Bürgermeisterwahl-Rechner

Gewählt ist, wer mehr als 50 % der gültigen Stimmen hat, sonst folgt die Stichwahl. Bürgermeister- und Landratswahl je Bundesland auswerten, mit BB-Quorum.

Stand 23.09.2026Quelle: WikipediaVon Sebastian Wiercinski

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Wahl
Wahlgang

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Für Wahlbeteiligung und das Brandenburger 15-%-Quorum. 0 = unbekannt.

ErgebnisStichwahl: Müller (CDU) gegen Schmidt (SPD).
Erstplatzierte/r
Müller (CDU)
Stimmenanteil
41,99 %
Absolute Mehrheit ab
14.861 Stimmen
Fehlende Stimmen zur absoluten Mehrheit
2.381 Stimmen
Vorsprung auf Platz 2
2.610 Stimmen
Vorsprung in Prozentpunkten
8,78 Prozentpunkte
Brandenburg: 15 % der Wahlberechtigten
kein Quorum in diesem Land
Gültige Stimmen
29.720
Wahlbeteiligung
48,39 %
Regel in diesem Land
1. Wahlgang: mehr als 50 % der gültigen Stimmen. Sonst Stichwahl der beiden Stimmenstärksten, dort genügt die Mehrheit. Grundlage: Kommunalwahlgesetz NRW.
Ergebnis je Kandidat
PlatzKandidatStimmenAnteilAnteil an WahlberechtigtenStatus
1Müller (CDU)12.48041,99 %20,13 %Stichwahl
2Schmidt (SPD)9.87033,21 %15,92 %Stichwahl
3Weber (Grüne)5.23017,6 %8,44 %-
4Kaya (parteilos)2.1407,2 %3,45 %-
Stimmenanteile
0204060Müller (CDU)Schmidt (SPD)Weber (Grüne)Kaya (parteilos)
Stimmenanteil
Rechenweg mit deinen Zahlen
  1. Gültige Stimmen: 29.720; absolute Mehrheit = ⌊29.720 ÷ 2⌋ + 1 = 14.861 Stimmen
  2. Erstplatzierte/r: Müller (CDU) mit 41,99 % - es fehlen 2.381 Stimmen
  3. Wahlbeteiligung = (29.720 + 280) ÷ 62.000 = 48,39 %

Wann führt eine Bürgermeisterwahl Stichwahl zur Wahl im ersten Wahlgang?

Bei einer Bürgermeisterwahl, Oberbürgermeisterwahl oder Landratswahl zählt zuerst, ob die führende Person die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen erreicht. Maßgeblich sind also die gültigen Stimmen, nicht alle Wahlberechtigten und auch nicht die Summe aus gültigen und ungültigen Stimmen.

In vielen Ländern gilt im 1. Wahlgang: Wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen bekommt, ist gewählt. Wird diese Schwelle verfehlt, folgt eine Stichwahl der beiden Stimmenstärksten. In der Stichwahl genügt dann meist die einfache Mehrheit: Wer mehr Stimmen als die andere Person erhält, gewinnt.

Der Rechner ist dafür gedacht, ein Ergebnis schnell einzuordnen: Du wählst Wahlart, Bundesland und Wahlgang aus und trägst die Kandidaten mit ihren gültigen Stimmen ein.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Stimmenanteil und Vorsprung. Ein großer Vorsprung auf Platz zwei reicht im 1. Wahlgang nicht automatisch. Im NRW-Beispiel liegt Müller (CDU) mit 12.480 Stimmen vor Schmidt (SPD) mit 9.870 Stimmen. Der Vorsprung beträgt 2.610 Stimmen und 8,78 Prozentpunkte. Trotzdem reicht das nicht, weil Müller (CDU) nur 41,99 % der gültigen Stimmen erreicht. Deshalb kommt es zur Stichwahl: Müller (CDU) gegen Schmidt (SPD).

So berechnet der Bürgermeisterwahl-Rechner die absolute Mehrheit

Die absolute Mehrheit wird aus den gültigen Stimmen berechnet. In Worten lautet die Rechnung: Teile die gültigen Stimmen durch die Hälfte, nimm die darunterliegende ganze Zahl und addiere eine Stimme. Dadurch reicht bei einer geraden Stimmenzahl genau eine Stimme mehr als die Hälfte.

