Instandhaltungsrücklage-Rechner

80 m², Baujahr 1990: 18,62 €/m² im Jahr = 124,13 € pro Monat nach II. BV 2026. Mit Peterscher Formel, Aufzug-Zuschlag und 10-Jahres-Ausblick.

Stand 23.09.2026Quelle: Bundesministerium der JustizVon Sebastian Wiercinski

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Richtwert für die Empfehlung

Was der Bau heute kosten würde. Baugenehmigungen 2024: rund 2.556 €/m² Wohnfläche (reine Baukosten).

z. B. Dach, Fassade, Heizung laut Wirtschaftsplan oder Protokoll der Eigentümerversammlung.

Empfohlene Rücklage pro Monat124,13 €
Empfohlene Rücklage pro Jahr
1.489,60 €
je m² und Monat
1,55 €
II. BV: Satz je m² und Jahr
18,62 €
II. BV: pro Monat
124,13 €
Peters: pro Monat
218,75 €
Gebäudealter
36 Jahre
Herstellungskosten gesamt
200.000 €
Rücklage in 10 Jahren nach Maßnahmen
19.896 €
Zusätzlich nötig pro Monat, um Sonderumlage zu vermeiden
0,00 €
  • Die Peterssche Formel liegt deutlich über der II. BV - bei hohen Baukosten ist die II. BV eher eine Untergrenze.
Rücklage in den nächsten 10 Jahren (ohne Zinsen)
05.00010 Tsd.15 Tsd.20 Tsd.0246810
Bestand ohne Maßnahmen
Rechenweg mit deinen Zahlen
  1. Alter: 2026 − 1990 = 36 Jahre → II. BV 18,62 €/m² × 80 m² = 1.489,60 € im Jahr
  2. Peters: 200.000 € × 1,5 ÷ 80 × 70 % = 2.625,00 € im Jahr
  3. Empfehlung: 1.489,60 € ÷ 12 = 124,13 € im Monat
  4. In 10 Jahren: 5.000 € + 10 × 1.489,60 € − 0 € = 19.896 €

Was bedeutet Instandhaltungsrücklage berechnen?

Wenn du die Instandhaltungsrücklage berechnen willst, geht es um Geld für künftige Reparaturen am Gebäude. Bei einer Eigentumswohnung betrifft das deinen Anteil an der gemeinschaftlichen Erhaltungsrücklage, etwa für Dach, Fassade, Treppenhaus, Aufzug oder Heizung. Beim Haus ist es deine eigene Rücklage für vergleichbare Bauteile.

Der Rechner arbeitet mit zwei gängigen Richtwerten: der m²-Methode nach II. BV und der Petersschen Formel. Zusätzlich kann er vorhandene Rücklagen und geplante Maßnahmen in 10 Jahren einbeziehen. Gib Objekt, Wohnfläche, Baujahr, Aufzug, Richtwert, Herstellungskosten, vorhandene Rücklage und geplante Maßnahmen ein.

Der berechnete Betrag ist ein Planungswert. Er ersetzt keine technische Prüfung des Gebäudes. Ein gepflegtes Haus kann weniger akuten Bedarf haben als ein vernachlässigtes Gebäude gleichen Baujahrs. Umgekehrt kann eine neue Heizung, eine Fassadensanierung oder ein Dachschaden die Planung schnell verändern. Deshalb ist die Rechnung besonders nützlich, wenn du sie mit Wirtschaftsplan, Protokollen der Eigentümerversammlung oder Angeboten für konkrete Maßnahmen abgleichst.

Wie rechnet man die Instandhaltungsrücklage nach II. BV?

Bei der II. BV hängt der Satz vom Gebäudealter ab. Die Formel lautet in Worten: Satz je m² und Jahr mal Wohnfläche. Bei einem Aufzug kommt ein Zuschlag je m² hinzu. Der Jahresbetrag wird anschließend auf den Monat verteilt.

Ein Beispiel: Eine Eigentumswohnung mit 80 m² und Baujahr 1990 hat ein Gebäudealter von 36 Jahren. Nach II. BV gilt dafür ein Satz von 18,62 €/m² und Jahr. Die Rechnung lautet: 18,62 €/m² mal 80 m² ergibt 1.489,60 € im Jahr. Daraus werden 124,13 € im Monat. Umgerechnet auf die Fläche sind das 1,55 € je m² und Monat.

