Betriebsratswahl-Rechner
Betriebsrat berechnen: 150 Arbeitnehmer = 7 Mitglieder (§ 9 BetrVG), ab 200 eine Freistellung. Mit Geschlechterquote und Listenwahl nach D'Hondt.
- Staffel nach § 9 BetrVG
- 101 bis 200 Arbeitnehmer: 7 Mitglieder
- Nächste Staffel
- ab 201 Arbeitnehmern: 9 Mitglieder
- Geschlecht in der Minderheit
- Frauen (45 von 150, 30,0 %)
- Mindestsitze für dieses Geschlecht?
- 2
- Voll freizustellende Mitglieder?
- 0
- Wahlverfahren
- reguläres Verfahren; vereinfachtes Verfahren mit dem Arbeitgeber vereinbar (§ 14a Abs. 5)
- Stützunterschriften je Wahlvorschlag?
- 8
- Wahlvorstand
- 3 Mitglieder (mehr möglich, immer ungerade Zahl)
Mindestsitze nach § 5 WO: Höchstzahlen Frauen/Männer
| Sitz | Geschlecht | Teiler | Höchstzahl |
|---|---|---|---|
| 1 | Männer | 1 | 105,00 |
| 2 | Männer | 2 | 52,50 |
| 3 | Frauen | 1 | 45,00 |
| 4 | Männer | 3 | 35,00 |
| 5 | Männer | 4 | 26,25 |
| 6 | Frauen | 2 | 22,50 |
| 7 | Männer | 5 | 21,00 |
Rechenweg mit deinen Zahlen
- § 9 BetrVG: 101 bis 200 Arbeitnehmer: 7 Mitglieder
- Frauen 45 und Männer 105 je ÷ 1, 2, 3 …: 2 der größten Höchstzahlen entfallen auf Frauen (45 von 150, 30,0 %)
- § 38 BetrVG bei 150 Arbeitnehmern: 0 volle Freistellung(en)
Was berechnet der Betriebsratswahl-Rechner?
Der betriebsratswahl rechner ordnet deine Eingaben den gesetzlichen Staffeln zu und zeigt dir, wie groß der Betriebsrat wird, ob volle Freistellungen anfallen und wie Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit berücksichtigt werden. Bei Listenwahl verteilt er außerdem die Sitze nach D’Hondt und prüft, ob eine Geschlechterkorrektur nötig ist.
Du gibst die regelmäßige Arbeitnehmerzahl, die Wahlberechtigten, Frauen und Männer sowie bei Listenwahl die Stimmen und Bewerberreihenfolge ein.
Die Rechnung ist eine rechtliche Modellrechnung auf Basis der angegebenen Werte. In der Praxis hängt viel davon ab, wer am maßgeblichen Stichtag mitzählt: Vollzeit, Teilzeit, Auszubildende, Befristete und Leiharbeitnehmer können dazugehören, leitende Angestellte dagegen nicht. Wenn die Ausgangsdaten nicht stimmen, wirkt sich das direkt auf Betriebsratsgröße, Wahlverfahren, Stützunterschriften und Freistellungen aus.
Wie viele Betriebsratsmitglieder stehen deinem Betrieb zu?
Die Betriebsratsgröße richtet sich nach § 9 BetrVG. Entscheidend ist je nach Staffel die Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer oder die regelmäßige Arbeitnehmerzahl im Betrieb. Darum kann es einen Unterschied machen, ob du die Beschäftigten insgesamt oder nur die Wahlberechtigten betrachtest.
Ein paar typische Ergebnisse zeigen die Schwellen gut:
| Betrieb | Ergebnis |
|---|---|
| 49 Arbeitnehmer | 3 Mitglieder |
| 50 Arbeitnehmer | 3 Mitglieder |
| 100 Arbeitnehmer | 5 Mitglieder |
| 150 Arbeitnehmer | 7 Mitglieder |
| 200 Arbeitnehmer | 7 Mitglieder |
| 500 Arbeitnehmer | 11 Mitglieder |
| 1.000 Arbeitnehmer | 13 Mitglieder |
Bei 49 Arbeitnehmern und bei 50 Arbeitnehmern bleibt es also jeweils bei 3 Mitgliedern. Der nächste Sprung kommt erst ab 51 wahlberechtigten Arbeitnehmern: Dann zeigt die Staffel 5 Mitglieder. Bei 100 Arbeitnehmern sind es 5 Mitglieder; ab 101 Arbeitnehmern werden 7 Mitglieder ausgewiesen. Bei 150 Arbeitnehmern liegt der Betrieb ebenfalls in der Staffel 101 bis 200 Arbeitnehmer und kommt deshalb auf 7 Mitglieder.
