Hausgeld pro Monat. Dein Kostenanteil beträgt 8,5 %. Darin enthalten sind 92,08 € Betriebskostenanteil, 91,67 € Heizung und Warmwasser, 92,08 € Erhaltungsrücklage und 44,63 € Verwaltung.
Ist die Erhaltungsrücklage im Hausgeld enthalten?
Ja, die Erhaltungsrücklage ist im Hausgeld enthalten. Im Beispiel mit 75 m² beträgt sie 91,13 € pro Monat. Dieser Betrag ist nicht auf Mieter umlegbar und dient der Finanzierung künftiger Arbeiten am Gemeinschaftseigentum, etwa an Dach, Fassade oder technischen Anlagen.
Quellen und Prüfung
- § 28 WEG - Wirtschaftsplan und Vorschüsse (Hausgeld) - Bundesministerium der Justiz
- § 16 WEG - Kostenverteilung nach Miteigentumsanteilen - Bundesministerium der Justiz
- Pauschalen § 26 und § 28 II. BV ab 01.01.2026 - VdW Bayern
- Betriebskostenspiegel für Deutschland (Abrechnungsjahr 2024) - Deutscher Mieterbund
Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.
Diese Seite zitieren
Hausgeld-Rechner. Rechnerinfo, Stand 23.09.2026. https://rechner-info.de/immobilien/hausgeld-rechner