Im Beispiel aus Nordrhein-Westfalen gibt es 29.720 gültige Stimmen. Die absolute Mehrheit liegt bei 14.861 Stimmen. Müller (CDU) erhält 12.480 Stimmen. Sein Stimmenanteil beträgt 41,99 %. Zur absoluten Mehrheit fehlen 2.381 Stimmen. Das Ergebnis ist deshalb keine Wahl im ersten Wahlgang, sondern eine Stichwahl gegen Schmidt (SPD).

Die Wahlbeteiligung wird getrennt berechnet. Dafür werden gültige und ungültige Stimmen zusammen betrachtet und auf die Wahlberechtigten bezogen. Im selben Beispiel stehen 29.720 gültige Stimmen, 280 ungültige Stimmen und 62.000 Wahlberechtigte in der Rechnung. Daraus wird eine Wahlbeteiligung von 48,39 % ausgewiesen.

Ungültige Stimmen verändern also die Wahlbeteiligung, aber nicht die absolute Mehrheit. Für die Frage, ob jemand im 1. Wahlgang gewählt ist, zählen nur die gültigen Stimmen der Kandidaten.

Wann reicht die einfache Mehrheit bei der Stichwahl Bürgermeister?

In der Stichwahl oder im 2. Wahlgang geht es in den meisten Ländern nicht mehr um die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen, sondern um die einfache Mehrheit zwischen den verbliebenen Kandidaten. Wer vorne liegt, gewinnt - sofern keine Sonderregel greift.

Ein Beispiel aus Sachsen zeigt die Einordnung: Fischer (CDU) erhält 24.000 Stimmen, Pohl (SPD) 23.000 Stimmen. Die gültigen Stimmen betragen 47.000, der Stimmenanteil von Fischer (CDU) liegt bei 51,06 %. Der Vorsprung beträgt 1.000 Stimmen und 2,13 Prozentpunkte. Der Rechner wertet das als gewählt.

Sachsen ist zugleich ein Sonderfall bei der Ausgestaltung. Dort folgt nach einem erfolglosen 1. Wahlgang ein zweiter Wahlgang, bei dem nicht nur die zwei Ersten antreten müssen. Im Rechner kannst du diesen Wahlgang trotzdem prüfen, indem du die tatsächlich antretenden Personen und ihre Stimmen einträgst.

In Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen und mehreren weiteren Ländern ist die typische Logik einfacher: Im 1. Wahlgang absolute Mehrheit, sonst Stichwahl der beiden Stimmenstärksten. Für Landratswahlen gilt das in vielen Ländern ebenfalls, in Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein wird der Landrat jedoch nicht direkt gewählt, sondern durch den Kreistag.

Brandenburg: Bürgermeisterwahl Stichwahl mit 15-%-Quorum

Brandenburg hat eine zusätzliche Hürde. Dort muss die führende Person nicht nur mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erreichen. Sie muss zusätzlich mindestens 15 % der Wahlberechtigten hinter sich haben. Diese Regel gilt auch in der Stichwahl.

Das kann zu einem Ergebnis führen, das auf den ersten Blick ungewohnt wirkt. In einem Brandenburger Beispiel liegt Lehmann in der Stichwahl mit 3.410 Stimmen vorn. Krause erhält 2.980 Stimmen. Lehmann kommt damit auf 53,36 % der gültigen Stimmen, erreicht also die Mehrheit. Trotzdem meldet der Rechner: Das 15-%-Quorum ist verfehlt. Nötig wären 3.600 Stimmen, bei Lehmann werden bezogen auf die Wahlberechtigten 14,21 % ausgewiesen. Die Wahlbeteiligung liegt bei 26,88 %.

Die Folge ist nicht einfach eine weitere Stichwahl. Bei einer Bürgermeisterwahl wählt dann die Gemeindevertretung beziehungsweise der Rat. Bei einer Landratswahl übernimmt entsprechend der Kreistag. Darum solltest du in Brandenburg immer die Wahlberechtigten eintragen. Ohne diese Angabe lässt sich das Quorum nicht sinnvoll prüfen.

Auch im 1. Wahlgang kann Brandenburg trotz starkem Ergebnis zur Stichwahl führen, wenn die absolute Mehrheit verfehlt wird. Bei einer Landratswahl mit Wolf (CDU), Richter (SPD) und Jahn (Grüne) erreicht Wolf (CDU) 41,67 %. Die absolute Mehrheit ab 30.001 Stimmen wird verfehlt, obwohl das 15-%-Quorum mit 9.750 Stimmen nötig - erreicht ausgewiesen wird. Deshalb folgt die Stichwahl Wolf (CDU) gegen Richter (SPD).