Für die Praxis ist die nächste Schwelle oft genauso relevant wie die aktuelle Größe. Wenn ein Betrieb mit 150 Arbeitnehmern plant, zeigt die Rechnung die nächste Staffel ab 201 Arbeitnehmern: Dann wären 9 Mitglieder vorgesehen. Diese Schwellen sind hilfreich, wenn du eine Wahl vorbereitest und die Beschäftigtenzahl im Betrieb schwankt.
So funktioniert die Berechnung nach § 9 BetrVG, § 38 BetrVG und D’Hondt
Die Größe des Betriebsrats wird nicht frei berechnet, sondern aus der gesetzlichen Staffel entnommen. In Worten lautet die Rechnung: Zuerst wird die passende Staffel anhand der Arbeitnehmerzahl gesucht. Danach werden die Freistellungen nach § 38 BetrVG bestimmt. Zusätzlich wird für Frauen und Männer geprüft, welches Geschlecht in der Minderheit ist und wie viele Mindestsitze diesem Geschlecht nach dem Höchstzahlverfahren zustehen.
Beispiel: In einem Betrieb mit 150 Arbeitnehmern, davon 45 Frauen und 105 Männer, ergibt § 9 BetrVG die Staffel 101 bis 200 Arbeitnehmer. Das führt zu 7 Betriebsratsmitgliedern. Nach § 38 BetrVG gibt es bei 150 Arbeitnehmern 0 volle Freistellungen. Frauen sind in diesem Beispiel das Geschlecht in der Minderheit: 45 von 150, also 30,0 %. Für die Mindestsitze werden Frauen und Männer jeweils durch 1, 2, 3 … geteilt. Die größten Höchstzahlen lauten hier unter anderem 105, 52,5, 45, 35, 26,25, 22,5 und 21. Unter den 7 maßgeblichen Höchstzahlen entfallen 2 auf Frauen. Deshalb werden 2 Mindestsitze für Frauen ausgewiesen.
Bei einer Listenwahl läuft die Sitzverteilung ebenfalls über D’Hondt. Die Stimmen jeder Liste werden durch 1, 2, 3 … geteilt; die höchsten Werte erhalten die Sitze. Im Beispiel mit 150 Wahlberechtigten und den Stimmen 70, 45 und 20 werden 7 Sitze verteilt. Zunächst ergeben die Höchstzahlen eine Verteilung, die anschließend mit dem Minderheitenschutz abgeglichen wird. Das Ergebnis lautet: Liste A 3, Liste B 2, Liste C 2. In diesem Beispiel wechselt ein Sitz von Liste A zu Liste C, damit 2 Frauen gewählt sind.
Freistellung Betriebsrat: ab wie vielen Mitarbeitern?
Volle Freistellungen richten sich nicht nach der Zahl der Betriebsratsmitglieder allein, sondern nach § 38 BetrVG und der Arbeitnehmerzahl. Bei 150 Arbeitnehmern zeigt die Rechnung 0 voll freizustellende Mitglieder. Bei 200 Arbeitnehmern wird 1 volle Freistellung ausgewiesen. Bei 500 Arbeitnehmern bleibt es bei 1 Freistellung, bei 520 Arbeitnehmern sind es 2 Freistellungen und bei 1.000 Arbeitnehmern 3 Freistellungen.
Das kann in der Vorbereitung der Wahl leicht übersehen werden, weil Betriebsratsgröße und Freistellungen unterschiedliche Schwellen haben. Bei 200 Arbeitnehmern bleibt die Betriebsratsgröße noch bei 7 Mitgliedern, während bereits 1 volle Freistellung hinzukommt. Bei 500 Arbeitnehmern zeigt die Rechnung 11 Betriebsratsmitglieder und 1 Freistellung. Bei 520 Arbeitnehmern bleibt die Betriebsratsgröße ebenfalls in der Staffel 401 bis 700 Arbeitnehmer mit 11 Mitgliedern, aber die Freistellungen steigen auf 2.
Für die Einordnung: Freistellung bedeutet nicht, dass zusätzlich jemand in den Betriebsrat gewählt wird. Die freigestellten Personen sind Mitglieder des Betriebsrats und werden für Betriebsratsarbeit von ihrer beruflichen Tätigkeit freigestellt. Die konkrete Auswahl erfolgt später innerhalb des Betriebsrats, nicht durch die bloße Größenberechnung.
