Indexmiete-Rechner
Indexmiete nach § 557b BGB: 900 € × 125,8 ÷ 122,3 = 925,76 € (VPI Aug. 2025 bis Aug. 2026, +2,9 %). Mit amtlichen Destatis-Werten und Jahresfrist.
- Erhöhung pro Monat
- 25,76 €
- Erhöhung pro Jahr
- 309,12 €
- Indexveränderung (Destatis-Rundung)
- 2,9 %
- Indexveränderung exakt
- 2,8618 %
- Indexstände
- August 2025: 122,3 → August 2026: 125,8
- Neue Miete frühestens zu zahlen ab
- 01.11.2026
- Jahresfrist (§ 557b Abs. 2)
- frühestens ab 01.10.2026
- Die Erklärung muss in Textform die Indexänderung und die neue Miete bzw. die Erhöhung in Euro nennen (§ 557b Abs. 3 BGB).
Rechenweg mit deinen Zahlen
- Veränderung = 125,8 ÷ 122,3 × 100 − 100 = 2,9 %
- Neue Miete = 900,00 € × 125,8 ÷ 122,3 = 925,76 €
- Zahlbar ab 01.11.2026 (übernächster Monat nach Zugang, mindestens 1 Jahr nach letzter Änderung)
Was macht der Indexmiete-Rechner bei der Mieterhöhung?
Der Indexmiete-Rechner prüft, wie stark eine Kaltmiete steigen darf, wenn sie an den Verbraucherpreisindex gekoppelt ist. Maßgeblich sind die alte Kaltmiete, der VPI-Monat, auf den sich diese Miete bezieht, und der neue VPI-Monat. Der Verbraucherpreisindex ist dabei auf 2020 = 100 bezogen.
Du gibst die bisherige Kaltmiete, den alten und neuen VPI-Monat sowie die Daten zur letzten Mietänderung und zum Zugang der Erhöhungserklärung ein.
Der Rechner hilft vor allem bei typischen Fragen: Passt die geforderte neue Miete rechnerisch zum Verbraucherpreisindex? Ab wann kann sie verlangt werden? Und wie wirkt sich eine Indexmiete im Vergleich zu einer Staffelmiete aus? Das ist besonders nützlich, wenn im Vertrag eine Wertsicherungsklausel steht oder wenn du eine Erhöhungserklärung prüfen willst.
Wichtig ist die Grenze der Rechnung: Der Rechner bildet die mathematische Anpassung und die im Modell hinterlegte Fälligkeit ab. Er ersetzt keine Prüfung deines Mietvertrags. Ob die Klausel wirksam formuliert ist oder ob besondere Umstände im Einzelfall eine Rolle spielen, muss getrennt beurteilt werden.
Wie rechnet man die Indexmiete berechnen?
Die Rechnung folgt einer einfachen Verhältnisrechnung: Die neue Miete ergibt sich aus der bisherigen Miete, multipliziert mit dem neuen Verbraucherpreisindex und geteilt durch den alten Verbraucherpreisindex. Die Veränderung in Prozent ergibt sich aus dem Verhältnis von neuem VPI zu altem VPI, danach wird der Ausgangswert abgezogen.
Als Beispiel: Eine Kaltmiete von 900 € bezieht sich auf August 2025 mit VPI 122,3. Der neue Vergleichsmonat ist August 2026 mit VPI 125,8. Die Rechnung lautet: 900,00 € × 125,8 ÷ 122,3 = 925,76 €. Die Indexveränderung beträgt nach Destatis-Rundung 2,9 %, exakt sind es 2,8618 %.
Damit steigt die Kaltmiete in diesem Beispiel um 25,76 € pro Monat. Auf das Jahr bezogen sind das 309,12 €. Der rechnerische Kern ist also nicht die absolute Veränderung der Indexpunkte, sondern das Verhältnis der beiden Indexstände.
Ein häufiger Denkfehler: Der Unterschied zwischen 122,3 und 125,8 wird nicht einfach als Prozentwert auf die Miete aufgeschlagen. Entscheidend ist immer die Division des neuen Indexstands durch den alten Indexstand. Deshalb liefern nahe beieinanderliegende Monate eine andere Erhöhung als ein weiter zurückliegender Vertragsbeginn.
