Quorum-Rechner

Quorum berechnen: Bei 100 Mitgliedern und 50-%-Quorum müssen mindestens 50 anwesend oder vertreten sein, bei „mehr als der Hälfte“ 51. Mit Vollmachten.

Stand 23.09.2026Quelle: Bundesministerium der JustizVon Sebastian Wiercinski

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Beim Aufsichtsrat die Soll-Größe nach Gesetz oder Satzung, beim Betriebsrat die Zahl der Mitglieder.

Nur wenn Satzung oder Gesetz Vollmachten zulassen (WEG, GmbH: Textform). Beim Betriebsrat zählen Ersatzmitglieder statt Vollmachten.

Formulierung
ErgebnisBeschlussfähig
Anwesend oder vertreten
50
Anwesenheitsquote
50 %
Mindestens nötig
50
Es fehlen
0
Puffer (dürfen noch gehen)
0
Rechtsgrundlage
Satzung bzw. Geschäftsordnung
Hinweis
Maßgeblich ist der genaue Wortlaut: „mindestens die Hälfte“ und „mehr als die Hälfte“ unterscheiden sich um eine Person.
  • Tipp: Steht in der Satzung „mehr als die Hälfte“, stell die Formulierung auf „mehr als“ - dann braucht es eine Person mehr.
Beschlussfähig ab …
Anwesend/vertretenQuoteBeschlussfähig
4747 %nein
4848 %nein
4949 %nein
5050 %ja
5151 %ja
5252 %ja
5353 %ja
Rechenweg mit deinen Zahlen
  1. Anwesend oder vertreten: 40 + 10 = 50 von 100 (50,00 %)
  2. „Mindestens“ 50,000 %: 100 × 0,50000 = 50,000 → aufgerundet 50
  3. 50 ≥ 50 → Beschlussfähig

Was bedeutet beschlussfähig beim Quorum berechnen?

Beschlussfähig ist ein Gremium, wenn die vorgeschriebene Mindestzahl an stimmberechtigten Personen an der Beschlussfassung teilnimmt. Diese Mindestzahl kann aus Gesetz, Satzung, Gesellschaftsvertrag oder Geschäftsordnung kommen. Fehlt eine solche Vorgabe, prüfst du nicht rechnerisch eine Prozenthürde, sondern ob die Versammlung ordnungsgemäß einberufen wurde.

Der Quorum-Rechner trennt deshalb zwischen gesetzlichen Fällen und eigenen Schwellen. Bei einer Mitgliederversammlung im Verein gibt § 32 BGB kein allgemeines Anwesenheitsquorum vor. In einem Beispiel mit 120 Stimmberechtigten, 45 persönlich Anwesenden und 20 Vollmachten sind 65 anwesend oder vertreten. Die Anwesenheitsquote liegt bei 54,17 %, rechnerisch wird aber nur 1 als Mindestzahl angesetzt, weil das Gesetz keine höhere Anwesenheit verlangt.

Ähnlich ist es bei der Eigentümerversammlung. Seit dem 1. Dezember 2020 ist sie nach § 25 WEG ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden beschlussfähig. Bei 24 stimmberechtigten Eigentümern, 7 persönlich Anwesenden und 5 Vollmachten kommt die Rechnung auf 12 anwesend oder vertreten und 50 %. Für die gesetzliche Beschlussfähigkeit reicht dennoch die ordnungsgemäße Versammlung.

Anders ist es beim Betriebsrat: Dort verlangt § 33 Abs. 2 BetrVG, dass mindestens die Hälfte der Mitglieder teilnimmt. Bei 9 Mitgliedern sind deshalb 5 nötig. Bei einem Aufsichtsrat ohne abweichende Satzungsregel gilt nach § 108 Abs. 2 AktG mindestens die Hälfte der Soll-Mitglieder und in jedem Fall mindestens 3 Mitglieder.

So funktioniert die Berechnung des Quorums

Du wählst das Gremium oder eine eigene Schwelle, trägst die Stimmberechtigten, die persönlich Anwesenden und - falls zulässig - die Vollmachten ein.

Die Rechnung besteht aus zwei Schritten. Zuerst werden persönlich Anwesende und wirksam Vertretene addiert. Danach wird geprüft, ob diese Zahl die erforderliche Schwelle erreicht. Bei „mindestens“ wird das Produkt aus Stimmberechtigten und Quote auf die nächste ganze Person aufgerundet. Bei „mehr als“ muss die Zahl strikt darüber liegen.