Typische Fehler bei Betriebsratsgröße, Minderheitenschutz und Listenwahl
Ein häufiger Fehler ist die falsche Ausgangszahl. Für manche Staffeln kommt es auf wahlberechtigte Arbeitnehmer an, für andere auf die regelmäßige Arbeitnehmerzahl. Außerdem zählen nicht alle Personen im Betrieb gleich: Leitende Angestellte werden nicht mitgerechnet. Leiharbeitnehmer können mitzählen, wenn sie länger als drei Monate eingesetzt werden. Teilzeitkräfte zählen nicht anteilig, sondern als Personen.
Der zweite typische Fehler betrifft den Minderheitenschutz. Er bedeutet nicht automatisch, dass ein bestimmter Anteil exakt im Betriebsrat abgebildet wird. Es geht um Mindestsitze nach dem Höchstzahlverfahren. Bei 50 Beschäftigten mit 15 Frauen und 35 Männern zeigt die Rechnung 1 Mindestsitz für Frauen. Bei 50 Beschäftigten mit 8 Frauen und 42 Männern ergibt sie dagegen 0 Mindestsitze für Frauen. Beides kann richtig sein, weil die Höchstzahlen entscheiden.
Bei Listenwahl solltest du die Bewerberreihenfolge genau angeben. Ohne passende Bewerber des Minderheitengeschlechts kann die Korrektur an Grenzen stoßen. Das zeigt das Beispiel mit 300 Wahlberechtigten und den Stimmen 120, 90 und 40: Die Sitzverteilung lautet Liste A 4, Liste B 3, Liste C 2. Es gibt 3 Mindestsitze für Frauen, gewählt nach Korrektur sind aber 2. Ein Sitz wechselt von Liste A zu Liste C; danach behält Liste A einen Sitz, weil keine andere Liste noch Bewerber des Minderheitengeschlechts hat.
Prüfe deshalb vor der Wahl besonders die Beschäftigtenzahlen, die Wahlberechtigung, die Geschlechterzahlen am Stichtag und die Reihenfolge der Vorschlagslisten. Der Rechner ersetzt keine Prüfung eines strittigen Einzelfalls, hilft dir aber, die gesetzlichen Rechenschritte transparent nachzuvollziehen.
Tabellen zum Nachschlagen
Betriebsratsgröße nach § 9 BetrVG: Tabelle
| Betriebsgröße | Mitglieder | Freistellungen |
|---|---|---|
| 5-20 wahlberechtigte AN | 1 | 0 |
| 21-50 wahlberechtigte AN | 3 | 0 |
| 51 Wahlberechtigte bis 100 AN | 5 | 0 |
| 101-200 AN | 7 | 1 |
| 201-400 AN | 9 | 1 |
| 401-700 AN | 11 | 2 |
| 701-1.000 AN | 13 | 3 |
| 1.001-1.500 AN | 15 | 3 |
| 1.501-2.000 AN | 17 | 4 |
| 2.001-2.500 AN | 19 | 5 |
| 2.501-3.000 AN | 21 | 5 |
| 3.001-3.500 AN | 23 | 6 |
| 3.501-4.000 AN | 25 | 6 |
| 4.001-4.500 AN | 27 | 7 |
| 4.501-5.000 AN | 29 | 7 |
| 5.001-6.000 AN | 31 | 8 |
| 6.001-7.000 AN | 33 | 9 |
| 7.001-9.000 AN | 35 | 11 |
| 9.001-12.000 AN | 37 | 13 |
| 12.001-15.000 AN | 39 | 15 |
Freistellung Betriebsrat: ab wie vielen Mitarbeitern?
| Arbeitnehmer | Freistellungen |
|---|---|
| bis 199 AN | 0 |
| 200-500 AN | 1 |
| 501-900 AN | 2 |
| 901-1.500 AN | 3 |
| 1.501-2.000 AN | 4 |
| 2.001-3.000 AN | 5 |
| 3.001-4.000 AN | 6 |
| 4.001-5.000 AN | 7 |
| 5.001-6.000 AN | 8 |
| 6.001-7.000 AN | 9 |
| 7.001-8.000 AN | 10 |
| 8.001-9.000 AN | 11 |
| 9.001-10.000 AN | 12 |
| 10.001-12.000 AN | 13 |
| 12.001-14.000 AN | 14 |
Mindestsitze für das Minderheitsgeschlecht nach Betriebsratsgröße
| BR-Größe | 10 % Minderheit | 20 % Minderheit | 30 % Minderheit | 40 % Minderheit |
|---|---|---|---|---|
| 3 | 0 | 0 | 1 | 1 |
| 5 | 0 | 1 | 1 | 2 |
| 7 | 0 | 1 | 2 | 3 |
| 9 | 1 | 2 | 3 | 4 |
| 11 | 1 | 2 | 3 | 4 |
| 13 | 1 | 2 | 4 | 5 |
| 15 | 1 | 3 | 4 | 6 |
| 17 | 1 | 3 | 5 | 7 |
| 19 | 2 | 4 | 6 | 8 |
| 21 | 2 | 4 | 6 | 8 |
Beispiele zum Ausprobieren
Häufige Fragen
Betriebsrat ab wie vielen Mitarbeitern?
