Nebenkosten-Rechner
Nebenkostenabrechnung prüfen: Anteil nach m², Nachzahlung oder Guthaben, Vergleich mit dem Betriebskostenspiegel (2,67 €/m²) und Fristen nach § 556 BGB.
- Dein Umlageanteil
- 25 %
- Deine Kosten laut Abrechnung
- 2.745,00 €
- Gezahlte Vorauszahlungen
- 2.160,00 €
- Nachzahlung
- 585,00 €
- Guthaben (Rückerstattung)
- 0,00 €
- Deine Nebenkosten je m² und Monat
- 3,05 €
- Angemessene neue Vorauszahlung?
- 229,00 €
- Abrechnung musste zugehen bis
- 31.12.2026 - rechtzeitig
- Einwände möglich bis
- 30.09.2027
- Deutlich über dem Bundesschnitt: Hausmeister. Du darfst die Belege einsehen - frag nach, wie die Kosten zustande kommen.
Kostenaufschlüsselung mit Vergleich zum Betriebskostenspiegel
| Position | Haus gesamt | Dein Anteil | €/m²/Monat | Schnitt DMB | Bewertung |
|---|---|---|---|---|---|
| Heizung und Warmwasser (Verbrauch) | - | 1.500,00 € | 1,67 € | 1,32 € | über Schnitt |
| Grundsteuer | 800,00 € | 200,00 € | 0,22 € | 0,18 € | etwas über Schnitt |
| Wasser und Abwasser | 900,00 € | 225,00 € | 0,25 € | 0,29 € | im Schnitt |
| Müllabfuhr | 600,00 € | 150,00 € | 0,17 € | 0,16 € | im Schnitt |
| Gebäudereinigung | 480,00 € | 120,00 € | 0,13 € | 0,21 € | unter Schnitt |
| Gebäudeversicherung | 700,00 € | 175,00 € | 0,19 € | 0,31 € | unter Schnitt |
| Hausmeister | 1.200,00 € | 300,00 € | 0,33 € | 0,21 € | deutlich über Schnitt |
| Sonstige Betriebskosten | 300,00 € | 75,00 € | 0,08 € | 0,07 € | etwas über Schnitt |
Rechenweg mit deinen Zahlen
- Umlageanteil: 75 m² von 300 m² = 25,00 %
- Deine Kosten: Σ Positionen × 25,00 % + 1.500,00 € Heizung = 2.745,00 €
- Vorauszahlungen: 180,00 € × 12 = 2.160,00 €
- Saldo: 2.745,00 € − 2.160,00 € = 585,00 € Nachzahlung
Wie kannst du deine nebenkostenabrechnung prüfen?
Wenn du deine nebenkostenabrechnung prüfen willst, brauchst du vor allem drei Dinge: den vereinbarten Umlageschlüssel, die Gesamtkosten des Hauses und deine Vorauszahlungen. Der Rechner ordnet daraus deinen Anteil, den Saldo und die Fristen ein.
Trage die Werte aus deiner Abrechnung ein und wähle den Umlageschlüssel, der im Mietvertrag steht.
Die Rechnung ist eine Modellprüfung. Sie ersetzt keine Belegprüfung und keine Rechtsberatung, hilft dir aber, auffällige Stellen gezielt zu finden. Besonders sinnvoll ist der Vergleich, wenn sich einzelne Positionen stark verändern, wenn eine Nachzahlung überraschend hoch ausfällt oder wenn du prüfen möchtest, ob die Abrechnung rechtzeitig zugegangen ist.
Als Orientierung dienen Durchschnittswerte: Nebenkosten werden oft je m² und Monat verglichen. In den Vergleichswerten liegen die gesamten Nebenkosten bei 2,67 € je m² und Monat, Heizung und Warmwasser bei 1,32 €. Deine tatsächliche Abrechnung kann darüber oder darunter liegen. Gründe sind zum Beispiel Verbrauch, Gebäudezustand, regionale Gebühren, ein Aufzug, Gartenpflege oder ein Hausmeisterdienst.
So funktioniert die Rechnung bei der Nebenkostenabrechnung
Die Grundidee ist einfach: Dein Anteil ergibt sich aus den Gesamtkosten des Hauses mal deinem Anteil am Umlageschlüssel. Bei der Wohnfläche lautet die Formel in Worten: Gesamtkosten der jeweiligen Position mal deine Wohnfläche geteilt durch die Gesamtwohnfläche. Danach werden die auf dich entfallenden Heiz- und Warmwasserkosten addiert. Von dieser Summe werden deine Vorauszahlungen abgezogen.