Typische Fehler bei der Auswertung einer Bürgermeisterwahl Stichwahl

Der häufigste Fehler ist, ungültige Stimmen in die Verteilung auf die Kandidaten einzurechnen. Für Stimmenanteile der Kandidaten und für die absolute Mehrheit zählen nur gültige Stimmen. Ungültige Stimmen gehören zur Wahlbeteiligung, nicht zur Kandidatenmehrheit.

Ein zweiter Fehler ist die Verwechslung von Prozent und Stimmen. 50,1 % reichen, wenn das Landesrecht mehr als die Hälfte verlangt. In Rheinland-Pfalz ist Becker (CDU) mit 10.020 Stimmen bei 20.000 gültigen Stimmen gewählt. Der Rechner weist 50,1 % aus, die absolute Mehrheit liegt bei 10.001 Stimmen. Der Vorsprung auf Hoffmann (SPD) beträgt nur 70 Stimmen, trotzdem ist die Mehrheit erreicht.

Ein dritter Punkt sind unplausible Eingaben. Wenn mehr gültige Stimmen eingetragen werden, als rechnerisch zu den Wahlberechtigten passen, kann die Wahlbeteiligung über dem erwartbaren Bereich liegen. Im Thüringen-Beispiel werden 28.000 gültige Stimmen bei 25.000 Wahlberechtigten eingetragen. Der Rechner gibt dafür 112 % Wahlbeteiligung aus. Das ist ein klares Signal, die Zahlenquelle zu prüfen.

Nutze das Ergebnis daher als Rechenhilfe, nicht als amtliche Feststellung. Vorläufige Schnellmeldungen können sich ändern, etwa durch Nachzählung, Berichtigung ungültiger Stimmen oder eine aktualisierte Zahl der Wahlberechtigten. Verbindlich ist am Ende die amtliche Bekanntmachung der zuständigen Wahlleitung.

Tabellen zum Nachschlagen

Bürgermeisterwahl und Stichwahl: Regeln in allen Bundesländern

Flächenländer; in Berlin, Hamburg und Bremen gibt es keine Direktwahl. Die Stichwahl findet meist zwei bis vier Wochen nach dem ersten Wahlgang statt.
Land1. Wahlgang gewählt bei2. WahlgangLandrat direkt gewählt
Baden-Württemberg> 50 % der gültigen StimmenStichwahl der zwei Erstennein, Kreistag
Bayern> 50 % der gültigen StimmenStichwahl der zwei Erstenja
Brandenburg> 50 % der gültigen Stimmen und ≥ 15 % der WahlberechtigtenStichwahl der zwei Ersten, 15-%-Quorumja
Hessen> 50 % der gültigen StimmenStichwahl der zwei Erstenja
Mecklenburg-Vorpommern> 50 % der gültigen StimmenStichwahl der zwei Erstenja
Niedersachsen> 50 % der gültigen StimmenStichwahl der zwei Erstenja
Nordrhein-Westfalen> 50 % der gültigen StimmenStichwahl der zwei Erstenja
Rheinland-Pfalz> 50 % der gültigen StimmenStichwahl der zwei Erstenja
Saarland> 50 % der gültigen StimmenStichwahl der zwei Erstenja
Sachsen> 50 % der gültigen Stimmenzweiter Wahlgang, höchste Stimmenzahlja
Sachsen-Anhalt> 50 % der gültigen StimmenStichwahl der zwei Erstenja
Schleswig-Holstein> 50 % der gültigen StimmenStichwahl der zwei Erstennein, Kreistag
Thüringen> 50 % der gültigen StimmenStichwahl der zwei Erstenja

Brandenburg: Mindest-Wahlbeteiligung für das 15-%-Quorum

Wie hoch muss die Wahlbeteiligung (gültige Stimmen) mindestens sein, damit der Sieger mit diesem Stimmenanteil 15 % der Wahlberechtigten erreicht?
Stimmenanteil des Siegers (%)Nötige Beteiligung (%)
4037,5
4533,3
5030,0
5527,3
6025,0
6523,1
7021,4
7520,0
8018,8
9016,7

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Bürgermeisterwahl-Rechner: Bei der Bürgermeister- und Landratswahl ist im ersten Wahlgang gewählt, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält - bei 30.000 gültigen Stimmen also ab 15.001. Sonst folgt meist zwei Wochen später eine Stichwahl der beiden Stimmenstärksten, in der die einfache Mehrheit reicht; in Brandenburg muss der Sieger zusätzlich mindestens 15 % aller Wahlberechtigten hinter sich haben.
Auf einen Blick
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Bürgermeisterwahl und Stichwahl: Regeln in allen Bundesländern (Tabelle)
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Häufige Fragen

Wann gibt es eine Stichwahl bei der Bürgermeisterwahl?

