Stundensatz-Rechner

Für 3.000 € netto im Monat brauchen Freelancer 2026 rund 62,28 € pro Stunde (25 h/Woche, 42 Wochen, 8.000 € Kosten). Mit Steuer, KV und Tagessatz.

Stand 23.09.2026Quelle: Bundesministerium der JustizVon Sebastian Wiercinski

Deine Angaben

Ergebnis aktualisiert sich direkt
Wovon gehst du aus?

Was nach Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung und Altersvorsorge zum Leben bleiben soll.

Hardware, Software, Büro, Versicherungen, Weiterbildung, Steuerberater - netto.

Nur Stunden, die du Kunden in Rechnung stellst. Bei 40 Arbeitsstunden meist 20-30.

Feiertage allein sind rund 2 Wochen.

Steuern und Vorsorge

Durchschnitt 2026: 2,9 %.

Pflichtversichert sind z. B. Lehrer, Dozenten, Hebammen, Pflegekräfte und Künstler (über die KSK nur der halbe Beitrag).

Freiberufler (IT-Berater, Designer, Texter, Ärzte …) zahlen keine Gewerbesteuer.

Umsatzsteuer auf deine Rechnungen
Netto-Stundensatz (ohne USt)62,28 €
Stundensatz inkl. Umsatzsteuer
74,11 €
Tagessatz (ohne USt)
498,21 €
Benötigter Jahresumsatz (netto)
65.389,48 €
Umsatz pro Monat (netto)
5.449,12 €
Benötigter Gewinn vor Steuern und Vorsorge
57.389,48 €
Einkommensteuer, Soli, KiSt und Gewerbesteuer
8.936,00 €
Kranken- und Pflegeversicherung
12.453,48 €
Altersvorsorge
0,00 €
Steuern und Vorsorge in % des Gewinns
37,27 %
Abrechenbare Stunden pro Jahr
1.050 Std.
  • Ohne Altersvorsorge: Angestellte zahlen 18,6 % ihres Gehalts in die Rente (halb der Arbeitgeber). Plane als Selbstständiger eigene Vorsorge ein.
Wofür ein Stundensatz draufgeht
Netto für dich: 34,29 €Steuern: 8,51 €Kranken- und Pflegeversicherung: 11,86 €Betriebskosten: 7,62 €
Stundensatz bei anderen abrechenbaren Stunden
Std./WocheStd./JahrStundensatzTagessatz
15630103,79 €830,34 €
2084077,84 €622,76 €
251.05062,28 €498,21 €
301.26051,90 €415,17 €
351.47044,48 €355,86 €
401.68038,92 €311,38 €
Rechenweg mit deinen Zahlen
  1. Abrechenbare Stunden: 42 Wochen × 25 Std. = 1.050 Std. pro Jahr
  2. Gewinn 57.389,48 € − Steuern 8.936,00 € − KV/PV 12.453,48 € = Netto 36.000,00 €
  3. Umsatz = Gewinn + Betriebskosten 8.000 € = 65.389,48 €
  4. Stundensatz = 65.389,48 € ÷ 1.050 Std. = 62,28 €

Wie kannst du deinen Stundensatz berechnen?

Beim Stundensatz berechnen geht es nicht darum, dein gewünschtes Monatsnetto direkt durch deine Arbeitszeit zu teilen. Als Freelancer bezahlst du aus deinem Honorar auch Einkommensteuer, Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge, Betriebskosten und Zeiten ohne Rechnung. Genau deshalb liegt der notwendige Satz meist deutlich über einem Angestellten-Stundenlohn.

Die Rechnung läuft in dieser Reihenfolge: Zuerst wird der Gewinn gesucht, der nach Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung und Altersvorsorge dein gewünschtes Netto übrig lässt. Danach kommen deine Betriebskosten dazu. Dieser benötigte Jahresumsatz wird durch die abrechenbaren Stunden geteilt. Die abrechenbaren Stunden ergeben sich aus den Arbeitswochen nach Urlaub und Ausfallzeiten mal den Stunden, die du Kunden wirklich berechnest.

Du gibst dein Nettoziel oder ein bisheriges Angestelltengehalt, Kosten, abrechenbare Stunden, Urlaub, Krankenversicherung, Altersvorsorge und Umsatzsteuer ein.