Ein Beispiel: In einer Satzung steht „mindestens die Hälfte“. Es gibt 100 Stimmberechtigte, 40 sind persönlich anwesend und 10 sind per Vollmacht vertreten. Damit sind 40 + 10 = 50 von 100 anwesend oder vertreten, also 50,00 %. Für „mindestens die Hälfte“ ergibt die Schwelle 50. Weil 50 ≥ 50 gilt, ist die Versammlung beschlussfähig.

Der Unterschied im Wortlaut kann das Ergebnis ändern. Bei 80 Stimmberechtigten, 36 persönlich Anwesenden und 4 Vollmachten sind 40 anwesend oder vertreten. Das sind 50 %. Steht in der Satzung aber „mehr als die Hälfte“, sind 41 nötig. In diesem Fall fehlt 1 Person, obwohl genau die Hälfte erreicht ist.

Auch Bruchteile werden als ganze Personen ausgewertet. Bei 100 Stimmberechtigten und einem Quorum von ein Drittel sind 34 nötig. Sind nur 28 anwesend, fehlen 6. Diese Aufrundung ist kein Rechenfehler, sondern folgt daraus, dass eine angefangene Person nicht teilnehmen kann.

Verein, WEG, GmbH und AG: Wann gibt es kein gesetzliches Anwesenheitsquorum?

Viele Suchanfragen entstehen, weil „beschlussfähig“ oft mit einer festen Mindestquote verwechselt wird. Für mehrere Gremien gibt es gesetzlich gerade kein allgemeines Anwesenheitsquorum. Dann kann die Satzung oder der Vertrag trotzdem eigene Regeln enthalten.

Beim Verein kommt es zuerst auf die Satzung an. Ohne Quorum in der Satzung enthält § 32 BGB keine Mindestanwesenheit. Bei 80 Stimmberechtigten, 40 persönlich Anwesenden und 10 Vollmachten zeigt die Rechnung 50 anwesend oder vertreten und 62,5 %. Die gesetzliche Mindestzahl bleibt aber 1. Ob Vollmachten zählen, richtet sich nach der Satzung und der konkreten Einladung.

Bei der Eigentümerversammlung ist § 25 WEG maßgeblich. Seit dem 1.12.2020 ist sie unabhängig von der Teilnehmerzahl beschlussfähig. Ein Beispiel mit 60 stimmberechtigten Eigentümern, 40 persönlich Anwesenden und 10 Vollmachten ergibt 50 anwesend oder vertreten und 83,33 %. Für die gesetzliche Beschlussfähigkeit ist kein früheres Quorum mehr zu prüfen.

Bei GmbH, AG-Hauptversammlung und Genossenschaft kennt das Gesetz ebenfalls kein allgemeines Anwesenheitsquorum. Bei einer GmbH mit 12 stimmberechtigten Gesellschaftern, 5 persönlich Anwesenden und 1 Vollmacht sind 6 vertreten oder anwesend, also 50 %. Gesetzlich reicht das für die Beschlussfähigkeit. Gesellschaftsvertrag oder Satzung können aber strengere Vorgaben enthalten, bei der GmbH auch bezogen auf das Stammkapital statt auf Köpfe.

Betriebsrat, Aufsichtsrat und Bundestag: Hier zählt die Mindestanwesenheit

Bei manchen Gremien ist die Anwesenheitsschwelle gesetzlich ausdrücklich geregelt. Dann ist die Quorum-Prüfung mehr als eine formale Information.

Beim Betriebsrat müssen mindestens die Hälfte der Mitglieder teilnehmen. Bei 15 Mitgliedern ist eine Sitzung mit 8 teilnehmenden Mitgliedern beschlussfähig. In der Rechnung sind 8 nötig, es fehlen 0. Wichtig: Beim Betriebsrat zählen keine Vollmachten wie in einer Vereinsversammlung. Wenn ein Mitglied verhindert ist, kommt es auf ein Ersatzmitglied an. Auch per Video- oder Telefonkonferenz Zugeschaltete gelten als anwesend.

Bei 9 Betriebsratsmitgliedern liegt die Schwelle bei 5. Nimmt genau diese Zahl teil, ist der Betriebsrat beschlussfähig. Die Anwesenheitsquote wird mit 55,56 % angezeigt. Das zeigt, warum bei ungeraden Mitgliederzahlen „die Hälfte“ rechnerisch aufgerundet wird.