Ein Betriebsrat ist ab 5 wahlberechtigten Arbeitnehmern möglich. Maßgeblich ist, ob genügend wahlberechtigte Arbeitnehmer im Betrieb vorhanden sind. Für die spätere Größe des Betriebsrats greift dann die Staffel nach § 9 BetrVG, zum Beispiel 3 Mitglieder bei 21 bis 50 wahlberechtigten Arbeitnehmern.
Wie viele Betriebsratsmitglieder gibt es bei 50 Arbeitnehmern?
Bei 50 Arbeitnehmern gibt es 3 Betriebsratsmitglieder. Die Rechnung fällt in die Staffel 21 bis 50 wahlberechtigte Arbeitnehmer. Die nächste Staffel beginnt ab 51 wahlberechtigten Arbeitnehmern und führt dann zu 5 Mitgliedern.
Wie groß ist der Betriebsrat bei 150 Arbeitnehmern?
Bei 150 Arbeitnehmern hat der Betriebsrat 7 Mitglieder. Das Beispiel liegt in der Staffel 101 bis 200 Arbeitnehmer. Bei 45 Frauen und 105 Männern sind Frauen das Geschlecht in der Minderheit; die Rechnung weist dafür 2 Mindestsitze aus.
Ab wann gibt es ein freigestelltes Betriebsratsmitglied?
Bei 200 Arbeitnehmern gibt es 1 voll freizustellendes Betriebsratsmitglied. Bei 150 Arbeitnehmern zeigt die Rechnung noch 0 volle Freistellungen. Die Freistellung ist von der Betriebsratsgröße zu unterscheiden: Bei 200 Arbeitnehmern bleibt es zugleich bei 7 Betriebsratsmitgliedern.
Wie viele Freistellungen gibt es bei 500 Arbeitnehmern?
Bei 500 Arbeitnehmern gibt es 1 volle Freistellung. Die Betriebsratsgröße liegt in diesem Beispiel bei 11 Mitgliedern. Mehr Freistellungen zeigt die Rechnung erst in höheren Staffeln, zum Beispiel 2 volle Freistellungen bei 520 Arbeitnehmern.
Wie werden Mindestsitze für Frauen oder Männer berechnet?
Die Mindestsitze werden nach D'Hondt berechnet. Frauen und Männer werden jeweils durch 1, 2, 3 … geteilt; die größten Höchstzahlen entscheiden. Bei 150 Arbeitnehmern mit 45 Frauen und 105 Männern entfallen 2 der 7 maßgeblichen Höchstzahlen auf Frauen.
Wie funktioniert D'Hondt bei der Betriebsratswahl mit Listen?
Bei D'Hondt werden die Stimmen jeder Liste durch 1, 2, 3 … geteilt. Die höchsten Werte erhalten die Sitze. Bei 150 Wahlberechtigten mit 70, 45 und 20 Stimmen ergibt die Rechnung nach Geschlechterkorrektur: Liste A 3, Liste B 2, Liste C 2.
Wann gilt das vereinfachte Wahlverfahren?
Bei 49 Arbeitnehmern und bei 50 Arbeitnehmern zeigt die Rechnung das vereinfachte Wahlverfahren als Pflicht nach § 14a Abs. 1 BetrVG. Bei 150 Arbeitnehmern wird ein reguläres Verfahren ausgewiesen; ein vereinfachtes Verfahren kann dort mit dem Arbeitgeber vereinbart werden.
Quellen und Prüfung
- § 9 BetrVG: Zahl der Betriebsratsmitglieder - Bundesministerium der Justiz
- § 38 BetrVG: Freistellungen - Bundesministerium der Justiz
- § 5 WO: Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit - Bundesministerium der Justiz
- § 15 WO: Verteilung der Betriebsratssitze auf die Vorschlagslisten - Bundesministerium der Justiz
Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.
Diese Seite zitieren
Betriebsratswahl-Rechner. Rechnerinfo, Stand 23.09.2026. https://rechner-info.de/freizeit/betriebsratswahl-rechner