Wichtig ist die Trennung zwischen Arbeitszeit und abrechenbarer Zeit. Angebote schreiben, Buchhaltung, Akquise, Weiterbildung, Support ohne Zusatzauftrag oder interne Abstimmungen bringen keinen direkten Umsatz. Wenn du eine volle Arbeitswoche planst, aber nur einen Teil davon abrechnen kannst, muss der einzelne Stundensatz diese nicht berechneten Zeiten mittragen.

Beispiel: Stundensatz berechnen mit 3.000 € Wunsch-Netto

Ein Beispiel zeigt die Logik der Rechnung. Angenommen, du willst 3.000 € netto pro Monat behalten. Du planst 8.000 € Betriebskosten pro Jahr, 25 Std. abrechenbare Arbeit pro Woche, 6 Wochen Urlaub und 4 Wochen für Feiertage, Krankheit und Weiterbildung. Gerechnet wird mit gesetzlicher Krankenversicherung mit Krankengeld, 2,9 % Zusatzbeitrag, kinderlos, ohne Altersvorsorge, ohne Gewerbesteuer und ohne Kirchensteuer.

Die abrechenbare Zeit beträgt 42 Wochen × 25 Std. = 1.050 Std. pro Jahr. Der nötige Gewinn vor Steuern und Vorsorge liegt bei 57.389,48 €. Davon gehen 8.936,00 € für Einkommensteuer, Soli, KiSt und Gewerbesteuer sowie 12.453,48 € für Kranken- und Pflegeversicherung ab. Übrig bleiben 36.000,00 € Netto im Jahr.

Dann werden die Betriebskosten addiert: Umsatz = Gewinn + Betriebskosten 8.000 € = 65.389,48 €. Dieser Umsatz wird auf die abrechenbaren Stunden verteilt: Stundensatz = 65.389,48 € ÷ 1.050 Std. = 62,28 € ohne Umsatzsteuer.

Mit 19 % Umsatzsteuer steht auf der Rechnung ein Stundensatz von 74,11 €. Der Tagessatz ohne Umsatzsteuer beträgt 498,21 €, wenn du mit 8 Std. pro Tag rechnest. Von jedem Stundensatzanteil entfallen in diesem Beispiel 34,29 € auf dein Netto, 8,51 € auf Steuern, 11,86 € auf Kranken- und Pflegeversicherung und 7,62 € auf Betriebskosten.

Warum abrechenbare Stunden deinen Freelancer-Stundensatz stark verändern

Die abrechenbaren Stunden sind oft der größte Hebel. Dein gewünschtes Netto, die Betriebskosten und die Versicherungen können gleich bleiben - trotzdem ändert sich der Stundensatz deutlich, wenn du mehr oder weniger Zeit tatsächlich abrechnen kannst.

Bei 3.000 € Wunsch-Netto, 8.000 € Betriebskosten und denselben Annahmen zu Steuern und Krankenversicherung ergibt sich bei 20 Std. pro Woche ein Netto-Stundensatz von 77,84 €. Der Tagessatz liegt dann bei 622,76 €, die abrechenbare Jahreszeit bei 840 Std. Bei 25 Std. pro Woche sinkt der Satz auf 62,28 € bei 1.050 Std. pro Jahr. Bei 40 Std. pro Woche wären es 38,92 € bei 1.680 Std. pro Jahr.

Das heißt nicht, dass du dauerhaft jede verfügbare Stunde verkaufen solltest. Wenn du zu knapp kalkulierst, fehlt Zeit für Akquise, saubere Projektübergaben, Weiterbildung oder Erholung. Gerade bei Projektgeschäft und wechselnden Auftraggebern ist eine realistische Auslastung sinnvoller als ein schön niedriger Stundensatz, der nur auf dem Papier funktioniert.

Auch ein niedriges Stundenvolumen kann passen, braucht aber ein anderes Honorar. Bei 3.500 € Wunsch-Netto und nur 15 Std. abrechenbar pro Woche ergibt sich ein Netto-Stundensatz von 122,63 € und ein Tagessatz von 981,04 €. Die Rechnung zeigt dann nicht, dass der Satz falsch ist, sondern dass die wenigen abrechenbaren Stunden sehr viel tragen müssen.

Stundensatz Freelancer: Steuern, Krankenversicherung und Altersvorsorge richtig einordnen

Steuern und Vorsorge sind keine pauschale Nebensache. In der Beispielrechnung mit 3.000 € Wunsch-Netto liegen Steuern und Vorsorge bei 37,27 % des Gewinns, obwohl keine Altersvorsorge eingerechnet ist. Die Kranken- und Pflegeversicherung beträgt 12.453,48 €, die Steuerposition 8.936,00 €.