Die gleiche Wohnung ergibt nach Petersscher Formel einen höheren Richtwert: 218,75 € pro Monat. Das zeigt den Unterschied der Methoden gut. Die II. BV orientiert sich pauschal an Alter und Fläche. Die Peterssche Formel knüpft stärker an die Herstellungskosten an. Welche Methode besser passt, hängt davon ab, ob du eher konservativ planen willst oder ob du eine einfache, gut nachvollziehbare m²-Pauschale suchst.

II. BV oder Peterssche Formel: welcher Richtwert passt?

Die II. BV ist einfach zu lesen: Für jüngere Gebäude unter 22 Jahren steht ein Satz von 11,50 €/m² und Jahr, ab 22 Jahren 14,58 €/m² und Jahr, ab 32 Jahren 18,62 €/m² und Jahr. Mit Aufzug erhöht sich der Satz um 1,63 €/m² und Jahr. In einem Beispiel mit älterem Gebäude und Aufzug ergibt sich dadurch ein Satz von 20,25 €/m² und Jahr.

Die Peterssche Formel rechnet anders. Sie nimmt die heutigen Herstellungskosten, setzt sie mit 1,5 ins Verhältnis zu 80 und berücksichtigt anschließend den Anteil. Bei einer Eigentumswohnung wird mit 70 % gerechnet, beim Haus mit 100 %. Deshalb liegen die Ergebnisse oft deutlich über der II. BV, vor allem bei hohen Herstellungskosten oder großen Häusern.

Das siehst du an den Beispielen: Eine 85 m² Eigentumswohnung aus 1978 mit Aufzug kommt nach Petersscher Formel auf 232,42 € pro Monat, während die II. BV 143,44 € pro Monat ergibt. Ein 150 m² Haus aus 1968 mit Herstellungskosten von 3.200 €/m² kommt nach Petersscher Formel auf 750,00 € pro Monat, nach II. BV dagegen auf 232,75 € pro Monat.

Der Mittelwert kann sinnvoll sein, wenn dir die II. BV zu knapp und die Peterssche Formel zu vorsichtig erscheint. Für ein 95 m² Haus von 2004 bei 2.800 €/m² Herstellungskosten ergibt der Mittelwert 265,53 € pro Monat.

Reicht deine vorhandene Erhaltungsrücklage?

Ob eine Rücklage reicht, hängt nicht nur vom monatlichen Betrag ab. Entscheidend ist auch, was bereits vorhanden ist und welche Maßnahmen absehbar sind. Der Rechner führt deshalb die Rücklage über 10 Jahren fort und zieht geplante Maßnahmen ab.

Beim Beispiel mit 80 m², Baujahr 1990 und 5.000 € vorhandener Rücklage wächst der Bestand bei 124,13 € monatlicher Empfehlung auf 19.896 €. Geplante Maßnahmen sind in dieser Rechnung mit 0 € angesetzt. Deshalb wird zusätzlich 0,00 € pro Monat benötigt, um eine Sonderumlage zu vermeiden.

Bei einer 90 m² Eigentumswohnung aus 2012 ohne Aufzug und 12.000 € vorhandener Rücklage ergibt die II. BV 86,25 € pro Monat. Nach 10 Jahren stehen in der Rechnung 22.350 € zur Verfügung. Auch hier sind keine geplanten Maßnahmen angesetzt, deshalb beträgt der zusätzlich nötige Monatsbetrag 0,00 €.

Anders wirkt ein konkretes Vorhaben: Eine 58 m² Eigentumswohnung von 2020 ohne Aufzug kommt nach II. BV auf 55,58 € pro Monat. Wenn in 10 Jahren Maßnahmen über 8.000 € anstehen und 5.000 € vorhanden sind, bleiben nach der Rechnung 3.670 €. Das ist kein Urteil über die tatsächlichen Kosten, aber ein klarer Hinweis, wie knapp oder entspannt deine Planung wirkt.

Instandhaltungsrücklage pro m² in der Praxis einordnen

Viele suchen nach der Instandhaltungsrücklage pro m², meinen aber unterschiedliche Werte. Die II. BV nennt Sätze je m² und Jahr. Der Rechner zeigt zusätzlich den Wert je m² und Monat, weil dieser besser zum Hausgeld oder zur privaten Monatsplanung passt.

