Wahlbeteiligung-Rechner

Wahlbeteiligung = Wähler ÷ Wahlberechtigte × 100. Bundestagswahl 2025: 49,93 von 60,51 Mio. = 82,5 %. Mit Nichtwählern, Vorwahl-Vergleich und Stimmen in Prozent.

Stand 23.09.2026Quelle: Die BundeswahlleiterinVon Sebastian Wiercinski

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Was möchtest du berechnen?

Alle im Wählerverzeichnis Eingetragenen. Im Prozent-Modus optional (0 = ohne Anteil an den Wahlberechtigten).

Gültige und ungültige Stimmzettel zusammen, inkl. Briefwahl.

Wahlbeteiligung82,51 %
Nichtwähler
10.581.978
Nichtwähler-Anteil
17,49 %
Gültige Stimmen
49.649.512
Ungültig-Quote (von den Wählenden)
0,56 %
Gültige Stimmen in % der Wahlberechtigten?
82,05 %
Beteiligung der vorigen Wahl
76,35 %
Veränderung
6,16 Prozentpunkte
Relative Veränderung der Beteiligung
8,07 %
Veränderung der Wählerzahl
3.221.310
Was wäre, wenn: andere Wahlbeteiligung
ÄnderungBeteiligungWählendeUnterschied
−15 Prozentpunkte67,5 %40.852.058−9.076.595
−10 Prozentpunkte72,5 %43.877.590−6.051.063
−5 Prozentpunkte77,5 %46.903.121−3.025.532
tatsächlich82,5 %49.928.653-
+5 Prozentpunkte87,5 %52.954.185+3.025.532
+10 Prozentpunkte92,5 %55.979.716+6.051.063
+15 Prozentpunkte97,5 %59.005.248+9.076.595
Wählende und Nichtwähler
Gültig gewählt: 49.649.512Ungültig: 279.141Nichtwähler: 10.581.978
Rechenweg mit deinen Zahlen
  1. Wahlbeteiligung = 49.928.653 ÷ 60.510.631 × 100 = 82,51 %
  2. Nichtwähler = 60.510.631 − 49.928.653 = 10.581.978
  3. Gültige Stimmen = 49.928.653 − 279.141 = 49.649.512
  4. Vergleich: 82,51 % − 76,35 % = 6,16 Prozentpunkte (relativ 8,07 %)

Was zählt beim wahlbeteiligung berechnen?

Beim wahlbeteiligung berechnen geht es um die Frage, wie viele der Wahlberechtigten tatsächlich gewählt haben. Maßgeblich sind die abgegebenen Stimmzettel. Dazu gehören gültige und ungültige Stimmzettel zusammen, auch die Briefwahl.

Wahlberechtigte sind alle Personen, die bei der Wahl wahlberechtigt sind und in der Auswertung als Grundgesamtheit verwendet werden. Wählende sind die Personen, für die ein Stimmzettel abgegeben wurde. Wer nicht wählen geht, fällt in die Gruppe der Nichtwähler. Wer einen ungültigen Stimmzettel abgibt, gehört dagegen zu den Wählenden.

Das ist der häufigste Denkfehler: Ungültige Stimmen senken nicht die Wahlbeteiligung. Sie senken nur die Zahl der gültigen Stimmen, auf die sich später Parteienanteile beziehen. In einem Beispiel mit 1.000 Wahlberechtigten, 750 Wählenden und 20 ungültigen Stimmen liegt die Wahlbeteiligung bei 75 %. Gleichzeitig gibt es 730 gültige Stimmen und eine Ungültig-Quote von 2,67 %. Die Beteiligung bleibt also 75 %, obwohl nicht alle abgegebenen Stimmen gültig sind.

Für die politische Einordnung ist die Trennung hilfreich: Die Wahlbeteiligung beschreibt Teilnahme. Die gültigen Stimmen beschreiben, wie viele Stimmen für die Sitz- oder Ergebnisrechnung übrig bleiben. Der Nichtwähler-Anteil beschreibt den nicht teilnehmenden Teil der Wahlberechtigten.

Wie funktioniert die wahlbeteiligung formel?

Die Formel lautet in Worten: Du teilst die Zahl der Wählenden durch die Zahl der Wahlberechtigten und multiplizierst das Ergebnis mit 100. Für die Nichtwähler ziehst du die Wählenden von den Wahlberechtigten ab. Für die gültigen Stimmen ziehst du die ungültigen Stimmen von den Wählenden ab.

Beispiel Bundestagswahl 2025:

  • Wahlberechtigte: 60.510.631
  • Wählende: 49.928.653
  • Ungültige Stimmen: 279.141

Die Rechnung für die Wahlbeteiligung lautet: 49.928.653 ÷ 60.510.631 × 100 = 82,51 %. Die Nichtwähler ergeben sich so: 60.510.631 - 49.928.653 = 10.581.978. Für die gültigen Stimmen rechnest du: 49.928.653 - 279.141 = 49.649.512.