Wann wird die neue Miete nach Verbraucherpreisindex Miete fällig?
Neben der Höhe zählt der Zeitpunkt. Nach der im Rechner verwendeten Regel wird die neue Miete ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erhöhungserklärung wirksam, frühestens aber 12 Monate nach der letzten Änderung. Beides muss zusammenpassen.
Im Beispiel gilt die aktuelle Miete seit 2025-10-01, die Erhöhungserklärung geht am 2026-09-23 zu. Die Jahresfrist läuft frühestens ab 01.10.2026. Wegen des Zugangszeitpunkts ist die neue Miete frühestens ab 01.11.2026 zu zahlen.
Das kann in der Praxis dazu führen, dass die Berechnung der neuen Miethöhe korrekt ist, der verlangte Zahlungsbeginn aber nicht. Prüfe deshalb immer beide Teile: den VPI-Bezug und den Zeitpunkt. Besonders bei Erklärungen kurz vor Monatsende lohnt sich ein genauer Blick auf den Zugang.
Wenn der Vermieter einen älteren VPI-Monat zugrunde legt, kann die prozentuale Veränderung deutlich höher ausfallen. Bei 900 € Ausgangsmiete von Januar 2024 mit VPI 117,6 auf August 2026 mit VPI 125,8 ergibt sich eine neue Kaltmiete von 962,76 €. Die Erhöhung beträgt 62,76 € pro Monat und 753,12 € pro Jahr.
Indexmiete Staffelmiete Vergleich: Welche Variante ist günstiger?
Bei einer Indexmiete hängt die Entwicklung an der Inflation, bei einer Staffelmiete an vorher festgelegten Erhöhungen. Der Vergleich ist deshalb keine Rechtsfrage, sondern zunächst eine Modellrechnung: Welche Miete entsteht bei den gewählten Annahmen über den Zeitraum?
Ein Beispiel mit 900 € Startmiete, 15 Jahre Vergleichszeitraum, 3 % Staffelerhöhung pro Jahr, 2,2 % angenommener Inflation und Indexanpassung alle 3 Jahre zeigt: Die Staffelmiete kostet insgesamt 200.868,24 €, die Indexmiete 185.383,08 €. Die Mehrkosten der Staffel gegenüber Index betragen 15.485,16 €. Im letzten Jahr liegt die Staffelmiete bei 1.361,33 €, die Indexmiete bei 1.168,57 €.
Anders kann es aussehen, wenn die angenommene Inflation höher liegt als die Staffel. Bei 1.100 € Startmiete über 15 Jahre, 2,5 % Staffelerhöhung pro Jahr und 3 % angenommener Inflation zeigt die Vergleichsrechnung Mehrkosten der Staffel gegenüber Index von -8.804,52 €. Die Indexmiete liegt in diesem Beispiel insgesamt bei 245.505,84 €, die Staffelmiete bei 236.701,32 €.
Für dich heißt das: Eine Staffelmiete ist planbarer, weil die künftigen Sprünge feststehen. Eine Indexmiete kann günstiger oder teurer werden, je nachdem wie sich der Verbraucherpreisindex entwickelt und wie oft angepasst wird. Der Rechner macht diese Annahmen sichtbar, trifft aber keine Vorhersage zur tatsächlichen Inflation.
Welche Fehler solltest du bei der Wertsicherungsklausel berechnen vermeiden?
Achte zuerst auf den richtigen alten VPI-Monat. Das ist nicht automatisch der Monat, in dem die Erhöhungserklärung verschickt wird. Maßgeblich ist der Indexstand, auf den sich die aktuelle Miete bezieht - meist Vertragsbeginn oder letzte Anpassung. Wenn du hier den falschen Monat auswählst, stimmt die gesamte Rechnung nicht.
Typische Fehler sind:
- Bruttomiete statt Kaltmiete einsetzen, obwohl die Anpassung auf die Kaltmiete bezogen ist.
- Den neuen Indexstand mit dem alten Indexstand verwechseln.