Wenn du statt der genauen Berechnung eine pauschale Quote von 35 % nutzt, kommt bei denselben Eckdaten ein Netto-Stundensatz von 60,37 € heraus. Das ist nah am Beispiel, aber nicht identisch. Eine Pauschale kann für eine schnelle Orientierung reichen. Für Preisangebote, Rücklagen und Liquiditätsplanung ist die genauere Variante meist belastbarer, weil Krankenversicherung, Kirchensteuer, Gewerbesteuer und Vorsorge stark von deiner Situation abhängen.

Altersvorsorge verändert das Honorar spürbar. Bei 3.000 € Wunsch-Netto, 25 Std. abrechenbar pro Woche und 400 € eigener Altersvorsorge pro Monat steigt der Netto-Stundensatz auf 68,14 €. Die eingerechnete Altersvorsorge beträgt 4.800,00 €, Steuern und Vorsorge liegen dann bei 43,35 % des Gewinns.

Auch die Krankenversicherung macht einen Unterschied. Mit privater Krankenversicherung von 650 € pro Monat ergibt sich im entsprechenden Beispiel ein Netto-Stundensatz von 57,65 €. Die Kranken- und Pflegeversicherung liegt dort bei 7.800,00 €. Das ist keine Empfehlung für ein System, sondern nur ein Rechenergebnis zu den eingegebenen Beiträgen.

Wenn du gewerblich tätig bist und zusätzlich Kirchensteuer zahlst, ändert sich die Steuerlast ebenfalls. Im Beispiel mit Gewerbe, 380 % Hebesatz und Kirchensteuer in Bayern liegt der Netto-Stundensatz bei 62,96 € und der Tagessatz bei 503,69 €.

Netto-Stundensatz, Umsatzsteuer und Tagessatz im Angebot

Für Angebote ist der Netto-Stundensatz die zentrale Größe. Er beschreibt dein Honorar ohne Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer ist ein durchlaufender Posten, wenn du umsatzsteuerpflichtig bist. Im Beispiel stehen deshalb 62,28 € ohne Umsatzsteuer und 74,11 € inklusive 19 % Umsatzsteuer nebeneinander.

Bei Geschäftskunden ist es üblich, den Nettopreis klar zu nennen und die Umsatzsteuer zusätzlich auszuweisen. So sehen beide Seiten, was dein Honorar ist und welcher Teil Steuer ist. Wenn du Kleinunternehmer bist und keine Umsatzsteuer ausweist, sind Netto-Stundensatz und Rechnungsbetrag pro Stunde gleich. Im Beispiel ohne Umsatzsteuer ergibt sich deshalb ebenfalls 62,28 €.

Der Tagessatz ist nur eine andere Verpackung desselben Honorars. Bei 8 Std. pro Tag werden aus 62,28 € pro Stunde ein Tagessatz von 498,21 €. In einem anderen Beispiel ergeben 5.000 € Wunsch-Netto bei 30 Std. abrechenbar pro Woche einen Stundensatz von 86,24 € und einen Tagessatz von 689,91 €.

Wenn du von einem Angestelltengehalt kommst, solltest du nicht das Bruttogehalt durch Arbeitsstunden teilen. Bei 60.000 € Bruttojahresgehalt als Angestellter ergibt die Rechnung ohne zusätzliche Altersvorsorge einen Freelancer-Stundensatz von 65,16 €. Mit rentenversicherungspflichtiger Altersvorsorge liegt das Beispiel bei 80,72 €. Das bisherige Netto des Angestellten beträgt 3.130,09 € pro Monat.

Typische Fehler beim Honorar berechnen

Der häufigste Fehler ist, zu viele Stunden als abrechenbar anzusetzen. Wenn du jede Arbeitsstunde verkaufst, bleiben keine Reserven für Leerlauf, Verwaltung, Rückfragen, Vertrieb oder Krankheit. Die Rechnung wird dann zwar niedrig, aber schwer durchzuhalten.