Ein Beispiel mit Wohnfläche:
- Deine Wohnfläche: 75 m²
- Gesamtwohnfläche des Hauses: 300 m²
- Dein Umlageanteil: 25,00 %
- Heiz- und Warmwasserkosten laut Abrechnung: 1.500,00 €
- Monatliche Vorauszahlung: 180,00 €
- Abgerechnete Monate: 12 Monate
Aus den Hauskosten werden zuerst die einzelnen Anteile gebildet. Bei 75 m² von 300 m² beträgt dein Anteil 25,00 %. Zusammen mit den Heizkosten ergeben sich 2.745,00 € Kosten laut Abrechnung. Deine Vorauszahlungen betragen 2.160,00 €. Der Saldo ist deshalb 585,00 € Nachzahlung.
Wichtig: Heiz- und Warmwasserkosten werden in der Regel nicht einfach nach Wohnfläche verteilt, sondern kommen aus der Heizkostenabrechnung. Deshalb ist der dort ausgewiesene Betrag ein eigener Eingabewert. Wenn du stattdessen die gesamten Heizkosten des Hauses einträgst, wird dein Ergebnis zu hoch.
Welcher Umlageschlüssel gilt bei der Nebenkostenabrechnung?
Maßgeblich ist zuerst der Mietvertrag. Steht dort ein Verteilerschlüssel, wird nach diesem Schlüssel gerechnet. Ohne Vereinbarung gilt nach § 556a BGB die Wohnfläche. Das ist auch der häufigste Fall, weil sich viele laufende Gebäudekosten gut über m² verteilen lassen.
Der Rechner kann typische Schlüssel abbilden:
- Wohnfläche: Du zahlst nach deinem Anteil an der Gesamtwohnfläche.
- Personen: Dein Anteil richtet sich nach den Personen in deiner Wohnung im Verhältnis zu den Personen im Haus.
- Wohnungen: Jede Wohnung zählt als Einheit, unabhängig von der Wohnfläche.
Bei einer Verteilung nach Personen mit 2 Personen in deiner Wohnung und 10 Personen im Haus beträgt der Umlageanteil 20 %. In der Beispielrechnung ergeben sich daraus 2.496,00 € Kosten laut Abrechnung, 2.400,00 € gezahlte Vorauszahlungen und 96,00 € Nachzahlung.
Bei einer Verteilung nach Wohnungen kann der Effekt deutlich anders sein. Nutzt du 1 Wohnung in einem Haus mit 3 Wohnungen, liegt der Umlageanteil bei 33,33 %. Im Beispiel führt das zu 3.160,00 € Kosten laut Abrechnung und 1.000,00 € Nachzahlung. Das zeigt: Der richtige Schlüssel ist oft wichtiger als eine kleine Abweichung bei einzelnen Kostenpositionen.
Nebenkosten pro m² richtig einordnen
Der Wert je m² und Monat hilft dir, deine Abrechnung grob einzuordnen. Er ist aber kein Beweis dafür, dass eine Abrechnung falsch oder richtig ist. Ein Gebäude mit Aufzug, Gartenpflege und Hausmeister kann deutlich anders liegen als ein einfaches Haus ohne diese Leistungen.
Im Beispiel mit 75 m² liegen die Nebenkosten bei 3,05 € je m² und Monat. Einzelne Positionen sehen so aus:
| Position | Dein Wert je m² und Monat | Vergleichswert |
|---|---|---|
| Heizung | 1,67 € | 1,32 € |
| Grundsteuer | 0,22 € | 0,18 € |
| Wasser und Abwasser | 0,25 € | 0,29 € |
| Müllabfuhr | 0,17 € | 0,16 € |
| Gebäudereinigung | 0,13 € | 0,21 € |
| Gebäudeversicherung | 0,19 € | 0,31 € |
| Hausmeister | 0,33 € | 0,21 € |
| Sonstige Betriebskosten | 0,08 € | 0,07 € |
Auffällig ist hier vor allem der Hausmeister. Das heißt nicht automatisch, dass die Position unzulässig ist. Es ist aber ein guter Anlass, in die Belege zu schauen: Welche Arbeiten wurden berechnet? Sind dieselben Tätigkeiten zusätzlich in einer anderen Position enthalten? Passt der angesetzte Betrag zur Abrechnung und zum Vertrag?
Für eine grobe Schätzung ohne konkrete Abrechnung kannst du mit Durchschnittswerten arbeiten. Bei 95 m², Fernwärme, Aufzug, Gartenpflege und Hausmeister ergeben sich im Beispiel 328,86 € geschätzte Nebenkosten pro Monat. Davon entfallen 182,40 € auf kalte Betriebskosten und 146,46 € auf Heizung und Warmwasser. Für das Jahr werden 3.946,32 € geschätzt, der Wert je m² und Monat liegt bei 3,46 €.