- Die Prozentänderung grob schätzen, statt die VPI-Werte ins Verhältnis zu setzen.
- Den frühestmöglichen Zahlungsbeginn mit dem Zugang der Erklärung gleichsetzen.
- Eine Staffelmiete und eine Indexanpassung gedanklich vermischen.
Bei eigenen VPI-Werten funktioniert die Rechnung genauso. Beispiel: 1.000 € Kaltmiete, eigener alter VPI 118,0 und eigener neuer VPI 126,0 ergeben 1.067,80 € neue Kaltmiete. Die Erhöhung beträgt 67,80 € pro Monat, die Indexveränderung nach Destatis-Rundung 6,8 %.
Wenn du eine Erhöhung prüfen willst, vergleiche die Angaben aus dem Schreiben mit deiner Rechnung: bisherige Kaltmiete, alter VPI, neuer VPI, prozentuale Veränderung, neue Kaltmiete und Zahlungsbeginn. Weicht ein Punkt ab, muss das nicht automatisch falsch sein, ist aber ein guter Anlass für eine genauere Prüfung.
Tabellen zum Nachschlagen
Verbraucherpreisindex Monatswerte 2020 bis 2026 (2020 = 100)
| Jahr | Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2.026 | 122,8 | 123,1 | 124,5 | 125,2 | 125,0 | 124,6 | 125,6 | 125,8 | - | - | - | - |
| 2.025 | 120,3 | 120,8 | 121,2 | 121,7 | 121,8 | 121,8 | 122,2 | 122,3 | 122,6 | 123,0 | 122,7 | 122,7 |
| 2.024 | 117,6 | 118,1 | 118,6 | 119,2 | 119,3 | 119,4 | 119,8 | 119,7 | 119,7 | 120,2 | 119,9 | 120,5 |
| 2.023 | 114,3 | 115,2 | 116,1 | 116,6 | 116,5 | 116,8 | 117,1 | 117,5 | 117,8 | 117,8 | 117,3 | 117,4 |
| 2.022 | 105,2 | 106,0 | 108,1 | 108,8 | 109,8 | 109,8 | 110,3 | 110,7 | 112,7 | 113,5 | 113,7 | 113,2 |
| 2.021 | 101,0 | 101,6 | 102,1 | 102,4 | 102,6 | 102,9 | 103,4 | 103,5 | 103,8 | 104,3 | 104,5 | 104,7 |
| 2.020 | 99,8 | 100,1 | 100,3 | 100,4 | 100,4 | 100,5 | 99,7 | 99,7 | 99,7 | 99,9 | 99,7 | 99,8 |
Indexmiete: Erhöhung seit der letzten Anpassung bis August 2026
| Letzte Anpassung (VPI-Monat) | VPI damals | Erhöhung | aus 1.000 € werden |
|---|---|---|---|
| August 2025 | 122,3 | 2,9 % | 1.028,62 € |
| Juli 2025 | 122,2 | 2,9 % | 1.029,46 € |
| Juni 2025 | 121,8 | 3,3 % | 1.032,84 € |
| Mai 2025 | 121,8 | 3,3 % | 1.032,84 € |
| April 2025 | 121,7 | 3,4 % | 1.033,69 € |
| März 2025 | 121,2 | 3,8 % | 1.037,95 € |
| Februar 2025 | 120,8 | 4,1 % | 1.041,39 € |
| Januar 2025 | 120,3 | 4,6 % | 1.045,72 € |
| Dezember 2024 | 120,5 | 4,4 % | 1.043,98 € |
| November 2024 | 119,9 | 4,9 % | 1.049,21 € |
| Oktober 2024 | 120,2 | 4,7 % | 1.046,59 € |
| September 2024 | 119,7 | 5,1 % | 1.050,96 € |
| Januar 2024 | 117,6 | 7 % | 1.069,73 € |
| Januar 2023 | 114,3 | 10,1 % | 1.100,61 € |
| Januar 2022 | 105,2 | 19,6 % | 1.195,82 € |
| Januar 2021 | 101,0 | 24,6 % | 1.245,54 € |
| Januar 2020 | 99,8 | 26,1 % | 1.260,52 € |
Beispiele zum Ausprobieren
Häufige Fragen
Wie berechnet man eine Indexmiete mit dem Verbraucherpreisindex?
