Ehevertrag-Kosten
Berechne die Notarkosten für deinen Ehevertrag: 2,0-Gebühr, mindestens 120 €, Schuldenabzug, Dokumente und 19 % Umsatzsteuer mit Kostentabelle.
- Geschäftswert
- 220.000,00 €
- Berücksichtigte Schulden
- 30.000,00 €
- Beurkundungsgebühr KV 21100
- 970,00 €
- Dokumentenpauschale KV 32001
- 3,00 €
- Post-/Telekommunikationspauschale
- 20,00 €
- Summe netto
- 993,00 €
- 19 % Umsatzsteuer
- 188,67 €
- Vermögensmodus: umfassende güterrechtliche Vereinbarung über das vorhandene Vermögen beider Personen. Für einzelne Vermögenswerte, künftigen Erwerb oder weitere Vertragsgegenstände gelten besondere Wertregeln.
- Für Unterhalt oder Versorgungsausgleich gilt kein allgemeiner 30-%-Zuschlag. Nutze dafür den notariell ermittelten Gesamtgeschäftswert. Zusätzliche Vollzugs-, Betreuungs-, Grundbuch- oder Anwaltsgebühren sind nicht enthalten.
Rechenweg mit deinen Zahlen
- Maßgeblicher Geschäftswert: 220.000,00 €; volle Tabelle-B-Gebühr: 485,00 €.
- Doppelte Gebühr, mindestens 120 €: 970,00 €. Dokumente 3,00 €, Porto 20,00 €.
- Netto 993,00 € + Umsatzsteuer 188,67 € = 1.181,67 €.
Was kostet ein Ehevertrag beim Notar?
Die Ehevertrag-Kosten richten sich vor allem nach dem Geschäftswert. Je höher das Vermögen ist, das für den Vertrag zugrunde gelegt wird, desto höher fällt die Beurkundungsgebühr aus. Dazu kommen typische Auslagen wie Dokumentenpauschale, Post-/Telekommunikationspauschale und 19 % Umsatzsteuer.
Bei einem notariell ermittelten Gesamtgeschäftswert von 100.000,00 € ergeben sich im Beispiel 677,11 € brutto. Bei 220.000,00 € Geschäftswert sind es 1.181,67 €. Bei 500.000,00 € Geschäftswert zeigt die Rechnung 2.252,67 €. Das sind jeweils Werte mit 20 Seiten, 3,00 € Dokumentenpauschale, 20,00 € Post-/Telekommunikationspauschale und 0 € weiteren Auslagen.
Der Rechner bildet die gewählten Positionen ab, ersetzt aber keine Prüfung des Vertragsinhalts durch das Notariat. Wenn dein Ehevertrag zusätzliche Regelungen enthält, etwa zum Versorgungsausgleich oder zu Unterhalt, kann der maßgebliche Gesamtgeschäftswert anders angesetzt werden.
So berechnen sich die Ehevertrag-Kosten
Die Rechnung läuft in zwei Schritten. Zuerst wird der Geschäftswert bestimmt: Für jede Person wird das Aktivvermögen angesetzt und die berücksichtigungsfähigen Schulden werden abgezogen. Schulden mindern den Wert aber nur begrenzt, nämlich höchstens bis zum halben Vermögen der jeweiligen Person. Danach werden die Werte beider Personen zusammengerechnet.
Für Gebühren nach Tabelle B begrenzt § 35 Abs. 2 GNotKG den Geschäftswert auf höchstens 60.000.000 €. Der Rechner berücksichtigt diese Obergrenze. Aus dem so begrenzten Geschäftswert ergibt sich die volle Gebühr nach Tabelle B. Für die Beurkundung des Ehevertrags wird daraus die 2,0-Gebühr. Sie beträgt mindestens 120 €. Anschließend kommen die umsatzsteuerpflichtigen Auslagen hinzu. Auf die Summe netto fällt 19 % Umsatzsteuer an.
Ein Beispiel: Person A hat 150.000 € Aktivvermögen und 20.000 € Schulden. Person B hat 100.000 € Aktivvermögen und 10.000 € Schulden. Berücksichtigt werden zusammen 30.000,00 € Schulden. Der maßgebliche Geschäftswert liegt damit bei 220.000,00 €. Die volle Tabelle-B-Gebühr beträgt 485,00 €, die 2,0-Beurkundungsgebühr 970,00 €. Mit 3,00 € Dokumentenpauschale und 20,00 € Post-/Telekommunikationspauschale ergibt sich eine Summe netto von 993,00 €. Dazu kommen 188,67 € Umsatzsteuer. Die Notarkosten betragen in diesem Beispiel 1.181,67 €.