Wenn du 70 m² statt 50 m² vergleichen willst, solltest du beide Wohnflächen mit denselben Annahmen rechnen. In der Größentabelle stehen für 50 m² 134 € inklusive Heizung pro Monat und für 70 m² 187 € inklusive Heizung pro Monat. Das ist nur ein Vergleich nach Durchschnittswerten, keine Prüfung deiner konkreten Abrechnung.
Fristen, Einwände und typische Fehler beim Prüfen
Bei der nebenkostenabrechnung prüfen viele zuerst den Betrag. Genauso wichtig sind aber Zugang und Einwendungsfrist. Endet der Abrechnungszeitraum am 31.12.2025, muss die Abrechnung spätestens am 31.12.2026 bei dir sein. Im Beispiel mit Zugang am 23.09.2026 ist sie rechtzeitig. Einwände sind dort bis 30.09.2027 möglich. Kommt dieselbe Abrechnung am 15.04.2026, sind Einwände bis 30.04.2027 möglich.
Typische Fehler in der Praxis:
- Falscher Schlüssel: Im Mietvertrag steht Personen oder Wohnungen, gerechnet wurde aber nach Wohnfläche.
- Falsche Bezugsgröße: Deine Wohnfläche wird richtig angegeben, die Gesamtwohnfläche des Hauses aber nicht.
- Heizkosten doppelt angesetzt: Der Verbrauchsbetrag aus der Heizkostenabrechnung wird zusätzlich noch über die Hauskosten verteilt.
- Vorauszahlungen falsch übernommen: Entscheidend ist, was im Abrechnungszeitraum tatsächlich als Vorauszahlung angesetzt wurde.
- Nicht umlagefähige Kosten: Umlagefähig sind Betriebskosten nach § 2 BetrKV. Kosten außerhalb dieses Rahmens solltest du nicht ungeprüft akzeptieren.
Wenn eine Position deutlich über dem Vergleichswert liegt, ist der nächste Schritt nicht sofort Widerspruch, sondern Belegprüfung. Bitte um die Unterlagen zu den auffälligen Kosten und prüfe, ob die Position im Mietvertrag und in der Abrechnung nachvollziehbar auftaucht. Der Rechner zeigt dir rechnerische Auffälligkeiten, entscheidet aber nicht, ob ein einzelner Kostenansatz rechtlich durchsetzbar ist.
Tabellen zum Nachschlagen
Betriebskosten je m²: Durchschnittswerte für Deutschland
| Betriebskostenart | § 2 BetrKV Nr. | €/m² im Monat | €/m² im Jahr | 70 m² im Jahr |
|---|---|---|---|---|
| Heizung und Warmwasser | 4-6 | 1,32 € | 15,84 € | 1.109 € |
| Grundsteuer | 1 | 0,18 € | 2,16 € | 151 € |
| Wasser und Abwasser | 2-3 | 0,29 € | 3,48 € | 244 € |
| Aufzug | 7 | 0,20 € | 2,40 € | 168 € |
| Straßenreinigung/Winterdienst | 8 | 0,04 € | 0,48 € | 34 € |
| Müllbeseitigung | 8 | 0,16 € | 1,92 € | 134 € |
| Gebäudereinigung | 9 | 0,21 € | 2,52 € | 176 € |
| Gartenpflege | 10 | 0,15 € | 1,80 € | 126 € |
| Allgemeinstrom/Beleuchtung | 11 | 0,06 € | 0,72 € | 50 € |
| Schornsteinreinigung | 12 | 0,04 € | 0,48 € | 34 € |
| Sach- und Haftpflichtversicherung | 13 | 0,31 € | 3,72 € | 260 € |
| Hauswart | 14 | 0,21 € | 2,52 € | 176 € |
| Sonstige Betriebskosten | 17 | 0,07 € | 0,84 € | 59 € |
Nebenkosten nach Wohnungsgröße: 30 bis 120 m²
| Wohnfläche | kalt/Monat | inkl. Heizung/Monat | pro Jahr | maximal/Monat |
|---|---|---|---|---|
| 30 m² | 41 € | 80 € | 961 € | 110 € |
| 40 m² | 54 € | 107 € | 1.282 € | 147 € |
| 50 m² | 68 € | 134 € | 1.602 € | 184 € |
| 60 m² | 81 € | 160 € | 1.922 € | 221 € |
| 70 m² | 95 € | 187 € | 2.243 € | 258 € |
| 80 m² | 108 € | 214 € | 2.563 € | 294 € |
| 90 m² | 122 € | 240 € | 2.884 € | 331 € |
| 100 m² | 135 € | 267 € | 3.204 € | 368 € |
| 120 m² | 162 € | 320 € | 3.845 € | 442 € |
Frist für die Nebenkostenabrechnung: bis wann muss sie da sein?