Du berechnest die Indexmiete mit: neue Miete = alte Miete × VPI neu ÷ VPI alt. Bei 900 € Kaltmiete, VPI 122,3 im August 2025 und VPI 125,8 im August 2026 ergibt das 925,76 €. Die Indexveränderung beträgt 2,9 %, exakt 2,8618 %.
Wie hoch ist die Indexmieterhöhung bei 900 € von August 2025 auf August 2026?
Die neue Kaltmiete beträgt 925,76 €. Aus 900 € werden bei VPI 122,3 im August 2025 und VPI 125,8 im August 2026 also 25,76 € mehr pro Monat. Auf das Jahr gerechnet entspricht das 309,12 € zusätzlicher Kaltmiete.
Ab wann muss ich eine erhöhte Indexmiete zahlen?
Im Beispiel ist die neue Miete frühestens ab 01.11.2026 zu zahlen. Die Erklärung geht am 2026-09-23 zu, die aktuelle Miete gilt seit 2025-10-01. Der Rechner berücksichtigt den Beginn des übernächsten Monats nach Zugang und die Jahresfrist, die frühestens ab 01.10.2026 erfüllt ist.
Wie viel Indexmiete ergibt sich bei 750 € Kaltmiete von August 2025 auf August 2026?
Bei 750 € Kaltmiete ergibt sich eine neue Kaltmiete von 771,46 €. Grundlage sind August 2025 mit VPI 122,3 und August 2026 mit VPI 125,8. Die Erhöhung beträgt 21,46 € pro Monat und 257,52 € pro Jahr.
Was ist günstiger: Indexmiete oder Staffelmiete?
Das hängt von Staffel, Inflation und Anpassungsrhythmus ab. Bei 900 € Startmiete über 15 Jahre, 3 % Staffel, 2,2 % Inflation und Indexanpassung alle 3 Jahre zeigt der Vergleich 15.485,16 € Mehrkosten der Staffel gegenüber Index. Bei anderen Annahmen kann sich das Ergebnis drehen.
Wann ist eine Staffelmiete günstiger als eine Indexmiete?
Eine Staffelmiete ist günstiger, wenn die vereinbarte Staffel niedriger wirkt als die angenommene Indexentwicklung. Im Beispiel mit 1.100 € Startmiete, 15 Jahre, 2,5 % Staffel und 3 % Inflation zeigt der Rechner Mehrkosten der Staffel gegenüber Index von -8.804,52 €. Dort ist die Staffelmiete günstiger.
Kann ich beim Indexmiete-Rechner eigene VPI-Werte eingeben?
Ja, eigene VPI-Werte sind möglich. Bei 1.000 € Kaltmiete, VPI alt 118,0 und VPI neu 126,0 ergibt sich 1.067,80 € neue Kaltmiete. Die Erhöhung beträgt 67,80 € pro Monat, die gerundete Indexveränderung liegt bei 6,8 %.
Ersetzt der Indexmiete-Rechner eine rechtliche Prüfung des Mietvertrags?
Nein, der Rechner ersetzt keine rechtliche Prüfung. Er zeigt die rechnerische Anpassung nach VPI und den im Modell ermittelten Zahlungsbeginn. Ob deine Indexklausel, Staffelklausel oder Erhöhungserklärung im konkreten Mietvertrag wirksam ist, musst du getrennt prüfen lassen oder anhand der Vertragsunterlagen beurteilen.
Quellen und Prüfung
- § 557b BGB - Indexmiete - Bundesministerium der Justiz
- Verbraucherpreisindex: Monatswerte (2020 = 100) - Statistisches Bundesamt
- Anleitung zur Berechnung von Veränderungsraten für Wertsicherungsklauseln - Statistisches Bundesamt
- § 557a BGB - Staffelmiete - Bundesministerium der Justiz
Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.
Diese Seite zitieren
Indexmiete-Rechner. Rechnerinfo, Stand 23.09.2026. https://rechner-info.de/immobilien/indexmiete-rechner