Beim Aufsichtsrat ohne abweichende Satzungsregel verlangt § 108 Abs. 2 AktG mindestens die Hälfte der Soll-Mitglieder und mindestens 3 Mitglieder. Bei 10 Mitgliedern, 4 Anwesenden und 2 Vertretungen sind 6 anwesend oder vertreten. Nötig sind 5, der Puffer beträgt 1.

Für den Bundestag gilt „mehr als die Hälfte der Mitglieder“. Das ist strenger als „mindestens die Hälfte“. Bei eigenen Geschäftsordnungen solltest du deshalb immer den exakten Wortlaut übernehmen, statt nur „50 %“ einzutragen.

Typische Fehler beim Beschlussfähigkeit berechnen

Der häufigste Fehler ist, Quorum und Mehrheit zu vermischen. Das Quorum beantwortet nur die Frage, ob überhaupt wirksam beraten und abgestimmt werden kann. Danach kommt die Abstimmungsmehrheit: Dafür können andere Regeln gelten, etwa einfache Mehrheit, qualifizierte Mehrheit oder Stimmgewichtung.

Ein zweiter Fehler betrifft Vollmachten. Zähle sie nur mit, wenn Satzung, Gesetz oder Gesellschaftsvertrag das zulassen und die Form eingehalten ist. Bei WEG und GmbH kann die Textform relevant sein. Beim Betriebsrat ersetzt eine Vollmacht kein fehlendes Mitglied; dort zählt das Ersatzmitglied.

Drittens solltest du „mindestens“ und „mehr als“ nicht gleich behandeln. Bei 100 Stimmberechtigten reichen bei „mindestens die Hälfte“ 50. Bei „mehr als die Hälfte“ sind 51 nötig. Bei 75 Stimmberechtigten und „mehr als ein Viertel“ sind 19 nötig. Solche Unterschiede wirken klein, können aber über eine Vertagung entscheiden.

Viertens ist die Bezugsgröße entscheidend. Manche Regeln beziehen sich auf stimmberechtigte Mitglieder, andere auf Soll-Mitglieder oder auf Kapitalanteile. Der Rechner kann nur die Werte prüfen, die du eingibst. Er ersetzt keine Prüfung der Satzung, Einladung, Tagesordnung, Vollmachtsregel oder besonderen gesetzlichen Vorgaben. Gerade bei streitigen Beschlüssen solltest du die Rechtsgrundlage genau lesen und bei Bedarf fachlichen Rat einholen.

Tabellen zum Nachschlagen

Wie viele Mitglieder müssen anwesend sein? Quorum-Tabelle

Mindestzahl Anwesender (inklusive Vollmachten) für häufige Satzungsformulierungen.
Mitgliedermehr als die Hälftemindestens die Hälftemindestens ein Drittelmindestens ein Viertelmindestens zwei Drittel
322112
533224
744325
955336
1065437
1166438
1276438
1377549
15885410
17996512
1910107513
2011107514
2111117614
2513139717
30161510820
402120141027
502625171334
603130201540
753838251950
1005150342567
15076755038100
2001011006750134
2501261258463167
500251250167125334
1.000501500334250667

Betriebsrat: Beschlussfähigkeit nach Größe

Mindestens die Hälfte der Mitglieder muss teilnehmen (§ 33 Abs. 2 BetrVG). Betriebsratsgrößen nach § 9 BetrVG.
Mitgliederbeschlussfähig ab
11
32
53
74
95
116
137
158
179
1910
2111
2312
2513
2714
2915
3116
3317
3518

Gesetzliche Quoren in Deutschland im Überblick

Satzung, Gesellschaftsvertrag oder Geschäftsordnung können strengere Regeln vorsehen.
GremiumQuorumRechtsgrundlage
Mitgliederversammlung Vereinkeines (nur laut Satzung)§ 32 BGB
Eigentümerversammlungkeines (seit 1.12.2020)§ 25 WEG
Gesellschafterversammlung GmbHkeines (nur laut Gesellschaftsvertrag)§ 48 GmbHG
Hauptversammlung AGkeines§ 133 AktG
Generalversammlung Genossenschaftkeines (nur laut Satzung)§ 43 GenG
Betriebsratmindestens die Hälfte der Mitglieder§ 33 Abs. 2 BetrVG
Aufsichtsratmindestens die Hälfte, mindestens 3 Mitglieder§ 108 Abs. 2 AktG
Bundestagmehr als die Hälfte der Mitglieder§ 45 GOBT