Damit entstehen mehrere Kennzahlen, die unterschiedliche Fragen beantworten. Die Wahlbeteiligung beträgt 82,51 %. Der Nichtwähler-Anteil liegt bei 17,49 %. Die gültigen Stimmen entsprechen 82,05 % der Wahlberechtigten. Die Ungültig-Quote von den Wählenden liegt bei 0,56 %.

Du gibst im Rechner die Wahlberechtigten, die Wählenden und bei Bedarf die ungültigen Stimmen ein; für Vergleiche ergänzt du die Daten der vorherigen Wahl.

Nichtwähler-Anteil und Vorwahl richtig vergleichen

Der Nichtwähler-Anteil ist der Gegenwert zur Wahlbeteiligung: Er zeigt, welcher Anteil der Wahlberechtigten keinen Stimmzettel abgegeben hat. Bei 10.000 Wahlberechtigten und 6.400 Wählenden beträgt die Wahlbeteiligung 64 %. Es gibt 3.600 Nichtwähler, der Nichtwähler-Anteil liegt bei 36 %. Wenn keine ungültigen Stimmen angegeben sind, entsprechen die gültigen Stimmen den Wählenden.

Beim Vergleich mit einer Vorwahl solltest du zwei Dinge auseinanderhalten: Prozentpunkte und relative Veränderung. In einem Beispiel wählen 50.000 von 80.000 Wahlberechtigten. Die Wahlbeteiligung beträgt 62,5 %. Bei der vorherigen Wahl waren es 45.000 Wählende von 78.000 Wahlberechtigten, also 57,69 %. Die Differenz beträgt 4,81 Prozentpunkte. Die relative Veränderung der Beteiligung liegt bei 8,33 %. Außerdem ist die Wählerzahl um 5.000 gestiegen.

Prozentpunkte sind die direkte Differenz zwischen zwei Prozentwerten. Relative Veränderung beschreibt dagegen, wie stark der neue Prozentwert im Verhältnis zum alten Prozentwert gestiegen oder gefallen ist. Für öffentliche Ergebnisvergleiche ist meist die Differenz in Prozentpunkten verständlicher.

Auch die Zahl der Wahlberechtigten kann sich verändern. Deshalb reicht es nicht, nur die Wählerzahlen zu vergleichen. Wenn mehr Menschen wählen, aber auch die Zahl der Wahlberechtigten steigt, kann die Beteiligung anders aussehen als die absolute Wählerzahl vermuten lässt.

Stimmen in Prozent: Die richtige Bezugsgröße sind gültige Stimmen

Wenn du Stimmen in Prozent umrechnest, ist die Bezugsgröße nicht die Wahlbeteiligung und nicht die Zahl aller Wahlberechtigten. Für Parteienanteile werden die gültigen Stimmen verwendet. Die Formel lautet in Worten: Parteistimmen geteilt durch gültige Stimmen, danach mal 100.

Bei der Bundestagswahl 2025 ergibt sich für die CDU mit 11.196.374 Stimmen bei 49.649.512 gültigen Stimmen ein Anteil von 22,55 %. Die AfD liegt in diesem Beispiel bei 20,8 %, die SPD bei 16,41 % und die GRÜNEN bei 11,61 %. Die Summe der erfassten Anteile beträgt 95,43 %. Nicht erfasst oder Sonstige machen 2.270.590 Stimmen aus, das entspricht 4,57 %.

Ein kleineres Beispiel zeigt den gleichen Zusammenhang: Bei 50.000 gültigen Stimmen und 12.500 Stimmen für Partei A liegt der Stimmenanteil bei 25 %. Die übrigen 37.500 Stimmen entsprechen 75 %. Bei 200.000 gültigen Stimmen mit 90.000 Stimmen für Partei A, 60.000 für Partei B und 30.000 für Partei C kommt die erfasste Summe auf 90 %. Nicht erfasst oder Sonstige sind dann 20.000 Stimmen und 10 %.

Im umgekehrten Modus rechnest du Prozent in Stimmen um. Bei 37 % von 250.000 gültigen Stimmen entfallen 92.500 Stimmen auf Partei A. Bei 12,5 % von 80.000 gültigen Stimmen sind es 10.000 Stimmen. Das ist nützlich, wenn du Umfragewerte, Szenarien oder Zielwerte auf eine bekannte Zahl gültiger Stimmen übertragen willst.