| Abrechnungszeitraum endet | Abrechnung spätestens bis |
|---|---|
| 31.12.2024 | 31.12.2025 |
| 30.06.2025 | 30.06.2026 |
| 30.09.2025 | 30.09.2026 |
| 31.12.2025 | 31.12.2026 |
| 30.06.2026 | 30.06.2027 |
| 31.12.2026 | 31.12.2027 |
Beispiele zum Ausprobieren
Häufige Fragen
Wie berechne ich meine Nebenkosten-Nachzahlung?
Du berechnest die Nebenkosten-Nachzahlung, indem du deine Kosten laut Abrechnung von deinen Vorauszahlungen abziehst. Im Beispiel stehen 2.745,00 € Kosten laut Abrechnung gegen 2.160,00 € Vorauszahlungen. Daraus ergibt sich 585,00 € Nachzahlung. Entscheidend sind der korrekte Umlageschlüssel und der richtige Heizkostenbetrag.
Wie hoch ist mein Umlageanteil bei 75 m² von 300 m²?
Dein Umlageanteil beträgt 25 %. In der Beispielrechnung werden die umlagefähigen Hauskosten deshalb mit 25,00 % auf dich verteilt. Zusätzlich kommen 1.500,00 € Heiz- und Warmwasserkosten laut Heizkostenabrechnung hinzu. Insgesamt ergeben sich 2.745,00 € Kosten laut Abrechnung.
Wann ist die Nebenkostenabrechnung für 2025 spätestens fällig?
Die Nebenkostenabrechnung für einen Zeitraum bis 31.12.2025 muss spätestens am 31.12.2026 bei dir sein. Geht sie am 23.09.2026 ein, ist sie rechtzeitig. Die Frist betrifft vor allem eine mögliche Nachzahlung, die nach verspätetem Zugang grundsätzlich nicht mehr verlangt werden kann.
Wie lange kann ich der Nebenkostenabrechnung widersprechen?
Bei Zugang am 23.09.2026 sind Einwände bis 30.09.2027 möglich. Bei Zugang am 15.04.2026 läuft die Einwendungsfrist bis 30.04.2027. Nutze die Zeit, um Belege zu auffälligen Positionen anzufordern und den Umlageschlüssel mit deinem Mietvertrag abzugleichen.
Was sind normale Nebenkosten pro m²?
Als Vergleichswert liegen die gesamten Nebenkosten bei 2,67 € je m² und Monat. Heizung und Warmwasser machen davon 1,32 € aus. In konkreten Abrechnungen können höhere Werte plausibel sein, etwa bei Aufzug, Hausmeister, Gartenpflege oder hohem Verbrauch.
Wie werden Nebenkosten nach Personen verteilt?
Bei Verteilung nach Personen zählt dein Anteil an den im Haus berücksichtigten Personen. Im Beispiel mit 2 Personen in deiner Wohnung und 10 Personen im Haus beträgt der Umlageanteil 20 %. Daraus entstehen 2.496,00 € Kosten laut Abrechnung und 96,00 € Nachzahlung.
Was passiert, wenn nach Wohnungen abgerechnet wird?
Bei Abrechnung nach Wohnungen wird jede Wohnung als Einheit behandelt. Im Beispiel mit 1 genutzten Wohnung in einem Haus mit 3 Wohnungen beträgt der Umlageanteil 33,33 %. Dadurch entstehen 3.160,00 € Kosten laut Abrechnung und 1.000,00 € Nachzahlung.
Welche Vorauszahlung wäre nach der Abrechnung angemessen?
Im Beispiel mit 75 m² ergibt sich eine angemessene neue Vorauszahlung von 229,00 €. Sie orientiert sich an den Kosten laut Abrechnung von 2.745,00 €. Eine Anpassung sollte zur konkreten Abrechnung passen und nicht nur auf einem Durchschnittswert beruhen.
Quellen und Prüfung
- § 556 BGB - Betriebskosten, Abrechnungs- und Einwendungsfrist - Bundesministerium der Justiz
- § 556a BGB - Abrechnungsmaßstab (Wohnfläche) - Bundesministerium der Justiz
- § 2 BetrKV - Umlagefähige Betriebskosten - Bundesministerium der Justiz
- Betriebskostenspiegel für Deutschland (Abrechnungsjahr 2024) - Deutscher Mieterbund
Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.
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Nebenkosten-Rechner. Rechnerinfo, Stand 23.09.2026. https://rechner-info.de/immobilien/nebenkosten-rechner