Eine Stichwahl gibt es meist, wenn im 1. Wahlgang niemand mehr als 50 % der gültigen Stimmen erreicht. Dann treten die beiden Stimmenstärksten gegeneinander an. In Nordrhein-Westfalen führt ein Ergebnis von 12.480 Stimmen bei 29.720 gültigen Stimmen zu einer Stichwahl, weil 14.861 Stimmen nötig wären.

Wie berechne ich die absolute Mehrheit bei einer Bürgermeisterwahl?

Die absolute Mehrheit berechnest du aus den gültigen Stimmen: mehr als die Hälfte, als Stimmenwert also die Hälfte abrunden und eine Stimme dazuzählen. Bei 29.720 gültigen Stimmen liegt die Schwelle bei 14.861 Stimmen. Ungültige Stimmen zählen dabei nicht mit.

Reichen 40.000 Stimmen bei 78.000 gültigen Stimmen in Nordrhein-Westfalen?

Ja, 40.000 Stimmen bei 78.000 gültigen Stimmen reichen in Nordrhein-Westfalen. Der Rechner weist dafür 51,28 % aus, die absolute Mehrheit liegt bei 39.001 Stimmen. Müller (CDU) ist damit im 1. Wahlgang gewählt, eine Stichwahl ist nicht nötig.

Wer kommt bei einer Landratswahl in Hessen in die Stichwahl?

In die Stichwahl kommen Koch (CDU) und Lenz (SPD). Bei den eingegebenen Stimmen liegt Koch (CDU) mit 16.000 Stimmen vor Lenz (SPD) mit 15.500 Stimmen. Wagner (Grüne) erreicht 8.500 Stimmen und scheidet aus. Die absolute Mehrheit ab 20.001 Stimmen wurde verfehlt.

Zählen ungültige Stimmen für die absolute Mehrheit?

Nein, ungültige Stimmen zählen nicht für die absolute Mehrheit der Kandidaten. Sie werden aber bei der Wahlbeteiligung berücksichtigt. Im NRW-Beispiel stehen 29.720 gültige Stimmen und 280 ungültige Stimmen in der Rechnung. Die absolute Mehrheit wird aus 29.720 gültigen Stimmen bestimmt.

Was ist bei einer Bürgermeisterwahl in Brandenburg besonders?

In Brandenburg gilt zusätzlich das 15-%-Quorum der Wahlberechtigten. Ein Kandidat kann also die Mehrheit der gültigen Stimmen erreichen und trotzdem nicht gewählt sein. Im Beispiel liegt Lehmann mit 53,36 % vorn, verfehlt aber die nötigen 3.600 Stimmen bezogen auf die Wahlberechtigten.

Kann ich mit dem Rechner eine Stichwahl simulieren?

Ja, du kannst eine Stichwahl simulieren, indem du als Wahlgang Stichwahl / 2. Wahlgang auswählst und die Stimmen der antretenden Kandidaten einträgst. In Sachsen ergibt das Beispiel mit Fischer (CDU) 24.000 Stimmen und Pohl (SPD) 23.000 Stimmen eine Wahl von Fischer (CDU) mit 51,06 %.

Warum kann die Wahlbeteiligung im Rechner unplausibel wirken?

Eine unplausible Wahlbeteiligung entsteht, wenn Eingaben nicht zusammenpassen. Im Thüringen-Beispiel stehen 28.000 gültige Stimmen bei 25.000 Wahlberechtigten. Der Rechner gibt deshalb 112 % Wahlbeteiligung aus. Das ist kein amtliches Ergebnis, sondern ein Hinweis, die eingegebenen Zahlen zu prüfen.

Quellen und Prüfung

Erstellt von
Sebastian Wiercinski, Herausgeber
Stand
23.09.2026
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Bürgermeisterwahl-Rechner. Rechnerinfo, Stand 23.09.2026. https://rechner-info.de/freizeit/kommunalwahl-direktwahl-rechner