Für junge Wohnungen ohne Aufzug zeigen Beispiele 0,96 € je m² und Monat. Das gilt etwa für eine 62 m² Eigentumswohnung von 2008 nach II. BV mit 59,42 € pro Monat und für eine 90 m² Eigentumswohnung von 2012 mit 86,25 € pro Monat. Ein 120 m² Haus von 1995 liegt nach II. BV bei 1,22 € je m² und Monat.

Bei älteren Gebäuden mit Aufzug steigt der Wert. Eine 100 m² Eigentumswohnung von 1990 mit Aufzug kommt nach II. BV auf 1,69 € je m² und Monat, also 168,75 € pro Monat. Nach Petersscher Formel können die Werte deutlich höher sein: Eine 110 m² Eigentumswohnung von 1970 liegt bei 2,73 € je m² und Monat, ein 150 m² Haus von 1968 bei 5,00 € je m² und Monat.

Achte deshalb immer darauf, ob du Jahreswerte, Monatswerte oder m²-Werte vergleichst. 18,62 €/m² und Jahr ist nicht dasselbe wie 1,55 € je m² und Monat, auch wenn beide zum gleichen Beispiel gehören.

Typische Fehler bei der Instandhaltungsrücklage

Häufige Fehler entstehen nicht durch die Formel, sondern durch falsche Eingaben oder einen unklaren Vergleich:

  • Verwechsle Baujahr und Bezugsfertigkeit nicht. Für die Altersstufe zählt, wann das Gebäude bezugsfertig war.
  • Setze den Aufzug korrekt. In der II. BV erhöht er den Satz um 1,63 €/m² und Jahr.
  • Vergleiche II. BV und Peterssche Formel nicht, ohne die Herstellungskosten zu prüfen. Bei 2.500 €/m² sieht die Peterssche Formel anders aus als bei 3.200 €/m².
  • Nutze bei Eigentumswohnungen deinen Anteil an der Rücklage. Die gesamte Rücklage der Gemeinschaft sagt nur dann etwas aus, wenn du sie auf deinen Anteil beziehst.
  • Trage geplante Maßnahmen ein, wenn sie schon absehbar sind. Eine Dachsanierung oder größere Heizungsmaßnahme kann die freie Rücklage stark verändern.
  • Beim Haus ist die Peterssche Formel strenger, weil mit 100 % gerechnet wird. Bei der Eigentumswohnung wird mit 70 % gerechnet.

Wenn du eine Wohnung kaufen willst, vergleiche die berechnete Empfehlung mit Wirtschaftsplan, Beschlusssammlung und dem vorhandenen Rücklagenanteil. Wenn du ein Haus besitzt, ist der Wert vor allem ein Sparplan. Der Rechner kann den Zustand von Dach, Leitungen, Fassade oder Heizung nicht sehen. Genau dort entstehen aber oft die größten Abweichungen zwischen Richtwert und Realität.

Tabellen zum Nachschlagen

Instandhaltungsrücklage pro Monat nach Wohnfläche und Gebäudealter (II. BV 2026)

Sätze je m² und Jahr: 11,5 € / 14,58 € / 18,62 €, Aufzug + 1,63 €
Wohnflächeunter 22 J.ab 22 J.ab 32 J.ab 32 J. mit Aufzug
40 m²38,33 €48,60 €62,07 €67,50 €
50 m²47,92 €60,75 €77,58 €84,38 €
60 m²57,50 €72,90 €93,10 €101,25 €
70 m²67,08 €85,05 €108,62 €118,13 €
80 m²76,67 €97,20 €124,13 €135,00 €
100 m²95,83 €121,50 €155,17 €168,75 €
120 m²115,00 €145,80 €186,20 €202,50 €
150 m²143,75 €182,25 €232,75 €253,13 €

Peterssche Formel: Rücklage pro Monat nach Baukosten

Herstellungskosten × 1,5 ÷ 80 ÷ 12; Eigentumswohnung mit 70 % Anteil am Gemeinschaftseigentum
Baukosten70 m² Wohnung90 m² Wohnung130 m² Haus
1.500 €114,84 €147,66 €304,69 €
2.000 €153,13 €196,88 €406,25 €
2.500 €191,41 €246,09 €507,81 €
3.000 €229,69 €295,31 €609,38 €
3.500 €267,97 €344,53 €710,94 €
4.000 €306,25 €393,75 €812,50 €

Beispiele zum Ausprobieren

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Du darfst die Grafiken kostenlos in Blogs, Artikeln, Präsentationen oder im Unterricht verwenden - einzige Bedingung ist ein Link auf diese Seite als Quelle (Lizenz CC BY 4.0).