Typische Fehler beim wahlbeteiligung berechnen vermeiden

Der wichtigste Praxistipp: Prüfe zuerst, welche Größe du gerade berechnest. Wahlbeteiligung, gültige Stimmen und Stimmenanteile sehen ähnlich aus, haben aber unterschiedliche Bezugsgrößen.

Häufige Fehler sind:

  • Ungültige Stimmen von den Wählenden abziehen, bevor du die Wahlbeteiligung berechnest. Das wäre falsch, weil ungültig abgegebene Stimmzettel zur Teilnahme zählen.
  • Parteistimmen durch Wahlberechtigte teilen. Für ein Wahlergebnis in Prozent brauchst du die gültigen Stimmen als Bezugsgröße.
  • Prozentpunkte und Prozent verwechseln. Der Unterschied zwischen 82,51 % und 76,35 % beträgt 6,16 Prozentpunkte, nicht 6,16 % relative Veränderung.
  • Vorwahlen nur über die Wählerzahl vergleichen. Bei der Bundestagswahl 2025 gab es 3.221.310 mehr Wählende als bei der vorherigen Wahl, zugleich unterscheiden sich die Wahlberechtigten.
  • Gerundete Prozentwerte addieren und eine exakte Summe erwarten. Je nach Darstellung können gerundete Einzelwerte leicht von der rechnerischen Gesamtsumme abweichen.

Für andere Abstimmungen kannst du die Rechnung ebenfalls nutzen, wenn du die passenden Grunddaten hast: Stimmberechtigte, abgegebene Stimmzettel, ungültige Stimmen und gegebenenfalls gültige Stimmen. Die Rechnung prüft aber keine Wahlordnung. Ob bestimmte Quoren, Sperrklauseln oder Sonderregeln gelten, musst du getrennt klären.

Tabellen zum Nachschlagen

Wahlbeteiligung bei Bundestagswahlen seit 1949

Amtliche Zahlen der Bundeswahlleiterin (bis 1987 früheres Bundesgebiet). Höchstwert 1972 mit 91,1 %, Tiefstwert 2009 mit 70,8 %.
WahlWahlberechtigteWählendeNichtwählerBeteiligung
1.94931.207.62024.495.6146.712.00678,5 %
1.95333.120.94028.479.5504.641.39086 %
1.95735.400.92331.072.8944.328.02987,8 %
1.96137.440.71532.849.6244.591.09187,7 %
1.96538.510.39533.416.2075.094.18886,8 %
1.96938.677.23533.523.0645.154.17186,7 %
1.97241.446.30237.761.5893.684.71391,1 %
1.97642.058.01538.165.7533.892.26290,7 %
1.98043.231.74138.292.1764.939.56588,6 %
1.98344.088.93539.279.5294.809.40689,1 %
1.98745.327.98238.225.2947.102.68884,3 %
1.99060.436.56046.995.91513.440.64577,8 %
1.99460.452.00947.737.99912.714.01079 %
1.99860.762.75149.947.08710.815.66482,2 %
2.00261.432.86848.582.76112.850.10779,1 %
2.00561.870.71148.044.13413.826.57777,7 %
2.00962.168.48944.005.57518.162.91470,8 %
2.01361.946.90044.309.92517.636.97571,5 %
2.01761.688.48546.976.34114.712.14476,2 %
2.02161.172.77146.707.34314.465.42876,4 %
2.02560.510.63149.928.65310.581.97882,5 %

Wahlbeteiligung Bundestagswahl 2025 nach Bundesländern

Wählende in % der Wahlberechtigten, ungültige Zweitstimmen in % der Wählenden (endgültiges Ergebnis).
LandWahlberechtigteWählendeBeteiligungUngültig (Zweitst.)
Bayern9.481.6597.996.55784,3 %0,31 %
Schleswig-Holstein2.262.8111.889.96883,5 %0,53 %
Niedersachsen6.043.4125.041.31283,4 %0,52 %
Baden-Württemberg7.653.8116.382.44683,4 %0,51 %
Hessen4.341.9193.608.63483,1 %0,77 %
Rheinland-Pfalz3.014.4822.500.54883 %0,73 %
Saarland734.204605.29382,4 %0,92 %
Nordrhein-Westfalen12.884.20910.587.74082,2 %0,58 %
Brandenburg2.033.5391.658.68181,6 %0,68 %
Sachsen3.186.7802.584.77781,1 %0,59 %
Hamburg1.299.2891.050.80580,9 %0,49 %
Thüringen1.652.4621.333.47480,7 %0,7 %
Berlin2.442.0421.961.17780,3 %0,59 %
Mecklenburg-Vorpommern1.294.7291.029.03879,5 %0,76 %
Bremen450.564350.36677,8 %0,6 %
Sachsen-Anhalt1.734.7191.347.83777,7 %0,78 %

Wie viele Wähler sind 1 Prozentpunkt Wahlbeteiligung?