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Quorum-Rechner: Ein Quorum von 50 % bedeutet bei 100 Stimmberechtigten: Mindestens 50 müssen anwesend oder per Vollmacht vertreten sein, bei „mehr als der Hälfte“ sind es 51. Ein gesetzliches Quorum gibt es aber nur selten - etwa beim Betriebsrat (§ 33 BetrVG); Vereine und seit Dezember 2020 auch Eigentümerversammlungen sind ohne Mindestzahl beschlussfähig.
Auf einen Blick
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Wie viele Mitglieder müssen anwesend sein? Quorum-Tabelle (Tabelle)
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Häufige Fragen

Wie kann ich ein Quorum berechnen?

Du berechnest das Quorum, indem du die anwesenden und wirksam vertretenen Stimmberechtigten addierst und mit der erforderlichen Mindestzahl vergleichst. Bei 100 Stimmberechtigten und „mindestens die Hälfte“ sind 50 nötig. Sind 40 persönlich anwesend und 10 per Vollmacht vertreten, ergibt das 50 und damit Beschlussfähigkeit.

Was ist der Unterschied zwischen „mindestens die Hälfte“ und „mehr als die Hälfte“?

Der Unterschied beträgt bei 100 Stimmberechtigten genau 1 Person: „mindestens die Hälfte“ verlangt 50, „mehr als die Hälfte“ verlangt 51. Bei 80 Stimmberechtigten reichen 40 deshalb nur für „mindestens die Hälfte“. Bei „mehr als die Hälfte“ wären 41 nötig.

Wie viele Mitglieder müssen bei ein Drittel Quorum anwesend sein?

Bei 100 Stimmberechtigten müssen für ein Drittel Quorum 34 anwesend oder vertreten sein. Der rechnerische Drittelwert wird auf eine ganze Person aufgerundet. Wenn nur 28 teilnehmen, ist die Versammlung nicht beschlussfähig und es fehlen 6 Personen.

Ist eine Eigentümerversammlung seit WEMoG immer beschlussfähig?

Seit dem 1. Dezember 2020 ist eine Eigentümerversammlung nach § 25 WEG ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden beschlussfähig. In einem Beispiel mit 24 stimmberechtigten Eigentümern und 12 anwesend oder vertreten wird zwar 50 % angezeigt, eine frühere Mindestquote wird aber nicht mehr geprüft.

Wie viele Betriebsratsmitglieder müssen anwesend sein?

Bei 9 Betriebsratsmitgliedern müssen mindestens 5 teilnehmen, damit der Betriebsrat beschlussfähig ist. Grundlage ist § 33 Abs. 2 BetrVG. Ersatzmitglieder können mitzählen, Vollmachten dagegen nicht. Bei 15 Mitgliedern sind 8 Teilnehmende nötig.

Zählen Vollmachten beim Quorum mit?

Vollmachten zählen nur mit, wenn die maßgebliche Regel sie zulässt. Bei einer Vereinsregel oder GmbH-Regel kann das möglich sein, beim Betriebsrat nicht. In einem Beispiel mit 40 persönlich Anwesenden und 10 Vollmachten werden 50 anwesend oder vertreten gezählt, sofern die Vollmachten wirksam sind.

Warum zeigt der Rechner bei Verein, WEG oder GmbH oft nur 1 als Mindestzahl?

Der Rechner zeigt 1 als Mindestzahl, wenn das Gesetz kein allgemeines Anwesenheitsquorum vorgibt. Das betrifft etwa den Verein nach § 32 BGB, die Eigentümerversammlung nach § 25 WEG und die GmbH nach § 48 GmbHG. Eine Satzung oder ein Vertrag kann trotzdem eine höhere Schwelle festlegen.

Was passiert nach der Quorum-Prüfung?

Nach der Quorum-Prüfung musst du die Mehrheit für den konkreten Beschluss prüfen. Beschlussfähigkeit sagt nur, ob abgestimmt werden darf. Ob der Antrag angenommen ist, hängt von der einschlägigen Mehrheitsregel, Stimmenthaltungen, Stimmverboten und möglichen Stimmgewichten ab.

Quellen und Prüfung

Erstellt von
Sebastian Wiercinski, Herausgeber
Stand
23.09.2026

Die Berechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.

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Quorum-Rechner. Rechnerinfo, Stand 23.09.2026. https://rechner-info.de/freizeit/quorum-rechner