Weitere typische Fehler:

  • Betriebskosten vergessen: Hardware, Software, Büro, Versicherungen, Weiterbildung und Steuerberatung müssen aus deinem Umsatz bezahlt werden.
  • Umsatzsteuer mit Honorar verwechseln: Bei 19 % Umsatzsteuer ist der Rechnungsbetrag höher als dein Netto-Honorar, aber die Steuer gehört nicht dir.
  • Altersvorsorge ausblenden: Ohne eingerechnete Vorsorge sieht der Stundensatz niedriger aus, bildet aber deine langfristige Absicherung nicht ab.
  • Angestelltengehalt falsch übertragen: Als Selbstständiger trägst du Kosten, Risiken und unbezahlte Zeiten selbst.
  • Pauschale Quote überschätzen oder unterschätzen: 35 % kann passen, kann aber je nach Krankenversicherung, Gewerbe, Kirchensteuer und Vorsorge danebenliegen.

Die Rechnung ersetzt keine Steuerberatung und keine individuelle Honorarberatung. Sie arbeitet mit deinen Eingaben und den hinterlegten Regeln. Besondere Fälle wie abweichende Versicherungsbeiträge, andere steuerliche Abzüge, Gewerbesteuerdetails, KSK, mehrere Einkunftsarten oder internationale Leistungen solltest du fachlich prüfen lassen, bevor du verbindliche Preise oder Rücklagen festlegst.

Tabellen zum Nachschlagen

Stundensatz-Tabelle 2026: Wunsch-Netto pro Monat und abrechenbare Stunden

Genau berechnet: Einkommensteuer 2026, gesetzliche KV mit Krankengeld (Zusatzbeitrag 2,9 %), kinderlos, keine Gewerbesteuer, ohne Altersvorsorge; 8.000 € Betriebskosten, 42 Arbeitswochen.
Netto/Monat20 Std./Woche25 Std./Woche30 Std./Woche
2.000 €51,50 €41,20 €34,34 €
2.500 €64,38 €51,51 €42,92 €
3.000 €77,84 €62,28 €51,90 €
3.500 €91,97 €73,58 €61,31 €
4.000 €103,70 €82,96 €69,13 €
5.000 €129,36 €103,49 €86,24 €
6.000 €156,31 €125,05 €104,21 €
8.000 €208,07 €166,46 €138,72 €

Welcher Stundensatz entspricht meinem Gehalt? Freelancer vs. Angestellter

Gleiches Netto wie ein Angestellter (Steuerklasse I, kinderlos), 25 abrechenbare Stunden, 42 Wochen, 8.000 € Betriebskosten, gesetzliche KV. Mit Rente: 18,6 % wie ein pflichtversicherter Selbstständiger.
Bruttogehalt/JahrNetto/Monat angestelltStundensatz ohne RenteStundensatz mit Rente
40.000 €2.241,08 €46,12 €58,17 €
50.000 €2.694,76 €55,64 €70,69 €
60.000 €3.130,09 €65,16 €80,72 €
70.000 €3.548,58 €74,56 €89,86 €
80.000 €4.004,08 €83,04 €100,27 €
100.000 €4.835,94 €99,95 €117,91 €

Tagessatz in Stundensatz umrechnen

Stundensatz = Tagessatz ÷ Stunden pro Tag; Umsatz pro Jahr bei 210 fakturierten Tagen (42 Wochen × 5 Tage).
TagessatzStundensatz (8 Std.)Stundensatz (7,5 Std.)Umsatz bei 210 Tagen
300 €37,50 €40,00 €63.000 €
400 €50,00 €53,33 €84.000 €
500 €62,50 €66,67 €105.000 €
600 €75,00 €80,00 €126.000 €
700 €87,50 €93,33 €147.000 €
800 €100,00 €106,67 €168.000 €
1.000 €125,00 €133,33 €210.000 €
1.200 €150,00 €160,00 €252.000 €

Beispiele zum Ausprobieren

Grafiken für deine Website

Du darfst die Grafiken kostenlos in Blogs, Artikeln, Präsentationen oder im Unterricht verwenden - einzige Bedingung ist ein Link auf diese Seite als Quelle (Lizenz CC BY 4.0).

Stundensatz-Rechner: Wer als Freelancer 3.000 € netto im Monat will, braucht 2026 bei 25 abrechenbaren Stunden pro Woche, 42 Arbeitswochen und 8.000 € Betriebskosten rund 62 € pro Stunde ohne Umsatzsteuer (gesetzlich versichert, ohne Altersvorsorge). Faustregel für diese Annahmen: Stundensatz ≈ gewünschtes Monatsnetto ÷ 48.
Auf einen Blick
PNG herunterladen
Stundensatz-Tabelle 2026: Wunsch-Netto pro Monat und abrechenbare Stunden (Tabelle)
Stundensatz-Tabelle 2026: Wunsch-Netto pro Monat und abrechenbare Stunden
PNG herunterladen

Häufige Fragen

Wie berechne ich meinen Stundensatz als Freelancer?