Ehevertrag-Kosten-Tabelle nach Geschäftswert
Die Tabelle zeigt typische Werte für die Beurkundung eines Ehevertrags. Sie hilft dir, Größenordnungen einzuordnen. Entscheidend bleibt aber, welcher Geschäftswert für deinen Vertrag tatsächlich gilt.
| Geschäftswert | 2,0-Gebühr | Mit 3,00 € Dokumenten, Porto und USt |
|---|---|---|
| 0,00 € | 120,00 € | 170,17 € |
| 10.000,00 € | 150,00 € | 205,87 € |
| 40.000,00 € | 290,00 € | 372,47 € |
| 100.000,00 € | 546,00 € | 677,11 € |
| 220.000,00 € | 970,00 € | 1.181,67 € |
| 500.000,00 € | 1.870,00 € | 2.252,67 € |
| 1.000.000,00 € | 3.470,00 € | 4.156,67 € |
Bei sehr kleinem oder keinem anzusetzenden Geschäftswert greift die Mindestgebühr. Deshalb verschwinden die Kosten nicht vollständig, selbst wenn für den Vertrag nur ein sehr niedriger Wert angesetzt wird.
Wie wirken Schulden und Gütertrennung auf die Kosten?
Schulden senken den Geschäftswert nur innerhalb der gesetzlichen Grenze. Der häufige Fehler ist, hohe Schulden vollständig abzuziehen. Das klappt bei der güterrechtlichen Bewertung nicht immer.
Das zeigt das Beispiel mit hohen Schulden: Person A hat 100.000 € Aktivvermögen und 100.000 € Schulden. Person B hat 50.000 € Aktivvermögen und 50.000 € Schulden. Obwohl die Schulden rechnerisch das gesamte Aktivvermögen erreichen, werden nur 75.000,00 € Schulden berücksichtigt. Der Geschäftswert beträgt dadurch 75.000,00 €. Daraus ergeben sich 438,00 € Beurkundungsgebühr, 461,00 € Summe netto und 548,59 € brutto.
Auch bei Gütertrennung entstehen die Kosten nicht nach einem festen Pauschalpreis. Für die Gütertrennung-Kosten ist relevant, welcher Geschäftswert für die güterrechtliche Vereinbarung zugrunde liegt. Wenn weitere Regelungen aufgenommen werden, kann das Notariat einen Gesamtgeschäftswert ermitteln.
Welche Auslagen können die Ehevertrag-Kosten ändern?
Neben der Beurkundungsgebühr fallen oft kleinere Auslagen an. Im Rechner sind Schwarz-Weiß-Seiten nach KV 32001, die Post-/Telekommunikationspauschale und weitere bekannte umsatzsteuerpflichtige Auslagen vorgesehen. Für Schwarz-Weiß-Seiten nach KV 32001 werden 0,15 € pro Seite angesetzt.
Die Auslagen wirken sich auf die Summe netto aus und erhöhen damit auch die Umsatzsteuer. Beim Beispiel mit 220.000,00 € Geschäftswert, 40 Seiten und 50 € weiteren umsatzsteuerpflichtigen Auslagen steigen die Notarkosten auf 1.244,74 €. Die Dokumentenpauschale beträgt dann 6,00 €, die Summe netto 1.046,00 € und die Umsatzsteuer 198,74 €.
Wenn die Post-/Telekommunikationspauschale nicht angesetzt wird, fällt das Ergebnis niedriger aus. Bei denselben Vermögenswerten, 20 Seiten und 0 € weiteren Auslagen ergeben sich ohne diese Pauschale 1.157,87 € statt 1.181,67 €.
Typische Fehler bei Ehevertrag-Kosten vermeiden
Achte vor allem auf den richtigen Geschäftswert. Trage bei gemeinsamen Vermögenswerten nur den eigenen Anteil ein. Wenn ein Haus, ein Depot oder ein Konto beiden gehört, darfst du nicht versehentlich den Gesamtwert bei beiden Personen erfassen.
Weitere typische Fehler:
- Schulden vollständig abziehen, obwohl der Schuldenabzug begrenzt ist.
- Weitere Auslagen schätzen, obwohl nur bekannte weitere Auslagen eingetragen werden sollten.
- Einen notariell ermittelten Gesamtwert und zusätzlich noch einzelne Vermögenswerte doppelt verwenden.
- Bei zusätzlichen Regelungen im Ehevertrag davon ausgehen, dass nur die güterrechtliche Vereinbarung zählt.
- Die Umsatzsteuer vergessen, obwohl sie auf Gebühr und umsatzsteuerpflichtige Auslagen anfällt.
Für eine erste Einordnung reicht die Modellrechnung meist aus. Die endgültige Kostenrechnung hängt aber vom konkreten Vertragsinhalt, dem angesetzten Geschäftswert und den tatsächlich abgerechneten Auslagen ab.