Ein Prozentpunkt entspricht 1 % der Wahlberechtigten.
Wahlberechtigte1 Prozentpunkt50 % Beteiligung75 % Beteiligung
1.00010500750
5.000502.5003.750
10.0001005.0007.500
50.00050025.00037.500
100.0001.00050.00075.000
1.000.00010.000500.000750.000
60.510.631605.10630.255.31645.382.973

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Wahlbeteiligung-Rechner: Wahlbeteiligung = Wählende ÷ Wahlberechtigte × 100; ungültige Stimmzettel zählen mit, denn wer ungültig wählt, hat gewählt. Bei der Bundestagswahl 2025 gaben 49.928.653 von 60.510.631 Wahlberechtigten ihre Stimme ab - eine Wahlbeteiligung von 82,5 %, die höchste seit 1987.
Auf einen Blick
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Wahlbeteiligung bei Bundestagswahlen seit 1949 (Tabelle)
Wahlbeteiligung bei Bundestagswahlen seit 1949
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Häufige Fragen

Wie berechnet man die Wahlbeteiligung?

Die Wahlbeteiligung berechnest du mit Wählende ÷ Wahlberechtigte × 100. Bei 49.928.653 Wählenden und 60.510.631 Wahlberechtigten ergibt das 82,51 %. Für die Nichtwähler ziehst du die Wählenden von den Wahlberechtigten ab, also 10.581.978.

Zählen ungültige Stimmen zur Wahlbeteiligung?

Ja, ungültige Stimmen zählen zur Wahlbeteiligung, weil ein Stimmzettel abgegeben wurde. Bei 1.000 Wahlberechtigten, 750 Wählenden und 20 ungültigen Stimmen beträgt die Wahlbeteiligung 75 %. Die gültigen Stimmen liegen aber nur bei 730.

Wie berechne ich den Nichtwähler-Anteil?

Den Nichtwähler-Anteil berechnest du aus Nichtwählern ÷ Wahlberechtigte × 100. Bei 10.000 Wahlberechtigten und 6.400 Wählenden gibt es 3.600 Nichtwähler. Der Nichtwähler-Anteil beträgt 36 %, die Wahlbeteiligung entsprechend 64 %.

Was ist der Unterschied zwischen Prozent und Prozentpunkten bei Wahlbeteiligung?

Prozentpunkte sind die direkte Differenz zwischen zwei Prozentwerten. Wenn die Beteiligung von 57,69 % auf 62,5 % steigt, sind das 4,81 Prozentpunkte. Die relative Veränderung beschreibt dagegen den Anstieg im Verhältnis zum vorherigen Wert und beträgt in diesem Beispiel 8,33 %.

Welche Bezugsgröße brauche ich für Stimmenanteile in Prozent?

Für Stimmenanteile brauchst du die gültigen Stimmen als Bezugsgröße. Ungültige Stimmen und Nichtwähler werden dabei nicht mitgezählt. Beispiel: 12.500 Stimmen bei 50.000 gültigen Stimmen ergeben 25 %. Die restlichen 37.500 Stimmen entsprechen 75 %.

Wie viele Stimmen sind 37 Prozent von 250.000 gültigen Stimmen?

37 % von 250.000 gültigen Stimmen sind 92.500 Stimmen. Der nicht erfasste Rest beträgt 157.500 Stimmen und entspricht 63 %. Diese Umrechnung nutzt du, wenn ein Prozentwert bekannt ist und du daraus eine Stimmenzahl ableiten willst.

Warum ergibt die Summe meiner Prozentwerte nicht genau 100 Prozent?

Die Summe kann abweichen, wenn du nicht alle Parteien erfasst oder wenn Werte gerundet dargestellt werden. In einem Beispiel ergeben CDU, SPD, Grüne und FDP zusammen 83 %. Nicht erfasst oder Sonstige sind dann 170.000 Stimmen und 17 %.

Kann ich den Rechner auch für Betriebsratswahlen oder Abstimmungen nutzen?

Ja, du kannst die Rechnung nutzen, wenn du passende Werte für Wahlberechtigte, abgegebene Stimmzettel, ungültige Stimmen und gültige Stimmen hast. Die mathematische Auswertung funktioniert gleich. Der Rechner entscheidet aber nicht, welche Regeln, Quoren oder besonderen Vorgaben für die jeweilige Wahl gelten.

Quellen und Prüfung

Erstellt von
Sebastian Wiercinski, Herausgeber
Stand
23.09.2026
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Wahlbeteiligung-Rechner. Rechnerinfo, Stand 23.09.2026. https://rechner-info.de/freizeit/wahlbeteiligung-rechner