Instandhaltungsrücklage-Rechner: Nach der II. Berechnungsverordnung (Werte ab 2026) sind 11,50 € je m² und Jahr bei Gebäuden unter 22 Jahren angemessen, 14,58 € ab 22 und 18,62 € ab 32 Jahren, mit Aufzug 1,63 € mehr. Für eine 80-m²-Wohnung von 1990 sind das 1.489,60 € im Jahr oder 124,13 € im Monat.
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Instandhaltungsrücklage pro Monat nach Wohnfläche und Gebäudealter (II. BV 2026) (Tabelle)
Instandhaltungsrücklage pro Monat nach Wohnfläche und Gebäudealter (II. BV 2026)
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Häufige Fragen

Wie viel Instandhaltungsrücklage pro m² ist sinnvoll?

Nach II. BV liegen die Richtwerte bei 11,50 €/m², 14,58 €/m² oder 18,62 €/m² je Jahr, je nach Gebäudealter. Mit Aufzug kommen 1,63 €/m² und Jahr hinzu. Für eine 80 m² Wohnung von 1990 entspricht das 1,55 € je m² und Monat.

Was ist die Peterssche Formel?

Die Peterssche Formel berechnet die Rücklage aus Herstellungskosten mal 1,5 geteilt durch 80 und anschließend nach Anteil. Bei Eigentumswohnungen wird mit 70 % gerechnet, beim Haus mit 100 %. Eine 80 m² Wohnung mit 200.000 € Herstellungskosten ergibt 218,75 € pro Monat.

Wie hoch ist die Instandhaltungsrücklage für eine 80 m² Wohnung von 1990?

Für eine 80 m² Wohnung von 1990 ohne Aufzug ergibt die II. BV 124,13 € pro Monat. Pro Jahr sind das 1.489,60 €. Der Satz beträgt 18,62 €/m² und Jahr, weil das Gebäude in der Rechnung 36 Jahre alt ist.

Reicht eine Rücklage von 12.000 € für eine 90 m² Eigentumswohnung von 2012?

Ja, in der Rechnung bleibt bei 12.000 € Startbestand und 86,25 € Monatsrücklage ein Bestand von 22.350 € nach 10 Jahren. Geplante Maßnahmen sind dabei mit 0 € angesetzt. Sobald konkrete Sanierungen anstehen, sollte der Betrag neu geprüft werden.

Wie wirkt sich ein Aufzug auf die Instandhaltungsrücklage aus?

Ein Aufzug erhöht den Satz nach II. BV um 1,63 €/m² und Jahr. Eine 100 m² Eigentumswohnung von 1990 mit Aufzug kommt dadurch auf 20,25 €/m² und Jahr, also 168,75 € pro Monat. Ohne Aufzug wäre der Richtwert niedriger.

Ist die Peterssche Formel höher als die II. BV?

Oft ja, besonders bei hohen Herstellungskosten und Häusern. Ein 150 m² Haus von 1968 mit 3.200 €/m² Herstellungskosten ergibt nach Petersscher Formel 750,00 € pro Monat. Die II. BV liegt im selben Beispiel bei 232,75 € pro Monat.

Welche Rücklage ergibt sich für eine junge Wohnung ohne Aufzug?

Für eine 62 m² Eigentumswohnung von 2008 ohne Aufzug ergeben sich nach II. BV 59,42 € pro Monat. Das sind 713,00 € im Jahr und 0,96 € je m² und Monat. Der verwendete Satz beträgt 11,50 €/m² und Jahr.

Schützt eine hohe Erhaltungsrücklage vor Sonderumlagen?

Eine hohe Erhaltungsrücklage kann Sonderumlagen vermeiden, garantiert es aber nicht. Bei der 58 m² Wohnung von 2020 bleiben nach Maßnahmen über 8.000 € noch 3.670 € übrig. Unerwartete Schäden oder höhere Angebote können trotzdem zusätzlichen Finanzierungsbedarf auslösen.

Quellen und Prüfung

Erstellt von
Sebastian Wiercinski, Herausgeber
Stand
23.09.2026, Werte gültig ab 01.01.2026
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