Tabellen zum Nachschlagen
Ehevertrag-Kosten-Tabelle nach Geschäftswert
| Beispiel | 2,0-Gebühr | Mit 3 € Dokumenten, Porto und USt |
|---|---|---|
| 0,00 € | 120,00 € | 170,17 € |
| 10.000,00 € | 150,00 € | 205,87 € |
| 40.000,00 € | 290,00 € | 372,47 € |
| 100.000,00 € | 546,00 € | 677,11 € |
| 220.000,00 € | 970,00 € | 1.181,67 € |
| 500.000,00 € | 1.870,00 € | 2.252,67 € |
| 1.000.000,00 € | 3.470,00 € | 4.156,67 € |
Beispiele zum Ausprobieren
Häufige Fragen
Was kostet ein Ehevertrag beim Notar?
Bei 220.000,00 € Geschäftswert kostet der Ehevertrag im Beispiel 1.181,67 € brutto. Enthalten sind 970,00 € Beurkundungsgebühr, 3,00 € Dokumentenpauschale, 20,00 € Post-/Telekommunikationspauschale und 188,67 € Umsatzsteuer. Bei niedrigerem oder höherem Geschäftswert ändert sich die Gebühr nach Tabelle B.
Wie berechnet sich der Geschäftswert für einen Ehevertrag?
Der Geschäftswert ergibt sich aus dem Aktivvermögen beider Personen abzüglich der berücksichtigungsfähigen Schulden. Die Schulden werden je Person nur begrenzt abgezogen. Im Beispiel mit 150.000 € und 100.000 € Aktivvermögen sowie 20.000 € und 10.000 € Schulden beträgt der Geschäftswert 220.000,00 €.
Wie werden Schulden beim Ehevertrag berücksichtigt?
Schulden werden berücksichtigt, aber nur bis zur gesetzlichen Grenze. Im Beispiel mit 100.000 € Aktivvermögen und 100.000 € Schulden bei Person A sowie 50.000 € Aktivvermögen und 50.000 € Schulden bei Person B werden 75.000,00 € Schulden angesetzt. Die Notarkosten betragen 548,59 €.
Was kostet ein Ehevertrag bei 100.000 € Geschäftswert?
Bei 100.000,00 € Geschäftswert kostet der Ehevertrag im Beispiel 677,11 € brutto. Darin stecken 546,00 € Beurkundungsgebühr, 3,00 € Dokumentenpauschale, 20,00 € Post-/Telekommunikationspauschale, 569,00 € Summe netto und 108,11 € Umsatzsteuer.
Was kostet ein Ehevertrag bei 500.000 € Geschäftswert?
Bei 500.000,00 € Geschäftswert betragen die Ehevertrag-Kosten im Beispiel 2.252,67 € brutto. Die Beurkundungsgebühr liegt bei 1.870,00 €. Mit 3,00 € Dokumentenpauschale und 20,00 € Post-/Telekommunikationspauschale ergibt sich eine Summe netto von 1.893,00 €.
Kann der Notar die Ehevertrag-Kosten senken oder verhandeln?
Nein, die Beurkundungsgebühr wird nach dem GNotKG berechnet und ist nicht frei verhandelbar. Unterschiede ergeben sich aus dem konkreten Vertragsinhalt, dem gesetzlich dafür maßgeblichen Geschäftswert und den tatsächlichen Auslagen. Der Geschäftswert ist kein frei verhandelbarer Rabatt. Den Geschäftswert legt das Notariat anhand der Vereinbarung fest.
Was kostet ein Ehevertrag mit Versorgungsausgleich?
Das hängt vom notariell ermittelten Gesamtgeschäftswert ab. Der Rechner kann dafür den Gesamtwert direkt verwenden. Bei 220.000,00 € Gesamtgeschäftswert ergeben sich im Beispiel 1.181,67 € brutto. Wenn zusätzliche Regelungen den Wert verändern, kann die Rechnung entsprechend höher oder niedriger ausfallen.
Welche zusätzlichen Kosten fallen beim Notar an?
Zusätzlich zur Beurkundungsgebühr können Dokumentenpauschale, Post-/Telekommunikationspauschale und weitere bekannte umsatzsteuerpflichtige Auslagen anfallen. Im Beispiel mit 20 Seiten sind es 3,00 € Dokumentenpauschale und 20,00 € Post-/Telekommunikationspauschale. Bei 40 Seiten und 50 € weiteren Auslagen steigt das Ergebnis auf 1.244,74 €.
Quellen und Prüfung
- GNotKG § 100: Geschäftswert güterrechtlicher Vereinbarungen - Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- GNotKG Kostenverzeichnis 21100, 32001, 32005 und 32014 - Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- GNotKG Anlage 2: Tabelle B - Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- GNotKG § 35 Abs. 2: Höchstgeschäftswert Tabelle B - Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- Ehevertrag: Kostenbeispiel, Schuldenabzug und Dokumentenauslagen - Bundesnotarkammer
Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.
Diese Seite zitieren
Ehevertrag-Kosten. Rechner-info.de, Stand 24.09.2026. https://rechner-info.de/recht/ehevertrag-kosten-rechner