Du berechnest deinen Stundensatz, indem du den nötigen Jahresumsatz durch deine abrechenbaren Stunden teilst. Im Beispiel sind das 65.389,48 € Umsatz und 1.050 Std. pro Jahr, daraus ergeben sich 62,28 € ohne Umsatzsteuer. Vorher werden Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge und Betriebskosten berücksichtigt.

Welcher Stundensatz für 3.000 € netto bei 20 abrechenbaren Stunden pro Woche?

Für 3.000 € netto pro Monat und 20 Std. abrechenbar pro Woche brauchst du 77,84 € ohne Umsatzsteuer. Mit 19 % Umsatzsteuer wären es 92,64 € auf der Rechnung. Der Tagessatz ohne Umsatzsteuer liegt bei 622,76 €, die abrechenbare Jahreszeit bei 840 Std.

Was sind abrechenbare Stunden beim Stundensatz berechnen?

Abrechenbare Stunden sind nur die Stunden, die du Kunden tatsächlich in Rechnung stellst. Im Beispiel werden aus 42 Wochen und 25 Std. pro Woche insgesamt 1.050 Std. pro Jahr. Nicht dazu zählen interne Aufgaben wie Akquise, Buchhaltung, Weiterbildung oder unbezahlte Abstimmungen, wenn du sie nicht gesondert abrechnest.

Soll ich meinen Stundensatz mit oder ohne Umsatzsteuer nennen?

Nenne dein Honorar am besten ohne Umsatzsteuer und weise die Umsatzsteuer separat aus. Im Beispiel beträgt der Netto-Stundensatz 62,28 €, mit 19 % Umsatzsteuer stehen 74,11 € auf der Rechnung. Wenn du Kleinunternehmer bist und keine Umsatzsteuer ausweist, bleibt der Rechnungsbetrag pro Stunde bei 62,28 €.

Warum ist mein Freelancer-Stundensatz höher als mein Stundenlohn?

Dein Freelancer-Stundensatz ist höher, weil er unbezahlte Zeiten, Betriebskosten, Steuern und Versicherungen mittragen muss. Im Beispiel gehen von 62,28 € je Stunde 34,29 € an dein Netto, 8,51 € an Steuern, 11,86 € an Kranken- und Pflegeversicherung und 7,62 € an Betriebskosten.

Welcher Stundensatz entspricht 60.000 € Bruttojahresgehalt als Angestellter?

Bei 60.000 € Bruttojahresgehalt ergibt sich im Beispiel ein Freelancer-Stundensatz von 65,16 € ohne zusätzliche Altersvorsorge. Das Angestellten-Netto beträgt 3.130,09 € pro Monat. Wenn rentenversicherungspflichtige Altersvorsorge eingerechnet wird, liegt das entsprechende Beispiel bei 80,72 € pro Stunde.

Wie wirkt sich Altersvorsorge auf den Stundensatz aus?

Mit 400 € eigener Altersvorsorge pro Monat steigt der Stundensatz im Beispiel auf 68,14 € ohne Umsatzsteuer. Ohne eingerechnete Altersvorsorge liegt das vergleichbare Beispiel bei 62,28 €. Die Altersvorsorge beträgt dann 4.800,00 € pro Jahr und wird zusätzlich zu Steuern und Krankenversicherung aus dem Gewinn finanziert.

Ersetzt der Stundensatz-Rechner eine Steuerberatung?

Nein, der Rechner ersetzt keine Steuerberatung. Er liefert eine Modellrechnung auf Basis deiner Eingaben. Für verbindliche Entscheidungen zu Gewerbesteuer, Kirchensteuer, Krankenversicherung, Altersvorsorge, Sonderausgaben oder besonderen Einkünften solltest du deine konkrete Situation prüfen lassen. Für die Honorarplanung ist das Ergebnis aber eine belastbare Orientierung.

Quellen und Prüfung

Erstellt von
Sebastian Wiercinski, Herausgeber
Stand
23.09.2026, Werte gültig ab 01.01.2026

Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.

Diese Seite zitieren

Stundensatz-Rechner. Rechner-info.de, Stand 23.09.2026. https://rechner-info.de/unternehmen/stundensatz-rechner